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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Thema PN - mehr ist dabei nicht rausgekommen?


PHuV
2006-02-14, 13:41:04
Zitat:

Private Nachrichten (PN) dienen dazu anderen Mitgliedern Mitteilungen privater Natur zukommen zu lassen. Sie sind grundsätzlich nicht für die Wiedergabe im öffentlichen Forum bestimmt. Ausnahmsweise kann jedoch eine PN mit Genehmigung des jeweiligen Partners auch öffentlich gepostet werden, soweit ihr Inhalt themenbezogen ist. Die Moderation schreitet aber dann ein, wenn Stellen aus der Nachricht wiedergeben werden, die schützenswerte Informationen wie Adressen oder ähnliche Daten enthalten oder der Zitierte diese Inhalte entfernt haben möchte. Prinzipiell betrachten wir die Wiedergabe von Passagen aus PNs als unhöflich.


Ist IMHO ein schwaches Ergebnis! Unberechtigtes Posten einer PN/EMail usw. gehört eigentlich bepunktet oder gebannt, so wie es in anderen Foren gemacht wird (Heise ..). Es ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes des Schreibers, wenn das, was er privat an eine Person schreibt, einfach ohne seine Zustimmung veröffentlicht wird. Das nur als "unhöflich" zu bezeichnen ist sehr verharmlost dargestellt. :rolleyes:

:up: Zumindest habt Ihr den Passus drin, daß der Zitierte den Passus entfernen lassen kann, schon man ein Fortschritt.

Thowe
2006-02-14, 13:52:51
Wir haben uns darüber lange Zeit den Kopf zerbrochen und ich will ich gerne einfach begründen: Die PN Funktion wird leider recht häufig missbraucht um Mitglieder zu beleidigen, wir persönlich können nicht mal überprüfen ob es diese überhaupt gab. Garantieren wir aber jeden der PN nutzt eine Narrenfreiheit unabhängig deren Inhalt, dann sinkt auch die Hemmschwelle zum Missbrauch.

Niemand soll jemanden schreiben: "Du Arschloch" und wenn jemand anderes diese PN öffentlich stellt, dann sehe ich das ähnlich wie eine Gerichtsverhandlung, wo derartige Vergehen wie eben die Ehrverletzung öffentlich behandelt werden. Was bedeutet, dass ich persönlich unter keinen Umständen jemand zur Hilfe komme, der meint per PN andere beleidigen zu müssen. Aber! Wenn eine PN zitiert wird, deren Inhalt wirklich privat und im weiten Sinne schützungswert ist, dann werde ich direkt handeln. Ist der Inhalt "egal", dann eben nur auf Aufforderung.

So erklärt sich im Groben der obige Text, der als Regel aufgenommen wurde.

Simon Moon
2006-02-14, 14:18:11
Man sollte doch nur schreiben, was man auch vertreten kann. Wenn man etwas vertreten kann, so braucht man sich auch nicht vor der Öffentlichkeit zu scheuen.

Auf welchen hypothetischen Fall, der nicht von dieser Regel gedeckt wird, beziehst du dich denn? (Abgesehen von einem unbegründeten Prinzip, was du ja in diversen anderen Foren haben kannst.)

kmf
2006-02-14, 14:29:14
Wir haben uns darüber lange Zeit den Kopf zerbrochen und ich will ich gerne einfach begründen: Die PN Funktion wird leider recht häufig missbraucht um Mitglieder zu beleidigen, wir persönlich können nicht mal überprüfen ob es diese überhaupt gab. Garantieren wir aber jeden der PN nutzt eine Narrenfreiheit unabhängig deren Inhalt, dann sinkt auch die Hemmschwelle zum Missbrauch.

Niemand soll jemanden schreiben: "Du Arschloch" und wenn jemand anderes diese PN öffentlich stellt, dann sehe ich das ähnlich wie eine Gerichtsverhandlung, wo derartige Vergehen wie eben die Ehrverletzung öffentlich behandelt werden. Was bedeutet, dass ich persönlich unter keinen Umständen jemand zur Hilfe komme, der meint per PN andere beleidigen zu müssen. Aber! Wenn eine PN zitiert wird, deren Inhalt wirklich privat und im weiten Sinne schützungswert ist, dann werde ich direkt handeln. Ist der Inhalt "egal", dann eben nur auf Aufforderung.

So erklärt sich im Groben der obige Text, der als Regel aufgenommen wurde.Ich finde das in dieser Form recht gut. Mehr Bürokratie sollte das 3DC sich nicht aufhalsen. :up:

Läßt es doch im Vergehensfall dem Geschädigten doch noch die Möglichkeit sich öffentlich zu beschweren, ohne daß er damit rechnen muß, abgewürgt zu werden. Während das Ultimative-nicht-veröffentlichen-dürfen jedem Spinner die Möglichkeit einräumen würde, auf Teufel komm raus jeden Member, egal wie, beleidigen zu können, ohne daß es dagegen eine Handhabe gäbe.

Daß in Fällen Verletzen des Datenschutzes sofort eingeschritten werden muß, ist von Gesetzes wegen eigentlich schon geregelt.

onkel2003
2006-02-14, 19:20:44
Ist IMHO ein schwaches Ergebnis! Unberechtigtes Posten einer PN/EMail usw. gehört eigentlich bepunktet oder gebannt, so wie es in anderen Foren gemacht wird (Heise ..). .

und was ist wenn ich behaupte du hast mir ne pn geschickt, wo du mich Unberechtigt dadran erinnerst das ich ein arschloch bin.
in wirklichkeit hast du mir aber dies nicht geschrieben ;-)

möchtest du punkte bekommen, dafür was du nie gesagt hast, den dies könnte ganz schnell missbraucht werden.

ich finde in richtung Private Nachrichten wurde genau das richtige gemacht.
Private Nachrichten sind privat und sollen es auch bleiben.

{655321}-Hades
2006-02-14, 19:28:55
Und wieder frage ich mich: Wozu dieser Thread? Die Meinungen wurden darüber lange und ausführlich getauscht. Glaubst du, dass die Moderation nun was ändert, nur weil du, wie man vorher schon wusstest, eine andere Vorstellung davon hast wie es laufen soll?

Mei, mei, mei...

atlantic
2006-02-14, 20:26:03
Und wieder frage ich mich: Wozu dieser Thread? Die Meinungen wurden darüber lange und ausführlich getauscht. Glaubst du, dass die Moderation nun was ändert, nur weil du, wie man vorher schon wusstest, eine andere Vorstellung davon hast wie es laufen soll?

Mei, mei, mei...

stimmt. Das Thema PN hat schon hier im Forumsforum einiges an Raum eingenommen. Ebenso im Modforum. Es wurde darüber entschieden, wie es in DIESEM Forum gehandhabt wird.

Ich sehe eigentlich keinen weiteren Bedarf, das nochmals wieder hier zu diskutieren.

Pinoccio
2006-02-14, 23:28:10
Ich sehe eigentlich keinen weiteren Bedarf, das nochmals wieder hier zu diskutieren.Solange es User gibt, die die derzeitige Regelung für verkehrt halten gibt es Bedarf.

mfg Sebastian

Simon Moon
2006-02-14, 23:37:09
Solange es User gibt, die die derzeitige Regelung für verkehrt halten gibt es Bedarf.

mfg Sebastian

Das wird es immer geben. Im Extremfall gibt es auch User, die es verkehrt finden gesperrt worden zu sein - soll man mit diesen, zumeist uneinsichtigen Personen, solange diskutieren, bis jeder zufrieden ist? Ich denke das ist nicht Sinn der Sache.

Wären alle gleicher Meinung, was angebracht ist und was nicht, so bräuchten wir auch keine Regeln.

flatbrain
2006-02-14, 23:42:50
Solange es User gibt, die die derzeitige Regelung für verkehrt halten gibt es Bedarf.

mfg Sebastian

Nun, die Frage ist, wer auf diese Diskussion eingeht? Tun wir (im Sinne der Moderation) es nicht, ist eine Diskussion fruchtlos... ;) , ich denke, unsere Meinung zum Thema ist klar, daran werden auch Threads wie dieser nichts ändern.

cu flatbrain

Pinoccio
2006-02-14, 23:54:09
Nun, die Frage ist, wer auf diese Diskussion eingeht? Tun wir (im Sinne der Moderation) es nicht, ist eine Diskussion fruchtlos... ;) , ich denke, unsere Meinung zum Thema ist klar, daran werden auch Threads wie dieser nichts ändern.So wie sich Moderatoren ändern und so wie sich die Zusammensetzung der Moderatorenschaftändert könnte sich ja auch die Meinung ändern.
Möglicherweise gibt es auch neue Argumente oder neue Rahmenbedingungen etc.

Aber du hast wohl Recht, die Diskusion führt leider zu nix. Insofern werde ich (vorerst?) das Thema so hinnehmen wie es ist.

mfg Sebastian

flatbrain
2006-02-14, 23:59:47
Nun, ich bin bei meinem Post von der aktuellen Lage ausgegangen, die in etwa die selbe sein dürfte, wie die, in der die Entscheidung zur Regeländerung fiel. Was ich damit natürlich nicht ausschließen wollte sind Veränderungen, die durch z.B. eine veränderte Gesetzeslage notwendig sind.

Ich denke, ich spreche im Namen der Moderation, wenn ich sage, dass wir für Änderungsvorschläge offen sind, allerdings hat ein einzelner unzufriedener User wenig Aussicht auf Erfolg mit Threads wie diesem.

cu flatbrain

Grestorn
2006-02-15, 08:36:30
Die Betreiber des Forums sollten sich keine Verantwortung für den Inhalt von persönlichen Nachrichten aufhalsen.

Die Telekom fühlt sich schließlich auch nicht verantwortlich, wenn jemand über Telefon oder E-Mail eine andere Person beleidigt oder gar schlimmeres austauscht.

Worum es hier aber geht, ist das Veröffentlichen von PN ohne Einwilligung des Autors in einem Beitrag dieses Forums. Und dafür sind die Betreiber sehr wohl zuständig, da es eben in diesem Forum geschieht. Ob die persönliche Nachricht ursprünglich nun per Forums-PN, E-Mail oder sonst wie ausgetauscht wurde, spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Es ist nicht nur unhöflich, eine private Mail ohne Erlaubnis zu veröffentlichen. Es kann im Extremfall sogar illegal sein, auf jeden Fall sollte es ganz klar mit Punkten o.ä. sanktioniert werden.

Ein "Du du du... das war jetzt aber nicht nett" wird dem Sachverhalt nicht gerecht.

kmf
2006-02-15, 09:03:43
Die Betreiber des Forums sollten sich keine Verantwortung für den Inhalt von persönlichen Nachrichten aufhalsen.

Die Telekom fühlt sich schließlich auch nicht verantwortlich, wenn jemand über Telefon oder E-Mail eine andere Person beleidigt oder gar schlimmeres austauscht.

Worum es hier aber geht, ist das Veröffentlichen von PN ohne Einwilligung des Autors in einem Beitrag dieses Forums. Und dafür sind die Betreiber sehr wohl zuständig, da es eben in diesem Forum geschieht. Ob die persönliche Nachricht ursprünglich nun per Forums-PN, E-Mail oder sonst wie ausgetauscht wurde, spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Es ist nicht nur unhöflich, eine private Mail ohne Erlaubnis zu veröffentlichen. Es kann im Extremfall sogar illegal sein, auf jeden Fall sollte es ganz klar mit Punkten o.ä. sanktioniert werden.

Ein "Du du du... das war jetzt aber nicht nett" wird dem Sachverhalt nicht gerecht.

Grestorn, huhu... komm wieder runter - das Thema ist durch. :)

Grestorn
2006-02-15, 10:02:47
Hallo lieber kmf,


Ich denke, ich spreche im Namen der Moderation, wenn ich sage, dass wir für Änderungsvorschläge offen sind, allerdings hat ein einzelner unzufriedener User wenig Aussicht auf Erfolg mit Threads wie diesem.

Ich habe lediglich zum Ausdruck gebracht, dass nicht nur ein User unglücklich mit dieser Formulierung ist, wie flatbrain das behauptet. Und ich habe meine Meinung begründet. Mehr steht nicht in meinem Beitrag.

Und wieso soll ich irgendwo runterkommen? Wirkt mein Beitrag denn in irgendeiner Weise aufgeregt? Es ist doch nur eine Meinungsäußerung... Ist die in diesem Thread etwa unangebracht?

Du als ex-Mod solltest wissen, dass ein Beitrag wie der Deine nicht dazu geeignet ist, Emotionen in einer Diskussion abzubauen, ganz im Gegenteil. Man könnte auch schlicht "Spam" dazu sagen.

flatbrain
2006-02-15, 10:18:10
Ich habe lediglich zum Ausdruck gebracht, dass nicht nur ein User unglücklich mit dieser Formulierung ist, wie flatbrain das behauptet. Und ich habe meine Meinung begründet. Mehr steht nicht in meinem Beitrag.


Im Nachhinein ist die Formulierung "ein einzelner User" sicherlich unglücklich gewählt, es sollte die Relation zwischen einigen Kritikern des aktuellen Status zur Gesamtzahl der aktiven User dargestellt werden, und wie die Reaktion hier im Thread zeigt, kann anscheinend die Mehrheit mit der aktuellen Regelung leben.

kmf
2006-02-15, 11:53:50
Hallo lieber kmf,



Ich habe lediglich zum Ausdruck gebracht, dass nicht nur ein User unglücklich mit dieser Formulierung ist, wie flatbrain das behauptet. Und ich habe meine Meinung begründet. Mehr steht nicht in meinem Beitrag.

Und wieso soll ich irgendwo runterkommen? Wirkt mein Beitrag denn in irgendeiner Weise aufgeregt? Es ist doch nur eine Meinungsäußerung... Ist die in diesem Thread etwa unangebracht?

Du als ex-Mod solltest wissen, dass ein Beitrag wie der Deine nicht dazu geeignet ist, Emotionen in einer Diskussion abzubauen, ganz im Gegenteil. Man könnte auch schlicht "Spam" dazu sagen.Mit komm wieder runter, hab ich einfach nur gemeint, du sollst dich nicht weiter ereifern, keinen Versuch starten, um eine neue Diskussion anzuschieben. Mehr wars nicht. Und mehr solltest du da auch nicht rein interpretieren. ;)

kmf
2006-02-15, 11:59:25
Im Nachhinein ist die Formulierung "ein einzelner User" sicherlich unglücklich gewählt, es sollte die Relation zwischen einigen Kritikern des aktuellen Status zur Gesamtzahl der aktiven User dargestellt werden, und wie die Reaktion hier im Thread zeigt, kann anscheinend die Mehrheit mit der aktuellen Regelung leben.Womit man wieder sieht, wie einzelne Worte auf die Goldwaage gelegt werden, obwohl das was du gesagt hast, sinngemäß vollkommen in Ordnung ist.

PHuV
2006-02-15, 14:03:19
Und wieder frage ich mich: Wozu dieser Thread? Die Meinungen wurden darüber lange und ausführlich getauscht. Glaubst du, dass die Moderation nun was ändert, nur weil du, wie man vorher schon wusstest, eine andere Vorstellung davon hast wie es laufen soll?

Mei, mei, mei...

Nur eine Frage, habt Ihr den auch mal den rechtlichen Aspekt diskutiert bzw. habt Ihr dazu mal einen fachkundigen Anwalt konsultiert? So Foren wie beispielsweise bei Heise handhaben das anders, gerade weil sich rechtliche Probleme daraus ergeben können, wie es auch Grestorn erwähnte.

Mir geht's jetzt wirklich nicht darum, Euch ans Bein pinkeln zu wollen oder mit aller Gewalt Eure Entscheidung umzustoßen, aber aus meiner Sicht habt Ihr das rechtliche Problem anscheinend nicht so erörtert, ansonsten wärt Ihr zu einer anderen Entscheidung gekommen. Und wie Ihr wißt, sind von Abmahnern viele Foren im Visier, sei es, wenn User Markennamen verwenden, oder der Avatar urheberrechtliches Bildmaterial enthält usw. .

kmf
2006-02-15, 14:54:37
Nur eine Frage, habt Ihr den auch mal den rechtlichen Aspekt diskutiert bzw. habt Ihr dazu mal einen fachkundigen Anwalt konsultiert? So Foren wie beispielsweise bei Heise handhaben das anders, gerade weil sich rechtliche Probleme daraus ergeben können, wie es auch Grestorn erwähnte.

Mir geht's jetzt wirklich nicht darum, Euch ans Bein pinkeln zu wollen oder mit aller Gewalt Eure Entscheidung umzustoßen, aber aus meiner Sicht habt Ihr das rechtliche Problem anscheinend nicht so erörtert, ansonsten wärt Ihr zu einer anderen Entscheidung gekommen. Und wie Ihr wißt, sind von Abmahnern viele Foren im Visier, sei es, wenn User Markennamen verwenden, oder der Avatar urheberrechtliches Bildmaterial enthält usw. .Dir ist das (http://www.3dcenter.org/impressum/erklaerung_whitianga.php) hier bekannt? Wenn ja, dann weißt du ja wer für die rechtlichen Aspekte des Forums zuständig ist, wenn nicht, dann weißt du es eben jetzt.

PHuV
2006-02-15, 14:59:22
bump

atlantic
2006-02-15, 15:16:15
... aber aus meiner Sicht habt Ihr das rechtliche Problem anscheinend nicht so erörtert, ansonsten wärt Ihr zu einer anderen Entscheidung gekommen...

wenn man, würde hier das deutsche Recht gelten, dies (http://bundesrecht.juris.de/postg_1998/BJNR329400997BJNE004900000.html) durchlesen und dazu noch §77 Urheberrechtsgesetz, dann wohl eher nicht.

Einen Briefschutz gibt es allenfalls im § 77 des Urheberrechtsgesetz:

§ 77. (1) Briefe, Tagebücher und ähnliche vertrauliche Aufzeichnungen dürfen weder öffentlich vorgelesen noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Verfassers oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.

was wären im konkreten Fall berechtigte Interessen? Von genau dieser Frage hinge nach deutschem Recht alles ab.

Grestorn
2006-02-15, 15:22:52
"Du Kind!"

ist nach dem Deutschen Gesetz so weit ich weiß als Beschimpfung nicht zu beanstanden. Hier im Forum wird es jedoch durchaus zurecht mit Verwarnung oder gar Punkt beanstandet.

Wie ihr ja auch immer betont, die Gesetze im Forum macht ihr selbst. Sie müssen nur so gestaltet sein, dass ihr Euch den staatlichen Gesetzen gegenüber absichert. Aber ihr seid nicht verpflichtet, die selben Rechte einzuräumen, die dem Bürger nach dem staatl. Gesetz zustehen.

Eine persönliche Nachricht gegen den Willen des Autors zu veröffentlichen kann nur einen Sinn haben: Den Autor in der Öffentlichkeit bloszustellen. Das geht ganz unabhängig davon, ob die PN eine Beleidigung enthalten hat oder einfach nur im Auge des Empfängers besonders dumm oder lächerlich war.

Fragt Euch einfach mal, ob das dem Frieden im Forum dienlich ist. Und der ist doch Euer proklamiertes Ziel.

kmf
2006-02-15, 15:38:15
Nein, wußte ich nicht, danke für den Hinweis. Aber blöde Frage, zählen diese britischen Inseln zum Einzugsgebiet der EU?

Und diese Firma ist doch, wenn ich es richtig verstehe, nichts anderes als ein Dummy, oder?Sagen wir mal so, in Fragen der Entwicklungshilfe werden sie von der EU unterstützt. Ansonsten gehören sie nicht ins Einzugsgebiet der EU. Oder gehören die Falklands etwa auch dazu?

Nein. Die Firma ist rechtens und sie existiert.

PHuV
2006-02-15, 15:46:24
Nein. Die Firma ist rechtens und sie existiert.

Aber sie wurde doch bestimmt nur für 3DCenter gegründet. Und sitzt da jemand jetzt auch dort als "Geschäftsführer" oder so ähnlich? Über Web und Google gibt es über diese Firma keine weiteren Infos.

PHuV
2006-02-15, 15:49:46
Eine persönliche Nachricht gegen den Willen des Autors zu veröffentlichen kann nur einen Sinn haben: Den Autor in der Öffentlichkeit bloszustellen. Das geht ganz unabhängig davon, ob die PN eine Beleidigung enthalten hat oder einfach nur im Auge des Empfängers besonders dumm oder lächerlich war.


Und da gibt es wieder das Grundgesetz:

Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Artikel 10
[Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis]
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.



Und öffentliche Bloßstellung, so wie es Grestorn schilderte, ist eine eindeutige Verletzung dieser Grundrechte, wenn ich das richtig sehe.

Marc-
2006-02-15, 15:53:15
Und da gibt es wieder das Grundgesetz:

Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.


Und öffentliche Bloßstellung, so wie es Grestorn schilderte, ist eine eindeutige Verletzung dieser Grundrechte, wenn ich das richtig sehe.

*gähn*. jede persönliche beleidigung ist eine verletzung der grundrechte. Jedes ehrenrührige verhalten.
In dem moment, in dem ich sage: Du erzählst mist/blödsinn/schwachsinn und nicht "das was du von dir gibst ist sachlich nicht richtig, weil..." verstosse ich bei entsprechender auslegung gegen das grundgesetz. Jetzt so anzufangen ist überzogen und "lächerlich" (q.e.d.)

kmf
2006-02-15, 16:22:17
...Eine persönliche Nachricht gegen den Willen des Autors zu veröffentlichen kann nur einen Sinn haben: Den Autor in der Öffentlichkeit bloszustellen. Das geht ganz unabhängig davon, ob die PN eine Beleidigung enthalten hat oder einfach nur im Auge des Empfängers besonders dumm oder lächerlich war.

Fragt Euch einfach mal, ob das dem Frieden im Forum dienlich ist. Und der ist doch Euer proklamiertes Ziel.Nein, es kann auch einfach nur ein Wehren gegen den Beleidigungsterror sein, der einem gegen den eigenen Willen aufdiktiert wird.

Aber ich wollte hier ja eigentlich auch nichts mehr dazu sagen...

Das Thema ist gegessen.

flatbrain
2006-02-15, 16:39:19
Und da gibt es wieder das Grundgesetz:

Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Artikel 10
[Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis]
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.



Und öffentliche Bloßstellung, so wie es Grestorn schilderte, ist eine eindeutige Verletzung dieser Grundrechte, wenn ich das richtig sehe.

Hm, dann schau dir doch das Gesetz zum Briefgeheimnis mal an..., davon abgesehen stellt sich mir die eine Frage; was ist das schützenswertere Gut, die Würde des Menschen oder eine fragliche Verletzung eines Gesetzes über den Umgang mit gedanklichem Gut? Und ich meine mit der Verletzung der Würde nicht deine Person, sondern die Würde des Jenigen, der deine Beleidigungen via PM ungewollt ertragen muss.

atlantic
2006-02-15, 16:52:29
Artikel 10 GG

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.



§39(2) Postgeheimnis: Zur Wahrung des Postgeheimnisses ist verpflichtet, wer [B]geschäftsmäßig Postdienste erbringt oder daran mitwirkt. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist.


aber genau das habe ich dir alles schon in meiner ersten mail an dich geschrieben. Jetzt halt zum x-ten Male nochmal öffentlich.

...Das Thema ist gegessen.

genau.

*closed*