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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mündlicher Vertrag


Sylver_Paladin
2006-03-04, 15:21:34
Also, folgender Fall
Am Montag Auto gefunden angeschaut, Probefahrt.
Am Mittwoch, mit Bekannten Auto bei Händler nochmal begutachtet => OK.
Dann mit dem Händler mündlich vereinbart, dass ich das Auto nehme für 3200€ und dass er es neu beim TÜV vorfährt, und danach der schriftliche Vertrag gemacht wird + Auto abgeholt wird.
Darf er das Auto einfach an jemand anderes verkaufen?

Mumins
2006-03-04, 15:26:47
Nein!
Auch ein mündlicher Vertrag gilt in vollem Umfang. Du mußt allerdings beweisen können, dass es so war. Also brauchste nen Zeugen.

Sylver_Paladin
2006-03-04, 15:30:46
Nein!
Auch ein mündlicher Vertrag gilt in vollem Umfang. Du mußt allerdings beweisen können, dass es so war. Also brauchste nen Zeugen.
Mein Nachbar und mein Vater war ja dabei, haben alles mitgehört.

extasyinseln
2006-03-04, 16:10:24
Mein Nachbar und mein Vater war ja dabei, haben alles mitgehört.


tja dann hast ja 2 zeugen

wieso fragste hat er den wagen an wen anders verkauft :|

Sylver_Paladin
2006-03-04, 16:28:50
tja dann hast ja 2 zeugen

wieso fragste hat er den wagen an wen anders verkauft :|
Jo, war heute mit beim TÜV, Auto ist nicht durchgekommen, da waren dann ein paar andere interessenten, die ihn auch ohne neuen TÜV genommen haben(grad erfahren).
Ach ja Mittwoch war noch explizit ausgemacht worden, dass wenn der Wagen nicht TÜV kriegt, dass er dann nä Woche hergerichtet wird für TÜV. und ich ihn dann abhol.
Hätte dem Händler beim Tüv fast eine verpasst, konnte mich aber beherrschen ,und hab ihn nur nen falschen Fünfziger genannt.
Bin dann gegangen mit dem Zusatz, dass meine Rechtsschutz wohl den 1. Fall zu bearbeiten hätte...
Vorhin hat er angerufen er bietet mir 50€ Entschädigung für Aufwand.

GBWolf
2006-03-04, 16:30:12
Jo, war heute mit beim TÜV, Auto ist nicht durchgekommen, da waren dann ein paar andere interessenten, die ihn auch ohne neuen TÜV genommen haben(grad erfahren).
Ach ja Mittwoch war noch explizit ausgemacht worden, dass wenn der Wagen nicht TÜV kriegt, dass er dann nä Woche hergerichtet wird für TÜV. und ich ihn dann abhol.
Hätte dem Händler beim Tüv fast eine verpasst, konnte mich aber beherrschen ,und hab ihn nur nen falschen Fünfziger genannt.
Bin dann gegangen mit dem Zusatz, dass meine Rechtsschutz wohl den 1. Fall zu bearbeiten hätte...
Vorhin hat er angerufen er bietet mir 50€ Entschädigung für Aufwand.


ich würds vor gericht bringen!

Capt.Kerk
2006-03-04, 16:34:52
Vorhin hat er angerufen er bietet mir 50€ Entschädigung für Aufwand.
Wenn du zwei Zeugen hast, dann hat der Händler eigentlich keine Chance sih herauszureden.
Und die Aussage mit den 50€ lässt vielleicht auch darauf schließen dass er weiß das es nicht ok war.

extasyinseln
2006-03-04, 16:36:09
ich würds vor gericht bringen!


full ack, hast immerhin 2 zeugen :rolleyes:

Spasstiger
2006-03-04, 16:36:40
Vorhin hat er angerufen er bietet mir 50€ Entschädigung für Aufwand.
Dann hat er wohl ein schlechtes Gewissen und weiß, dass auch eine mündliche Abmachung wie ein schriftlicher Vertrag gilt.
Ob du auf seinen Vorschlag mit der Entschädigung eingehst oder vor Gericht ziehst, liegt in deinem Ermessen, ich würde die 50 Euro nehmen. ;)
Eine Klage bedeutet nur Stress für dich und an das Auto kommst du wohl nicht mehr.

Sylver_Paladin
2006-03-04, 16:41:05
Ich hab auch große Lust das tun, gibts da Chancen auf nen Vergleich?
So das Geldmäßig was rausspringt...

extasyinseln
2006-03-04, 16:52:04
Ich hab auch große Lust das tun, gibts da Chancen auf nen Vergleich?
So das Geldmäßig was rausspringt...

setz dich doch am besten mit deinem anwalt mal zusammen und frag was du verlangen kannst

Sylver_Paladin
2006-03-04, 17:01:00
setz dich doch am besten mit deinem anwalt mal zusammen und frag was du verlangen kannst
ich ruf am mo erst mal bei der Rechtsschutz an, und dann anwalt...

Hugel Gupf
2006-03-04, 17:07:33
Naja zwei Zeugen hast du schon, aber ob dein Vater und dein Nachbar da wirklich so glaubwürdig sind, möchte ich einmal bezweifeln. Das ist so wie ein Alibi von der Ehefrau.

Ich würde einfach die 50 Euro nehmen. Natürlich ist es nicht nett, aber ich bin der Meinung, dass man jemanden nur verklagen sollte, wenn es um wirklich wichtige Dinge geht und nicht wegen jeder Kleinigkeit.

Sylver_Paladin
2006-03-04, 17:12:34
Naja zwei Zeugen hast du schon, aber ob dein Vater und dein Nachbar da wirklich so glaubwürdig sind, möchte ich einmal bezweifeln. Das ist so wie ein Alibi von der Ehefrau.

Ich würde einfach die 50 Euro nehmen. Natürlich ist es nicht nett, aber ich bin der Meinung, dass man jemanden nur verklagen sollte, wenn es um wirklich wichtige Dinge geht und nicht wegen jeder Kleinigkeit.
Ne Kleinigkeit is bei mir was anderes...
Hätte ja schließlich mein derzeitiges Auto schon verkauft haben können etc.
Nummernschild hab ich ja auch schon reserviert etc.
Familienmitglieder als Zeugen zählen natürlich nicht viel, aber der Nachbar schon...

Verdammt, hatte mich schon langsam beruhigt, aber je mehr ich darüber nachdenke :mad:
Hat jemand nen Marschflugkörper da?

Hugel Gupf
2006-03-04, 18:25:15
Wenn er dir die ganzen Kosten, die dadurch entstanden sind, ersetzt (ich denke einmal das geht sich mit 50 Euro aus), dann weiß ich nicht, wo da das Problem liegt.

GBWolf
2006-03-04, 18:45:22
Wenn er dir die ganzen Kosten, die dadurch entstanden sind, ersetzt (ich denke einmal das geht sich mit 50 Euro aus), dann weiß ich nicht, wo da das Problem liegt.


naja das muss wohl jeder selber wissen, aber wenn ich das auto unbedingt gewollt hätte und man sagt mir ok du hast es zu dem preis und komms mrogen holen, und ich komme dann am nächsten tag und das auto ist an jemand anderen verkauft, dann würde ich das auch nicht sonderlich prall finden!

LuckyLuke2k
2006-03-07, 11:36:58
Verdammt, hatte mich schon langsam beruhigt, aber je mehr ich darüber nachdenke :mad:
Hat jemand nen Marschflugkörper da?

Musst du mal die Iraner Fragen.
Die haben da glaub ich gerade was schönes im Angebot :biggrin:

AtTheDriveIn
2006-03-07, 11:49:51
Also du hattest einen Vertrag mit ihm. Den hat er nicht erfüllt und trägt dafür das verschulden. Du kannst also Schadensersatz geltend machen. Aber jetzt überleg mal was du an Schaden hast. Du wollest das Auto nicht mit Gewinn weiterverkaufen, noch hast du deinen Alten versetzt. Viel Geld wirst du also nicht bekommen, vielleicht Fahrtkosten oder Aufwandsentschädigung und dann bist du mit 50Euro ohne Verhandlung/Anwalt doch gut dabei.