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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vermieterprobleme


AtTheDriveIn
2006-01-26, 13:03:18
Meine Freundin wohnt mit ihrer Schwester in einer kleinen, schönen 2 Zimmer Wohnung, es gibt nur ein Problem und das schimpft sich Vermieter.

Die beiden wohnen dort jetzt seit Anfang Dezember. Zwar wurde die Wohnung im November komplett renoviert (Laminat, Anbau, neue Fenster...), aber streichen durften sie die Wohnung komplett in Eigenregie, da die Bauarbeiter wohl nicht komplett bis zum Einzugstermin fertig geworden sind. Auch der Warmwasserbereiter in der Küche durfte der Vater meiner Freundin anschließen, Vermieter wörtlich: "Tja wenn sie Warmwasser brauchen, müßen sie den eben selbst anschließen!"

Der Vermieter ist wirklich ein komischer Kautz ist -wenn man mit dem redet sagt der kaum was, sondern guckt nur dumm- und ich hab meiner Freundin damals schon gesagt, das ich die Wohnung nur Schlüsselfertig genommen hätte. Naja seis drum, sie mußte eben aus der alten Whg raus und war deswegen auch bereit kleinere Arbeit selbst zu übernehmen.

Nun ist es aber so, das der Herr Vermieter sich um nichts mehr kümmert, obwohl noch Arbeiten zu machen sind. Er meint nur immer, sie solle doch den Bauarbeitern im Haus bescheid sagen -die Whg nebenan wird gerade renoviert-. Problem 1) Es sind ein paar Ausländer die nicht wirklich gut deutsch können, daher kaum verstehen was man von denen will und Problem 2) anscheinendwohl genug andere Sache zu tun haben.

Sie ärgert sich mit dem Vermieter wirklich nur rum, das größte Problem sind die Fenster, selbst geschlossen besteht zwischen den Rahmen teilweise noch ca. ein halber Zentimeter Platz. Infolge dessen sind Küche und Zimmer Nr.1 nur eingeschränkt zu gebrauchen, da es dort extrem zieht. Es bringt nur was die Heizung Tag und Nacht auf 5 laufen zu lassen, damit dort wenigsten nicht Minusgrade herrschen.

Ich habe meiner Freundin nun gesagt, sie solle einfach die Miete einbehalten und erst dann wieder zahlen, wenn alles fertig ist. Geht warscheinlich nicht einfach so, aber was könnte man unternehmen?

noid
2006-01-26, 13:07:17
Mängel sind aufzuzeigen und dem Vermieter schriftlich vorzulegen. Frist zur Beseitigung setzen (realistische), Mietminderung bei nicht erledigten Mängeln ankündigen und durchziehen.

Mietminderung erst ankündigen, sonst gibts ärger. Sollte zB ein Großteil der Wohnung nicht bewohnbar sein, weil zB die Fenster absolut undicht sind, dann kann man hier ordentlich von der _Kaltmiete_ abziehen (Denke, dass man hier von einem größeren Schaden ausgehen kann, welcher über der Kleinreperaturgrenze liegt). Vllt. beim Mieterbund mal nachfragen.

Zaffi
2006-01-26, 13:10:48
so wie noid es sagt machen... auf jeden fall ausreichende frist zur Nachbesserung geben (ca. 14 tage), dann aber gnadenlos Miete mindern !

Die Fenster müssen lediglich nachgestellt werden, das macht ein Fachmann in einer Stunde..

Kurgan
2006-01-26, 13:13:39
Ich habe meiner Freundin nun gesagt, sie solle einfach die Miete einbehalten und erst dann wieder zahlen, wenn alles fertig ist. Geht warscheinlich nicht einfach so, aber was könnte man unternehmen?
guter ansatz, wenns ans geld geht kommen vermieter eigentlich immer in bewegung ;) .. allerdings ist das nicht ganz einfach.

als erstes mal zum örtlichen mieteerbund, auch wenn man da kein mitglied ist helfen die schon mal mit ein paar tips.

was das einbehalten angeht: schriftlich den vermieter auffordern (einschreiben!) die bestehenden mängel (genau beschreiben wo es hakt) zu beseitigen und angemessene frist setzen und mietkürzung androhen. es gibt ziemlich feste prozentuale anteile die man bei bestimmten mängeln einbehalten darf, das sollte man auf jeden fall vorher abklären. auch was angemessene frist ist sollte man nicht zu knauserich sein, 2 wochen sollten sein.

klutob
2006-01-26, 13:17:19
Ich habe meiner Freundin nun gesagt, sie solle einfach die Miete einbehalten und erst dann wieder zahlen, wenn alles fertig ist. Geht warscheinlich nicht einfach so, aber was könnte man unternehmen?


Übel. Allerdings ist die Sache mit der Mietzahlung nicht ganz so einfach. Zahlst man eigenmächtig überhaupt nicht, so kann der Vermieter den Mieter vor die Tür setzen. Es gibt allerdings gewisse (durch versch. Gerichtsentscheidungen näher erläutert) Mietsätze die bei schweren Mängeln nicht gezahlt werden müssen, ohne das damit der Mietvertrag erlischt.

Wie hoch diese beim speziellen Vertrag ausfallen, läßt sich am besten mit dem Mieterschutzbund klären, dieser ist sowieso der erste Ansprechpartner (die paar € Beitrag für die Beratung/Mitgliedschaft inkl. Rechtsschutz sollte nicht abschrecken) in solchen Fragen.

AtTheDriveIn
2006-01-26, 13:17:54
Ok, werde ihr das mal vorschlagen und hoffe die zieht das auch durch.

AtTheDriveIn
2006-01-26, 13:20:45
Kann man auch einfach den Fachmann rufen, der stellt die Fenster dann ein und schreibt die Rechnung an den Vermieter?

Der Mangel ist dem Vermieter seit Einzug bekannt und meine Freundin hat ihn seit dem auch schon min. 2x wieder darauf angesprochen.

Kurgan
2006-01-26, 13:21:17
Ok, werde ihr das mal vorschlagen und hoffe die zieht das auch durch.
muss sie, ansonsten hat sie 2 unbenutzbare zimmer inkl. mördernebenkostenabrechnung. plus alles was sonst noch defekt ist.

Zaffi
2006-01-26, 13:21:32
bei kleineren Mängeln sind 5 - 10 % Mietkürzung maximal drin, für mehr bedarf es schon gravierender Mängel

klutob
2006-01-26, 13:26:53
Kann man auch einfach den Fachmann rufen, der stellt die Fenster dann ein und schreibt die Rechnung an den Vermieter?

Der Mangel ist dem Vermieter seit Einzug bekannt und meine Freundin hat ihn seit dem auch schon min. 2x wieder darauf angesprochen.

Nein, nicht eigenmächtig (es kann sein, daß man auf einen Teil der Kosten sitzenbleibt). Geht einfach sofort zum Mieterschutz und laßt euch die genauen Möglichkeiten erklären.

AtTheDriveIn
2006-01-26, 13:28:17
muss sie, ansonsten hat sie 2 unbenutzbare zimmer inkl. mördernebenkostenabrechnung. plus alles was sonst noch defekt ist.

Ihr Problem heißt Satellitenschüssel ;)

Sie glaubt wenn sie sich zu sehr mit dem Vermieter anlegt, erlaubt der ihr niemals eine Schüssel am Haus und sie darf weiterhin ohne Fernseh sitzen, oder die Kosten für einen Kabelanschluß tragen.

Wie ist das eigentlich? In dem Haus wohnen 5 Parteien und 2 davon haben bereits eine Satellitenanlage, kann der Vermieter meiner Freundin nun trotzdem die Anbringung untersagen, oder gilt gleiches Recht für alle?

Zaffi
2006-01-26, 13:36:03
kann man pauschal nicht sagen, ich denke wenn keine besonderen Argumente dagegen sprechen (verunstaltung der Optik des Hauses etc.) dann kann ers nicht verbieten...

Kurgan
2006-01-26, 13:41:36
Ihr Problem heißt Satellitenschüssel ;)

Sie glaubt wenn sie sich zu sehr mit dem Vermieter anlegt, erlaubt der ihr niemals eine Schüssel am Haus und sie darf weiterhin ohne Fernseh sitzen, oder die Kosten für einen Kabelanschluß tragen.

Wie ist das eigentlich? In dem Haus wohnen 5 Parteien und 2 davon haben bereits eine Satellitenanlage, kann der Vermieter meiner Freundin nun trotzdem die Anbringung untersagen, oder gilt gleiches Recht für alle?
nein, kann er dann nicht. wenn er es einem erlaubt dürfen alle (sofern der rahmen nicht gesprengt wird, also wenn die nachbarn jeweils eine denzente 30cm-schüssel am balkon kleben haben darf deine freundin noch kein 3,80m radioteleskop aufbauen). es gibt nur eine begründung gegen sat-schüsseln die vor gericht noch jedesmal anerkannt wurde: einheitliche optik. die ist aber schon mit der ersten schüssel zerstört.

AtTheDriveIn
2006-01-26, 13:43:02
nein, kann er dann nicht. wenn er es einem erlaubt dürfen alle (sofern der rahmen nicht gesprengt wird, also wenn die nachbarn jeweils eine denzente 30cm-schüssel am balkon kleben haben darf deine freundin noch kein 3,80m radioteleskop aufbauen). es gibt nur eine begründung gegen sat-schüsseln die vor gericht noch jedesmal anerkannt wurde: einheitliche optik. die ist aber schon mit der ersten schüssel zerstört.

cool, hast du mal einen Link parat? :)

Kurgan
2006-01-26, 13:51:04
cool, hast du mal einen Link parat? :)
nein, war aber wo ich früher mal gewohnt hab (36 parteien haus) ein riesenbohei. einem (türken) wurde erlaubt für den heimatkanal eine schüssel an eine aussenwand anzubringen, einige bewohne zogen mit auf sat um und schwups waren das 15 schüsseln.
ein teil der eigentümer (80% der fläche) hat dann dagegen geklagt weil wegen optik (als wenn das bei dem klotz von 9 etagen relevant gewesen wäre) auf abbau geklagt und wurde abgeschmettert wegen der einen erlaubnis.

aber google ist dein freund, da lässt sich sicher was finden.

AtTheDriveIn
2006-01-26, 13:52:04
Gilt das auch wenn die Satellitenschüssel nicht direkt vor ihrer Whg installiert werden müßte? Sie wohnt im EG und dort würden Bäume einen guten Empfang stören. Die Schüssel müßte also neben die anderen zwei im 2ten Stockwerk.

Kurgan
2006-01-26, 13:54:20
Hat der Mieter ohne Erlaubnis die Satellitenschüssel installiert, kann der Vermieter Beseitigung verlangen. Ausnahme: Das Beseitigungsverlangen ist reine Schikane, andere Mieter im Haus haben ebenfalls Satellitenschüsseln installieren lassen und bleiben unbehelligt (AG Augsburg 3 C 5191/97).

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Satellitenschuessel.htm
;)

Kurgan
2006-01-26, 13:55:00
Gilt das auch wenn die Satellitenschüssel nicht direkt vor ihrer Whg installiert werden müßte? Sie wohnt im EG und dort würden Bäume einen guten Empfang stören. Die Schüssel müßte also neben die anderen zwei im 2ten Stockwerk.
5. Die Schüssel muß an einem möglichst unauffälligen, allerdings technisch geeigneten Ort montiert werden. Diesen Ort kann der Vermieter grundsätzlich vorgeben. Hierdurch darf aber der Mieteranspruch auf Installation nicht durch die Hintertür ausgehebelt werden, zum Beispiel wenn durch den vorgegebenen Montageort erheblich höhere Kosten entstehen würden (Landgericht Hamburg 334 S 74/96).

edit: wenn da schon 2 nebeneinander sind dann ist die dritte wohl kein problem.

noid
2006-01-26, 13:59:55
Gilt das auch wenn die Satellitenschüssel nicht direkt vor ihrer Whg installiert werden müßte? Sie wohnt im EG und dort würden Bäume einen guten Empfang stören. Die Schüssel müßte also neben die anderen zwei im 2ten Stockwerk.

Es ist mir immer wieder ein Rätsel warum jeder seine Schüssel braucht. Vierfach-LNB mit Multiswitch würde reichen. (Kabel muss ja eh in die Nähe)

GBWolf
2006-01-26, 14:05:35
bei kleineren Mängeln sind 5 - 10 % Mietkürzung maximal drin, für mehr bedarf es schon gravierender Mängel


es sind schon bsi zu 17% drin, wenn nur die heizung klopft!

Bei den genannten Mängeln würde ich so gut wie nix mehr zahlen.

schau mal hier was alles geht:

http://www.rechtstipps.net/rechtstipp_10.html?PHPSESSID=35e9e0bf4d28a3a1e8f277756db7e423


wenn alle fenster undicht sind, sind das alleine schon 50% der miete!

Kurgan
2006-01-26, 14:06:19
Es ist mir immer wieder ein Rätsel warum jeder seine Schüssel braucht. Vierfach-LNB mit Multiswitch würde reichen. (Kabel muss ja eh in die Nähe)
in dem fall: sie scheint die schüssel doch schon zu haben, den lng müsste man kaufen ;)

noid
2006-01-26, 14:11:42
in dem fall: sie scheint die schüssel doch schon zu haben, den lng müsste man kaufen ;)

Sie kann dem Ing sicherlich auch einen b*****. Scherz beiseite: Es gibt eigentlich immer jemanden, den man freundlich fragen kann bei Auswahl und Montage ein wenig zu helfen.

Kurgan
2006-01-26, 14:14:31
Sie kann dem Ing sicherlich auch einen b*****. Scherz beiseite: Es gibt eigentlich immer jemanden, den man freundlich fragen kann bei Auswahl und Montage ein wenig zu helfen.
:biggrin:
sollte eigentlich lnb heissen ... montieren muss sie ja nur ihre eigene schüssel ...

Kurgan
2006-01-26, 14:15:04
es sind schon bsi zu 17% drin, wenn nur die heizung klopft!

Bei den genannten Mängeln würde ich so gut wie nix mehr zahlen.

schau mal hier was alles geht:

http://www.rechtstipps.net/rechtstipp_10.html?PHPSESSID=35e9e0bf4d28a3a1e8f277756db7e423


wenn alle fenster undicht sind, sind das alleine schon 50% der miete!
ahh, gute seite ;)
Zugluft (starke) wegen undichter Fenster und Türen: 20%
damit wär das schonmal geklärt ....

AtTheDriveIn
2006-01-26, 14:30:49
Es ist mir immer wieder ein Rätsel warum jeder seine Schüssel braucht. Vierfach-LNB mit Multiswitch würde reichen. (Kabel muss ja eh in die Nähe)

Naja 4-fach LNB müßte gekauft werden, Schüssel mit 2fach ist aus der alten Whg mitgenommen worden. Die Schüsseln die schon hängen haben jeweils 2 Anschlüße und die sind voll.

Zaffi
2006-01-26, 15:31:24
es sind schon bsi zu 17% drin, wenn nur die heizung klopft!

Bei den genannten Mängeln würde ich so gut wie nix mehr zahlen.

schau mal hier was alles geht:

http://www.rechtstipps.net/rechtstipp_10.html?PHPSESSID=35e9e0bf4d28a3a1e8f277756db7e423


wenn alle fenster undicht sind, sind das alleine schon 50% der miete!

Uhm sorry aber das liest sich ja fast wie die Bildzeitung so a la "falsch aufgestanden - 1.000 Euro Entschädigung !" in fetter roter Schrift... :rolleyes:

Was die da angeben sind Urteile zu bestimmten Fällen die ja leider gar nicht genau genannt werden und deshalb pauschalisiert werden, ganz ganz übel in der Rechtsprechung sowas zu machen

Vor allem so ein Unsinn wie "Lärm durch angrenzenden Kindergarten" oder auch "Kinderspielplatz Sandkasten nicht vorhanden" und auch "Waschsalon im Haus" etc.
Da wird der Richter als erstes fragen ob der Mieter gepennt hat als er eingezogen ist, denn wenn ich wo einziehe und sowas nicht sehe dann ist es meine eigene Schuld und sonst nix, der Sandkasten ist im übrigen nur eine Minderung wert wenn er vertraglich zugesichert wurde....

Soweit ich das problem verstanden habe sind ein paar Fenster undicht und da liege ich mit 5-10% genau richtig...

D€nn1s
2007-06-15, 01:59:29
Hallo,
wir sind ein 6 Parteien Haus die Vermieter ist die Gemeinde.

Jetzt zu meinem Problem...

Ich habe mir vor einem Jahr eine Schüssel angebaut (an die rückseite der Hauswand) ein paar wochen später bekam ich einen anruf von der Gemeinde und die sagten ich muss sie wieder abbauen da in meiner wohnung kabel liegt (benutzen meine Eltern) oder ich könnte mir auch dvbt besorgen. Ich möchte aber sat haben denn bei dem reciever ist ein Erwachsenenprogramm dabei *grins*es ist sonst keine schüssel am haus und von der starße aus sieht man sie auch nicht.

Ich habe schon gegoogelt und einen text gefunden:

Satellitenschüssel - Anspruch auf Satellitenschüssel?
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Mieter den Fernsehempfang über Satellitenschüssel oder Kabel zu ermöglichen. Wer als Mieter mehr als drei bis fünf traditionelle Fernsehprogramme sehen will, kann aber auf eigene Kosten eine Satellitenschüssel installieren lassen. Dieses Recht folgt unmittelbar aus dem Grundgesetz, dem Grundrecht auf Informationsfreiheit, Artikel 5. Der Vermieter muss allerdings um Erlaubnis gefragt werden. Er muss zustimmen, wenn fünf Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Das Haus darf weder über eine gemeinschaftliche Satellitenschüssel noch über einen Breitbandkabelanschluss verfügen. Ist das Haus verkabelt, kann der Vermieter eine einzelne Parabolantenne verbieten, selbst wenn hierdurch auf einzelne Programme verzichtet werden muss. Ausnahme: Der Mieter weist nach, dass er ein besonderes Interesse am Empfang dieser zusätzlichen Programme hat, die über Kabel nicht zu empfangen sind, zum Beispiel Heimatsender ausländischer Mieter.

2. Der Mieter muss alle anfallenden Kosten übernehmen.

3. Die Satellitenschüssel muss fachmännisch aufgestellt werden.

4. Die Anlage muss baurechtlich zulässig sein.

5. Die Schüssel muss an einem möglichst unauffälligen, allerdings technisch geeigneten Ort montiert werden. Diesen Ort kann der Vermieter grundsätzlich vorgeben. Hierdurch darf aber der Mieteranspruch auf Installation nicht durch die Hintertür ausgehebelt werden, zum Beispiel wenn durch den vorgegebenen Montageort erheblich höhere Kosten entstehen würden (Landgericht Hamburg 334 S 74/96).

Hat der Mieter ohne Erlaubnis die Satellitenschüssel installiert, kann der Vermieter Beseitigung verlangen. Ausnahme: Das Beseitigungsverlangen ist reine Schikane, andere Mieter im Haus haben ebenfalls Satellitenschüsseln installieren lassen und bleiben unbehelligt (AG Augsburg 3 C 5191/97).



Tjaaa also Punkt 2-5 ist nicht das Problem aber der 1. Punkt!!! Weiss jemand ne lösung?

VIELEND DANK IM VORAUS!!!

new_vision
2007-06-15, 07:53:47
Was willst du wissen? Steht doch alles da. Kabelanschluss vorhanden? Keine Schüssel! Fertig. Und das besondere Interesse besteht nicht in Programmen, die eine Schüttelvorlage bieten, sondern (steht auch dort) in Programmen, die ein Heimatprogramm für ausländische Mieter bieten.
Ferner hast du nicht vor der Installation gefragt, also wirst du das Ding entfernen müssen.

Ich frage mich allerdings, ob das nicht einfach etwas Gespamme ist...

Norbertsch
2007-06-15, 18:47:27
Was willst du wissen? Steht doch alles da. Kabelanschluss vorhanden? Keine Schüssel! Fertig. Und das besondere Interesse besteht nicht in Programmen, die eine Schüttelvorlage bieten, sondern (steht auch dort) in Programmen, die ein Heimatprogramm für ausländische Mieter bieten.
Ferner hast du nicht vor der Installation gefragt, also wirst du das Ding entfernen müssen.

Ich frage mich allerdings, ob das nicht einfach etwas Gespamme ist...


Gibts da jetzt nicht ein neues Urteil? Glaube irgendwas gelesen zu haben mit Schüssel auf dem Balkon oder so. Nein, es war nicht die BILD.

Argo Zero
2007-06-15, 18:55:34
Schüssel ist erlaubt sofern die Bude nicht verunstaltet wird.
Bsp.: Weißes Haus und pinke Schüssel.

Aber klären/prüfen muss das wohl ein Gutachter, sonst kann jeder was anderes behaupten.

Modulor
2007-06-15, 20:04:07
Schüssel ist erlaubt sofern die Bude nicht verunstaltet wird.
Bsp.: Weißes Haus und pinke Schüssel.

Aber klären/prüfen muss das wohl ein Gutachter, sonst kann jeder was anderes behaupten.


Eine FEST MONTIERTE Schüssel ist in Dennis` Fall NICHT erlaubt,er kann jedoch eine Schüssel ohne Montage in seinem Zimmer oder so auf dem Balkon platzieren daß man sie nicht oder nur kaum sieht.

D€nn1s
2007-06-22, 17:23:19
Erstmal danke für eure Antworten.

Mir ist da noch was eingefallen. Kann ich nicht eine Stange im Garten aufstellen und dort die Schüssel ran machen?