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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ich soll versandkosten für ein Defektes gerät bezahlen ?? (garantie)


gironimo
2006-02-02, 10:51:34
Moin.
Habe gerade bei gericom angerufen weil meine TV Tunerkarte (PCMCIA) defekt ist.
gekauft habe ich das teil fü 80 euro am 4/05.
nach dem der typ von der Gericom Hotline alles aufgenommen hat meinte er ich solle es dort hinschicken und die versandkosten bezahlen.
Nach dem ich ihn fragte ob ich das nicht unfrei senden müsste sagte er NEIN das gilt nur für notebooks.
Bei den kleinsachen müsste der käufer die versandkosten selber tragen.
ist doch ne frechheit.
Was meint Ihr was soll ich jetzt machen ??

Mumins
2006-02-02, 10:55:28
Moin.
Habe gerade bei gericom angerufen weil meine TV Tunerkarte (PCMCIA) defekt ist.
gekauft habe ich das teil fü 80 euro am 4/05.
nach dem der typ von der Gericom Hotline alles aufgenommen hat meinte er ich solle es dort hinschicken und die versandkosten bezahlen.
Nach dem ich ihn fragte ob ich das nicht unfrei senden müsste sagte er NEIN das gilt nur für notebooks.
Bei den kleinsachen müsste der käufer die versandkosten selber tragen.
ist doch ne frechheit.
Was meint Ihr was soll ich jetzt machen ??

Das hat seine Richtigkeit, die Garantieleistungen können von den Herstellern frei geregelt werden. Wenn die verlangen es für 20€ nach Timbugdu zu schicken, dann mußte das machen.

Vertigo
2006-02-02, 11:02:46
Moin.
Habe gerade bei gericom angerufen weil meine TV Tunerkarte (PCMCIA) defekt ist.
gekauft habe ich das teil fü 80 euro am 4/05.
nach dem der typ von der Gericom Hotline alles aufgenommen hat meinte er ich solle es dort hinschicken und die versandkosten bezahlen.
Nach dem ich ihn fragte ob ich das nicht unfrei senden müsste sagte er NEIN das gilt nur für notebooks.
Bei den kleinsachen müsste der käufer die versandkosten selber tragen.
ist doch ne frechheit.
Was meint Ihr was soll ich jetzt machen ??
... sowas steht immer irgendwo kleingedruckt. Bei den meisten Versandhäuser ist es jedoch üblich die Grenze bei etwa 40€ anzusetzen. Aber in dem Fall bist Du wirklich geliefert ...

gironimo
2006-02-02, 11:09:54
fuck :(
find ich trotzdem sch...
ist das erste mal ( typisch gericom )
ist bei noch keinem anderen gewesen.
naja weis ich erstmal bescheidt.

danke

Gast
2006-02-02, 18:04:38
Du musst zwischen Garantie durch den Hersteller und gesetzlicher Gewährleistung unterscheiden. Der Hersteller kann seine Garantiebedingungen (wenn er denn Garantie gibt) so gestalten, wie er will. Die gesetzliche Gewährleistung (oder Sachmängelhaftung, wie sie jetzt richtig heißt), ist Sache des Händlers. Wenn Du die in Anspruch nimmst, dürfen Dir keine Kosten entstehen.


gekauft habe ich das teil fü 80 euro am 4/05.


Ist also noch in der 2-jährigen Verjährungsfrist für Sachmängel.
Dann bring oder schick das Teil zu Deinem Händler, der ist Dein Ansprechpartner und kann sich dann mit Gericom herumschlagen.

gironimo
2006-02-03, 08:41:59
Ist also noch in der 2-jährigen Verjährungsfrist für Sachmängel.
Dann bring oder schick das Teil zu Deinem Händler, der ist Dein Ansprechpartner und kann sich dann mit Gericom herumschlagen.

Jo danke werde ich aich machen ;)

gruß sven

Frolic
2006-02-03, 08:55:27
warum schickst du das teil mit voriger absprache nicht zum händler? du hast doch noch garantie.ab 40€ warenwert ist der händler verpflichtet die versandkosten zu erstatten.

In der Folge kann der Käufer die Rückerstattung des Kaufpreises verlangen. Der Verkäufer trägt die Kosten des Rücktransportes und haftet für Transportschäden. Die Kosten für die Rücksendung können jedoch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen bei einer Bestellung bis zu 40,00 Euro auf den Kunden abgewälzt werden.

quelle: http://handel.de/service/recht/drei

Dead Man
2006-02-03, 08:58:15
fuck :(
find ich trotzdem sch...
ist das erste mal ( typisch gericom )
ist bei noch keinem anderen gewesen.
naja weis ich erstmal bescheidt.

danke

Ich hab sowas auch schon bei Alternate erlebt.

Ich hab einen DVD-Brenner reklamiert, weil er eine unzumutbare Brennqualität hatte mit diversen (auch vom Hersteller empfohlenen) Marken-Rohlingen. Von den fertigen Rohlingen ließen sich anschließend nur noch ein Drittel problemlos lesen.

Ich hab das Gerät mit einer Fehlerbeschreibung auf meine Kosten an Alternate geschickt. Nach mehrerenTelefonaten teilte man mir dann mit, dass kein Fehler festgestellt werden konnte, und die Brennergebnisse in Ordnung seien. Auf die Frage hin, welche Rohlinge sie denn verwendet hätten, erfuhr ich, das könne man nicht sagen, das kommt immer darauf an, was gerade vorrätig ist. Ich glaube nicht, dass die den Brenner überhaupt getestet haben.

Das Gerät wurde mir also im gleichen unbefriedigenden Zustand wieder zurückgeschickt, und man berechnete mir reichlich 10 Euro Versandkosten.

Die hab ich natürlich nicht bezahlt, und wurde mehrmals deswegen gemahnt. Seit diesem Vorfall ist Alternate für mich als Online-Händler gestorben.

MfG Dead Man

Gast
2006-02-03, 14:59:25
[QUOTE=Frolic]warum schickst du das teil mit voriger absprache nicht zum händler? du hast doch noch garantie.ab 40€ warenwert ist der händler verpflichtet die versandkosten zu erstatten.
[U][SIZE=2]

Das bezieht sich nur auf das 2-wöchige Rückgaberecht nach §312b BGB. Die Sachmängelhaftung ist davon unberührt, sprich bei berechtigter Reklamation muss der Händler auch unter 40 € die Versandkosten tragen.