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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay Privatverkauf?


AtTheDriveIn
2006-01-23, 11:53:59
Wenn ich in meiner Artikelbeschreibung vergesse zu erwähnen, das es sich um einen Privatkauf handelt und ich deshalb jede Gewährleistung ausschließe, könnte ich dann später ein Problem bekommen, wenn die Ware beschädigt ist?

Ich frage deshalb, weil ich bei Ebay etwas per Sofortkauf geschossen habe das sehr, sehr günstig war (deswegen hatte ich auch keine Zeit für Fragen ;) )

In der Artikelbeschreibung stand nichts von defekt und die Garantie wurde auch nicht ausgeschlossen...

Gunaldo
2006-01-23, 12:03:05
wenn die ware schon beim verkäufer defekt ist, muss er drauf hinweisen.
privatverkauf oder nicht :)

AtTheDriveIn
2006-01-23, 12:08:10
wenn die ware schon beim verkäufer defekt ist, muss er drauf hinweisen.
privatverkauf oder nicht :)

Naja, es handelt sich um ein Mainboard, das ich zum testen ja auch erst bei mir einbauen muß. Er kann daher immer sagen: "Beim Einbau kaputt gegangen"

Zaffi
2006-01-23, 12:09:49
Wenn nicht drin stand das es beschädigt/defekt ist dann darf es das auch nicht sein

Privatverkäufer können durchaus zu einer üblichen gewährleistung (nicht Garantie) verpflichtet werden sofern sie es nicht vorher ausschliessen

Übrigens kann man sich den ganzen Salmon in den Auktionen sparen, es muss lediglich drin stehen das der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung erfolgt, sonst nix...

PS: bei elektronischen Sachen am besten fachgerecht behandeln, also antistatisch ausrüsten (Antistatikfolie und Erdungsband) und im Beisein eines Zeugen öffnen bzw. montieren....

deekey777
2006-01-23, 13:49:38
Naja, es handelt sich um ein Mainboard, das ich zum testen ja auch erst bei mir einbauen muß. Er kann daher immer sagen: "Beim Einbau kaputt gegangen"

So lange dir der Scharaubendreher nicht abrutscht, wie soll das passieren? ;) :D

Für jeden Beweis braucht man einen Gegenbeweis. Ich empfehle dir vor dem Einbau, das Mainboard genau zu untersuchen.

Wenn nicht drin stand das es beschädigt/defekt ist dann darf es das auch nicht sein

Privatverkäufer können durchaus zu einer üblichen gewährleistung (nicht Garantie) verpflichtet werden sofern sie es nicht vorher ausschliessen

Übrigens kann man sich den ganzen Salmon in den Auktionen sparen, es muss lediglich drin stehen das der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung erfolgt, sonst nix...

PS: bei elektronischen Sachen am besten fachgerecht behandeln, also antistatisch ausrüsten (Antistatikfolie und Erdungsband) und im Beisein eines Zeugen öffnen bzw. montieren....

Ob der Laie jetzt Garantie oder Gewährleistung oder Auschluß der Rechte aus der Mangelhaftung schreibt, spielt keine besondere Rolle, denn es kommt darauf an, was er und der Käufer darunter verstehen. Selbst der Ausschluß nach "dem neuen EU-Recht" ist ein wirksamer Haftungsauschluß - wenn es ein Laie ist.
(Anders sieht es bei der Garantie, wo der Verkäufer versichert, daß die Ware einwandfrei funktioniert und in einem Tiptop-Zustand ist.)
Zum PS: :up:

Zaffi
2006-01-23, 16:12:52
Ob der Laie jetzt Garantie oder Gewährleistung oder Auschluß der Rechte aus der Mangelhaftung schreibt, spielt keine besondere Rolle, denn es kommt darauf an, was er und der Käufer darunter verstehen. Selbst der Ausschluß nach "dem neuen EU-Recht" ist ein wirksamer Haftungsauschluß - wenn es ein Laie ist.

Soweit ich weiss kann eine Privatperson eigentlich nicht zur Garantieabgabe verpflichtet werden womit eine derartige Verneinung ohnehin hinfällig wäre, Gewährleistung dagegen muss auch eine Privatperson 2 Jahre leisten sofern es nicht ausgeschlossen wurde oder eine kürzere Zeitspanne vereinbart wurde

Ob ein einfacher Ausschluss nach "dem neuen EU-Recht" ausreichend ist, wage ich zu bezweifeln

deekey777
2006-01-23, 17:54:43
[...]
(Anders sieht es bei der Garantie, wo der Verkäufer versichert, daß die Ware einwandfrei funktioniert und in einem Tiptop-Zustand ist.)


Das ist eigentlich ein Brainfart von mir, denn so eine "Garantie" geht nicht über die Sachmangelhaftung hinaus und fällt unter den § 434 BGB.

Soweit ich weiss, kann eine Privatperson eigentlich nicht zur Garantieabgabe verpflichtet werden, womit eine derartige Verneinung ohnehin hinfällig wäre, Gewährleistung dagegen muss auch eine Privatperson 2 Jahre leisten sofern es nicht ausgeschlossen wurde oder eine kürzere Zeitspanne vereinbart wurde.
Siehe oben.
An sich braucht man keine Unterschiedung zw. einer Privatperson und dem Unternehmer/Verbraucher, denn die Bestimmungen für den Verbrauchsgüterkauf sind Ergänzung.


Ob ein einfacher Ausschluss nach "dem neuen EU-Recht" ausreichend ist, wage ich zu bezweifeln
Ach schon. Es hängt natürlich davon ab, wer diesen Quatsch schreibt.

WedgeAntilles
2006-01-23, 21:31:29
Wenn ich in meiner Artikelbeschreibung vergesse zu erwähnen, das es sich um einen Privatkauf handelt und ich deshalb jede Gewährleistung ausschließe, könnte ich dann später ein Problem bekommen, wenn die Ware beschädigt ist?

Ich frage deshalb, weil ich bei Ebay etwas per Sofortkauf geschossen habe das sehr, sehr günstig war (deswegen hatte ich auch keine Zeit für Fragen ;) )

In der Artikelbeschreibung stand nichts von defekt und die Garantie wurde auch nicht ausgeschlossen...


Wenn die Person erkennbar als Laden verkauft (beispielsweise eigene Homepage, zig tausende von Transaktionen oder dergleichen) muss sie Gewährleistung/Garantie geben.
Bei erkennbaren Privatgeschäften ist dies wenn ich mich nicht sehr täusche nicht drin.
Da muss gar nix von wegen EU Recht und so weiter kommen, bei Privatkauf gibts automatisch keine Garantie/Gewährleistung.

Selbstverständlich muss auch Privatkauf erwähnen wenn das Gerät defekt ist - nur gibts hier natürlich Beweisprobleme.
Und hier fängts dann an kompliziert zu werden *g*

deekey777
2006-01-23, 22:36:09
[...]
Da muss gar nix von wegen EU Recht und so weiter kommen, bei Privatkauf gibts automatisch keine Garantie/Gewährleistung.
*

Es gibt kein EU-Recht.
Und nein, ein "Privatverkauf" ändert nichts an den Rechten des Käufers aus der Mangelhaftung/Gewährleistung: Wenn kein Haftungsausschluß vereinbart wurde, dann bleiben die gesetzlichen Ansprüche im Gewährleistungsfall beständig.

Zaffi
2006-01-23, 22:57:44
Und nein, ein "Privatverkauf" ändert nichts an den Rechten des Käufers aus der Mangelhaftung/Gewährleistung: Wenn kein Haftungsausschluß vereinbart wurde, dann bleiben die gesetzlichen Ansprüche im Gewährleistungsfall beständig.

Absolut korrekt !

drmaniac
2006-01-23, 22:58:59
Bei erkennbaren Privatgeschäften ist dies wenn ich mich nicht sehr täusche nicht drin.
Da muss gar nix von wegen EU Recht und so weiter kommen, bei Privatkauf gibts automatisch keine Garantie/Gewährleistung.


ok, dann eben auch hier:

http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/65304&words=eBay%20Gew%E4hrleistung

Viele Privatverkäufer stolpern bei Internet-Auktionen über das neue Haftungsrecht. Wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, muss auch ein Privatverkäufer zwei Jahre lang für Mängel am verkauften Produkt einstehen, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

WedgeAntilles
2006-01-23, 23:05:24
ok, dann eben auch hier:

http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/65304&words=eBay%20Gew%E4hrleistung

Viele Privatverkäufer stolpern bei Internet-Auktionen über das neue Haftungsrecht. Wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, muss auch ein Privatverkäufer zwei Jahre lang für Mängel am verkauften Produkt einstehen, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Da hat mir ein Kumpel aus seinem Jurastudium was anderes erzählt - ist allerdings schon etwas her, nicht ausgeschlossen dass sich die Rechtssprechung geändert hat, bzw. dass ein höheres Gericht ein dementsprechendes Urteil gefällt hat.