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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vermieter an Mieterhöhung erinnern ?


Bubba2k3
2006-02-20, 23:17:45
Hallo,

ich möchte mal Eure Meinung zu diesem Thema wissen.

Wir wohnen seit 01.04.2000 zur Miete in einem Mehrfamilienhaus mit 9 Wohnungen. Der Eigentümer hat bei uns im Gewerbegebiet eine Firma, die inzwischen von seiner Tochter geleitet wird. Ausserdem macht die Tochter die Wohnungsverwaltung. Aus bestimmten Gründen ( weiss ich aber leider nicht mehr ) haben die sich dazu entschieden, Mieterhöhungen immer zum 01. Januar eines Jahres zu machen. So wurde es dann auch bei uns im Mietvertrag festgelegt. Eine Mieterhöhung zum 01. Januar 2002, 01. Januar 2003, 01. Januar 2004, 01. Januar 2005 und 01. Januar 2006. Ich habe dann zum 01.04.2000 bei meiner Bank einen Dauerauftrag mit dem für diesen Zeitpunkt gültigen Mietbetrag eingerichtet. Dieser wurde dann zum 01.01.2002 selbstverständlich in Euro umgestellt. So weit so gut.

Irgendwann Ende 2004 bearbeitete ich mal wieder wie gewohnt meine Kontoauszüge. Auf einem dieser Auszüge war dann auch die monatliche Abbuchung für den Dauerauftrag drauf. Ich weiss nicht mehr wieso, aber mir kam der Betrag plötzlich irgendwie komisch vor. Vielleicht lag es daran, dass es ein "krummer" Betrag mit Euro und Cent war. Das ist ja eigentlich für einen Mietbetrag ungewöhnlich, oder ? Auf jeden Fall fiel mir dann ja ein, dass es die Umstellung auf den Euro gab und der damalige DM-Betrag eben genau in Euro umgerechnet wurde.
Auf jeden Fall habe ich dann den Betrag mal zurück in DM umgerechnet ( weiss aber garnicht mehr warum eigentlich). Dann habe ich in den Mietvertrag geschaut und festgestellt, dass es immer noch derselbe Betrag ist, der als Anfangsmietbetrag festgelegt wurde. Da kriegte ich erstmal einen grossen Schock. :eek: Irgendwie fand bei uns bis dahin keine Mieterhöhung statt. Der Vermieter bzw. die Wohnungsverwaltung hat sich in dieser Hinsicht auch nicht an uns gewandt. Also was tun. Sollte ich das einfach so weiter laufenlassen oder sollte ich bescheid sagen oder sollte ich einfach den Betrag für den Dauerauftrag ändern ?
Ich habe mir das dann tagelang hin und her überlegt und auch meine Eltern um Rat gefragt. Fakt ist aber, dass wir bis zum heutigen Tage immer noch denselben Mietbetrag bezahlen, wie am Anfang im Jahre 2000. Auch hat sich bisher der Vermieter bzw. die Wohnungsverwaltung nicht bei uns gemeldet.

Nun bin ich wieder in der gleichen Situation wie Ende 2004. Bin ich ehrlich und setzte mich mit dem Vermieter in Verbindung oder sage ich mir, die haben immer noch selber Schuld, wenn die ihre Mieterhöhungen nicht von mir verlangen ?

Was würdet Ihr in dieser Situation machen ?

_CaBaL_
2006-02-20, 23:20:21
Wurde denn im Mietvertrag explizit festgelegt dass du jährlich mehr zu zahlen hast, oder wurde nur drauf hingewiesen dass eine jährliche Mieterhöhung zu erwarten ist.

Bei 2.terem würde ich die Füsse still halten, bei ersterem eher naja ...

Kurgan
2006-02-20, 23:23:04
sicherheitshalber: mieterverein befragen, gegebenenfalls mit dem vertrag dort aufschlagen.

imho:
wenn ich das richtig verstehe und du einen mietvertrag unterschrieben hast der eine erhöhung jeweils zum 01.01. vorsieht (egal ob prozentual oder fester betrag), dann hast du ein hübsches sümmchen mietschulden anghäuft. da gibts sicherlich verjährungsfristen, nach denen der vermieter die beträe nicht mehr nachfordern kann, aber so 2-3 jahre werden das sicher sein ....

edit: wenn kein genauer betrag festgelegt ist: du kannst schlecht raten wie hoch die erhöhung ausfällt, dementsprechend müsste dein vermieter dir das mitteilen (schriftlich). wenn er es nicht tut: keine erhöhung. dann kannst du imho durchaus nix machen ;)

Hamster
2006-02-20, 23:38:43
wenn in keinem schriftstück festgelegt wurde ab welchem datum du soundsoviel mehr zahlen musst, gibt und gab es schlicht keine mieterhöhung. womöglich wurde das datum nur für etwaige mieterhöhungen festgelegt. dies scheint ja nicht eingetroffen zu sein.

Bubba2k3
2006-02-20, 23:52:56
Ich habe das jetzt nochmal genau im Mietvertrag nachgelesen. Danach hätte ich wohl eigenständig die Mieterhöhung durchführen müssen, oder ?



§3 Miete

1. Miete
Die Miete beträgt monatlich XXX,- DM.

2. Staffelmiete
Die vorstehend unter Ziffer 1. vereinbarte Miete gilt für die ersten zwölf Monate seit Vertragsbeginn. Sie beträgt nach jeweils frühestens zwölf Monaten:

1. DM XXX,- ab 01.01.2002
2. DM XXX,- ab 01.01.2003
3. DM XXX,- ab 01.01.2004
4. DM XXX,- ab 01.01.2005
5. DM XXX,- ab 01.01.2006



Also sollte ich mich wohl nun mal mit dem Vermieter in Verbindung setzen, um mit ihm dieses Thema zu besprechen, oder ?

Horst Schimanski
2006-02-20, 23:55:29
...So wurde es dann auch bei uns im Mietvertrag festgelegt...

Was wurde denn in Worten dort festgelegt?

Ich vermute, was Hamster bereits geschrieben hat: Etwaige Mieterhöhungen, die vorher angekündigt werden, treten zum... in Kraft.

Fixe endlose Erhöhungen können bei Wohngebäuden kaum funktionieren. Ich vermute mal, daß ein solcher Passus jedem Juristen lediglich ein Lächeln entlocken wird.


Nebenbei: So richtig "krumme" Abrechnungsbeträge habe ich auch monatlich auf meinen Kontoauszügen. Folgen der genauen Euro-Umstellung...

edit: zu spät...

Horst Schimanski
2006-02-21, 00:01:15
Also sollte ich mich wohl nun mal mit dem Vermieter in Verbindung setzen, um mit ihm dieses Thema zu besprechen, oder ?

Ja, definitiv.
Und die ausstehende Miete schnellstmöglich avisieren.

Bubba2k3
2006-02-21, 00:08:23
Weiss jemand zufällig, wieviele Jahre rückwirkend der Vermieter die ausstehende Miete verlangen kann ? Wie sieht da die rechtliche Lage aus ?

Horst Schimanski
2006-02-21, 00:21:05
Weiss jemand zufällig, wieviele Jahre rückwirkend der Vermieter die ausstehende Miete verlangen kann ? Wie sieht da die rechtliche Lage aus ?

Seit Anfang 2002 gilt die dreijährige Verjährungsfrist (vorher vier Jahre).
Also Mietansprüche aus 2002 verjähren am 31.12.2005.

Aber willst Du es wirklich darauf ankommen lassen?
Gegenüber dem Vermieter ist das nicht wirklich fair.

Bubba2k3
2006-02-21, 00:33:53
Seit Anfang 2002 gilt die dreijährige Verjährungsfrist (vorher vier Jahre).
Also Mietansprüche aus 2002 verjähren am 31.12.2005.

Aber willst Du es wirklich darauf ankommen lassen?
Gegenüber dem Vermieter ist das nicht wirklich fair.


Nein, ich will es nicht darauf ankommen lassen.
Ich möchte nur vor dem Gespräch mit dem Vermieter wissen, wie die Sache genau aussieht.

Crazy_Bon
2006-02-21, 00:39:57
Kleiner Tipp, die Miete darf in drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen.

Bubba2k3
2006-02-21, 00:46:15
Kleiner Tipp, die Miete darf in drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen.


Danke für den Tipp, aber so viel erhöhen sich die Beträge nicht. Es sind von 2000 bis 2006 nur etwas mehr als 6%.

Horst Schimanski
2006-02-21, 00:58:33
Du hast noch keine Zahlungsaufforderung von Deinem Vermieter bekommen, geschweige denn eine Kündigung, die je nach Mietrückstand durchaus gerechtfertigt sein könnte.

Was Du zu zahlen hast, ergibt sich aus dem, was Du in Deinem Mietvertrag anerkannt hast. Wenn Du bis zum letzten Dritten in der Summe weniger bezahlt hast, gleich die Summe aus. Damit sind die Mietschulden vom Tisch.

Irgendwelche Gespräche "vom Zaun brechen" ist wie schlafende Hunde zu wecken... Das kann man machen, manchmal sollte man es auch bleiben lassen.

Die Vermietergeschichte klingt sowieso etwas krude. Ich kenne beruflich einige Vermieter, die keine Ahnung haben, wer denn in den Häusern, die sie seit kurzem besitzen, Mieter ist, geschweige denn, was die zu zahlen haben und schon gezahlt haben...

Wenn Du Dir nicht wirklich sicher über Deine Verpflichtungen bist, guck evtl. mal bei dem nächstgelegenen Mieterverein vorbei. Die beraten solche Kleinigkeiten für lau.

Kurgan
2006-02-21, 01:09:19
Wenn Du Dir nicht wirklich sicher über Deine Verpflichtungen bist, guck evtl. mal bei dem nächstgelegenen Mieterverein vorbei. Die beraten solche Kleinigkeiten für lau.
das wär auch mein tip. allerdings sehe ich das ebenfalls so, das du da jetzt ein "kleine" nachzahlung zu leisten hast ...

Bubba2k3
2006-02-21, 01:10:07
Du hast noch keine Zahlungsaufforderung von Deinem Vermieter bekommen, geschweige denn eine Kündigung, die je nach Mietrückstand durchaus gerechtfertigt sein könnte.

Was Du zu zahlen hast, ergibt sich aus dem, was Du in Deinem Mietvertrag anerkannt hast. Wenn Du bis zum letzten Dritten in der Summe weniger bezahlt hast, gleich die Summe aus. Damit sind die Mietschulden vom Tisch.

Irgendwelche Gespräche "vom Zaun brechen" ist wie schlafende Hunde zu wecken... Das kann man machen, manchmal sollte man es auch bleiben lassen.

Die Vermietergeschichte klingt sowieso etwas krude. Ich kenne beruflich einige Vermieter, die keine Ahnung haben, wer denn in den Häusern, die sie seit kurzem besitzen, Mieter ist, geschweige denn, was die zu zahlen haben und schon gezahlt haben...

Wenn Du Dir nicht wirklich sicher über Deine Verpflichtungen bist, guck evtl. mal bei dem nächstgelegenen Mieterverein vorbei. Die beraten solche Kleinigkeiten für lau.


Wir kennen den Vermieter, u.a. durch geschäftlichen Kontakt, sehr gut. Deshalb möchte ich nicht einfach nur den fehlenden Betrag überweisen, sondern mit ihm ein vernünftiges Gespräch führen, um diese Sache freundlich zu bereinigen.

Bubba2k3
2006-02-21, 01:14:48
das wär auch mein tip. allerdings sehe ich das ebenfalls so, das du da jetzt ein "kleine" nachzahlung zu leisten hast ...


Ok, dann werde ich das noch mal machen.


Edit:
Der Nachzahlungsbetrag seit 2002 ist so ca. 850,- Euro.

Spasstiger
2006-02-21, 01:20:02
Der Nachzahlungsbetrag seit 2002 ist so ca. 850,- Euro.

Lustig, nach dem Durchlesen und bevor du das geschrieben hast, habe ich im Kopf eine Nachzahlungssumme von 800 bis 900 Euro überschlagen, wobei ich die Miete einfach mal geschätzt habe.

Kurgan
2006-02-21, 01:27:17
Ok, dann werde ich das noch mal machen.


Edit:
Der Nachzahlungsbetrag seit 2002 ist so ca. 850,- Euro.
das ist natürlich blöd und viel kohle :(
wenn ihr den "so gut" kennt lässt sicher siche ne ratenzahlung vereinbaren,

Horst Schimanski
2006-02-21, 01:46:16
Wir kennen den Vermieter, u.a. durch geschäftlichen Kontakt, sehr gut. Deshalb möchte ich nicht einfach nur den fehlenden Betrag überweisen, sondern mit ihm ein vernünftiges Gespräch führen, um diese Sache freundlich zu bereinigen.

Wenn Du Dir sicher bist, daß Du um den unten genannten Betrag bei Deinem Vermieter in der Kreide stehst, dann würde ich lautlos zahlen.
Mit der nächsten Miete, damit es idioteneinfach zuzuordnen ist.

Was willst Du denn bequatschen, wenn jetzt (im ggs. zu den ersten Artikeln) alles klar ist? Daß Du zu dumm bist, einen Mietvertrag zu lesen?

Mumins
2006-02-21, 07:15:16
Merke dir auch, dass die Miete nicht höher werden darf als die ortsübliche Durchnittsmiete.

Kurgan
2006-02-21, 08:06:07
Merke dir auch, dass die Miete nicht höher werden darf als die ortsübliche Durchnittsmiete.
:D
lies das nochmal ... vielleicht erkennst du ja was an dem satz falsch ist ;)

DonVitoCorleone
2006-02-21, 08:54:12
Ich würd erst mitm Mieterverein und dann gegebenfalls mitm Mieter sprechen.
Vielleicht will er das Geld ja garnicht (was ich nicht glaube ;D )
aber wenn du auf ihn zukommst, dann lässt sich da bestimmt was vereinbaren (Ratenzahlung). Besser als wenn er's irgendwann spitz kriegt und das gesamte Geld aufeinmal vordert.
Wie dafür die rechtliche Grundlage ist, weis ich leider nicht, drum erstmal zum Mieterverein ..

mfg

Mumins
2006-02-21, 11:16:21
:D
lies das nochmal ... vielleicht erkennst du ja was an dem satz falsch ist ;)

War vielleicht etwas unklar so und es entsteht ein Mißverständnis.

1. Ortsübliche Vergleichsmiete

Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen.
Im Streitfall ist der Vermieter beweispflichtig.
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist aus den Mietpreisvereinbarungen zu ermitteln, die in den letzten vier Jahren vor der Mietpreiserhöhung neu vereinbart worden sind oder verändert wurden (§ 558 Abs.2 BGB).
Es ist wohl leicht nachvollziehbar, dass dieser Wert kaum für den konkreten Fall zu ermitteln ist.
Bisher eröffnete das MHG für den Beweis der ortsüblichen Vergleichsmiete drei Möglichkeiten, die Mietdatenbank ist als viertes Begründungsmittel seit September 2001 hinzugekommen:

* den örtlichen Mietspiegel (§ 558c,d BGB)
* Auskünften aus einer Mietdatenbank (§ 558e)
* Sachverständigengutachten
* drei Vergleichswohnungen, in denen der neu geforderte Mietpreis schon gezahlt wird .

Neu ist die Einführung eines qualifizierten Mietspiegels

Hier finden sie alles zum Thema Mietspiegel einschließlich Online-Datenbank mit Mietspiegeln im Internet.

Der Beweis durch Angabe von drei Vergleichswohnungen ist zum einen nur für kleinen Gemeinden möglich (so BVerfG DWW 88,126) zum anderen schwer zu führen, wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt. Die Mieter der Vergleichswohnungen müßten in dem Fall einer Wohnungsbesichtigung zustimmen, dazu können sie jedoch nicht gezwungen werden. Durch Vergleichswohnungen kann die Festlegung in einem Mietspiegel nicht widerlegt werden.

Kurgan
2006-02-21, 11:55:33
War vielleicht etwas unklar so und es entsteht ein Mißverständnis.


ja, war wohl nur unglücklich ausgedrückt. wohnug eins 10€/m², wohnung zwei 9€, durchschnitt wären dann 9,50 .. dann dürfte wohnung eins eigentlich schon nciht mehr kosten was sie kostet :D

naja, zum glück bin ich aus dem scheiss seit 3 jahren raus ;)

Bubba2k3
2006-02-21, 13:42:57
Wenn Du Dir sicher bist, daß Du um den unten genannten Betrag bei Deinem Vermieter in der Kreide stehst, dann würde ich lautlos zahlen.
Mit der nächsten Miete, damit es idioteneinfach zuzuordnen ist.

Was willst Du denn bequatschen, wenn jetzt (im ggs. zu den ersten Artikeln) alles klar ist? Daß Du zu dumm bist, einen Mietvertrag zu lesen?


Das wir z.B. Ratenzahlung vereinbaren und wie wir verhindern können, dass sowas in Zukunft noch einmal passiert. Vielleicht damit, dass die mir zum Ende des Jahres ein kurzes formloses Schreiben schicken, mit dem Hinweis der nächsten Mieterhöhung. Damit ich das nicht noch mal vergesse, was ich aber nicht hoffe.