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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nec 3540A frisst keine CD Rohlinge mehr!?


VoodooMaster
2006-03-09, 20:59:40
Gestern noch ne Audio CD gebrannt und zum ersten mal einen Fehler bekommen (Nero) ala Brennen fehlgeschlagen, seit dem nimmt der Brenner keine CD Rohlinge mehr an??? DVD Brennen geht aber noch! Was ist dat denn für ein komischer Bug?

Seraf
2006-03-10, 12:30:13
Hast du irgendwas an deinem System verändert?
-Neue Brennprogramme
-Neuer ASPI Treiber
-Neuer IDE Treiber
-Anderer Kram

Es gibt auch ein neues Firmware Update für den 3540. Ob das aber so ein Problem fixt?!
http://www.de.nec.de/softwareoverview2.php/id/1230/mode/D/gid/128|138|134| (http://www.de.nec.de/productdetail.php/id/1230)
http://www.de.nec.de/softwareoverview2.php/id/1325

blackbox
2006-03-10, 13:30:09
Gestern noch ne Audio CD gebrannt und zum ersten mal einen Fehler bekommen (Nero) ala Brennen fehlgeschlagen, seit dem nimmt der Brenner keine CD Rohlinge mehr an??? DVD Brennen geht aber noch! Was ist dat denn für ein komischer Bug?

Wieso? Er frisst die Rohlinge doch sehr gerne? ;)
Das verstehe nämlich ich unter "fressen", dass der Brenner die Rohlinge unbrauchbar macht.

PS: Standardantwort zu solchen Problemen: anderen Rohlingstyp testen, langsamer brennen usw......... wenn das alles nicht klappt > Brenner defekt

VoodooMaster
2006-03-10, 15:32:47
Also ich habe nix verändert, plötzlich brach das Brennen einer Audio CD ab, der Brenner nimmt nun gar keine CD´s mehr an ob nun CD Rohling oder Original CD dafür aber DVD´s er brennt auch DVD´s !!!

Habe meinen Händler angerufen der meint das Gerät sei defekt, Umtausch gibts nicht da 6 Monate Gewähreistung abgelaufen :mad: :mad: :mad: neu kaufen meint er. Finde ich echt zum kotzen da Gerät vom Juli 05 also net mal 1 Jahr alt.

Hat einer Erfahrungen mit dem NEC Support gemacht? Machen die Umtausch? Wie lange gibt es Garantie auf NEC?

Ach so habe eben ein Update auf 1.04 der Firmware gemacht (meiner war 1.01) hat auch gut geklappt aber CD´s will er immer noch net Fressen.

Wenn man ganz nah an den Brenner geht hört man nach dem Einlegen einer CD so ein klack klack aber wie schon gesagt nur bei CD´s.

Kane02
2006-03-10, 15:38:55
Also das höre ich jetzt schon des öfteren, der Brenner ist mit ziemlicher Sicherheit hinüber. mein Nachbar hatte das gleiche Prob.

blackbox
2006-03-10, 15:39:43
Also ich habe nix verändert, plötzlich brach das Brennen einer Audio CD ab, der Brenner nimmt nun gar keine CD´s mehr an ob nun CD Rohling oder Original CD dafür aber DVD´s er brennt auch DVD´s !!!

Habe meinen Händler angerufen der meint das Gerät sei defekt, Umtausch gibts nicht da 6 Monate Gewähreistung abgelaufen :mad: :mad: :mad: neu kaufen meint er. Finde ich echt zum kotzen da Gerät vom Juli 05 also net mal 1 Jahr alt.

Hat einer Erfahrungen mit dem NEC Support gemacht? Machen die Umtausch? Wie lange gibt es Garantie auf NEC?

Ach so habe eben ein Update auf 1.04 der Firmware gemacht (meiner war 1.01) hat auch gut geklappt aber CD´s will er immer noch net Fressen.

Wenn man ganz nah an den Brenner geht hört man nach dem Einlegen einer CD so ein klack klack aber wie schon gesagt nur bei CD´s.

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 24 Monate.

Seraf
2006-03-10, 15:41:22
Frag doch mal hier nach wie lange du Garantie hast (und ob sie dir nicht einen auf Kulanz tauschen).
http://www.de.nec.de/formulario.php

blackbox
2006-03-10, 15:45:08
Frag doch mal hier nach wie lange du Garantie hast (und ob sie dir nicht einen auf Kulanz tauschen).
http://www.de.nec.de/formulario.php

Nein, nein, nein.

Seine erster Ansprechpartner ist immer noch sein Händler. Er muss nachbessern. Nicht NEC.

Seraf
2006-03-10, 16:03:53
Nein, nein, nein.

Seine erster Ansprechpartner ist immer noch sein Händler. Er muss nachbessern. Nicht NEC.

Aber der Händler hat ihn doch weg geschickt. An wen soll er sich denn nun wenden?
Und fragen kostet doch nichts, oder?

VoodooMaster
2006-03-10, 16:16:13
Das ist mein Händler www.hwelektronik.de und der sagt 6 Monate und keinen Tag länger.

blackbox
2006-03-10, 16:24:34
Das ist mein Händler www.hwelektronik.de und der sagt 6 Monate und keinen Tag länger.
Erstmal gehört der Händler erschlagen wegen der Homapage. :eek:

Und hier schreibt er in seinen AGBs doch selbst 24 Monate:

# Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre nach geltendem Gesetzestext (u.a. §476 BGB).

VoodooMaster
2006-03-10, 16:27:24
Erstmal gehört der Händler erschlagen wegen der Homapage. :eek:

Und hier schreibt er in seinen AGBs doch selbst 24 Monate:

Weiß ich selbst aber er sagt nach 6 Monaten kann er Beweisen das der Kunde das Gerät kaputtgemacht hat, die wissen ganz genau das ich wegen einem 50,- Euro Artikel keinen Anwalt beauftrage und springen daher mit den Kleinkunden so um wie Sie lustig sind da die Jungs in Hamburg eh die günstigsten Preise haben.

Was kann ich da noch machen? außer bei dennen nie wieder zu kaufen?

Seraf
2006-03-10, 16:29:29
Erstmal gehört der Händler erschlagen wegen der Homapage. :eek:

Und hier schreibt er in seinen AGBs doch selbst 24 Monate:

Hmmm...
NEC aber nicht:


5. GEWÄHRLEISTUNG: Keine Spezifikation, Beschreibung oder sonstige Aussage bezüglich Produkten oder Leistungen stellt eine Garantie dar. NECD gewährleistet, dass die Hardware und Software für den Zeitraum von sechs (6) Monaten nach Lieferung oder Abnahme im Fall der Installation durch NECD bei normaler Nutzung und regelmäßiger Durchführung empfohlener Wartung keinen erheblichen Mangel in Material oder Herstellung aufweist und mit den allgemein veröffentlichten NECD Spezifikationen übereinstimmt. Die Gewährleistung gilt nicht für Abweichungen, welche herrühren von (a) Unfällen oder Missbrauch, (b) Zusammenwirken mit von NECD nicht akzeptierten Fremdprodukten, (c) unkorrekter Installation oder Modifikation durch andere als NECD, oder (d) Nutzung in einer Umgebung oder in einer Weise oder für einen Zweck, für den die Produkte nicht hergestellt worden sind. Im Gewährleistungsfall hat NECD die abschließende Pflicht nach ihrer Wahl (a) angemessene Anstrengungen zu unternehmen, den Mangel in angemessener Zeit zu beheben, oder (b) das betroffene Produkt zu ersetzen, oder zuletzt (c) den vom Kunden für das betroffene Produkt gezahlten Betrag abzüglich einer linearen Abschreibung auf Basis von fünf (5) Jahren Lebensdauer des Produktes nach dessen Rückgabe an NECD dem Kunden zu erstatten. NECD hat Installationsleistungen und sonstige Leistungen gemäß den allgemein akzeptierten Industrie Standards zu erfüllen.
http://193.141.139.230/printtextpage.php?id=952

Natürlich sollten es 2 Jahre sein. Nur nach 6 Monaten muß man selbst Beweisen das es ein Produktionsfehler ist.

blackbox
2006-03-10, 16:35:20
Weiß ich selbst aber er sagt nach 6 Monaten kann er Beweisen das der Kunde das Gerät kaputtgemacht hat, die wissen ganz genau das ich wegen einem 50,- Euro Artikel keinen Anwalt beauftrage und springen daher mit den Kleinkunden so um wie Sie lustig sind da die Jungs in Hamburg eh die günstigsten Preise haben.

Was kann ich da noch machen? außer bei dennen nie wieder zu kaufen?

Komischer Händler. Bei dem würde ich dann nichts mehr kaufen.
Es ist mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass der Fehler schon von Anfang da war. Wenn der Brenner noch DVDs annimmt, aber keine CDs mehr, dann ist von einem Produktionsfehler auszugehen.

Auf jeden Fall würde ich an deiner Stelle mal darauf hinweisen. Zur Not sogar anwaltlich, damit er seine Spielchen nicht weiter spielen kann.

VoodooMaster
2006-03-10, 18:19:42
Also ich habe eben eine Verbatim 16x R+ auch mit 16x gebrannt ohne Probleme aber wenn ich eine CD reinstecke ob nun Rohling oder Original CD rüdelt der Brenner vor sich hin und es passiert nix.

Nero sagt dann in diesem Zustand keine CD eingelegt obwohl eine drin ist.

Habe mal NEC angeschrieben mal sehen ob die Support bieten können, falls nicht nie wieder NEC und gut ist.

Faster
2006-03-11, 02:52:50
1. der brenner ist hinüber, ich hatte genau das gleiche mit meinem 3540, während des CD-brennvorgangs brachte nero nen fehler, abbruch und von da an mmochte der brenner nur noch DVDs (auch brennen), CDs hingegen wurden weder geschrieben noch gelesen!
ich bin zum händler arlt) und der hat den brenner getauscht (meiner war 3 tage vor ablauf der 6-monats-frist)
2. der händler sollte imho den brenner für dich bei NEC einschicken und den ablauf managen, auch nach 6 monaten. mir hat der arlt das damals so gesagt, da mein brenner aber jünger als 6 monate alt war wurde er direkt vor ort gegen einen neuen getauscht! ich kenn auch keinen laden der jemals eine garantieabwicklung innerhalb der ersten 2 jahre verweigert hätte! ergo würde ich an deiner stelle versuchen die abwicklung selbst über NEC zu machen, deinem händler eins aus die nüsse hauen und niemals wieder dort auch nur 1 cent liegen lassen!

VoodooMaster
2006-03-11, 13:40:02
1. der brenner ist hinüber, ich hatte genau das gleiche mit meinem 3540, während des CD-brennvorgangs brachte nero nen fehler, abbruch und von da an mmochte der brenner nur noch DVDs (auch brennen), CDs hingegen wurden weder geschrieben noch gelesen!
ich bin zum händler arlt) und der hat den brenner getauscht (meiner war 3 tage vor ablauf der 6-monats-frist)
2. der händler sollte imho den brenner für dich bei NEC einschicken und den ablauf managen, auch nach 6 monaten. mir hat der arlt das damals so gesagt, da mein brenner aber jünger als 6 monate alt war wurde er direkt vor ort gegen einen neuen getauscht! ich kenn auch keinen laden der jemals eine garantieabwicklung innerhalb der ersten 2 jahre verweigert hätte! ergo würde ich an deiner stelle versuchen die abwicklung selbst über NEC zu machen, deinem händler eins aus die nüsse hauen und niemals wieder dort auch nur 1 cent liegen lassen!

Hi,

Danke für die Info :tongue: habe mich auch bei CDFreaks schlau gemacht im Forum, die Nec´s scheinen das Problem zu haben das einige keine CD´s mehr annehmen, werde versuchen über NEC was zu Reglen aber so oder so entweder hole ich mir einen Plextor, wobei die auch viele Ausfälle haben oder halt so einen billigen LG die scheinen weniger Probleme zu machen.

Aber so wie ich das in den ganzen Brennerforen gelsen habe scheint die Lebensdauer eines DVD Brenners bei rund 6-8 Monaten zu liegen.

VoodooMaster
2006-03-14, 10:11:51
Die Antwort von NEC will ich hier keinem User vorenthalten da viele das Produkt Ihr eigen nennen:


Sehr geehrter Kunde,

es gibt keine (Hersteller-)Garantie von NEC, sondern nur die allg.
Gewährleistung (2 Jahre ab Kaufdatum). Die Reklamation des Gerätes kann
daher nur über Ihren Händler abgewickelt werden. Werden die
Gewährleistungsbedingungen seitens Ihres Händlers nicht eingehalten ist es
ratsam, den Verbraucherschutz um Hilfe zu bitten.

Auch empfehlen wir die sog. "AGB's" Ihres Händlers zu prüfen; wie dieser
seine Gewährleistungsfälle (unter Einbezug der Beweislastumkehr?) handhabt.



MfG
Hr. **********
Hotline Support Engineer
Service & Quality
NEC Deutschland GmbH - Reichenbachstr.1 - D-85737 Ismaning -
www.de.nec.de


Bedeutet NEC verweist mich zurecht an meinen Händler mein Händler jedoch verweigert den Umtausch.

Tjo habe ich wohl mal wieder Pech gehabt. Also wer aus Hamburg ist und bei HW Elektronik einkauft sollte gewarnt sein.

PHuV
2006-03-14, 11:22:08
Wurtsch, der Händler haftet 2 Jahre, schick das Gerät zum Händler, verweise auf die gesetzliche Garantie (und die ist eindeutig), und er MUSS Dir das Gerät austauschen.

Der Händler muß hier halt selbst gerade stehen und es aus seiner Tasche bezahlen, deswegen will er Dich abwimmeln oder es auf Dich abwälzen, das darf er aber nicht!

Das Gerät mit Einschreiben per Rückschein und Empfangsbestätigung hinschicken, ordentlich einen Brief aufsetzen mit der Bitte um Reperatur/Austausch etc. im Rahmen der gesetzlichen Garantie und Gewährleistungsfrist. Wenn er Dir diese verweigert, zum Verbraucherschutz gehen, zum Anwalt, und Du hast sehr gute Karten.

Ansonsten schreibe diesen Fall an c't (Rubrik: Vorsicht Kunde), dann wird Dir geholfen.

VoodooMaster
2006-03-14, 11:31:16
Wurtsch, der Händler haftet 2 Jahre, schick das Gerät zum Händler, verweise auf die gesetzliche Garantie (und die ist eindeutig), und er MUSS Dir das Gerät austauschen.

Der Händler muß hier halt selbst gerade stehen und es aus seiner Tasche bezahlen, deswegen will er Dich abwimmeln oder es auf Dich abwälzen, das darf er aber nicht!

Das Gerät mit Einschreiben per Rückschein und Empfangsbestätigung hinschicken, ordentlich einen Brief aufsetzen mit der Bitte um Reperatur/Austausch etc. im Rahmen der gesetzlichen Garantie und Gewährleistungsfrist. Wenn er Dir diese verweigert, zum Verbraucherschutz gehen, zum Anwalt, und Du hast sehr gute Karten.

Ansonsten schreibe diesen Fall an c't (Rubrik: Vorsicht Kunde), dann wird Dir geholfen.


Mach doch mal den Test auf der Webseite ist eine Nummer ruf mal an und hör dir mal den Ton an der dir dann entgegen kommt, sag z.B. du hast eine 250 GB Festpalette die nach 7 Monaten keinen Mucks macht. Die gehen mit Kunden einfach ganz anders um. Einschreiben mit Rückschein bei einem 50,- Euro Artikel? Nee ich weiß ich müsste aktiv werden aber ich füge mich der Masse hinzu und Unternehme nichts. Da diese inaktivität nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Monate Warten auf einen Brenner, 12,- Euro für ein Paket mit Einschreiben? Nee Nee

Faster
2006-03-14, 13:58:25
einschreiben und solche spässe würde ich auch net machen. ich würd nochmal zu dem händler gehn und nochmal mit ihm reden. evtl hilft auch der sanfte hinweis das ein entsprechendes verhalten seinerseits zu ienem netten leserbrief in einer grossen lokalen zeitung und/oder der c't führen könne... Was ich auch immer gerne anfüg eist das ich die sache einfach dank rechtsschutzversicherung (welche ich gar nicht hab) einfach meinem rechtsanwalt übergebe, kostet ja nix - sowas hat noch nie nicht funktioniert! :devil:

Marc-
2006-03-15, 22:37:29
weia. auch wenn dus noch mit einem solchen brustton der überzeugung sagst, es ist leider so gut wie alles falsch was du sagst.



Wurtsch, der Händler haftet 2 Jahre, schick das Gerät zum Händler, verweise auf die gesetzliche Garantie (und die ist eindeutig), und er MUSS Dir das Gerät austauschen..

2x falsch.
1. eine gesetzliche garantie gibt es nicht. Eine garantie ist generell eine einseitige und freiwillige zusage des verkäufers. ich nehme an du meinst die gesetzliche gewährleistung... 2 grundverschiedene dinge.
2. Der händler muss erstmal garnix... selbst in dem falle das ein gewährleistungsfall eingetreten sein sollte hat er erstmal das 2 malige recht nachzubessern. Es besteht keinesfalls ein rechtsanspruch auf austausch. in keinem falle.

Der Händler muß hier halt selbst gerade stehen und es aus seiner Tasche bezahlen, deswegen will er Dich abwimmeln oder es auf Dich abwälzen, das darf er aber nicht!.

Wieder 2x falsch.
1. Der händler muss mitnichten dafür geradestehen und aus eigener tasche bezahlen denn auch er hat wiederum haftungsansprueche gegen seinen vorlieferanten, der gegen den disti usw. (Unternehmerrückgriff)
2. In diesem falle muss er erstmal garnichts, denn nach einem halben jahr findet erstmal eine beweislastumkehr zu ungunsten des kunden statt, d.h. er muss beweisen, dass zum zeitpunkt des gefahrenübergangs das gerät mangelhaft war, und nicht etwa durch normalen verschleiss oder unsachgemässe behandlung defekt ist.
Entscheidend ist (entgegen andersláutendem verständnis) das die kaufsache zum zeitpunkt des kaufs bereits mängel aufwies, die aber u.U. erst später zutage treten. Das muss der käufer in diesem falle aber beweisen.

Das Gerät mit Einschreiben per Rückschein und Empfangsbestätigung hinschicken, ordentlich einen Brief aufsetzen mit der Bitte um Reperatur/Austausch etc. im Rahmen der gesetzlichen Garantie und Gewährleistungsfrist. Wenn er Dir diese verweigert, zum Verbraucherschutz gehen, zum Anwalt, und Du hast sehr gute Karten.

Ansonsten schreibe diesen Fall an c't (Rubrik: Vorsicht Kunde), dann wird Dir geholfen.

wohl kaum. s.o.