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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Welche Pflichten hat der Händler bei defektem RAM?


Koegs
2006-02-09, 15:03:05
Hallo,

ich habe im August 2005 zwei Crucial Ballistix Tracer 1GB Kits von Cyberport gekauft. Nachdem diese lange problemlos ihren Dienst getan haben, meldet nach einem Test mit memtest86+ Fehler, reproduzierbar und in verschiedenen Systemen.

Pflichtbewusst habe ich bei Cyberport angerufen und nachgefragt wie weiterhin zu verfahren ist. Der freundliche Mitarbeiter am Telefon hat mir eine RMA-Nummer gegeben und mir gesagt, dass ich sofort einen Austausch kriegen würde. (Was sich nach späterem Nachfragen als Falschaussage herrausstellte.)

Nun vertröstet mich Cyberport seit einem Monat mit der Aussage "dafür ist der Hersteller zuständig und wir sind sozusagen nur Dienstleister für die Garantieabwicklung".

Welche Möglichkeiten habe ich, möglichst bald mal wieder meinen Speicher zu erhalten?

Mumins
2006-02-09, 15:29:02
Hallo,

ich habe im August 2005 zwei Crucial Ballistix Tracer 1GB Kits von Cyberport gekauft. Nachdem diese lange problemlos ihren Dienst getan haben, meldet nach einem Test mit memtest86+ Fehler, reproduzierbar und in verschiedenen Systemen.

Pflichtbewusst habe ich bei Cyberport angerufen und nachgefragt wie weiterhin zu verfahren ist. Der freundliche Mitarbeiter am Telefon hat mir eine RMA-Nummer gegeben und mir gesagt, dass ich sofort einen Austausch kriegen würde. (Was sich nach späterem Nachfragen als Falschaussage herrausstellte.)

Nun vertröstet mich Cyberport seit einem Monat mit der Aussage "dafür ist der Hersteller zuständig und wir sind sozusagen nur Dienstleister für die Garantieabwicklung".

Welche Möglichkeiten habe ich, möglichst bald mal wieder meinen Speicher zu erhalten?

Falsch, so wie es aussieht ist der Defekt innerhalb 6 Monaten nach Kauf aufgetreten. Also fällt das in die Gewährleistung mit Beweislast beim Händler. Weise den Händler auf § 437 BGB i.V.m. § 439 1 BGB hin.

mofa84
2006-02-09, 15:29:24
stimmt imho nicht. Der Händler ist dafür zuständig. (bezieht sich natürlich auf die Frage vom Fredersteller, nicht auf den Post über diesem)

Kannst mit nem Anwalt drohen und z.B. 2 Wochen Frist setzen. Gab aber erst so nen Fred.

Koegs
2006-02-09, 15:41:21
Danke für die schnellen Antworten.

Im Prinzip war mir das auch klar, was ihr schon geschrieben habt. (Wikipedia sei danke). Ich wollte nur nochmal wissen, ob ich das richtig verstanden habe.

Der Defekt trat (zum Glück) schon im Januar, also nach 5 Monaten auf.

Gruss,
Koegs