PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Job-Bewerbung: Soll sie oder soll sie nicht?


WhiteVelvet
2006-02-16, 17:34:03
Meine Mutter ist seit einigen Monaten arbeitslos und nun taucht ein perfektes Stellenangebot für sie auf, auf das sie sich bewerben möchte. Die Sache hat einen Haken: Sie ist von dieser Firma vor 6 Jahren gekündigt worden...
Vorgeschichte: bis 2000 hat sie in einer Firma gearbeitet, die dann Insolvenz angemeldet hat. Diese wurde dann von einer neuen Firma übernommen und meine Mutter konnte über einen Anwalt eine recht hohe Abfindung rausschlagen, die die neue Firma bezahlen musste. Und eben diese Firma bietet nun eine Stelle genau da an, wo meine Mutter schon war.
Was meint Ihr? Soll sie sich dort bewerben? Lohnt es sich überhaupt, würden sie sie nehmen oder könnten sie die Abfindung zurückverlagen? Sie überdenkt nun die Situation und neigt eher dazu, sich nicht zu bewerben.

EDIT: In der Zwischenzeit war sie in einer ganz anderen Firma tätig.

drexsack
2006-02-16, 17:40:24
Mehr als abgelehnt werden kann sie doch nicht, ich würde mich auf jeden Fall bewerben.

Simon Moon
2006-02-16, 17:40:59
Hä? Wieso sollten sie die Abfindung zurückverlangen können? Selbst wenn sie 2 Tage später wieder eingestellt worden wäre, ginge das afaik nicht.
Wenn sie damit keine persönlichen Probleme hat, dann würd ich auf jedenfall zu einer Bewerbung raten. Mehr als eine Absage kann sie nicht erhalten. Und sollte die Firma widererwarten die Abfindung doch durch irgend eine Klausel wieder einfordern können, kann sie der Firma immer noch absagen. Spätestens bei einem Vorstellungsgespräch würden solche Details geklärt.

Ich seh da viel eher die Möglichkeit, dass die Firma absagen könnte, wobei, wenn sie ihren Job damals gut gemacht hat, auch gerade das Gegenteil der Fall sein könnte.

Kurgan
2006-02-16, 17:41:05
bewerben.

schlimmstenfalls bekommt sie eine ablehnung (theoretisch könnte die firma wenn sie scheisse drauf ist ihrem jetzigen arbeitgeber stecken, das sie sich woanders beworben hat .. das bitte bedenken, könnte vom jetzigen arbeitgeber als vertrauensbruch angesehen werden, vor allem wenn der geschäftsbereich ähnlich oder gar gleich ist).

abfindung kann nicht zurückverlangt werden.

Boris
2006-02-16, 17:42:24
@Kurgan

Sie hat ja z.Z. keine Arbeit.

Kurgan
2006-02-16, 17:48:21
@Kurgan

Sie hat ja z.Z. keine Arbeit.
dann fällt der einzige grund weg, darüber nachzudenken ob bewerben oder nicht.

- sie kennt den job
- sie hat ihn (denk ich mal) ordentlich gemacht
- der arbeitgeber spart einen (mehr oder weniger großen) haufen einarbeitungszeit

eine abfindung zu erstreiten ist relativ normal, das sollte imho kein hinderungsgrund sein.

ne, ganz klar, bewerben. ;)

edit: das bewerbungsschreiben möchte ich allerdings nicht schreiben müssen :rolleyes:

edgecrusher
2006-02-16, 17:57:48
also ich sach auch, sie soll sich bewerben, mehr als abgelehnt werden kann man nicht

WhiteVelvet
2006-02-16, 18:11:34
Dann fühle ich mich in meiner Meinung bestätigt :)

sun-man
2006-02-16, 18:31:43
Jep, ab damit.
Arbeitgeber kenne auch keine Gnade oder nehmen sich alles heraus, warum also nicht mal was riskieren. Außerdem ist es nicht sooooo unüblich das man nach Jahren den damaligen Angestellten nochmal einstellt.

PS. Selbst wenn Sie Arbeit hätte würde ein Sperrvermekr in der Bewerbung den Angeschriebenen dazu veranlassen sich nicht an den jetzigen Arbeitgeber zu wenden - zumindest sollte er das nicht und sowas kommt raus.

Kurgan
2006-02-16, 18:35:30
PS. Selbst wenn Sie Arbeit hätte würde ein Sperrvermekr in der Bewerbung den Angeschriebenen dazu veranlassen sich nicht an den jetzigen Arbeitgeber zu wenden - zumindest sollte er das nicht und sowas kommt raus.
das ist die theorie ... im wahren leben ist das eine gefährliche sache. vielleicht gehen die beiden chefchen regelmäßig gemeinsam auf angeltour?
ich sage damit ausdrücklich nicht, das es die regel ist das der aktuelle arbeitgeber vom angeschriebenen was erfährt, aber wirklich zu 100% ausschliessen kann man es imho nie.

sun-man
2006-02-16, 18:40:58
Da hast Du Recht. Dennoch hat es auch dann evtl Vorteile. Wenn man halt gebraucht wird kommt man recht oft zu ner unerwarteten Gehalterhöhung - zumindest bei Kollegen schon oft passiert. Wie auch immer. Der Vermerk ist dafür da, wenn er umgangen wird kann man was tun oder auch nicht.

MFG

Kurgan
2006-02-16, 18:49:16
Da hast Du Recht. Dennoch hat es auch dann evtl Vorteile. Wenn man halt gebraucht wird kommt man recht oft zu ner unerwarteten Gehalterhöhung - zumindest bei Kollegen schon oft passiert. Wie auch immer. Der Vermerk ist dafür da, wenn er umgangen wird kann man was tun oder auch nicht.

MFG
stimmt, ein zweischneidiges schwert ;)
tun kann man aber eignetlich nie viel.