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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versandkosten trotz Stornierung vor Versand ?


Android
2006-02-20, 18:08:42
Hi,

Ich habe kürzlich ein Produkt bei www.ayoo.de bestellt. Das war am Donnerstag. Am Freitag fiel mir aber auf, dass es das falsche Produkt war. Ich kontrollierte beim Shop den Status und der war "offen". Ich schickte ihnen noch am Freitag eine Stornierung per Kontaktformular, da dies so vom Shop gewünscht ist. Zwei Minuten später bekam ich eine Eingangsbestätigung per Mail, mit Kopie der Stornierung. Die Mail ist also am Freitag angekommen.
Heute kontrolliere ich nochmals den Status und der ist immer noch "offen".
Da der Onlineshop ein Bereich von www.netmarkt24.de ist, habe ich heute erneut eine Mail an www.ayoo.de und www.netmarkt24.de geschrieben.
Kurze Zeit später kam eine Mail von www.netmarkt24.de in der stand, dass die Ware heute schon verschickt wurde und daher der Auftrag nicht mehr storniert werden könnte.

Ich kann die Ware zwar zurückschicken aber ich müsste dann trotzdem die Versandkosten übernehmen.

Frage:
Ist das legitim ? Was würde passieren wenn ich die Annahme verweigere ?

Irgendwie komme ich mir gerade massivst verarscht vor.
Und: Die haben zwar ne Servicehotline, die kostet aber 1€ pro Minute.... :|
Da staht aber auch nur "Für allgemeine Computerfragen, Installations- oder Kompatibilitätsfragen steht Ihnen unser technischer Support Werktags von 9-18 Uhr zur Verfügung." Also nix von Storno oder so.

Was meint ihr dazu ?

Undertaker
2006-02-20, 18:10:55
für wieviel € hast du gekauft? afaik müssen die dir bei >40€ in jedem fall den versand zurückerstatten

Android
2006-02-20, 18:18:33
Hi Undertaker.

Habe nur ein Produkt im Wert von über 300€ bestellt. Das ganze aber auf Nachname.

Das Problem liegt aber ganz woanders. Die Kosten der Rücksendung müssen sie mir ja auch bezahlen. Nur die Versandkosten zu mir wollen sie laut ihrer Seite nicht erstatten. Und das wären immerhin 16€.

Hier nochmal schnell hervorgehoben:
Sie sind als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich (E-Mail genügt) oder durch Rücksendung der Ware auf unsere Gefahr erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Wir übernehmen die Kosten der Warenrücksendung, wenn Ihre Bestellung einen Betrag von EUR 40,- übersteigt und die Ware bereits bezahlt ist. Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück. Die bereits angefallenen Versandkosten werden NICHT erstattet, da dies eine erbrachte Dienstleistung ist, welche nicht zurückgenommen werden kann! Wenn Sie beschädigte oder abgenutzte Waren zurückschicken, wird der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht; dies können Sie vermeiden, indem Sie lediglich die Ware einer Prüfung unterziehen, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre und diese ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückschicken. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: Software, CDs, DVDs, CD-ROMs und Videos, die vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.


Liege ich das falsch oder ist das ihr Problem, wenn sie meine Stornierung ignorieren und trotzdem das Produkt verschicken ?

Undertaker
2006-02-20, 18:27:03
hmm... eigentlich solltest du im recht sein, da du deine erste mail ja bereits vor dem versand der ware geschrieben hast; -> schreib das denen (du hast ja eine empfangsbestätigung)

Spasstiger
2006-02-20, 19:15:35
Falls du klagen willst, dürft dir dieses Urteil weiterhelfen: http://haerting.de/de/3_lawraw/archiv/fernabsatzrecht.php?we_objectID=759

Mit Urteil vom 19.12.2005 hat das Landgericht Karlsruhe entschieden, dass die Hinsendekosten im Falle des Widerrufs vom Unternehmer zu tragen sind (Az. 10 O 794/05). Die richterliche Anordnung gilt allerdings nur für den Fall, dass der Verbraucher den gesamten Vertrag rückgängig macht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Heine wird versuchen, dass Urteil in der Berufungsinstanz noch zu kippen.

Android
2006-02-20, 19:18:07
Danke Spasstiger

atglaeser
2006-02-20, 19:18:18
Auch auf die Gefahr hin das ich hier was "vom Zaun breche", aber das kann ja wohl nicht war sein!
Wenn ich schon eine Bestätigung der Stornierung hätte und die schicken es trotzdem raus -Pech gehabt!
Ich würde schlichtweg die Annahme verweigern.
Und im übrigen darauf hinweisen das ich dort das letzte mal bestellt habe.
Dafür gibt es einfach zuviele Onlineshops.
Was soll auch passieren?
Nur weil da jemand geschlafen hat kannst du ja nicht die Kosten dafür tragen.
Das ist halt meine persönliche Meinung!

Haarmann
2006-02-20, 19:27:22
Android

Der Onlineshop ist keine Rechtsverbindliche "Quelle". Falls sie es also vor Deiner Stornierung versendet haben, dann musste die Kosten der Nachname, denn das ist explizit Dein Wunsch, auch tragen. Falls sie es nach Deiner Stornierung versendet haben... ihr Problem.

Android
2006-02-20, 19:44:19
@atglaeser:

Nein da hast du was falsch verstanden. Ich hab eine Stornierung geschickt, welche dann widerum automatisch als Eingangsbestätigung an mich zurückgeschickt wurde. Quasi "Wir haben die Mail erhalten".
Gelesen hat sie wohl nur der Computer.

Ich muss anmerken, dass ich die Mail am Freitag um 23.00 Uhr geschickt habe.
Dewegen bin ich ja auch so fair und rechne ohne den Freitag. Auf der Seite von denen steht aber beispielsweise für die Hotline "Werktags 9-18 Uhr". Da keine Einschränkung hinsichtlich des Samstags besteht, müsste der Laden auch Samstags geöffnet haben. Denn der Samstag gilt ebenfalls als Werktag.

atglaeser
2006-02-20, 19:48:31
@atglaeser:

Nein da hast du was falsch verstanden. Ich hab eine Stornierung geschickt, welche dann widerum automatisch als Eingangsbestätigung an mich zurückgeschickt wurde. Quasi "Wir haben die Mail erhalten".
Gelesen hat sie wohl nur der Computer.

I

Ne das habe ich auch so verstanden das du ne Bestätigung deiner Email bekommen hast.
Und das reicht auch, wer diese Email dann liest ist schlichtweg deren Problem.

Android
2006-02-20, 19:49:31
Android

Der Onlineshop ist keine Rechtsverbindliche "Quelle". Falls sie es also vor Deiner Stornierung versendet haben, dann musste die Kosten der Nachname, denn das ist explizit Dein Wunsch, auch tragen. Falls sie es nach Deiner Stornierung versendet haben... ihr Problem.

Natürlich hätte ich die Kosten getragen, wenn sie es schon versendet hätten.
Ist aber eben andersherum.
Ich hab gerade mit der Tante meiner Freundin telefoniert, deren Mann Rechtsanwalt ist (sie ist auch Anwältin). Er meinte auch ich solle die Annahme verweigern, egal was da auf der Seite von wegen Strafe und so steht.
Denn würde ich die Ware annehmen, wären die 16€ auf dem Weg zum Mars.
Ausserdem hätte ich ziemlich gute Karten, wenn der Shop es drauf anlegt vor Gericht zu ziehen.

Kurz:
Ich werde die Annahme verweigern. Selbst schuld. ;)

atglaeser
2006-02-20, 20:13:28
Absolut!
Im übrigen werden die kaum für "mehr als fragliche" 16,-€ vor Gericht ziehen.

Spasstiger
2006-02-20, 20:50:09
Natürlich hätte ich die Kosten getragen, wenn sie es schon versendet hätten.
Ist aber eben andersherum.
Ich hab gerade mit der Tante meiner Freundin telefoniert, deren Mann Rechtsanwalt ist (sie ist auch Anwältin). Er meinte auch ich solle die Annahme verweigern, egal was da auf der Seite von wegen Strafe und so steht.
Denn würde ich die Ware annehmen, wären die 16€ auf dem Weg zum Mars.
Ausserdem hätte ich ziemlich gute Karten, wenn der Shop es drauf anlegt vor Gericht zu ziehen.

Kurz:
Ich werde die Annahme verweigern. Selbst schuld. ;)

Das ist sicherlich der beste Weg. Einfach die Annahme verweigern und die mal machen lassen.

Haarmann
2006-02-20, 21:09:42
Android

Ich würd das Absendedatum vor der Annahme erfragen ;).
Dann bist auf der sicheren Seite.