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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was darf alles in einer AGB stehen?


Karümel
2006-03-09, 12:15:37
Was darf eine Firma eigentlich alles in eine AGB schreiben?
Es ist klar das die Geschäftsbedingungen nicht gegen geltendes Recht verstoßen dürfen, aber ansonsten?

Dürfte folgendes z.B: in einer AGB stehen?

"Bei Rücksendungen der Ware behalten wir 10% vom Verkaufspreis ein"

"Ist die Ware geöffnet worden behalten wir 20% vom Kaufpreis ein"

Vieleicht nicht so plump ausgedrückt wie ich das geschrieben habe, aber sind solche Klauseln von der Sache her erlaubt?

Ist eine rein theoretische Frage.

Kinehs
2006-03-09, 12:40:37
Grundsätzlich kann alles in den AGBs stehen, ob die dann rechtens sind, muss ein Richter im Zweifelsfall klären.

AlfredENeumann
2006-03-09, 12:49:17
Was darf eine Firma eigentlich alles in eine AGB schreiben?
Es ist klar das die Geschäftsbedingungen nicht gegen geltendes Recht verstoßen dürfen, aber ansonsten?

Dürfte folgendes z.B: in einer AGB stehen?

"Bei Rücksendungen der Ware behalten wir 10% vom Verkaufspreis ein"

"Ist die Ware geöffnet worden behalten wir 20% vom Kaufpreis ein"

Vieleicht nicht so plump ausgedrückt wie ich das geschrieben habe, aber sind solche Klauseln von der Sache her erlaubt?

Ist eine rein theoretische Frage.

Es ist Grundsätzlich zu unterscheiden ob man als Privatperson oder als Händler kauft.
Unter Geschäftsleuten gilt eh anderes Recht. Da wird tatsächlich für Rücksendungen eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

Tomi
2006-03-09, 13:57:23
Dürfte folgendes z.B: in einer AGB stehen?

"Bei Rücksendungen der Ware behalten wir 10% vom Verkaufspreis ein"

"Ist die Ware geöffnet worden behalten wir 20% vom Kaufpreis ein"

Das bezieht sich scheinbar auf das Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz?

Also..genau diese Nutzungsgebühr ist nicht konkretisiert. Der Händler kann eine "angemessene" Gebühr verlangen, auch wenn die Ware in der Zeit bis zur Rücksendung nicht genutzt wurde. Was "angemessen" ist, hat keiner festgelegt. Knackpunkt ist, dass man Käufer mit solchen Klauseln natürlich auch abschreckt. Grafikkarte für 500 Euro gekauft, eingebaut, nicht zufrieden, zurückgeschickt und 400 Euro zurückgezahlt. Das dürfte dem Käufer nicht schmecken und er kauft gleich woanders.

WedgeAntilles
2006-03-09, 14:32:36
In AGBs darf alles stehen, rechtlich zulässig sind sämtliche Klauseln die:
Den Vertragspartner nicht übergebühr benachteiligen

Was darunter genau zu verstehen ist? Tja, das ist Auslegungssache und muss gegebenenfalls von Gerichten geprüft werden *g*

Der Gesetzgeber arbeitet viel mit begriffen wie: Gute Sitten, angemessen und dergleichen.
Hiermit trägt er auch der sich veränderten Gesellschaft Rechnung, so dass solche Dinge immer dem herrschenden Geist angepasst werden können.


Wie schon genannt ist es auch wichtig ob hier Händler untereinander AGBs haben oder der Konsument als schützenswertes Wesen.