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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Handy bei eBay eingestellt für nen falschen Preis...


Craig
2006-02-01, 20:57:36
Irgendwie ist mir ein Fehler unterlaufen. Ich wollte ne Auktion machen, stattdessen wurde ne Festpreisaktion daraus für einen Euro. Nach etwa einer Minute merkte ich das, doch dann war die Ware schon für nen Euro verkauft. Nun die Frage: Wie schauts da rechtlich aus? Kann ich mich auf Irrtum berufen, so wie es die Onlineshops bei falschen Preisangaben auch machen?

eraser-x
2006-02-01, 21:00:51
würde mich an ebay direkt wenden das geht ja recht fix bei denen und ich meine wenn es ein sehr aktuelles handy ist mit einem entsprechenden marktwert ist es ja schon irgendwie ersichtlich das du es kaum "verschenken" bzw nur einen (1) euro dafür verlangen wirst


bzw du könntst auch mit dem käufer reden wenn er ein einsichter mensch ist versteht er dich und lässt mit ich reden weis man ja auch nie ;)

mfg

Unfug
2006-02-01, 21:02:34
http://www.google.de/search?hl=de&q=Sofortkauf+1+Euro+wegen+Irrtum+anfechten&btnG=Google-Suche&meta=

Sind jede Menge Beispiele wo Leute das selbe durchmachen

Craig
2006-02-01, 21:03:45
würde mich an ebay direkt wenden das geht ja recht fix bei denen und ich meine wenn es ein sehr aktuelles handy ist mit einem entsprechenden marktwert ist es ja schon irgendwie ersichtlich das du es kaum "verschenken" bzw nur einen (1) euro dafür verlangen wirst


bzw du könntst auch mit dem käufer reden wenn er ein einsichter mensch ist versteht er dich und lässt mit ich reden weis man ja auch nie ;)

mfg

Sein Profil verrät nichts Gutes: Privat und erst 13 Positive, + eine Negative!

Ja, der Verlust wäre wirklich enorm. Da würde ich eher eine negative Bewertung in Betracht ziehen-

Craig
2006-02-01, 21:06:16
http://www.google.de/search?hl=de&q=Sofortkauf+1+Euro+wegen+Irrtum+anfechten&btnG=Google-Suche&meta=

Sind jede Menge Beispiele wo Leute das selbe durchmachen


Anscheinend sieht es nicht so gut aus für mich.-

Unfug
2006-02-01, 21:07:11
Also laut dem hier
http://www.ra-kotz.de/internetauktion22.htm

sieht es gut aus, wenn du es schnellstmöglischt anfechtest.

Spasstiger
2006-02-01, 21:12:14
Wenn der Käufer kein Unmensch ist, wird er deinen Irrtum akkzeptieren und dir vielleicht nicht mal eine negative Bewertung reindrücken.

Duran05
2006-02-01, 21:31:51
Als Erstes sollte man sich mit dem Käufer in Kontakt setzen und ihm den Sachverhalt schildern.

Eventuell ist er bereit, die Auktion rückgängig zu machen bzw. nicht stattfinden zu lassen. Das wäre einfach und unkompliziert und ohne negative Bewertung...

Berni
2006-02-01, 21:36:07
Das muss niemals hergegeben werden für den Preis, weil es sich ganz klar um einen Irrtum gehandelt hat. Also wie schon Unfug sagte: Schnellstmöglich anfechten und dann hat sich das! Dem Käufer sind keinerlei Unkosten entstanden, also kann er auch keinen Schadensersatz geltend machen.

Super Grobi
2006-02-01, 21:36:11
Edit: Mein Tipp war nicht so ganz legal *ggg*

/dev/NULL
2006-02-01, 22:09:00
Einfach BGB §119 Anfechtbarkeitr wegen Irrtum.

Schreib ne Mail, sag war ein Irrtum und dann kann er zetern wie er will, aber machen kann er nix.. Du bist dann zwar nach §122 Schadensersatzpflichtig, aber er wird wohl ausser Freudentränen keinen Schaden gehabt haben..

Also Irrtumsanfechtung nach 119 ist Dein Freund!

tatarus
2006-02-01, 22:41:31
Wenn der andere eine Rechtschutzversicherung zum Freund hat, dann bringt dir das aber alles nicht viel. Sollte der andere das Handy nämlich wirklich einklagen wollen, dann musst du dich mit der Möglichkeit abfinden einen Prozess mit allen zusätzlichen Kosten zu verlieren und viel Zeit und Nerven darin zu investieren. Bei ebay Auktionen treffen die Gerichte häufig Entscheidungen zugunsten des Käufers.

Ich würde mich an deiner Stelle auch erst auf einen Irrtum nach BGB berufen. Sollte es aber hart auf hart kommen, dann würde ich, um den finanziellen Schaden gering zu halten, nachgeben.

Stormtrooper
2006-02-01, 22:42:51
Die Gerichte sprechen sogar Online Anbietern eine Anfechtungszeit von 14 Tagen zu.
Guggst du hier
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/67220&words=Preisangabe

tatarus
2006-02-01, 23:38:31
Da gehts um einen Händler und einen Privatmann beim Kauf von einem Onlineshop und nicht um zwei Privatleute und eBay.

Mir ist ja klar, dass man im geschilderten Fall durchaus eine Chance hätte einen eventuellen Prozess zu gewinnen. Die resultierenden Kosten, der Zeitaufwand und vor allem das Risiko auch zu verlieren oder gleich mal mehrere Instanzen zu durchlaufen wäre mir perönlich einfach zu groß.

onkel2003
2006-02-02, 05:17:54
Irgendwie ist mir ein Fehler unterlaufen. Ich wollte ne Auktion machen, stattdessen wurde ne Festpreisaktion daraus für einen Euro. Nach etwa einer Minute merkte ich das, doch dann war die Ware schon für nen Euro verkauft. Nun die Frage: Wie schauts da rechtlich aus? Kann ich mich auf Irrtum berufen, so wie es die Onlineshops bei falschen Preisangaben auch machen?

da es nur etwa 1 minute gedauert hat bevor du es bemerkt hast, würd ich mir da keine grosse sorgen machen.
es gibt genug gerichtsurteile die zu gunsten des verkäufers sind, grade wenn man es so schnell sieht und nicht mehr in der lage ist zu handeln.

schreib ne mail, das es ein fehler war fertig, ne negativ bewertung wirst du dir eventuell einfangen, aber das war es auch schon.

und wenn er dich vonwegen anwalt und gericht einschüchtern will, ab in papierkorb mit der mail.

den weg zu ebay kannste dir sparen, die werden dir ebstimmt nicht helfen, können sie auch garnicht, weil ab auktiosende sie garkeine rechtlichen möglichkeiten mehr haben.

Bandit666
2006-02-02, 07:14:00
da es nur etwa 1 minute gedauert hat bevor du es bemerkt hast, würd ich mir da keine grosse sorgen machen.
es gibt genug gerichtsurteile die zu gunsten des verkäufers sind, grade wenn man es so schnell sieht und nicht mehr in der lage ist zu handeln.

schreib ne mail, das es ein fehler war fertig, ne negativ bewertung wirst du dir eventuell einfangen, aber das war es auch schon.

und wenn er dich vonwegen anwalt und gericht einschüchtern will, ab in papierkorb mit der mail.

den weg zu ebay kannste dir sparen, die werden dir ebstimmt nicht helfen, können sie auch garnicht, weil ab auktiosende sie garkeine rechtlichen möglichkeiten mehr haben.


Jepp, so isses. :up:


mfg

DonVitoCorleone
2006-02-02, 08:52:24
Gewähr dem Käufer halt noch ein paar Prozent auf die richtige Auktion, dann is der auch zufrieden ...

mofa84
2006-02-02, 10:11:00
bei eBay steht was in den Regeln bzgl. Irrtum. Wenn sich da nichts geändert hat.

Was ich noch weiß war, dass ein Gebot das z.B. 100€ statt 1,00€ war, zurückgezogen werden konnte. Also wird es umgekehrt wohl auch so sein.

Stormtrooper
2006-02-02, 21:50:08
Da gehts um einen Händler und einen Privatmann beim Kauf von einem Onlineshop und nicht um zwei Privatleute und eBay.

Mir ist ja klar, dass man im geschilderten Fall durchaus eine Chance hätte einen eventuellen Prozess zu gewinnen. Die resultierenden Kosten, der Zeitaufwand und vor allem das Risiko auch zu verlieren oder gleich mal mehrere Instanzen zu durchlaufen wäre mir perönlich einfach zu groß.

Ich weiß selbst um was es da ging ...
Nur wenn das Gericht einer Fa. so ein Irrtumsrecht zusteht ...
dann gibt ein Gericht Privatleuten in der Hinsicht erst recht Recht.