PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tricky.at Umfrage für Mp3-Player gemacht, jetzt plötzlich 120 EUR fällig?


cyrix1
2006-03-07, 20:29:27
Hallo,
es geht um folgendes, ich habe kürzlich bei einer Umfrage von tricky.at mitgemacht.
Als "Belohnung" wurde ein kostenloser 256MB Mp3 Player versprochen.
Heute flatterte mir dann folgende Mail herein:


ehr geehrter Herr x,

Sie haben sich am Datum bei www.tricky.at angemeldet. Wir freuen uns Sie als neuen Kunden begrüßen zu können.
Wie vertraglich vereinbart, berechnen wir Ihnen für die Einrichtung eines Accounts einmalig 120,- Euro mit welchem Sie Zugriff auf eine regelmäßig aktualisierte Liste von Gutscheinen erhalten.

Der offene Betrag in Höhe von 120,00 Euro ist innerhalb von 7 Tagen auf das Konto der Mobile Premium Credits LTD zu überweisen mit Ihrer Rechnungsnummer als Verwendungszweck.

Rechnungsbetrag ( Brutto ): 120,00 EURO
Rechnungsnummer: y

Bank: Nord-Ostsee Sparkasse
Kontonr: 0163003999
BLZ: 21750000
IBAN: DE36217500000163003999
SWIFT-BIC: HSHNDEH1SLG

Wir möchten Sie bitten die Rechnung bis zum 14.03.2006 auszugleichen. Es ist der einzige Weg, der Sie vor hohen Inkasso- und Anwaltsgebühren bewahrt.


Mit freundlichen Grüßen

Mobile Premium Credits LTD
Westerstr. 63
24955 Harrislee
Deutschland

Tel: 01805 004 148 9
Fax: 01805 055 110 014 85
Mail: Kontakt@Tricky.at

Ust-ID: Beantragt

http://www.tricky.at
http://www.tricky.at/teilnahme.php


So, das finde ich natürlich schon ein dickes Ding.
Denn es wurde groß und deutlich angepriesen (und wird immernoch auf der Homepage):
Sichern Sie sich jetzt einen kostenlosen Skantic MP-340 mit 256MB Speicher. Sie müssen lediglich eine Umfrage ausfüllen. Ihre persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt, lediglich die Umfrageergebnisse werden ausgewertet. Ihnen entstehen keine Kosten durch das ausfüllen der Umfrage bzw. für den Versand des MP3-Players. Mit dem Account erhalten Sie ausserdem Zugriff auf Gutscheine im Wert von über 200€. Es ist nur ein Account pro Haushalt erlaubt. Jeder Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Da steht nun ausdrücklich "Ihnen entstehen keine Kosten durch das ausfüllen der Umfrage bzw. für den Versand des MP3-Players."
Deshalb habe ich dort ja auch an der Umfrage teilgenommen.

Es wurde nirgendwo, auch nicht beim Erstellen des Accounts, darauf hingewiesen, dass ich einen kostenpflichten Vertrag eingehe, der nun 120 EUR kosten soll.

Für mich ist die Sache ganz klar, hier ist eine Abzockerfirma am Werk

Also was soll dieses Inkasso-Schreiben nun?
Wollen die wieder Gutgläubigen das Geld aus der Tasche ziehen, die Angst vor Androhung von Inkassofirmen haben?


Nun wäre das ja alles kein Problem, ich würde einfach nicht Zahlen und die Forderungen ignorieren,
wenn ich nicht noch eine Restunsicherheit im Rechtlichen Bereich hätte.
Ich bin nicht Rechtsschutzversichert, kann deshalb nicht so ohne weiteres gerichtliche Verfahren in Kauf nehmen.

Es wäre sehr nett, wenn ihr mal eure Meinung (am besten von Justizexperten) dazu kundtun könntet.

Gruß

Zesotu
2006-03-07, 20:40:45
[Ja], ich habe die AGB und Kundeninfos gelesen und bin damit einverstanden. Außerdem bestätige ich, dass ich mindestens 18 Jahre alt bin. ;)

Und JA der Player ist Gratis
Und Ja der Versand ist Gratis
Und Ja die Umfrage ist Gratis
Und Nein der Acount kostet 120 Euro

AtTheDriveIn
2006-03-07, 20:40:58
Ziemlich dreist wie das Ganze aufgemacht ist, aber in den AGB steht schon drin das es 120Euro kostet.
Afaik muß das aber deutlicher gekennzeichnet sein.

§ 9 Gewährleistung

(1) Der Dienstleister übernimmt keine Gewährleistung für die Gültigkeit der Gutscheine oder erreichbarkeit der Server.

:lol: klar man kann jegliche Verantwortung und Vertragsbedingungen per AGB ausschließen.

Sagt denen einfach, da hat sich einer einen Spaß erlaubt und dich eingetragen.

cyrix1
2006-03-07, 20:57:37
Hallo,
nun habe auch ein wenig recherchiert, bin ja nicht der einzigste der darauf reingefallen ist.
Der Typ ist anscheints bekannt und hat schon öfters Leute geschickt reingelegt.

Allerdings kann das so ja nicht angehen, es wurde nirgendwo audrücklich erwähnt, dass man einen Vertrag eingeht, sondern nur, dass man an einer kostenlosen Umfrage teilnimmt. Ich kann ja auch so eine Seite aufmachen und dann versteckt irgendwo klein angeben, dass mit dieser Umfrage ein Vertrag eingegangen wurde.

Für mich ist das klar Täuschung und Veräppelung.

Black-Scorpion
2006-03-07, 21:03:47
Kleingedrucktes (AGB) gelesen?
Wenn nein, selber Schuld.

Butter
2006-03-07, 21:07:11
§ 5 Widerrufsrecht

(1) Der Kunde kann, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Mobile Premium Credits LTD, Westerstr. 63, 24955 Harrislee oder per Fax an: 01805-05511001-485 (12 ct / Min).


Mach doch davon gebrauch, die Frist ist bei jedem Vertrag gültig.



MAN WANN LERNEN ES DIE LEUTE DAS ES NICHTS ZU VERSCHENKEN GIBT!!!

AtTheDriveIn
2006-03-07, 21:08:38
Er räumt dir 2Wochen Widerrufsfrist ein. Ist das schon zu spät?

cyrix1
2006-03-07, 21:12:40
Hallo,
falls damit das Datum des Aufüllens der Umfrage gemeint ist, dann ist das schon zu spät, ja.

@butter
Diesen blöden Kommentar kannst du dir sparen,
ich habe ja eine Gegenleistung erbracht, nämlich Daten von mir Preisgegeben, die z.b. für Werbung genutzt werden können.
Ich habe schon öfters mal bei Umfragen mitgemacht, bei denen dann auch wirklich kleine Gratisartikel kamen,
aber sowas dreistes ist mir noch nicht untergekommen.

Trotzdem werde ich nicht klein bei geben

warper
2006-03-07, 21:12:58
Ist zwar eine kleine Haarspalterei, aber:

Da steht zwar, dass die Teilnahme an der Umfrage kostenlos ist, was ja auch tatsächlich der Fall ist, aber es steht nichts von "Die Erstellung des Accounts ist gratis". Insofern ist es zwar recht hinterlistig, aber vielleicht sogar rechtens.

AtTheDriveIn
2006-03-07, 21:15:07
Kleingedrucktes (AGB) gelesen?
Wenn nein, selber Schuld.

Der Preis muß aber doch deutlich in einem Vertrag genannt werden, genau wie der Vertragsgegenstand. Das war hier nicht der Fall, eine "Allroundbenennung" in den AGB reicht nicht, deswegen ist imo der ganze Vertrag ungültig ->keine gegenseitigen Verpflichtungen.

Chrisch
2006-03-07, 21:17:45
Der Preis muß aber doch deutlich in einem Vertrag genannt werden, genau wie der Vertragsgegenstand. Das war hier nicht der Fall, eine "Allroundbenennung" in den AGB reicht nicht, deswegen ist imo der ganze Vertrag ungültig ->keine gegenseitigen Verpflichtungen.
genau so sieht es aus....

is doch die selbe kagge die se letztens noch bei BIZZ gezeigt haben mit den
100 Frei SMS im Monat.....

Gruß
Chris

ilPatrino
2006-03-07, 21:19:35
der vertrag ist zwar zustandegekommen, dürfte aber keiner gerichtlichen prüfung standhalten, da wesentliche vertragsbestandteile vorsätzlich versteckt wurden. nicht zahlen, widerspruch einlegen - unbedingt per einschreiben!

alleine die mail ist mehr als genug indiz dafür, daß das vor keinem gericht mitteleuropas standhalten würde.

govou
2006-03-07, 21:30:42
Die wollen dich nur einschüchtern, tritt einfach vom Vertrag zurück (FAG).

cyrix1
2006-03-07, 21:31:12
Hallo

Der Preis muß aber doch deutlich in einem Vertrag genannt werden, genau wie der Vertragsgegenstand. Das war hier nicht der Fall, eine "Allroundbenennung" in den AGB reicht nicht, deswegen ist imo der ganze Vertrag ungültig ->keine gegenseitigen Verpflichtungen.

genau so sehe ich das nämlich auch.
Es wurde zu keiner Zeit der Vertragsgegenstand (nämlich ein kostenpflichtiger Account) als auch der Preis erwähnt.


Werde jetzt erstmal eine Email an diese Firma schreiben, in der ich vom Vertrag aus obigen Gründen zurücktrete bzw. ihn anfechten werde.

Sollte dennoch demnächst ein Inkasso-Schreiben bei mir eingehen werde ich gegen dieses Widerspruch per Einschreiben einlegen.
Dann werde ich halt in den sauren Apfel beissen müssen und den rechtlichen Weg gehen.

EureDudeheit
2006-03-07, 21:36:54
Du kannst den Vertrag gem. § 119 BGB wegen Irrtums anfechten.

cyrix1
2006-03-07, 21:40:10
Du kannst den Vertrag gem. § 119 BGB wegen Irrtums anfechten.
Als auch gem. § 123 (Täuschung) und § 305c BGB (mehrdeutigen Klauseln)

Black-Scorpion
2006-03-07, 21:59:36
Der Preis muß aber doch deutlich in einem Vertrag genannt werden, genau wie der Vertragsgegenstand. Das war hier nicht der Fall, eine "Allroundbenennung" in den AGB reicht nicht, deswegen ist imo der ganze Vertrag ungültig ->keine gegenseitigen Verpflichtungen.
Das war nicht darauf bezogen ob der Vertrag gültig ist oder nicht.
Eher darauf das jedem beim lesen der AGBs ein Licht aufgehen sollte.

1. Die Firma sitzt in UK.
2. Gibt es nur eine .at Adresse.

Wer dann immer glaubt etwas umsonnst zu bekommen ist einfach naiv.

cyrix1
2006-03-07, 22:10:23
Das war nicht darauf bezogen ob der Vertrag gültig ist oder nicht.
Eher darauf das jedem beim lesen der AGBs ein Licht aufgehen sollte.

1. Die Firma sitzt in UK.
2. Gibt es nur eine .at Adresse.

Wer dann immer glaubt etwas umsonnst zu bekommen ist einfach naiv.

Hallo,
wie schon oben erwähnt, hatte ich schon öfters bei Umfragen teilgenommen, bei denen man als "Dankeschön" ein kleines Gratisgeschenk erhalten hatte. "umsonst" ist das also nicht. Dieser Mp3 Player hätte vielleicht den wert von 30 EUR, was der Umfrage gerecht werden kann.


Ich habe jetzt ein wenig weitergesucht und einige Infos zusammengestellt:
Folgende Threads handeln von dieser Firma

http://www.klamm.de/forum/showthread.php?t=182776
http://www.netzwelt.de/forum/showthread.php?t=37667

Der Betreiber ist anscheints schon öfters für solche Abzockereien bekannt:
Das soll sein eBay Account sein
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=ttttt_de

Dann versuchte er es mit dem Geldverdienen bei simsen und prahlt mit dem Erfolg:
http://www.affiliate.de/forum/ftopic7995-0-asc-0.html

Der Typ soll bis 2004 die Realschule besucht haben...


Also ich reg mich hier langsam auf, nach allen gelesenen Infos.
Dieser Junge zockt unverfroren munter weiter und gibt das noch öffentlich zu.

FortniteGambler30
2006-03-07, 22:10:30
Ein fall für das ...
FASS OHNE BODEN X-D

Also wenn ich mich nicht verlesen hab, steht da das dir keine kosten für den Versand des MP3 Players oder den MP3 Player selber entstehen...und oben steht das dir die 120€ für die anmeldung bzw. für den Account berechnet wurden...wenn du also den AGB zugestimmt hast is das wohl dein Problem!! Bzw. Nichts zu machen!!

Aber schick wirklich ne mail an BIZZ vl. brigen die das in ihrer Sendung X-D

bzw. Viel GLück beim klagen oder was du jetzt machst!!

mfg

sun-man
2006-03-07, 22:14:59
Gan unten auf der webseite - Abzocke klar, rechtliche relevanz? Keine Ahnung
Es gibt keine direkte Mitgliedschaft zwischen Tricky.at oder seiner Muttergesellschaft, Mobile Premium Credits LTD., und Skantic. Die Handelszeichen, Logos und Produkte auf dieser Website sind Eigentum von Skantic. Mobile Premium Credits behauptet in keiner Hinsicht, Skantic Handelszeichen oder Rechte zu repräsentieren oder zu besitzen. Mobile Premium Credits Ltd. und deren Websites sind nicht von Skantic. bestitzt, unterstützt oder befördert. Durch Bestätigung des Button >>anmelden<< beauftrage ich Tricky.at, mir einen Account einzurichten mit dem ich Zugriff auf Gutscheine im Wert von mindestens 200€ erhalte. Die einmalige Einrichtung eines Accounts kostet hundertzwanzig Euro und wird Ihnen in Rechnung gestellt. Sie können die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Die Sonderaktion gilt nur für Tricky.at Mitglieder.

http://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?t=73684

cyrix1
2006-03-07, 22:17:11
Hehe wäre wirklich was für ProSieben und Bizz.. Möchte gerne mal sehen wie die dem Bürschchen (wenn die Infos stimmen) nachgehen und ihn zur rede stellen.

Ich werde jetzt erstmal abwarten, sollte es hart auf hart kommen werde ich auch vor Gericht das Recht erstreiten auch wenns nur um 120EUR geht.
Es kann nicht angehen dass man in Deutschland so einfach Leute verarschen kann.
Er kann nicht groß auf die Startseite "kostenlose Umfrage" schreiben und dann irgendwo klein versteckte Klauseln halten.

Klar hätte ich den ganzen Mist verhindern können, hätte ich zwei mal drüber nachgedacht und die Seite genauer inspiziert. Aber gut, Fehler passieren halt leider mal jedem, ich bin wohl noch zu positiv gegenüber Internetangeboten eingestellt (auch durch anhaltende gute Erfahrungen mit Umfragen), muss grundsätzlich misstrauischer werden.

sun-man
2006-03-07, 22:22:17
Hehe wäre wirklich was für ProSieben und Bizz.. Möchte gerne mal sehen wie die dem Bürschchen (wenn die Infos stimmen) nachgehen und ihn zur rede stellen.
Das ist ein Profi, glaub mal dran.

http://www.66sms.de/index.php?ua=impressum
http://www.affiliate.de/forum/ftopic7995-0-asc-0.html

Momo
2006-03-08, 09:01:48
- optimiert für Auflösung 1280x1024

--> wer eine auflösung mit deutlich weniger als 1024 zeilen hat (was wohl die meisten haben) kann den text unten wo das mit den "hundertzwanzig" (ausgeschrieben damits nicht entdeckt wird) steht nicht ohne scrollen entdecken...

Lionel Hutz
2006-03-08, 09:45:21
hallo cyrix1,

wie bereits geschrieben wurde, liegt ein offensichtlicher widerspruch in den angaben auf der seite und den agb's vor, der darauf abzielt, dass beim benutzer ein irrtum hervorgerufen wird.

Du kannst daher den vertrag gemäß § 123 Abs.1 BGB anfechten. Die anfechtungsfrist beträgt gemäß § 124 Abs. 1 BGB ein jahr ab kenntnis, dürfte also bei dir noch nicht abglaufen sein.

ich würde dir daher empfehlen:
-erstens die beweislage sichern, sprich die seite des anbieters ausdrucken bzw. abzuspeichern,

- zweitens, schriftlich die anfechtung mit angabe der gründe erklären, das anfechtungsschreiben nicht mit einfachen brief, sondern nur mit schreiben mit empfangbestätigung absenden

Hacki_P3D
2006-03-08, 10:07:30
klick (http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=13790&postdays=0&postorder=asc&start=0)

edit:
ich würd einfach net zahlen, soll er mich doch verklagen..

pt3
2006-03-08, 12:46:35
klick (http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=13790&postdays=0&postorder=asc&start=0)
edit:
ich würd einfach net zahlen, soll er mich doch verklagen..

Das ist genau der falsch Weg. Dann steht nämlich demnächst eine Inkassofirma vor deiner Tür.

Aber rofl das mit den "hundertzwanzig Euro" ist mehr als dreist und verstößt so klar gegen geltendes Recht. ;D

Hacki_P3D
2006-03-08, 15:30:14
Das ist genau der falsch Weg. Dann steht nämlich demnächst eine Inkassofirma vor deiner Tür.

Aber rofl das mit den "hundertzwanzig Euro" ist mehr als dreist und verstößt so klar gegen geltendes Recht. ;D

ja bestimmt... ;D


PC Prof. 2006/04: "Dazu der auf Internet-Recht pezialisierte Rechtsanwalt Alexander Schneehain: »Das Gesetz schützt gerade bei der Verwendung von AGB vor so genannten »überraschenden Klauseln«. Wenn also auf einer Seite deutlich steht »100 SMS gratis«, kann ich nicht über AGB diese 100 SMS kostenpflichtig gestalten. Solch eine Vereinbarung wäre unwirksam, da sie überraschend ist. Das wissen auch die Betreiber, denn mir ist kein Fall bekannt, in denen die einschlägigen Betreiber die Forderungen gerichtlich durchzusetzen versuchen."

MasterMaxx
2006-03-08, 19:02:28
Tricky.at bekommt nächsten Dienstag bei Bizz das Fass ohne Boden!

MasterMaxx
2006-03-15, 23:27:26
Also kamm gestern bei Bizz. Die ham geraten nicht zu zahlen und zu wiederufen.

Schnappi
2006-03-16, 00:02:18
Also kamm gestern bei Bizz. Die ham geraten nicht zu zahlen und zu wiederufen.
..und dahinter steckt ein 20 jähriger Bub der sein Taschengeld aufbessern will und noch bei Mutti lebt (laut Bizz).. Das ist echt dreist..

superdash
2006-03-16, 00:42:06
Dem sollte mal jemand die Ohren lang ziehen.. und zwar nicht so zimperlich.. sondern richtig.

Es gibt nämlich auch andere Methoden solche Leute mal Dingfest zu machen, wenn unsere Justiz versagt. Da muss er nur mal an den falschen geraten und er lernt eine Lektion fürs Leben...

MfG

Mark
2006-04-28, 14:30:30
@ cyrix

wie ist das ganze denn ausgegangen?

cyrix1
2006-04-28, 18:21:21
Mark[/POST]']@ cyrix

wie ist das ganze denn ausgegangen?
Naja ich hab, wie gesagt, bis heute keinen Cent an diesen Betrüger gezahlt.
Hab ihm ein Einschreiben mit Rückschein zukommen lassen, in dem ich halt ausdrücklich von dem (angeblichen..) Vertrag zurücktrete und auf versch. Paragraphen verwiesen, laut denen der Vertrag und die Rechnung nichtig sind.

Er hat das Einschreiben angenommen und auch auf dem Rückschein unterschrieben.

Bis heute habe ich nichts mehr von dem gehört, weder per Inkasso Firma oder sonst ein Mahnbescheid erhalten.

Glaube die Sache hat sich erledigt, der Typ hat wohl jetzt andere Probleme (anscheints mit dem Fiskus und Webpartnern).

Supa
2006-04-28, 20:58:46
heute im CT magazin gesehen, bei sowas immer erst bis zur gerichtlichen mahnung warten dann anwalt einschalten, wenn du dann gewinnst, was ja meißtens anzunehmen ist in sowelchen fällen, Bekommst du das geld für den anwalt wieder. Wenn du den anwalt früher einschaltest, bekommst du gar nichts für den anwalt wieder.

Gunaldo
2006-04-28, 21:18:14
Lionel Hutz[/POST]']hallo cyrix1,



sry für ot, aber rechtsberatung von lionel hutz ;D

sie bekommen auch noch diese wertvolle perlenkette dazu...ach ja, wollen sie vielleicht diesen orangensaft kaufen? ich habe noch fast nichts draus getrunken.

;D

Lionel Hutz
2006-04-28, 21:45:23
"I Can't Believe it's a Law Firm" oder "Prozessgewinn in 30 Minuten sonst gratis Pizza"