PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Oh wie wunderbar der Einberufungsbescheid..


wissenslos
2006-02-16, 20:51:33
Ich mache grade Fachabitur, habe nun aber nen Brief bekommen das ich am 1.04.06 antretten soll muss ich jetzt mein Abi abbrechen oder ist das ein Grund nicht anzutretten? Kenn mich da nicht wirklich aus hab nicht damit gerechnet das sich die Herren nochmal bei mir melden..

Boris
2006-02-16, 20:54:59
Abi musst du nicht abbrechen!

Senior Sanchez
2006-02-16, 20:57:15
Schreibe denen (sowas am besten immer schriftlich machen), dass du noch dein Abitur bis dann und dann voraussichtlich machen wirst.

Dann werden sie den Einberufungsbescheid schnell widerlegen. Oder noch besser, schreibe das auf, fahre dort hin, zeige denen das und lass dir nen Signum drunter setzen.

Super Grobi
2006-02-16, 20:57:46
Abi musst du nicht abbrechen!

Hättest aber auch dabei schreiben könnne, das man sich dort melden muss! Sonst stehen die Herren in grün vor der Tür und möchten einem begleiten.

SG

Senior Sanchez
2006-02-16, 20:59:38
Achja, Schulbescheinigung nicht vergessen, musste denen natürlich nachweisen.

wissenslos
2006-02-16, 21:01:22
da fällt mir ja nen stein vom herzen :D
jetzt wos ma notenmäsig gut läuft und ichs endlich auf die reihe krigen könnte melden sich die herren bei mir -.-

ich mein ich tu jederzeit gern meine Pflicht.. aber nicht jetzt und so kurzfristig

Boris
2006-02-16, 21:08:40
Hättest aber auch dabei schreiben könnne, das man sich dort melden muss! Sonst stehen die Herren in grün vor der Tür und möchten einem begleiten.

SG

Ich dachte dass es selbstverständlich ist dass man denen Antworten muss. ;)

Super Grobi
2006-02-16, 21:13:04
Ich dachte dass es selbstverständlich ist dass man denen Antworten muss. ;)

Hast schon recht, aber du kennst ja so manche Experten hier im Forum. :eek:

Gruss
SG

wissenslos
2006-02-16, 21:33:49
noch ne frage wenn wir grad schon beim Thema Bund sind ist meien Info richtig das sie nur noch bis 23 einziehen? würde sich bei mir dann evtl gut überschneiden *g*

Senior Sanchez
2006-02-16, 21:56:22
Wenn du schonmal zurückgestellt wurdest wegen Ausbildung oder dergleichen, verlängert sich die Grenze auf 25 Jahre. Ansonsten sind die 23 Jahre korrekt.

Kryp7on
2006-02-16, 22:40:26
das heisst wenn ich mit 19 anfang zu studieren, 3 Semester umkriege (wodurch das Studium als Ausbildung zählt, die nicht für den Bund unterbrochen werden muss) und erst nach 12 Semestern (=6 Jahre, bin dann also 25) fertig werde, bin ich die Bw los?! ;D

Juice
2006-02-16, 22:58:10
das heisst wenn ich mit 19 anfang zu studieren, 3 Semester umkriege (wodurch das Studium als Ausbildung zählt, die nicht für den Bund unterbrochen werden muss) und erst nach 12 Semestern (=6 Jahre, bin dann also 25) fertig werde, bin ich die Bw los?! ;D

Das Problem dabei ist nur, dass sich der Bund meist sofort einzieht, wenn du dein Abitur fertig hast. Wenn sie es dann nicht tun, werden sie auch später nicht mehr darauf bestehen, kommt aber eher selten vor.

Senior Sanchez
2006-02-16, 23:29:43
Das Problem dabei ist nur, dass sich der Bund meist sofort einzieht, wenn du dein Abitur fertig hast. Wenn sie es dann nicht tun, werden sie auch später nicht mehr darauf bestehen, kommt aber eher selten vor.

So sieht es aus. Wie bei mir oder meinen Kumpels. Ich hätte zu den Feldjägern gesollt ;) aber ich hatte im Schnellverfahren noch verweigert und bin nun Zivi *g*

Btw, 3 Semester ist keine Konstante, sondern es wird gesagt, dass sie dich nicht mehr einziehen wenn 1/3 der Regelstudienzeit absolviert sind.

Tomi
2006-02-17, 09:27:41
das heisst wenn ich mit 19 anfang zu studieren, 3 Semester umkriege (wodurch das Studium als Ausbildung zählt, die nicht für den Bund unterbrochen werden muss) und erst nach 12 Semestern (=6 Jahre, bin dann also 25) fertig werde, bin ich die Bw los?! ;D
Tja..so doof ist der Bund nicht.

http://www.spiegel.de/unispiegel/schule/0,1518,307676,00.html

Einzige Chance..T5 :D. Dann kann man in Ruhe studieren und sein Leben genießen.

mofa84
2006-02-17, 13:03:12
Doch, der Bund ist doof.
Sollte bei mir doch noch mal ein Einberufungsbescheid kommen wird als erstes mal Beschwerde eingelegt, und dann mit allen Mitteln Zeit rausgeschunden. Die brauchen sowieso immer ein halbes Jahr für jeden Brief.

Ich bin 21, und von meinen gleichaltrigen Kumpels bin ich der einzige der bis jetzt gemustert wurde, außer einem der sich freiwillig gemeldet hat. Von wegen Wehrgerechtigkeit...

Tomi
2006-02-17, 13:27:12
Sicher dass die anderen nicht gemustert wurden? Gerade da wird doch flächendeckend gearbeitet. Ob dann auch jeder gezogen wird, ist wieder ne andere Frage.

Ja und das Thema "Wehrgerechtigkeit" wird so lange auf der Tagesordnung stehen, bis es eine Berufsarmee gibt.

mofa84
2006-02-17, 13:29:20
Sicher dass die anderen nicht gemustert wurden? :cool: Was für ne Frage. ja

Hardwaretoaster
2006-02-17, 18:08:00
Finde das auch so 'ne Sache mit dem Studenten, so arrogant zu sein und zu sgaen, dass dem Student dadurch kein Nachteil entsteht, wie arrogant sind die eigentlich?

Kommen die ersten Briefe eigentlich gleich alle per Einschreiben??

Senior Sanchez
2006-02-17, 18:31:35
Finde das auch so 'ne Sache mit dem Studenten, so arrogant zu sein und zu sgaen, dass dem Student dadurch kein Nachteil entsteht, wie arrogant sind die eigentlich?

Diese pure Arroganz und Hochnäsigkeit habe ich schon mitbekommen, als ich mal beim BAZ angerufen hatte.

Vor allem, normalerweise gilt ja laut Wehrdienstgesetzen, dass der Studienplatz, sofern man einen hat, erhalten bleiben muss, ne?

Tja, das dachte ich auch und war davon ausgegangen dass mein Ingenieurinformatik-Studienplatz sicher ist, aber pustekuchen. Die Stellen den Studiengang in diesem Jahr von Diplom auf Bachelor/Master um und somit gilt das ganze dann angeblich nicht mehr. Weiß da jemand vllt näheres?

TheNeo1980
2006-02-17, 19:25:22
mal ne ganz andere Frage...wenn man nach der Musterung irgendwann den einberufungsbescheid bekommt wann man gezogen wird (also sagen wir mal damals hätte man sich für den bund entschieden) geht das noch das man dann auch noch verweigern kann also sprich zivi?

Hardwaretoaster
2006-02-17, 19:46:45
AFAIK ja, aber wie genau kann dir jemand anders bestimmt besser erklären.

Marshall
2006-02-18, 02:27:24
Diese pure Arroganz und Hochnäsigkeit habe ich schon mitbekommen, als ich mal beim BAZ angerufen hatte.

Vor allem, normalerweise gilt ja laut Wehrdienstgesetzen, dass der Studienplatz, sofern man einen hat, erhalten bleiben muss, ne?

Tja, das dachte ich auch und war davon ausgegangen dass mein Ingenieurinformatik-Studienplatz sicher ist, aber pustekuchen. Die Stellen den Studiengang in diesem Jahr von Diplom auf Bachelor/Master um und somit gilt das ganze dann angeblich nicht mehr. Weiß da jemand vllt näheres?
Das wüsste ich auch gerne, denn so wollte ich eigentlich auch vorgehen...

Senior Sanchez
2006-02-18, 08:33:09
mal ne ganz andere Frage...wenn man nach der Musterung irgendwann den einberufungsbescheid bekommt wann man gezogen wird (also sagen wir mal damals hätte man sich für den bund entschieden) geht das noch das man dann auch noch verweigern kann also sprich zivi?

Du kannst jederzeit verweigern, auch wenn die dir was anderes erzählen wollen.
Das Verweigerungsschreiben besteht dann immer aus der Formulierung dass du nach dem und dem Paragraphen den Dienst verweigerst. Dazu musste dann auch noch ne Begründung schreiben, in der ein Gewissenskonflikt sichtbar wird, sprich, dass de das mit deinem Gewissen nicht vereinbaren kannst. Dinge wie "Ich habe keinen Bock auf Bund" werden afaik abgelehnt.

Noch was zum Zeitpunkt des Verweigerns.
Vor dem Einberufungsbescheid verweigern geht ohne Probleme, passiert nix und du hörst dann auch nicht mehr soviel vorm Bund.
Wenn de mutig bist, dann warteste aber bis zum Einberufungsbescheid (vllt wollen sie dich ja gar nicht). Schaffst du es dabei, nach Erhalt dieses Bescheides innerhalb von 3 Tagen nach Poststempel noch zu verweigern (am besten dass dann im KWEA persönlich machen), dann wird der Einberufungsbescheid aufgehoben und du musst erstmal nicht hin.
Verweigerste dagegen später, so bleibt der Einberufungsbescheid gültig und solange da nix anderes vom BAZ kommt, bleibst du erstmal Wehrdienstleistender und musst inner Kaserne dann zum Termin antanzen.

mofa84
2006-02-18, 19:56:49
Tja, das dachte ich auch und war davon ausgegangen dass mein Ingenieurinformatik-Studienplatz sicher ist, aber pustekuchen. Die Stellen den Studiengang in diesem Jahr von Diplom auf Bachelor/Master um und somit gilt das ganze dann angeblich nicht mehr. Weiß da jemand vllt näheres?AFAIK muss man 1/3 des Studiums abgeschlossen haben, also das 2. bzw. 3. Semester beendet haben.

Senior Sanchez
2006-02-19, 20:41:39
AFAIK muss man 1/3 des Studiums abgeschlossen haben, also das 2. bzw. 3. Semester beendet haben.

Nein. Was du meinst ist, dass sie einen nicht mehr rausziehen können und du dein Studium zu Ende machen darfst. Das hatte ich aber vorher schon genauso geschrieben ;)

Was ich meinte ist, dass wenn du den Studienplatz zu gesagt bekommst, ihn aber wegen Bund/Zivi nicht antreten kannst, dann hast du den Platz trotzdem sicher und er muss dir erhalten bleiben. Bei mir haben sie aber gesagt, das dies nicht so sei, da sie den Studiengang von Diplom auf Bachelor/Master umstellen.

Kryp7on
2006-02-20, 18:50:16
Das Problem dabei ist nur, dass sich der Bund meist sofort einzieht, wenn du dein Abitur fertig hast. Wenn sie es dann nicht tun, werden sie auch später nicht mehr darauf bestehen, kommt aber eher selten vor.
mhm, dann gehste halt 3 Semester ein mal die Woche abends zur freiwilligen Feuerwehr (da lernste auch noch was fürs Leben) und tritts dann wieder aus: dürfte jeder verkraften können.

Hardwaretoaster
2006-02-20, 18:59:37
Reichen für die Befreiung mittlerweile 18 Mon. aus??