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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : eBay Accounthackingversuch


hyperterminal
2006-02-13, 10:04:00
Hallo!

Ich brauche dringend eure Hilfe. Jemand hat versucht meinen eBay Account zu hacken (sofern man dies so nennen kann). Er hat meinen Accountnamen eingeben und sich ein neues Passwort zuschicken lassen. Die Mail ging zum Glueck an meine Email Adresse. Dort steht jetzt Uhrzeit und IP. Ich hatte bereits jemanden in Verdacht und dieser Verdacht wurde durch die IP bestaetigt (Ich habe also Name, Anschrift, Telefonnummer).

Wie soll ich jetzt weiter verfahren? Soll ich den Vorfall eBay melden, damit die sich der Sache annehmen (der Taeter ist selber eBay Mitglied), soll ich zur Polizei (nehmen die das ueberhaupt ernst?), soll ich die Erziehungsberechtigten informieren oder soll ich mit dem Typen erstmal reden (denk aber nicht, dass das was bringt)?

Vielen Dank fuer euren Rat!

Kurgan
2006-02-13, 10:06:16
wenn dieser jemand keinen zugriff auf dein emailkontot hat war die ganze aktion sinnlos. ich würde wohl die gesammelten sachen behalten und abwarten. was strafbares ist imho nicht passiert.

Stormtrooper
2006-02-13, 10:10:43
Na sicher hat er sich Strafbar gemacht..
Guggst du hier
§ 303a

Datenveränderung

(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 202a

Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

Tomi
2006-02-13, 10:16:13
Eher müsste der Kamerad wegen "Dämlichkeit" 2 Jahre in den Bau.

Ich mein....der "Hackversuch" ist doch so wie er gelaufen ist, absolut lachhaft. Wenn das so einfach wäre, warum verschicken die echten Hacker denn aufwändige Phising-Mails?

Oliver_G
2006-02-13, 10:22:05
Eher müsste der Kamerad wegen "Dämlichkeit" 2 Jahre in den Bau.
"soll ich die Erziehungsberechtigten informieren"
Naja, ob der schon strafmündig ist...

hyperterminal
2006-02-13, 10:24:35
"soll ich die Erziehungsberechtigten informieren"
Naja, ob der schon strafmündig ist...
Sorry hab mich missverstaendlich ausgedrueckt. Er ist 18. Aber ich kann ihm Stress machen, wenn ich das seiner Mutter erzaehle.

Mr.Fency Pants
2006-02-13, 10:32:14
Was gibts denn da noch zu überlegen? Also ich würde den anzeigen oder es MINDESTENS seiner Mutter erzählen. Was meinst du denn, was alles mit deinem Account hätte passieren können, wenn er sich nicht so dämlich angestellt hätte? Alternativ würd ich mir den mal zur Seite nehmen und dem was erzählen.

seahawk
2006-02-13, 10:37:33
Mindestens Eban informieren. Ich würde auch Anzeige erstatten.

Senfgnu
2006-02-13, 12:25:56
Ihn wegen seiner Dummheit auslachen und seine Mami anrufen. Und wenn sich das Ganze wiederholt, mal die grüngekleideten Leutchen infomieren, auch wenn ich bezweifle, dass da außer einem Lachanfall der Beamten was rauskommt

Duran05
2006-02-13, 12:36:22
Das benutzen einer "Passwort vergessen" Funktion ist keine Straftat!, das sollte jedem einleuchten.

Da niemand Zugriff auf dem Account hatte, wird weder ebay noch irgendjemand anderes etwas unternehmen. Wozu auch? Es ist nichts passiert laut der Beschreibung.

Außerdem sagt die IP-Adresse wenig aus. Die korrekte Anschrift wird erst ersichtlich, nachdem die Polizei bzw. ein Gericht die Herausgabe beim Provider verlangt hat!

Kurgan
2006-02-13, 12:41:10
Na sicher hat er sich Strafbar gemacht..
Guggst du hier
§ 303a

Datenveränderung

(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 202a

Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
nichts von alldem trifft zu oder hat stattgefunden. bestenfalls könnte man annehmen, das er versucht hat sich auf einen account einzuloggen was dann 202 wäre und wo der versuch nicht strafbar ist.
man könnte ferner annehmen, das er wenn das einloggen geklappt hätte er auch gegen 303 verstossen hätte indem dann das pw geändert worde wäre, das sind aber vielzuviele "wäre" und "annehmen" als das da irgenein staatsanwalt auch nur einen brief für schreiben würde.

hyperterminal
2006-02-13, 13:48:54
nichts von alldem trifft zu oder hat stattgefunden. bestenfalls könnte man annehmen, das er versucht hat sich auf einen account einzuloggen was dann 202 wäre und wo der versuch nicht strafbar ist.
man könnte ferner annehmen, das er wenn das einloggen geklappt hätte er auch gegen 303 verstossen hätte indem dann das pw geändert worde wäre, das sind aber vielzuviele "wäre" und "annehmen" als das da irgenein staatsanwalt auch nur einen brief für schreiben würde.
Das befuerchte ich leider auch. Da wuerde keiner was machen. Unser Rechtssystem ist in dieser Hinsicht noch verbesserungswuerdig. Nicht auszudenken, was er haette machen koennen, wenn das geklappt haette. Eines Tages wuerde ich dann Post von einem Anwalt bekommen, der mich auffordert, die Rechnung fuer den bei eBay ersteigerten Ferrari nun endlich zu begleichen.

Duran05
2006-02-13, 14:03:31
Das hat überhaupt nichts mit dem Rechtssystem zu tun.

Derjenige User hat einfach eine Funktion benutzt, die jedem ebay-User zur Verfügung steht. Statt seiner eigenen email Adresse bzw. Accountnamen, hat er eben einen anderen angegeben. Na und? Das ist völlig belanglos, da die emails sowieso nur dem rechtmäßigen Besitzer zugeschickt werden.

Das ist außerdem nicht nur bei ebay möglich, sondern bei fast jedem Forum, welches eine "Passwort zuschicken"-Funktion hat.
Auch hier im 3DCenter mit diesem Link:
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/login.php?do=lostpw

Kurgan
2006-02-13, 14:06:21
Das befuerchte ich leider auch. Da wuerde keiner was machen. Unser Rechtssystem ist in dieser Hinsicht noch verbesserungswuerdig. Nicht auszudenken, was er haette machen koennen, wenn das geklappt haette. Eines Tages wuerde ich dann Post von einem Anwalt bekommen, der mich auffordert, die Rechnung fuer den bei eBay ersteigerten Ferrari nun endlich zu begleichen.
kaum wahrscheinlich, ein sicheres pw vorrausgesetzt. wer jedoch "12345" als pw hat, dem gehört sowieso der rechner abgenommen.

Kurgan
2006-02-13, 14:10:46
Das hat überhaupt nichts mit dem Rechtssystem zu tun.

Derjenige User hat einfach eine Funktion benutzt, die jedem ebay-User zur Verfügung steht. Statt seiner eigenen email Adresse bzw. Accountnamen, hat er eben einen anderen angegeben. Na und? Das ist völlig belanglos, da die emails sowieso nur dem rechtmäßigen Besitzer zugeschickt werden.

Das ist außerdem nicht nur bei ebay möglich, sondern bei fast jedem Forum, welches eine "Passwort zuschicken"-Funktion hat.
Auch hier im 3DCenter mit diesem Link:
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/login.php?do=lostpw
... vor allem kann es ja auch wirklich mal aus versehen passieren. zahelndreher im nick und nicht bemerkt (hat ach auch schon, wenn auch nicht bei ebay) und schon wundert man sich warum das alte pw nicht funzt. also mal schnell auf den zuschicken button geklickt ....