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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : PC bei EBAY verkauft- beim Käufer läuft der nicht< was tun??


Grauluchs
2006-01-23, 02:00:15
Habe einen PC den ich auch hier angeboten hatte bei EBAY verkauft.
Habe, weil XP dabei war, alles neu installiert und den Rechner knappe 9h mit Benchmarks laufen lassen<< alles ohne Probleme<< dabei einige Benches sogar mit Musik nebenher laufenlassen(sollte man glaube ich nicht machen). Habe auch einen Tag vor dem Versand Pics mit der Kamera vom Desktop gemacht mit Sandra drauf die die meisten der Hardwarekomponenten angezeigt hatte<< MIT DATUM und UHRZEIT eingeblendet.

Also PC eingepackt und mir DHL verschickt.

Käufer packt das Ding aus schließt es an und Bild an seinem Monitor bleibt dunkel.
Also geht er zu nemm Kumpel und der baut noch 2 andere Grafikkarten ein die bei ihm ohne Probleme gelaufen sind.

Was ich JETZT erfahren habe
1. der Rechner läuft angeblich nicht mal an !!!
<<wieso da einer die Grafikkarte tauscht versteh ich net so ganz

2. das MOBO ist eines mit 865G Chipsatz < da würd ich doch als alles erstes DEN probieren


Was mach ich jetzt bei mir lief der ohne Probleme, ich hätte ihn ja ev. zurückgenommen aber die haben jetzt schon dran rummgepfuscht, was weis ich was die alles inzwischen kapputt gemacht haben.

Der Käufer denkt der bekäme ev. was von der Versicherung von DHL, ich denk das mal nicht<< oder ??
Kann der sein Geld zurückverlangen und mir den defekten PC zurückschicken und ich hab die A...lochkarte gezogen, weil ich ja net weis was DIE inzwischen verbockt haben.


Ich hatte das in das Verkaufsangebot geschrieben--

Versand & Verpackungs-Gebühren gehen zu Lasten des Käufers. Dieser Artikel wird so wie er ist von mir privat verkauft. Dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich damit einverstanden, auf die Ihnen nach EU-Recht zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.


<< entbindet mich das komplett von einer Rückgabe oder Haftung

Wie gesagt ich hab Screenshots vom Tag vorm Versand nur leider keinen Zeugen.

Madman123456
2006-01-23, 04:10:21
Du bist da relativ fein raus. Wenn du nach Wunsch des Kunden versichert versendet hast, die Ware ging ganz bei dir aus dem Haus und kam kaputt beim Kunden an, zahlt dann DHL. Wenn er allerdings noch beim bauen was kaputt gemacht haben könnte, dann muss er sich mit DHL um die Beweisslast kloppen, es sei denn, er weisst dir irgendwie nach, das der von dir erhaltene Rechner nicht der ist, welchen du in Ebay angeboten hattest.
Zahlen dürftest du dann, wenn der Käufer gerne eine versicherte Versendung hätte, du aber unversichert sendest und die Schüssel dabei kaputtgeht.

Das ist der Grund, warum ich auf Ebay keine teuren gebrauchtteile hole: Wenn die kaputt ankommen, hab ich erstmal Ärger mit der Post und mit dem Verkäufer, weil du Posthörnchen natürlich versuchen werden die Schuld auf den Verkäufer zu schieben, auf das sie selbst nicht zahlen müssen.
Bis ich dann schliesslich entweder meine Ware oder mein Geld habe, weiss ich garnicht mehr was ich eigentlich haben wollte...

Kurgan
2006-01-23, 04:29:38
Du bist da relativ fein raus. Wenn du nach Wunsch des Kunden versichert versendet hast, die Ware ging ganz bei dir aus dem Haus und kam kaputt beim Kunden an, zahlt dann DHL. Wenn er allerdings noch beim bauen was kaputt gemacht haben könnte, dann muss er sich mit DHL um die Beweisslast kloppen, es sei denn, er weisst dir irgendwie nach, das der von dir erhaltene Rechner nicht der ist, welchen du in Ebay angeboten hattest.
Zahlen dürftest du dann, wenn der Käufer gerne eine versicherte Versendung hätte, du aber unversichert sendest und die Schüssel dabei kaputtgeht.

Das ist der Grund, warum ich auf Ebay keine teuren gebrauchtteile hole: Wenn die kaputt ankommen, hab ich erstmal Ärger mit der Post und mit dem Verkäufer, weil du Posthörnchen natürlich versuchen werden die Schuld auf den Verkäufer zu schieben, auf das sie selbst nicht zahlen müssen.
Bis ich dann schliesslich entweder meine Ware oder mein Geld habe, weiss ich garnicht mehr was ich eigentlich haben wollte...
das ist weitgehend fast alles richtig ;)
der empfänger hat keinen anspruch an dhl. den hat nur der auftraggeber, sprich versender. seinen anspruch muss der versender an den empfänger abtreten, vorher kann der gar nix machen.

das stand mal in der c´t, ich such das nacher nochmal raus und poste wie das genau abzulaufen hat.

btw: wie war das teil denn verpackt?

Grauluchs
2006-01-23, 05:49:30
verpackt in einem Karton eines größeren Gehäuses (warn ja ein paar Teile mehr) und die Luft wurde mit zusammengeknülltem Zeitungspapier ausgefüllt.
Da dürfte eigentlich nichts bei passiert sein, habe schon ein paar Sachen so verschickt.

Die Pakete sind doch bis 500.-€ versichert oder ??

Was mir allerdings am meisten stinkt ist, da macht man sich die Arbeit installiert alles neu, testet alles durch, verpackt alles und dann DAS.
Da koennt ich ko++++ bei sowas.
Was das wieder für nen Ärger gibt und ev. dann noch ne negative Bewertung bei EBAY << DOLL.

Der hat per Überweisung im Voraus bezahlt, kann der das wieder zurückbuchen lassen??

atlantic
2006-01-23, 10:12:40
also, ich weiß nicht, aber sobald er was an dem Rechner verändert...GraKa getauscht etc.

Da hätte er sich vorher mit dir in Verbindung setzen sollen. Im Nachhinein wirds für ihn jetzt wohl schwierig zu beweisen, das der Rechner schon VOR dem Tausch der GraKa nicht lief. Wenns der Teufel will, können einem ja selbst bei sowas noch saudämliche Sachen passieren.

Hat die Verpackung denn irgendwelche Transportschäden aufgewiesen? Die Pakete werden ganz schön rumgeworfen bei den Auslieferern. Schonmal die AGBs durchgelesen auf Verpackungsrichtlinien? Für Computer gelten da besondere Anforderungen (http://www.dhl.de//mlm.html/dhl/images/download/dhl_de/nachschlagewerke/verpackungsratgeber.Par.0009.File.pdf/computer.pdf)

Das gute A
2006-01-23, 11:17:49
Er hat Komponenten ausgetauscht und die Hardware verändert - dabei kann auch alles kaputtgegangen sein, von daher ist ein Anspruch eh erloschen seinerseits.

Wenn der Rechner nicht funktioniert, dann melde ich das SOFORT dem Verkäufer und baue nicht erst noch Sachen um. Der kann Dir jetzt gar nichts, also locker bleiben...

Vielleicht könnt ihr euch auf dem Kulanzweg einigen und Du erstattest ihm einen kleinen Betrag zurück oder so etwas, damit er sich eventuell defekte Grafikkarte neu kaufen kann (je nachdem, was jetzt wirklich defekt ist - wenn überhaupt).

Gruß

Gunaldo
2006-01-23, 11:50:19
auf kulanz könntest du dich kümmern, wenn du nicht möchtest, dann nicht.
am ende ist und bleibt es das pech des käufers :)

Grauluchs
2006-01-23, 12:06:53
Wenns die Grafikkarte sein sollte, was ich eigentlich nicht glaube isses eh Sinnlos
da noch ne Garantie zu wollen.
Karte ist zwar erst knapp 6-8 Monate alt aber der original Kühler wurde gegen einen Zalman getauscht<< und damit < CIAO < Garantie.

Aber ich versteh einfach nicht wieso man ne Graka tauscht wenn der PC net mal anläuft -- nur weil der Monitor dunkel bleibt?? oder wie ??

FireFrog
2006-01-23, 14:44:26
das ist weitgehend fast alles richtig ;)
der empfänger hat keinen anspruch an dhl. den hat nur der auftraggeber, sprich versender. seinen anspruch muss der versender an den empfänger abtreten, vorher kann der gar nix machen.

das stand mal in der c´t, ich such das nacher nochmal raus und poste wie das genau abzulaufen hat.

Jo,
hatte auch ma so ein Fall hatte ein Handy verkauft, kam nie an, der rief bei der Post an und die meinten er könne gar nix, dass muss der Versender machen, ich ruf da an und die meinten, entweder ich lass die Suche starten oder trete die rechte an den jenigen ab, damit der die Suche starten kann.

Naja am ende kam raus, dass Handy wurde bei der Post abgeholt, er sagte er wars net und dass der Abholschein bei ihm ausm Briefkasten geklut wurde und seine Nachbarin dann die Unterschrift gefälscht hatte und das Handy geholt hätte.....naja er meinte die Polizei ermittelt schon, hab aber nix mehr von dem gehört.

drmaniac
2006-01-23, 14:48:19
Da du, ganz wichtig, jede GEWÄHRLEISTUNG ausgeschlossen hast, bist du da fein raus. Hättest du nur "Garantie" geschrieben, hättest du Pech gehabt ;)

CrazyHorse
2006-01-23, 14:58:16
Irgendwie finde ich das ein bissi einfach. Einfach nur noch defekte Artikel verkaufen, Gewährleistung ausschließen und behaupten das Teil hätte vor dem Versand noch einwandfrei funktioniert.

Sehr unbefriedigend für online Gebrauchtwarenkäufer.

Kurgan
2006-01-23, 15:18:30
Irgendwie finde ich das ein bissi einfach. Einfach nur noch defekte Artikel verkaufen, Gewährleistung ausschließen und behaupten das Teil hätte vor dem Versand noch einwandfrei funktioniert.

Sehr unbefriedigend für online Gebrauchtwarenkäufer.
andersrum aber auch: egal was der käufer mit dem teil macht (ramriegel als luftpistolenzielscheibe z.b.), der verkäufer ist es schuld wenn es nicht funktioniert .... ;)

einer ist immer der dumme. wenn man allerdings öfter als drei mal was verkaufen will sieht man schon zu, das die teile auch funktionieren.

Grauluchs
2006-01-23, 18:16:36
Ist ja ohne Probleme gelaufen, über n halbes Jahr so wie ich ihn verkauft habe, n Screenshot vom Monitor mit ner Kamera bekommste normalerweise auch nur dann hin wenn das Ding läuft.
Ausser ich mach mir massig Arbeit und FAKE.
Was mir 100%ig viel Spass bei EBAY einbringen würde.

WedgeAntilles
2006-01-23, 21:27:05
Da du, ganz wichtig, jede GEWÄHRLEISTUNG ausgeschlossen hast, bist du da fein raus. Hättest du nur "Garantie" geschrieben, hättest du Pech gehabt ;)

Quatsch.
Bei Privatverkäufen ist dieser ganze Schmuß "neues EU Recht" blabla unnötig.
Da ist automatisch keine Garantie oder dergleichen drauf.

(Was natürlich davon unabhängig ist: Wenn man etwas als "funktioniert" verkauft was kaputt ist, ist es rechtswidrig, aber darum gehts nicht)

drmaniac
2006-01-23, 22:20:24
Da liegst du aber grundverkehrt und würdest sehr dumm schauen, wenn nach 1,9 Jahren jemand der deinen gebrauchten PC gekauft hat ankommt und sagt: ist kaputt, mach mal ;)

http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/65304&words=eBay%20Gew%E4hrleistung

Viele Privatverkäufer stolpern bei Internet-Auktionen über das neue Haftungsrecht. Wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, muss auch ein Privatverkäufer zwei Jahre lang für Mängel am verkauften Produkt einstehen, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

deekey777
2006-01-23, 22:50:28
Da du, ganz wichtig, jede GEWÄHRLEISTUNG ausgeschlossen hast, bist du da fein raus. Hättest du nur "Garantie" geschrieben, hättest du Pech gehabt ;)

Woher denn diese Weisheit?
Es ist egal, ob da Garantie oder Gewährleistung steht, man kann nicht von einem Laien erwarten, daß er sich hier auskennt und zw. diesen Begriffen unterscheidet. Und wie ich schon in einem anderen Thread geschrieben habe, spielt es keine Rolle, daß im Ausschluß Garantie steht, so lange diese nicht über die Gewährleistung hinausgeht. Zum Beispiel gehört die garantierte Funktion eines PCs zum § 434 BGB und nicht zu den Vorschriften über die Beschaffungs- und Haltbarkeitsgarantie.

Und der Haftungsausschluß hilft dem Verkäufer wenig, wenn dieser unwirksam ist.

Quatsch.
Bei Privatverkäufen ist dieser ganze Schmuß "neues EU Recht" blabla unnötig.
Da ist automatisch keine Garantie oder dergleichen drauf.
Quatsch. Das Gesetz unterscheidet nicht zw. "Privatverkauf" und äh... Was ist das Gegeteil zu Privatverkauf?
Die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf sind Ergänzung, um die Position des Verbrauchers zu stärken.
Dieses "EU-Recht" ist die EU-Richtlinie, die in der Schuldrechtmodernisierungsreform umgesetzt wurde.

(Was natürlich davon unabhängig ist: Wenn man etwas als "funktioniert" verkauft was kaputt ist, ist es rechtswidrig, aber darum gehts nicht)
Oh, es ist nicht rechtswidrig, aber es führt dazu, daß der Verkäufer den Kaufvertrag nacherfüllen muß.

drmaniac
2006-01-23, 22:53:14
Woher ich diese Weisheit habe? Hättest du die güte und klickt mal auf den Link EIN Posting über deinem ....

manometer...

Und dann wundern, wenn Post vom Anwalt des Käufers kommt...Aber wie schön das du irgendwas in irgend einem anderen Thead geschrieben hast ;)

WedgeAntilles
2006-01-23, 23:08:08
Quatsch. Das Gesetz unterscheidet nicht zw. "Privatverkauf" und äh... Was ist das Gegeteil zu Privatverkauf?
Die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf sind Ergänzung, um die Position des Verbrauchers zu stärken.
Dieses "EU-Recht" ist die EU-Richtlinie, die in der Schuldrechtmodernisierungsreform umgesetzt wurde.


Der Unterschied zu privat ist gewerblich.
Beispielsweise bei AGBs gibts da auch Unterschiede.
Die Aussage das Gesetz unterscheide nicht zwischen privat und gewerblich ist völliger Schwachsinn. Natürlich tut es das.



Oh, es ist nicht rechtswidrig, aber es führt dazu, daß der Verkäufer den Kaufvertrag nacherfüllen muß.
Naja, und wenn er das eben nicht tut verstößt er gegen seine Pflichten als Käufer §433, was ich mit rechtswidrig bezeichnet habe ;)

deekey777
2006-01-23, 23:09:19
Woher ich diese Weisheit habe? Hättest du die güte und klickt mal auf den Link EIN Posting über deinem ....

manometer...

Und dann wundern, wenn Post vom Anwalt des Käufers kommt...Aber wie schön das du irgendwas in irgend einem anderen Thead geschrieben hast ;)

Erstens nehme ich mir fürs Posten sehr viel Zeit, womit ich dein weiteres Posting nicht gelesen habe. Trotzdem stand da Quatsch.

Und sollte ein Anwalt doch auf die Idee kommen, jemandem vors Gericht zu ziehen, der anstelle Gewährleistung Garantie geschrieben hat, dann sollte er sein Jurastudium auffrischen. Denn die Garantie ist nicht gleich Garantie, wenn diese nicht über die Bestimmungen der Sachmangelhaftung der §§434ff BGB hinausgeht, sprich der § 443 über die Beschaffungs- und Haltbarkeistgarantie findet keine Anwendung.
... die Vorschriften über die Garantie iSd Gesetzes finden keine Anwendung.

Du bist dran. :P

deekey777
2006-01-23, 23:14:08
Der Unterschied zu privat ist gewerblich.
Beispielsweise bei AGBs gibts da auch Unterschiede.
Die Aussage das Gesetz unterscheide nicht zwischen privat und gewerblich ist völliger Schwachsinn. Natürlich tut es das.

Nein, es gibt den normalen Verkauf und dann als Ergänzung den Verbrauchsgüterkauf, wo ein Unternehmer als Verkäufer und ein Verbraucher als Käufer handeln. Du vergißt aber, daß beide Seiten Unternehmer sein können.



Naja, und wenn er das eben nicht tut verstößt er gegen seine Pflichten als Käufer §433, was ich mit rechtswidrig bezeichnet habe ;)
Du meinst Verkäufer. :)

drmaniac
2006-01-23, 23:24:03
Erstens nehme ich mir fürs Posten sehr viel Zeit, womit ich dein weiteres Posting nicht gelesen habe. Trotzdem stand da Quatsch.

Und sollte ein Anwalt doch auf die Idee kommen, jemandem vors Gericht zu ziehen, der anstelle Gewährleistung Garantie geschrieben hat, dann sollte er sein Jurastudium auffrischen. Denn die Garantie ist nicht gleich Garantie, wenn diese nicht über die Bestimmungen der Sachmangelhaftung der §§434ff BGB hinausgeht, sprich der § 443 über die Beschaffungs- und Haltbarkeistgarantie findet keine Anwendung.

Du bist dran. :P

:D

ich korrigiere runter auf ein Jahr ;)

http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ113805471922307/link199986A.html

Meine Meinung: Wenn schon Juristen und der Verbraucherschutz dazu raten, die Gewährleistung so und so formuliert auszuschließen (für Privatverkäufer) dann mache ich das auch so. Vor Gericht Recht haben oder es zu bekommen sind leider ganz ganz verschiedene Schuhe... Da kannst Du noch soviel schreiben und in Teilen vielleicht Recht haben. Es gibt nunmal bestehende andere juristische Meinungen (und die nicht von einem Unbekannt) und auf welche sollte man mehr geben? Auf diese oder auf eine aus einem Forum die meint "lass das doch, passiert dir schon nichts, kann gar nicht weil §§§..."

Du verstehst hoffentlich, worauf ich raus will...

:wave2: Gute Nacht hehe

deekey777
2006-01-23, 23:48:33
Was die Juristen raten, ist vollkommen richtig, denn so haben sie später weniger zu tun. X-D
Und was im von dir verlinkten Artikel stand, ist erschreckend, aber nur aus der Sicht eines Juristen, nicht aber aus der Sicht eines Laien. Und genau von diesem Laien kannst du keine Unterscheidung erwarten, was eine Garantie ist und was die Gewährleistung (dieser Begriff ist eh outdated, richtig ist die Sachmangelhaftung). Und selbst dieser Jurist spricht extra nicht von der Sachmangelhaftung, sondern von der Gewährleistung, damit der Laie nicht noch mehr verwirrt wird. Es kommt auf den Einzellfall an, wo man einen Auschluß der Sachmangelhaftung bejaht oder verneint, nicht aber auf die Wortwahl wie "neues EU-Recht" oder "Garantie".

Grauluchs
2006-01-24, 00:58:41
ähm Leute
Könnten wir jetzt wieder zu mir kommen!!

Also was soll ich jetzt noch tun???

Der und sein Freund fingern dauernd an dem PC rumm.
Mag ja sein das der PC bei denen nicht läuft bei mir lief er bis ich ihn eingepackt habe. Screenshots von Sandra mit Auflistung von CPU, Board, Speicher und Grafikkarte sind eindeutig zu erkennen. Windows XP Kalender und Uhrzeit waren eingeblendet.
REICHT das als Beweis??

Wann der PC zuletzt benutz und Dateien installiert wurden koennte man ja noch aus der HD auslesen.

Kann der seine Überweisung noch zurückbuchen??

Haarmann
2006-01-24, 08:25:12
Grauluchs

Du bist doch eh fein raus...

Setzen wir den Fall, dass der Rechner 1A lief, als Du ihn verschicktest und er das nun nicht mehr tut... Das ist logisch nicht Dein Problem. Obs der Versand war oder der Käufer ist interessiert Dich ja nicht wirklich, denn jetzt müssten die "Umbauer" beweisen, dass es ein Transportschaden war. Bevor sie rumspielten war das noch einfach möglich - jetzt nimmer.

Setzen wir den Fall, dass der Rechner nie lief. Spätestens als die begonnen haben rumzufummeln dreht sich die Beweislast, denn nun müssten sie beweisen, dass er bei ihnen nie lief, dass der Transport keine Schäden erzeugt hat und sie ihn nicht geschrottet haben...
Das wird ihnen nicht gelingen.

Wer so blöd ist und bei einem möglichen Transportschaden mehr tut, denn Verpackung kontrollieren und Steckverbindungen, dem ist nicht zu helfen.

Wir verschickten einmal einen Rechner per UPS, der dann wohl unter ne Blechpresse oder nen Dampfhammer geriet...
Mehr oder minder "freiwillig" bezahlte dann UPS nen neuen Rechner, auch wenn der gesammte Inhalt noch lief und nur der Tower total im Arsch war.

Grauluchs
2006-01-24, 08:58:12
naja
Ist eigentlich nicht DIE Art wie ich Geschäfte mache oder machen möchte.
Sowas macht mich kirre, ich überleg die ganze Zeit was an dem DING kaputtgegangen sein koennte.
Was mich aber am allermeisten ankotzt ist das ich ne Menge Zeit in das Ding gesteckt habe und alles doppelt und dreifach getestet habe und nun SOWAS.
ZUM KOTZEN !!

Aber ich denk mal das an der Verpackung selber nix war, sonst hätte er das wohl dem Lieferanten schon gesagt.
Hatte ihm aber EXTRA per Mail noch geschrieben er solle bevor er der Rechner startet mal reinschauen ob noch alles an seinem Platz sitzt.
Die Zalman-kühler auf CPU und GPU sind nicht gerade Leichtgewichte, wenn die Post/DHL ein wenig unsanft mit den Dingern umgeht kann wer weis was passieren.

CrazyHorse
2006-01-24, 10:01:18
Die Zalman-kühler auf CPU und GPU sind nicht gerade Leichtgewichte, wenn die Post/DHL ein wenig unsanft mit den Dingern umgeht kann wer weis was passieren.

Oh Gott. Die hast du nicht abgenommen? Da bist du deiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Versandverpackung, aber unzureichend nachgekommen. Solche Brumer von Kühlern entwickeln enorme Hebelkräfte auf die Hardware bei rauher Behandlung des Kartons.

Das mit dem "fein raus, dank ausgeschlossener Gewährleistung" bezweifle ich wegen dieses Fehlers einfach mal.

Haarmann
2006-01-24, 10:19:27
Grauluchs

Ich hab da keine Skrupel - wenn wer ehrlich ist, dann sagt er sofort, dass die Kiste nicht geht und verbastelt sie nicht gleich noch. Dann kann man das dem Transportunternehmen melden und die Sache lässt sich regeln, so dass keiner den schwarzen Peter zugeschoben kriegt.
Wenn ich jedoch eine Person nicht kenne, oder eben zu gut kenne, dann vertrau ich halt dessen Bastelkünsten gar nicht.
Und wenn mir wer sagt, dass etwas defekt ist, dann glaube ich das per se nicht wirklich. Im Laden des Kumpels bauten wir oft Geräte aus angeblich lauter "defekten" Teilen zusammen.
Auch war es eigenartig, dass der Kumpel nie auch nur ein defektes Board aus den Schachteln nahm, das er selber in nem PC verbaute, und die Kunden von Einzelteilen ca 30% der Boards als Defekt reklamierten gegen Ende... ob das wirklich an den Boards gelegen hat?

Aber den Tip mit den Kühlern solltest durchaus beachten... man kann alternativ dazu auch Transportsicherungen einbauen.

CrazyHorse

Wären die abgebrochen, dann wärs sein Problem ja... aber ich denke das hätten die 2 Bastler schon selber bemerkt, wenn die Kühler im Gehäuse rumseegelten ;).

Kurgan
2006-01-24, 10:26:54
Wären die abgebrochen, dann wärs sein Problem ja... aber ich denke das hätten die 2 Bastler schon selber bemerkt, wenn die Kühler im Gehäuse rumseegelten ;).
müssen ja nicht rumfliegen .. die hebelkräft von 500g kupfer auf den sockel dürften reichen, um haarmänner ... ähh ... haarrisse ;) im mobo zu verursachen wenn man das paket nur weit genug wirft (denke ich mal) ... nicht sichtbar, aber bei eiem 6-layer pcb muss das auch nicht sein.

Haarmann
2006-01-24, 19:08:06
Kurgan

Natürlich.

Nur bei Intel sind die Kühler doch eh Monster und die Boards durchgebogen, dass es dem AMD User graut.

Kurgan
2006-01-24, 19:27:08
Kurgan

Natürlich.

Nur bei Intel sind die Kühler doch eh Monster und die Boards durchgebogen, dass es dem AMD User graut.
tja, intel hat da einfach eine saugute kurvenlage ;D

Grauluchs
2006-01-25, 00:18:21
NAJA
das mit dem Kühler abbbauen is auch so ne Sache.
Nachher haste da jemand der das noch NIE gemacht hat und dieser Jemand baut dann den Kühler z.B. ohne WLP drauf<< Horror!!
Aber ich denk ma das es daran nicht liegen wird<< der Rechner läuft an nur ohne Bild.
Ich glaube einfach nicht das das was Großes ist.

Denk ma das wenns einen Defekt am Mobo selber ist das über den Fehlercode doch wohl anzeigen würde, oder nicht ??