Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Kündigungschreiben Wohnung..


BananaJoe
2006-01-22, 12:18:19
Mahlzeit, da ich leider etwas stress mitn vermieter habe, will ich beim Kündigungschreiben alles richtig machen.. :biggrin:

Sehr geehrte blabla,

hiermit kündige ich fristgerecht zum 31.4.06 meinen blabla.

- Der Brief muss also bis 3.2.06 bei ihm sein das des passt?
- verschicken tu ich per einschreiben mit rückschein!

Soll man auch noch gleich nen Termine zur Abnahme ausmachen?

Grüße

Plutos
2006-01-22, 12:33:44
Warum ausgerechnet bis 3.2.? Ich hätte halt gesagt, bis 31.1. (sofern du die üblichen 3 Monate Kündigungsfrist hast)?

BananaJoe
2006-01-22, 12:39:55
Warum ausgerechnet bis 3.2.? Ich hätte halt gesagt, bis 31.1. (sofern du die üblichen 3 Monate Kündigungsfrist hast)?

Ich meinte bis spätestens zum 3 Werktag des Februars. Natürlich werde ich Kündigung gleich morgen abschicken.

Genau um diese 3 monate dreht sich auch der stress, da er behauptet ich könne nur bis zum 31.8.06 kündigen.

Er behauptet das sie Passage im Vertrag "Der vertrag läuft mindestens vom 15.9.03 - 31.08.04" besagt das er sich automatisch um 1 jahr verlängert..

Mein Vertrag war befristet, und endete dann in nen unbefristeten staffelmietvertrag, somit gelten auch die 3 mon. War auch schon beim Anwalt, denke mal ich bin im Recht. :wink:

Plutos
2006-01-22, 12:47:11
Achso, ja dann denk ich schon, dass du recht hast. Ich hab allerdings auch schon Mietverträge mit 3-monatiger Kündigungsfrist gesehen, die nur zum 31.3. oder 31.9. z.B. gekündigt werden konnten :|

BananaJoe
2006-01-22, 12:55:59
Achso, ja dann denk ich schon, dass du recht hast. Ich hab allerdings auch schon Mietverträge mit 3-monatiger Kündigungsfrist gesehen, die nur zum 31.3. oder 31.9. z.B. gekündigt werden konnten :|

Gut, das würde aber dann hoffentlich explizit drinnen stehen.. :|

Ich denke er hats einfach mal probiert, da es sich hier um studentenwohnungen handelt und im SS nur schwer Nachmieter zu finden sind...

Plutos
2006-01-22, 13:38:23
Gut, das würde aber dann hoffentlich explizit drinnen stehen.. :|

Ich denke er hats einfach mal probiert, da es sich hier um studentenwohnungen handelt und im SS nur schwer Nachmieter zu finden sind...

Hm, ich will dich nicht beunruhigen, aber das was ich oben gepostet hab, stammt auch aus dem Mietvertrag von Studentenwohnungen (Studentenwohnheim halt) :eek:. Naja, aber wenns bei dir nicht so drinsteht, musst du dir wohl keine Sorgen machen.

onkel2003
2006-01-22, 13:55:43
seit den 01.09.2001 gelten als gesetzlich 3 monate
davor, geht man noch von der alten regel aus.
also

ich gehe mal davon aus dies gilt auch für den mieter.
bis 5 Jahre gelten drei Monate Kündigungsfrist
bis 7 Jahre haben du sechs Monate Zeit, die Wohnung zu räumen
darüberhinaus verlängert sich die Frist auf neun Monate

kannste machen, oder schreibst rein mit der bitte um ein termin, wie auch immer.