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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Privatverkauf eine PCs. Interessiert das den Staat?


Gast
2006-02-03, 16:06:14
Hi,
mal ne Frage. Ich verkaufe jemanden meinen gebrauchten PC. Also ne ganz normale Sache. Interessiert das jemanden? Sowas muß AFAIK nirgendwo angegeben werden, oder liege ich da falsch.
Beispiel: Ich verkaufe meinen 2 Jahre alten PC an einen Interesenten. Kaufvertrag eben, sonst nix. Dieser stellt sich das Ding ins Büro. Mein Problem? Denke nicht, oder? Er gibt diesen PC auf seiner Einkommensteuererklärung als Bürobedarf an. Darf man ja.
trotzdem dürfte MIR das, auch als Arbeitsloser, egal sein.

Relic
2006-02-03, 16:10:22
Hab ich auch schon gemacht und nix vom Staat gehört.

Dunkeltier
2006-02-03, 17:06:55
Hi,
mal ne Frage. Ich verkaufe jemanden meinen gebrauchten PC. Also ne ganz normale Sache. Interessiert das jemanden? Sowas muß AFAIK nirgendwo angegeben werden, oder liege ich da falsch.
Beispiel: Ich verkaufe meinen 2 Jahre alten PC an einen Interesenten. Kaufvertrag eben, sonst nix. Dieser stellt sich das Ding ins Büro. Mein Problem? Denke nicht, oder? Er gibt diesen PC auf seiner Einkommensteuererklärung als Bürobedarf an. Darf man ja.
trotzdem dürfte MIR das, auch als Arbeitsloser, egal sein.


Nicht ganz. Als Hartz IV Empfänger mußt du dieses gegenüber der Agentur für Arbeit angeben. Der Verkaufserlös wird dann als Einkommen gewertet, der Satz für diesen Monat entsprechend gekürzt. Als normaler Arbeitsloser oder wenn du arbeitest brauchste das nicht angeben.

Trueffelschwein
2006-02-03, 17:08:59
Solange du es nicht als Beruf machst, ist das egal. Erst, wenn du es als Unternehmer machst z.B. 100 alte PCs vom Flohmarkt kaufen und dann weiterverkaufen, dann musst du dich um die rechtlichen Sachen kümmern z.B. um die Umsatzsteuer. Solange es ein Privatverkauf ist, kannst du einfach den Rechner hergeben und das Geld nehmen.

Update: Das bezieht sich alles auf das österreichische Recht. Wie es in Deutschland genau ist, kann ich nicht sagen, aber es wird ziemlich ähnlich sein.

CokeMan
2006-02-03, 17:10:25
Nicht ganz. Als Hartz IV Empfänger mußt du dieses gegenüber der Agentur für Arbeit angeben. Der Verkaufserlös wird dann als Einkommen gewertet, der Satz für diesen Monat entsprechend gekürzt. Als normaler Arbeitsloser oder wenn du arbeitest brauchste das nicht angeben.

:rolleyes: Ok, soweit die Theorie...

Gast
2006-02-03, 17:14:50
Es muss _nirgendwo_ etwas angegeben werden, so lange man das nicht will! ;-)

Bei so einem Privaten Verkauf interessiert es kaum jemanden, wo der PC landet und zu wem das Geld geht...

Die Ämter haben keinen Einfluss darauf, denn wie sollen sie kontrollieren, wann und wo du ein paar Geldscheine Bar auf die Hand bekommen hast? ... Das ist absolut realitätsfern.

Verkauf den PC, sack das Geld ein und sei glücklich. Bei Bargeldlosen Verkäufen sollte man allerdings aufpassen, da diese logischerweise aufgezeichnet sind (Konto).

Gast
2006-02-03, 17:18:52
Den Staat interessiert grundsätzlich alles. Vor allem was Du auf der Festplatte hast.

Trueffelschwein
2006-02-03, 17:19:25
Das mit dem Kontrollieren ist eine Sache genauso wie die Tatsache, dass das in der Realität keiner meldet (außer ein paar Ausnahmen. Es geht hier ja darum, ob man es theoretisch melden müsste.
Weiters wäre hier noch die Frage zu Klären, ab wann man Schenkungen melden muss. Wenn man dem Kollegen 1 Euro für den Kaffee schenkt, dann muss man das sicher nicht melden. Bei großen Geldbeträgen (auch wenn sie bar sind) sehr wohl und es ist dafür auch Schenkungssteuer zu entrichten (in Österreich gleich hoch wie die Erbschaftssteuer also in Extremfällen bis zu 60%).

Dunkeltier
2006-02-03, 17:21:26
Es muss _nirgendwo_ etwas angegeben werden, so lange man das nicht will! ;-)

Bei so einem Privaten Verkauf interessiert es kaum jemanden, wo der PC landet und zu wem das Geld geht...

Die Ämter haben keinen Einfluss darauf, denn wie sollen sie kontrollieren, wann und wo du ein paar Geldscheine Bar auf die Hand bekommen hast? ... Das ist absolut realitätsfern.

Verkauf den PC, sack das Geld ein und sei glücklich. Bei Bargeldlosen Verkäufen sollte man allerdings aufpassen, da diese logischerweise aufgezeichnet sind (Konto).

Die Ämter haben mittlerweile freien Kontozugriff, und machen von ihren Recht gerne Gebrauch.

Gast
2006-02-03, 17:40:59
Die Ämter haben mittlerweile freien Kontozugriff, und machen davon Recht gerne Gebrauch.

... genau das habe ich damit ausgedrückt.

-> So lange es keine Beweise für irgendetwas gibt, kann niemand etwas dagegen tun. Mehr braucht man bei Fragen dieser Art gar nicht wissen. ;)

Gast
2006-02-03, 17:46:35
Der Verkäufer ist eine Privatperson, er hat weder eine Verpflichtung das Geld irgendwo einzuzahlen noch dessen Verbleib anzugeben. Kein FA dieser Welt wird beim Verkäufer eine Kontoüberprüfung machen wegen ein paar Euro die jemand Ihm gegeben hat weil er seinen PC verkauft hat.

sportfleck
2006-02-03, 18:01:03
vergiss alles bisher gesagte,du musst UNBEDINGT 10% des Verkaufserlöses abführen,die Kontonummer hab ich zufällig grade bei der Hand,ich werd sie dir dann per PN zukommen lassen...........

Dunkeltier
2006-02-03, 18:46:50
Der Verkäufer ist eine Privatperson, er hat weder eine Verpflichtung das Geld irgendwo einzuzahlen noch dessen Verbleib anzugeben. Kein FA dieser Welt wird beim Verkäufer eine Kontoüberprüfung machen wegen ein paar Euro die jemand Ihm gegeben hat weil er seinen PC verkauft hat.


Falsch. Du mußt es gegenüber dem Finanzamt angeben, wenn du die Sachen klar mit Gewinnerzielungsabsicht in größeren Stil kaufst und verkaufst. Und dem Arbeitsamt, wenn du Hartz IV Empfänger bist, weil dies als Einkommen gilt. Ebenso wie z.B. geschenktes Geld.

Beim Finanzamt kommt es dann zu Steuergeschichten, bei der Sache mit dem Arbeitsamt zur Leistungssreduzierung.

CokeMan
2006-02-03, 22:39:23
Falsch. Du mußt es gegenüber dem Finanzamt angeben, wenn du die Sachen klar mit Gewinnerzielungsabsicht in größeren Stil kaufst und verkaufst. Und dem Arbeitsamt, wenn du Hartz IV Empfänger bist, weil dies als Einkommen gilt. Ebenso wie z.B. geschenktes Geld.

Beim Finanzamt kommt es dann zu Steuergeschichten, bei der Sache mit dem Arbeitsamt zur Leistungssreduzierung.

Falsch. denn das gilt erst ab einem Umsatz von 20.000€ pro Jahr ;)

Butter
2006-02-03, 22:54:43
Falsch. denn das gilt erst ab einem Umsatz von 20.000€ pro Jahr ;)
@ Dunkeltier

Es geht um einen PC...

Du solltest erstmal über die Verhätnissmäßigkeit nachdenken.

MarcWessels
2006-02-04, 00:36:28
Nicht ganz. Als Hartz IV Empfänger mußt du dieses gegenüber der Agentur für Arbeit angeben. Der Verkaufserlös wird dann als Einkommen gewertet, der Satz für diesen Monat entsprechend gekürzt. Als normaler Arbeitsloser oder wenn du arbeitest brauchste das nicht angeben.Die dürfen's nicht kürzen. Wenn Dein Vermögen 500 € übersteigt, setzt ALG2 solange aus, bis das nicht mehr der Falls ist.

Habe ich also z.B. 1000 € Minus auf der Bank und verkaufe etwas aus meinem Privateigentum für 500 €, darf das schlichtweg nicht als Einkommen gewertet werden!

Tut's die ARGE trotzdem-> Widerspruch einlegen.

mofa84
2006-02-04, 00:36:30
@ Dunkeltier

Es geht um einen PC...

Du solltest erstmal über die Verhätnissmäßigkeit nachdenken.Gaynau. Erst recht wenn er den alten PC verkauft und sich nen neuen kauft.

Außerdem kann man das ganze auch einfach in bar machen dann kriegt das erst recht keiner mit.

Trueffelschwein
2006-02-04, 10:09:58
Die Grundidee, warum ein Privatverkauf nicht versteuert ist liegt darin, dass hier nicht mit Gewinnabsicht verkauft wird, sondern es nur teilweise kostendeckend sein soll z.B. du verkaufst deinen alten PC, um einen Teil der Investition, den du gemacht hast, wieder hereinzuholen bzw. einen Teil des Geldes für einen neuen zu bekommen. Das ist kein Einkommen, da hier der Gewinn fehlt (Ausgaben > Einnahmen).

Lokadamus
2006-02-04, 10:33:37
Die dürfen's nicht kürzen. Wenn Dein Vermögen 500 € übersteigt, setzt ALG2 solange aus, bis das nicht mehr der Falls ist.

Habe ich also z.B. 1000 € Minus auf der Bank und verkaufe etwas aus meinem Privateigentum für 500 €, darf das schlichtweg nicht als Einkommen gewertet werden!

Tut's die ARGE trotzdem-> Widerspruch einlegen.mmm...

Ich denke, es kommt darauf an, wie der Sachbearbeiter drauf ist.

Im Prinzip hat Dunkeltier Recht. Jedes Einkommen, egal woher das Geld kommt, must du als Hartz4- Empfänger dem AA mitteilen. Dieses wird gegen dein Monatsgehalt gegengerechnet und dann wird dir das neue Monatseinkommen für den nächsten Monat mitgeteilt.
In wie weit du das Geld zur Schuldentilgung einsetzt darfst, must du mit dem AA absprechen, aber du hast keine Anspruch zwecks Schuldentilgung drauf. Eher wird man dir einen Vortrag halten, warum du das Objekt nicht vorher schon verkauft hast usw., ansonsten könntest du ja auch schwarz gearbeitet haben usw. ...

Trueffelschwein
2006-02-04, 11:33:43
Naja Einkommen liegt hier ja nicht vor. Eine Einnahme wäre es, wenn man den PC um 1.000 Euro kauft und dann um 1.200 verkauft. Dann hat man ein Einkommen von 200 Euro. Wenn man den Rechner um 1.000 kauft, ihn ein Jahr benutzt und dann um 500 Euro verscheuert, liegt kein Einkommen vor, sondern eine Ausgabe von 500 Euro für die Benutzung des Rechners.

br
2006-02-04, 11:42:42
..