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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GVU verbreitete Raubkopien ;-)


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Gast
2006-01-24, 22:28:11
Die Meldung ist ziemlich kurios, denn die "Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen" (GVU) hat sich scheinbar durch Mithilfe bei der Verbreitung von Raubkopien strafbar gemacht.

Lest am besten selbst:
Razzia wegen Raubkopien bei der GVU (http://www.computerbase.de/news/wirtschaft/recht_gesetz/2006/januar/razzia_raubkopien_gvu/)

Sumpfmolch
2006-01-24, 22:58:04
HAH !

und jetz das gleiche noch bei den schweizer gesellen, welche schon bei earth2160 kopien selbst gestreut haben und dann die ips der sauger geloggt haben ^^


btw....fällt das betreiben eines servers nicht unter erwerbsmäßig ? ich hoffe doch inständig auf haftstrafen ;D

Modulor
2006-01-25, 10:32:14
Dass die Filmwirtschaft immer noch standhaft den privaten Sauger zum Schwerstkriminellen stempelt ist lächerlich. Scheinbar fragt sich keiner wie die Filme überhaupt in Umlauf gelangen können. Naja,irgendeinen Sündenbock braucht man ja immer...

Grestorn
2006-01-25, 11:01:47
Dieses Vorgehen zu kritisieren ist Heuchlerisch.

Wer das verurteilt muss auch Kontaktleute in der Drogenmafia verurteilen. Wo ist der Unterschied, ob ich als Polizist bei einem Drogendeal mitmache um an die Hintermänner ranzukommen oder dieser Geschichte?

Fragwürdig ist nur, wenn das ohne Wissen und Unterstützung offizieller Stellen passiert ist. Und das scheint auch der Fall gewesen zu sein. Natürlich hätte die Polizei von anfang an eingeschaltet und informiert sein müssen.

Grestorn
2006-01-25, 11:03:55
Dass die Filmwirtschaft immer noch standhaft den privaten Sauger zum Schwerstkriminellen stempelt ist lächerlich. Scheinbar fragt sich keiner wie die Filme überhaupt in Umlauf gelangen können. Naja,irgendeinen Sündenbock braucht man ja immer...Nicht Schwerstkriminell, das ist nur Polemik der Raubkopierer, die sich so gerne in die Opferrolle präsentieren wollen.

Aber kriminell im Sinne, dass sie ein Gesetz brechen, sind sie auf jeden Fall.

Die Leute, die die Filme in den Umlauf bringen, sind genauso kriminell wie die Leute, die sie weiterverbreiten. Ich kann da keinen Unterschied sehen. Oder ist der Dieb, der den Safe aufbricht, krimineller als sein Kumpane, der sich anschließend nur am Inhalt des Safes bedient?

Sumpfmolch
2006-01-25, 11:16:16
Wer das verurteilt muss auch Kontaktleute in der Drogenmafia verurteilen. Wo ist der Unterschied, ob ich als Polizist bei einem Drogendeal mitmache um an die Hintermänner ranzukommen oder dieser Geschichte?


nicht mitmachen...vergleichbar wäre, wenn eine nichtstaatliche person/ein nichtstaatliches unternehmen einen drogenring selbst aufziehen würde um danach die angeworbenen konsumenten zu verklagen...

...anstiftung zur straftat ?

Grestorn
2006-01-25, 11:25:00
nicht mitmachen...vergleichbar wäre, wenn eine nichtstaatliche person/ein nichtstaatliches unternehmen einen drogenring selbst aufziehen würde um danach die angeworbenen konsumenten zu verklagen...

...anstiftung zur straftat ?Wenn man als Kontaktmann nicht mitmacht, kommt man nicht an die Hintermänner ran.

Da das Konsumieren von Drogen nicht illegal ist, das Verwenden von Raubkopieen aber schon und bei modernen P2P Börsen auch immer bedeutet, dass die Raubkopieen automatisch weiterverbreitet werden, passt Dein Beispiel überhaupt nicht.

Anstiftung zur Straftat ist es nur, wenn die Behörden von der Aktion nicht im Vorfeld informiert waren.

Ich sehe auch einen deutlichen Unterschied zur Gravenreuths "Tanja" (kann sie da noch einer daran erinnern? Der Anwalt F. v. Gravenreuth hatte in den 80ern massenhaft Briefe an Computernutzer verschickt, in denen ein vorgegebliches, junges Mädchen namens Tanja ganz unschuldig nach Tauschlisten gefragt hat). Denn: Der Server wurde niemandem aufgedrängt. Man musste sich, wollte man an die Sachen ran, immer noch selbst aktiv darum bemühen. Von Anstiftung kann deswegen eigentlich keine Rede sein.

Viel eher ist das Anbieten selbst eine Straftat. Aber wenn das durch die Rechteinhaber abgesegnet war, ist wohl auch das nicht zu belangen.

Sumpfmolch
2006-01-25, 11:29:55
Wenn man als Kontaktmann nicht mitmacht, kommt man nicht an die Hintermänner ran.

halt der unterschied zwischen mitmachen und selber aufziehn ;)


Da das Konsumieren von Drogen nicht illegal ist, das Verwenden von Raubkopieen aber schon und bei modernen P2P Börsen auch immer bedeutet, dass die Raubkopieen automatisch weiterverbreitet werden, passt Dein Beispiel überhaupt nicht.

hängt von der art des servers ab...emule ? ftp ?



Anstiftung zur Straftat ist es nur, wenn die Behörden von der Aktion nicht im Vorfeld informiert waren.

ob die behörden im vorfeld über die emule server der riaa informiert wurden ? ob die schweizer firma im vorfeld die behörden informierte, bevor sie gefälschte earth2160 versionen ins netz als köder stellte ?
wer weiß wer weiß...sollte man im jetzigen fall sein eigenes süppchen gekocht haben, erwarte ich allerdings auch entsprechende bestrafung.

Grestorn
2006-01-25, 11:32:44
sollte man im jetzigen fall sein eigenes süppchen gekocht haben, erwarte ich allerdings auch entsprechende bestrafung.Du weißt, wie das klingt? Wie die hämische Freude des kleinen Raubkopierers, dass er straffrei ausgeht wärend statt dessen die "bösen anderen", die ja dem kleinen Raubkopierer ans Leder wollen, möglichst hart bestraft werden.

Nicht, dass ich Dir persönlich etwas unterstellen will.

Sumpfmolch
2006-01-25, 11:37:48
Du weißt, wie das klingt? Wie die hämische Freude des kleinen Raubkopierers, dass er straffrei ausgeht wärend statt dessen die "bösen anderen", die ja dem kleinen Raubkopierer ans Leder wollen, möglichst hart bestraft werden.

Nicht, dass ich Dir persönlich etwas unterstellen will.

ich spiele seit 4 jahren nur noch mmorgs und der rest der industrie ist mir scheiß egal.

aber hämische freude ? oh ja...die heuchelei der industrie und deren gefälschte berichte zur raubkopiererei kotzen mich genauso an wie die dümmlichen ausreden der raubkopierer. wie war das ? hart aber gerecht....ab in den knast ;)

Grestorn
2006-01-25, 13:04:26
aber hämische freude ? oh ja...die heuchelei der industrie und deren gefälschte berichte zur raubkopiererei kotzen mich genauso an wie die dümmlichen ausreden der raubkopierer. wie war das ? hart aber gerecht....ab in den knast ;)Erst mal: Bitte nicht Industrie sondern Branche. Industrie ist eine falsche Übersetzung aus dem englischen. Zur Branche gehören nicht nur die Musik- und Filmkonzerne, sondern auch die Bands, Produzenten und auch der Plattenhändler von nebenan.

Die Branche haut des öfteren auf den Putz. Die genannten Zahlen erscheinen meist viel zu hoch geschätzt. Aber auch nur dann, wenn man bei "Schaden" immer gleich "Umsatzeinbußen" hört, das ist aber nicht das gleiche, wie ich schon das öfteren ausgeführt habe. Dass die Branche ohne Raubkopierer nicht auf einmal um die zitierte Summe mehr Umsatz machen würde, ist völlig klar.

Die Anti-Razbkopierer-Werbung stört Dich? Mein Gott, wenn das alles ist... Ich finde es gibt wesentlich nervigere Werbung und Kampagnen. Ich frage mich wirklich, wieso auf diesen Punkt immer so viel rumgehackt wird. Auf Marlboro-Werbung oder Media-Markt-Werbung wird weit weniger eingehackt, obgleich ich die viel schlimmer empfinde (im Falle von Zigarettenwerbung aus mehreren Gründen).

Nur weil Dich diese Punkte stören, willst Du der Branche, angefangen vom Händler über die mäßig erfolgreiche Band bis zum Plattenboss allen die Existenzgrundlage entziehen?

Ash-Zayr
2006-01-25, 13:27:05
Einfaches Beispiel Grestorn:

"Früher"...so ca. 10 Jahre PC-Game Geschichte zurück, so Lands of Lore Teil II oder III...da bekam man für max. DEM 50,- ein neues Game inkl. schönem Pappkarton mit Handbuch...DAS hatte Stil.

Heute bekomme ich für Euro 50,- oder mehr einen neuen Titel, in einer schäbigen DVD-Box....ich bin Original-Fetechist, immer schon gewesen, und ich bin stolz auf die Sammlung alt-ehrwürdiger Pappboxen...aber je neuer die Spiele in meinem Regal, desto weniger kann ich sie noch von meiner DVD Sammlung unterscheiden. Und was bitte rechtfertigt eine glatte Verdopplung des Preises über die Jahre?? Gestiegene Produktionskosten?? Wohl kaum!! Wir haben ja schon die Ersparnis an der Verpackung und der DVD als Medium für 4-5 CDs wie früher bei großen Titeln. Und eines sei doch klar: so ein damaliges Entwicklier Studio hat für die gesamte Hardware, auf der entwickelt wurde, sicher etliche Millionen mehr ausgegen als heute, wo es nur noch einen Bruchteil kostet und selbst Entwicklerhardware im Grunde normale High-End PCs sind zu moderaten Preisen.
Ich kann diese Entwicklung nicht nachvollziehen und finde sie eher bedauerlich.....gut, in Zeiten von DSL gibt es im Gegensatz zu früher zumindest Demos, damit man vor groben Fehlgriffen bei diesen Preisen geschützt ist....aber wie auch bei einem MS Office Paket für über Euro 500,- kann ich jeden Sauger verstehen....keine Software ist so viel Wert!

Ash-Zayr

noid
2006-01-25, 13:27:07
@Grestorn: das Verhalten ist zu Verurteilen. Wir leben in einem Staat in dem man sich an die Regeln zu halten hat. Ausnahmen werden von oben erteilt. Lynchjustiz gibt es bei uns auch nicht mehr... keiner darf einfach mal die Gesetze nach Gutdünken ändern.

Natürlich sind V-Männer wichtig - aber es gibt schon Kritik wie weit das Handeln der V-Männer gehen darf um an Informationen zu kommen. Am Ende hast du nur V-Männer , die die Szene aufrechterhalten.

Sumpfmolch
2006-01-25, 13:36:14
Nur weil Dich diese Punkte stören, willst Du der Branche, angefangen vom Händler über die mäßig erfolgreiche Band bis zum Plattenboss allen die Existenzgrundlage entziehen?

wie kommst du zu solch einer abstrusen schlussfolgerung ?

1. falls es bezüglich dieses servers zu gesetzesübertretungen von seiten der gvu
kam, dann sind diese nach gültigem recht zu bestrafen. und zwar direkt bei
den entscheidungsträgern.
2. händler, bands noch plattenbosse interessieren mich einen feuchten
fliegendreck solange sie sich an gültiges recht halten.

Grestorn
2006-01-25, 13:37:00
@Grestorn: das Verhalten ist zu Verurteilen. Wir leben in einem Staat in dem man sich an die Regeln zu halten hat. Ausnahmen werden von oben erteilt. Lynchjustiz gibt es bei uns auch nicht mehr... keiner darf einfach mal die Gesetze nach Gutdünken ändern.Da sind wir einer Meinung. Wenn es keine Ausnahmegenehmigung "von oben", also von einer legitimierten Instanz gegeben hat, ist das ganze strafbar.

Nach dem Strafprozess kann ja dann die Branche einen Zivilprozess gegen sich selbst anstrengen, um die Millionen entstandenen Schaden einzzuklagen :)

Dennoch finde ich die Aktion zielführend und gut. Es wurden wohl Fehler gemacht, wenn sie tatsächlich nicht ausreichend rechtlich gedeckt war. Aber das ist ein Detailfehler (der einigen Verantwortlichen teuer zu stehen kommen wird), der aber nichts an der Tatsache ändert, dass ich die Methode an sich nicht für falsch halte.

Grestorn
2006-01-25, 13:39:02
wie kommst du zu solch einer abstrusen schlussfolgerung ?

1. falls es bezüglich dieses servers zu gesetzesübertretungen von seiten der gvu
kam, dann sind diese nach gültigem recht zu bestrafen. und zwar direkt bei
den entscheidungsträgern.
2. händler, bands noch plattenbosse interessieren mich einen feuchten
fliegendreck solange sie sich an gültiges recht halten.Wie ich deinen früheren Beiträgen entnehme, würdest Du Dich freuen, wenn die Verantwortlichen, die stellvertretend für die ganze Branche stehen, möglichst heftige Strafen bekommen würden.

Komm mir jetzt bitte nicht damit, dass es Dir dabei alleine um die Einhaltung von Recht und Ordnung geht.

Sumpfmolch
2006-01-25, 13:45:04
Wie ich deinen früheren Beiträgen entnehme, würdest Du Dich freuen, wenn die Verantwortlichen, die stellvertretend für die ganze Branche stehen, möglichst heftige Strafen bekommen würden.

Komm mir jetzt bitte nicht damit, dass es Dir dabei alleine um die Einhaltung von Recht und Ordnung geht.


solang die branche ihren broterwerb nicht durch kriminelle machenschaften sichert ist es mir nur recht. 90% davon wird das auch tun, der rest gehört aus dem verkehr gezogen.

und schadenfreude:
sicher. bei solchem auftreten mancher teile der branche auch nicht verwunderlich.

noid
2006-01-25, 13:54:40
Da sind wir einer Meinung. Wenn es keine Ausnahmegenehmigung "von oben", also von einer legitimierten Instanz gegeben hat, ist das ganze strafbar.

Nach dem Strafprozess kann ja dann die Branche einen Zivilprozess gegen sich selbst anstrengen, um die Millionen entstandenen Schaden einzzuklagen :)

Dennoch finde ich die Aktion zielführend und gut. Es wurden wohl Fehler gemacht, wenn sie tatsächlich nicht ausreichend rechtlich gedeckt war. Aber das ist ein Detailfehler (der einigen Verantwortlichen teuer zu stehen kommen wird), der aber nichts an der Tatsache ändert, dass ich die Methode an sich nicht für falsch halte.

Detailsfehler würde ich sowas nennen - sowas ist grobe Missachtung der Gesetze. Somit ist das Gelächter doch verdient. Diese "kleinen Detailsfehler" führen dazu, dass nicht jeder hier Recht bekommt (obwohl er dich durchaus bekommen könnte).
Zumal der Verdacht, dass dies nur dazu dient um Leute abzuzocken, nicht so leicht von der Hand zu weisen ist. Warum wusste die ermittelnde Abteilung beim Staat sonst nichts davon?

edit: War in Holland nicht vor kurzem noch so ein Fall?

Sumpfmolch
2006-01-25, 14:05:31
Zumal der Verdacht, dass dies nur dazu dient um Leute abzuzocken, nicht so leicht von der Hand zu weisen ist. Warum wusste die ermittelnde Abteilung beim Staat sonst nichts davon?


was meinst du warum die schweizer firma logistep (bekannt durch earth2160 abmahnwelle) nur ne briefkastenfirma ist ?

Grestorn
2006-01-25, 15:20:06
was meinst du warum die schweizer firma logistep (bekannt durch earth2160 abmahnwelle) nur ne briefkastenfirma ist ?Dir ist bekannt, dass die Einnahmen dieser Abmahnwelle weit aus geringer sind, als wenn all diejenigen, die das Spiel weiterverbreitet (nicht nur selbst genutzt) haben, es auch gekauft hätten?

Immer dieses Wort "Abzocker", mit dem ihr die Branche belegt. Aber wer ist hier der Abzocker? Derjenige, der sich seinen Vorteil ohne Gegenleistung erschleicht, oder derjenige, der versucht für seine Leistung eine Bezahlung zu bekommen?

Sumpfmolch
2006-01-25, 15:59:08
Dir ist bekannt, dass die Einnahmen dieser Abmahnwelle weit aus geringer sind, als wenn all diejenigen, die das Spiel weiterverbreitet (nicht nur selbst genutzt) haben, es auch gekauft hätten?

und was hat das mit der tatsache zu tun, dass diese firma ziemlich zwielichtig daherkommt ?



Immer dieses Wort "Abzocker", mit dem ihr die Branche belegt.


seit wann ist logistep die branche ? nur wieder ein paar geldgeile, durch welche sich die branche ihren ruf mit kusshand versauen lässt.




oder derjenige, der versucht für seine Leistung eine Bezahlung zu bekommen?

egal auf legalem oder illegalem wege ?

Gast
2006-01-25, 17:21:54
Dass die Filmwirtschaft immer noch standhaft den privaten Sauger zum Schwerstkriminellen stempelt ist lächerlich.Sorry, aber es geht nicht um das Herunterladen von Raubkopien, sondern um das Verbreiten. Die Nutzer die bei Ed2k und Torrent ihre Raubkopien beziehen, laden sie nicht nur herunter, sondern verbreiten sie im gesamten Internet. Und das ist ein Verbrechen. Für das bloße Herunterladen wirst du in diesem Land nicht bestraft und das ist auch gut so.

Klar, der Otto-Normal-DAU hat halt keine anderen Quellen für Raubkopien als P2P-Netzwerke. Aber dann soll er halt auf Raubkopien verzichten oder eben das Risiko eingehen auch dementsprechend belangt zu werden, wenn er Raubkopien verbreitet.

The7thGuest
2006-01-25, 23:06:33
Viel eher ist das Anbieten selbst eine Straftat. Aber wenn das durch die Rechteinhaber abgesegnet war, ist wohl auch das nicht zu belangen.
Da stellt sich die interessante Frage, ob eine Version, die vom Rechteinhber verbreitet wird noch eine Schwarzkopie ist, oder ein legaler Download ;)

zeckensack
2006-01-26, 00:07:12
Wer das verurteilt muss auch Kontaktleute in der Drogenmafia verurteilen. Wo ist der Unterschied, ob ich als Polizist bei einem Drogendeal mitmache um an die Hintermänner ranzukommen oder dieser Geschichte?"Die GVU arbeitet in Auftrag der Filmbranche und der Entertainmentsoftware-Industrie"

Da hast du deinen Unterschied. Ein Polizist gehört zur rechtsstaatlichen Exekutive. Die GVU nicht. Wenn die GVU glaubt dass zwischen ihren Handlungen und denen der Polizei bzw der Staatsanwaltschaft kein rechtlicher Unterschied besteht, nennt man das in Deutschland "Amtsanmaßung".

hmx
2006-01-26, 01:08:10
Dieses Vorgehen zu kritisieren ist Heuchlerisch.

Wer das verurteilt muss auch Kontaktleute in der Drogenmafia verurteilen. Wo ist der Unterschied, ob ich als Polizist bei einem Drogendeal mitmache um an die Hintermänner ranzukommen oder dieser Geschichte?

Fragwürdig ist nur, wenn das ohne Wissen und Unterstützung offizieller Stellen passiert ist. Und das scheint auch der Fall gewesen zu sein. Natürlich hätte die Polizei von anfang an eingeschaltet und informiert sein müssen.

Das Dumme ist nur, dass die DVU eine Private Organisation ist und daher nicht mit Drogenfahndern zu vergleiche ist. Baer schon wie bei dir die MAFIA Propaganda wirkt, die einem ein Idiotisches Unrechtbewustsein glauben macht. Hach ja wie damals wer beim Juden kauft macht sich strafbar. Wie gut wenn man sich gesetzt kaufen kann...

Grestorn
2006-01-26, 07:47:59
Sorry, aber es geht nicht um das Herunterladen von Raubkopien, sondern um das Verbreiten. Die Nutzer die bei Ed2k und Torrent ihre Raubkopien beziehen, laden sie nicht nur herunter, sondern verbreiten sie im gesamten Internet. Und das ist ein Verbrechen. Für das bloße Herunterladen wirst du in diesem Land nicht bestraft und das ist auch gut so.

Klar, der Otto-Normal-DAU hat halt keine anderen Quellen für Raubkopien als P2P-Netzwerke. Aber dann soll er halt auf Raubkopien verzichten oder eben das Risiko eingehen auch dementsprechend belangt zu werden, wenn er Raubkopien verbreitet.Sehr richtig.

Grestorn
2006-01-26, 07:49:52
"Die GVU arbeitet in Auftrag der Filmbranche und der Entertainmentsoftware-Industrie"

Da hast du deinen Unterschied. Ein Polizist gehört zur rechtsstaatlichen Exekutive. Die GVU nicht. Wenn die GVU glaubt dass zwischen ihren Handlungen und denen der Polizei bzw der Staatsanwaltschaft kein rechtlicher Unterschied besteht, nennt man das in Deutschland "Amtsanmaßung".Prinzipiell könnte die GVU dennoch mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten für eine solche Aktion. Anscheinend ist dies hier nicht passiert, und deswegen, nur deswegen, kann und wird es wohl auch zu einer Strafverfolgung der Verantwortlichen kommen.

Grestorn
2006-01-26, 07:52:29
Das Dumme ist nur, dass die DVU eine Private Organisation ist und daher nicht mit Drogenfahndern zu vergleiche ist. Baer schon wie bei dir die MAFIA Propaganda wirkt, die einem ein Idiotisches Unrechtbewustsein glauben macht. Hach ja wie damals wer beim Juden kauft macht sich strafbar. Wie gut wenn man sich gesetzt kaufen kann...Wie hieß dieses Forumsgesetz, das früher oder später jede Diskussion, ist sie nur lang genug, irgendwann einen Vergleich zum 3. Reich beinhaltet?

Wer immer noch meint, das Nutzen einer P2P Börse um an urheberrechtlich geschützte Dinge zu gelangen, wäre kein Unrecht, der hat nichts verstanden und ist - wenn er es auch selbst tut - nichts als ein übler Schmarotzer. Punkt.

Steel
2006-01-26, 10:08:05
Prinzipiell könnte die GVU dennoch mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten für eine solche Aktion. Anscheinend ist dies hier nicht passiert, und deswegen, nur deswegen, kann und wird es wohl auch zu einer Strafverfolgung der Verantwortlichen kommen.
So eine Aktion, könnten sie nicht mit der Staatsanwaltschaft zusammen aufziehen, weil es gegen geltende Gesetze verstossen würde.
Die hätten sich mal besser von einem Rechtsanwalt beraten lassen sollen... obwohl...

Gast
2006-01-26, 11:00:44
Was ich nicht verstehe, das einige ( viele) hier in diesem Forum, ein nicht funktionierentes Unrechtsbewußtsein haben.

Es ist einfach kriminell mir materielle oder geistige Güter zu stehlen. Keine Achtung vor den Werten anderer.

Um es mit den Worten älterer Menschen aszudrücken-schämen solltet Ihr euch.

Grestorn
2006-01-26, 11:04:23
So eine Aktion, könnten sie nicht mit der Staatsanwaltschaft zusammen aufziehen, weil es gegen geltende Gesetze verstossen würde.
Die hätten sich mal besser von einem Rechtsanwalt beraten lassen sollen... obwohl...Natürlich verstößt es nicht gegen geltendes Gesetz, wenn die Content-Produzierende Branche einen Server genehmigt, der ihr Material verfügbar macht - auch wenn dieser Server nur dazu dient, IP Adressen von Anwendern zu sammeln.

Ich glaube aber nicht, dass die Betreiber des Servers die nötigen Genehmigungen aller Urheber hatte. Deswegen bleibt es illegal. Aber wirkungsvoll. Wäre schön, wenn die rechtlichen Probleme aus dem Weg geräumt werden könnten und dadurch ein wirkungsvolles Instrument zur Verfolgung von Raubkopierern gefunden wäre.

Andre
2006-01-26, 11:20:04
Natürlich verstößt es nicht gegen geltendes Gesetz, wenn die Content-Produzierende Branche einen Server genehmigt, der ihr Material verfügbar macht - auch wenn dieser Server nur dazu dient, IP Adressen von Anwendern zu sammeln.


Da befindest du dich datenschutzrechtlich auf ganz dünnem Eis. Hauchdünn.

Leonidas
2006-01-26, 11:25:23
Natürlich verstößt es nicht gegen geltendes Gesetz, wenn die Content-Produzierende Branche einen Server genehmigt, der ihr Material verfügbar macht - auch wenn dieser Server nur dazu dient, IP Adressen von Anwendern zu sammeln.



Falsch. Die GVU kann sich für *ihre höchst eigenen* Verstösse Absolution von den Rechteinhabern holen.

Aber sie hat gleichzeitig auch Rechtsverstösse von Dritten ermöglicht. Und für die können die Rechteinhaber keine Absolution erteilen (es sei denn, sie wollen die "Arbeit" der Release Groups legalisieren). Mal ganz abgesehen davon, daß das Strafrecht ist und somit zivilrechtliche Absolutionen eh weitestgehend egal sind.

Andre
2006-01-26, 11:27:08
Prinzipiell könnte die GVU dennoch mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten für eine solche Aktion. Anscheinend ist dies hier nicht passiert, und deswegen, nur deswegen, kann und wird es wohl auch zu einer Strafverfolgung der Verantwortlichen kommen.

Leider falsch.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/68760

Die Staatsanwaltschaft prüft nicht deswegen, weil es keine Abstimmung mit der Legislative gab, sondern weil es ganz klar einen Rechtsverstoß darstellt, gegen geltendes recht zu verstoßen. Du kannst dir das gerne weiter schönreden - was wir ja von dir kennen - es ändert aber nichts daran, dass es weder rechtlich noch sachlich haltbar ist, was dort passierte.

Grestorn
2006-01-26, 13:05:53
Du kannst dir das gerne weiter schönreden - was wir ja von dir kennen - es ändert aber nichts daran, dass es weder rechtlich noch sachlich haltbar ist, was dort passierte.Was soll das? Das hat nichts mit schönreden zu tun, und es gibt überhaupt keinen Anlass für Dich mal wieder persönlich zu werden.

Ist es denn nicht strafrechtlich zu beanstanden wenn man mit Drogen handelt? Wie kommt es dann, dass V-Männer, die das sicher auch mal bis zuende durchziehen müssen, straffrei davonkommen?

Warum verteidigt ihr die Szene so? Was habt ihr persönlich davon? Wenn ihr an Stelle der Geschädigten wärt, meint ihr, ihr würden nicht auch alles unternehmen um Euer Eigentum und Eure Existenz zu schützen?

noid
2006-01-26, 13:08:39
Was soll das? Das hat nichts mit schönreden zu tun, und es gibt überhaupt keinen Anlass für Dich mal wieder persönlich zu werden.

Ist es denn nicht strafrechtlich zu beanstanden wenn man mit Drogen handelt? Wie kommt es dann, dass V-Männer, die das sicher auch mal bis zuende durchziehen müssen, straffrei davonkommen?

Warum verteidigt ihr die Szene so? Was habt ihr persönlich davon? Wenn ihr an Stelle der Geschädigten wärt, meint ihr, ihr würden nicht auch alles unternehmen um Euer Eigentum und Eure Existenz zu schützen?

WEIL VMÄNNER STAATSDIENER SIND! :rolleyes:
Die GVU dient der Wirtschaft und ist kein Staatsorgan.

Grestorn
2006-01-26, 13:11:32
WEIL VMÄNNER STAATSDIENER SIND! :rolleyes:Deswegen hab ich ja nun schon x-mal geschrieben, dass die Aktion mit der Staatsanwaltschaft bzw. Polizei hätte abgesprochen werden müssen. Wenn der Server mit Wissen und Segen der Staatsanwaltschaft betrieben worden wäre, dann ist das doch nichts anderes als ein verbeamteter V-Mann (Server kann man schließlich nicht verbeamten).

Wieso drehen wir uns mal wieder im Kreis? Wieso will keiner mal wirklich lesen, was ich schreibe? Stattdessen werden mir ständig Aussagen unterstellt, die ich nie getätigt habe.

The7thGuest
2006-01-26, 13:26:19
Deswegen hab ich ja nun schon x-mal geschrieben, dass die Aktion mit der Staatsanwaltschaft bzw. Polizei hätte abgesprochen werden müssen. Wenn der Server mit Wissen und Segen der Staatsanwaltschaft betrieben worden wäre, dann ist das doch nichts anderes als ein verbeamteter V-Mann (Server kann man schließlich nicht verbeamten).
Es wäre was anderes gewesen, wenn der Server von der Polizei/Staatsanwaltschaft betrieben worden wäre. Ich wüsste nicht, das es private V-Männer gibt...
Wieso drehen wir uns mal wieder im Kreis? Wieso will keiner mal wirklich lesen, was ich schreibe? Stattdessen werden mir ständig Aussagen unterstellt, die ich nie getätigt habe.
Weil du jedem, der nicht deiner Meinung ist, ständig unterstellst er wäre ein Schwarzkopierer...
Irgendwie erinnerst du mich an einen Moralprediger, der ständig Gesetz und religöser Ordnung predigt und sich in seiner Freizeit an seinen Töchtern vergeht.

Andre
2006-01-26, 13:33:26
Was soll das? Das hat nichts mit schönreden zu tun, und es gibt überhaupt keinen Anlass für Dich mal wieder persönlich zu werden.


Doch, Grestorn. Begreife es oder lass es. Aber du unterstellst jedem hier unterschwellig Schadenfreude, Raubkopiererei and asoziales Verhalten. DAS IST SO. Und dann wunderst du dich über das Echo. Das deine GVU-Freunde und Raubkopierer-Aufspürer Mist gebaut haben und diese Vorgehensweise abzulehnen ist, redest du klein, indem du von einem kleinen "Detailfehler" sprichst. Du hast eine derart enge Hasskappe auf, dass es wenig Sinn macht, mit dir auf normaler Ebene zu sprechen.

Andre
2006-01-26, 13:34:08
Wieso drehen wir uns mal wieder im Kreis? Wieso will keiner mal wirklich lesen, was ich schreibe? Stattdessen werden mir ständig Aussagen unterstellt, die ich nie getätigt habe.

ROFL. Und das sagst grade du ;D ;D

Grestorn
2006-01-26, 13:57:51
Es wäre was anderes gewesen, wenn der Server von der Polizei/Staatsanwaltschaft betrieben worden wäre. Ich wüsste nicht, das es private V-Männer gibt... Ich sehe keinen Unterschied zwischen "Betreiben von Staatsanwaltschaft" und "Betreiben mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft". Wer letztlich der Administrator des Rechners ist spielt doch nun wirklich keine Rolle. Wenn ihr darauf hinaus wollt kann ich nur sagen: "Und man sah zur Rechten und zur Linken je ein halbes Haar heruntersinken!".

Weil du jedem, der nicht deiner Meinung ist, ständig unterstellst er wäre ein Schwarzkopierer...Nein, das tue ich nicht. Das lest ihr immer nur raus. Irgendwie fühlt ihr Euch immer direkt angesprochen, wenn ich schreibe "Wer immer noch meint, das Nutzen einer P2P Börse um an urheberrechtlich geschützte Dinge zu gelangen, wäre kein Unrecht, der hat nichts verstanden und ist - wenn er es auch selbst tut - nichts als ein übler Schmarotzer. Punkt."

Ich denke nicht, dass Du z.B. tatsächlich meinst, dass Nutzen einer P2P Börse um an urheberrechlich geschützte Dinge zu gelangen wäre legal. Also gilt der Satz für Dich schlicht nicht. Ist doch nicht so schwer, oder?

Irgendwie erinnerst du mich an einen Moralprediger, der ständig Gesetz und religöser Ordnung predigt und sich in seiner Freizeit an seinen Töchtern vergeht.Ich erinnere Dich also an einen Päderasten?

Grestorn
2006-01-26, 14:06:19
Aber du unterstellst jedem hier unterschwellig SchadenfreudeDrückt der folgende Satz etwa keine Schadenfreude aus?
wer weiß wer weiß...sollte man im jetzigen fall sein eigenes süppchen gekocht haben, erwarte ich allerdings auch entsprechende bestrafung.Für mich tut er das auf jeden Fall.
Raubkopiererei and asoziales Verhalten. DAS IST SO.Das ist nicht so. Du kannst nur nicht lesen. Ich unterstelle lediglich Raubkopierern ein assoziales Verhalten. Ich bezeichne Raubkopierer als Schmarotzer.

Ich bezeichne keinen hier im Forum offen als Raubkopierer. Da ich euch nicht kenne, steht mir das auch nicht zu.

Ich erwähne meine Einschätzung nur aus dem Grund immer wieder, damit die Leute, die tatsächlich raubkopieren (von sich selbst werden sie es ja wohl wissen) genaue Kenntnis davon haben, was ich von ihnen halte. Dazu muss ich niemandem irgendetwas vorwerfen.

Das deine GVU-FreundeDiese Menschen sind nicht meine Freunde. Ich kann nur ihre Motivation verstehen und auch nachvollziehen. Und ich weiß, dass ich an ihrer Stelle nicht anders handeln würde. Und ich bin mir zudem ziemlich sicher, dass dies auch für die meisten hier im Forum gelten würde.

[...]Raubkopierer-Aufspürer Mist gebaut habenWenn sie sich nicht rechtlich abgesichert haben stimmt das.

und diese Vorgehensweise abzulehnen ist, redest du klein, indem du von einem kleinen "Detailfehler" sprichst.Was ist denn genau an dieser Vorgehensweise abzulehnen? Erzähl mir doch nicht, dass es Dir nur darum geht, dass sie sich nicht mit offiziellen Stellen abgesprochen haben. Wäre das ganze von der Polizei ausgegangen, würde sich letztlich für die geschassten überhaupt nichts ändern. Im Gegenteil, so haben sie ne gute Chance davonzukommen, weil das Beweismaterial illegal beschafft wurde und somit wohl nicht vor Gericht verwertbar ist.

Du hast eine derart enge Hasskappe auf, dass es wenig Sinn macht, mit dir auf normaler Ebene zu sprechen.Das stimmt doch gar nicht. Einige hier haben die Hasskappe auf, sobald sie nur irgendwas von der bösen Musik- und Filmbranche hören oder sehen. Oder wie sind Begriffe wie "Mafia" sonst zu verstehen?

Du bist ständig und immer wieder dabei, mir persönlich irgendwelche Dinge vorzuwerfen. Du schaffst es einfach nicht, eine Meinungsverschiedenheit auszutragen, ohne den anderen auf persönlicher Ebene anzugreifen. Du lässt Dich selbst damit nicht unbedingt in einem günstigeren Licht erscheinen.

Sumpfmolch
2006-01-26, 14:12:31
Nein, das tue ich nicht. Das lest ihr immer nur raus. Irgendwie fühlt ihr Euch immer direkt angesprochen, wenn ich schreibe "Wer immer noch meint, das Nutzen einer P2P Börse um an urheberrechtlich geschützte Dinge zu gelangen, wäre kein Unrecht, der hat nichts verstanden und ist - wenn er es auch selbst tut - nichts als ein übler Schmarotzer. Punkt."


oder schlicht gelangweilt oder genervt, weil das völlig off topic ist und mit dem thema nichts zu tun hat....egal wie oft man es noch daherleiert.

mir darfst du schadenfreude ruhig unterstellen...das bild eines gewerblichen raubkopierers zusammen mit dem verantwortlichen der gvu in einer zelle finde ich einfach köstlich ;)

No.3
2006-01-26, 14:12:46
Ich sehe keinen Unterschied zwischen "Betreiben von Staatsanwaltschaft" und "Betreiben mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft".

uuuaaaahhhhh :frown: :frown: :frown: :eek: :eek: *schauder*

Rainer

Grestorn
2006-01-26, 14:16:19
uuuaaaahhhhh :frown: :frown: :frown: :eek: :eek: *schauder*

RainerDann erklär mir den Unterschied, wenn er so schauderhaft offensichtlich ist.

Meinst Du dass der Staatsanwalt sich persönlich an den Rechner setzt? Oder einer seiner Beamten? Die Beauftragen wohl im Regelfall für solche Dinge eher einen Experten.

Grestorn
2006-01-26, 14:20:23
oder schlicht gelangweilt oder genervt, weil das völlig off topic ist und mit dem thema nichts zu tun hat....egal wie oft man es noch daherleiert.Was hat das mit meinem Satz zu tun? Du fühlst Dich von mir als Raubkopierer oder Schmarotzer verleumdet weil Du gelangweilt oder genervt bist?!?! Muss ich das verstehen?

mir darfst du schadenfreude ruhig unterstellen...das bild eines gewerblichen raubkopierers zusammen mit dem verantwortlichen der gvu in einer zelle finde ich einfach köstlich ;)Kannst Du gerne köstlich finden. Schadenfroh halt.

Auch Polizisten landen mal im Gefängnis. Bist Du auch dann immer Schadenfroh? Nach dem Motto, "die dummen Wichser haben mir nen Strafzettel ausgestellt, geschieht ihnen Recht, dass auch mal einer von denen in den Bau muss!".

No.3
2006-01-26, 14:22:27
Dann erklär mir den Unterschied, wenn er so schauderhaft offensichtlich ist.

OMG - eigentlich sollte man auf so ne Frage aus Prinzip antworten - bei allem Verständnis für die "andere Seite" (auf der Du Dich ja "befindest" ;) ) - wenn man mir mein Auto klaut, die Oma umgebracht hat, etc, dann ermittle ich ja auch nicht selbst den Täter


aber nun gut, die ganz kurze Variante (muss jetzt endlich heim):

der Beamte wird nur das ermitteln wofür er "beauftragt" ist - der private Ermittler im Auftrag der Wirtschaft bzw. die Wirtschaft selbst wird sammeln was se nur rankriegen kann und es auf die eine oder andere mit der Sache nichts zu tun habenden Art ausnutzen.

Rainer

Andre
2006-01-26, 14:25:40
Du bist ständig und immer wieder dabei, mir persönlich irgendwelche Dinge vorzuwerfen. Du schaffst es einfach nicht, eine Meinungsverschiedenheit auszutragen, ohne den anderen auf persönlicher Ebene anzugreifen. Du lässt Dich selbst damit nicht unbedingt in einem günstigeren Licht erscheinen.

Ich habe es einfach satt, mit einem Menschen sachlich zu diskutieren, welcher schon im 1. Post den leuten wieder Dinge unterstellt, die da nicht stehen. Das machst du jedes Mal, sobald es um Kopierschutz u.ä. geht. Es ist sooo langweilig. Ich sage es gerne nochmal: Die Möglichkeit einen V-Mann einzusetzen ist nicht umsonst rechtlich stark umstritten und nur schwer gerichtlich durchsetzbar. Denn man liefert seitens der Legislative überhaupt erst die Möglichkeit zu einem Missbrauch. Gäbs den Server nicht, dann wäre auch nichts von diesem Server runtergalden worden. Ein V-Mann hingegen ist normalerweise nur einer unter vielen und ist selten der Kopf einer Organisation. Davon abgesehen ist die Rechtssicherheit grade in Belangen des Internets kaum gegeben. Was mache ich denn mit den IPs? Laut aktuellem Richterspruch ist kein Provider verpflichtet, die Daten rauszurücken. Wenn die GVU Pech hat, dann könnte man sie sogar auf Verletzung des Datenschutzgesetzes verklagen. Noch sind wir hier in D und nicht in den USA, wo solche Spionageversuche erlaubt sind. Alles in allem war das einfach sinnlos, die Aktion, und zeigt wieder, dass der Branche lieber das Geld in unsinnige Aktionen steckt, anstatt in gute Produkte.

Grestorn
2006-01-26, 14:28:43
OMG - eigentlich sollte man auf so ne Frage aus Prinzip antworten - bei allem Verständnis für die "andere Seite" (auf der Du Dich ja "befindest" ;) ) - wenn man mir mein Auto klaut, die Oma umgebracht hat, etc, dann ermittle ich ja auch nicht selbst den Täter


aber nun gut, die ganz kurze Variante (muss jetzt endlich heim):

der Beamte wird nur das ermitteln wofür er "beauftragt" ist - der private Ermittler im Auftrag der Wirtschaft bzw. die Wirtschaft selbst wird sammeln was se nur rankriegen kann und es auf die eine oder andere mit der Sache nichts zu tun habenden Art ausnutzen.

RainerDu meinst also, ein Kaufhaus-Detektiv wäre illegal? Er macht seinen Job mit Segen der Behörden. Er fängt auf eigene Faust Ladendiebe. Er darf sie natürlich nicht bestrafen sondern muss sie der Polizei übergeben, aber etwas anderes gilt ja für den hier vorliegenden Fall auch nicht.

Ich nehme nicht an, dass die GVU vorhatte, die Delinquenten per Selbstjustiz abzuurteilen. Oder unterstellt ihr das einfach mal so?

Sumpfmolch
2006-01-26, 14:30:41
Was hat das mit meinem Satz zu tun? Du fühlst Dich von mir als Raubkopierer oder Schmarotzer verleumdet weil Du gelangweilt oder genervt bist?!?! Muss ich das verstehen?


so langsam glaube ich, dass du die sätze rückwärts liest und dich dann wunderst, warum du die anderen irgendwie nicht verstehst. O.o

nochmal ganz langsam:

gefühl:
gelangweilt oder genervt

begründung:
grestorns aussage(*) nicht das thema(**) betreffend, offtopic, zum thema des threads nicht zugehörig.

(*)""Wer immer noch meint, das Nutzen einer P2P Börse um an urheberrechtlich geschützte Dinge zu gelangen, wäre kein Unrecht, der hat nichts verstanden und ist - wenn er es auch selbst tut - nichts als ein übler Schmarotzer. Punkt."

(**)"GVU verbreitete Raubkopien ;-)", möglichweise ohne rücksicht auf gültiges recht



Kannst Du gerne köstlich finden. Schadenfroh halt.

Auch Polizisten landen mal im Gefängnis. Bist Du auch dann immer Schadenfroh? Nach dem Motto, "die dummen Wichser haben mir nen Strafzettel ausgestellt, geschieht ihnen Recht, dass auch mal einer von denen in den Bau muss!".

der vergleich impliziert, dass ich in irgendeiner form urheberrechtlich belangt worden wäre und nun rachegefühle hegen würde. oder bin ich wieder schuld, weil ich einen für mich gedachten vergleich auf mich beziehe ?

Black-Scorpion
2006-01-26, 14:31:53
Ich sehe keinen Unterschied zwischen "Betreiben von Staatsanwaltschaft" und "Betreiben mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft".
Da hier aber weder die Staatsanwaltschaft direkt noch eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft vorlag ist das eine große Schweinerei.
Ich hoffe wirklich das die Verantwortlichen genau dahin kommen wo sie die Raubkopierer gerne hätten.
Wenns geht schön zusammen in eine Zelle.

Grestorn
2006-01-26, 14:36:49
Ich habe es einfach satt, mit einem Menschen sachlich zu diskutieren, welcher schon im 1. Post den leuten wieder Dinge unterstellt, die da nicht stehen.Ja verdammt nochmal, dann zitiere doch mal endlich eine Stelle, wo ich etwas unterstelle, was nicht da steht. Außer "Schadenfroh" (und dazu stehe ich) kann ich da einfach nichts finden.

Also bist Du, wie meist, derjenige der mir etwas unterstellt. So sieht's aus.


Die Möglichkeit einen V-Mann einzusetzen ist nicht umsonst rechtlich stark umstritten und nur schwer gerichtlich durchsetzbar. Denn man liefert seitens der Legislative überhaupt erst die Möglichkeit zu einem Missbrauch. Gäbs den Server nicht, dann wäre auch nichts von diesem Server runtergalden worden. Ein V-Mann hingegen ist normalerweise nur einer unter vielen und ist selten der Kopf einer Organisation.Natürlich ist er nicht der Kopf der Organisation, an den will man ja rankommen. Was hat "Kopf der Organisation sein" mit "Server betreiben" zu tun?!

Der Server ist doch nur das Mittel, mit dem andere letztlich die illegale Tat durchführen. Das runterladen vom Server selbst ist ja noch nicht illegal. Aber das Weiterverbreiten von eben diesen Daten ist es. Und dazu braucht man der Server keineswegs.

Genauso, wie der V-Mann von seiner Diensstelle die finanziellen Mittel, die unmarkierten Waffen usw. zur Verfügung gestellt bekommt. Alles Dinge, mit denen man illegale Tätigkeiten ausführen kann, der V-Mann kommt letztlich kaum darum rum.

Natürlich ist das eine gefährliche Zone, bei V-Männern ganz besonders, weil hier Menschenleben und die Gesundheit von Menschen auf dem Spiel stehen (wenn ein V-Mann letztlich einen Drogendeal einfädelt und auch durchführt werden dadurch potentiell viele Menschen weiter mit Drogen versorgt, ergo deren Gesundheit geschädigt). Aus diesem Grunde sind die Einsätze nur mit viel Fingerspitzengefühl durchführbar.

Andererseits sind sie auch notwendig, trotz allen Risikos, weil man sonst niemals an die Hintermänner rankommt.

Bei unserem Thema ist weder das Risiko, durch den "V-Mann Server" zu schaden zu kommen, sonderlich groß, noch sind die Hintermänner wirklich gefährlich für Leib und Leben von anderen Menschen. Die Verhältnismäßigkeit ist also durchaus gewährleistet.

Davon abgesehen ist die Rechtssicherheit grade in Belangen des Internets kaum gegeben. Was mache ich denn mit den IPs?Der Staatsanwaltschaft übergeben?

Laut aktuellem Richterspruch ist kein Provider verpflichtet, die Daten rauszurücken.Der GVU bestimmt nicht. Der Staatsanwaltschaft, auf Grund einer richterlichen Anordnung aber durchaus.

Grestorn
2006-01-26, 14:37:24
Da hier aber weder die Staatsanwaltschaft direkt noch eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft vorlag ist das eine große Schweinerei.
Ich hoffe wirklich das die Verantwortlichen genau dahin kommen wo sie die Raubkopierer gerne hätten.
Wenns geht schön zusammen in eine Zelle.Schadenfroh.

Andre
2006-01-26, 14:37:57
oder bin ich wieder schuld, weil ich einen für mich gedachten vergleich auf mich beziehe ?

Man muss wirklich glauben, dass man immer Schuld ist. Egal, was man sagt.

][immy
2006-01-26, 14:43:06
nette diskusion, habe aber doch irgendwann aufgehört diese zu lesen ^^

zur GVU, find ich schon ganz lustig das die sich jetzt selbst strafbar gemacht haben. aber mal ehrlich wie ... (sagen wir mal ) "vergesslich" ... muss man sein sich bei einer absichtlichen straftat um andere aufzudecken nicht abzusichern?

zum Beispiel von Earth 2160, wenn der publischer nen fake rausgegeben hat um die IPs zu loggen, das ich auch nicht rechtlich einwandfrei. da es vom hersteller ausging (wie es nachher bekannt wurde) konnte man davon ausgehen das Earth 2160 (bzw dieser fake) freigegeben wurde sprich zur freeware abgestempelt wurde. so könnte man es im nachhinen interpretieren.


die anti-raubkopierer werbung wurde hier ja auch erwähnt und das diese stört. dem kann ich auch nur zustimmen, denn wenn ich mir eine DVD kaufe und das erste was abgespielt wird ist diese raubkopierer-werbung oder gar diese texte die sich nicht überspringen lassen, dann finde ich das als kunde extrem störend. Das recht die DVD deshalb zurück zu bringen habe ich aber leider nicht, würde ich aber gerne tun, weil mich das einfach nur stört.

Genauso im Kino, die wollen doch nicht im ernst behaupten das die anzahl der Kinobesucher zurückgegangen ist weil so "viel" raubkopiert wird. Ich gehe relativ regelmäßig ins kino, aber mir wird das langsam einfach zu teuer. inzwischen kostet ein platz mal eben 9€ und dann noch 45 Minuten Werbung (+ diese blöde anti-raubkopierer werbung wieder mal), da brauchen die sich echt nicht wundern wenn weniger leute ins kino gehen (vor allem weil man die DVD zum neupreis für etwa 18€ bekommen kann oder für 1€ mieten aus der videothek).


ist aber die frage ob die medien-branche davon wusste was die GVU da aktiv macht. denn wenn sie es wussten, wäre rein rechtlich gesehen, das was die GVU gemacht hat filme zum download und zur weitergabe freigegeben. aber wie gesagt, nur wenn die medien-branche davon gewusst hat. Von daher dürften sie sich selbst mehr schaden angerichtet haben als sie rausbekommen werden, nämlich in diesem fall gar nichts.

Andre
2006-01-26, 14:43:47
Bei unserem Thema ist weder das Risiko, durch den "V-Mann Server" zu schaden zu kommen, sonderlich groß, noch sind die Hintermänner wirklich gefährlich für Leib und Leben von anderen Menschen. Die Verhältnismäßigkeit ist also durchaus gewährleistet.


So einfach ist das nicht.

Black-Scorpion
2006-01-26, 14:43:49
Du meinst also, ein Kaufhaus-Detektiv wäre illegal? Er macht seinen Job mit Segen der Behörden. Er fängt auf eigene Faust Ladendiebe. Er darf sie natürlich nicht bestrafen sondern muss sie der Polizei übergeben, aber etwas anderes gilt ja für den hier vorliegenden Fall auch nicht.

Ich nehme nicht an, dass die GVU vorhatte, die Delinquenten per Selbstjustiz abzuurteilen. Oder unterstellt ihr das einfach mal so?
Kann es sein das du Vergleiche anstellst die aber sowas von daneben sind?
Ein Ladendedektiv schiebt mir auch nicht erst die Ware in die Tasche um mich dann festzuhalten.
Hier wurde ein Server zum anlocken betrieben um dann die Leute anzuschwärzen.

Grestorn
2006-01-26, 14:45:04
begründung:
grestorns aussage(*) nicht das thema(**) betreffend, offtopic, zum thema des threads nicht zugehörig.

(*)""Wer immer noch meint, das Nutzen einer P2P Börse um an urheberrechtlich geschützte Dinge zu gelangen, wäre kein Unrecht, der hat nichts verstanden und ist - wenn er es auch selbst tut - nichts als ein übler Schmarotzer. Punkt."

(**)"GVU verbreitete Raubkopien ;-)", möglichweise ohne rücksicht auf gültiges recht
Satz (*) war eine Antwort auf den Satz "Baer schon wie bei dir die MAFIA Propaganda wirkt, die einem ein Idiotisches Unrechtbewustsein glauben macht." von hmx. Nur in diesem Kontext ist er bitte auch zu lesen. Ich sehe bei hmx ein mangelndes Unrechtsbewustsein, und darauf bin ich eingegangen. Das hat nichts mit Dir zu tun. Warum fühlst Du Dich davon angesprochen?

der vergleich impliziert, dass ich in irgendeiner form urheberrechtlich belangt worden wäre und nun rachegefühle hegen würde. oder bin ich wieder schuld, weil ich einen für mich gedachten vergleich auf mich beziehe ?Ich habe geschrieben, wie Deine Schadenfreude auf mich wirkt. Dazu habe ich einen Vergleich bemüht. Ich sehe nicht, wieso Du nun aus diesen Vergleich einen Aspekt herausnimmst und als persönlichen Angriff auf Dich umdefinierst.

Ich verhehle meine Meinung über diejenigen, die sich dieser Schadenfreude hingeben, nicht. Du kannst mir auch schlecht verbieten, so über Dich zu denken, wie ich es tue. Aber Du kannst auch nicht einfach einen persönlichen Angriff daraus ableiten, den es so nie gab.

Andre
2006-01-26, 14:45:37
Kann es sein das du Vergleiche anstellst die aber sowas von daneben sind?
Ein Ladendedektiv schiebt mir auch nicht erst die Ware in die Tasche um mich dann festzuhalten.
Hier wurde ein Server zum anlocken betrieben um dann die Leute anzuschwärzen.

Und genau darin liegt das rechtliche Problem (auch sonst bei V-Männern).

Grestorn
2006-01-26, 14:47:43
So einfach ist das nicht.Nun, wieder, ich bin kein Jurist. Ich vertrete hier meine persönliche Einschätzung.

Wieso hältst Du das nicht für "so einfach"?

Black-Scorpion
2006-01-26, 14:48:53
Schadenfroh.
Wenn es nach dir ginge würden die mit der Masche auch noch durchkommen.
Und ja das ist Schadenfreude.
Schon allein deswegen wie sie mit ihrem Raubkopierer Spam die Leute nach Strich und Faden verarschen und ich mir den Rotz bei DVDs für die sie meine Kohle kassiert haben auch noch anschauen muß.
Das man das auch nicht überspringen kann setzt dem noch die Krone auf.

Grestorn
2006-01-26, 14:49:35
Kann es sein das du Vergleiche anstellst die aber sowas von daneben sind?
Ein Ladendedektiv schiebt mir auch nicht erst die Ware in die Tasche um mich dann festzuhalten.
Hier wurde ein Server zum anlocken betrieben um dann die Leute anzuschwärzen.Der Server hat auch nichts von sich aus auf den Rechner der Delinquenten kopiert.

Der Server hat Dinge angeboten. Genau wie die Waren in einem Laden.

Ich finde den Vergleich sehr passend. Wenn Du anderer Meinung bist, dann bitte mit Argumenten untermauern. Das "in die Tasche stecken" passt jedenfalls nicht als Gegenargument.

Grestorn
2006-01-26, 14:50:24
Und genau darin liegt das rechtliche Problem (auch sonst bei V-Männern).Darin dass die Daten irgendwo im Netz liegen? Das alleine ist weder eine Aufforderung zur Straftat noch einer Erlaubnis, sich die Daten einfach zu nehmen.

Andre
2006-01-26, 14:51:37
Nun, wieder, ich bin kein Jurist. Ich vertrete hier meine persönliche Einschätzung.

Wieso hältst Du das nicht für "so einfach"?

Es gibt ein ziemlich großes Problem bei der rechtlichen Verwendung von V-Mann-Erkenntnissen. Und dazu kommt, dass der Internet-Bereich auch heute noch rechtlich mehr als wackelig ist.

Andre
2006-01-26, 14:52:16
Darin dass die Daten irgendwo im Netz liegen? Das alleine ist weder eine Aufforderung zur Straftat noch einer Erlaubnis, sich die Daten einfach zu nehmen.

Streng dich wenigstens etwas an, Grestorn. Du stellst grade wirklich dumme Fragen, die nur auf Provokation aus sind.

Grestorn
2006-01-26, 14:54:50
Wenn es nach dir ginge würden die mit der Masche auch noch durchkommen.Nein, wenn sie sich einer strafbaren Sache schuldig gemacht haben, müssen die Verantwortlichen bestraft werden. Das habe ich auch mehrfach geschrieben.

Nur wird hier genauso wenig ein Gefängnisaufenthalt angebracht sein, wie bei dem P2P Nutzer von nebenan. Und das wurde ja immer wieder gefordert.

Und ja das ist Schadenfreude.
Schon allein deswegen wie sie mit ihrem Raubkopierer Spam die Leute nach Strich und Faden verarschen und ich mir den Rotz bei DVDs für die sie meine Kohle kassiert haben auch noch anschauen muß.
Das man das auch nicht überspringen kann setzt dem noch die Krone auf.Mich ärgert auch, dass man das nicht überspringen kann. Ist aber auch logisch (aus deren Sicht) sonst könnten sie's gleich bleiben lassen.

Du musst die DVD nicht kaufen, und demnach ist der Satz "nach Strich und Faden verarschen" etwas weit hergeholt. Du bekommst was für Dein Geld, nämlich den Film. Du musst Dir einen 1-2 Minuten Spot vorher ansehen. Wenn Du das nicht willst, kauf den Film nicht. Punkt.

Mit verarschen hat das nichts zu tun.

Wie ich schon öfters schrieb: Niemand kann die Content-Hersteller dazu zwingen, ihre Produkte zu den Bedingungen anzubieten, die Euch in den Kram passen. Das Recht ihre eigenen Produkte so anzubieten, wie sie selbst wollen, ist doch wohl das grundlegenste Recht im freien Wirtschaftssystem überhaupt.

Grestorn
2006-01-26, 14:55:41
Es gibt ein ziemlich großes Problem bei der rechtlichen Verwendung von V-Mann-Erkenntnissen. Und dazu kommt, dass der Internet-Bereich auch heute noch rechtlich mehr als wackelig ist.Das ist ein Problem, das ich weder verleugne noch das hier bisher überhaupt zur Diskussion stand.

Grestorn
2006-01-26, 14:57:45
Streng dich wenigstens etwas an, Grestorn. Du stellst grade wirklich dumme Fragen, die nur auf Provokation aus sind.Ah so, Du und Anonymous dürfen aber einfach behaupten, das Anbieten eines Servers mit urheberrechtlich geschützem Material wäre vergleichbar mit dem in die Tasche schmuggeln von Diebesgut?!

Das sind keine dummen Fragen, sondern rhetorische Fragen. Die beantworten sich von selbst und sind damit ein Stilmittel, in diesem Fall um die vorhergegangene Aussage des Gegenübers zu widerlegen.

Gast
2006-01-26, 15:19:03
Wie ich schon öfters schrieb: Niemand kann die Content-Hersteller dazu zwingen, ihre Produkte zu den Bedingungen anzubieten, die Euch in den Kram passen. Das Recht ihre eigenen Produkte so anzubieten, wie sie selbst wollen, ist doch wohl das grundlegenste Recht im freien Wirtschaftssystem überhaupt.
Dann sollen sich die lieben Contenthersteller aber auch nicht wundern, wenn die lieben Kunden sich die Produkte auf einem anderen Weg besorgen.
Schließlich sollte der Kunde König sein und der Content nach seinen Wünschen angeboten werden.
Wenn die CDs/Spiele nicht laufen wegen Kopierschutz und ich im Kino als Schwarzkopierer verdächtigtwerde, obwohl ich gerade viele Euros für die DVD/den Kinobesuch ausgegeben habe, dann habe ich für diese lieben Contenthersteller nur noch 2 Buchstaben über: FU

PS: Und falls von dir jetzt wieder die üblichen Verdächtigungen kommen sollten, daß ich Schwarzkopierer sei, dann gelten die 2 Buchstaben auch für dich :)

Sumpfmolch
2006-01-26, 15:27:21
Ich habe geschrieben, wie Deine Schadenfreude auf mich wirkt. Dazu habe ich einen Vergleich bemüht. Ich sehe nicht, wieso Du nun aus diesen Vergleich einen Aspekt herausnimmst und als persönlichen Angriff auf Dich umdefinierst.

Ich verhehle meine Meinung über diejenigen, die sich dieser Schadenfreude hingeben, nicht. Du kannst mir auch schlecht verbieten, so über Dich zu denken, wie ich es tue. Aber Du kannst auch nicht einfach einen persönlichen Angriff daraus ableiten, den es so nie gab.

d.h. du hast die vermutung, dass meine schadenfreude rachemotiviert wäre. (dein beispiel geht von solch einer motivation aus)

dem ist nicht so, menschenkenntnis 6, setzen.

damit wäre das geklärt.

Grestorn
2006-01-26, 15:36:25
d.h. du hast die vermutung, dass meine schadenfreude rachemotiviert wäre. (dein beispiel geht von solch einer motivation aus)

dem ist nicht so, menschenkenntnis 6, setzen.Durchaus möglich, dass ich mich in Deiner Motivation geirrt habe. Rache ist auch nicht das richtige Wort für die Motivation, eher ein "Ätschi Bätschi, ihr seid ja auch kein Stück besser als ich". Das ist nicht Rache.

Ich persönlich glaube nicht, dass ich mich in Deiner Motivation täusche. Aber weder Deine noch meine Meinung können wir belegen, also müssen wir damit leben... :)

Grestorn
2006-01-26, 15:49:22
Dann sollen sich die lieben Contenthersteller aber auch nicht wundern, wenn die lieben Kunden sich die Produkte auf einem anderen Weg besorgen.Och nö. Also, weil es mir nicht gefällt, dass ein Laden einen Detektiv beschäftigt und überall Schilder rumstehen, die mich vor Diebstahl warnen und mir eine Strafe in Aussicht stellen, habe ich das Recht mir die Ware einfach so zu nehmen? Das kannst Du nicht im Ernst meinen.

Schließlich sollte der Kunde König sein und der Content nach seinen Wünschen angeboten werden.Wenn der Anbieter etwas verkaufen will, sollte er sich nach den Wünschen richten. Aber zwingen kannst Du ihn nicht. Und wenn Du, sollte er das nicht tun, ihm seine Ware klaust, hast Du Dich ins Unrecht gestellt, nicht der Anbieter!

König kann nur der zahlende Kunde sein, und nicht derjenige, der dem Anbieter die Waffe an die Brust hält und ruft: "Machs so wie ich will, sonst raube ich Dich aus!".

PS: Und falls von dir jetzt wieder die üblichen Verdächtigungen kommen sollten, daß ich Schwarzkopierer sei, dann gelten die 2 Buchstaben auch für dich :)
Ich habe meine Meinung über Dich, daran wirst Du nichts ändern. Egal ob Du mich am liebsten Ficken würdest oder nicht. Such Dir aber besser jemanden, der daran auch seinen Spaß hat.

Sumpfmolch
2006-01-26, 15:54:57
eher ein "Ätschi Bätschi, ihr seid ja auch kein Stück besser als ich".

falsch...im gegensatz zu diesen unfähigen herren habe ich keinerlei konflikte mit unserer justiz auszutragen ;)

Grestorn
2006-01-26, 15:55:44
falsch...im gegensatz zu diesen unfähigen herren habe ich keinerlei konflikte mit unserer justiz auszutragen ;)Das habe ich Dir auch nie unterstellt.

Sumpfmolch
2006-01-26, 15:59:10
Das habe ich Dir auch nie unterstellt.

du meinst also kein "nicht besser" im bezug auf das absichtliche übertreten von gesetzen, sondern eher neid auf...geld ? stellung ? etc. ?

roman
2006-01-26, 16:01:21
Der Server hat auch nichts von sich aus auf den Rechner der Delinquenten kopiert.

Der Server hat Dinge angeboten. Genau wie die Waren in einem Laden.

Ich finde den Vergleich sehr passend. Wenn Du anderer Meinung bist, dann bitte mit Argumenten untermauern. Das "in die Tasche stecken" passt jedenfalls nicht als Gegenargument.
was für ein himmelschreiender unsinn. der kaufhausdetektiv bietet erstens die waren nicht selbst an und zweitens gibts ein kaufhaus nicht zu dem zweck, um potentielle diebe anzulocken.

Grestorn
2006-01-26, 16:08:31
du meinst also kein "nicht besser" im bezug auf das absichtliche übertreten von gesetzen, sondern eher neid auf...geld ? stellung ? etc. ?Nun, ich behaupte jedenfalls nicht, noch nie das Gesetz übertreten zu haben. Ich fahre regelmäßig zu schnell (in Maßen), habe in der Jungend jede Menge Raubkopien gehabt und in kleinerem Umfang auch weitergegeben usw. In Konflikt mit dem Gesetz (in dem Sinne, dass ich ein Strafverfahren am Hals hatte) bin ich aber trotzdem noch nie gekommen.

Solltest Du in der Tat noch nie ein Gesetz übertreten haben, ziehe ich meinen Hut. Dass Du mit dem Gesetz in Konflikt geraten wärst, habe ich Dir, wie gesagt, nie unterstellt.

Grestorn
2006-01-26, 16:12:34
was für ein himmelschreiender unsinn. der kaufhausdetektiv bietet erstens die waren nicht selbst an und zweitens gibts ein kaufhaus nicht zu dem zweck, um potentielle diebe anzulocken.Wie jeder Vergleich passt es nicht 100%. Aber himmelschreinder Unsinn ist es auch nicht. Der Detektiv bietet die Waren nicht an, aber sein Auftraggeber natürlich schon.

Wenn die GVU den Server in den Medien beworben hätten, könnte ich Deinen 2. Einwand ja noch verstehen. Aber man musste ja schon bereits in den einschlägigen Kreisen verkehren um überhaupt von diesem Server Kenntnis zu erlangen. Sicher ist er eine Falle, und hier hinkt der Vergleich. Aber dieser Aspekt reicht in meinem Verständnis nicht aus, um die Aktion grundsätzlich zu verurteilen. Ein braver Bürger wird schließlich kaum "aus Versehen" auf diesen Server gelangen und "ohne böse Absicht" davon etwas runterladen.

Genauso wenig, wie der Ladendieb üblicherweise "aus Versehen" die Ware in seine Taschen gleiten lässt.

Andre
2006-01-26, 16:15:11
Das ist ein Problem, das ich weder verleugne noch das hier bisher überhaupt zur Diskussion stand.

Das spielt aber eine sehr große Rolle, daher durchaus erwähnenswert.

Andre
2006-01-26, 16:16:55
Ah so, Du und Anonymous dürfen aber einfach behaupten, das Anbieten eines Servers mit urheberrechtlich geschützem Material wäre vergleichbar mit dem in die Tasche schmuggeln von Diebesgut?!

Das sind keine dummen Fragen, sondern rhetorische Fragen. Die beantworten sich von selbst und sind damit ein Stilmittel, in diesem Fall um die vorhergegangene Aussage des Gegenübers zu widerlegen.

Punkt 1: Wo sage ich das?

Punkt 2: Unterlasse dies, oder EOD. Du hast mich nicht widerlegt, da deine rhetorische Frage eben eine falsche Antwort gibt, die ich nie behauptet habe.

Andre
2006-01-26, 16:17:41
Wenn die GVU den Server in den Medien beworben hätten, könnte ich Deinen 2. Einwand ja noch verstehen. Aber man musste ja schon bereits in den einschlägigen Kreisen verkehren um überhaupt von diesem Server Kenntnis zu erlangen. Sicher ist er eine Falle, und hier hinkt der Vergleich. Aber dieser Aspekt reicht in meinem Verständnis nicht aus, um die Aktion grundsätzlich zu verurteilen. Ein braver Bürger wird schließlich kaum "aus Versehen" auf diesen Server gelangen und "ohne böse Absicht" davon etwas runterladen.

Rechtlich vollkommen irrelevant.

Grestorn
2006-01-26, 16:18:10
Das spielt sogar eine sehr große Rolle.Gut, dann diskutiere den Punkt meinetwegen. Ich kann nichts dafür, dass Du ihn bisher noch nicht aufgebracht hast. Es ändert nichts an der Strafbarkeit der Aktion noch daran, dass ich sie für eine solche Aktion Verständnis aufbringe.

Andre
2006-01-26, 16:22:12
Gut, dann diskutiere den Punkt meinetwegen. Ich kann nichts dafür, dass Du ihn bisher noch nicht aufgebracht hast. Es ändert nichts an der Strafbarkeit der Aktion noch daran, dass ich sie für eine solche Aktion Verständnis aufbringe.

Das Problem bei dir ist, dass du aus dem Bauch heraus argumentierst - im Übrigen das, was du den pösen Mördern ähhhh Raubkopierern hier immer unterstellst. Allein das öffentliche Aufsehen der damals aufgeflogenen V-Männern bei der NPD und er rechtlichen Diskussion sollte dir Beweis genug sein, dass das eben alles nicht so einfach ist. Und schon gar nicht, wenn keine rechtlichen und legislativen Grundfeste feststehen.

roman
2006-01-26, 16:23:14
Wie jeder Vergleich passt es nicht 100%. Aber himmelschreinder Unsinn ist es auch nicht. Der Detektiv bietet die Waren nicht an, aber sein Auftraggeber natürlich schon.
auch der auftraggeber bietet die waren nicht an, um ladendiebe zu erwischen, der vergleich mit dem detektiv ist also schlicht falsch.


Wenn die GVU den Server in den Medien beworben hätten, könnte ich Deinen 2. Einwand ja noch verstehen. Aber man musste ja schon bereits in den einschlägigen Kreisen verkehren um überhaupt von diesem Server Kenntnis zu erlangen. Sicher ist er eine Falle, und hier hinkt der Vergleich. Aber dieser Aspekt reicht in meinem Verständnis nicht aus, um die Aktion grundsätzlich zu verurteilen. Ein braver Bürger wird schließlich kaum "aus Versehen" auf diesen Server gelangen und "ohne böse Absicht" davon etwas runterladen.

nun, fakt ist aber nunmal, daß sich auch die GVU nicht außerhalb des gesetzes bewegen kann, und deshalb genauso zu belangen ist, wie die "echten" serverbetreiber.

clm[k1]
2006-01-26, 16:23:22
Mich ärgert auch, dass man das nicht überspringen kann. Ist aber auch logisch (aus deren Sicht) sonst könnten sie's gleich bleiben lassen.

Das sollten sie auch - denn mit sowas treibt man den Kunden bloß zu Gegenteil.


Du musst die DVD nicht kaufen, und demnach ist der Satz "nach Strich und Faden verarschen" etwas weit hergeholt. Du bekommst was für Dein Geld, nämlich den Film. Du musst Dir einen 1-2 Minuten Spot vorher ansehen. Wenn Du das nicht willst, kauf den Film nicht. Punkt.

Mit verarschen hat das nichts zu tun.

Doch hat es!

Ich bezahle für den Film und nicht für die Zwangswerbung. Und anhand der Verpackung ist nicht ersichtlich ob die DVD die man erwerben möchte solche enthält oder nicht.
Und obwohl das vorher nicht ersichtlich ist, ist es einem nicht möglich die DVD ob dieses eklatanten Ärgerniss' zurück zu geben.

Würde ich es vorher wissen, würde ich mir das Produkt nicht hohlen - aber ich weiß es eben nicht vorher, sondern ich muss dafür bezahlen um es raus zu finden!

...wenn das keine Verarsche ist, was dann?

clm[k1]

Grestorn
2006-01-26, 16:23:52
Punkt 1: Wo sage ich das?

Punkt 2: Unterlasse dies, oder EOD. Du hast mich nicht widerlegt, da deine rhetorische Frage eben eine falsche Antwort gibt, die ich nie behauptet habe.Puh, ist das Anstrengend, weil ihr offenbar nicht in der Lage seid, Diskussionsstränge nachzuvollziehen.

Ich rekapituliere:
Anonym_001 schreibt hier (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=3916666&postcount=57)
Kann es sein das du Vergleiche anstellst die aber sowas von daneben sind?
Ein Ladendedektiv schiebt mir auch nicht erst die Ware in die Tasche um mich dann festzuhalten.
Hier wurde ein Server zum anlocken betrieben um dann die Leute anzuschwärzen.Man beachte den Satz "Ein Ladendedektiv schiebt mir auch nicht erst die Ware in die Tasche[...]"

Das Quotest Du vollständig und schreibst dazu hier (http://und%20genau%20darin%20liegt%20das%20rechtliche%20problem%20(auch%20sonst%20bei%2 0v-männern)./):
Und genau darin liegt das rechtliche Problem (auch sonst bei V-Männern).
Damit hast Du der Aussage von Anonym_001 zugestimmt (auch der Aussage, die Aktion der GVU würde dem "in die Tasche schieben" entsprechen).

Damit hast Du Dir die Aussage auch zu eigen gemacht, jedenfalls so weit, dass mit "Du und Anonymous[...]" nicht falsch liege.

Andre
2006-01-26, 18:12:19
Puh, ist das Anstrengend, weil ihr offenbar nicht in der Lage seid, Diskussionsstränge nachzuvollziehen.

Ich rekapituliere:
Anonym_001 schreibt hier (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=3916666&postcount=57)
Man beachte den Satz "Ein Ladendedektiv schiebt mir auch nicht erst die Ware in die Tasche[...]"

Das Quotest Du vollständig und schreibst dazu hier (http://und%20genau%20darin%20liegt%20das%20rechtliche%20problem%20(auch%20sonst%20bei%2 0v-männern)./):

Damit hast Du der Aussage von Anonym_001 zugestimmt (auch der Aussage, die Aktion der GVU würde dem "in die Tasche schieben" entsprechen).

Damit hast Du Dir die Aussage auch zu eigen gemacht, jedenfalls so weit, dass mit "Du und Anonymous[...]" nicht falsch liege.

Du unterstellst mir Zustimmung, weil ich einen Fullquote mache? Wie peinlich ist das denn? Das rechtliche Problem besteht darin:

"Hier wurde ein Server zum anlocken betrieben um dann die Leute anzuschwärzen."

Der Rest von dir ist wieder Provokation, weil du - so dämlich kannst du gar nicht sein - selbstverständlich wusstest, dass es sich auf diesen Teil beziehen muss, da der Rest des Posts von Anonym nämlich gar keine rechtliche Relevanz hat. Möchtest du jetzt endlich mal aufhören, den Dicken zu spielen und andere Meinungen zu akzeptieren oder kann ich ein EOD für mich festhalten?

Grestorn
2006-01-26, 18:16:48
Du unterstellst mir Zustimmung, weil ich einen Fullquote mache? Wie peinlich ist das denn? Das rechtliche Problem besteht darin:

"Hier wurde ein Server zum anlocken betrieben um dann die Leute anzuschwärzen."Woher soll ich denn das nun wieder wissen? Im Gedankenlesen bin ich leider etwas ungeübt. Und offenbar bin ich in der Tat zu dämlich, zu erraten welchen Teil des Posting Du als "rechtlich relevant" ansiehst und welchen nicht.

Drücke Dich klar aus, dann kann es auch kein solches Missverständnis geben. Meinetwegen streiche das "Du" aus dem bewussten Posting und fühl Dich nicht mehr angesprochen, ok? Keine Lust wegen so etwas zu streiten.

Nur eines noch, wie oft willst Du noch persönlich werden, bis Du Dein EOD endlich Wirklichkeit werden lässt?

Andre
2006-01-26, 18:21:36
Woher soll ich denn das nun wieder wissen? Im Gedankenlesen bin ich leider etwas ungeübt. Und offenbar bin ich in der Tat zu dämlich, zu erraten welchen Teil des Posting Du als "rechtlich relevant" ansiehst und welchen nicht.

Das hat nichts mit Gedankenlesen sondern mit Sachkenntnis zu tun. Gut, du argumentierst eben ohne, deswegen muss ich das nicht auch tun.

Grestorn
2006-01-26, 18:32:39
Das hat nichts mit Gedankenlesen sondern mit Sachkenntnis zu tun. Gut, du argumentierst eben ohne, deswegen muss ich das nicht auch tun.
Du bist der King.

Der King der persönlichen Beleidigung. Gratuliere.

(Du weißt ja, warum Menschen auf persönliche Beleidigungen ausweichen. Meist weil die Argumente ausgehen).

Andre
2006-01-26, 19:32:50
Du bist der King.

Der King der persönlichen Beleidigung. Gratuliere.

(Du weißt ja, warum Menschen auf persönliche Beleidigungen ausweichen. Meist weil die Argumente ausgehen).

Grestorn, mach dich doch nicht weiter zum Narren. Du hast faktisch hier nichts in diesem Thread beigetragen, außer das du rechtliche Vorstellungen hast, die einfach nicht existieren. Ich habe Argumente geliefert. Du nicht. Du kommst mit "ich kann mir nicht vorstellen, dass" oder "das ist evtl. so und so". Das ist aber keine Basis, auf der man Argumente austauschen kannst. Das ist der Punkt. UNd jemand, der die rechtliche Realität weder wahrnimmt noch kennt, ja was soll ich dem sagen? Toll gemacht, Grestorn? Und jetzt kannst du wieder heulen, dass ich ja so persönlich geworden bin.

joe kongo
2006-01-26, 19:34:09
Ich geh jetzt schnell mal ein paar Drogen verkaufen und wenn sie sich die Nadel angesetzt haben hohl ich die Polizei. Die bösen Drogensüchtigen !

WedgeAntilles
2006-01-26, 19:53:21
Die Nutzer die bei Ed2k und Torrent ihre Raubkopien beziehen, laden sie nicht nur herunter, sondern verbreiten sie im gesamten Internet. Und das ist ein Verbrechen.

Sagt wer? Du? Die Industrie? Die Branche?
Und ich Idiot dachte immer dass unser Gesetz für solche Regelungen zuständig ist...

Ich sehe keinen Unterschied zwischen "Betreiben von Staatsanwaltschaft" und "Betreiben mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft". Wer letztlich der Administrator des Rechners ist spielt doch nun wirklich keine Rolle. Wenn ihr darauf hinaus wollt kann ich nur sagen: "Und man sah zur Rechten und zur Linken je ein halbes Haar heruntersinken!".



Du meinst also, ein Kaufhaus-Detektiv wäre illegal? Er macht seinen Job mit Segen der Behörden. Er fängt auf eigene Faust Ladendiebe. Er darf sie natürlich nicht bestrafen sondern muss sie der Polizei übergeben, aber etwas anderes gilt ja für den hier vorliegenden Fall auch nicht.

Ich nehme nicht an, dass die GVU vorhatte, die Delinquenten per Selbstjustiz abzuurteilen. Oder unterstellt ihr das einfach mal so?


OH MEIN GOTT
Du hast nicht die geringste Ahnung was hier in Deutschland gilt, oder?
Dein Kaufhausdetektiv hat in KEINSTER Weise irgendwelche Befugnisse die ÜBER die eines Normalbürgers hinausgehen.
Er hat KEINE Rechte wie ein Polizist oder sonstiges.
Er darf NUR das was ich und du auch dürfen.
Nicht mehr, nicht weniger.

Deine juristische Auffassungen und Ansichten schockieren mich ernsthaft.
Und allgemein empfiehlt es sich bei juristischen Beispielen und Vergleichen bzw. Analogien wenigstens gewisse Grundkenntnise zu haben.
So ist es peinlich.




Du musst die DVD nicht kaufen, und demnach ist der Satz "nach Strich und Faden verarschen" etwas weit hergeholt. Du bekommst was für Dein Geld, nämlich den Film. Du musst Dir einen 1-2 Minuten Spot vorher ansehen. Wenn Du das nicht willst, kauf den Film nicht. Punkt.


LOL
So, ich will jetzt den Film haben. Er gefällt mir.
Was kann ich tun:
a) Ich kaufe ihn mir
b) Ich brenne ihn mir

Falls ich jetzt also ehrlich sein will MUSS ich ihn mir selbstverständlich kaufen.

Wobei ich mich auch schon ersnthaft geärgter habe a) gewählt zu haben - hätte ich b) gewählt hätte ich mir nämlich den Ärger den ich JEDESMAL habe wenn ich den Film/die Serie anschaue vermieden.


Viele deiner Aussagen strotzen nur so vor Naivität um es mal höflich auszudrücken.

Grestorn
2006-01-26, 19:57:10
nun, fakt ist aber nunmal, daß sich auch die GVU nicht außerhalb des gesetzes bewegen kann, und deshalb genauso zu belangen ist, wie die "echten" serverbetreiber.Hab ich das bestritten? Genau das habe ich ja sogar geschrieben. Und dass die Rechteeinhaber die GVU, also sich selbst, mit einer Zivilklage überziehen können ... :)

Grestorn
2006-01-26, 20:01:14
']Ich bezahle für den Film und nicht für die Zwangswerbung. Und anhand der Verpackung ist nicht ersichtlich ob die DVD die man erwerben möchte solche enthält oder nicht.
Und obwohl das vorher nicht ersichtlich ist, ist es einem nicht möglich die DVD ob dieses eklatanten Ärgerniss' zurück zu geben.

Würde ich es vorher wissen, würde ich mir das Produkt nicht hohlen - aber ich weiß es eben nicht vorher, sondern ich muss dafür bezahlen um es raus zu finden!

...wenn das keine Verarsche ist, was dann?"eklatantes Ärgerniss". Alles klar. Die DVD ist praktisch wertlos, weil sie diesen Spot enthält, ich verstehe.

Und der Händler zwingt Dich sicher mit vorgehaltener Waffe, die DVD zu kaufen.

Wenn Euch die Spots so sehr stören, dass dadurch die gesamte DVD entwertet wird, dann kauft keine mehr. Was ist daran so schwer?

Ach, ihr wollt den Film unbedingt sehen? Na, dann klaut ihr ihn halt und rechtfertig Euch damit, dass die böse "Industrie" ja selbst schuld ist, wegen ihren ach so unerträglichen Spots. Endlich ein tolles Argument, mit dem man sein Gewissen reinwaschen kann.

WedgeAntilles
2006-01-26, 20:03:57
"eklatantes Ärgerniss". Alles klar. Die DVD ist praktisch wertlos, weil sie diesen Spot enthält, ich verstehe.

Und der Händler zwingt Dich sicher mit vorgehaltener Waffe, die DVD zu kaufen.

Wenn Euch die Spots so sehr stören, dass dadurch die gesamte DVD entwertet wird, dann kauft keine mehr. Was ist daran so schwer?

Ach, ihr wollt den Film unbedingt sehen? Na, dann klaut ihr ihn halt und rechtfertig Euch damit, dass die böse "Industrie" ja selbst schuld ist, wegen ihren ach so unerträglichen Spots. Endlich ein tolles Argument, mit dem man sein Gewissen reinwaschen kann.

Hast du irgendwie nen kleinen Dachschaden?
Falls du den Müll den du hier schreibst tatsächlich selber so siehst vermutlich ja
Wenn nein: Warum schreibste es dann?

Meinetwegen kannste mich für diesen Post melden. Manche Dinge müssen einfach gesagt werden.

Grestorn
2006-01-26, 20:17:54
OH MEIN GOTT
Du hast nicht die geringste Ahnung was hier in Deutschland gilt, oder?
Dein Kaufhausdetektiv hat in KEINSTER Weise irgendwelche Befugnisse die ÜBER die eines Normalbürgers hinausgehen.
Er hat KEINE Rechte wie ein Polizist oder sonstiges.
Er darf NUR das was ich und du auch dürfen.
Nicht mehr, nicht weniger.Habe ich irgendwo geschrieben, dass er mehr Rechte als ein Normalbürger hat?

Stehen auf Euren Monitoren irgendwelche Fantasietexte unter meinem Namen? Lest doch einfach, was ich schreibe, und interpretiert nicht weiß der Geier was hinein.

Der Detektiv hat keine besonderen Rechte, aber er kann durchaus einen Ladendieb stellen (wie jeder Bürger) und die Polizei rufen und den Dieb auch so lange festhalten oder zur Wache bringen. Reicht das nicht?

Deine juristische Auffassungen und Ansichten schockieren mich ernsthaft.WELCHE Auffassungen schockieren Dich? Werde bitte konkret, sonst kann ich kaum etwas entgegnen.

Und allgemein empfiehlt es sich bei juristischen Beispielen und Vergleichen bzw. Analogien wenigstens gewisse Grundkenntnise zu haben.
So ist es peinlich.Bis jetzt hast nur Dur Dich blamiert, indem Du bewiesen hast, das Du nicht in der Lage bist zu lesen und zu verstehen. Anders kann ich Deinen echauffierten Beitrag nicht nachvollziehen.

So, ich will jetzt den Film haben. Er gefällt mir.
Was kann ich tun:
a) Ich kaufe ihn mir
b) Ich brenne ihn mir

Falls ich jetzt also ehrlich sein will MUSS ich ihn mir selbstverständlich kaufen.

Wobei ich mich auch schon ersnthaft geärgter habe a) gewählt zu haben - hätte ich b) gewählt hätte ich mir nämlich den Ärger den ich JEDESMAL habe wenn ich den Film/die Serie anschaue vermieden.


Viele deiner Aussagen strotzen nur so vor Naivität um es mal höflich auszudrücken.Richtig, wenn Du ehrlich sein willst, bleibt Dir nur der Kauf. Welch Neuigkeit. Du hast also die Wahl zwischen Ehrlichkeit und Diebstahl.

Ehrlichkeit hat in der Tat Nachteile. Zum Beispiel muss man Geld zahlen! Welch Zumutung! Außerdem muss man sich mit Kopierschutzmaßnahmen rumschlagen! Mit nervigen Werbespots! Scheiß böse Industrie.... (lasst uns das Feindbild pflegen). An allem sind die blöden scheiß Bonzen schuld!

In den 80ern müssen diese Bonzen doch noch echte Weicheier gewesen sein. Kaum nennenswerten Kopierschutz, keine Anti-Raubkopierer Spots! Und trotzdem haben die jede Menge verkauft... Mist, dass man damals nicht verlustfrei kopieren und im Internet an Millionen verbeiten konnte!

Auf die Idee, dass das alles eine (teilweise recht verzweifelte) Reaktion ist, scheinen die wenigsten zu kommen. Immer sind die anderen Schuld. Auf die lässt sich wunderbar rumhacken, zumal man dabei in den Kreisen, in denen man sich normalerweise bewegt, ja immer auf nahezu einhellige Zustimmung stößt. Dann muss es doch auch die Wahrheit sein!

So ne Scheiße, dass er solche Arschlöcher wie diesen Grestorn gibt, die die Frechheit besitzen, auch eine andere Meinung als diese sooo bequeme Selbstillusion zu vertreten.

Grestorn
2006-01-26, 20:19:58
Hast du irgendwie nen kleinen Dachschaden?
Falls du den Müll den du hier schreibst tatsächlich selber so siehst vermutlich ja
Wenn nein: Warum schreibste es dann?

Meinetwegen kannste mich für diesen Post melden. Manche Dinge müssen einfach gesagt werden.
Kann es sein, dass Dir die Stilmittel des Sarkasmus und des Zynismus völlig fremd ist?

Ich brauche keine Hilfe von Moderatoren um mich gegen Euch ... Intelligenzbestien zu verteidigen

WedgeAntilles
2006-01-26, 20:38:40
Habe ich irgendwo geschrieben, dass er mehr Rechte als ein Normalbürger hat?

Stehen auf Euren Monitoren irgendwelche Fantasietexte unter meinem Namen? Lest doch einfach, was ich schreibe, und interpretiert nicht weiß der Geier was hinein.

Der Detektiv hat keine besonderen Rechte, aber er kann durchaus einen Ladendieb stellen (wie jeder Bürger) und die Polizei rufen und den Dieb auch so lange festhalten oder zur Wache bringen. Reicht das nicht?

WELCHE Auffassungen schockieren Dich? Werde bitte konkret, sonst kann ich kaum etwas entgegnen.

Bis jetzt hast nur Dur Dich blamiert, indem Du bewiesen hast, das Du nicht in der Lage bist zu lesen und zu verstehen. Anders kann ich Deinen echauffierten Beitrag nicht nachvollziehen.


LOL?
Selbstversständlich hast du das geschrieben.
"Du meinst also, ein Kaufhaus-Detektiv wäre illegal? Er macht seinen Job mit Segen der Behörden."
Ich hab das sogar zitiert.
Dieser Satz impliziert eindeutig, dass durch den "Segen der Behörden" der Kaufhausdetektiv Diebe fangen kann. Segen der Behörden - ein anderer darf dies demnach nicht - sonst ergibt deine ganze "Beweisführung" mit dem Kaufhausdetektiv keinerlei Sinn.
Die Kernaussage war: Die GVU hat rechtswidrig gehandelt, sie tut sachen die man nicht tun darf nach dem GEsetz.
Jetzt kamen V-Männer, die du ja schon mit "normalen" Leuten völlig gleichgesetzt hast und als Beleg dafür der Kaufhausdetektiv. Mit dem wolltest du belegen, dass die GVU - wäre es abgestimmt gewesen (was für ne Aussage) - richtig gehandelt hätte.
Weil der kaufhausdetektiv eben Sachen darf, die andere nicht dürfen, da es ja mit Segen der Behörden geschieht.

Kurz gesagt: Ich interpretiere gar nix irgendwo rein - ich lese deine Sätze und bin (anscheinend im Gegensatz zu dir) in der Lage zu erkennen was sie bedeuten. Und zwar inklusive Kontext.
Möglich natürlich dass du einfach irgendwas schreibst und ich dummerweise annehme du würdest dir Gedanken machen was du tatsächlich aussagst.
Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Leute WISSEN was sie schreiben und ebenso wissen was mit diesen Sätzen implizit gemeint ist.

Wenn das einer nicht weiß ist eine Diskussion von vornherein sinnlos, dann braucht derjenige gar nix schreiben.



Richtig, wenn Du ehrlich sein willst, bleibt Dir nur der Kauf. Welch Neuigkeit. Du hast also die Wahl zwischen Ehrlichkeit und Diebstahl.

Ehrlichkeit hat in der Tat Nachteile. Zum Beispiel muss man Geld zahlen! Welch Zumutung! Außerdem muss man sich mit Kopierschutzmaßnahmen rumschlagen! Mit nervigen Werbespots! Scheiß böse Industrie.... (lasst uns das Feindbild pflegen). An allem sind die blöden scheiß Bonzen schuld!

In den 80ern müssen diese Bonzen doch noch echte Weicheier gewesen sein. Kaum nennenswerten Kopierschutz, keine Anti-Raubkopierer Spots! Und trotzdem haben die jede Menge verkauft... Mist, dass man damals nicht verlustfrei kopieren und im Internet an Millionen verbeiten konnte!

Auf die Idee, dass das alles eine (teilweise recht verzweifelte) Reaktion ist, scheinen die wenigsten zu kommen. Immer sind die anderen Schuld. Auf die lässt sich wunderbar rumhacken, zumal man dabei in den Kreisen, in denen man sich normalerweise bewegt, ja immer auf nahezu einhellige Zustimmung stößt. Dann muss es doch auch die Wahrheit sein!

So ne Scheiße, dass er solche Arschlöcher wie diesen Grestorn gibt, die die Frechheit besitzen, auch eine andere Meinung als diese sooo bequeme Selbstillusion zu vertreten.
LOL
Bei dir hackt es echt.
Du bist entweder zu blöd zu kapieren was ich meine oder du willst es nicht.
Mir gleich, ich belass es dabei, Perlen vor die Säue.

Nur noch als kleinen Denksanstoß: Ich besitze genau EINE gebrannte DVD, aber 60 Originale. (Gebrannte kann mein DVD Player gar nicht lesen - evt. hätte ich sonst tatsächlich ein paar mehr - weiß ich nicht, kann ich deswegen nicht ausschließen)

Aber dein Standardargument (und einziges) liebst du ja tief und innig, schließlich bringts du es bei jeder passenden (und vor allem auch unpassenden) Gelegenheit.


Kann es sein, dass Dir die Stilmittel des Sarkasmus und des Zynismus völlig fremd ist?

Noch mal LOL.
Deine Kernaussage - die du auch im vorigen quote ja noch mal unterstrichen hast - ist es die ich als bescheuert empfinde.

Dass die Waffe und Co nicht ernst gemeint sind war mir schon klar. Darauf beziehe ich mich auch nicht.
Dein eigentlicher Standpunkt ist völlig ohne Zynismus und Sarkasmus in meinen Augen ein Witz. Deine eigentlichen Aussagen sind lächerlich.
Deine eigentliche Argumentationsweise bezeichne ich als Schwachsinn.

Grestorn
2006-01-26, 20:53:08
"Du meinst also, ein Kaufhaus-Detektiv wäre illegal? Er macht seinen Job mit Segen der Behörden."
Ich hab das sogar zitiert.
Dieser Satz impliziert eindeutig, dass durch den "Segen der Behörden" der Kaufhausdetektiv Diebe fangen kann. Segen der Behörden - ein anderer darf dies demnach nicht - sonst ergibt deine ganze "Beweisführung" mit dem Kaufhausdetektiv keinerlei Sinn.Was interpretierst Du denn da rum? Mit Segen der Behörden: Die Behörden haben nichts dagegen, wenn der Detektiv eine Person festhält, bis die Polizei eingetroffen ist. Mehr nicht.

Die Kernaussage war: Die GVU hat rechtswidrig gehandelt, sie tut sachen die man nicht tun darf nach dem GEsetz.Richtig.

Jetzt kamen V-Männer, die du ja schon mit "normalen" Leuten völlig gleichgesetzt hast und als Beleg dafür der Kaufhausdetektiv. Mit dem wolltest du belegen, dass die GVU - wäre es abgestimmt gewesen (was für ne Aussage) - richtig gehandelt hätte.
Weil der kaufhausdetektiv eben Sachen darf, die andere nicht dürfen, da es ja mit Segen der Behörden geschieht.Du behauptest also, dass eine Behörde nicht einen solchen "Fangserver" aufstellen dürfte, bzw. so etwas in Auftrag geben dürfte?

Möglich natürlich dass du einfach irgendwas schreibst und ich dummerweise annehme du würdest dir Gedanken machen was du tatsächlich aussagst.
Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Leute WISSEN was sie schreiben und ebenso wissen was mit diesen Sätzen implizit gemeint ist.So, was meine ich denn implizit? Oder könnte es sein, dass Du einfach mal "implizite" Dinge liest, die ich gar nicht gemeint haben könnte?

Du scheinst offenbar besser zu wissen, was ich mit meinen Aussagen implizit meine, als ich selbst. Sorry, aber dazu fällt mir nur ein Wort ein, dass ich aus Höflichkeit nicht verwenden werde.

Du bist entweder zu blöd zu kapieren was ich meine oder du willst es nicht.
Mir gleich, ich belass es dabei, Perlen vor die Säue.Welch beeindruckende Perle Du doch bist! Ich bin schier geblendet!

Nur noch als kleinen Denksanstoß: Ich besitze genau EINE gebrannte DVD, aber 60 Originale. (Gebrannte kann mein DVD Player gar nicht lesen - evt. hätte ich sonst tatsächlich ein paar mehr - weiß ich nicht, kann ich deswegen nicht ausschließen)Hey, ich bin soooo beeindruckt! Du hast wahrscheinlich auch noch nie einen Laden oder eine Bank ausgeraubt! Du bist gehörst damit zur absoluten Ehrlichkeitselite, ich verbeuge mich vor Dir!

Aber dein Standardargument (und einziges) liebst du ja tief und innig, schließlich bringts du es bei jeder passenden (und vor allem auch unpassenden) Gelegenheit.Welches Argument? Dass sich die Branche nur verteidigt? Stimmt, das wiederhole ich oft. Weil es in meinen Augen viel von dem, was die Branche macht, was für sich allein gesehen eigentlich nicht zu rechtfertigen wäre, entschuldigt. So etwas nennt man auch Notwehr.

Deine Kernaussage - die du auch im vorigen quote ja noch mal unterstrichen hast - ist es die ich als bescheuert empfinde.Hm, meine Kernaussage? Welche jetzt? Die ich oben nochmal erwähnt habe?

Nun, wenn Du sie für bescheuert hältst, dann hast Du doch sicher kein Problem, Deine Ansicht zu begründen. Oder fallen Dir dazu tatsächlich nur persönliche Beleidigungen wie "Schwachsinn", "Witz" und "Lächerlich" ein?

Das ist nicht sehr beeindruckend.

Sumpfmolch
2006-01-26, 20:58:54
Hab ich das bestritten? Genau das habe ich ja sogar geschrieben. Und dass die Rechteeinhaber die GVU, also sich selbst, mit einer Zivilklage überziehen können ... :)

zum glück kommt vor der zivilrechtlichen angelegenheit noch die strafrechtliche ;)

Grestorn
2006-01-26, 21:00:12
zum glück kommt vor der zivilrechtlichen angelegenheit noch die strafrechtliche ;)Ja. Genau, wie ich geschrieben hatte.

Hier: http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=3912527&postcount=15
und hier: http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=3915374&postcount=27
und hier: http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=3916718&postcount=66

Nur weil ihr offenbar immer noch meint ich wäre der Meinung, dass die GVU Aktion rechtlich ok wäre. Das war sie nicht.

Die Methode finde ich dennoch prinzipiell für brauchbar. Nur anders angehen muss man es, so dass es nicht mehr rechtlich angreifbar ist.

StefanV
2006-01-26, 21:04:58
Einfaches Beispiel Grestorn:

"Früher"...so ca. 10 Jahre PC-Game Geschichte zurück, so Lands of Lore Teil II oder III...da bekam man für max. DEM 50,- ein neues Game inkl. schönem Pappkarton mit Handbuch...DAS hatte Stil.

Heute bekomme ich für Euro 50,- oder mehr einen neuen Titel, in einer schäbigen DVD-Box....ich bin Original-Fetechist, immer schon gewesen, und ich bin stolz auf die Sammlung alt-ehrwürdiger Pappboxen...aber je neuer die Spiele in meinem Regal, desto weniger kann ich sie noch von meiner DVD Sammlung unterscheiden. Und was bitte rechtfertigt eine glatte Verdopplung des Preises über die Jahre?? Gestiegene Produktionskosten?? Wohl kaum!! Wir haben ja schon die Ersparnis an der Verpackung und der DVD als Medium für 4-5 CDs wie früher bei großen Titeln. Und eines sei doch klar: so ein damaliges Entwicklier Studio hat für die gesamte Hardware, auf der entwickelt wurde, sicher etliche Millionen mehr ausgegen als heute, wo es nur noch einen Bruchteil kostet und selbst Entwicklerhardware im Grunde normale High-End PCs sind zu moderaten Preisen.
Ich kann diese Entwicklung nicht nachvollziehen und finde sie eher bedauerlich.....gut, in Zeiten von DSL gibt es im Gegensatz zu früher zumindest Demos, damit man vor groben Fehlgriffen bei diesen Preisen geschützt ist....aber wie auch bei einem MS Office Paket für über Euro 500,- kann ich jeden Sauger verstehen....keine Software ist so viel Wert!

Ash-Zayr
Eben genau DAS ist das Problem dieses Industriezweiges!

Ich hab auch lieber Originale in der Hand, doch mit welcher Begründung sind die Teile so verdammt teuer??
Und vorallendingen hab ich das Gefühl, das die Qualität der Produkte dramatisch gesunken ist!!

Solch ein Fehlerfreies Produkt, mit einer gutdurchdachten Story a la Wing Commander findet man heute kaum noch, außer auf Konsolen...

Aber selbst da gibts teilweise starke Macken...

Alles in allem sollte man der MAFIA auf die Finger kloppen und denen mal ein paar Einläufe verpassen, z.B. diese bescheuerte Raubkopierer Werbung verbieten denn es ist am Ende keine Anti-Raubkopierer Werbung sondern Anti 'Kauf das Produkt' Werbung...

Grestorn
2006-01-26, 21:11:52
Einfaches Beispiel Grestorn:

"Früher"...so ca. 10 Jahre PC-Game Geschichte zurück, so Lands of Lore Teil II oder III...da bekam man für max. DEM 50,- ein neues Game inkl. schönem Pappkarton mit Handbuch...DAS hatte Stil.

Heute bekomme ich für Euro 50,- oder mehr einen neuen Titel, in einer schäbigen DVD-Box....ich bin Original-Fetechist, immer schon gewesen, und ich bin stolz auf die Sammlung alt-ehrwürdiger Pappboxen...aber je neuer die Spiele in meinem Regal, desto weniger kann ich sie noch von meiner DVD Sammlung unterscheiden. Und was bitte rechtfertigt eine glatte Verdopplung des Preises über die Jahre?? Gestiegene Produktionskosten?? Wohl kaum!! Wir haben ja schon die Ersparnis an der Verpackung und der DVD als Medium für 4-5 CDs wie früher bei großen Titeln. Und eines sei doch klar: so ein damaliges Entwicklier Studio hat für die gesamte Hardware, auf der entwickelt wurde, sicher etliche Millionen mehr ausgegen als heute, wo es nur noch einen Bruchteil kostet und selbst Entwicklerhardware im Grunde normale High-End PCs sind zu moderaten Preisen.
Ich kann diese Entwicklung nicht nachvollziehen und finde sie eher bedauerlich.....gut, in Zeiten von DSL gibt es im Gegensatz zu früher zumindest Demos, damit man vor groben Fehlgriffen bei diesen Preisen geschützt ist....aber wie auch bei einem MS Office Paket für über Euro 500,- kann ich jeden Sauger verstehen....keine Software ist so viel Wert!

Ash-Zayr
Irgendwie ist mir dieser Beitrag völlig entgangen...

Zunächst: Die Computerspiele-Preise sind - bei PC Spielen - mitnichten verdoppelt worden. Wenn Du meinst, Vollpreisspiele hätten irgendwann mal DM 50,- gekostet, dann täuscht Dich Dein Gedächtnis gewaltig. Die Preise haben beim Release zwischen DM 65,- und 89,- geschwankt.

Was die Verpackungen angeht kann ich Dir zum Teil rechtgeben. Andererseits habe ich von meinen mehreren 100 Originalen die großen Schachteln inzwischen weggeschmissen und nur noch die Handbücher aufgehoben. Der Platzbedarf war einfach nicht mehr zu handeln. Da finde ich die DVD-Hüllen doch eher praktisch.

Aber vorallem: Wenn ich ein Spiel kaufe, dann zahle ich primär für das Spiel, also die SW und nicht die Beigaben. Die Ausgabe für das Original alleine mit den Beigaben zu rechtfertigen geht m.E. am Punkt vorbei. Die Beigaben kosten fast nichts in der Herstellung, das Spiel mehrere Millionen. Und ich zahle primär für das Spielvergnügen, nicht für einen Moonstone oder eine Stoffkarte. Die sind nett, aber nicht essentiell.

Gast
2006-01-26, 21:23:45
Zunächst: Die Computerspiele-Preise sind - bei PC Spielen - mitnichten verdoppelt worden. Wenn Du meinst, Vollpreisspiele hätten irgendwann mal DM 50,- gekostet, dann täuscht Dich Dein Gedächtnis gewaltig. Die Preise haben beim Release zwischen DM 65,- und 89,- geschwankt. Hier muss ich Grestorn vollkommen Recht geben. 65DM war schon sehr billig und auch nur sehr selten anzutreffen. In der Regel bezahlte man für ein Spiel durchaus 80DM. Mal 10DM weniger, mal 10 DM mehr, aber einen Vollpreistitel hat man nie und nimmer für 50DM bekommen, höchstens gebraucht.

Sumpfmolch
2006-01-26, 21:25:11
Aber vorallem: Wenn ich ein Spiel kaufe, dann zahle ich primär für das Spiel, also die SW und nicht die Beigaben. Die Ausgabe für das Original alleine mit den Beigaben zu rechtfertigen geht m.E. am Punkt vorbei. Die Beigaben kosten fast nichts in der Herstellung, das Spiel mehrere Millionen. Und ich zahle primär für das Spielvergnügen, nicht für einen Moonstone oder eine Stoffkarte. Die sind nett, aber nicht essentiell.

wobei bei mir die zugaben zum spielspaß beitragen bzw. den gesamteindruck doch den letzten rundschliff geben.

oder eben auch schon vorm start des spiels zum ersten ärger beitragen...z.b. wenn man im x3 handbuch bilder der x2 alpha version findet zur erklärung der optionen ;)

Omega2
2006-01-26, 21:26:07
Du meinst also, ein Kaufhaus-Detektiv wäre illegal? Er macht seinen Job mit Segen der Behörden. Er fängt auf eigene Faust Ladendiebe. Er darf sie natürlich nicht bestrafen sondern muss sie der Polizei übergeben, aber etwas anderes gilt ja für den hier vorliegenden Fall auch nicht.

Ich nehme nicht an, dass die GVU vorhatte, die Delinquenten per Selbstjustiz abzuurteilen. Oder unterstellt ihr das einfach mal so?

Ganz dummer Vergleich. Die GVU hat nicht, wie ein Kaufhausdedektiv, die Szene beobachtet, sondern aktiv am "Diebstahl" mitgearbeitet. So etwas ist sogar Gesetzeshütern nicht erlaubt!!

Es lieg hier also ganz klar ein Gesetzesverstoß, der durch kein noch so überzeugendes Argument relativiert werden sollte.

Damit wir uns nicht falsch verstehen. Ich bin ein Gegner von Raubkopien und auf meinem Recher gibt es nicht eine Einzige.

Ich habe aber etwas gegen die Kampagne, die schon seit Jahren läuft. Da wird pauschal verunglimpft, grundsätzlich jeder Nutzer des Internet bzw. einer p2p Börse gleich als Krimineller verdächtigt, u.a. auf Druck der Softwarelobby wird das Urheberrecht so verändert, daß otto Normalbürger gleich zum Straftäter wird, wenn er seiner Freundin eine Musik CD brennt, das wird die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit 22.000 !!! Anzeigen zugeschüttet usw. usw.

Was hier läuft ist nicht die Wahrung der Rechte der Softwareindustrie, sondern die Ausweitung derselben und am Besten noch eine Einschränkung der Bürgerechte. Stichwort Steam. Der Vertrag ist nach deutschem Recht Sittenwidrig. Stichwort Bündelung von Software mit Hardware --- wurde gekippt aber MS arbeitet fleißig daran, die Sache über die Hintertüre wieder einzuführen. Stichwort Sony Rootkit usw. usw.

Hier wird in einer Form mit dem ehrlichen Kunden und Käufer umgegangen, daß ich mich schon frage, ob die Unterhaltungsindustrie noch alle Tassen im Schrank hat.

Kopien hat es immer gegeben und ich bin der Letzte, der das Gutheißt. Ganz klar. Was es aber bis dato noch nciht gegeben hat, ist die entmündigung und verdächtigung des Bürgers/Käufers.

Wer so etwas gutheißt, hat das Maß einfach verloren.

Gruß

Omega

bleipumpe
2006-01-26, 21:27:03
Irgendwie ist mir dieser Beitrag völlig entgangen...

Zunächst: Die Computerspiele-Preise sind - bei PC Spielen - mitnichten verdoppelt worden. Wenn Du meinst, Vollpreisspiele hätten irgendwann mal DM 50,- gekostet, dann täuscht Dich Dein Gedächtnis gewaltig. Die Preise haben beim Release zwischen DM 65,- und 89,- geschwankt.

Was die Verpackungen angeht kann ich Dir zum Teil rechtgeben. Andererseits habe ich von meinen mehreren 100 Originalen die großen Schachteln inzwischen weggeschmissen und nur noch die Handbücher aufgehoben. Der Platzbedarf war einfach nicht mehr zu handeln. Da finde ich die DVD-Hüllen doch eher praktisch.

Aber vorallem: Wenn ich ein Spiel kaufe, dann zahle ich primär für das Spiel, also die SW und nicht die Beigaben. Die Ausgabe für das Original alleine mit den Beigaben zu rechtfertigen geht m.E. am Punkt vorbei. Die Beigaben kosten fast nichts in der Herstellung, das Spiel mehrere Millionen. Und ich zahle primär für das Spielvergnügen, nicht für einen Moonstone oder eine Stoffkarte. Die sind nett, aber nicht essentiell.

Hi, es gab sogar Zeiten, da waren Spielpreise um die 120 DM normal. Leider wissen das viele der jüngeren Zocker nicht. Aber die alten Hasen werden das bestätigen können.
Beigaben sind doch gerade ein wichtiger Punkt, der eine Kopie vom Original unterscheidet. Gerade weil die Beigaben realtiv preiswert sind, kann ich einen Verzicht nicht nachvollziehen.

mfg b.

StefanV
2006-01-26, 21:27:11
Aber vorallem: Wenn ich ein Spiel kaufe, dann zahle ich primär für das Spiel, also die SW und nicht die Beigaben. Die Ausgabe für das Original alleine mit den Beigaben zu rechtfertigen geht m.E. am Punkt vorbei. Die Beigaben kosten fast nichts in der Herstellung, das Spiel mehrere Millionen. Und ich zahle primär für das Spielvergnügen, nicht für einen Moonstone oder eine Stoffkarte. Die sind nett, aber nicht essentiell.
Und warum soll man sich jetzt ein Spiel kaufen, wenn man es auch umsonst haben kann und sich beide Versionen garnicht beim Umfang unterscheiden?!

Die Faltblätter + Datenträger sind ja gerad der grund, warum so viel 'illegal besorgt' wird!!

Gast
2006-01-26, 21:31:50
das wird die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit 22.000 !!! Anzeigen zugeschüttet usw. usw.Diese Anzeigen gab es nicht, weil sich jemand mal eben eine CD gebrannt hat, wie du es gesagt hast, sondern weil die Beschuldigten Raubkopien verbreitet haben.

Grestorn
2006-01-26, 21:31:53
Und warum soll man sich jetzt ein Spiel kaufen, wenn man es auch umsonst haben kann und sich beide Versionen garnicht beim Umfang unterscheiden?!Warum soll man sich jetzt seine Präser kaufen, wenn man sie doch auch ganz umsonst aus dem Laden klauen kann?

Auf diese Argumentation darf man sich nicht einlassen. Wenn man die Spiele nur alleine kauft, weil es Beigaben gibt, dann hat man den Unterschied zwischen Recht und Unrecht nicht verstanden.

WedgeAntilles
2006-01-26, 21:38:01
Was interpretierst Du denn da rum? Mit Segen der Behörden: Die Behörden haben nichts dagegen, wenn der Detektiv eine Person festhält, bis die Polizei eingetroffen ist. Mehr nicht.


*AnDenKopfLang*
Warum erwähnst du das als ob es was besonderes wäre?

Sagst du jemals: Ich bin heute mit Erlaubnis der Behörden Brötchen kaufen gegangen?
Nein, natürlich nicht.

So was erwähnt man weil man selber glaubt es wäre ne AUSNAHME und was besonders.

Was soll also dein Hinweis auf die Behörden, was soll der Kaufhausdetektiv überhaupt?
Der macht überhaupt keinen Sinn - der macht nur Sinn wenn er eine Ausnahme, ein gutes Beispiel darstellt.
Jetzt sagts du plötzlich dir sei bewusst er würde als Beispiel keinen Sinn machen - warum brachtest du ihn dann überhaupt?


Vergiss es, brauchst dir nicht die Mühe zu machen zu antworten.
Du behauptest sowieso in einem Satz dies, im anderen Satz jenes und hast im Endeffekt keinen Plan was du wirklich sagst.

betasilie
2006-01-26, 21:38:52
Warum soll man sich jetzt seine Präser kaufen, wenn man sie doch auch ganz umsonst aus dem Laden klauen kann?

Auf diese Argumentation darf man sich nicht einlassen. Wenn man die Spiele nur alleine kauft, weil es Beigaben gibt, dann hat man den Unterschied zwischen Recht und Unrecht nicht verstanden.
Su verstehst scheinbar nicht. Für viele ist Raubkopieren ein Kavaliersdelikt, aber eine schöne Original-Verpackung mit tollem Handbuch, etc. sind für viele ein Grund sich ein Spiel zu kaufen, statt eine schnöde Raubkopie zu besitzen.

Ich jedenfalls gehöre zu den Leuten, die sich z.B. überlegt haben rFactor zu kaufen, aber ehrlich gesagt ist es mir zu blöd 30€ für einen Download auszugeben, ohne dann das Gimmick des Materiellen zu haben. Ebenso bei DVDs, da gibt es auch viele Leute, die sehr viel Geld für irgendwelche Specialeditions ausgeben, nur wegen der Verpackung und den ganzen Gimmicks.

Grestorn
2006-01-26, 21:44:41
Ganz dummer Vergleich. Die GVU hat nicht, wie ein Kaufhausdedektiv, die Szene beobachtet, sondern aktiv am "Diebstahl" mitgearbeitet. So etwas ist sogar Gesetzeshütern nicht erlaubt!!Ich denke nicht, dass ein V-Mann sich immer an den Gesetzestext halten kann. Das würde ihn ganz schnell auffliegen lassen.

Die GVU hat einen Server ins Netz gestellt. Wenn sie von den Rechteinhabern eine Erlaubnis dazu gehabt hätten, wäre es denn dann noch in irgendeiner Weise illegal gewesen? Und wenn ja, warum?

Es lieg hier also ganz klar ein Gesetzesverstoß, der durch kein noch so überzeugendes Argument relativiert werden sollte.Gesetzesverstoß: Ja. Es gibt aber jede Menge Gesetzesverstöße, die man relativieren kann. Und dieser gehört dazu. Denn der Verstoß hatte nicht ungerechtfertigte Bereicherung oder andere nieder Beweggründe, sondern sollte letztlich nur zum Schutz des eigenen Rechts dienen. Und das ist m.E. sehr wohl ein Relativierungsgrund.

Ich habe aber etwas gegen die Kampagne, die schon seit Jahren läuft. Da wird pauschal verunglimpft, grundsätzlich jeder Nutzer des Internet bzw. einer p2p Börse gleich als Krimineller verdächtigtKomisch, ich nutze das Internet intensivst, nutze (sehr selten) auch mal Bittorrent um etwas legales zu laden, aber ich habe mich nie als Krimineller verdächtigt gefühlt.

Fühlst Du Dich verdächtigt, wenn Dir auf der Straße eine Streife begegnet? Wenn Du kontrolliert wirst? Wenn Du ein "Vogelkasten" am Straßenrand siehst?

, u.a. auf Druck der Softwarelobby wird das Urheberrecht so verändert, daß otto Normalbürger gleich zum Straftäter wird, wenn er seiner Freundin eine Musik CD brennt, das wird die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit 22.000 !!! Anzeigen zugeschüttet usw. usw.Das Urheberrecht wird auf die Gegebenheiten der heutigen Zeit angepasst. Die Regeln aus dem letzten Jahrhundert funktionieren in einer Zeit der verlustfreien Kopie und des Millionenfachen verbreitens mit einem Mausklick schlicht nicht mehr.

Lobbyarbeit wird überall gemacht. Auch Eure Meinung hier im Forum ist Ausdruck einer Lobby.

Stichwort Steam. Der Vertrag ist nach deutschem Recht Sittenwidrig.Steam wäre ganz einfach an das deutsche Recht anpassbar. Und so sittenwidrig kann er nicht sein, sonst hätte damals der Verbraucherschutz mehr erriecht.

Stichwort Sony Rootkit usw. usw.Was hat diese klar illegale Aktion hier verloren? Das war keine Lobbyarbeit sondern nur Pfusch.

Kopien hat es immer gegeben und ich bin der Letzte, der das Gutheißt. Ganz klar. Was es aber bis dato noch nciht gegeben hat, ist die entmündigung und verdächtigung des Bürgers/Käufers.Kopien hat es noch nie in der heutigen Form gegeben. Das ist eine neue Dimension. Man kann nicht einfach sagen, früher hat es funktioniert, wir haben unsere Pauschalabgaben und das Recht auf Privatkopie und damit ist alles abgedeckt. Die Zeiten sind vorbei, heute werden Filme per Mausklick über die ganze Welt an Millionen geschickt.

Das Maß hat sich verändert. Man muss deswegen sein eigenes Maß anpassen. Das bedeutet Konsequenzen für alle Beteiligten.

P.S.: Wieso können nicht alle so produktiv wie Omega argumentieren? So macht das viel mehr Spaß als ständig sich mit chronischen "Unter die Gürtellinie" Typen wie Andre und WedgeAntilles rumschlagen zu müssen.

Nevis
2006-01-26, 21:46:41
Hi, es gab sogar Zeiten, da waren Spielpreise um die 120 DM normal.

Pac-Man für die Atari-Spielkonsole hat damals im Kaufhof genau 120 DM gekostet. Aus heutiger Sicht einfach Wahnsinn! Aber der wochenlange Spielspass war es wert ;D


Beigaben sind doch gerade ein wichtiger Punkt, der eine Kopie vom Original unterscheidet.

Ganz genau! Man muss leider sagen, daß da die Hersteller (oder besser gesagt die Anzugträger in den Spielefirmen) vollkommen schlafen. In den 80'ern und frühen 90'ern gab es teilweise so geniale Beigaben, daß eine Kopie des entsprechenden Spiels total uninteressant war. Spiel und Beigaben haben quasi eine feste Einheit gebildet. Schade und dumm zugleich, daß diese Beigaben von dem meisten "Entscheidern" wegrationalisiert wurden.

Grestorn
2006-01-26, 21:46:50
Du behauptest sowieso in einem Satz dies, im anderen Satz jenes und hast im Endeffekt keinen Plan was du wirklich sagst.Ach komm. Du nervst. Außer persönlichen Angriffen habe ich von Dir gar nichts gelesen.

Unterste Schublade.

Grestorn
2006-01-26, 21:47:47
Su verstehst scheinbar nicht. Für viele ist Raubkopieren ein Kavaliersdelikt, aber eine schöne Original-Verpackung mit tollem Handbuch, etc. sind für viele ein Grund sich ein Spiel zu kaufen, statt eine schnöde Raubkopie zu besitzen.Ich weiß, dass es so ist. Aber deswegen muss ich es doch nicht für richtig halten, oder?

Das hat doch nichts mit Verstehen zu tun!

WedgeAntilles
2006-01-26, 21:47:58
P.S.: Wieso können nicht alle so produktiv wie Omega argumentieren? So macht das viel mehr Spaß als ständig sich mit chronischen "Unter die Gürtellinie" Typen wie Andre und WedgeAntilles rumschlagen zu müssen.

Weil die meisten es als Perle vor die Säue betrachten mit dir zu diskutieren? ;D

Nein, auch darauf musste nicht antworten ;D

WedgeAntilles
2006-01-26, 21:48:51
Ach komm. Du nervst. Außer persönlichen Angriffen habe ich von Dir gar nichts gelesen.

Unterste Schublade.

Ja, glaub ich dir gleich - als ich dir aufgezeigt hab das dein Kaufhausdetektiv Käse ist und du von der Materie keine Ahnung hast, haste das wohl besser überlesen ;D

Grestorn
2006-01-26, 21:51:22
Ja, glaub ich dir gleich - als ich dir aufgezeigt hab das dein Kaufhausdetektiv Käse ist und du von der Materie keine Ahnung hast, haste das wohl besser überlesen ;D
Du hast nur aufgezeigt, dass Du perfekt darin bist, Dinge zu lesen die da gar nicht stehen.

Nirgendwo habe ich behauptet, ein Kaufhausdetektiv hätte mehr Rechte als andere. Das hast Du mir einfach unterstellt, damit Deine Argumentation funktioniert.

WedgeAntilles
2006-01-26, 21:51:41
Ich denke nicht, dass ein V-Mann sich immer an den Gesetzestext halten kann. Das würde ihn ganz schnell auffliegen lassen.


Es gibt da sehr sehr enge Regeln - wie genau sie bei V-Männern aussehen kann ich nicht ins Letzte sagen, aber mal ein paar Beispiele:
Polizisten wollen einen Kinderpornoring im Internet hochnehmen. Sie schleichen sich in den Chat ein.
Es ist ihnen nicht erlaubt beispielsweise aus sichergestellten Fotos welche zu verschicken um "echten" Zugang zu bekommen.

Wenn sie gefragt werden ob sie Beamte sind MÜSSEN sie das zugeben, sie MÜSSEN sich auf Anfrage zu erkennen geben.

Wie gesagt, wie eng und wie genau es bei nem V-Mann im Drogenhandel oder sonst wo zugeht weiß ich nicht - aber die Beispiele von oben zeigen, dass es ganz enge Grenzen gibt.

WedgeAntilles
2006-01-26, 21:52:48
Nirgendwo habe ich behauptet, ein Kaufhausdetektiv hätte mehr Rechte als andere. Das hast Du mir einfach unterstellt, damit Deine Argumentation funktioniert.

Gut, dann noch mal zwei ganz knappe, kurze Fragen:

Wieso hast du den Kaufhausdetektiv ins Spiel gebracht?
Wieso hast du in diesem Zusammenhang die Behörden erwähnt?

betasilie
2006-01-26, 21:54:08
Ich weiß, dass es so ist. Aber deswegen muss ich es doch nicht für richtig halten, oder?

Das hat doch nichts mit Verstehen zu tun!
Was hältst Du nicht für richtig; dass ich Leute über ein original Spiel freuen, weil sie den materiellen Content mögen? :confused:

Grestorn
2006-01-26, 21:54:13
Wenn sie gefragt werden ob sie Beamte sind MÜSSEN sie das zugeben, sie MÜSSEN sich auf Anfrage zu erkennen geben.Sorry, aber das ist doch quatsch im Quadrat. Dann können sie es auch gleich bleiben lassen.

Grestorn
2006-01-26, 21:57:04
Gut, dann noch mal zwei ganz knappe, kurze Fragen:

Wieso hast du den Kaufhausdetektiv ins Spiel gebracht?
Wieso hast du in diesem Zusammenhang die Behörden erwähnt?Detektive werden als Berufsmäßige Zuarbeiter zur Polizeit akzeptiert. Das geht auch ohne Sonderrechte.

Und wieso sollte es etwas ähnliches bei Raubkopierern nicht geben? Legalisierte "Fangserver", die zum sammeln von IP Adressen dienen, die dann letztlich zu nichts anderem als einer polizeilichen Untersuchung führen? Nicht der Server selbst ist dann das Beweismittel für eine Strafverfolgung sondern alleine die daraus folgende polizeiliche Untersuchung. Daran kann ich nichts problematisches finden.

Ich kann auch eine Anzeige gegen eine Person machen. Die Folge ist eine polizeiliche Untersuchung der Fakten. Etwas anderes würde da auch nicht stattfinden.

Grestorn
2006-01-26, 21:58:41
Was hältst Du nicht für richtig; dass ich Leute über ein original Spiel freuen, weil sie den materiellen Content mögen? :confused:Ich halte es nicht für richtig, sich ein Spiel nur wegen dem "materiellen Content" zu kaufen, und wenn der nicht vorhanden ist, das Spiel dann illegal zu besorgen - denn spielen will man das Spiel natürlich schon, Beigaben oder nicht.

"Nicht für richtig" ist in diesem Zusammenhang etwas zu milde.

WedgeAntilles
2006-01-26, 22:01:03
Sorry, aber das ist doch quatsch im Quadrat. Dann können sie es auch gleich bleiben lassen.

Tja, ich mache die Gesetze nicht. Das es Schwachinn ist sehe ich genauso.
Dass es so ist, ist Fakt.

Aber es gibt ein paar "abartige" Dinge im Jurabereich:

Du hast ne Pistole mit 6 Schuss.
Jetzt willst du einen umlegen. Du schießt auf ihn, mit der Absicht ihn zu töten.
Du triffst nicht.
Du haust ab.
Du hast nichts getan wofür man dich anklagen könnte - du hattest ja noch 5 Kugeln übrig.
Abgebrochener Mordversuch.

Es gibt Juristen die sehen bereits jede einzelne Kugel die abgeschossen wurde als abgeschlossenen Mordversuch.
Dies ist allerdings NICHT die Rechtssprechung sondern "Privatmeinungen" die irrelevant sind.

Das heißt nicht dass das nicht irgendwann geändert werden könnte - ebenso zum eigentlichen Beispiel (das Zugeben müssen) - auch da gibt es Forderungen (wie schon gesagt, sehr berechtigt in meinen Augen) das zu ändern.
Vielleicht geschieht das irgendwann.
Vielleicht nicht.

Gast
2006-01-26, 22:09:28
Wenn sie gefragt werden ob sie Beamte sind MÜSSEN sie das zugeben, sie MÜSSEN sich auf Anfrage zu erkennen geben.Sorry, aber das halte ich für eine urbane Legende...

WedgeAntilles
2006-01-26, 22:26:17
Sorry, aber das halte ich für eine urbane Legende...

Ist es nicht.
Im Spiegel kam da vor ein paar Monaten ein großer Artikel drüber.
Und solche Dinge sind vom Spiegel äußerst glaubwürdig.

Omega2
2006-01-26, 22:44:23
Ich denke nicht, dass ein V-Mann sich immer an den Gesetzestext halten kann. Das würde ihn ganz schnell auffliegen lassen.


Ein V Mann ist ein vom Staat ermächtigter Ermittler, der niemals eine Straftat vorantreiben darf. Er macht sich in diesem selber Moment strafbar. Bitte nicht Schimansky und Co mit der Wirklichkeit verwechseln ;)


Die GVU hat einen Server ins Netz gestellt. Wenn sie von den Rechteinhabern eine Erlaubnis dazu gehabt hätten, wäre es denn dann noch in irgendeiner Weise illegal gewesen? Und wenn ja, warum?


Sie hat damit eine Straftat unterstützt. Vergleichbar mit der Infrastruktur zur Verteilung von Drogen. Man stelle sich vor, die Polizei würde einen Raum anmieten und in dann Drogendealern zur Verfügung zu stellen und erst mal zuschauen, wie die Drogendealer(=Straftäter) den Junkies(auch Straftäter) ihr Zeugs verkaufen.
Ungefähr diese Dimension hat das, was die GVU gemacht hat. Das darf in dieser Form noch nicht mal Vater Staat. Dabei ist es unerheblich, ob die GVU sich das Placet der Rechteinhaber für diese Aktion holt.


Gesetzesverstoß: Ja. Es gibt aber jede Menge Gesetzesverstöße, die man relativieren kann. Und dieser gehört dazu. Denn der Verstoß hatte nicht ungerechtfertigte Bereicherung oder andere nieder Beweggründe, sondern sollte letztlich nur zum Schutz des eigenen Rechts dienen. Und das ist m.E. sehr wohl ein Relativierungsgrund.


Nein. Entweder es gibt ein Gesetz, dann haben sich alle daran zu halten, oder keiner. Die GVU ist eine private Organisation, also keine staatliche Einrichtung und die hat noch weniger Rechte und Möglichkeiten als Vater Staat. Wenn Du so argumentierst, setzt Du Deine gesamte Argumentation in den Graben. Entweder wir sind uns einig, daß eine Straftat nicht zur Ermittlung einer anderen legitim ist, oder wir können die Diskussion abbrechen ;).


Komisch, ich nutze das Internet intensivst, nutze (sehr selten) auch mal Bittorrent um etwas legales zu laden, aber ich habe mich nie als Krimineller verdächtigt gefühlt.

Fühlst Du Dich verdächtigt, wenn Dir auf der Straße eine Streife begegnet? Wenn Du kontrolliert wirst? Wenn Du ein "Vogelkasten" am Straßenrand siehst?


Ich würde mich natürlich nicht verdächtigt. Ich fühle mich aber sehr wohl beobachtet. Ich fühle mich einer gewissen Willkür ausgesetzt. Es ist mir einfach zuwieder, daß mein Provider meine IP Adresse mitloggt. Vergleichbar mit dem Tragen eines GPS Empfängers, der deine Wege durch die Stadt mitschreibt und automatisch an eine Stelle schickt. Vergleichbar mit der Vorstellung, daß sie genau wissen, wann ich aufs Pissoir gegangen bin, wann ich die nächste Aphoteke aufgesucht habe usw.
Insofern hinkt Dein Vergleich mit der Polizei gewaltig. Glücklicherweise sind wir außerhalb des I-Net noch nicht ganz so weit, aber dank Kameraüberwachung und Mautbrücken nähern wir uns dieser Realität auch schon in Riesenschritten.


Das Urheberrecht wird auf die Gegebenheiten der heutigen Zeit angepasst. Die Regeln aus dem letzten Jahrhundert funktionieren in einer Zeit der verlustfreien Kopie und des Millionenfachen verbreitens mit einem Mausklick schlicht nicht mehr.


Und dabei wird gewaltig über das Ziel hinausgeschossen. Da fehlt jedes Maß. Der unschuldige Bürger wird in einer Weise kontrolliert, die dem Mißbrauch Tür und Tor öffnet. Im Übrigen war eine gewerbsmäßige Kopie eines urheberechtlichen Werkes immer schon strafbar und wurde auch verfolgt.


Lobbyarbeit wird überall gemacht. Auch Eure Meinung hier im Forum ist Ausdruck einer Lobby.


Jupp nur das diese Lobby nicht über den Einfluß und die Finanzkraft verfügt, etwas zu ändern bzw. der Unterhaltungsindustrie etwas entgegen zu setzen.


Steam wäre ganz einfach an das deutsche Recht anpassbar. Und so sittenwidrig kann er nicht sein, sonst hätte damals der Verbraucherschutz mehr erriecht.


Hätte könnte sollte. Das Problem in unserer vernetzten Welt liegt unter anderem ja genau darin, daß es unendlich schwer geworden ist, das deutsche Recht durchzusetzen. Abgesehen davon, daß der Verbrauche schon längst die Hoffnung aufgegeben hat und nur noch mit der Schulter zuckt, wenn im Namen des Uhrheberechtes wieder ein weiterer Schritt zur Entmündigung unternommen wird.


Was hat diese klar (Anmerkung Sony Rootkit) illegale Aktion hier verloren? Das war keine Lobbyarbeit sondern nur Pfusch.


Genauso Pfusch, wie der den die GVU jetzt abgeliefert hat. Aber weniger illegal, als das was die GVU macht. Was Sony gemacht hat ist vom rechtlichen Standpunkt gesehen harmlos im Vergleich. Vom moralischen aber sicher genauso verwerflich.


Kopien hat es noch nie in der heutigen Form gegeben. Das ist eine neue Dimension. Man kann nicht einfach sagen, früher hat es funktioniert, wir haben unsere Pauschalabgaben und das Recht auf Privatkopie und damit ist alles abgedeckt. Die Zeiten sind vorbei, heute werden Filme per Mausklick über die ganze Welt an Millionen geschickt.

Das Maß hat sich verändert. Man muss deswegen sein eigenes Maß anpassen. Das bedeutet Konsequenzen für alle Beteiligten.


Jau seh ich ein. Nur sollten wir uns dann über das Maß, oder besser gesagt eine maßvolle Abwägung aller Interessen unterhalten.
Es gibt da sicher bessere und vor Allem angemessenere Möglichkeiten.
Die Idee einer Abgabe auf Datenträger ist imho noch die beste. Wohlbemerkt nicht, damit das wilde Kopieren erlaubt wird, aber die Privatkopie. Die Abgabe kann gerne deutlich höher sein als heute. Das ist mir auf jeden Fall lieber als das, was im Moment passiert.

Nochmal zum Verständnis. Ich bin dafür, daß jeder das Geld bekommt, daß ihm für seine Arbeit zusteht. Ich kann die Argumente für die Raubkopie, die es immer wieder gibt, nicht nachvollziehen. Ich streite mit Dir lediglich darüber, wie dieses Recht durchzusetzen ist. Nicht mehr und nicht weniger.


Gruß

Omega

Black-Scorpion
2006-01-26, 23:24:37
Jau seh ich ein. Nur sollten wir uns dann über das Maß, oder besser gesagt eine maßvolle Abwägung aller Interessen unterhalten.
Es gibt da sicher bessere und vor Allem angemessenere Möglichkeiten.
Die Idee einer Abgabe auf Datenträger ist imho noch die beste. Wohlbemerkt nicht, damit das wilde Kopieren erlaubt wird, aber die Privatkopie. Die Abgabe kann gerne deutlich höher sein als heute. Das ist mir auf jeden Fall lieber als das, was im Moment passiert.

Nochmal zum Verständnis. Ich bin dafür, daß jeder das Geld bekommt, daß ihm für seine Arbeit zusteht. Ich kann die Argumente für die Raubkopie, die es immer wieder gibt, nicht nachvollziehen. Ich streite mit Dir lediglich darüber, wie dieses Recht durchzusetzen ist. Nicht mehr und nicht weniger.


Gruß

Omega
Aber nicht so wie es jetzt praktiziert wird.
Die Verbände kassieren ohne Ende und schränken auf der anderen Seite die Rechte der Konsumenten ein.
Da werden unter fadenscheinlichen Argumenten Gebühren auf Geräte erfunden und die Gerichte unterstützen diesen Blödsinn auch noch.
Mann sollte sich mal vor Augen führen wer auf was wieviel verlangt.

Rohlinge
CD/DVD Laufwerke/Brenner
Scanner
Drucker
Faxgeräte
ganze PCs (man kassiert also doppelt)

Und was macht die Industrie?
Durch Lobbyarbeit wird das Urheberrecht verschärft, wo es nur geht ein Kopierschutz draufgeknallt und übers Netz verkaufte Musik mit DRM geschützt.

Mit welcher Begründung werden dann noch Abgaben auf die oben genannten Geräte erhoben?
Fürs kopieren kanns ja wohl nicht mehr sein.
Und warum ich für meine selbst erstellten DVDs (DigiCam) auch noch Abgaben zahlen soll begreife ich erst recht nicht.
Diese DVDs und meine Datensicherung gehen die einen Sch***dreck an.
Trotzdem wird fleißig kassiert.

clm[k1]
2006-01-27, 00:51:25
"eklatantes Ärgerniss". Alles klar. Die DVD ist praktisch wertlos, weil sie diesen Spot enthält, ich verstehe.

Hätte ich "wertlos" schreiben wollen, hätte ich dies getan. Selbst dir sollte aber einleuchten, das ein Mangelbehaftetes Produkt nicht automatisch wertlos ist.


Und der Händler zwingt Dich sicher mit vorgehaltener Waffe, die DVD zu kaufen.

Mir deucht du hast nicht verstanden, was ich ausdrücken wollte.


Wenn Euch die Spots so sehr stören, dass dadurch die gesamte DVD entwertet wird, dann kauft keine mehr. Was ist daran so schwer?

Was daran so schwer ist, liegt doch wohl auf der Hand: die Tatsache, das ich nicht hellsehen kann.

Du bist dir sicher der Tatsache bewußt, das nicht alle DVDs derart entstellt sind. Wenn du mir aber verrätst wie ich feststellen kann, ob dies bei einer DVD, deren Kauf ich erwäge, der Fall ist (also nur durch betrachten der DVD-Hülle), dann werde ich deinen Vorschlag gerne umsetzen!


clm[k1]

PH4Real
2006-01-27, 01:13:14
[...]
Sie hat damit eine Straftat unterstützt. Vergleichbar mit der Infrastruktur zur Verteilung von Drogen. Man stelle sich vor, die Polizei würde einen Raum anmieten und in dann Drogendealern zur Verfügung zu stellen und erst mal zuschauen, wie die Drogendealer(=Straftäter) den Junkies(auch Straftäter) ihr Zeugs verkaufen.
Ungefähr diese Dimension hat das, was die GVU gemacht hat. Das darf in dieser Form noch nicht mal Vater Staat. Dabei ist es unerheblich, ob die GVU sich das Placet der Rechteinhaber für diese Aktion holt.
[...]


Das trifft es so ziemlich. Die GVU hat nach der bisherigen Sachlage anscheinend aktiv mitgeholfen die Infrastruktur zu erstellen bzw. aufrecht zu halten.

Auch kann ich nicht verstehen, wie man dieses Verfahren (was eindeutig nicht rechtens ist, was auch keiner bestreitet) "prinzipell" für richtig halten kann?

Es ist eben was anderes, ob man die Angebotsseite aufbaut, um die Nachfragenden zu kriegen (die vielleicht ja nie das Angebot wahrgenommen hätten), oder ob man den "Nachfragenden" spielt und dann die Anbieter verklagt/verhaftet. Dies ist zwar auch nicht gerade die feine Art, aber juristisch meist einfacher zu handhaben.

Grestorn
2006-01-27, 08:09:28
Ein V Mann ist ein vom Staat ermächtigter Ermittler, der niemals eine Straftat vorantreiben darf. Er macht sich in diesem selber Moment strafbar. Bitte nicht Schimansky und Co mit der Wirklichkeit verwechseln ;)Ich denke da nicht an irgendwelche Fernsehserien. Ich glaube nur nicht daran, dass es überhaupt möglich ist, eine illegale Organisation zu unterwandern, ohne dass man ab und zu auch das Gesetz "verbiegt". So lange dabei keine Menschen zu Schaden kommen, habe ich auch kein Problem damit.

Ich weiß, "der Zweck heiligt die Mittel" ist stark umstritten und man wird im einzelnen Fall genau hinsehen müssen, um das zu beurteilen. Auf den anderen Seite darf sich nicht ein System durch übertriebene Paragraphenreiterei selbst ins Knie schießen. Drogenkartelle und Mafiosi kümmern sich nicht um Regeln, und mit einem Schmusekurs wird man denen nicht Herr. Und beim Thema massenhafte Verbreitung von Kopien im Internet ist es nicht wesentlich anders, wenn auch der finanzielle Gewinnaspekt der Beiteiligten meist fehlt. Aber um den eigenen Vorteil und einen Schaden für andere geht es dennoch.

Sie hat damit eine Straftat unterstützt. Vergleichbar mit der Infrastruktur zur Verteilung von Drogen. Man stelle sich vor, die Polizei würde einen Raum anmieten und in dann Drogendealern zur Verfügung zu stellen und erst mal zuschauen, wie die Drogendealer(=Straftäter) den Junkies(auch Straftäter) ihr Zeugs verkaufen.Nun, sobald die auf dem Server gelagerten Daten von den Rechteinhabern zur Verfügung gestellt wurden, ist es schlicht nicht mehr illegal. Darauf will ich die ganze Zeit hinaus. Selbstverständlich darf ein Rechteinhaber sein Zeugs frei im Internet verteilen.

Wenn er einen solchen Server dann als "Warez"-Server tarnt, macht das alleine den Server ja auch nicht illegal.

Problematisch wird die Sache nur bei den IP-Adressen. Wenn der Betreiber dieses Servers die IP-Adressen an die Polizei weitergibt und eine Anzeige auf den Verdacht der Urheberrechtsverletzung für jede IP-Adresse mitgibt - eine Verletzung nicht bei den von diesem Server geladenen Dateien, denn die waren ja legal, sondern einen Verdacht dass diejenigen Personen auch anderweitig illegales Material verbreiten werden - dann sehe ich damit kein Datenschutzrechtliches Problem. Der Serverbetreiber hat ja keine Ahnung von den wirklichen Identitäten hinter den IP-Adressen.

Was die Polizei dann damit macht, ist deren Sache. Jedenfalls haben sie damit eine Menge an Spuren, die sie untersuchen können und sicher in vielen Fällen auch tatsächlich einen echten Verstoß feststellen können.

Ungefähr diese Dimension hat das, was die GVU gemacht hat. Das darf in dieser Form noch nicht mal Vater Staat. Dabei ist es unerheblich, ob die GVU sich das Placet der Rechteinhaber für diese Aktion holt.Wieso ist das unerheblich? Wo ist die Straftat versteckt, wenn die GVU die Erlaubnis der Rechteinhaber hat?

Nein. Entweder es gibt ein Gesetz, dann haben sich alle daran zu halten, oder keiner.Du hast mich missverstanden. Die Straftat soll nicht relativiert werden, weil die GVU eine Organisation ist, sondern weil die Motivation für diesen Gesetzesverstoß nicht aus "niederen Beweggründen" stammt.

Bei jeder Gerichtsverhandlung ist das ein sehr entscheidender Punkt, ganz egal ob es um eine Privatperson oder eine Organisation geht.

Ich würde mich natürlich nicht verdächtigt. Ich fühle mich aber sehr wohl beobachtet. Nun, das ist ein Problem der Gesellschaft. Auf der einen Seite wäre der einzelne Bürger am liebsten völlig frei in seinen Handlungen. Keiner soll mir als Bürger dreinreden, in dem was ich tue oder lasse. Ein sehr gut nachvollziehbarer Wunsch, auch wenn ich als Bürger nie vorhabe, diese Freiheit auszunutzen um andere Menschen schaden zuzufügen.

Wie wir alle wissen, gibt es aber Bürger, die eine solche Freiheit für den eigenen Vorteil ausnützen würden. Und ich erwarte von der Gesellschaft sehr wohl, dass sie mich vor diesen Bürgern schützt. Das geht aber naturgemäß eben nur dann, wenn die Gesellschaft die Rechte dieses Bürgers von vorhne herein einschränkt - eben durch Gesetze.

Da man nicht von vorne herein zwischen Gut- und Bösmenschen unterscheiden kann, gelten die Gesetze für alle. Und damit diese Gesetze auch nicht nur Makulatur sind, muss es auch ein System geben, dass die Einhaltung dieser Gesetze sicherstellt und ggf. Zwangsmaßnahmen oder Strafen verhängt.

Soweit zur tagtäglichen Realität, die auch von den meisten akzeptiert wird. Ich sehe nicht, wieso diese Fakten nicht auch auf das Internet übertragen werden sollten. Wenn ich etwas im Netz tue und vom Provider in einer Logdatei verzeichnet wird, dass diese IP-Adresse von mir verwendet wurde, dann habe ich damit überhaupt kein Problem. So lange der Provider nicht alles protokolliert, was ich mit dieser IP Adresse mache, kann er mit dieser Information nichts anfangen. Und wenn er die Information ohne richterliche Anordnung nicht rausgeben kann, kann außer der Staatsanwaltschaft ebenfalls keiner etwas damit anfangen.

Diese Einschränkungen meiner "Internetfreiheit" würde ich klaglos akzeptieren, weil ich schlicht weiß, dass andernfalls der Internetkriminalität Tür und Tor geöffnet werden. Da ich selbst nicht vorhabe, im Internet illegalen Machenschaften nachzugehen (inkl. illegale Dateien über P2P Börsen zu verteilen), fühle ich mich von so einer Datensammlung auch nicht persönlich in meiner Freiheit bedroht.

Dein Vergleich mit dem GPS Empfänger greift nicht. Denn das ist m.W. im Internet gar nicht gefodert (eine lückenlose Protokollierung aller Deiner Aktionen im Netz). Es soll lediglich gewährleistet werden, dass wenn eine IP-Adresse irgendwo im Netz mit einer illegalen Aktivität in Verbindung gebracht worden ist, man auch in der Lage ist, dieser Adresse eine reale Person zuzuordnen.

Genauso, wie wenn Du bei einem Verkehrsdelikt erwischt wirst, das Kennzeichen dazu dient, die Person festzustellen. Das Kennzeichen bedeutet ja auch nicht, dass es eine lückenlose Erfassung aller Deiner Bewegungen mit dem KFZ gibt.

Und dabei wird gewaltig über das Ziel hinausgeschossen. Da fehlt jedes Maß. Der unschuldige Bürger wird in einer Weise kontrolliert, die dem Mißbrauch Tür und Tor öffnet.Durch die Protokollierung der IP-Adresse beim Provider? Nein. Dem widerspreche ich. Begründung siehe oben.

Im Übrigen war eine gewerbsmäßige Kopie eines urheberechtlichen Werkes immer schon strafbar und wurde auch verfolgt.Irrtum. Das Verbreiten eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne Einwilligung des Rechteinhabers ist immer strafbar, egal ob von privat oder gewerblich.

Und genau das Verfolgen ist ja das Problem, wenn man jegliche Art von Maßnahmen sofort mit Datenschutzbedenken und - wie in dem in diesem Thread behandelten Fall - mit der Strafrechtskeule kommt.

Jupp nur das diese Lobby nicht über den Einfluß und die Finanzkraft verfügt, etwas zu ändern bzw. der Unterhaltungsindustrie etwas entgegen zu setzen.Und wieder irrst Du. Die Lobby der Verbraucher ist finanzstärker als jede Industrie der Welt.

Das Problem in unserer vernetzten Welt liegt unter anderem ja genau darin, daß es unendlich schwer geworden ist, das deutsche Recht durchzusetzen.Richtig. Das Internet zeigt auf, wieso ein internationales Recht immer wichtiger wird.

(OT: Wenn es nach mir ginge könnte man die ganze Kleinstaatlerrei hier auf der Erde sowie endlich mal aufgeben. Aber das gehört nicht hierher).

Abgesehen davon, daß der Verbrauche schon längst die Hoffnung aufgegeben hat und nur noch mit der Schulter zuckt, wenn im Namen des Uhrheberechtes wieder ein weiterer Schritt zur Entmündigung unternommen wird.Der Verbraucher wurde noch nie entmündigt. Das ist eine hohle Phrase, die den armen Verbraucher in die Opferrolle drängt.

Das Problem des Verbrauchers ist, dass er zu leicht zu beeinflussen ist. Man glaubt, was man in der Werbung hört, was die Freunde einem sagen usw. Bestimmte Legenden verbreiten sich in Windeseile und bestimmen über Wohl oder Wehe von Produkten.

In so fern war die Masse der Verbraucher noch nie "mündig". Das ändert aber nichts daran, dass es der einzelne Verbraucher immer selbst in der Hand hat, wofür er sein Geld ausgibt. Und genau wie in einer Demokratie, hat damit sogar der einzelne einen winzig kleinen Anteil daran, in welche Richtung sich der Markt entwickelt. Wenn dem einzelnen das zu wenig ist, dann hat er damit gerade das Problem des einzelnen in einer großen Gesellschaft erkannt.

Genauso Pfusch, wie der den die GVU jetzt abgeliefert hat. Aber weniger illegal, als das was die GVU macht. Was Sony gemacht hat ist vom rechtlichen Standpunkt gesehen harmlos im Vergleich. Vom moralischen aber sicher genauso verwerflich.Weniger illegal? Entschuldige mal, Sony hat Rechner von ehrlichen Leuten mit Malware infiziert. Man kann also sagen, dass Sony unschuldige geschädigt hat. Das kann ich bei der GVU Aktion nicht erkennen.

Dabei von weniger illegal zu reden finde ich schon sehr absurd.

Die Idee einer Abgabe auf Datenträger ist imho noch die beste.Um Gottes willen, das ist mit Abstand die schlechteste aller Alternativen. Das Gieskannenprinzip funktioniert nicht. Das ist wie die "Medien-Pauschale" die hier mal in einem anderen Thread diskutiert worden ist. Eine solche Regelung wäre vorallem ein Persilschein für ungehemmtes Kopieren.

Nein nein, ich will genau dafür zahlen, was ich selbst nutze. Ich will auch, dass jeder einzelne genau dafür zahlt, was er nutzt. Nur dann gibt es eine gerechte Verteilung der Kosten.

Gast
2006-01-27, 08:27:36
Grestorn, ich kann deine Beweggründe zwar nachvollziehen. Aber was du willst, ist eine Kriminalisierung von weiten Teilen der Bevölkerung. Und das hat noch nie funktioniert. In diesem Sinne stehst du auf verlorenem Posten. Auch das ständige Rufen nach dem Gesetzgeber wird daran nicht wirklich etwas ändern...

Grestorn
2006-01-27, 08:46:32
Grestorn, ich kann deine Beweggründe zwar nachvollziehen. Aber was du willst, ist eine Kriminalisierung von weiten Teilen der Bevölkerung. Und das hat noch nie funktioniert. In diesem Sinne stehst du auf verlorenem Posten. Auch das ständige Rufen nach dem Gesetzgeber wird daran nicht wirklich etwas ändern...Wenn Du damit meinst, dass ich alle Menschen, die sich illegal urheberrechtlich geschützte Werke besorgen, kriminalisiere, so muss ich Dich korrigieren.

Das besorgen alleine ist, so weit ich weiß, nicht kriminell. Das massenhafte verbreiten allerdings schon. Damit sind alle, die eine P2P Börse nutzen um sich urheberrechtlich geschützte Dateien zu besorgen - sofern in dieser Börse automatisch jedes heruntergeladene File wieder für alle verfügbar gemacht wird - automatisch kriminell. Nicht wegen mir, sondern wegen geltendem Recht.

Selbiges gilt für alle anderen Menschen, die in irgendeiner Weise ermöglichen, dass solche Dateien massenhaft verbreitet werden.

Wenn Du der Meinung bist, dass bereits "weite Teile der Bevölkerung" in diese Kategorie gehören, ja, dann sind diese "weiten Teile" in der Tat kriminell. Ich kanns nicht ändern, nur weil viele Menschen es machen kann man es nicht einfach als legal erklären, oder?

Omega2
2006-01-27, 08:46:36
@Grestorn

Solange Du nicht in der Lage bist zu erkennen, daß die GUV sich strafbar gemacht hat, weil sie gegen geltendes Recht verstoßen hat und solange Du nicht einsiehst, daß eine private Organisation nicht das Recht hat, die Gesetze zu verbiegen, mit der Begründung, es dient ja "einem guten Zweck", brauchen wir nicht weiter zu diskutieren.

Was den Deines letzten Postings angeht ist auch bereits alles gesagt und ich sehe da keinen Sinn, sich zu wiederholen.

Ich hoffe nur, daß die Verantwortlichen bei der GUV von der Staatsanwaltschaft kräftig einen auf den Deckel kriegen.

Gruß

Omega

Andre
2006-01-27, 08:53:40
Und genau das Verfolgen ist ja das Problem, wenn man jegliche Art von Maßnahmen sofort mit Datenschutzbedenken und - wie in dem in diesem Thread behandelten Fall - mit der Strafrechtskeule kommt.

Es erstaunt mich immer wieder, wie du konsequent dein Halbwissen über die gesetzlichen Grundlagen als einzig gültige Realität verkaufst. Diese Datenschutzbedenken haben einen realen Hintergrund - und zwar nicht den, dass ich Angst habe erwischt zu werden, sondern weil eine massive Missbrauchsgefahr der Daten besteht. Sieht man ja jetzt an der GVU. Da werden Gesetze gebogen, missbraucht und Menschen zu Gesetzesbrüchen verleitet. Deine Aussage, dass man mit normalen Mitteln nicht gegen die Mörder ähhh Raubkopierer ankommt ist interessant. Bedeutet sie doch auch, dass ich einfach alle Gesetzesbrecher damit drankriegen soll, indem ich selbst das Gesetz breche. So so. Auge um Auge. Eine sehr zivilisierte und moderne Einstellung, Grestorn. Die Lehren der Vergangenheit ziehen unbeachtet an dir vorüber.

Grestorn
2006-01-27, 09:01:44
Solange Du nicht in der Lage bist zu erkennen, daß die GUV sich strafbar gemacht hat, weil sie gegen geltendes Recht verstoßen hatGegen welches Gesetz haben sie verstoßen? So weit ich weiß gegen das Urheberrechtsgesetz. Denn sie haben ohne die notwendigen Rechte zu besitzen, geschützte Medien verbreitet.

Oder meinst Du ein anderes Recht gegen das sie verstoßen haben?

und solange Du nicht einsiehst, daß eine private Organisation nicht das Recht hat, die Gesetze zu verbiegen, mit der Begründung, es dient ja "einem guten Zweck", brauchen wir nicht weiter zu diskutieren.Keine private Organisation hat dieses Recht. Das habe ich auch niemals behauptet.

Was den Deines letzten Postings angeht ist auch bereits alles gesagt und ich sehe da keinen Sinn, sich zu wiederholen.Ich behaupte, Du hast das Posting gar nicht gelesen. Dieser Beitrag von Dir enthält zwei falsche Behauptungen über mein Posting, die ich mir nur damit erklären kann, dass Du meinen Beitrag bestenfalls überflogen hast.

Ich hoffe nur, daß die Verantwortlichen bei der GUV von der Staatsanwaltschaft kräftig einen auf den Deckel kriegen.Schadenfroh.

Omega2
2006-01-27, 09:11:34
Gegen welches Gesetz haben sie verstoßen? So weit ich weiß gegen das Urheberrechtsgesetz. Denn sie haben ohne die notwendigen Rechte zu besitzen, geschützte Medien verbreitet.

Oder meinst Du ein anderes Recht gegen das sie verstoßen haben?



Anstiftung zur / Unterstützung einer Straftat.


Keine private Organisation hat dieses Recht. Das habe ich auch niemals behauptet.


Da zitier ich dann nochmal Dein Posting weiter oben:

Ich denke da nicht an irgendwelche Fernsehserien. Ich glaube nur nicht daran, dass es überhaupt möglich ist, eine illegale Organisation zu unterwandern, ohne dass man ab und zu auch das Gesetz "verbiegt". So lange dabei keine Menschen zu Schaden kommen, habe ich auch kein Problem damit.



Ich behaupte, Du hast das Posting gar nicht gelesen. Dieser Beitrag von Dir enthält zwei falsche Behauptungen über mein Posting, die ich mir nur damit erklären kann, dass Du meinen Beitrag bestenfalls überflogen hast.


Ich gebe mir immer Mühe, mein Gegenüber zu verstehen. Unterstell mir nicht, daß ich so oberflächlich bin, Deine Antworten nicht ernsthaft zu lesen.



Schadenfroh.

Nein. Nur besorgt darum, daß der Staat eine klare Grenze aufzeigt, die keine private Organisation so ohne Weiteres übertreten darf. Geschieht das nicht, dann wird solchen Methoden Tür und Tor geöffnet und genau das will ich nicht. Schadenfreude ist mir in dem Zusammenhang fremd.

Gruß Omega

Kelron
2006-01-27, 09:28:48
Nein nein, ich will genau dafür zahlen, was ich selbst nutze. Ich will auch, dass jeder einzelne genau dafür zahlt, was er nutzt. Nur dann gibt es eine gerechte Verteilung der Kosten.

Das Problem im Moment ist, daß man mit einer Abgabe auf Datenträger und Geräte für eine Möglichkeit der Privatkopie zahlt die in der Praxis seit dem Verbot des Umgehens von "wirksamen" :uconf3: Kopierschutzmaßnamen so in den allermeisten Fällen illegal ist.

Diese Abgaben gehören schleunigst abgeschafft, was den Kopierschutz von Daten angeht sollen von mir aus die Verantwortlichen tun was sie wollen/können. An bestimmten Punkten gibt es halt für die Verbraucher Grenzen in der Akzeptanz von Nutzungseinschränkungen die sicherlich einen Einfluss auf die entsprechenden Verkaufszahlen haben.

Bei meinem persönlichen Fall der überschrittenen Grenze, Half Life 2 war es eben bei mir und bei mehreren Bekannten nicht zu Stande gekommender Umsatz der in speziell diesem Fall kein wohl keine S** interessiert hat, leider. :frown:

Was die störende Zwangswerbung am Angang einer DVD angeht:

Ich habe gehört, daß ein Mensch der mir ziemlich ähnlich sieht den seiner Meinung nach unwirksamen Kopierschutz einer von Ihm käuflich erworbenen DVD umgangen und eine Privatkopie erstellt hat die eben diese Werbung nicht mehr enthält. Der Originaldatenträger soll im Müll gelandet sein... :whisper:

Ich bin ziemlich sicher, daß es in dem Fall keine schlaflosen Nächte bei dem Herren gab.

Gruß,

Christian

Gast
2006-01-27, 09:28:52
Wenn Du der Meinung bist, dass bereits "weite Teile der Bevölkerung" in diese Kategorie gehören, ja, dann sind diese "weiten Teile" in der Tat kriminell. Ich kanns nicht ändern, nur weil viele Menschen es machen kann man es nicht einfach als legal erklären, oder?

Das ist nur zum Teil richtig. Wenn weite Teile der Bevölkerung bei bestimmten Handlungen keinerlei Unrechtsbewußtsein mehr besitzen, dann muß sich der Gesetzgeber schon fragen, ob die aktuelle Gesetzgebung überhaupt noch die realen Gesellschaftsverhältnisse erfasst. Gesetze müssen ja neben der Abschreckung auch einen Sinn haben und die Verfolgung der Gesetzesbrecher sollte ohne größere Probleme möglich sein.

Jetzt ist es aber so, daß die Staatsanwaltschaften schon bei 40.000 Strafanzeigen bezüglich Internettauschbörsen dermaßen überfordet sind, daß sie eine Bagattelklausel fordern. Du hast sicher davon gelesen. Mit anderen Worten: Selbst die Strafverfolger haben erkannt, daß eine massenhafte Kriminalisierung, wie sie von gewissen Gruppierungen angestrebt wird, nicht wirklich Sinn macht. Der Ruf nach dem Gesetzgeber und immer schärferen Gesetzen wird das aktuelle Problem also nicht wirklich lösen.

Kelron
2006-01-27, 09:44:04
Da strenggenommen der Bürger der Auftraggeber jeder Gesetzgebung ist müsste Raubkopieren im Extremfall ( Mehrheit der Bevölkerung kopiert ) legalilisiert werden, was aber aus verbreiteter geistigen Zurechnungsfähigkeit nicht passieren wird.

Gruß,

Christian

Omega2
2006-01-27, 10:13:55
Das ist nur zum Teil richtig. Wenn weite Teile der Bevölkerung bei bestimmten Handlungen keinerlei Unrechtsbewußtsein mehr besitzen, dann muß sich der Gesetzgeber schon fragen, ob die aktuelle Gesetzgebung überhaupt noch die realen Gesellschaftsverhältnisse erfasst. Gesetze müssen ja neben der Abschreckung auch einen Sinn haben und die Verfolgung der Gesetzesbrecher sollte ohne größere Probleme möglich sein.

Jetzt ist es aber so, daß die Staatsanwaltschaften schon bei 40.000 Strafanzeigen bezüglich Internettauschbörsen dermaßen überfordet sind, daß sie eine Bagattelklausel fordern. Du hast sicher davon gelesen. Mit anderen Worten: Selbst die Strafverfolger haben erkannt, daß eine massenhafte Kriminalisierung, wie sie von gewissen Gruppierungen angestrebt wird, nicht wirklich Sinn macht. Der Ruf nach dem Gesetzgeber und immer schärferen Gesetzen wird das aktuelle Problem also nicht wirklich lösen.

Sehr gut erkannt.

Wir haben seit Erfindung der Kopie das Recht gehabt, für private Zwecke urheberrechtlich geschützte Werke zu vervielfältigen und auch an nahestehende Personen weiterzugeben.

Aus diesem Grund gab es die Abgaben auf bestimmte Ton- und Bildträger, die den finanziellen Verlust ausgleichen sollten.

Mehr war uns nie erlaubt. P2P war also immer schon rechtswidrig und der gewerbliche Vertrieb sowieso.

Vater Staat hat dann aufgrund des Druckes der Unterhaltungslobby die Gesetze massiv verschärft. Durch das Verbot der Umgehung eines Kopierschutzes wurde die Privatkopie gleich mit verboten, weil in der Praxis kaum ein Werk heute noch ohne Kopierschutz ausgeliefert wird.

Die Folgen: Teilweise nicht installierbare Spiele, teilweise nicht auf jedem CD Player abspielbare CDs, Programme, die erst einmal Deinen Rechner scannen und sich nicht installieren, wenn bestimmte andere Programme auf Deine Platte sind usw.
Es trifft also erst einmal den ehrlichen Käufer. Wer sich sein Programm als Raubkopie besorgt, hat da unter Umständen weniger Probleme.

Gleichzeitig wurde mit dem Gesetz zur Voratsdatenspeicherung von IP Adressen, der Unterhaltungsindustrie ein weiteres sehr wirksames Mittel in die Hand gegeben. Man scannt einfach die P2P Tauschbörsen, sammelt die IPs und gibt dann mal eben mehr als 20.000 verdächtige IPs an die Staatsanwaltschaft so in Karlsruhe geschehen. Wenn ich mich recht erinnere kam es nur zu sehr wenigen Anklagen bzw. Ordnungsbußen (imho um die 1000).

Mein Konsum an Musik CDs und Spielen ist im übrigen in den letzten Jahren massiv gesunken. Aus dem einfachen Grund, weil ich nicht wirklich Besitzer bin, wenn ich sowas kaufe. Ich darf es benutzen aber nur in dem Rahmen, in dem es der Hersteller mir erlaubt.

So darf ich weder die geschützte CD kopieren, damit ich sie auch im Auto hab, noch darf ich die Musik als MP3 auf meinen MP3 Player schieben, geschweige denn eine Sicherheitskopie anlegen, weil ich meinen Kindern keine original CD in die Hand geben will, da die dann irgendwann zerkratzt und unbrauchbar ist.

Dieses Gejammere der Musik- und Unterhaltungsindustrie ist imho total überzogen. Der Schaden der da angeblich angerichtet wurde ist immer um Potenzen zu hoch angesetzt.
Man kann nicht einfach sagen, daß 1000 runtergeladene CDs einem Umsatzverlust von 25.000,-€ entsprechen. Das würde voraussetzen, daß alle Kopierer die CDs gekauft hätten, wenn ein Runterladen nicht möglich gewesen wäre.

Das ist natürlich totaler Unsinn.

Darum bin ich immer noch ein überzeugter Anhänger der Urheberechtsabgabe auf Ton- und Bildträger. Natürlich ist das das Gießkannenprinzip und natürlich werden dann auch Leute benachteiligt, die niemals eine Kopie anfertigen. Auf der anderen Seite würden aber nicht alle Bürger kriminalisiert, die Strafbehörden entlastet und gleichzeitig die Urheber angemessen dafür entschädigt.

Die Vorteile überwiegen die Nachteile bei weitem imho.

Gruß

Omega

No.3
2006-01-27, 10:14:37
Mich ärgert auch, dass man das nicht überspringen kann. Ist aber auch logisch (aus deren Sicht) sonst könnten sie's gleich bleiben lassen.

das wäre doch eine Herausforderung für einen "Kopierschutz". Nur bei der Kopie bekommt man das zu sehen, beim Original nicht ;)

Rainer

No.3
2006-01-27, 10:16:36
Wie jeder Vergleich passt es nicht 100%. Aber himmelschreinder Unsinn ist es auch nicht. Der Detektiv bietet die Waren nicht an, aber sein Auftraggeber natürlich schon.

OMG der Laden bietet die Waren nicht mit dem Hintergedanken an, dass die Sachen geklaut werden.

Der Musik-Server wurde eben mit dem Hintergedanken des Diebstahls angelegt, oder etwa nicht !?

Rainer

No.3
2006-01-27, 10:19:35
']Ich bezahle für den Film und nicht für die Zwangswerbung. Und anhand der Verpackung ist nicht ersichtlich ob die DVD die man erwerben möchte solche enthält oder nicht.
Und obwohl das vorher nicht ersichtlich ist, ist es einem nicht möglich die DVD ob dieses eklatanten Ärgerniss' zurück zu geben.

Würde ich es vorher wissen, würde ich mir das Produkt nicht hohlen - aber ich weiß es eben nicht vorher, sondern ich muss dafür bezahlen um es raus zu finden!

stümmt :up:

Rainer

No.3
2006-01-27, 10:24:46
Ganz dummer Vergleich. Die GVU hat nicht, wie ein Kaufhausdedektiv, die Szene beobachtet, sondern aktiv am "Diebstahl" mitgearbeitet. So etwas ist sogar Gesetzeshütern nicht erlaubt!!

:up:


Ich denke nicht, dass ein V-Mann sich immer an den Gesetzestext halten kann. Das würde ihn ganz schnell auffliegen lassen.

ein V-Mann ist kein "Gesetzeshüter" ;)


Das Urheberrecht wird auf die Gegebenheiten der heutigen Zeit angepasst. Die Regeln aus dem letzten Jahrhundert funktionieren in einer Zeit der verlustfreien Kopie und des Millionenfachen verbreitens mit einem Mausklick schlicht nicht mehr.

vollkommen richtig und dagegen haben "wir" (ich) ja auch gar nichts. Es kann aber nicht sein, dass die MI alleine "entscheidet", "vorgibt", "verlangt" etc usw wie auch immer wie ein neues Urheberrecht auszusehen hat... :rolleyes:

Rainer

No.3
2006-01-27, 10:28:57
Nun, sobald die auf dem Server gelagerten Daten von den Rechteinhabern zur Verfügung gestellt wurden, ist es schlicht nicht mehr illegal. Darauf will ich die ganze Zeit hinaus. Selbstverständlich darf ein Rechteinhaber sein Zeugs frei im Internet verteilen.

dann darf man die Sachen also legal, straffrei und ohne dass gegen einen ermittelt wird runterladen ;)

Rainer

No.3
2006-01-27, 10:30:39
Aber nicht so wie es jetzt praktiziert wird.
Die Verbände kassieren ohne Ende und schränken auf der anderen Seite die Rechte der Konsumenten ein.

yep, entweder sollen die weniger einkassieren und dafür die Rechte der Konsumenten einschränken oder die Gebühren kassieren und die Rechte der Konsumenten stärken. Aber nicht mehr kassieren und weniger Rechte zugestehen... :rolleyes:

Rainer

Gast
2006-01-27, 11:29:42
Vorwürfe gegen GVU von Staatsanwaltschaft zurückgewiesen

Als am 24. Januar im Rahmen der Aktion "Boxenstopp" für zahlreiche Piraten-Server der letzte Vorhang fiel, wurde auch die GVU - Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen Ziel von Durchsuchungsmaßnahmen. Diese veranlassten diverse Medien zu Spekulationen, die Raubkopierer-Jäger selbst seien wegen rechtswidriger Handlungen in das Visier der Behörden geraten. Vertreter der an "Boxenstopp" beteiligten Staatsanwaltschaft Ellwangen, auf deren Veranlassung Beamte auch in den Geschäftsräumen der GVU aktiv wurden, erklärten jedoch eindeutig, dass diese Durchsuchungen sich nicht gegen Mitglieder der GVU in der Eigenschaft als Beschuldigte richteten. Vielmehr hätten sie der Beweissicherung für die Folgeverfahren gegen jene mutmaßlichen Straftäter gedient, die Ziel von "Boxenstopp" waren. Anderslautende Presseberichte seien nicht zutreffend.

http://www.mediabiz.de/newsvoll.afp?Nnr=198973&Biz=gamesbiz&Premium=N&Navi=00000000&T=1

Stellt sich mir aber die Frage, warum die Daten nicht einfach per Brief/eMail/Fax/persönlich von den Beamten abgeholt wurden und statt dessen eine Durchsuchung durchgeführt wurde. Angeblich arbeitet die GVU doch so gut und eng mit den Behörden zusammen. Alles sehr merkwürdig.

noid
2006-01-27, 14:22:58
Ähm, also die Quelle ist ja nicht sonderlich unabhängig - oder nicht?

Leonidas
2006-01-31, 08:48:24
Vertreter der an "Boxenstopp" beteiligten Staatsanwaltschaft Ellwangen, auf deren Veranlassung Beamte auch in den Geschäftsräumen der GVU aktiv wurden, erklärten jedoch eindeutig, dass diese Durchsuchungen sich nicht gegen Mitglieder der GVU in der Eigenschaft als Beschuldigte richteten. Vielmehr hätten sie der Beweissicherung für die Folgeverfahren gegen jene mutmaßlichen Straftäter gedient, die Ziel von "Boxenstopp" waren. Anderslautende Presseberichte seien nicht zutreffend.

http://www.mediabiz.de/newsvoll.afp?Nnr=198973&Biz=gamesbiz&Premium=N&Navi=00000000&T=1
.


Das ist ja wohl Schwachsinn hoch dreissig. In so einem Fall fordert man schlicht die Beweise an - ganz besonders bei einer Organisation, die bekannt häufig und jederzeit freiwillig mit der Polizei zusammenarbeitet.

Zudem stellt sich die Frage, wieso dann noch die privaten Räume eines der GVU-Geschäftsführer durchsucht wurden.

IMO sind Hausdurchsichungen nur bei Beschuldigten statthaft oder wenn die Zusammenarbeit verweigert wird. Wenn Vater Staat die IP-Adresse eines Users wissen will, gibt es schließlich auch keine Hausdurchsuchung beim ISP.

RaumKraehe
2006-01-31, 22:20:14
Dieses Vorgehen zu kritisieren ist Heuchlerisch.

Wer das verurteilt muss auch Kontaktleute in der Drogenmafia verurteilen. Wo ist der Unterschied, ob ich als Polizist bei einem Drogendeal mitmache um an die Hintermänner ranzukommen oder dieser Geschichte?

Fragwürdig ist nur, wenn das ohne Wissen und Unterstützung offizieller Stellen passiert ist. Und das scheint auch der Fall gewesen zu sein. Natürlich hätte die Polizei von anfang an eingeschaltet und informiert sein müssen.

Doch in diesem Fall darf die Polizei keine Drogen anbieten sondern nur kaufen. ;)

Du verwechselst da etwas. Die Polizei darf nichts was strafbar wäre zum Überführen eines Täters nutzen.

Kinehs
2006-01-31, 23:41:36
Ich finds lustig, evtl. müssen diese selbsternannten Internetpolizisten dran glauben. Erstens müsste bei so einer Aktion ja auch die Rechtstauglichkeit des angewendeten Verfahrens überprüft werden sowie dessen Umsetzung überprüft werden.
Zweitens ist diese Vorgehensweise wirklich absolut frech, was meint ihr was das den Staat kostet, wenn auf einmal 10.000 Klagen gegen diverse Nutzer eingereicht werden?

Grestorn
2006-02-01, 08:30:02
Zweitens ist diese Vorgehensweise wirklich absolut frech, was meint ihr was das den Staat kostet, wenn auf einmal 10.000 Klagen gegen diverse Nutzer eingereicht werden?Und das ist dann der Grund, warum das bleiben lassen und damit die Leute, die sich eines Vergehens schuldig gemacht haben, unbehelligt lassen sollte?

Omega2
2006-02-01, 12:49:58
Und das ist dann der Grund, warum das bleiben lassen und damit die Leute, die sich eines Vergehens schuldig gemacht haben, unbehelligt lassen sollte?

*Gebetsmühle an*

Niemand darf zur Aufklärung eines Verbrechens, selber ein Verbrechen begehen, oder die Durchführung eines Verbrechens aktiv unterstützen.
Macht er es trotzdem, dann ist dies eine strafbare Handlung.


*Gebetsmühle aus*

Im Übrigen erinnere ich nur mal an den Verbotsprozess gegen die NPD. Da wurde die Anklage gekippt, weil der BND mit V-Männern gearbeitet hatte. In diesem Fall hatte das Gericht den Eindruck, daß die der Anklage zugrunde liegenden Fakten mit *nicht rechtskonformen Mittel* erhoben worden sind und deswegen die Klage abgewiesen.

Erst wenn Du bereit bist, diesen Grundsatz unseres Rechtssystems zu akzeptieren, kann man sich weiter mit Dir unterhalten.

Gruß

Omega

Grestorn
2006-02-01, 13:09:11
@Omega: Lies bitte, was ich gequotet habe. Nur darauf bezieht sich meine Aussage, ok?

Hör bitte auf, mir Dinge zu unterstellen, nur weil Du nicht in der Lage bist zu lesen. Das nervt.

Andre
2006-02-01, 14:05:13
@Omega: Lies bitte, was ich gequotet habe. Nur darauf bezieht sich meine Aussage, ok?

Hör bitte auf, mir Dinge zu unterstellen, nur weil Du nicht in der Lage bist zu lesen. Das nervt.

Dann antworte doch mal lieber auf die Argumente und lasse nicht bewusst diese aus, welche den Unsinn deiner Argumentation entlarven. Das nervt.

Grestorn
2006-02-01, 14:23:49
Dann antworte doch mal lieber auf die Argumente und lasse nicht bewusst diese aus, welche den Unsinn deiner Argumentation entlarven. Das nervt.Hallo?!

Ich habe nur ganz alleine auf die Aussage reagiert, dass man auf die Verfolgung dieser Personen alleine deswegen verzichten sollte, weil es zu teuer wäre, 10.000e auf einmal zu verfolgen. Nicht mehr, nicht weniger.

Ich habe kein Argument gebracht, sondern lediglich meine Entrüstung ob dieser ganz offensichtlich nicht sonderlich durchdachten Meinungsäußerung zum Ausdruck gebracht.

Black-Scorpion
2006-02-01, 14:29:11
Normal dürfte man "diese Beweise" garnicht verwenden, da man illegal an diese Daten gekommen ist.

Grestorn
2006-02-01, 14:31:10
Normal dürfte man "diese Beweise" garnicht verwenden, da man illegal an diese Daten gekommen ist.Richtig. Das habe ich auch nie gefordert. Im Gegenteil.

Andre
2006-02-01, 14:35:36
Hallo?!

Ich habe nur ganz alleine auf die Aussage reagiert, dass man auf die Verfolgung dieser Personen alleine deswegen verzichten sollte, weil es zu teuer wäre, 10.000e auf einmal zu verfolgen. Nicht mehr, nicht weniger.

Ich habe kein Argument gebracht, sondern lediglich meine Entrüstung ob dieser ganz offensichtlich nicht sonderlich durchdachten Meinungsäußerung zum Ausdruck gebracht.

Ich weiss. Du ignorierst trotzdem die letzten 4 Argumente hier in diesem Thread, weil sie ganz offensichtlich deiner Argumentation zuwider laufen.

Grestorn
2006-02-01, 14:40:04
Ich weiss. Du ignorierst trotzdem die letzten 4 Argumente hier in diesem Thread, weil sie ganz offensichtlich deiner Argumentation zuwider laufen.Zu allen Argumenten und Meinungen habe ich auf den Seiten davor mehr als ausführlich meine Meinung geschrieben. Neue Argumente konnte ich bisher nicht sehen.

Kein Grund also, mich zu wiederholen. Gibt's nichts neues dazu zu sagen.

Omega2
2006-02-01, 15:25:55
@Omega: Lies bitte, was ich gequotet habe. Nur darauf bezieht sich meine Aussage, ok?
.
.


Akzeptiert. War der falsche Quote :)


.
.
Hör bitte auf, mir Dinge zu unterstellen, nur weil Du nicht in der Lage bist zu lesen. Das nervt.


Ich unterstelle Dir nichts. Ich beziehe mich darauf:
So hier mal ein paar Zitate.


Die GVU hat einen Server ins Netz gestellt. Wenn sie von den Rechteinhabern eine Erlaubnis dazu gehabt hätten, wäre es denn dann noch in irgendeiner Weise illegal gewesen? Und wenn ja, warum?
.
.


.
.
Gesetzesverstoß: Ja. Es gibt aber jede Menge Gesetzesverstöße, die man relativieren kann. Und dieser gehört dazu. Denn der Verstoß hatte nicht ungerechtfertigte Bereicherung oder andere nieder Beweggründe, sondern sollte letztlich nur zum Schutz des eigenen Rechts dienen. Und das ist m.E. sehr wohl ein Relativierungsgrund.

>>schnipp


Die beiden Zitat hast Du imho nicht ausdrücklich revidiert.

Das ist eigentlich der einzige Punkt, an dem ich mich mit Dir reibe. Ansonsten sind wir uns ja in fast allen Punkten einige. Es geht mir nicht um das ob sondern nur um das wie wir einen Schutz der Urheberrechte gewährleisten können.

Gruß

Omega

Brillenschlange92
2006-02-01, 15:31:33
[gelöscht]

Peppo
2006-02-01, 16:01:17
habs grade gelesen
ist denn so was schon mal vorgekommen ( dass ne Firma zum SCHUTZ vor Raubkopien selber welche verbreitet hat? )
Ich glaub bei der polizei darf man Lockmittel für den Kriminellen einsetzen ( zB beschlagnamte Drogen , bin mir da aber nicht sicher)
....
aber darf das ne FIRMA ?

Ich glaube, daß darf man in den USA aber nicht in Deutschland.
(Drogen als Lockmittel einsetzen, zum Beispiel)

Die Polizei darf ja nicht zu einen Straftat verleiten oder anstiften. ;)
Eine Provatverein, wie der GVU, darf da sowieso ähnliches nichts tun.
(z.B.: "Raubkopien" anbieten)

Brillenschlange92
2006-02-01, 16:08:51
[gelöscht]

Peppo
2006-02-01, 16:15:27
Ich bin kein Jurist oder Polizist, und kenne den StPO nicht.
Wäre interessant, was dazu ein Polizist sagen würde.

Grestorn
2006-02-01, 18:07:16
@Omega: Es ist ja kein Problem, dass wir nicht einer Meinung sind. Stell Dir vor, wie langweilig es wäre, wenn wir uns alle einig wären :)

Dass die GVU Fehler gemacht hat steht nicht zur Debatte. Trotzdem fände ich ich es nicht ok, wenn sich ausgerechnet die Raubkopierer jetzt ganz empört über den Rechtsverstoß aufregen.

Natürlich ist hier im Forum keiner ein Raubkopierer und deswegen ist obiger Satz definitiv auf niemandem hier anzuwenden!

Omega2
2006-02-01, 18:10:32
@Omega: Es ist ja kein Problem, dass wir nicht einer Meinung sind. Stell Dir vor, wie langweilig es wäre, wenn wir uns alle einig wären :)

Dass die GVU Fehler gemacht hat steht nicht zur Debatte. Trotzdem fände ich ich es nicht ok, wenn sich ausgerechnet die Raubkopierer jetzt ganz empört über den Rechtsverstoß aufregen.

Natürlich ist hier im Forum keiner ein Raubkopierer und deswegen ist obiger Satz definitiv auf niemandem hier anzuwenden!

Eben und da hier keine Raupkopierer sind, ist die Aufregung doch legitim oder ?

Aber selbst wenn es ein Raupkopierer ist, der sich aufregt, dann hat er genauso das Recht dazu, wie jeder andere. Auch ein "Straftäter" hat das Recht, mit legalen Mitteln erwischt zu werden.

Ich würde mich nicht wundern, wenn ein Prozess, der auf die im Zusammenhang mit den illegal erworbenen Informationen basiert, einfach vom Gericht gekippt wird, weil die Beweismittel nicht zugelassen werden.

Gruß

Omega

Grestorn
2006-02-01, 18:28:46
Ich würde mich nicht wundern, wenn ein Prozess, der auf die im Zusammenhang mit den illegal erworbenen Informationen basiert, einfach vom Gericht gekippt wird, weil die Beweismittel nicht zugelassen werden.
Es ist doch sonnenklar, dass keine Beweismittel aus dieser Aktion herangezogen werden können. Und zwar ganz egal ob die Aktion legal war oder nicht.

Es geht auch nicht darum, den Zugriff auf den gestellten Server als Beweis heranzuziehen, sondern lediglich darum, an Namen von Personen zu gelangen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Raubkopierer Szene sind. Diese Personen müssen dann polizeilich angemessen kontrolliert werden und durch diese Ermittlungsergebnisse kommt es dann ggf. zu einem Verfahren.

Ich habe schon mehrfach versucht, das klarzustellen. Leider scheitere ich damit immer wieder.

MarcWessels
2006-02-01, 20:23:30
Das Jetzt ist es aber so, daß die Staatsanwaltschaften schon bei 40.000 Strafanzeigen bezüglich Internettauschbörsen dermaßen überfordet sind, daß sie eine Bagattelklausel fordern. Du hast sicher davon gelesen. Mit anderen Worten: Selbst die Strafverfolger haben erkannt, daß eine massenhafte Kriminalisierung, wie sie von gewissen Gruppierungen angestrebt wird, nicht wirklich Sinn macht. Der Ruf nach dem Gesetzgeber und immer schärferen Gesetzen wird das aktuelle Problem also nicht wirklich lösen.Die Zahlen werden in Zukunft sowieso gar noch höher steigen und das sogar immer und immer schneller, denn in Zeiten, in denen Pfandhäuser Hochkonjuktur haben, immer mehr Menschen also an ihre existenzielle Substanz gehen müssen, suchen sie sich eben andere Wege, um ihre Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben zu bewerkstelligen.

Das ist völlig normal, nicht verwerflich und sollte daher auch nicht kriminalisiert werden.

Grestorn
2006-02-01, 20:30:25
Die Zahlen werden in Zukunft sowieso gar noch höher steigen und das sogar immer und immer schneller, denn in Zeiten, in denen Pfandhäuser Hochkonjuktur haben, immer mehr Menschen also an ihre existenzielle Substanz gehen müssen, suchen sie sich eben andere Wege, um ihre Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben zu bewerkstelligen.

Das ist völlig normal, nicht verwerflich und sollte daher auch nicht kriminalisiert werden.Das schlägt dem Fass den Boden aus!

MarcWessels
2006-02-01, 21:23:35
Das schlägt dem Fass den Boden aus!Warum? :confused:

Greif nem nackten Mann mal in die Tasche... :rolleyes:

Grestorn
2006-02-01, 21:38:15
Warum? :confused:

Greif nem nackten Mann mal in die Tasche... :rolleyes:
Ein nackter Mann braucht auch keine Filme sehen und keine Musik hören.

Wenn es um Nahrung, Gesundheit und Dach über dem Kopf geht, können wir gerne reden. Aber nicht bei Luxusprodukten.

Ganz nach dem Motto: Kann ich es mir nicht leisten, klau ichs mir halt. Illegal? Scheißegal! Was interessieren mich die anderen, hauptsache ich habe meinen Spaß!

MarcWessels
2006-02-01, 21:49:05
Deine Einstellung lässt sehr zu wünschen übrig. Ein durch die Wirtschaft von der Arbeit befreiter Mensch steht ohnehin schon zu Unrecht schlecht da.

Bis also endlich vernünftige und angebrachte Gesetzesänderungen anberaumt werden, ist eine (so fälschlich genannte) Raubkopie die einzige Möglichkeit für ihn, Kultur zu genießen.

Mit welchem (moralischen) Recht willst Du ihn da ausschließen und ihm lediglich Essen und ein Dach gönnen, um jahrzehntelang dahinzuvegitieren?!!?

Es tut niemandem weh - ganz im Gegensatz zu tatsächlichem Raub, der aber sicher in der Zukunft auch noch zunehmen wird.

Omega2
2006-02-01, 22:16:23
Deine Einstellung lässt sehr zu wünschen übrig. Ein durch die Wirtschaft von der Arbeit befreiter Mensch steht ohnehin schon zu Unrecht schlecht da.

Bis also endlich vernünftige und angebrachte Gesetzesänderungen anberaumt werden, ist eine (so fälschlich genannte) Raubkopie die einzige Möglichkeit für ihn, Kultur zu genießen.

Mit welchem (moralischen) Recht willst Du ihn da ausschließen und ihm lediglich Essen und ein Dach gönnen, um jahrzehntelang dahinzuvegitieren?!!?

Es tut niemandem weh - ganz im Gegensatz zu tatsächlichem Raub, der aber sicher in der Zukunft auch noch zunehmen wird.

Uiuiuiui,

Robin Hood der Rächer der enterbten ;).

Im Ernst. Mit Deiner Argumentation kommt man nun gar nicht weiter. Natürlich hast Du recht, daß es primär keinen materiellen Schaden gibt, wenn sich jemand eine Sache kopiert, die er sich sonst nicht leisten kann.

Allerdings ist es a) niemals auf diesen Personenkreis zu begrenzen und b) auch vom moralischen Standpunkt aus höchst beunruhigend.

Das Recht einer Person, die ein geistiges Werk geschaffen hat, die Verbreitung deselben zu kontrollieren und entsprechend auch einzuschränken, kann man nicht einfach mit Deinem Argument vom Tisch wischen.

Solange wir hier von Dingen reden, die nicht für das tägliche (Über)leben gebraucht werden kann ich Deine Einstellung nicht teilen. Das neueste Spiel, die neueste CD von Sänger(in) XY oder der neueste Kinofilm sind keine lebensnotwendigen Dinge.
Insofern sollte auch dieses Gut gegen unberechtigte Vervielfältigung geschützt werden oder, besser noch, auf welchem Wege auch immer, die unbezahlte Kopie über eine pauschale Abgabe entlohnt werden.

Du veranstaltest ja auch nicht ungefragt im Garten Deines Nachbarn ein Grillfest, weil Du nur einen Balkon hast und Dir das Geld für ein eigenes Haus fehlt. Deine Argumentation folgend wäre das ja dann auch legitim, weil es niemanden schädigt ;).

Gruß

Omega

Omega2
2006-02-01, 22:23:52
Es ist doch sonnenklar, dass keine Beweismittel aus dieser Aktion herangezogen werden können. Und zwar ganz egal ob die Aktion legal war oder nicht.

Es geht auch nicht darum, den Zugriff auf den gestellten Server als Beweis heranzuziehen, sondern lediglich darum, an Namen von Personen zu gelangen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Raubkopierer Szene sind. Diese Personen müssen dann polizeilich angemessen kontrolliert werden und durch diese Ermittlungsergebnisse kommt es dann ggf. zu einem Verfahren.

Ich habe schon mehrfach versucht, das klarzustellen. Leider scheitere ich damit immer wieder.

Lol irgendwie drehen wir uns im Kreis. Da geht eine Firma hin, besorgt sich mit illegalen Mitteln die Identität von potentiell Verdächtigen, geht zur Polizei und dann soll die Polizei die illegal besorgten Identitäten nutzen, um den Verdächtigten, wie auch immer dann, eine Straftat nachzuweisen.

Egal wie weit Du den Faden noch spinnst. Es ist immer noch nicht legal. Wieso sollte die Polizei diese illegal gewonnenen IP-Adressen nutzen dürfen? Mit Deiner Argumentation würdest Du unser Rechtssystem aushebeln. Etwas Illegales wird nicht dadurch legal, daß man es über mehrere "legale" Instanzen reinwäscht.

Gruß

Omega

Grestorn
2006-02-01, 22:59:10
Wieso sollte die Polizei diese illegal gewonnenen IP-Adressen nutzen dürfen?Wieso sollte sie es nicht? Ich kann ganz ohne jeden Beweis eine andere Person für eine Straftat anzeigen. Es obliegt der Polizei und der Staatsanwaltschaft, was sie daraus macht.

Auf Grund eines blosen Verdachts wirst Du z.B. keine Durchsuchungsgenehmigung bekommen. Aber für polizeiliche Ermittlungen reicht bereits eine einfache Aussage oder ein einfacher Verdacht.Woher dieser Verdacht stammt spielt für die Polizei keine Rolle. Nur der Staatsanwalt und der Richter muss sich vergewissern, dass alle vor Gericht vorgebrachten Beweise auf legalem Wege ermittelt wurden.

Kinehs
2006-02-01, 23:57:52
Und das ist dann der Grund, warum das bleiben lassen und damit die Leute, die sich eines Vergehens schuldig gemacht haben, unbehelligt lassen sollte?

Das ist doch völligst egal, solange die Vorgehensweise nicht abgesprochen und mit Behörden (Staatsanwaltschaft...) vereinbart worden ist entstehen halt massiv mehr Kosten.
V.a. nachdem da sowieso nichts rauskommt, es werden halt nun Millionen an unseren Steuergeldern verballert. Evtl. mögen einige der User so dumm sein und die Sache dann zugeben.
Aber der Mehrheit wird nichts passieren, sofern die ganze Vorgehensweise nicht abgesegnet und kontrolliert wurde.
Ansonsten würden einige Rentner bei uns privat zum Blitzen anfangen. ;D

Vertreter der an "Boxenstopp" beteiligten Staatsanwaltschaft Ellwangen, auf deren Veranlassung Beamte auch in den Geschäftsräumen der GVU aktiv wurden, erklärten jedoch eindeutig, dass diese Durchsuchungen sich nicht gegen Mitglieder der GVU in der Eigenschaft als Beschuldigte richteten. Vielmehr hätten sie der Beweissicherung für die Folgeverfahren gegen jene mutmaßlichen Straftäter gedient, die Ziel von "Boxenstopp" waren. Anderslautende Presseberichte seien nicht zutreffend.

Das ist wirklich absoluter Schwachsinn, wenn die GVU nicht unter Verdacht steht, werden Beweise angefordert! Für eine Durchsuchungsbefehl muss immer noch ein Richter unterschreiben und da muss schon handfest was vorliegen.

MarcWessels
2006-02-02, 05:59:55
Solange wir hier von Dingen reden, die nicht für das tägliche (Über)leben gebraucht werden kann ich Deine Einstellung nicht teilen. Das neueste Spiel, die neueste CD von Sänger(in) XY oder der neueste Kinofilm sind keine lebensnotwendigen Dinge.Kommt darauf an, was Du unter "leben" verstehst. Ich verstehe darunter jedenfalls nicht, dass man (bzw. Millionen von Menschen) ein Dach über dem Kopf hat, sich jeden zweiten Tag eine warme Mahlzeit leisten kann und ansonsten biertrinkend den ganzen Tag vorm TV hängt und das jahrzehntelang bis ans Lebensende. Das ist die Realität und die Zahl der Menschen, die so ins gesellschaftliche Abseits geschoben wird, steigt täglich.


Du veranstaltest ja auch nicht ungefragt im Garten Deines Nachbarn ein Grillfest, weil Du nur einen Balkon hast und Dir das Geld für ein eigenes Haus fehlt. Deine Argumentation folgend wäre das ja dann auch legitim, weil es niemanden schädigt ;).Dein Vergleich hinkt, da mein Nachbar seinen Balkon nicht benutzen kann, während ich ihn widerrechtlich blockiere, seinen Wert für ihn also verringere - das passiert nicht bei der "Raub"kopie. Außerdem lebt die Mehrheit der Bevölkerung zur Miete - kein eigenes Haus mit Garten+Balkon zu besitzen stellt also kein gesellschaftliches Stigma dar.

Grestorn
2006-02-02, 07:34:36
V.a. nachdem da sowieso nichts rauskommt, es werden halt nun Millionen an unseren Steuergeldern verballert. Evtl. mögen einige der User so dumm sein und die Sache dann zugeben.Woher nimmst Du die Gewissheit, dass da nichts rauskommt? Natürlich frägt man die Betroffenen nicht. Oder würdest Du zu einer Person, die Du der Steuerhinterziehung verdächtigst, hingehen und ihn fragen, ob er Steuern hinterzieht? Wenn er dann "nein" sagt, gehst Du von dannen und lässt es dabei bewenden?

Ermittlungen aufnehmen bedeutet mehr, als nur die bekannten Fakten zu bewerten!

Omega2
2006-02-02, 08:11:24
Wieso sollte sie es nicht? Ich kann ganz ohne jeden Beweis eine andere Person für eine Straftat anzeigen. Es obliegt der Polizei und der Staatsanwaltschaft, was sie daraus macht.

Auf Grund eines blosen Verdachts wirst Du z.B. keine Durchsuchungsgenehmigung bekommen. Aber für polizeiliche Ermittlungen reicht bereits eine einfache Aussage oder ein einfacher Verdacht.Woher dieser Verdacht stammt spielt für die Polizei keine Rolle. Nur der Staatsanwalt und der Richter muss sich vergewissern, dass alle vor Gericht vorgebrachten Beweise auf legalem Wege ermittelt wurden.

Auch die Polizei braucht zumindest einen Anfangsverdacht, um Ermittlungen aufzunehmen. Wenn ich zur Polizei renne und meinen Nachbarn des Diebstahls bezichtige, wird die Polizei nach Beweisen bzw. einer Begründung für diesen Verdacht verlangen.

Es wäre ja noch schöner, wenn die Polizei Ermittlungen aufnimmt, ohne zu prüfen, ob an der Verdächtigung etwas dran sein kann. Sonst könnte ich ja einfach willkürlich aus dem Telefonbuch ein paar Adressen raussuchen und diese Leute dann bei der Polizei anschwärzen :).

Ohne eine Plausibilitätsprüfung wird auch die Polizei keine Ermittlungen aufnehmen.

Gruß

Omega

Omega2
2006-02-02, 08:18:19
Kommt darauf an, was Du unter "leben" verstehst. Ich verstehe darunter jedenfalls nicht, dass man (bzw. Millionen von Menschen) ein Dach über dem Kopf hat, sich jeden zweiten Tag eine warme Mahlzeit leisten kann und ansonsten biertrinkend den ganzen Tag vorm TV hängt und das jahrzehntelang bis ans Lebensende. Das ist die Realität und die Zahl der Menschen, die so ins gesellschaftliche Abseits geschoben wird, steigt täglich.


Es gibt so etwas wie Mundraub. Der bezieht sich aber auf Dinge, die zum Leben unbedingt notwendig sind. Nach dem Krieg nannte man das auch Fringsen ;).

CDs kopieren ist kein Mundraub.


Dein Vergleich hinkt, da mein Nachbar seinen Balkon nicht benutzen kann, während ich ihn widerrechtlich blockiere, seinen Wert für ihn also verringere - das passiert nicht bei der "Raub"kopie.

Jeder Vergleich hinkt, aber Du hast meinen noch nicht mal richtig gelesen. Du benutzt seinen Garten und nicht seinen Balkon. Ich kann den Vergleich gerne erweitern und sagen, daß der Nachbar an dem Abend gar nicht zu Hause ist und Du deswegen noch nicht mal seinen Garten blockierst.



Außerdem lebt die Mehrheit der Bevölkerung zur Miete - kein eigenes Haus mit Garten+Balkon zu besitzen stellt also kein gesellschaftliches Stigma dar.

Stigma? Ist es ein Stigma nicht die neueste CD von Robin Williams zu besitzen? Ist es ein Stigma nicht den Herrn der Ringe auf DVD zu besitzen? Ist es ein Stigma, kein Auto zu haben? Ist es ein Stigma nicht mit Addidas Turnschuhen rumzulaufen? ...

Das kann nicht die Begründung sein Marc.

Gruß

Omega

Grestorn
2006-02-02, 08:30:56
Auch die Polizei braucht zumindest einen Anfangsverdacht, um Ermittlungen aufzunehmen. Wenn ich zur Polizei renne und meinen Nachbarn des Diebstahls bezichtige, wird die Polizei nach Beweisen bzw. einer Begründung für diesen Verdacht verlangen.Richtig, einen begründeten Verdacht sollte man schon haben. Aber das ist doch in diesem Fall kein Problem, oder? Der Zugriff auf einen solchen Server sollte durchaus einen begründeten Verdacht ergeben.

Dieser Verdacht muss weder beweiskräftig sein noch steht irgendwo, dass man dem Verdacht nicht nachgehen darf, wenn er unter zweifelhaften Umständen entstanden ist.

mbee
2006-02-02, 08:38:02
Deine Einstellung lässt sehr zu wünschen übrig. Ein durch die Wirtschaft von der Arbeit befreiter Mensch steht ohnehin schon zu Unrecht schlecht da.

Bis also endlich vernünftige und angebrachte Gesetzesänderungen anberaumt werden, ist eine (so fälschlich genannte) Raubkopie die einzige Möglichkeit für ihn, Kultur zu genießen.

Mit welchem (moralischen) Recht willst Du ihn da ausschließen und ihm lediglich Essen und ein Dach gönnen, um jahrzehntelang dahinzuvegitieren?!!?

Es tut niemandem weh - ganz im Gegensatz zu tatsächlichem Raub, der aber sicher in der Zukunft auch noch zunehmen wird.

Ich glaube es hakt! Natürlich kann sich jeder Arbeitslose oder HartzIV-Empfänger natürlich Kultur leisten, das ist lediglich eine Einteilungssache des Geldes und man muss sich halt auch dementsprechend eventuell auch mal einschränken und sich damit abfinden, dass einige Leute entsprechend mehr Geld für Kultur zur Verfügung haben. GEZ-Befreiuung und Co. gibt es ja auch.
Was kommt als nächstes? Vom Staat gesponsorte Autos, weil die Leute auch in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind?
Bei solchen Aussagen geht mir echt die Hutschnur hoch...

MarcWessels
2006-02-02, 16:44:08
Ich glaube es hakt! Natürlich kann sich jeder Arbeitslose oder HartzIV-Empfänger natürlich Kultur leisten, das ist lediglich eine Einteilungssache des Geldes und man muss sich halt auch dementsprechend eventuell auch mal einschränken und sich damit abfinden, dass einige Leute entsprechend mehr Geld für Kultur zur Verfügung haben. GEZ-Befreiuung und Co. gibt es ja auch.
Was kommt als nächstes? Vom Staat gesponsorte Autos, weil die Leute auch in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind?
Bei solchen Aussagen geht mir echt die Hutschnur hoch...Du und Omega seid die besten Beispiele, dass das Denken in unserer Gesellschaft dringend umgebaut werden muss.

BTW ist in Wahrheit kein Geld am Ende des Monats übrig denn das, was übrigbleibt muss für Renovierungsarbeiten (Abnutzung von Möbeln etc.) und Ausfälle (Waschmaschine z.B.) zurückgelegt werden. Zudem beträgt der Regelbetrag in Wahrheit nicht 345,- €, was an verschiedenen Dingen, wie z.B. einem Stellplatz (der baurechtlich zu jeder Mietwohnung gehört) liegt.

Kommt mal von Eurem Denken "Nur wer arbeitet, darf auch was besitzen!" herunter - ist schon längst nicht mehr zeitgemäß (mal abgesheen davon, dass ein großer Teil der ALG2-Empfänger jahrzehntelang geschuftet hat und ihm der Staat nun eine lange Nase dreht, wenn er durch die Wirtschaft von der Arbeit befreit wurde). Zuerst einmal soltle das ALG2 um 100 € im Monat erhöht und Schlupflöcher wie die o.g. Kosten für Stellplätze werden. Dann muss Schritt für Schritt der Umbau zum bedingungslosen Bürgergeld erfolgen - alles andere ist nur ungerecht und mündet irgendwann in einer Katatrophe.

@omega
Klar ist es ein Stigma. Zum einen ist leider noch immer die Arbeitslosigkeit an sich gesehen ein gesellschaftliches Stigma. Dann wirst Du es früher doer später jemandem an seinen Klamotten ansehen, dass er arbeislos ist-> Stigma. Dann kann er nirgendwo mehr mitrden, da ihm die finanziellen Mittel fehlen, das zu erleben, was der (noch) größere Teil der Bevölkerung erlebt. Das geht so nicht!

Und um dem nun folgenden Argument, dass es doch noch viel ärmere Länder und Menschen geben würde vorzubeugen: Ja, das ist es ja eben! In den Gesellschaften armer Länder ist es normal, nicht A, nicht B und nicht C zu besitzen; in recihen Ländern wie dem usneren jedoch nicht-> Stigma...

@mbee
Ach ja und bevor jetzt kommt: "Wieso hast Du eine xBox360?" Nun, genauso wie ich nicht wie der letzte Penner herumlaufe und keine Seifenkisten als Möbelstücke besitze, habe ich das der Unterstützung meiner Mutter und meines Bruders zu verdanken. Man sieht mir also nicht an, dass ich Langzeitarbeitslos bin und aufgrund meiner gesundheitlichen Situation auch wohl bis zur Rente bleiben werde. Die wenigsten Betroffenen haben jedoch so ein Glück und ich habe mit den geringen Bezügen so schon genug Probleme - die Hälfte des Monats gibt's keine warme Mahlzeit und trotzdem ist an ein Tilgem meiner Schulden natürlich kein Stück zu denken.


Ich weiß also, wovon ich rede; Ihr drei wisst es nicht und könnt es daher nur von Eurem hohen Roß aus beurteilen - oder auch nicht...

Kinehs
2006-02-04, 11:56:21
http://www.heise.de/newsticker/meldung/69206


Ein _Auszug_ aus dem Artikel:

"
GVU-Fahnder als Raubkopierer-Komplizen

Um an Informationen über Ersteller und Verbreiter von Raubkopien zu kommen, bezahlte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) Informanten aus der Szene. Mit finanziellen Zuwendungen unterstützte sie außerdem den Betrieb von Raubkopierer-Servern. Dies ergibt sich aus Rechnungen und einem Kontoauszug, die c't in der am Montag erscheinenden Ausgabe 4/06 abdruckt.
Anzeige

Am Dienstag, 24. Januar, hatten Ermittler des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg im Zuge einer großen Razzia gegen Raubkopierer auch die Hamburger Geschäftsräume der GVU durchsucht und Aktenmaterial beschlagnahmt. Dabei dürften weitere Beweise für das dubiose Vorgehen der Privatfahnder gefunden worden sein, auch wenn die Staatsanwaltschaft Ellwangen danach aus formalen Gründen bekundet hat, dass die GVU nicht als Beschuldigte durchsucht worden sei. Bisher hat die Staatsanwaltschaft noch keine Ermittlungsergebnisse bekannt gegeben............."

Woher nimmst Du die Gewissheit, dass da nichts rauskommt? Natürlich frägt man die Betroffenen nicht. Oder würdest Du zu einer Person, die Du der Steuerhinterziehung verdächtigst, hingehen und ihn fragen, ob er Steuern hinterzieht? Wenn er dann "nein" sagt, gehst Du von dannen und lässt es dabei bewenden? Ermittlungen aufnehmen bedeutet mehr, als nur die bekannten Fakten zu bewerten!

Also IMHO kommt da nix großartiges dabei raus, v.a. wenn im Vorfeld die Beweise usw. nicht gerichtsfest gesammelt worden sind. Da ich aber keine Glaskugel bin, kann ich das natürlich nicht sicher sagen.
Ich kann mir nur sehr lebhaft vorstellen, dass es mit anderen Mitteln und abgesprochenen und abgesegneten Verfahren viel mehr gebracht hätte. ;)

Gast
2006-02-04, 23:17:21
Ich war betroffen von den HD die im Rahmen der Operation Boxenstopp gemacht wurden. Leider bin ich wohl nur ein kleiner Fisch für die, weil ich mit verticken nix am Hut hatte. Und wäre ich nicht zum besagten Zeitraum auf der verkackten Site gewesen, hätte ich auch noch hier und da mal paar Trance MP3s ziehen können.

Jetzt haben die halt zwei Rechner von mir im Wert von ca. 2000 €, etliche MP3 CDs, paar Spiele die auch aufm Rechner installiert waren.

Ich darf dann auch der armen, gebeutelten Musik- und Filmindustrie (vorsicht, ironie) im Rahmen des Zivilrechts einige tausend Euor zu schustern...okay...stehe ich für gerade..

WAS ICH ABER ÜBERHAUPT NICHT NACHVOLLZIEHEN KANN:

Meine Rechner werden von Raubkopieren ausgewertet ? Ja gehts noch?
Eine private Firma, die sich Illegalen Mitteln bedientm untersucht meine Rechner ? Da kann ich ja gleich in Bau gehen....

sowas gibt es nur im bekackten Deutschland.....


Gruß

Ano

Gast
2006-02-04, 23:28:50
Bitte was? Die GVU untersucht deine Rechner? Bestimmt nicht. Außer du hast sie freiwillig an die GVU rausgegeben.

Ich gehe doch richtig in der Annahme, dass die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl bei dir aufgekreuzt ist und diese auch die Rechner sichergestellt/beschlagnahmt haben? Wenn ja, werden diese auch von der Polizei untersucht und garantiert nicht von der GVU

Wurde dein Zeug eigentlich "sichergestellt" oder "beschlagnahmt" ?

Gast
2006-02-04, 23:30:51
Meine wurde sichergestellt, da ich mit der Durchsuchung einverstanden war (jaja, war falsch..das weiß ich jetzt auch).
Also meine Durchsucher haben mir mitgeteilt, dass die Rechner am Tag X abgeholt werden und angeblich bei der GVU landen.


Gruß

Ano

Gast
2006-02-04, 23:39:21
Die "Durchsucher" waren aber schon von der Polizei, oder? Dann landet das Zeug bestimmt nicht bei der GVU...

In der Tat, du hast es erfasst. Mit Hausdurchsuchungen ist man NIEMALS einverstanden, mit Sicherstellungen erst Recht nicht. Auch jede Aussage sollte verweigert werden. Das ist dein gutes Recht und bringt dir NUR Vorteile. Glaub mir, ich spreche aus Erfahrung.

Hast du denn schon eine Aussage gemacht? Mach das bloß nicht solange du nicht mit einem Anwalt gesprochen hast.

Wie alt bist du, wenn ich fragen darf und aus welchem Bundesland kommst du?

Gast
2006-02-04, 23:41:19
Achja, und bist du vorbestraft (ab 90 Tagessätzen) oder hast sonst schonmal was angestellt, wofür du rechtskräftig verurteilt wurdest?

MarcWessels
2006-02-04, 23:44:34
Was die zivilrechtlichen Ansprüche angeht, so sind die Rechteinhaber ja nur mit Hilfe der zwielichten Maßnahmen der GVU auf Dich gekommen. Wenn es mit legalen Dingen zugegangen wäre, hätten sie Dich nicht "gehabt".

Zudem muss Dein Internetprovider ja schon widerrechtlich Deine Verbinsungsdaten auf Vorrat gespeichert haben, denn osnst wäre es ja gar nicht mehr nachvollziehbar gewesen, wer zum fraglichen Zeit mit der Dir zugewiesenen temporären IP das von der GVU angebotene Material heruntergeladen hat.

Daher würde ich an Deiner Stelle rechtliche Schritte gegen meinen Internetprovider erwägen, um vor Gericht einen Schadensersatz zu erlangen.

Desweiteren wäre es schön, wenn Du nicht schon im Vorfeld einknicken würdest, sprich Dich auf einen Vergleich einlässt, bevor überhaupt ein Gerichtsverfahren stattgefunden hat, sondern Dich mit einem guten Anwalt besprichst und u.U. Deine (falls vorhandene) Rechtschutzversicherung (die hoffentlich Urheberrechtsdinge nicht ausgeschlossen hat) dazu bringst, zu zahlen, damit die Sache komplett gerichtlich ihren Lauf nehmen kann.

Bei Musiktausch über Tauschbörsen ist ja sowieso die Frage, inwieweit dort überhaupt urheberechtlich geschützte Werke getauscht werden, denn Du lädst (und uploadest) ja nur von vielen vielen verschiedenen Quellen zusammenhangslose Fragmente herunter, die erst zum Schluß zu einer überhaupt abspielbaren mp3-Datei zusammengefügt werden.

Gast
2006-02-04, 23:44:38
Wenn nicht und du auch noch unter 21 Jahren bist, mach dir mal keinen Kopf. Mehr als ne Verwarnung mit geringfügigen Auflagen, wird da auf keinen Fall rauskommen. Evtl. wird das Verfahren auch gegen Ableisten von ein paar Sozialstunden eingestellt, ein solches Angebot kann dein Anwalt der Staatsanwaltschaft machen.

Das ist zumindest die strafrechtliche Seite, zivilrechtlich hängt es ganz davon ab ob und in welchem Umfang du Raubkopien verbreitet hast.

Gast
2006-02-04, 23:45:32
Bei Musiktausch über Tauschbörsen ist ja sowieso die Frage, inwieweit dort überhaupt urheberechtlich geschützte Werke getauscht werden, denn Du lädst (und uploadest) ja nur von vielen vielen verschiedenen Quellen zusammenhangslose Fragmente herunter, die erst zum Schluß zu einer überhaupt abspielbaren mp3-Datei zusammengefügt werden.Hier gehts aber gar nicht um Tauschbörsen, soweit ich das verstanden habe. ;)

MarcWessels
2006-02-04, 23:48:14
Hier gehts aber gar nicht um Tauschbörsen, soweit ich das verstanden habe. ;)Hmm, ich vermute einfach mal, dass vieles, was sich auf seinem Rechner (und Datenträgern) an mp3s befindet, durchaus auch von eMule und Co. stammt.


Achja, und bist du vorbestraft (ab 90 Tagessätzen) oder hast sonst schonmal was angestellt, wofür du rechtskräftig verurteilt wurdest?Strafrechtlich dürfte ihm eigentlich aufgrund der GVU-Methoden letzten Endes nichts passieren.

Gast
2006-02-04, 23:52:45
Hmm, ich vermute einfach mal, dass vieles, was sich auf seinem Rechner (und Datenträgern) an mp3s befindet, durchaus auch von eMule und Co. stammt.Selbst wenn, könnte man hier lediglich den Besitz nachweisen. Dieser wird nicht bestraft. Verbreitung lässt sich im Nachhinein schwer nachweisen, weiß nicht inwiefern auf seinem PC gefundene Logs da Beweismittel genug ist.

Außerdem: Er hat doch scheinbar anständige Quellen für Raubkopien, warum sollte er da Emule nutzen?

Gast
2006-02-04, 23:56:41
Strafrechtlich dürfte ihm eigentlich aufgrund der GVU-Methoden letzten Endes nichts passieren.Hmm, das ist schwer zu beurteilen. für einen Hausdurchsuchungsbefehl hats ja auch gereicht. Aber man wird wohl versuchen ihm auch andere Urheberrechtsverletzungen nachzuweisen, nicht nur Sachen die mit der GVU-Sache zu tun haben.

Und er hat es den Bullen ja recht einfach gemacht, indem er mit einer Durchsuchung und Sicherstellung einverstanden war. Hoffentlich hat er noch keine Aussage gemacht, aber ich befürchte da das Gegenteil.

Gast
2006-02-05, 00:03:29
Ich bin kein Szeneguy, ich habe auch keine "anständigen" Quellen für sowas...ich habe einige Torrent Tracker für MP3s benutzt....alles andere kam von Ftp`s (Uni`s etc)....ich bin auch nicht vorbestraft, bin 34 und komme aus Niedersachsen... ;P

Ich habe mal getraded, das aber schon Jahre her, und selbst da war ich nie ein "großer"....bereue das auf jeden Fall im Nachhinein...

ich wurde ja verdächtig Zeug zu Vertickern.....habe ich halt nicht gemacht, und alles was die bei mir gefunden haben war im Prinzip ein Zufallsfund....auf besagter Site PB/Klapsmühle war ich nur paar Monate und selbst da habe ich so gut wie nichts gemacht.

Was bei rauskommt weiß ich nocht nicht, einen Anwalt habe ich und eine Aussage habe ich bisher nicht gemacht. Warten auf Akteneinsicht....so leicht tue ich die Sache aber nicht ab...und einen Vergleich würde ich mit Kusshand annehmen..den Kadi Riskier ich sicher nicht.

und btw..ich bin kein Massenkopierer...keinen falschen Eindruck kriegen..ich habe hunderte von DvD`s hier rumstehen, sowie auch etliches an Originalspielen. Aber der ein oder andere Kinofilm und hier und da mal paar Games waren halt nicht legal.

Einzig MP3 warens bei mir ein wenig mehr....die Menge sag ich lieber mal nicht.


Gruß

Ano

Gast
2006-02-05, 00:14:27
Ok, dann wünsche ich dir mal viel Glück. :)

MarcWessels
2006-02-05, 02:01:17
Die Industrie hat schon ihren Grund, warum sie immer so "faire" Vergelichsangebote in der Vergangenheit gemacht hat.

Denkst Du im Ernst, das würden die tun, wenn die sich vor Gericht (natürlich zivilrechtlich) 'ne ganze Ecke mehr an Kohle ausrechnen würden? Die haben Schiß zu verlieren und bauen gleichzeitig wiederum auf den Schiß der Betroffenen, dass es vor Gericht noch schlechter ausgehen könnte.

Kinehs
2006-02-05, 02:16:17
Welche Seite war denn das eigentlich?

War das einloggen über nen FTP, Torrent-Site, EMule-Links.....?

EDIT: Also ich würde auf _jeden_ Fall mit einem Anwalt kooperieren bzw. mit den Anwälten der Gruppe (da werden sich ja einige Leute zusammentun). Wenn du dich mit den ganzen Fristen, Anträgen usw. Zeug nicht auskennst kanns schnell schlimm laufen. Sowas hatte ich mal in einer verzwickten Verkehrssache und bin -dank gutem Anwalt- mit einem Versäumnisurteil gegen die Gegenpartei rausgekommen. ;)

Gast
2006-02-05, 02:45:00
Welche Seite war denn das eigentlich?

War das einloggen über nen FTP, Torrent-Site, EMule-Links.....?

EDIT: Also ich würde auf _jeden_ Fall mit einem Anwalt kooperieren bzw. mit den Anwälten der Gruppe (da werden sich ja einige Leute zusammentun). Wenn du dich mit den ganzen Fristen, Anträgen usw. Zeug nicht auskennst kanns schnell schlimm laufen. Sowas hatte ich mal in einer verzwickten Verkehrssache und bin -dank gutem Anwalt- mit einem Versäumnisurteil gegen die Gegenpartei rausgekommen. ;)Er hat doch nen Anwalt und wartet bereits auf Akteneinsicht.

Grestorn
2006-02-05, 10:05:13
Strafrechtlich dürfte ihm eigentlich aufgrund der GVU-Methoden letzten Endes nichts passieren.Nur dann, wenn es keine anderen Beweise gibt. Aber wenn der Rechner beschlagnahmt wurde, dürfte es genügend Beweise geben, die nicht von der GVU Aktion abhängen.

MarcWessels
2006-02-05, 14:20:24
Aber sie sind doch nur dadurch auf ihn gekommen. Und, wie gesagt, müssen sie ja von der IP auf seine Identität geschlossen haben; also den ISP auf Schadensersatz verklagen.

mbee
2006-02-05, 14:28:36
Dieser "Taschenspieler-Trick" würde leider nicht funktionieren: Das ist ein allgemeiner Irrtum, dem viele aufsitzen, seit das Telekom-Urteil (das in kurzer Zeit wegen der EU-Richtlinie leider eh wieder obsolet sein wird) raus ist.
Profitieren kann man in dem Falle nur davon, dass die Daten nun auch wirklich zu löschen sind (bis die Gesetzeslage wieder geändert wird), da ist nichts mit "Schadensersatz" oder dem Anfechten bereits gefällter Urteile.

MarcWessels
2006-02-05, 14:30:58
Seine Daten müsssen aber schon aus der Zeit nach dem Urteil stammen.

P.S.: Mal ganz naiv: Wozu machen Flatrateanbieter das überhaupt (das Daten speichern)?

Kinehs
2006-02-05, 14:38:03
Seine Daten müsssen aber schon aus der Zeit nach dem Urteil stammen.

P.S.: Mal ganz naiv: Wozu machen Flatrateanbieter das überhaupt (das Daten speichern)?

Die werden halt ein System für ALLE Tarife haben. Die anderen sind volumen- oder zeitbasierend.

Desweiteren kann man ja tolle Statistiken mit den Daten machen für interne Auswertungen. Da ist es schon gut, wenn Daten noch etwas gespeichert sind, ansonsten müsste man immer sofort Statistikprogs laufen lassen.

Brillenschlange92
2006-02-05, 14:47:13
[gelöscht]

Grestorn
2006-02-05, 17:49:59
.

Grestorn
2006-02-05, 17:52:58
außerdem wollen die politiker das daten noch länger gespeichert werden
Nicht nur die.

Ich finde die absolute Anonymität im Internet nicht gut. Die relative Anonymität (also gegenüber anderen Menschen und Firmen) reicht völlig aus, damit kein "gläserner Surfer" ensteht.

Die absolute Anonymität, also dass auch die Judikative keine Möglichkeit mehr hat, die Person hinter einer Aktion zu ermitteln, hilft einzig und alleine Rechtsbrechern.

Kinehs
2006-02-05, 20:01:51
Nicht nur die.

Ich finde die absolute Anonymität im Internet nicht gut. Die relative Anonymität (also gegenüber anderen Menschen und Firmen) reicht völlig aus, damit kein "gläserner Surfer" ensteht.

Die absolute Anonymität, also dass auch die Judikative keine Möglichkeit mehr hat, die Person hinter einer Aktion zu ermitteln, hilft einzig und alleine Rechtsbrechern.

Die absolute Anonymität wird wohl nicht kommen. Da würden sich alle Politiker dagegen stemmen. :)

Ich sehe das Problem nur etwas differenzierter:

Zum Beispiel gibt es die Regelung, E-Mail-Anbieter müssen eine spezielle Software integrieren, damit die Behörden im Falle des Falles Zugriff auf die Konten von Personen haben können.
Das soll v.a. gegen die organisierte Kriminalität zum Einsatz kommen.
Klingt erstmal gut nur was bringt es großartig? Selbst wenn Mitglieder über so einen Betreiber (und keinem kleinem, eigenen oder ausländischen) ihre Mails abwickeln, wird die organ. Kriminalität die E-Mail wohl verschlüsseln oder Codes absprechen oder die Botschaften versteckt in Bilder einbauen.

Desweiteren muss gewährleistet sein, dass eine Herausgabe des Nutzernamens zu einer betreffenden IP nur Verbunden mit einer Anzeige und einem richterlichen Bescheid stattfindet.
Wir haben auf Heise und Consorten gelesen, wie oft schon die Musikindustrie direkt Druck auf die Provider gemacht hat, um an Namen zu kommen, damit man die Personen dann gleich _direkt_ abmahnen kann. Man erhofft sich dadurch besser Chancen und weniger Rechtskosten. Das darf aber IMHO nicht sein, dass jeder (mit entsprechender Power) einfach so an solche Daten kommt.
Desweiteren dürfen diese Vereine nicht selbst zum tollen Detektiv werden. Stell dir mal folgendes vor: Einer, der weniger Internetbegabt ist (wie es wahrscheinlich 90% der Nutzer weltweit sind) geht oft auf die Homepage von diversen Musikkünstlern. Oftmals kann man sich auf den Pages der Künstler, des Labels oder eines Onlineshops (alle) Songs anhören. Meist nur einen Teil des Liedes oder das ganze Lied, aber in schlechter Qualität (32kbit/s Mono MP3 ;) ).
Nun denkt sich wer: Ist doch ganz einfach, ich biete einfach diverse MP3s auf einer Page an und fange mir somit Raubkopierer.
Mein Vater würde nun googeln nach einem neuen Album eines Künstlers, kommt über irgendeine Seite auf diese Seite, klickt auf ein Lied, ohne zu wissen, was nun kommt, und schon "haben" sie ihn.
Dann werden hier erstmal 3 PCs konfesziert, alle werden zum arbeiten benötigt, und 12 Monate später, nachdem die Massenanklagen vorbei sind, stellt sich evtl. heraus, dass er unschuldig ist.
Wenn dann dürfen solche Aktionen zum einfangen eines Raubkopierers _nur_ von den Behörden durchgeführt werden und nicht von irgendwelchen juristischen Personen.

The7thGuest
2006-02-05, 20:49:43
Nicht nur die.

Ich finde die absolute Anonymität im Internet nicht gut. Die relative Anonymität (also gegenüber anderen Menschen und Firmen) reicht völlig aus, damit kein "gläserner Surfer" ensteht.

Die absolute Anonymität, also dass auch die Judikative keine Möglichkeit mehr hat, die Person hinter einer Aktion zu ermitteln, hilft einzig und alleine Rechtsbrechern.
Na das sag mal den Usern, die in einer Diktatur leben und Ihre Meinung frei über das Internet verbreiten wollen... (Wozu Tauschbörsen auch ein sehr guter Weg sind)

Grestorn
2006-02-05, 20:59:56
Na das sag mal den Usern, die in einer Diktatur leben und Ihre Meinung frei über das Internet verbreiten wollen... (Wozu Tauschbörsen auch ein sehr guter Weg sind)Wir reden von Anwendern, die sich hier in Deutschland ins Internet einwählen und deren IP Adresse protokolliert wird.

Grestorn
2006-02-05, 21:02:24
Mein Vater würde nun googeln nach einem neuen Album eines Künstlers, kommt über irgendeine Seite auf diese Seite, klickt auf ein Lied, ohne zu wissen, was nun kommt, und schon "haben" sie ihn.Ja, klar. Bis dahin war das ja noch ganz ok, was Du geschrieben hast.

Aber das klingt nach dem Vater, der ganz aus Versehen die CD in seine Tasche steckt und aus lauter Schusslichkeit vergisst, sie bei der Kasse zu bezahlen.

mbee
2006-02-05, 23:42:53
*Doppelpost*

mbee
2006-02-05, 23:45:03
Nicht nur die.

Ich finde die absolute Anonymität im Internet nicht gut. Die relative Anonymität (also gegenüber anderen Menschen und Firmen) reicht völlig aus, damit kein "gläserner Surfer" ensteht.

Die absolute Anonymität, also dass auch die Judikative keine Möglichkeit mehr hat, die Person hinter einer Aktion zu ermitteln, hilft einzig und alleine Rechtsbrechern.

Teilack! Allerdings gehen die geplante Voratsdatenspeicherung und andere "Scherze" in der geplanten Richtlinie IMO mehr als über ein gesundes Maß hinaus, sind ein kleiner Schritt hin zum Überwachunsstaat und werden zudem kleineren Providern wirtschaftlich wohl das Genick brechen...
Der Nutzen dabei steht in keinem Verhältnis zum Aufwand bzw. ist schlichtweg lächerlich, zumal es primär auch gar nicht um illegale Downloads sondern andere Aspekte der Verbrechensbekämpfung geht.

MarcWessels
2006-02-06, 03:26:13
Ja, klar. Bis dahin war das ja noch ganz ok, was Du geschrieben hast.

Aber das klingt nach dem Vater, der ganz aus Versehen die CD in seine Tasche steckt und aus lauter Schusslichkeit vergisst, sie bei der Kasse zu bezahlen.Nein, sein Vater landet auf einer Page, die aussieht, als wäre sie von ner Plattenfirma und klickt ein Lied zum Probehören an, das stattdessen aber heruntergeladen wird.

Grestorn
2006-02-06, 08:15:01
Nein, sein Vater landet auf einer Page, die aussieht, als wäre sie von ner Plattenfirma und klickt ein Lied zum Probehören an, das stattdessen aber heruntergeladen wird.Genau, weil sich alle Warez Seiten ja echt Mühe geben, so auszusehen wie eine Seite einer Plattenfirma und natürlich extra dazu schreiben "Dies ist ein Link zum Probehören".

Get real.

Und wenn die GVU oder irgendjemand sonst eine "Fangseite" so gestalten würde, dann wäre ein Zugriff auf diese Seite in keinem Fall illegal. Da der Zugriff auf die Seite aber sowieso keine Beweiskraft hat - wie wir ja nun schon sehr deutlich herausgearbeitet haben - sehe ich keinen Grund, warum die sich noch weiter unbeliebt machen sollten, in dem sie erst eine legal aussehende Seite bauen und dann hinterher sagen "ätschi bätschi, die war aber illegal!". Da lacht doch jeder, inklusive der Polizei.

KinGGoliAth
2006-02-06, 12:41:16
ob und wieweit das auszugsweise noch neue infos beinhaltet weiß ich nicht aber ich stell einfach mal den passen link dazu hier rein:
http://www.gmx.net/de/themen/computer/hightech/technik-trends/1890658,cc=000000149100018906581Tk2vK.html

also ich finds ja lustig ohne ende...

Gast
2006-02-07, 13:01:23
Ob diese Sache gerade den jetzt angeschissenen ca. 300 Usern zur Hilfe kommen kann? Ich meine, die haben das gezogen was die GVU verbreitet hat? WAS FÜR EINE IRONIE!

Und ich wette der kleine User wird trotzdem richtig angepisst! Normal müßte das mindestens Strafmildernd sein, das ist eine einzige Farce!


Gruß

Ano

MarcWessels
2006-02-08, 04:30:24
Wenn die GVU das alles wirklich "mit Erlaubnis der Rechteinhaber" gemacht haaben solte (wie sie jüngst verlauten ließ), hätten wir ja den Fall, der schon ein paar Seiten vorher hier im Thread erwähnt wurde: das vermeintlich urheberrechtlich geschützte Zeug wäre zu Freeware geworden.

Grestorn
2006-02-08, 07:32:33
Wenn die GVU das alles wirklich "mit Erlaubnis der Rechteinhaber" gemacht haaben solte (wie sie jüngst verlauten ließ), hätten wir ja den Fall, der schon ein paar Seiten vorher hier im Thread erwähnt wurde: das vermeintlich urheberrechtlich geschützte Zeug wäre zu Freeware geworden.Nein. Wie kommst Du darauf?

Ich kann meine Sachen auf eine mir genehme Art an mir genehme Leute verteilen, ohne dass sich der rechtliche Status dieser Sachen in irgendeiner Weise ändert. Auch dürfen diese Leute die Sachen natürlich nicht ohne meine Erlaubnis einfach weitergeben.

Gast
2006-02-08, 08:57:37
Nein. Wie kommst Du darauf?

Ich kann meine Sachen auf eine mir genehme Art an mir genehme Leute verteilen, ohne dass sich der rechtliche Status dieser Sachen in irgendeiner Weise ändert. Auch fürfen diese Leute die Sachen natürlich nicht ohne meine Erlaubnis einfach weitergeben.

Ja genau. Ich verteile Sachen auf einem Server und klage dann die Leute an, die das angenommen haben. Welches Gesetz sagt, dass das illegal ist? Keins, Grestorn. Das wäre so als wenn ich dir eine CD von mir schicke, du sie annimmst und ich dich wegen der Annahme der CD verklage. Null Chance vor Gericht. Das sie Leute das Zeug nicht weiterverbreiten dürfen, ok, aber das sie das getan haben ist nicht Gegenstand der Untersuchungen.

Grestorn
2006-02-08, 09:42:59
Ja genau. Ich verteile Sachen auf einem Server und klage dann die Leute an, die das angenommen haben.Nein, nicht dafür. Ich klage sie an, weil sie die Daten unberechtigt an Dritte weitergegeben haben.

Die feinen Unterschiede sind meist die wichtigen.

Vielleicht ein Beispiel um das zu verdeutlichen:

Ich habe das Copyright an nHancer. Ich verteile das Programm kostenlos auf meiner Webseite.

Dennoch behalte ich mir vor, die Art und Weise in der das Programm von Dritten weiterverteilt wird, weiterhin zu bestimmen. So habe ich z.B. verfügt, dass zwar jeder das Programm auf seiner kostenlosen Webseite anbieten kann, aber wenn es als Teil einer kommerziellen Veröffentlichung (z.B. Magazin-CD) angeboten wird, will ich vorher um Erlaubnis gefragt werden. Und das, obwohl sich ja eigentlich jeder das Programm einfach so ziehen kann.

Also: Wenn man irgendetwas irgendwo anbietet, egal ob kostenlos oder kostenpflichtig, gibt man deswegen noch lange nicht die Rechte daran auf.

KinGGoliAth
2006-02-08, 11:06:20
Wenn die GVU das alles wirklich "mit Erlaubnis der Rechteinhaber" gemacht haaben solte (wie sie jüngst verlauten ließ), hätten wir ja den Fall, der schon ein paar Seiten vorher hier im Thread erwähnt wurde: das vermeintlich urheberrechtlich geschützte Zeug wäre zu Freeware geworden.

wohl wahr.
wenn etwas mit wissen und zustimmung ins netz gestellt wird ist es öffentlich.
so habe ich das noch garnicht gesehen. ;D ;D ;D
guter ansatz. da sieht man mal wieder wie unsinnig das ganze ist.

ich deponier morgen auch mal einen 10 euro schein auf der parkbank, versteck mich im gebüsch und jeder der den schein einsteckt bekommt ne anzeige wegen überfall & diebstahl.

:crazy:

:uhippie: keep on leeching :uhippie:

als nächstes schicken sie noch vertreter rum die einem an der haustür gebrannte cds verkaufen wollen und wenn man einwillig springen die bullen um die hausecke. ;D
bullshit alles. :|

Sumpfmolch
2006-02-08, 12:42:57
Nein, nicht dafür. Ich klage sie an, weil sie die Daten unberechtigt an Dritte weitergegeben haben.

Die feinen Unterschiede sind meist die wichtigen.


auf was wurden denn die daten frei und ohne einschränkung angeboten ? auf einem ftp oder über ein programm, bei welchem das weitergeben an dritte grundlegenste programmfunktion ist und damit durch das veröffentlichen der daten durch die rechteinhaber mit diesem programm auch erwünscht war ?

KinGGoliAth
2006-02-08, 12:47:43
wenn ein programm mit kenntnis und erlaubnis des urhebers über ein p2p netzteil verteilt wird dann kann man dafür niemanden bestrafen wenn er dieses angebot auch nutzt. wäre ja noch schöner.
wie gesagt...ich leg nen 10er auf die parkbank und versteck mich im gebüsch...

da kommt sicherlich einiges an klärungsbedarf auf die justiz zu.

Grestorn
2006-02-08, 12:51:25
wenn ein programm mit kenntnis und erlaubnis des urhebers über ein p2p netzteil verteilt wird [...]So weit ich weiß war das ein dedizierter "Warez" Server und kein P2P "Netzteil".

Wenn der Rechteinhaber es tatsächlich in ein P2P Netzwerk eingeschleust hätte, dann müsste ich Dir recht geben.

Grestorn
2006-02-08, 12:52:23
auf was wurden denn die daten frei und ohne einschränkung angeboten ? auf einem ftp oder über ein programm, bei welchem das weitergeben an dritte grundlegenste programmfunktion ist und damit durch das veröffentlichen der daten durch die rechteinhaber mit diesem programm auch erwünscht war ?So weit ich weiß handelte es sich um einen dedizierten Server, auf den per http oder ftp zugegriffen wurde. Also kein P2P Client.

Grestorn
2006-02-08, 12:54:04
ich deponier morgen auch mal einen 10 euro schein auf der parkbank, versteck mich im gebüsch und jeder der den schein einsteckt bekommt ne anzeige wegen überfall & diebstahl.Geht nicht. Denn das nehmen der 10 Euro ist genauso wenig illegal, wie das downloaden von diesem Server (wenn ihn die GVU ins Netz gestellt hat).

Wenn Du aber eine Druckvorlage für eine 10 Euro Note irgendwo liegen lässt, die jemand mitnimmt (noch nicht illegal) um damit dann selbst 10 Euro Noten zu drucken, dann bekommt dieser jemand ernste Probleme.

Brillenschlange92
2006-02-08, 14:48:24
[gelöscht]

Grestorn
2006-02-08, 14:50:43
jep
vor allem haben die die SERVER BEZAHLT damit sie WEITERLAUFEN.
Das ist unterstützung/anstiftung zu COPYRIGHTSVERLETZUNGEN

--> strafbarIst es das? Warum?

Zumal wenn sie die Genehmigung der Rechteinhaber haben, dann erst recht nicht. Dann ist der ganze Server nicht illegal (und auch nicht das herunterladen von diesem).

Brillenschlange92
2006-02-08, 14:52:57
[gelöscht]

KinGGoliAth
2006-02-08, 15:08:03
Zumal wenn sie die Genehmigung der Rechteinhaber haben, dann erst recht nicht. Dann ist der ganze Server nicht illegal (und auch nicht das herunterladen von diesem).

wenn man die leute die es saugen dann auch nicht belangen kann welchem zweck soll es dann dienen? gratisspiele?

ach gresti. egal wie du versuchst es zu drehen es kommt schwachsinn bei raus. gib's auf. ;)

Botcruscher
2006-02-08, 15:10:44
ach gresti. egal wie du versuchst es zu drehen es kommt schwachsinn bei raus. gib's auf. ;)

Nichtmal wenn ein Apfel zur Bananne wird. ;)

Die Mächtigste Kraft im Universum ist der Glaube des Menschen.
Und zwar an das was er zu glauben beliebt. ;)

Brillenschlange92
2006-02-08, 15:21:25
[gelöscht]

Grestorn
2006-02-08, 15:23:03
neee die haben leute bei den ADMINS eingeschleust damit MEHR LEUTE was runteladen und haben sogar selber RAUBKOPIEN HOCHGELADEN
(--> damit sie die leute die es dann downloaden zu fassen bekommen)Es ging denen darum, die Identitäten von Raubkopierern zu sammeln.

Diese werden, wie ich schon x-mal geschrieben habe, nicht deswegen belangt, weil sie diese Dateien von diesem einen Server heruntergeladen haben, noch nicht mal, weil sie die weiterverbreiten.

Für die Polizei ist das nur ein Indiz, dass diese Personen, auch andere Dateien verbreiten und mit anderen Servern interagieren. Und nur deswegen könnten diese Personen, wenn ihnen das nachgewiesen wird, belangt werden.

Ich dachte eigentlich, dass ich diesen Zusammenhang nun wirklich sehr oft und sehr deutlich dargelegt habe. Aber das wird weiterhin von Euch hartnäckig ignoriert.

noid
2006-02-08, 15:23:27
Ist es das? Warum?

Zumal wenn sie die Genehmigung der Rechteinhaber haben, dann erst recht nicht. Dann ist der ganze Server nicht illegal (und auch nicht das herunterladen von diesem).

Dann kann man die Leute aber nicht belangen, wenn sie herunterladen. :rolleyes: Ergo gibt es keine Verstöße. Was für ein Sinn macht es dann die Sachen kostenlos zu verteilen und keinen belangen zu können?

Willst nicht ein paar neue Nadeln? Mit deinen verstrickst du dich dauernd.

Grestorn
2006-02-08, 15:24:34
wenn man die leute die es saugen dann auch nicht belangen kann welchem zweck soll es dann dienen? gratisspiele?

ach gresti. egal wie du versuchst es zu drehen es kommt schwachsinn bei raus. gib's auf. ;)Mit solchen Sätzen wäre ich vorsichtig, Kingchen.

Du hast immer noch überhaupt nicht verstanden, worum es geht. Lies den Beitrag, den ich vor diesem geschrieben habe, vielleicht geht Dir dann endlich ein Lichtlein auf.

Grestorn
2006-02-08, 15:26:09
also ...
diesselbe Organisation die "RAUBKOPIERER SIND VERBRECHER" gemacht hat finanziert selber raubkopierer ...
TOLL!Sie finanziert Honigtöpfe und Agenten in der Raubkopiererszene, ja.

Würde ich an deren Stelle auch machen, denn das ist ein sehr vielversprechendes Mittel, an die Identitäten dieser Leute zu gelangen. Mehr will man damit gar nicht erreichen.

Botcruscher
2006-02-08, 15:27:34
Sie finanziert Honigtöpfe und Agenten in der Raubkopiererszene, ja.

Würde ich an deren Stelle auch machen, denn das ist ein sehr vielversprechendes Mittel, an die Identitäten dieser Leute zu gelangen. Mehr will man damit gar nicht erreichen.


Was iligal ist.

Grestorn
2006-02-08, 15:28:56
Dann kann man die Leute aber nicht belangen, wenn sie herunterladen. :rolleyes: Ergo gibt es keine Verstöße. Was für ein Sinn macht es dann die Sachen kostenlos zu verteilen und keinen belangen zu können?

Willst nicht ein paar neue Nadeln? Mit deinen verstrickst du dich dauernd.Hergott, ist das so schwer? Ich schreib das nun schon seit SEITEN, aber ihr lest das offenbar nicht... :mad:

Die Leute werden nicht wegen dem Download dieser Dateien von diesen Servern belangt. Punkt. Aus.

Aber die Staatsanwaltschaft hat durch die Aktion eine Liste von Leuten, die potentiell zur Raubkopiererszene gehören. Ob der Verdacht für Durchsuchungsbeschlüsse reicht, weiß ich nicht, sicher reicht er aber für polizeiliche Untersuchungen.

Und wenn dabei weitere Verdachtsmomente und letztlich auch andere Beweise auftauchen, kommt es zu einem Verfahren.

Ist das jetzt endlich klar geworden?!

Grestorn
2006-02-08, 15:29:32
Was iligal ist.Nach welchem Gesetz?

Brillenschlange92
2006-02-08, 15:31:07
[gelöscht]

Peppo
2006-02-08, 15:33:42
aber nur die POLIZEI darf das

Nein. Die Polizei darf NICHT zu einen Straftat verleiten.

Grestorn
2006-02-08, 15:34:21
aber nur die POLIZEI darf dasWas darf nur die Polizei? Honigtöpfe auslegen? Warum?

Grestorn
2006-02-08, 15:36:28
Nein. Die Polizei darf NICHT zu einen Straftat verleiten.Das ist kein Verleiten zu einer Straftat. Denn das Runterladen einer Datei, die irgendwo im Internet angeboten wird, ist kein Vergehen. Erst das Weiterverbreiten ist tatsächlich illegal (und theoretisch auch die Nutzung der Datei, aber darum geht es hier nicht wirklich).