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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Möglichkeiten zum Senken der Autoversicherungskosten?!


Melkor
2006-03-02, 17:47:44
Moin.
Da ich Anfänger bin würde ich mit 230% einsteigen und im Jahr knapp 3000€ löhnen müssen, das kann ich aber definitiv nicht bezahlen.

Nun gibt es ja verschiedene Möglichkeiten in der Schandensfreiheitsklasse aufzusteien und so kosten zu senken? Wird das nach dem Alter gerechnet?

Alternativ eben als Zweitwagen bei den Eltern oder ähnliches...

Bräuchte mal ein paar Infos von erfahreneren Usern, wie funktioniert das mit den Schadensfreiheitsklassen, was gibt es für Möglichkeiten etc....

Danke und Gruß

aCiD
2006-03-02, 18:01:32
Also ich bin dank Vitamin B direkt auf meinen Namen auf 85% eingestiegen.

Alternativ gäb es noch die Möglichkeit einfach ein Motorrad auf deinen Namen anzumelden, irgend ne kleine Gurke mit der du auch nicht fährst, die du aber nur hast um deinen Beitrag niedrig zu kriegen wenn du später mal ein Auto kaufst.

Ansonsten eben als Zweitwagen auf Vater/Mutter anmelden, fängt afair auch bei ca. 85% an, gibt aber auch Online-Versicherungen bei denen man direkt auf den eigenen Namen bei 85% anfangen kann.

Greetz
aCiD

HolyMoses
2006-03-02, 18:04:32
von online versicherungen würd ich abraten :rolleyes:
es werden auch öfter kfz versicherungen verkauft, die vom nutzer nicht mehr benötigt werden.z.b altersbedingt oder so.
bei uns stehen da öfter angebote in der zeitung.

new_vision
2006-03-03, 08:36:07
Für was für ein Fahrzeug mußt du denn 3000€ Versicherungsgebühren bezahlen? Mit Vollkasko oder nur Teilkasko? Erscheint mir doch reichlich viel...


nv

Modulor
2006-03-03, 08:59:28
Für was für ein Fahrzeug mußt du denn 3000€ Versicherungsgebühren bezahlen? Mit Vollkasko oder nur Teilkasko? Erscheint mir doch reichlich viel...


nv

Wenn es nicht gerade ein Kleinwagen ist kommt das bei 230% schon hin,mein Camry Kombi mit 2200 ccm und 136PS würde mich als Fahranfänger auch etwa 2500.-€/Jahr Haftpflicht kosten...

Hamster
2006-03-03, 09:00:06
steigt man nicht mit 120-150 (je nach versicherung) ein?

230 ist ganz schön heftig....

ed1k
2006-03-03, 09:04:15
Ich möcht nicht extra einen neuen Fred erstellen, aber ich habe mal ne Frage :redface:
Man muss zB. die Karre der Eltern noch extra für Fahranfänger (bis zum 23. Lebensjahr) versichern. Vorher warens 250€, jetzt 500€(In meinem Fall[Golf5])

Was ist wenn ich zB. mit der Karre von einem Kumpel einen Unfall baue? Dieser Wagen ist schließlich nicht für Anfänger versichert! Darf ich damit nicht fahren :confused:

Würde mich über ne Antwort freuen!

Greetz ed1k

Rosi800
2006-03-03, 09:47:37
hört sich nachm CRX ED9 an. der könnt soviel kosten....

Kryp7on
2006-03-03, 09:52:19
natürlich darfst du das nicht, du bist ja nicht versichert.

Wenn du nen Unfall bauen solltest, müsste die Versicherung aber trotzdem zahlen, würde allerdings (zumindest unsere --> HUK24) deinen Kumpel mit dem Rausschmiss und der Strafzahlung eines Jahresbeitrages tadeln

RoNsOn Xs
2006-03-03, 10:01:45
meld das auto als 2t - oder 3t-Wagen aufm deine Eltern an und gebt an, dass das Kind von deinen Eltern auch damit fahren darf (also du) und schon steigst du bei 140% ein. Ist eigtl. die klassische Variante.

Melkor
2006-03-03, 14:32:39
Für was für ein Fahrzeug mußt du denn 3000€ Versicherungsgebühren bezahlen? Mit Vollkasko oder nur Teilkasko? Erscheint mir doch reichlich viel...


nv

Opel Vectra A 1,8l (90PS)

EDIT: Nur Haftpflicht...werd mich später nochmal bisschen äußern, bin zur Zeit noch in der Schule.

aCiD
2006-03-03, 15:33:01
Für was für ein Fahrzeug mußt du denn 3000€ Versicherungsgebühren bezahlen? Mit Vollkasko oder nur Teilkasko? Erscheint mir doch reichlich viel...


nv

Für n S2000 zahlst du selbst bei ~50€ noch ca. 3000€ pro Jahr....Ist aber auch ne derbe Heckschleuder und ziemlich zickig...Aber geil...*g*

@Rosi800: Irgendwie nerven mich deine Posts & Flames, aber nichts für ungut, so teuer ist n ED9 auch nicht, auch wenn den viele zersägen...

Greetz
aCiD

Melkor
2006-03-03, 16:07:43
So.
Auf die knapp 3k€ kam ich mit einem Kalkulator im Netz, eben mit SFK 0/230% wie das bei Anfängern halt so ist....Mein Vater meinte das wäre in etwa so das was mich erwarten würde, wenn ich die Mühle selbst versichere.

Wir werdens nun wahrscheinlich so machen, dass das Auto auf meine Eltern versichert wird und ich nebenher noch ne Mopedversicherung oder irgendsowas auf meinen Namen laufen lasse....

Danke erstmal noch für die Antworten!

aCiD
2006-03-03, 16:12:09
So.
Auf die knapp 3k€ kam ich mit einem Kalkulator im Netz, eben mit SFK 0/230% wie das bei Anfängern halt so ist....Mein Vater meinte das wäre in etwa so das was mich erwarten würde, wenn ich die Mühle selbst versichere.

Wir werdens nun wahrscheinlich so machen, dass das Auto auf meine Eltern versichert wird und ich nebenher noch ne Mopedversicherung oder irgendsowas auf meinen Namen laufen lasse....

Danke erstmal noch für die Antworten!


Brauchst eigentlich das Mopped nebenher nicht, kannst dann nach 2 Jahren das Auto auf deinen Namen umschreiben lassen und hast dann die 85% auf deinen Namen bzw entsprechend auch weniger...

Greetz
aCiD

KampfHamsta
2006-03-03, 16:15:05
meld das auto als 2t - oder 3t-Wagen aufm deine Eltern an und gebt an, dass das Kind von deinen Eltern auch damit fahren darf (also du) und schon steigst du bei 140% ein. Ist eigtl. die klassische Variante.

Hab nochmal ne frage dazu. Also meine schwester ist jetzt auf meinen Vater versichert und ist bei 85%. So nun will ich aber auch "aufs boot" zahl ich dann auch 85% oder wird das dann als 3t-Wagen bissl mehr?

mfg

Melkor
2006-03-03, 16:17:23
Brauchst eigentlich das Mopped nebenher nicht, kannst dann nach 2 Jahren das Auto auf deinen Namen umschreiben lassen und hast dann die 85% auf deinen Namen bzw entsprechend auch weniger...

Greetz
aCiD

Achso? Laut meinem Wissensstand ist halt für die ~85% eine Versicherung auf eigenen Namen erforderlich...

Aber wenn du das mit Bestimmtheit sagen kannst?!
Wär das natürlich bissel einfacher und billiger....

aCiD
2006-03-03, 16:18:34
Achso? Laut meinem Wissensstand ist halt für die ~85% eine Versicherung auf eigenen Namen erforderlich...

Aber wenn du das mit Bestimmtheit sagen kannst?!
Wär das natürlich bissel einfacher und billiger....


Ruf einfach bei der Versicherung an und klär das, denke mal das sollte kein Problem sein. Afair ist's aber nicht notwendig was eigenes anzumelden.

Greetz
aCiD

Kenny1702
2006-03-03, 18:32:46
Ich möcht nicht extra einen neuen Fred erstellen, aber ich habe mal ne Frage :redface:
Man muss zB. die Karre der Eltern noch extra für Fahranfänger (bis zum 23. Lebensjahr) versichern. Vorher warens 250€, jetzt 500€(In meinem Fall[Golf5])

Was ist wenn ich zB. mit der Karre von einem Kumpel einen Unfall baue? Dieser Wagen ist schließlich nicht für Anfänger versichert! Darf ich damit nicht fahren :confused:

Würde mich über ne Antwort freuen!

Greetz ed1k
Natürlich ist der Wagen auch dann versichert, wenn du ihn fährst. Nur hat die Versicherung nach einem Unfall die Möglichkeit, die Jahresprämie nachträglich um das x-fache zu erhöhen. Wie hoch der Faktor x ausfällt, steht im Kleingedruckten des Vertrages.

ed1k
2006-03-04, 09:08:37
@Kenny1702

Warum ist das Auto auch versichert ?...Wenn mein Kumpel zB. 30 Jahre alt ist...ist das Auto nicht für Anfänger versichert und darf dementsprechend nicht gefahren werden.

Blick da irgendwie nicht durch :frown:

Franklin
2006-03-04, 10:02:35
Bei mir waren die Motorrad- und Autoklassen getrennt! Die liefen unberührt nebeneinander her. Ist das bei den Versicherungen unterschiedlich?

Einige Prozente lassen sich auch mit direkter Verhandlung bei dem Versicherungsvertreter rausschlagen. Am besten mit deinen Eltern hin, wenn man dort schon andere Versicherungen hat, kann man ja durch die Blume mit "Verlegung" auf andere Gesellschaften drohen.
Nur nicht allzuviel erhoffen.

aCiD
2006-03-04, 11:05:53
@Kenny1702

Warum ist das Auto auch versichert ?...Wenn mein Kumpel zB. 30 Jahre alt ist...ist das Auto nicht für Anfänger versichert und darf dementsprechend nicht gefahren werden.

Blick da irgendwie nicht durch :frown:

Das ist nur ne Option im Versicherungsvertrag, bei mir ist das z.B. so, außer mir darf niemand dieses Auto fahren, ich bin selbst 20, so bald man 23 ist und sagt dass keiner unter 23 dieses Auto fährt (da es ne große Risikogruppe ist), wird es radikal günstiger....

Greetz
aCiD

Kenny1702
2006-03-04, 11:26:29
@Kenny1702

Warum ist das Auto auch versichert ?...Wenn mein Kumpel zB. 30 Jahre alt ist...ist das Auto nicht für Anfänger versichert und darf dementsprechend nicht gefahren werden.

Blick da irgendwie nicht durch :frown:

Grundsätzlich haftet der Haftpflichtversicherer für die Schäden, die das Kfz verursacht, ohne wenn und aber*.


Pflichtversicherungsgesetz
§ 3

1. Der Dritte kann im Rahmen der Leistungspflicht des Versicherers aus dem Versicherungsverhältnis und, soweit eine Leistungspflicht nicht besteht, im Rahmen der Nummern 4 bis 6 seinen Anspruch auf Ersatz des Schadens auch gegen den Versicherer geltend machen. Der Versicherer hat den Schadensersatz in Geld zu leisten.

4. Dem Anspruch des Dritten nach Nummer 1 kann nicht entgegengehalten werden, daß der Versicherer dem ersatzpflichtigen Versicherungsnehmer gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung ganz oder teilweise frei ist.

http://dejure.org/gesetze/PflVG/3.html


Also die Haftpflichtversicherung erlischt nicht, wenn ein Anfänger fahren würde, Kaskoversicherung ist hingegen etwas anderes.

*Ja, es gibt Ausnahmen, die jedoch diesen Fall nicht betreffen

(del)
2006-03-04, 13:39:09
Lustiger Zufall. Ich hatte grad mit meiner Mutter ein Gespräch darüber, weshalb sie bei der HUK-Coburg als Anfängerin mit 120% eingestiegen ist.

Antwort: Man muss nur glaubhaft versichern können, bei seinen Eltern eine gewisse Fahrpraxis erhalten zu haben. Sprich, einfach behaupten, man hätte die Karre des Vadders schon seit 10 Jahren in Beschlag genommen. Allerdings war das ein Angebot um ca. 1995. Sollte aber heute auch noch möglich sein...
Vielleicht können andere noch was dazu sagen.

Kenny1702
2006-03-04, 14:02:51
Lustiger Zufall. Ich hatte grad mit meiner Mutter ein Gespräch darüber, weshalb sie bei der HUK-Coburg als Anfängerin mit 120% eingestiegen ist.

Antwort: Man muss nur glaubhaft versichern können, bei seinen Eltern eine gewisse Fahrpraxis erhalten zu haben. Sprich, einfach behaupten, man hätte die Karre des Vadders schon seit 10 Jahren in Beschlag genommen. Allerdings war das ein Angebot um ca. 1995. Sollte aber heute auch noch möglich sein...
Vielleicht können andere noch was dazu sagen.
War bei uns ähnlich, nur waren es 140%. Bzw. später hat es dann ausgereicht, wenn eins der Geschwister bereits eine Kfz-Haftplicht hat. So nach dem Motto, ob Eltern oder Geschwister, wo ist da der Unterschied? Das war 2001-2003, sollte aber heute auch noch oft recht locker gehandhabt werden.

Blackland
2006-03-07, 00:48:36
Grundsätzlich haftet der Haftpflichtversicherer für die Schäden, die das Kfz verursacht, ohne wenn und aber*.

Also die Haftpflichtversicherung erlischt nicht, wenn ein Anfänger fahren würde, Kaskoversicherung ist hingegen etwas anderes.
Ja Vorsicht!! - die Schäden des Dritten (des Geschädigten) werden bezahlt - das ist korrekt. Allerdings kann sich die Versicherung vom Versicherungsnehmer das Geld wiederholen, wenn er (entgegen den im Antrag gemachten Angaben) andere Leute fahren lässt. Das ganze nennt man "Verletzung der Obliegenheitspflichten" die nämlich besagen, dass er hätte melden MÜSSEN, das Andere fahren. Nachzulesen -natürlich- im Bedingungswerk.

Dies gilt im Übrigen für ALLE im Antrag gemachten Angaben (Fahrleistung, Garage, Unterstellung über Nacht etc.)!

Schrotti
2006-03-07, 07:22:26
Also bei mir war das folgendermaßen.

Ich habe 1991 den Lappen gemacht.
Versicherung wäre teuer geworden also war ich der Fahrzeughalter und mein Vater mit 30% war der Versicherungsnehmer.

Nach 2 Jahren wurde mir dann der Versicherungsrabatt mit einem kleinen Aufschlag übertragen (hatte dann 55%) und bin heute selbst bei geschmeidigen 40% (SF 14).

Mfg Schrotti

Kater Garfield
2006-03-07, 10:00:38
Lustiger Zufall. Ich hatte grad mit meiner Mutter ein Gespräch darüber, weshalb sie bei der HUK-Coburg als Anfängerin mit 120% eingestiegen ist.

Antwort: Man muss nur glaubhaft versichern können, bei seinen Eltern eine gewisse Fahrpraxis erhalten zu haben. Sprich, einfach behaupten, man hätte die Karre des Vadders schon seit 10 Jahren in Beschlag genommen. ja natürlich, dazu muß man den Führerschein aber auch schon entsprechend lange haben (man kann ja schlecht behaupten, man hätte Papi's Auto all die Jahre ohne Führerschein gefahren!), und wenn das der Fall ist, steigt man sowieso bei 120/140% (SF 1/2) ein.
Die 230% (SF 0) kriegt man nur dann, wenn man gerade erst den Führerschein gemacht hat (vor weniger als 3 oder 4 Jahren, glaub ich).

Kenny1702
2006-03-07, 11:31:42
Ja Vorsicht!! - die Schäden des Dritten (des Geschädigten) werden bezahlt - das ist korrekt. Allerdings kann sich die Versicherung vom Versicherungsnehmer das Geld wiederholen, wenn er (entgegen den im Antrag gemachten Angaben) andere Leute fahren lässt. Das ganze nennt man "Verletzung der Obliegenheitspflichten" die nämlich besagen, dass er hätte melden MÜSSEN, das Andere fahren. Nachzulesen -natürlich- im Bedingungswerk.

Dies gilt im Übrigen für ALLE im Antrag gemachten Angaben (Fahrleistung, Garage, Unterstellung über Nacht etc.)!
Bei mir im Vertrag steht irgendwo sinngemäß
Nur hat die Versicherung nach einem Unfall die Möglichkeit, die Jahresprämie nachträglich um das x-fache zu erhöhen. Wie hoch der Faktor x ausfällt, steht im Kleingedruckten des Vertrages.
wobei x in meinem Fall 3 ist, wenn ich mich recht erinnere. Also wenn z.B. ein Millionenschaden entstehen würde, wäre nur ein Bruchteil davon fällig.

P.S.: @Kater Garfield: Du kannst auch als "Frischling" oft direkt mit SF 1/2 einsteigen, wenn ein Elternteil eine Kfz-Haftplicht hat.

Skorpion
2006-03-07, 12:35:45
Ich selbst bin vor kurzem beim Deutschen Herold über den ADAC mit 125% eingestiegen. Die hatten da ein Young Driver Abo, wo wenn das Auto nicht älter als 7 Jahre ist und blabla kann man so einsteigen.

Wobei ich dieses Jahr eh zur HUK wechseln werde.
Bei meinem Bruder konnte ich damals net einsteigen, weil der woanders wohnt. D.h. ich wäre dann in der Versicherung runter aber sobald ich mich auf meinen Namen umschreibe, bin ich wieder bei 140%.

WTC
2006-03-07, 15:26:01
Brauchst eigentlich das Mopped nebenher nicht, kannst dann nach 2 Jahren das Auto auf deinen Namen umschreiben lassen und hast dann die 85% auf deinen Namen bzw entsprechend auch weniger...

Greetz
aCiD

Geht neuerdings nicht mehr wie ich gehört habe???? Oder zumindest haben sie die Laufzeit verlängert... Kann aber auch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein, wir sind imho bei der LVM!

Blackland
2006-03-07, 17:52:54
Also bei mir war das folgendermaßen.

Ich habe 1991 den Lappen gemacht.
Versicherung wäre teuer geworden also war ich der Fahrzeughalter und mein Vater mit 30% war der Versicherungsnehmer.

Nach 2 Jahren wurde mir dann der Versicherungsrabatt mit einem kleinen Aufschlag übertragen (hatte dann 55%) und bin heute selbst bei geschmeidigen 40% (SF 14).
Das ist heute nicht mehr möglich. Man bekommt maximal die Prozente (SF-Klasse) gutgeschrieben, die man auch wirklich hätte erreichen können, wenn man ab Besitz des Führerscheins unfallfrei durchgehend gefahren wäre.

Beispiel: Ausstellung FS vor 01.06.2001 = maximal SF 5 in 2006 möglich

RoNsOn Xs
2006-03-07, 18:03:34
Hab nochmal ne frage dazu. Also meine schwester ist jetzt auf meinen Vater versichert und ist bei 85%. So nun will ich aber auch "aufs boot" zahl ich dann auch 85% oder wird das dann als 3t-Wagen bissl mehr?

mfg

nee du fängst dann auch dort an wo sie ungefähr angefangen hatte, sprich bei 140%.
Nach 1 Jahr dann 100%