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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Drohung durch Anwalt


Gast
2006-02-06, 17:01:39
folgendes ist passiert: Ich habe mir einige Karten für ein fcbayern Spiel gekauft gehabt. da einige freunde abgesagt hatten, hatte ich die übrigen in ebay reingesetzt, hatte sie für 12€ pro Spiel gekauft + VK Gebühr + Porto und hatte sie deswegen für 14-15 € wieder reingesetzt. das war nicht das erste Mal und deswegen machte ich mir auch keine gedanken.

dann wollten wir zum spiel gehen und die karten sind auf einmal gesperrt. ich wundere mich, wieso denn? durch viel überredungskunst kamen wir trotzdem noch einmal rein. dann bekam ich montags wütende emails von ebay usern, die dachten, ich wollte sie betrügen. ich rufe beim fcbayern an und nicht nur, dass sie meinen" man hätte sie beim ebay verkauft erwischt..." - nein man will nun auch rechtlich gegen mich vorgehen....

nun ich bin mir nichts falschem bewusst bzw. was kommt nun auf mich zu :(? oder ist das nur ne leere Drohung?

Pinoccio
2006-02-06, 17:11:31
nun ich bin mir nichts falschem bewusstAGB, Punkt 6.1 (http://tickets.fcbayern.de/internetverkauf/static/agb/de/agb.htm) spricht vom gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf, der untersagt wird.

Eingedenkt des Rechtsberatungsgesetzes (http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz) solltest du mal über den Besuch eines Anwaltsforum (https://www.frag-einen-anwalt.de/) oder eines Anwaltes direkt nachdenken.

mfg Sebastian

Das gute A
2006-02-06, 17:14:41
Wie Pinoccio sagt: Besser erst die AGB lesen... das ist wohl Pech, wobei ich vermute, dass man sich da außergerichtlich mit dem FCB wird einigen können.

Hol Dir aber auf jeden Fall nen Rechtsberater.

Gruß

crusader4
2006-02-06, 18:48:22
Hallo!
Das Thema interessiert mich auch. Ich habe drei Karten für Robbie Williams bestellt. Eine davon ist für mich, die anderen beiden werde ich wohl im Bekanntenkreis zum Einkaufspreis verkaufen. Aber mal angenommen, ich würde die Karten bei Ebay deutlich unter dem Einkaufspreis reinsetzen. Müßte ich dann auch befürchten als gewerbsmäßiger Verkäufer zu gelten, wenn der Endpreis deutlich über dem Einkaufspreis liegt. Kann ich was dafür, wenn die Leute so viel für die Karten bieten? Könnte man mich dann am Sack packen?

Grüße, Crusader

Gast
2006-02-11, 17:52:53
Gewerblicher Verkauf ist es nur dann, wenn es den privaten Rahmen übersteigt. Wenn du z.B. deinen Rechner verkaufst, dann ist es ein Privatverkauf. Wenn du das ganze in größerem Rahmen machst z.B. ein kleines Hardwaregeschäft hast, dann ist es kein Privatverkauf mehr. Wenn du 3 Karten per eBay verkaufst, die du nicht mehr brauchen kannst, dann ist es kein gewerblicher Verkauf und du kannst den Einkaufspreis einklagen, da die Sperrung nicht gerechtfertigt war. Etwas Anderes wäre es, wenn du 100 Karten einkaufst, um diese dann mit Gewinn weiterzuverkaufen.

Amarok
2006-02-11, 19:50:30
aber kommerziell ist es eben.

Lass dich am besten durch einen Anwalt beraten, der wird dir schon die richitgen Tipps geben.