PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : eBay-Verkauf: Ungeteste Artikel -> Genug geschrieben dazu?


Oliver_G
2006-02-02, 00:28:39
Hi,
habe hier schon seit einigen Monaten zwei Boards rumliegen bei denen ich nicht testen kann, ob sie noch richtig funktionieren etc.. (Hatte diesbezüglich schon Threads hier im Board eröffnet).
Nun wollte ich sie bei eBay vertickern, da Platzmangel im Schrank. Folgenden Text habe ich für eines dazu verfasst:

"Das Board hatte ich aufgrund eines Defekts zum Händler zurückgeschickt und einige Woche später hielt ich es auch wieder in den Händen. Die "Rechnung" lege ich bei. Da ich mangels Hardware nicht testen kann, ob es nun wieder einwandfrei funktioniert oder nicht verkaufe ich es hier als 'ungetestet'. Ich bitte dies zu beachten :)

Das Zubehör könnte meiner Meinung nach fast komplett sein. Garantieren will ich dies aber nicht ;)


Happy bidding,
Olli"


Und weiter unten bei meinen weiteren Hinweisen:
"Aus rechtlichen Gründen werden alle Artikel ausdrücklich als gebraucht angeboten. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie / Gewährleistung bei Gebrauchtwaren vor. Dieser Artikel wird von Privat verkauft, dies bedeutet - mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie / Gewährleistung bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Keine Rücknahme u./o. Hilfeleistung!"
(Ich weiß... wirkt etwas abschreckend..)

Ist das genug? Bin ich damit abgesichert, falls es nicht funktioniert und der Käufer sich beschwert?

Gruß

blackbox
2006-02-02, 01:18:29
Hi,
habe hier schon seit einigen Monaten zwei Boards rumliegen bei denen ich nicht testen kann, ob sie noch richtig funktionieren etc.. (Hatte diesbezüglich schon Threads hier im Board eröffnet).
Nun wollte ich sie bei eBay vertickern, da Platzmangel im Schrank. Folgenden Text habe ich für eines dazu verfasst:

"Das Board hatte ich aufgrund eines Defekts zum Händler zurückgeschickt und einige Woche später hielt ich es auch wieder in den Händen. Die "Rechnung" lege ich bei. Da ich mangels Hardware nicht testen kann, ob es nun wieder einwandfrei funktioniert oder nicht verkaufe ich es hier als 'ungetestet'. Ich bitte dies zu beachten :)

Das Zubehör könnte meiner Meinung nach fast komplett sein. Garantieren will ich dies aber nicht ;)


Happy bidding,
Olli"


Und weiter unten bei meinen weiteren Hinweisen:
"Aus rechtlichen Gründen werden alle Artikel ausdrücklich als gebraucht angeboten. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie / Gewährleistung bei Gebrauchtwaren vor. Dieser Artikel wird von Privat verkauft, dies bedeutet - mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie / Gewährleistung bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Keine Rücknahme u./o. Hilfeleistung!"
(Ich weiß... wirkt etwas abschreckend..)

Ist das genug? Bin ich damit abgesichert, falls es nicht funktioniert und der Käufer sich beschwert?

Gruß


Nein, du bist nicht abgesichert.
Immer diese alte Leier von wegen ungetestet!
Du musst klare Aussagen treffen, also entweder ist alles in Ordnung oder das Ding ist (teilweise) defekt. Wenn der Artikel Mängel aufweist, dann musst du diese auch benennen.
Alles andere ist Blödsinn und du kannst belangt werden. Die Aussage "ungetestet" ist nichtsaussagend und hat vor Gericht auch keinen Wert.

Außerdem reicht es, wenn du am Ende schreibst ".....unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung." Alles weitere dazu ist überflüssig.

AtTheDriveIn
2006-02-02, 02:12:48
Ungetestetes mußt du als defekt verkaufen. Kannst ja deine Story ruhig dazusetzten, solange am ende "defekt" steht.

AtTheDriveIn
2006-02-02, 02:17:07
Nein, du bist nicht abgesichert.
Immer diese alte Leier von wegen ungetestet!
Du musst klare Aussagen treffen, also entweder ist alles in Ordnung oder das Ding ist (teilweise) defekt. Wenn der Artikel Mängel aufweist, dann musst du diese auch benennen.
Alles andere ist Blödsinn und du kannst belangt werden. Die Aussage "ungetestet" ist nichtsaussagend und hat vor Gericht auch keinen Wert.

Außerdem reicht es, wenn du am Ende schreibst ".....unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung." Alles weitere dazu ist überflüssig.

Hehe ganz ruhig! Wir wollen Oliver mal nichts unterstellen. ;)

Aber ich kann deine Aufregung verstehen, diese Ebay "ungetestet"-Verkäufe regen mich ebenso auf. Lieblingsspruch: "Ich kenne mich damit auch überhaupt nicht aus", da bekomm ich jedesmal einen Lachkrampf und danach weine ich bitterlich.

Oliver_G
2006-02-02, 06:40:36
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=258646

Das ist vier Monate her :| Natürlich alles eingeplant... sollte euch nur täuschen, weil die Dinger in Wirklichkeit defekt sind etc.
Toll gemacht, gell :ulol:

DonVitoCorleone
2006-02-02, 11:34:43
schreib halt zusätzlich zu der ungetestet Geschichte : verkauf als Defekt

und gut ist.

Vertigo
2006-02-02, 11:43:36
Biete es als DEFEKT in der Kategorie "für Bastler" an. Damit bist Du auf der sicheren Seite. Es gibt auch genug Figuren bei eBay, die wissentlich Schrott verkaufen und das ganze als "aus Zeitmangel ungetestet" und "womöglich defekt???" anbieten - die Leute bieten bis zum Dispo-Limit und sagen auch noch danke für den Müll. Da die Boards ja kein Vermögen einspielen werden ist das alles halb so wild. Wichtig ist der Satz "Verkauf erfolgt von privat unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung meinerseits."

Tomi
2006-02-02, 13:12:08
"Ungetestet" würde ich auch nicht schreiben, das ist zu dehnbar, hier könnte man im Falle eines Defektes auflaufen. Auch "möglicherweise defekt" könnte übel enden. Der Käufer hat hier die Handhabe, auf arglistige Täuschung zu plädieren, wenn das drumherum (Board, Verpackung) den Anschein erweckt, das Board sei schon mal benutzt/eingebaut worden und der Verkäufer hat somit wider besseren Wissens argumentiert, was bei Ebay recht häufig in der Art vorkommt. Grafikkarte schrotten, als "möglicherweise defekt" verkaufen und hoffen, dass einige auf "möglicherweise" anspringen und den Verkäufer für einen DAU halten, der nur nicht in der Lage sei, die Karte zu installieren.

Deswegen bleibt um Ärger zu vermeiden nur "defekt" als einzig sichere Formulierung.

Vertigo
2006-02-02, 13:31:06
"Ungetestet" würde ich auch nicht schreiben, das ist zu dehnbar, hier könnte man im Falle eines Defektes auflaufen. Auch "möglicherweise defekt" könnte übel enden. Der Käufer hat hier die Handhabe, auf arglistige Täuschung zu plädieren, wenn das drumherum (Board, Verpackung) den Anschein erweckt, das Board sei schon mal benutzt/eingebaut worden und der Verkäufer hat somit wider besseren Wissens argumentiert, was bei Ebay recht häufig in der Art vorkommt. Grafikkarte schrotten, als "möglicherweise defekt" verkaufen und hoffen, dass einige auf "möglicherweise" anspringen und den Verkäufer für einen DAU halten, der nur nicht in der Lage sei, die Karte zu installieren.

Deswegen bleibt um Ärger zu vermeiden nur "defekt" als einzig sichere Formulierung.
Absolut richtig - habe ich was anderes behauptet ? Es gibt aber leider hunderte Angebote bei eBay mit sehr ominösen Beschreibungen. Aber da die wenigsten Käufer ihre Rechte kennen, kommen solche Typen meistens damit durch.