Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuererklärung im Trennungsjahr/Scheidung
Hi,
wer kann mir Tipps geben zur Steuererklärung im Trennungsjahr.
Leben seit August 2005 getrennt, ich zahle keinen Unterhalt weil Sie Berufstätig ist, ich habe im Trennungsjahr alle Verbindlichkeiten gezahlt (Raten für einen gemeinsamen Kredit).Die Steuerklassen wurde auf IV/IV in 2005 geändert..
Es wird im 2006 zur Scheidung kommen, kann es passieren das ich für Sie zahlen muss. Wir haben einen gemeinsamen Anwalt, bis jetzt war alles OK, aber ich bezahle ja auch die Schulden. Sie hat ihr Einkommen + S.......geld was ich natürlich nicht beweisen kann.
Bin für jeden Tipp dankbar
Danke
Bietet es isch nicht an im Trennungsjahr noch eine gemeinsame Veranlagung durchzuführen? Im Jahr der Trennung besthet meines Wissens nach ein Möglichkeit der Wahl zwischen getrennter und gemeinsamer Veranlagung. Im Normalfall sollte eine gemeinsame Veranlagung für beide Partner günstiger sein.
Hätte den Vorteil, dass Du Deine Frau auch nicht anschwärzen müsstest. Jegliche Einnahmen, die nicht nachweisbar sind, kann das Finanzamt nicht zur Einkommensteuerberechnung heranziehen, also entsteht eine geringere Steuerlast, die natürlich auf beide aufgeteilt wird.
Ergo weniger Steuern.
Im darauf folgenden Jahr solltet ihr beide getrennt veranlagt werden. Sprich, jeder für sich selbst.
Im übrigen ist es dem Finanzamt grundsätzlich egal, aus welchen Quellen die Einnahmen stammen, solange sie versteuert werden... ;(
Danke für die schnelle Antwort, aber ich möchte keine gemeinsame Steuererklärung für das Jahr 2005 machen.
Kann mir da etwas ins Radlaufen, der Steuerklassenwechsel hat im Sept. 2005 statt gefunden davor hatten wir 3/5. Wie werde ich besteuert für das Jahr 2005...
Danke für die schnelle Antwort, aber ich möchte keine gemeinsame Steuererklärung für das Jahr 2005 machen.
Kann mir da etwas ins Radlaufen, der Steuerklassenwechsel hat im Sept. 2005 statt gefunden davor hatten wir 3/5. Wie werde ich besteuert für das Jahr 2005...
Hm... Dein Steuerberater sollte es Dir aber raten...
Ansonsten fährst Du unter Umständen schlechter.
Nun wie es sich genau auswirkt kann ich so nicht sagen. Bei einer Zusammenveranlagung kommen Dir eben die fehlenden Einnahmen der Frau zugute. Ich versuche es mal zu erklären:
Du + Frau:
Deine Einnahmen 40 000 Euro
Einahmen Frau 0 Euro, da Kind etc.
Macht für jeden 20 000 Euro zu versteuern, die anschliessend verdoppelt werden.
Du alleine:
Deine Einnahmen 40 000 Euro
Macht 40 000 Euro zu versteuern.
Natürlich ist das nur ein Beispiel, denn ich weiß natürlich nicht die Höhe des Einkommens der Frau. Und ich kenne nicht Eure Sonderausgaben oder Eure Werbungskosten.
Fakt ist, das der Steuersatz nicht linear ansteigt. Dementsprechend steigt der Satz eben immer höher an. (Bei 5000Euro sind es 12% bei 50000Euro sind es 30%)
Dein Wechsel der Steuerklasse hat für Dich eigentlich nur die Bedeutung, dass Du den WerbungskostenPauschbetrag Deiner Frau nicht mehr in Anspruch nimmst.
Ok, dass leuchtet mir ein, aber wenn es möglich ist würde ich lieber den getrennten Weg gehen.
Mir ging es auch darum, da ich ab Sept. 2005 nach Steuerklasse 4 besteuert wurde, dass es nicht für die Monate von Jan-Aug. nachgefordert wird.
Viel zum Absetzen ist nicht da, Sie arbeitet am Ort und ich fahre 22Km....
Wie ist es mit der Sachlage Unterhalt...
Ich hätte für Sie zahlen müssen, aber durch die Verbindlichkeiten kam es nicht zum Tragen, kann man da etwas machen??
3DViper
2006-03-07, 13:42:30
Ganz ehrlich? Nimm Dir nen Steuerberater!
Ok, dass leuchtet mir ein, aber wenn es möglich ist würde ich lieber den getrennten Weg gehen.
Mir ging es auch darum, da ich ab Sept. 2005 nach Steuerklasse 4 besteuert wurde, dass es nicht für die Monate von Jan-Aug. nachgefordert wird.
Viel zum Absetzen ist nicht da, Sie arbeitet am Ort und ich fahre 22Km....
Wie ist es mit der Sachlage Unterhalt...
Ich hätte für Sie zahlen müssen, aber durch die Verbindlichkeiten kam es nicht zum Tragen, kann man da etwas machen??
Also, inwieweit Du den Unterhalt der Frau absetzen kannst... :confused: Meines Wissens gar nicht, aber der Unterhalt der Kinderr wird durch den Kinderfreibetrag gedeckt(wenn welche da sind).
Auf der anderen Seite ist es für mich unverständlich, dass ein Richter Unterhalt zahlen lässt, wenn die Frau einer geregelten Arbeit nachgeht... :|
Wie gesagt, im Normalfall würde ich Dir davon abraten, aber es ist Deine Entscheidung. Immerhi werden sich die 22km positiv auf Deine Werbungskosten auswirken. Bei ihr wird es egal sein, da sie kaum über den Werbungskostenpauschbetrag kommen wird.
Der Wechsel von Steuerklasse 4 auf 1 sollte nicht zu groß ausfallen, da ja nur die Ehegatten-Splitting-Tabelle wegfällt. Wieviel das allerdings genau ist, kann ich leider nicht sagen... :uponder: Allerdings ist im ELSTER(elektronische Steuer) ein Berechnungsprogramm dabei. Damit kannst Du es Dir mal durchrechnen. Das Programm wird Dir kostenlos unter www.elster.de (http://www.elster.de) zur Verfügung gestellt.
Nochmals besten Dank ich werde mal schauen was ich mache, leider ist diese Thema ziemlich umfangreich. Bislang hatte ich jemanden beim Finanzamt, aber das ist ein guter Bekannter meiner Exfrau.
Danke für die Tipps…..
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