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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : TüV 1 Jahr überzogen


Megamember
2006-02-16, 19:17:16
Hi
Mit meinem Motorrad hätte ich eigendlich schon im März 2005 zur TüV-Untersuchung sein müssen, hab es aber total verplant. Jetzt will ich es natürlich im Frühjahr nachholen. Geht das problemlos oder droht mir da Ärger, Strafgebühr etc.:(
Danke

Kurgan
2006-02-16, 19:19:24
Hi
Mit meinem Motorrad hätte ich eigendlich schon im März 2005 zur Inspektion sein müssen, hab es aber total verplant. Jetzt will ich es natürlich im Frühjahr nachholen. Geht das problemlos oder droht mir da Ärger, Strafgebühr etc.:(
Danke
kein problem ... solange du unterwegs nicht von den herren in grün angehalten wirst oder einen unfall baust.
theoretisch müsstest du die karre auf nem anhänger zum tüv bringen .. die ist halt nicht mehr für den öffentlichen verkehr zugelassen.

ps: für deinen führerschein könnte das auch probleme geben ... falls der prüfer fragt hat ein bekannter dich beim tüv abgeladen, schieb die karre also aufs gelände ;)

aCiD
2006-02-16, 19:20:32
Hmm fahr einfach mal hin, wenn ein Fahrzeug 2 Jahre komplett abgemeldet war, musst du ne komplette Neuabnahme machen, trifft aber nicht zu.

Denke mal die machen dir n normalen Tüv und drehen dass so, dass du März 2007 wieder musst....Hehe in so nem Fall ist's gut nen Tüver zu kennen, ich hätte damit keine Probleme und würd die Plaketten nach der Prüfung so in die Hand kriegen...^^

Greetz
aCiD

Super Grobi
2006-02-16, 19:22:42
Inspektion? Du meinst Hauptuntersuchung.

Warum soll dir Ärger drohen? Muss denen doch nicht erzählen das du die ganze Zeit gefahren bist. Du solltest dich aber kundig machen, ob du so überhaupt dahin fahren darfst, oder ob du eine "rote Nummer" benötigst. Auch würde nicht mehr durch die Gegent fahren, glaub das kann ziemlich teuerer werden. Bei einem Unfall ist wohl auch nichts mit Versicherungsschutz.

Also ruf da an und frag wie du mit dem Feuerstuhl dahin kommen darst und wie du evt. an die Schilder kommst.

SG

Edit: Ups,sind schon Antworten da

mobius
2006-02-16, 19:23:18
Wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist und du nicht zum Tüv gehst, gibt das ne Strafgebühr. Soviel weiss ich, aber ob die folgende Seite wirklich stimmt, who knows:

http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html

Zoroaster
2006-02-16, 19:35:35
kein problem ... solange du unterwegs nicht von den herren in grün angehalten wirst oder einen unfall baust.
theoretisch müsstest du die karre auf nem anhänger zum tüv bringen .. die ist halt nicht mehr für den öffentlichen verkehr zugelassen.Die Fahrt zum TÜV ist IMO erlaubt, oder hat sich das geändert?

Kurgan
2006-02-16, 19:43:04
Die Fahrt zum TÜV ist IMO erlaubt, oder hat sich das geändert?
laut dem link sinds nur (ab 8 monate, vorher nur geld) 2 punkte und 40€ ... ich halte das aber mal für fragwürdig, da keine weitere steigerung mehr zu sehen ist. soll heissen, wenn ich die karre von meinem opa, baujahr 65 (karre, nicht opa ;) ), aus der garage hole, der seit 25 jahren ohne tüv da steht, kostet das genauso viel wie mm´s mofa .. klingt nicht wirklich logisch.

letztlich kann die polizei ein fahrzeug stilllegen (egal ob mit oder ohne tüv) ...

fazit: ohne tüv darfst du überall hinfahren. muss jedoch mit knöllchen und punkten rechen, je nach zustand des fahrzeugs mit stilllegung

Spasstiger
2006-02-16, 19:49:45
Ich denke nicht, dass die beim Tüv da was sagen werden. Du fährst einfach hin und sagst erst mal gar nix. Wenn sie dich dann fragen, warum die letzte Tüvplakette schon vor einem Jahr abgelaufen ist, sagst einfach, du hättest die Maschine längere Zeit nicht bewegt und erst jetzt gemerkt, dass die Plakette schon ne Weile abgelaufen ist.
Die wollen schließlich auch nur Geld verdienen und handeln generell eher im Interesse des Kunden als im Interesse des Staates.

Stormtrooper
2006-02-16, 20:56:10
Die Fahrt zum TÜV ist gedeckt ebenso Fahrten im Rahmen der Zulassung,
auf deutsch du darfst mit einem nicht angemeldeten Fahrzeug zur Zulassungsstelle und dir Kennzeichen besorgen.

siegemaster
2006-02-16, 21:52:44
Die Fahrt zum TÜV ist gedeckt ebenso Fahrten im Rahmen der Zulassung,
auf deutsch du darfst mit einem nicht angemeldeten Fahrzeug zur Zulassungsstelle und dir Kennzeichen besorgen.
Richtig, auf direkten Weg zum Tüv kann man ohne Tüv fahren und auf direktem Weg zur Zulassungsstelle ohne Zulassung :)

Mumins
2006-02-16, 21:57:37
Richtig, auf direkten Weg zum Tüv kann man ohne Tüv fahren und auf direktem Weg zur Zulassungsstelle ohne Zulassung :)

allerdings mußte einen Versicherungsnachweis mitführen.

Kurgan
2006-02-16, 22:48:10
Richtig, auf direkten Weg zum Tüv kann man ohne Tüv fahren und auf direktem Weg zur Zulassungsstelle ohne Zulassung :)
bei fehlendem tüv gibts ja dann im höchstfall eine knolle, ohne zulassung dar4fst du dein gefährt aber nicht auf öffentlichen strassen bewegen, das ist schlicht falsch was du sagst.

edit: ich zieh meine obige meinung zurück, scheinbar gibt §23 (http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_23.php) diesbezüglich doch was her, wenn auch in wirklich engem rahmen:
http://verkehrsanwaelte.de/forum/beitrag-2481/

Super Grobi
2006-02-16, 22:54:36
bei fehlendem tüv gibts ja dann im höchstfall eine knolle, ohne zulassung dar4fst du dein gefährt aber nicht auf öffentlichen strassen bewegen, das ist schlicht falsch was du sagst.

Finde ich auch komisch! Somit darf ja jede Karre (egal ob 10 jahre schon ohne TÜV) einfach auf der Strasse fahren (richtung TÜV). Was ist mit Versicherungsschutz?

Ich kann mir vorstellen das man mit einem Auto das z.B. gerade mal max. 3 Monate TÜV überfällig ist DIREKT zum TÜV bewegt werden darf undauch noch versichert ist. Aber ein Fahrzeug das schon 12 Monate über ist? Na ich weiss nicht so recht.

ICH würde mich auf jedenfall kundig machen. Wenn wirklich was auf dem Weg passiert oder du "nur" von der Polizei angehalten wirst... ;D

SG

Kurgan
2006-02-16, 23:01:36
Finde ich auch komisch! Somit darf ja jede Karre (egal ob 10 jahre schon ohne TÜV) einfach auf der Strasse fahren (richtung TÜV). Was ist mit Versicherungsschutz?

Ich kann mir vorstellen das man mit einem Auto das z.B. gerade mal max. 3 Monate TÜV überfällig ist DIREKT zum TÜV bewegt werden darf undauch noch versichert ist. Aber ein Fahrzeug das schon 12 Monate über ist? Na ich weiss nicht so recht.

ICH würde mich auf jedenfall kundig machen. Wenn wirklich was auf dem Weg passiert oder du "nur" von der Polizei angehalten wirst... ;D

SG
ne, doppelkarte etc muss da sein und auch schon gültig (weil sonst kein versicherungsschutz). gefahren werden draf nur zur zulassungsstelle, vielleicht mit kleinem umweg über die tanke, aber fredin von der arbeit abholen dürfte dann knolle und punkte bedeuten ;)

edit: der versicherungsschutz erlischt ja nicht mit dem tüv-ende .. der erlischt nur, wenn man grob fahrlässig handelt. also mit nem auto ohne bremsen zum tüv fahren ist nicht wirklich empfehlenswert ;)

WTC
2006-02-16, 23:23:38
Weiß nicht ob das schon genannt wurde, mein vater hat den Anhänger um 5 monate überzogen, das gab mehrere Punkte in Flensburg!! Müssten 3 gewesen sein.

Super Grobi
2006-02-16, 23:27:20
Weiß nicht ob das schon genannt wurde, mein vater hat den Anhänger um 5 monate überzogen, das gab mehrere Punkte in Flensburg!! Müssten 3 gewesen sein.


Kann mich da auch dunkel dran erinnern das sich bei dem Thema etwas geändert hat. Weiss nur nicht mehr was. "Früher" war es z.B. 0,0 Prob wenn man 3 Monate drüber war. Heute gibts da schon ärger.

SG

Spasstiger
2006-02-16, 23:38:20
Weiß nicht ob das schon genannt wurde, mein vater hat den Anhänger um 5 monate überzogen, das gab mehrere Punkte in Flensburg!! Müssten 3 gewesen sein.

Wurde er von der Polizei erwischt und oder hat das der Tüv veranlasst?
Ich war mit meinem Auto auch zwei Monat drüber und vom Tüv hat niemand was gesagt (und ich ebenfalls nicht). Meine Plakette wurde natürlich für das Datum +2 Jahre ausgestellt, wo ich zum Tüv hätte gehen sollen.

Super Grobi
2006-02-16, 23:41:53
Wurde er von der Polizei erwischt und hat das der Tüv veranlasst?
Ich war mit meinem Auto auch zwei Monat drüber und vom Tüv hat niemand was gesagt (und ich ebenfalls nicht). Meine Plakette wurde natürlich für das Datum +2 Jahre ausgestellt, wo ich zum Tüv hätte gehen sollen.

Na dann wäre doch eine Neuabnahme (oder wie das heißt) bei 12 Monate über wohl doch sinnvoller. Sonst ist er in 12M wieder fällig und verpennt das schon wieder :|

SG

Hucke
2006-02-17, 07:11:37
Na dann wäre doch eine Neuabnahme (oder wie das heißt) bei 12 Monate über wohl doch sinnvoller. Sonst ist er in 12M wieder fällig und verpennt das schon wieder :|

SG

TÜV im Saarland machen lassen. Die kleben noch die vollen 2 Jahre, dank Länderrecht in dieser Sache. (Info von www.fahrtips.de) :D

Marc-
2006-02-17, 09:47:44
edit: der versicherungsschutz erlischt ja nicht mit dem tüv-ende .. der erlischt nur, wenn man grob fahrlässig handelt. also mit nem auto ohne bremsen zum tüv fahren ist nicht wirklich empfehlenswert ;)


Ich denke, im falle eines unfalles duerfte die versicherung das fahrzeug sehr genau auf auch nur kleinste, möglicherweise unfallverursachende/mitverursachende mängel untersuchen lassen. Sollte sich da auch nur ansatzweise was finden, und seis ein zu lockerer bremshebel etc, werden sie die haftung ablehnen. Und zwar selbst dann wenns ein mangel ist den man selbst als laie nicht erkennen kann. Weil genau dazu gibts die tüv verpflichtung. In diesem falle würden sie die haftung ablehnen, weils nicht nur grob fahrlässig, sondern sogar vorsätzlich ist. Denn ihm ist ja bekannt das der tüv abgelaufen ist. Vermutlich wuerde das dann auf dem rechtsweg geklärt, würde aber sicher davon ausgehen, das die versicherung mindestens eine teilhaftung ablehnen kann.
Ob jemand das risiko eingehen will, ist jedermanns eigene entscheidung... im schlimmsten fall kanns ne sehr bittere pille werden.

Kurgan
2006-02-17, 10:39:06
Ich denke, im falle eines unfalles duerfte die versicherung das fahrzeug sehr genau auf auch nur kleinste, möglicherweise unfallverursachende/mitverursachende mängel untersuchen lassen. Sollte sich da auch nur ansatzweise was finden, und seis ein zu lockerer bremshebel etc, werden sie die haftung ablehnen. Und zwar selbst dann wenns ein mangel ist den man selbst als laie nicht erkennen kann. Weil genau dazu gibts die tüv verpflichtung. In diesem falle würden sie die haftung ablehnen, weils nicht nur grob fahrlässig, sondern sogar vorsätzlich ist. Denn ihm ist ja bekannt das der tüv abgelaufen ist. Vermutlich wuerde das dann auf dem rechtsweg geklärt, würde aber sicher davon ausgehen, das die versicherung mindestens eine teilhaftung ablehnen kann.
Ob jemand das risiko eingehen will, ist jedermanns eigene entscheidung... im schlimmsten fall kanns ne sehr bittere pille werden.
nur wegen tüv-überschreitung ist die versicherung nicht aus der haftung raus, genauso wie wenn auf dem weg vom tüv, den man nicht bekommen hat weil meinetwegen die scheinwerfer falsch eingestellt sind, nach hause ein auffahrunfall verursacht wurde. vorhandener tüv hätte in dem fall den unfall nicht verhindert.
heisst: die unfallursache muss ursächlich mit dem mangel zusammenhängen umd (grob) fahrlässig zu handeln. und ein für einen laien nicht erkennbarer mangel kann imho niemals vorsätzlich sein .. das beinhaltet nämlich ein wissen um die gefahr, ein abgelaufener tüv an sich stellt jedoch kein gefahr dar.

Drexel
2006-02-17, 11:10:40
Anscheinend darf die Karre noch nichtmals ohne TÜV auf der Strasse stehen... Habe nämlich letzte Woche ein Knöllchen deswegen bekommen, weil mein TÜV seit 3 W Monaten abgelaufen war. Also wenn der Wagen angemeldet ist, muss er auch TÜV haben, da bringt auch das Schieben zum TÜV nix oder das Argument, dass Du das Fahrzeug schon so lange nicht mehr bewegt hast. Ich denke solange dich die Polizei nicht erwischt ist das auch egal, nur wenn Du erwischt wirst, bekommst Du halt ein Knöllchen, was je nachdem wie lange der TÜV abgelaufen ist unterschiedliche Konsequenzen hat...

Sylver_Paladin
2006-02-17, 11:25:27
hmm:
§23(4) StVZO:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind

Also ist das vollkommen rechtens auf den dirkten Weg zum TÜV zu fahren, oder ohne Kennzeichen zur ZUlassungsstelle...

Kurgan
2006-02-17, 11:29:51
hmm:
§23(4) StVZO:


Also ist das vollkommen rechtens auf den dirkten Weg zum TÜV zu fahren, oder ohne Kennzeichen zur ZUlassungsstelle...
ne, mit kennzeichen und versicherungsschutz, aber ohne dem siegel auf dem kennzeichen ;)

Sylver_Paladin
2006-02-17, 11:38:38
ne, mit kennzeichen und versicherungsschutz, aber ohne dem siegel auf dem kennzeichen ;)
hmm ja stimmt...

Schiller
2006-02-17, 21:54:56
Für den Fall, dass Sie die Untersuchungsfristen überzogen haben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen:

drei bis vier Monaten 15,- EUR
fünf bis acht Monaten 25,- EUR
über acht Monate: 80 € + 2 Punkte in Flensburg
Seit dem 01.05.2003 wird nach überzogener Untersuchungsfrist die Gültigkeit der Hauptuntersuchung rückdatiert auf die letzte Fälligkeit.

Für den Fall, dass Sie die Untersuchungsfristen der AU überzogen haben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen:

Bei 3-8 Monate überschritten = 15 Euro
Bei mehr als 8 Monaten = 40 Euro + 1 Punkt in Flensburg.

Seit dem 01.05.2003 wird nach überzogener Untersuchungsfrist die Gültigkeit der Abgasuntersuchung rückdatiert auf die letzte Fälligkeit.

www.tuev-sued.de www.dekra.de www.gtue.de

Megamember
2006-02-17, 22:23:34
Argh, heisst das jetzt das ich garantiert die 80€ zahlen muss wenn ich bei denen vorbeikomme oder nur wenn mich die polizei verwarnt?

Kurgan
2006-02-17, 22:29:33
nur wenn mich die polizei verwarnt
.. also erwischt. und du bekommst offenbar "nur" 16 monate tüv (24 monate - überzogener zeit)

Der Sandmann
2006-02-18, 15:57:47
Also wie es da steht bekommt er nur für 12 Monate TÜV.

Esv wird rückdadtiert auf das datum der letzten Fälligkeit. Also März 05.