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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Notwehrsituation: darf man Angreifer über den Haufen fahren?


Imperator Katarn
2006-01-26, 12:37:12
Hi Leute,

stellt euch mal folgende Situation vor: da sind ein paar Leute, die mich überfallen oder verprügeln oder schlimmeres wollen. Ich kann vor denen in mein Auto fliehen, die aber umringen dann mein Auto und fangen an dieses zu demolieren um zu mir vorzudringen (z.B. durch Einschlagen der Scheiben). Die einzige Möglichkeit denen zu entkommen wäre loszufahren, jedoch hat sich einer von den Angreifern genau vor mein Auto gestellt, ein zweiter genau dahinter. Ich kann also nicht losfahren ohne zumindest einen der beiden umzufahren.

Die Frage ist jetzt: darf ich (nach Rechtslage) losfahren und den vor/hinter meinem Auto stehenden Angreifer umnieten? Oder muß ich die gewähren lassen und die zuerst mein Auto demolieren und dann mich überfallen (u.U. umbringen?) lassen?

EureDudeheit
2006-01-26, 12:43:12
Wenn keine mildere Maßnahme als die Leute umzufahren besteht, bist du im Recht. Wobei die schon beiseite springen werden, wenn du Gast gibst, außerdem werden die auch nicht gleich sterben, wenn du die ein bischen anfährst.

Zaffi
2006-01-26, 12:50:54
soweit keine andere Möglichkeit zum Selbstschutz bleibt und ernsthaft von gefahr für leib und Leben auszugehen ist, musst du wohl oder übel Gas geben...

noid
2006-01-26, 12:56:29
[x] erst einen Satz vorsetzen, wenn er nicht weicht, dann drüberfahren.

TitusXP
2006-01-26, 13:20:13
[x] erst einen Satz vorsetzen, wenn er nicht weicht, dann drüberfahren.

und dann den rueckwaerts gang rein und nochmal drueber, um sicher zu sein, dass sie dir nicht folgen koennen! :wink:
spass bei seite. wie die anderen schon schrieben, wenn du keine andere wahl hast bist du im recht. ausserdem musst du ja nicht vollgas geben.

Gruss Titus

atlantic
2006-01-26, 13:24:16
wird man wohl dürfen.

klick (http://www.mdr.de/hier-ab-vier/tipps-gegen-tricks/1987139.html)

Stinger
2006-01-26, 15:27:28
Mal ehrlich, wenn man wirklich mal in so eine Situation kommt und ein paar Leute wollen einem ans Leder. Was wird man mit gesundem Menschenverstand wohl tun? Warten bis sie einen gevierteilt haben oder Motor an, Gang rein und Feuer, komme was da wolle...

Sich jetzt allerdings vorneweg Gedanken darüber zu machen, was man in der Situation tun darf -> Blödsinn.

Es liegt in der Natur des Menschen sein Leben zu Schützen und das wird auch jeder tun wenns soweit kommt.

sei laut
2006-01-26, 15:45:16
Naja, bevor ich sie übern Haufen fahr, würd ich die Polizei holen. Die kommen sicher nicht so schnell ins Auto.

Haben sie allerdings Waffen dabei, sieht das ganze natürlich anders aus.. allerdings darfste auch nicht Vollgas geben, sondern nur so, dass du aus der Zwinge rauskommst.

up¦²
2006-01-26, 15:52:36
Gibt es nicht so einen trick mit hinterradantrieb, daß man auf der stelle dreht?
Also vorderbremse, lenkrad ganz nach rechts und vollgas? :tongue:
... aber erst hupen, das hören dann ja auch mögliche zeugen und wäre auch klug!

Mumins
2006-01-26, 16:00:37
Gibt es nicht so einen trick mit hinterradantrieb, daß man auf der stelle dreht?
Also vorderbremse, lenkrad ganz nach rechts und vollgas? :tongue:
... aber erst hupen, das hören dann ja auch mögliche zeugen und wäre auch klug!

Das geht nur mit Frontantrieb und Handbremse.

Trueffelschwein
2006-01-26, 16:09:43
Also afaik ist es so, dass du jemanden nur dann verletzen darfst, um dein Leben zu retten, falls es keine andere Möglichkeit gibt.

Beispiel: Wenn jemand dich jemand mit einem Messer angreift und du eine Pistole einstecken hast, dann darfst du ihm nicht in den Kopf schießen, sondern musst ihm in den Fuß schießen. Wenn du die Möglichkeit hast wegzulaufen, weil du schneller bist, dann musst du diese Möglichkeit wahrnehmen.

anderes Beispiel (war bei irgendeiner Anwaltssendung im Fernsehen): Wenn du eine Frau bist und dir einer auf den Arsch greift, dann darfst du ihm eins mit dem Bierkrug überbraten, wenn du beide Hände voll hast. Wenn du erst nach dem Bierkrug greifen musst, um ihm dann eins überzubraten, dann ist das strafbar. So hat es der Richter zumindest begründet. Ich gehe einmal davon aus, dass das wirklich einen rechtlichen Hintergrund hat und nicht alles nur gestellt ist.

knallebumm
2006-01-26, 16:39:57
Das geht nur mit Frontantrieb und Handbremse.

Mit Hinterradantrieb gehts für 1-2 Sekunden wenn man Vollgas gibt und dann der ersten Gang brutal reinkloppt. Das Auto bleibt zunächst auf der Stelle stehen. Allerdings ist das die Variante ohne Handbremse.
Habs selbst bei meinem alten Dreier BMWuppdich parmal ausprobiert.

AtTheDriveIn
2006-01-26, 17:23:19
Wenn du die Möglichkeit hast wegzulaufen, weil du schneller bist, dann musst du diese Möglichkeit wahrnehmen.

Das würde ich nicht sagen, die Wahrscheinlichkeit das du bei einer Verfolgung hinfällst und dann keine Chance auf Verteidigung hast, ist zu groß, die Gefahr mußt du nicht eingehen. Du darfst die Sache gleich beenden, d.h. Warnschuss und wenn er dann nicht Ruhe gibt Schuss ins Bein.

Nefilim
2006-01-26, 22:42:04
...Wenn du die Möglichkeit hast wegzulaufen, weil du schneller bist, dann musst du diese Möglichkeit wahrnehmen.



Stimmt so nicht. Bei wikipedia ist ein interessanter Artikel über Notwehr:
http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr

Generell gesagt kannst Du dich natürlich verteidigen, musst aber die Verhältnismäßigkeit der Mittel berücksichtigen. Zitat:

"Notwehrhandlung

Mit Notwehrhandlung bezeichnet man die Handlung, die der Verteidiger zur Abwehr des Angriffs vornimmt. Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung. Erforderlich ist eine Verteidigung dann, wenn sie geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen. Ebensowenig kommt eine "schimpfliche Flucht" in Betracht, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet - anders als bei § 34 StGB - nicht statt. Beim Einsatz von lebensgefährdenden Waffen zur Verteidigung (z. B. Schusswaffen) hat der Notwehrübende den Einsatz zunächst anzudrohen und einen Warnschuss abzugeben. Der Einsatz der Waffe gegenüber dem Angreifer kommt erst als ultima ratio in Betracht. Eine Ausnahme von dieser Regel besteht dann, wenn es dem Notwehrübenden nicht möglich ist, den Waffengebrauch anzudrohen bzw. einen Warnschuss abzugeben (z. B. wenn der Angreifer zu nahe an den Notwehrübenden herangekommen ist). In einem solchen Fall darf die Waffe sofort eingesetzt werden."

Thowe
2006-01-26, 22:49:53
Das ist immer eine Ermessenssache des Richters, ich weiß von einem Fall, wo jemand sich gegen 4 Angreifer verteidigen musste. Die vier Angreifer waren unbewaffnet und prügelten mit Fäusten auf ihn ein, er schaffte es am Boden liegend ein Messer, das er dabei hatte, zu zücken und stach auf seine Peiniger ein. Dabei traff er einen sehr unglücklich und dieser verstarb kurze Zeit später. Die Angreifer bekamen AFIR Geldstrafen und das Opfer wurde wegen Totschlag eingesperrt.

DeX
2006-01-26, 23:00:05
Die Antwort ist ganz einfach!
VOLLGAS! Du glaubst doch nicht echt das die Deppen vor deinem Auto stehen bleiben?
Oder, Du rollst an die Person ran, damit sie nicht aufprallt und dannach fährst du los. Der springt schon zur Seite, glaubs mir.

Tigerchen
2006-01-27, 08:19:18
Hi Leute,

stellt euch mal folgende Situation vor: da sind ein paar Leute, die mich überfallen oder verprügeln oder schlimmeres wollen. Ich kann vor denen in mein Auto fliehen, die aber umringen dann mein Auto und fangen an dieses zu demolieren um zu mir vorzudringen (z.B. durch Einschlagen der Scheiben). Die einzige Möglichkeit denen zu entkommen wäre loszufahren, jedoch hat sich einer von den Angreifern genau vor mein Auto gestellt, ein zweiter genau dahinter. Ich kann also nicht losfahren ohne zumindest einen der beiden umzufahren.

Die Frage ist jetzt: darf ich (nach Rechtslage) losfahren und den vor/hinter meinem Auto stehenden Angreifer umnieten? Oder muß ich die gewähren lassen und die zuerst mein Auto demolieren und dann mich überfallen (u.U. umbringen?) lassen?

Vor Gericht werden alle ihre Unschuld beteuern und bezeugen daß du einfach einen ihrer Freunde über den Haufen gefahren hast.

Madman123456
2006-01-27, 08:41:55
Vor Gericht werden alle ihre Unschuld beteuern und bezeugen daß du einfach einen ihrer Freunde über den Haufen gefahren hast.

daher gibts ne Gefängnisstrafe. Man hat also freie Kost und Logis, kann trainieren, lernen und diverse Abschlüsse nachholen, wenns nur lange genug dauert. Deswegen gäbs bei mir folgendes Programm: Hupen und möglichst viel Krach, dann sofort losfahren. Beste Option: Sich den nächsten der Penner greiffen, ins Auto zerren und zur Polizei fahren. Man wird zwar selbst wegen Körperverletzung belangt werden, aber das isses Wert. Dadurch wird nämlich erwirkt, das der seine Aussage nicht mit den anderen absprechen kann :tongue:

ne Quark, losfahren passt schon. Wenn der vorm Auto garnicht wegwill, fährt man ihn eben ganz langsam um. Wichtig dabei ist, das man langsam anfährt, die Spurensicherung wird hinterher die Aussage der anderen widerlegen können.

LarsVegas
2006-01-27, 11:10:49
soweit keine andere Möglichkeit zum Selbstschutz bleibt und ernsthaft von gefahr für leib und Leben auszugehen ist, musst du wohl oder übel Gas geben...ich glaube diese frage beantwortet sich bei gegebener situation von ganz alleine :wink:

SKYNET
2006-01-27, 12:12:05
1. warnen "ich gebe jetzt gas"
2. wenn er nicht zur seite geht - losfahren, aber nicht gleich vollstoff

KinGGoliAth
2006-01-27, 12:43:30
und dann den rueckwaerts gang rein und nochmal drueber, um sicher zu sein, dass sie dir nicht folgen koennen! :wink:


:lol:
genau das habe ich auch gedacht :up:


Die Angreifer bekamen AFIR Geldstrafen und das Opfer wurde wegen Totschlag eingesperrt.

willkommen in deutschland. als opfer ist man hier halt täter. man hätte ja nicht provozieren brauchen oder stillhalten können anstatt sich zu wehren. :|
nein mal im ernst: würde mich ja interessieren ob das wirklich so war. jemand zufällig nen glückliches händchen bei google? ;)