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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : arbeitsamt will mir sämtliche leistungen streichen!


Captain America
2006-02-11, 09:39:18
in letzter zeit werde ich vom arbeitsamt mit briefen bombardiert. ich hole gestern also wieder einen raus. gesichtsausdruck: :ugly: "wasn jetzt schon wieder, pest?"

betreff "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), hier: Berücksichtigung von Vermögen": :uconf2:

angeblich soll jemand aus meiner bedarfsgemeinschaft oder ich freistellungsaufträge erteilt haben. gesichtsausdruck: :uking:

dieser stimmt nicht überein mit dem antrag. oder so. :usad:

jedenfalls wollen die mir jetzt sämtliche leistungen kürzen wenn ich nicht in der frist antworte. :ulol3:

ja ähhh ok. ich weiss jetzt beim besten willen nicht was die von mir wollen. ich bin nicht mehr arbeitslos, ich habe mich abgemeldet im nov 2005. ich weiss nicht mal was ein verkackter freistellungsantrag ist. ich war damals der einzige in meiner bedarfsgemeinschaft. ich habe alle meine "vermögen" - also mein girokonto im minus LAEL ZOMG - angegeben. und jetzt wollen die mir die leistungen streichen! :eek: die ich schon seit monaten nicht mehr beziehe. :ugly: was wollen die jetzt von mir, ich hab echt keinen bock SCHON WIEDER irgend was zu schreiben.

help plx! :frown:

aCiD
2006-02-11, 09:51:57
Einfach am Montag mal hingehen und die fragen was das soll, würde ich jedenfalls so machen. Das Arbeitsamt ist echt der letzte Haufen...^^ Oder anrufen, steht doch bestimmt n Sachbearbeiter drauf...

Greetz
aCiD

Fatality
2006-02-11, 09:52:11
Wie soll dir hier jemand helfen wenn du nicht einen anständigen Satz zu Stande bringst?

Restalkohol? :rolleyes:

Crossfade
2006-02-11, 09:52:58
ruf doch einfach mal an und sag das denen, was anderes wird dir wohl kaum übrigbleiben.

Jakeman
2006-02-11, 09:55:57
Freistellungsaufträge werden für Zinseinkünfte gestellt.
Sparbuch,Bausparvertäge und so´n Zeuch

Captain America
2006-02-11, 09:58:57
Wie soll dir hier jemand helfen wenn du nicht einen anständigen Satz zu Stande bringst?

Restalkohol? :rolleyes:

glaub ma dran das schreiben ist mindestens genau so wirr. und nein, bin clean. ich will aber nich am montag hingehen, ich will auch nich anrufen, ich will nur meine ruhe und wissen was die wollen damit ich sie auslachen kann. das kostet mich zu viel zeit und nerven, dann noch mit dem arbeitslosen gesocks in einem raum warten, boah nää alda lass ma. mir wär aber schon geholfen wenn ich wüsste wer oder was freistellungsauftrag ist. :frown:

captainsangria
2006-02-11, 10:00:26
mir wär aber schon geholfen wenn ich wüsste wer oder was freistellungsauftrag ist. :frown:

http://de.wikipedia.org/wiki/Freistellungsauftrag

;D

Captain America
2006-02-11, 10:02:11
Freistellungsaufträge werden für Zinseinkünfte gestellt.
Sparbuch,Bausparvertäge und so´n Zeuch


ohhh da könnte was sein. ich habe kürzlich einen brief bekommen von der deutschen bank. dort habe ich noch ein konto. kotostand: 3,24 EUR. :ugly: das konto habe ich damals nicht abgemeldet, weil der typ am bankschalter es nich machen wollte, und ich dafür nen brief hätte schreiben müssen, voll umständlich, kostete damals mehr als geld drauf war.

ZOMG, kann ich jetzt verklagt werden weil ich 3,24 EUR unterschlagen habe? :ugly: ICH MEIN WAS WOLLEN DIE MACHEN, LEISTUNGEN STREICHEN? LAEL :D:D:D;D ^^

HolyMoses
2006-02-11, 10:02:42
hmm,wollen die eventuell ne rückzahlung von dir?
vielleicht haben die nen verdacht das du sie in der zeit als du leistungen bezogen hast,beschissen hast?

Captain America
2006-02-11, 10:08:28
hmm,wollen die eventuell ne rückzahlung von dir?
vielleicht haben die nen verdacht das du sie in der zeit als du leistungen bezogen hast,beschissen hast?

nee, da kam auch schon was, weil ich angeblich zu spät meine beschäftigung gemeldet habe soll ich 86,42 EUR zurückzahlen. die alte aufm amt meinte "bla bla zahlung alles ok rechtzeitig gemeldet" und jetzt monate später kommt denen die idee, es is doch nich ok. meinste ich hab mal diese intensive schriftliche betreuung bekommen als ich arbeitslos war? nee. kein wunder dass wir 5 mio arbeitslose haben wenn die den ganzen tag briefe an arbeitende schreiben. wegen 3,24 EUR und 86,42 EUR. die kosten für die organisation der rückzahlungsforderung überschreitet ganz sicher den geforderten betrag. :mad:

ilPatrino
2006-02-11, 10:37:54
nee, da kam auch schon was, weil ich angeblich zu spät meine beschäftigung gemeldet habe soll ich 86,42 EUR zurückzahlen. die alte aufm amt meinte "bla bla zahlung alles ok rechtzeitig gemeldet" und jetzt monate später kommt denen die idee, es is doch nich ok. meinste ich hab mal diese intensive schriftliche betreuung bekommen als ich arbeitslos war? nee. kein wunder dass wir 5 mio arbeitslose haben wenn die den ganzen tag briefe an arbeitende schreiben. wegen 3,24 EUR und 86,42 EUR. die kosten für die organisation der rückzahlungsforderung überschreitet ganz sicher den geforderten betrag. :mad:

wenn die spinner wirklich wegen solchen summen ein faß aufmachen wollen, würde ich versuchen, die zu ratenzahlung zu überreden. du hast momentan nix, aber biete denen 12 raten an, damit wird das ganze noch absurder...

bekannter mußte auch einen monat bafög zurückzahlen, weil irgendein zahlungseingang ein paar tage zu früh kam und natürlich verschwiegen wurde. der hatte doch glatt drei tage vor bewilligungsende knapp mehr als sein lebensminimum, neues bafög hat er nicht mehr beantragt, aber die drei tage waren halt repräsentativ für den gnzen monat :confused: und die tatsache, daß ers verschwiegen hat, wurde als betrugsversuch gewertet...

Alexander
2006-02-11, 11:52:34
Das AAmt führte zum Jahresende einen Datenabgleich durch. Dabei viel auf, dass du einen Freistellungsauftrag für ein Konto welches sie nicht kannten gestellt hast. Und schon wird alles überprüft. Ruf einfach an: "Altes Konto. Völlig vergessen, da nicht mehr genutzt blabla" Biete dem Sachbearbeiter einen Nachweiss zuzuschicken über die Umsätze oder den Stand des Kontos. Sollte reichen.

KinGGoliAth
2006-02-11, 12:05:13
hinlaufen und die sache klären. fertig.

im gegensatz zum rest der welt kannst du die schuld nicht einfach auf cap am schieben :D

Senfgnu
2006-02-11, 12:26:21
sie wollen dir Leistungen kürzen? lass sie doch!?

Kannst ja auch mal anrufen und fragen, um was es geht, natürlich per R-Gespräch :D

sun-man
2006-02-11, 12:56:50
nee, da kam auch schon was, weil ich angeblich zu spät meine beschäftigung gemeldet habe soll ich 86,42 EUR zurückzahlen. die alte aufm amt meinte "bla bla zahlung alles ok rechtzeitig gemeldet" und jetzt monate später kommt denen die idee, es is doch nich ok. meinste ich hab mal diese intensive schriftliche betreuung bekommen als ich arbeitslos war? nee. kein wunder dass wir 5 mio arbeitslose haben wenn die den ganzen tag briefe an arbeitende schreiben. wegen 3,24 EUR und 86,42 EUR. die kosten für die organisation der rückzahlungsforderung überschreitet ganz sicher den geforderten betrag. :mad:
glaub ma dran das schreiben ist mindestens genau so wirr. und nein, bin clean. ich will aber nich am montag hingehen, ich will auch nich anrufen, ich will nur meine ruhe und wissen was die wollen damit ich sie auslachen kann. das kostet mich zu viel zeit und nerven, dann noch mit dem arbeitslosen gesocks in einem raum warten, boah nää alda lass ma. mir wär aber schon geholfen wenn ich wüsste wer oder was freistellungsauftrag ist.

Tja, kaum wieder Arbeit schon ist man wer, richtig? 80€*4 Mio...naja, Du bist ja so ein schlauer Mensch mit Arbeit. Was macht eigentlioch Dein Chef wennmal jemand nicht zahlt oder so? Drauf geschissen oder ein Faß auf weil man die Leute ja bezahlen muß?

MFG

Bandit666
2006-02-11, 14:08:05
glaub ma dran das schreiben ist mindestens genau so wirr. und nein, bin clean. ich will aber nich am montag hingehen, ich will auch nich anrufen, ich will nur meine ruhe und wissen was die wollen damit ich sie auslachen kann. das kostet mich zu viel zeit und nerven, dann noch mit dem arbeitslosen gesocks in einem raum warten, boah nää alda lass ma. mir wär aber schon geholfen wenn ich wüsste wer oder was freistellungsauftrag ist. :frown:

:eek: :eek:
IST JETZT NICHT DEIN ERNST, ODER???????

atlantic
2006-02-11, 14:56:18
hmm, blick ich nicht. Freistellungsaufträge an seine Bank erteilt eigentlich jeder, der irgendwo Konten hat. Die Dinger kriegt man doch gleich bei Eröffnung eines Kontos in die Hand gedrückt. Versteh ich nicht, wieso das Sozialamt das für verdächtig hält.

Aber ich denke, du kannst dich ganz gemütlich zurücklehnen. Erst, wenn man Zinsen aus Guthaben in Höhe von 1.421 € / Jahr (für 2005) erzielt hat, fällt man unter Kapitalertragssteuer. Wer so viel Zinsen kriegt, zumal bei den heutigen Zinssätzen, der hat mit dem Sozialamt sicher nicht viel am Hut.

Dieser Freistellungsauftrag dient nur dazu, die Bank von der Pflicht (bis zu der besagten Grenze von 1421 €) zu befreien, die Steuern sofort bei Erzielung irgendeines Zinsertrags ans Finanzamt direkt abzuführen. Die wären nämlich sonst verpflichtet, schon bei 10 Cent Zinsertrag direkt abzuführen.

Joah, oder so. Hats einer halt nicht gepeilt auf dem Sozialamt. :usweet:

Lokadamus
2006-02-11, 15:06:15
mmm...

Hab letztens auch Post vom AA bekommen, gleich in doppelter Ausführung. Nachdem meine kleine Deprieattacke weg war, schliesslich hatte ich die Hoffnung, nie wieder was von denen zu hören, guckte ich mir erstmal an, was los ist.
Im 1. Brief geht es um den Zeitraum, wo ich noch als arbeitslos gemeldet war und schon gearbeitet hatte. Das bedeutet, ich muss das Geld zurückbezahlen, was ich damals schon gemacht habe. Nun hab ich noch folgendes Problem:
für die nachstehenden Zeiträume wurden folgende beitragspflichtige Einnamen gemeldet: (von - bis) beitragspflichtige Einnahmen 0,00 Euro ...

Kommen wir zum 2. Brief, welcher im interessanten Teil folgenden Text hat:
Sie haben bereits einen Leistungsnachweis erhalten. Ja, ich denke, damit ist der 1. Brief gemeint :uup:.Für den gemeldeten Zeitraum sind jedoch nachträgliche Änderungen eingetreten Waahh??? Wer hat das den verbockt?
Nunmehr wurden für die nachstehenden Zeiträume folgende Beitragspflichtige Einnahmen gemeldet: Als ob ich schwarz arbeiten würde :ucrazy:.
vom bis Beitragspflichtige (<-- das haben sie wirklich gross geschrieben) Beiträge 0,00 Euro ...
Was wollen die von mir :uconf2:

Wenigstens wurden beide Briefe maschinell erstellt und so fehlt auch eine Angabe zu einem Mitarbeiter, den man mal anrufen kann ... toll, ich bin begeistert ...

[dzp]Viper
2006-02-11, 18:16:30
das kostet mich zu viel zeit und nerven, dann noch mit dem arbeitslosen gesocks in einem raum warten, boah nää alda lass ma. mir wär aber schon geholfen wenn ich wüsste wer oder was freistellungsauftrag ist. :frown:

Cap das gibt eine Verwarnung. Auch wenn du wohl gerade etwas angefresses warst, hast du nicht das Recht diese Leute als "Gesocks" zu bezeichnen! Bitte halte dich das nächste mal etwas zurück - Danke

Die Moderation

govou
2006-02-11, 18:30:33
Viper']Cap das gibt eine Verwarnung. Auch wenn du wohl gerade etwas angefresses warst, hast du nicht das Recht diese Leute als "Gesocks" zu bezeichnen! Bitte halte dich das nächste mal etwas zurück - Danke

Die Moderation
Zu Recht! Bannt ihn!!! X-D

@OnTopic: Ich würde in deiner Stelle überhaupt nichts mehr machen und abwarten, solange keine konkreten Forderungen (mit Belegen) kommen, sollen sie dir doch deine Leistungen streichen.

wuschel12
2006-02-11, 18:37:57
Kam das Ding per Einschreiben?
Wenn nicht, dann liegt der Brief bei denen noch auf dem Schreibtisch :D

Kinehs
2006-02-11, 20:14:15
:eek: :eek:
IST JETZT NICHT DEIN ERNST, ODER???????

Naja verallgemeinern darf man nicht, aber was da oft für Leute abhängen, meine Fresse. Unsere FH ist direkt daneben und manchmal frag ich mich. :cool:
Ausserdem kann ich es verstehen, dass CapM (anscheinend Ex-Arbeitsloser), damit nix mehr zu tun haben will, auch mit dem Milieu. Ich kenne auch einige, die sind voll OK, andere gehen voll ab gegen Politik und sonstwas und kassieren weiterhin viel zu viel Geld für 0 Elan und 0 Einsatzbereitschaft bei 0 Bildung und 0 Hirn.

hmm, blick ich nicht. Freistellungsaufträge an seine Bank erteilt eigentlich jeder, der irgendwo Konten hat. Die Dinger kriegt man doch gleich bei Eröffnung eines Kontos in die Hand gedrückt. Versteh ich nicht, wieso das Sozialamt das für verdächtig hält. Aber ich denke, du kannst dich ganz gemütlich zurücklehnen. Erst, wenn man Zinsen aus Guthaben in Höhe von 1.421 € / Jahr (für 2005) erzielt hat, fällt man unter Kapitalertragssteuer. Wer so viel Zinsen kriegt, zumal bei den heutigen Zinssätzen, der hat mit dem Sozialamt sicher nicht viel am Hut. Dieser Freistellungsauftrag dient nur dazu, die Bank von der Pflicht (bis zu der besagten Grenze von 1421 €) zu befreien, die Steuern sofort bei Erzielung irgendeines Zinsertrags ans Finanzamt direkt abzuführen. Die wären nämlich sonst verpflichtet, schon bei 10 Cent Zinsertrag direkt abzuführen. Joah, oder so. Hats einer halt nicht gepeilt auf dem Sozialamt.

Natürlich kann es sich um einen Fehler handeln, deswegen würde ich den betreffenden einfach mal anrufen.

Allerdings vergesst ihr hier was: Man darf nicht zu viel Vermögen haben um bestimmte Leistungen beziehen zu können.
Anhand eines Freistellungsauftrags und den bezahlten Steuern auf Zinsen kann man natürlich Rückschlüsse auf Vermögen ziehen.
Sprich wenn ich über 142x Euro Zinsen habe, dann kann man sich ja ausrechnen, was für ein Vermögen dahintersteckt.

Das ist ein ganz normales Vorgehen, davon weiss sogar ich, obwohl ich mit der Materie nix zu tun hab und es hoffentlich auch nie werde.

rokko
2006-02-11, 23:08:48
ZOMG, kann ich jetzt verklagt werden weil ich 3,24 EUR unterschlagen habe? :ugly: ICH MEIN WAS WOLLEN DIE MACHEN, LEISTUNGEN STREICHEN? LAEL :D:D:D;D ^^
Ne verklagen werden sie dich nicht. Aber im schlimmsten Fall werden sie Rückforderungen haben von zu Unrecht erlangten Leistungen.
Das erstmal mal nur zu Unrecht. Wenn du kein Vermögen hattest passiert dir auch nichts. Wenn du nun aber garnichts tust und abwartest begibst du dich in Verzug.
Das heisst das einfachste und günstigste ist es sich mit dem Bearbeiter in Verbindung zu setzen. Er kann dir erklären wie es dazu und was dazu der Anlass war. (nicht alle Beamten sind Ididoten oder dumm die meistens sind auch nur Menschen) :smile:
Und so kannst du das ganze meistens ganz einfach klären.

Horst Schimanski
2006-02-12, 07:28:54
hmm, blick ich nicht. Freistellungsaufträge an seine Bank erteilt eigentlich jeder, der irgendwo Konten hat. Die Dinger kriegt man doch gleich bei Eröffnung eines Kontos in die Hand gedrückt. Versteh ich nicht, wieso das Sozialamt das für verdächtig hält.

Und so wird es auch bei dem vergessenen Konto bei der Dt.Bank gewesen sein. Ich vermute, daß dieses beim Antrag nicht angegeben wurde.

Über den Freistellungsauftrag kam das Arbeitsamt (über das Finanzamt) zu der Erkenntnis, daß noch ein nicht angegebenes Konto existiert, und damit eventuelle Guthaben.

Wenn man alle Konten aufführen muß, war der Antrag wohl formell schon mal nicht in Ordnung.
Ist doch verständlich, daß dort nachgehakt wird.
Bleibt also, für den Bezugszeitraum die Umsätze und Salden dieses Kontos nachzureichen.

Ist aber nur eine Vermutung...

atlantic
2006-02-12, 13:09:12
Und so wird es auch bei dem vergessenen Konto bei der Dt.Bank gewesen sein. Ich vermute, daß dieses beim Antrag nicht angegeben wurde.

Über den Freistellungsauftrag kam das Arbeitsamt (über das Finanzamt) zu der Erkenntnis, daß noch ein nicht angegebenes Konto existiert, und damit eventuelle Guthaben.

Wenn man alle Konten aufführen muß, war der Antrag wohl formell schon mal nicht in Ordnung.
Ist doch verständlich, daß dort nachgehakt wird.
Bleibt also, für den Bezugszeitraum die Umsätze und Salden dieses Kontos nachzureichen.

Ist aber nur eine Vermutung...

die Vermutung könnte stimmen. Wenn er damals dieses Konto nicht angegeben hat (weil Guthaben um 3 € oder einfach nur vergessen), und sie haben ne Info über einen Freistellungsauftrag bei der DB, dann ists klar.

Tja, vielleicht reicht ja, wenn er die Bank beauftragt, die Kontoumsätze dem Sozialamt für den fraglichen Zeitraum mitzuteilen.

nemesiz
2006-02-12, 20:04:24
dann noch mit dem arbeitslosen gesocks in einem raum warten, boah nää alda lass ma. :frown:


vooorsicht ... aber voooooooorsicht