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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückgabe nach 3 mal kaputt?


Unfug
2006-03-02, 18:43:25
Hallo,

Wenn ein Kunde ein Produkt kauft (zum Bleistift Notebook).
Das Notebook mittels Vor-Ort Service mehrmals repariert werden muss (5 mal innerhalb 3-4 Wochen, da defekte Ersatzteile eingebaut wurden).
Ist dann ein Wandlung beim "Verkäufer(Online-Shop)" möglich, wenn das Ganze so weiter geht? Bräuchte ich dafür eine Bescheinung vom Vor-Ort Service des Herstellers, daß das Notebook x mal versucht wurde zu reparieren?

Gruß

mofa84
2006-03-03, 00:13:51
ich kann jetzt keine Paragraphen oder Urteile nennen, aber ich glaube wenn man etwas mehrmals erfolglos zur Reparatur gebracht hat, ist es ein Qualitätsmangel und man hat das Recht auf Wandlung.

Hab hier nur so nen kleinen Wisch aus der 10. Klasse, den ich mir aufgehoben hab, da steht das so drauf. Allerdings glaube ich das ganze gilt nur innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf.

AtTheDriveIn
2006-03-03, 00:38:17
Normal gilt das der Verkäufer 2x nachbessern darf, bevor der Kunde vom Vertrag zurücktreten kann.

Monkey
2006-03-03, 10:00:49
ich weiß nich genau wie das bei zB notebooks is, bei handys war es zumindest immer so das du das anrecht auf ein neues/anderes gerät hast wenn du es 3 mal in die reparatur schicken mußtest

Haarmann
2006-03-03, 10:36:15
Unfug

Dein Händler besserte ie nach, wenns On-Site Support des Hestellers ist...

drexsack
2006-03-03, 11:36:31
Also bei meinem defekten Ipod habe ich beim dritten Defekt bei Mediamarkt mein Geld zurück bekommen. Ein Kumpel der im Einzelhandel ist meinte auch, dass man nach dem dritten Defekt sein Geld zurückverlangen kann.

mofa84
2006-03-03, 12:21:27
Unfug

Dein Händler besserte ie nach, wenns On-Site Support des Hestellers ist...das ist egal. der händler hat 24 Monate Gewährleistungspflicht.

pippo
2006-03-03, 12:33:30
@ Unfug
Ich zitiere mal aus einem anderen Forum:

Vorrangig vor allen anderen Rechten des Käufers ist nach § 439 BGB die Nacherfüllung. Dabei hat der Käufer die Wahl zwischen einer Nachbesserung und einer Neulieferung. * Der Verkäufer kann die Nachbesserung und/oder Neulieferung verweigern, wenn unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen würden (§ 439 Abs. 3 BGB). Der Nacherfüllungsanspruch gilt ebenfalls für geringe Mängel und auch dann, wenn der Verkäufer den Mangel nicht verschuldet hat (verschuldensunabhängig).

Hat der Verkäufer den Mangel zu verantworten, kann der Käufer zusätzlich Schadensersatz neben der Nacherfüllung/Leistung verlangen (§ 280 Abs. 1 BGB).

Alle anderen Rechte des Käufers sind nachrangig, das heißt, der Käufer muss in der Regel außer der Mängelrüge eine zweite angemessene Frist (Nachfrist) für eine Nacherfüllung setzten. Eine Nachfrist kann z. B. in folgenden Fällen entfallen:
* Verkäufer verweigert die Nacherfüllung,
* zwei Nacherfüllungsversuche sind fehlgeschlagen,
* Nacherfüllung ist für Verkäufer oder Käufer unzumutbar oder
* bei besonderen Umständen.

Nachrangige Rechte des Käufers sind:

* Rücktritt vom Vertrag (§§ 440, 323 und 326 BGB)
Ein Rücktritt vom Vertrag ist bei geringfügigen Mängel nicht möglich.


soll dann wohl heißen, einmal noch umtauschen/reparieren...dann kannste dein geld zurückfordern, quasi vom Vertrag zurücktreten.

Ich werde es demnächst mit meinem Asus Notebook genauso machen. Habs jetz schon 2x eingeschickt. Einmal warens 4 Defekte und jetzt 5. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, dass es bald wieder kaputt ist und dann werd ich meine 2300€ zurückverlangen

Unfug
2006-03-05, 20:35:43
Ich antworte erst spät, da inzwischen der Vor-Ort Service nochmal da war. Vergeblich , erneut wurde ein defektes Mainboard eingebaut :rolleyes: .

Folgende Situation ergibt sich jetzt für mich. Kommende Woche soll wieder ein neues Mainboard eingesetzt werden. Wenn das wieder fehl schlägt (und ich befürchte es langsam), würde ich gerne ein gleichwertiges Neugerät ohne Mängel oder Geld.
Bei dem Gerät handelt es sich um sogennante Refurbished Ware (also von HP Instand gesetzt und Verkauft mit 1Jahr Garantie).
Dann werd ich mir wohl eine Bescheinung oder sowas für den Händler holen müssen. Ich hoffe es klappt allerdings endlich mal. Das Notebook ist grad mal 1 Monat alt und es wurde inzwischen schon alles ausgetauscht bis auf das TFT. Ich werde dann berichten wie es ausgegangen ist.