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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung!!


3D-profi
2006-02-01, 18:01:15
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Zaffi
2006-02-01, 18:06:31
nimm dir halt nen RA für Arbeitsrecht, oder schreib den Fall ohne persönliche Angaben mal hier rein: http://forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=35 am besten so in der Aufmachung: Arbeitnehmer A hat ein problem mit Cheffe B, folgendes ist vorgefallen.....

Das gilt dann nicht als Rechtsberatung und kann online gemacht werden... :D

rokko
2006-02-01, 18:54:48
Ob der Hauptunternehmer den Vertrag mit deinem Chef kündigt kann dir egal sein. Das ist Sache deines Chefs. Bitte nicht negativ verstehen.
Die Sache das du auh zu anderen Arbeiten eingesetzt wurdest ...hmm tja im nachhinein dagegen vorzugehen wird sehr schwer. Da musst du dich halt auch schon vorher mal auf deinen Vertrag berufen. Wenn da Hallenreiniger vereinbart wurde liegt Zeitungen sortieren natürlich nicht in deinem Aufgabenbereich. Es kommt halt auf deinen Arbeitsvertrag an was da wie vereinbart wurde.

Letzlich kündigen kann er dir immer (wenn er will). Gründe dafür finden sich immer. Es muss doch in deiner Kündigung ein Kündigungsgrund angegeben sein. Probezeit ist übrigends jetzt 2Jahre da muss kein Kündigunsgrund angegeben werden.
Zum anderen hatt Zaffi völlig Recht. Frag dort ruhig mal im Forum ganz allgemein gehalten nach.
Falls du mittellos bist kannste auch eine kostenlose Rechtsberatung in anspruch nehmen. Oder eben Prozesskostenhilfe beantragen.

3D-profi
2006-02-01, 19:38:10
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darph
2006-02-01, 19:43:36
Ich verschiebe das mal in das Forum "soziale Angelegenheiten", da es hier mehr um ein persönliches Problem denn eine generelle politische oder wirtschaftliche Angelegenheit handelt.

rokko
2006-02-01, 19:48:40
Nunja er kündigt dir nicht wegen Krankheit sondern wegen mangelnder Auftragslage. Da wirste nicht viel ausrichten können. Er kann dies schlieslich vorm Arbeitsgericht sogar belegen. Fraglich ist lediglich ob er dies während der Krankschreibung tun darf.
Das du die Arbeit des Zeitungssortierens trotzdem gemacht hast (man will ja net das schwarze Schaf sein ...ich weis schon das man alles macht um seinen Job zu behalten) ist eher für deinen Chef positiv als für dich. Er wird das wieder mit mangelnder Auftragslage begründen um dich möglichst nicht entlassen zu müssen.
In dem Fall hast du als Arbeitnehmer einfach die schlechteren Karten.
Die Arbeitsgerichte urteilen zwar gerne für den Arbeitnehmer aber in dem Fall werden sie einfach nichts für dich tun können. Im schlimmsten Fall bekommste sogar noch die Prozesskosten aufgedrückt.

3D-profi
2006-02-01, 19:57:10
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rokko
2006-02-01, 20:13:41
Nungut du hast eben nicht Zeitungen sortiert.
Es ändert nichts an der Tatsache der Kündigung. Das dumme ist dein Chef kann die Kündigung jederzeit begründen. (selbst wenn die Begründung an den Haaren herbeigezogen ist) In deinem Fall kann er das sogar belegen. Der Auftrag ist ja weg.
Schuld bist du daran nicht. Aber so wie ich das sehe will dein Chef dir einfach nur ne Kündigung reinwürgen. Das dumme daran ist du hast fast keine Chance in dem Fall dagegen was zu machen. ;( Denn dein Chef (ich wiederhole mich) kann es jederzeit belegen.
Die Frage ist nur ob er dies während der Krankschreibung darf.

Bischen was anderes wäre es wenn dein Chef jetzt genau zu deiner Kündigung jemand anderes deswegen einstellt.
Aber dann muss der Vertrag des neuen wiederum beweisen das er als Ersatz für dich angestellt wurde. Sehr schwer sowas.

3D-profi
2006-02-01, 20:18:11
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atlantic
2006-02-01, 20:21:46
ausführliche Informationen zum Thema Arbeitsrecht:

http://www.hensche.de/Infos_Arbeitsrecht.htm

rokko
2006-02-01, 20:22:05
Das darf er jederzeit. Wenn er clever datiert er einfach auf ein Datum nach deiner Kündigung. Steht ihm ja frei Verträge nach seinem Denken abzuschliessen.

Ich weiss schon worauf du hinaus willst. Du musst es dann beweisen das es so ist. Das ist eigentlich fast unmöglich da du in die Verträge ja keine Einsicht bekommst.

atlantic
2006-02-01, 20:30:00
...
Die Frage ist nur ob er dies während der Krankschreibung darf....



doch, kann er (http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html) (2.Absatz)

mbee
2006-02-01, 20:35:59
Yep, kann er.
Da war jemand schneller ;)

Fazit: Ist zwar extrem ärgerlich und nach Deiner Schilderung auch menschlich von Deinem Chef unterste Schublade aber auf juristischem Wege wirst Du hier nicht all zu viel (außer persönlicher Befriedigung) erreichen können und selbst dies ist wegen der Prozesskosten mit einem gewissen persönlichen Risiko für Dich verbunden. Diesen Rat kann ich Dir auch aus AG-Sicht (es gibt auch genug umgekehrte Beispiele, mit denen wir schon so unsere Erfahrungen haben) geben.
Hast Du eine Rechtsschutz-Versicherung?

3D-profi
2006-02-01, 20:40:46
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Super Grobi
2006-02-01, 20:44:11
Und was ist mit den 6 Wochen Lohnfortzahlung die gesetzlich vorgeschrieben
sind?Wenn ich zum 28.02.06 gekündigt werde muß er ja auch vollen lohn bis dahin zahlen.

Ich hab leider keine Rechtsschutz,aber ich gehe dennoch nochmal zum Anwalt und las mich beraten.

Wieso das den? Wenn du nicht krank wärst und er dich zum 28. kündigt, hättest du auch am 1.3. nicht mehr von dem bekommen.

Geh zum Arbeitsamt und melde dich Arbeitslos!

SG

mbee
2006-02-01, 20:44:21
Und was ist mit den 6 Wochen Lohnfortzahlung die gesetzlich vorgeschrieben
sind?Wenn ich zum 28.02.06 gekündigt werde muß er ja auch vollen lohn bis dahin zahlen.

Ich hab leider keine Rechtsschutz,aber ich gehe dennoch nochmal zum Anwalt und las mich beraten.

Klar, das muss er auf jeden Fall, wenn die Krankheit erwiesenermaßen nicht selbst herbei geführt wurde (z.B. durch eine mutwillige Schlägerei, etc.)!

Super Grobi
2006-02-01, 20:45:33
Hab die Frage missverstanden!

Dachte du willst noch weiterhin Kohle (max 6 Wochen) NACH dem 28.02.

Klar muss er bis zum 28.02. VOLL zahlen! Da kommt er nicht drum rum.

SG

mbee
2006-02-01, 20:48:56
Ich glaube wir reden hier aneinander vorbei:
Er hat auf jeden Fall Anspruch auf den Lohn bis zur fristgerechten Kündigung, ob er nun krank ist oder nicht. Darüber hinaus natürlich nicht.
Der AG kann die Lohnfortzahlung nur anfechten, wenn es sich um eine mutwillig herbei geführte Krankheit handelt.
EDIT: Ok, hat sich ja erledigt...

Popeljoe
2006-02-01, 21:06:55
Tja, manchmal zahlt sich son Arbeitsrechtsschutz bei der Gewerkschaft dann doch aus! ;(
@3D Profi: Scheiß Situation! Sorry!
Wahrscheinlich hat er irgendein armes Schwein gefunden, mit heilen Händen, der macht jetzt deinen Job für 1€ weniger pro Stunde! :mad:
P1

3D-profi
2006-02-01, 21:34:24
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micki
2006-02-02, 10:21:08
,worauf er frech antwortete das ich versuchen sollte bzw. den Arzt dazu bringen sollte das ich am Montag wieder
arbeiten kann
das ist doch normal, man muss nicht unbedingt bis zur vollkommenden auskurierung zuhause bleiben. bin auch gerade nach einer hand-op und wäre eigentlich 12wochen krankgeschrieben, durfte aber nach absprache vom arzt mit dem arbeitsgeber nach 3wochen "leichte arbeiten" erledigen. (bin zZ in der 5ten woche der krankheit)


Bischen was anderes wäre es wenn dein Chef jetzt genau zu deiner Kündigung jemand anderes deswegen einstellt.
Aber dann muss der Vertrag des neuen wiederum beweisen das er als Ersatz für dich angestellt wurde. Sehr schwer sowas.
naja, wenn er die selbe arbeit ausführt ist das nicht schwer zu beweisen. ich würde sogar vermuten dass das genau so laufen wird :)

3D-profi
2006-02-02, 13:30:19
das ist doch normal, man muss nicht unbedingt bis zur vollkommenden auskurierung zuhause bleiben. bin auch gerade nach einer hand-op und wäre eigentlich 12wochen krankgeschrieben, durfte aber nach absprache vom arzt mit dem arbeitsgeber nach 3wochen "leichte arbeiten" erledigen. (bin zZ in der 5ten woche der krankheit)



naja, wenn er die selbe arbeit ausführt ist das nicht schwer zu beweisen. ich würde sogar vermuten dass das genau so laufen wird :)
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atlantic
2006-02-02, 14:01:27
Ich mache nicht nur leichte Arbeiten,hängt auch immer davon ab was verletzt
ist,wenn der Arzt sagt ich kann noch nicht arbeiten dann kann ich nicht,Punkt.

so ist es. Wird schon seinen Grund haben, wenn er dich länger krank schreibt. Du dürftest nichtmal arbeiten gehen, solange du krank geschrieben bist. Weil du dann nämlich nicht versichert wärst auf der Arbeit.

Es sieht ja in jedem Berufsbild anders aus. Sitz ich, je nach Krankheit, nur am Schreibtisch, kann ich den Arzt sicher schneller davon überzeugen, mich auf Wunsch wieder gesund zu erklären, als wenn ich körperlich arbeiten muß. Die Entscheidung darüber sollte man schon dem Mediziner überlassen.

McDulcolax
2006-02-03, 00:52:28
@3d-profi:
ich werd zwar nicht so ganz schlau aus deinem text, weil er ohne absatz ziemlich schwierig zu verstehen ist und informationen fehlen, aber trotzdem mal mein laienwissen dazu:

du hast imo eine betriebsbedingte kündigung bekommen, d.h. dein arbeitgeber hat keine arbeit mehr für dich. durch die kündigung des reinigungsvertrages scheint dies erstmal okay zu sein. wichtig ist die stellenbeschreibung in deinem arbeitsvertrag, steht da nur hallenreiniger und er hat nur dich für diese aufgabe, dann hast du wohl leider pech gehabt.
ansonsten würd die sozialauswahl losgehen. aber: dein arbeitgeber kann und darph dich nicht entlassen, um danach jemand neues für die arbeit einzustellen!
ich kann mich hier nur einigen anschließen, hol dir rechtsbeistand und gehe im zweifelsfall vors arbeitsgericht, da muss dein arbeitgeber halt die hosen runterlassen.

@popeljoe: ja, bin auch ver.di-mitglied, kann die hohen tiere überhaupt nicht leiden, aber auf kleiner ebene kann ich gegen meinen hermann überhaupt nix negatives sagen, ein sehr engagierter mensch. imo lohnt sich der monatliche beitrag.

micki
2006-02-03, 13:16:38
Ich mache nicht nur leichte Arbeiten,hängt auch immer davon ab was verletzt
ist,wenn der Arzt sagt ich kann noch nicht arbeiten dann kann ich nicht,Punkt.
es ging mir nicht darum.
mir ging es darum, dass die sache zwischen deinem arzt und deinem arbeitgeber hätte geklärt werden können, denn wenn du sagst "ich bin krank, basta", dann denkt der arbeitgeber du wärst nur ein faules schwein dass geld aus ihm rauslutscht. wenn er jedoch mit deinem arzt spricht, dann kann er die sache nicht mehr dir anlasten.

krankgeschrieben darf er dich natürlich nicht arbeiten lassen. mein arbeitgeber hat gesagt dass ich rausgeschmissen werde wenn ich da aufkreuze und mein vpn wurde auch sofort gesperrt.

MarcWessels
2006-02-04, 15:48:03
es ging mir nicht darum.
mir ging es darum, dass die sache zwischen deinem arzt und deinem arbeitgeber hätte geklärt werden können,.Soweit kommt's noch. Warum denkst Du wohl, sind auf dem "gelben" Abschnitt für den AG die Diagnosen nicht aufgeführt? Weil's ihn nichts angeht WAS Du hast, sondern nur WIE LANGE es Dich voraussichtlich davon abhält, arbeitsfähig zu sein.

micki
2006-02-04, 20:20:17
Soweit kommt's noch. Warum denkst Du wohl, sind auf dem "gelben" Abschnitt für den AG die Diagnosen nicht aufgeführt? Weil's ihn nichts angeht WAS Du hast, sondern nur WIE LANGE es Dich voraussichtlich davon abhält, arbeitsfähig zu sein.
und nur weil man mit dem arzt abklärt ob nnicht gewisse tätigkeiten ausgeübt werden können, weiß der arbeitgeber doe diagnose???

MarcWessels
2006-02-05, 14:23:15
Der Arzt ist mein Ansprechpartner, nicht der des Arbeitgebers!

Wie schon in dem anderen Thread von mir gepostet: krankgeschrieben ist krankgeschrieben, da gibt's kein Rumgeklüngel in irgendeiner Art oder Weise. Punkt.

micki
2006-02-05, 18:53:18
Der Arzt ist mein Ansprechpartner, nicht der des Arbeitgebers!
seltsam, der arzt war mein ansprechpartner und der meines arbeitgebers.

Wie schon in dem anderen Thread von mir gepostet: krankgeschrieben ist krankgeschrieben, da gibt's kein Rumgeklüngel in irgendeiner Art oder Weise. Punkt.
ebenfals seltsam, meine krankschreibung für 12wochen wurde auf 3 gekürzt nach absprache vom arbeitgeber und arzt. fragezeichen.

MarcWessels
2006-02-05, 20:04:13
ebenfals seltsam, meine krankschreibung für 12wochen wurde auf 3 gekürzt nach absprache vom arbeitgeber und arzt. fragezeichen.EBEN! Was denkst Du, worauf ich anspielte? :rolleyes: Ich kann auch nach wie vor nur den Kopf über Dich schütteln...

atlantic
2006-02-05, 21:10:17
seltsam, der arzt war mein ansprechpartner und der meines arbeitgebers.

ebenfals seltsam, meine krankschreibung für 12wochen wurde auf 3 gekürzt nach absprache vom arbeitgeber und arzt. fragezeichen.

du weißt schon, das der Arzt unter Umständen ne Menge Ärger an die Backe kriegt, wenn sich herausstellt, das du definitiv nach 3 Wochen noch nicht arbeitsfähig warst und sich deine Krankheit wieder verschlimmert/sich Spätfolgen einstellen. In der Regel gehen die Docs gerade deshalb auf Nummer Sicher und schreiben lieber ein bißchen länger krank.

micki
2006-02-05, 21:22:04
du weißt schon, das der Arzt unter Umständen ne Menge Ärger an die Backe kriegt, wenn sich herausstellt, das du definitiv nach 3 Wochen noch nicht arbeitsfähig warst und sich deine Krankheit wieder verschlimmert/sich Spätfolgen einstellen. In der Regel gehen die Docs gerade deshalb auf Nummer Sicher und schreiben lieber ein bißchen länger krank.
nein bekommt er nicht. ärzte in deutschland haben leider keine möglichkeit nur zu einem gewissen grad krank zu schreiben, deswegen müssen sie einen bänker der sich den daumen nähen lässt, bis zur vollständigen genesung krankschreiben nur weil er z.b. keine sandsäcke schleppen darf. aber wenn der arbeitgeber dem arzt verbindlich zusichert, dass keine den daumen belastenden arbeiten erledigt werden müssen, darf der arzt die krankschreibung nach seinem ermessen verkürzen.

(btw. das hat mir mein arzt gesagt auf meine frage hin ob ich wirklich 12W krakgeschriebenn sein muss, mit dem zusatz "wenn du bauarbeiter wärst, wärst du die vollen 12W krankgeschrieben")

Leonidas
2006-02-06, 12:53:16
Ist denn der Vertrag mit dem Hauptauftraggeber wirklich ausgelaufen bzw. vor allem ersatzlos ausgelaufen? DAS erscheint mir doch als die Frage, die zuerst zu klären wäre. Das Dein AG plötzlich ausgerechnet während Deiner Krankheit den wichtigsten Auftragsgeber verliert, wäre doch purer Zufall.

Leonidas
2006-02-06, 12:58:46
ansonsten würd die sozialauswahl losgehen. aber: dein arbeitgeber kann und darph dich nicht entlassen, um danach jemand neues für die arbeit einzustellen!
ich kann mich hier nur einigen anschließen, hol dir rechtsbeistand und gehe im zweifelsfall vors arbeitsgericht, da muss dein arbeitgeber halt die hosen runterlassen.
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Würde ich für den Anfang nicht tun, da man per Sieg über das Arbeitsgericht im Endeffekt keinen Fuß mehr auf den Boden in dieser Firma bekommen wird.

Zuerst würde ich versuchen, privat herauszufinden, was wirklich Sache ist: Stimmt die Kündigung des Hauptauftraggebers? Und wird für den eigenen Posten jemand anderes eingestellt? Sollte eines davon passieren, würde ich mit dem AG unter vier Augen drüber reden, das er die Kündigung rückwirkend wieder aufhebt und das normale Arveitsverhältnis weiterführt. Und ich würde dem AG klar machen, daß er mich dann als unkündbar betrachten darf. Wenn nicht, kannste dem AG klar drohen, daß der Gang vors Arbeitsgericht angesichts der Faktenlage schmerzlicher für ihn wäre.

3D-profi
2006-03-24, 21:05:19
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Butter
2006-03-24, 21:31:49
Wie hoch ist dein Lohn und die Abfindung, welche Steuerkasse usw. dann rechne ich Dir das gerne aus, inkl. 5tel Regelung.

Sorry habe keine Lust mir das alles durchzulesen.

3D-profi
2006-03-24, 22:05:19
Wie hoch ist dein Lohn und die Abfindung, welche Steuerkasse usw. dann rechne ich Dir das gerne aus, inkl. 5tel Regelung.

Sorry habe keine Lust mir das alles durchzulesen.

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Butter
2006-03-25, 16:02:49
1227€ Bruttolohn/Monat ,500€ Abfindung Brutto,Steuerklasse 1
Jetzt fehlt mir noch Geb. Datum, Betriebszugehörigkeit,

3D-profi
2006-03-25, 18:10:21
Jetzt fehlt mir noch Geb. Datum, Betriebszugehörigkeit,

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Butter
2006-03-26, 22:05:28
Ich denke du solltest um die 390,- € als Abfindung erhalten, einen Freibetrag gibt es in deinem Fall nicht, der wurde 2006 abgeschafft und deine Kündigung ist aus 2006.

3D-profi
2006-03-27, 09:16:44
Ich denke du solltest um die 390,- € als Abfindung erhalten, einen Freibetrag gibt es in deinem Fall nicht, der wurde 2006 abgeschafft und deine Kündigung ist aus 2006.

Danke