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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mit dem Auto ausweichen, wer zahlt den Schaden?


BodyLove
2006-03-09, 22:02:16
Hi,

mich hat eine hypothetische Frage erfasst, wofür ich aber genau keine Antwort habe.

Undzwar, nehmen wir mal an, das ein Kind auf eine Fahrbahn rennt. Genau zu diesem Zeitpunkt komme ich mit dem Auto, sehe das Kind. Ich habe 2 Möglichkeiten. Entweder ich überfahre das Kind, rette somit definitiv mein Leben, Sachschaden minimal.(ich weiß extrem herzlos).
Oder ich weiche aus, dem Kind passiert nichts. Aber ich krache in ein Haus, mein Auto ist ein Totalschaden, ich habe mich (möglicherweise) schwer verletzt. Im Haus waren auch Menschen drin.

Naja, meine Frage ist nun, wer muss den Schaden tragen? Bei Wildunfällen sagt die Versicherung ja, ohne Wild, kein Schadenersatz. Wie ist es bei sowas?

sun-man
2006-03-09, 22:08:33
IMHO die Aufsichtsperson des Kindes

Worf
2006-03-09, 22:35:36
Wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, dann bleibst du auf dem Schaden sitzen.
(Verletzung der Aufsichtspflich nachzuweisen ist gar nicht so einfach.)


Gruß
Worf, zum Glück noch nicht geschädigt.

BodyLove
2006-03-09, 23:07:58
Das meine ich ja damit. Es ist also rechtlich leichter, das Kind zu überfahren, eine Anzeige wegen fahrlässiger Tötung kassieren, welches eh zu nichts resultieren würde, als auszuweichen, und auf den matariellen Schaden sitzen zu bleiben.

Bei der Tötung eines Kindes wird natürlich psysisch einiges verloren gehen. Klar.

Schiller
2006-03-09, 23:10:10
Willkommen in der Bürokratie. :up:

BodyLove
2006-03-09, 23:12:27
Danke, hatte ich vermisst, diese Bürokratie.:)

Echt schlimm. Das meine ich ernst. ;(

Schiller
2006-03-09, 23:19:17
Danke, hatte ich vermisst, diese Bürokratie.:)

Echt schlimm. Das meine ich ernst. ;(
Ja, und wenn du einen Angreifer mit "unverhältnismäßigen" Mitteln verkloppts, bist du, das Opfer, plötzlich der Angreifer. (y)

Sind diese Rollenspiele nicht schön? :)

Sir Silence
2006-03-10, 09:36:10
Armes Deutschland :(

drexsack
2006-03-10, 10:21:16
"Tja, genau wie beim Wildunfall:

Hart bremsen, Lenkrad festhalten aber auf keinen Fall ausweichen."

[O-Ton meines Fahrlehrers]

Thanatos
2006-03-10, 10:24:48
Anderer Spruch:

"Alles was untern Kühler passt bügeln" -.-

Sharee
2006-03-10, 10:27:10
ich hatte mal etwas leicht ähnliches. bin einem lkw ausgewichen, der mir die vorfahrt genommen hat und in einen entgegenkommenden lkw reingefahren. tja meine schuld, es wäre besser für mich gewesen, ich wäre net ausgewichen. sagte selbst der staatsanwalt

-|NKA|- Bibo1
2006-03-10, 15:04:09
Kling hart, is aber besser so. Vollbremsung und in der Spur bleiben. Wenn Du versuchst auszuweichen, kann es sein daß Du andere erwischt. (Zu wem läuft das Kind? 2 anderen Kindern die Du dann erwischt?)
Evtl. lernen die Eltern daraus.
Gruß - Bibo1

Mumins
2006-03-10, 15:12:21
ich hatte mal etwas leicht ähnliches. bin einem lkw ausgewichen, der mir die vorfahrt genommen hat und in einen entgegenkommenden lkw reingefahren. tja meine schuld, es wäre besser für mich gewesen, ich wäre net ausgewichen. sagte selbst der staatsanwalt

Wieso konntest nicht nachweisen, dass dir einer die Vorfahrt nahm. Im Zweifelsfall immer drauf halten und voll in die Eisen. Wenn man allerdings gut fahren kann kontrolliert ausweichen. Die meisten reißen das Lenkrad einfach herum und steuern irgendwo hin. In 12 Jahren fahren hab ich noch nie was überfahren, konnte immer ausweichen.

deekey777
2006-03-10, 15:49:37
Armes Deutschland :(
Schwach, sehr schwach...
ich hatte mal etwas leicht ähnliches. bin einem lkw ausgewichen, der mir die vorfahrt genommen hat und in einen entgegenkommenden lkw reingefahren. tja meine schuld, es wäre besser für mich gewesen, ich wäre net ausgewichen. sagte selbst der staatsanwalt

Und dein Rechtsanwalt, der auf Zivilrecht spezialisiert ist, hätte gesagt: "GoA!"
GoA = Geschäftsführung ohne Auftrag. Wenn du jemandem ausweichst, damit du mit ihm nicht zusammenstößt, dann handelst du in seinem Willen. Dann hat der andere auch den dir entstandenen Schaden zu ersetzen. Der StA ist natürlich auf das Strafrecht spezialisiert. Das Gleiche gilt im Fall mit dem Kind.

Ja, und wenn du einen Angreifer mit "unverhältnismäßigen" Mitteln verkloppts, bist du, das Opfer, plötzlich der Angreifer. (y)

Sind diese Rollenspiele nicht schön? :)
Ist auch richtig so. Aber es gibt auch Strafnormen, die sich mit der Überschreitung der Notwehrhandlung befassen, insb. bei Irrtum oder aus Angst.

darph
2006-03-10, 15:56:42
Und dein Rechtsanwalt, der auf Zivilrecht spezialisiert ist, hätte gesagt: "GoA!"
GoA = Geschäftsführung ohne Auftrag. Wenn du jemandem ausweichst, damit du mit ihm nicht zusammenstößt, dann handelst du in seinem Willen. Dann hat der andere auch den dir entstandenen Schaden zu ersetzen. Der StA ist natürlich auf das Strafrecht spezialisiert. Das Gleiche gilt im Fall mit dem Kind.
Würde das auch beim Wildunfall funktionieren? Autofahrer weicht aus und küßt die Leitplanke. Straßenbauamt stellt das dem Fahrer latürnich in Rechnung, Versicherung zahlt nicht, ist ja kein Wildunfall :rolleyes:

Kann man das dann an die Forstbehörde oder wer immer dafür zuständig ist weiterleiten? Es ist ja in dere Interesse, das Wild nicht zu überfahren.

Ist auch richtig so. Aber es gibt auch Strafnormen, die sich mit der Überschreitung der Notwehrhandlung befassen, insb. bei Irrtum oder aus Angst.Jaja, das Dilemma der Kampfsportler. Freund von mir macht Kickboxen. Ihm wurde aber auch eingebleut, das tunlichst nicht einzusetzen.

deekey777
2006-03-10, 16:01:03
Wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, dann bleibst du auf dem Schaden sitzen.
(Verletzung der Aufsichtspflich nachzuweisen ist gar nicht so einfach.)


Gruß
Worf, zum Glück noch nicht geschädigt.

Nein. Das hat hat nichts mit der Aufsicht zu tun, sondern desjenigen, in wessen Interesse ausgewichen wird, in diesem Fall im Interesse des Kindes. Da das Kind seine volle Geschäftsfähigkeit erst mit 18 erwirbt, sind die Eltern bzw. sein Vormund diejenigen, auf die Rechte und Pflichten des Kindes übergehen.

deekey777
2006-03-10, 16:07:19
Würde das auch beim Wildunfall funktionieren? Autofahrer weicht aus und küßt die Leitplanke. Straßenbauamt stellt das dem Fahrer latürnich in Rechnung, Versicherung zahlt nicht, ist ja kein Wildunfall :rolleyes:

Kann man das dann an die Forstbehörde oder wer immer dafür zuständig ist weiterleiten? Es ist ja in dere Interesse, das Wild nicht zu überfahren.

Ihr müßt gleich übertreiben: Es ist nicht im Interesse der Forstbehörde, dass das Wild nicht überfahren wird.


Jaja, das Dilemma der Kampfsportler. Freund von mir macht Kickboxen. Ihm wurde aber auch eingebleut, das tunlichst nicht einzusetzen.
Zumindest sind Körperteile keine Waffen, also immer die Schuhe ausziehen.

Es geht nicht darum, daß es Kickboxer sich auf Kickboxer'sche nicht Arte verteidigen kann, sondern darum, daß man bestimmte Grenzen nicht übertreten darf. Und der StA wird natürlich seine Anklage darauf stützen, daß der Angeklagte gerade ein Kickboxer ist.

darph
2006-03-10, 16:27:28
Ihr müßt gleich übertreiben: Es ist nicht im Interesse der Forstbehörde, dass das Wild nicht überfahren wird.
Drum frug ich ja, wie weit man das treiben kann. :)

extasyinseln
2006-03-10, 16:31:50
heute morgen wär sowas vor meiner schule fast passiert. mercedes eklasse brettert mit ca 70 km/h über rote ampel, kind läuft los (hatte grün). wär das kind nicht stehen geblieben und hätte der fahrer nicht so ne gute reaktion gehabt und nach links verissen (2 spurig da innenstadt) wärs kind platt gewesen.

mfg

deekey777
2006-03-10, 20:03:24
Drum frug ich ja, wie weit man das treiben kann. :)
Willst du etwa einen Freischein zur Notwehr? Das hängt von Einzelfall ab - und natürlich von gesundem Menschenverstand. ;)


€: Frug? Geht die Rechtschreibreform so weit? :biggrin:

Hugel Gupf
2006-03-10, 20:19:25
Hi,

mich hat eine hypothetische Frage erfasst, wofür ich aber genau keine Antwort habe.

Undzwar, nehmen wir mal an, das ein Kind auf eine Fahrbahn rennt. Genau zu diesem Zeitpunkt komme ich mit dem Auto, sehe das Kind. Ich habe 2 Möglichkeiten. Entweder ich überfahre das Kind, rette somit definitiv mein Leben, Sachschaden minimal.(ich weiß extrem herzlos).
Oder ich weiche aus, dem Kind passiert nichts. Aber ich krache in ein Haus, mein Auto ist ein Totalschaden, ich habe mich (möglicherweise) schwer verletzt. Im Haus waren auch Menschen drin.

Naja, meine Frage ist nun, wer muss den Schaden tragen? Bei Wildunfällen sagt die Versicherung ja, ohne Wild, kein Schadenersatz. Wie ist es bei sowas?

Wenn du einem Kind ausweichst und irgendwo dagegen fährst, dann bist du Schuld. Du musst nämlich immer so fahren, dass du in einer Gefahrensituation ausweichen kannst. Hier gilt der Vertrauensgrundsatz: Du darfst darauf vertrauen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer den Regeln entsprechend verhalten z.B. dass dir niemand absichtlich dreinläuft. Ausgenommen sind hier aber Kinder, Behinderte oder sonstige Leute, bei denen man den Verdacht haben muss, dass sie nicht aufpassen. Soll heißen: Wenn du ein Kind siehst, dann musst du damit rechnen, dass es ohne zu schauen auf die Straße läuft. Das selbe gilt für Besoffene, Junkies, die durch die Gegend taumeln. Wenn ein Erwachsener an der Kreunzung steht und normal aussieht, dann kannst du dich darauf verlassen, dass er vorher schaut, bevor er rüber geht.

BodyLove
2006-03-10, 20:37:09
Aber es gibt doch Momente, wo du noch ausweichen kannst, aber das Kind nicht davor gesehen hast. Es gibt diese Momente, wo du das Kind eben nicht im voraus sehen kannst.

deekey777
2006-03-10, 21:28:11
Wenn du einem Kind ausweichst und irgendwo dagegen fährst, dann bist du Schuld. Du musst nämlich immer so fahren, dass du in einer Gefahrensituation ausweichen kannst. Hier gilt der Vertrauensgrundsatz: Du darfst darauf vertrauen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer den Regeln entsprechend verhalten z.B. dass dir niemand absichtlich dreinläuft. Ausgenommen sind hier aber Kinder, Behinderte oder sonstige Leute, bei denen man den Verdacht haben muss, dass sie nicht aufpassen. Soll heißen: Wenn du ein Kind siehst, dann musst du damit rechnen, dass es ohne zu schauen auf die Straße läuft. Das selbe gilt für Besoffene, Junkies, die durch die Gegend taumeln. Wenn ein Erwachsener an der Kreunzung steht und normal aussieht, dann kannst du dich darauf verlassen, dass er vorher schaut, bevor er rüber geht.

Du verwechselst da was. Es geht hier um den Schaden und dessen Ersatz, wenn man einem Kind ausweichen muss, damit dieses nicht zu Schaden kommt, und nicht um die Schuldfrage. Bei einem Verkehrsunfall mit einem Fahrzeug, an dem ein Kind beteiligt ist, ist das Kind (<10 Jahre) nie für diesen verantwortlich, so ist die Schuldfrage geregelt.
Damit man aber doch zum Ersatz des entstandenen Schadens kommt, ginge das nur über die GoA, wo das Ausweichen das Geschäft ist und man im Interesse des Kindes/der Eltern handelt. Natürlich kommen noch einige Faktoren hinzu (unangepasste Geschwindigkeit, Fahren ohne Hirn...), die darüber entscheiden, ob die Eltern den Schaden ersetzen müssen und in welcher Höhe.

(del)
2006-03-10, 21:40:50
Würde das auch beim Wildunfall funktionieren? Autofahrer weicht aus und küßt die Leitplanke. Straßenbauamt stellt das dem Fahrer latürnich in Rechnung, Versicherung zahlt nicht, ist ja kein Wildunfall :rolleyes:

Kann man das dann an die Forstbehörde oder wer immer dafür zuständig ist weiterleiten? Es ist ja in dere Interesse, das Wild nicht zu überfahren
Ich fahr wie bekloppt, rutsche aus, eck an der Leitplanke. Danach ruf ich die Polente und sage, bin nem Hasen ausgewiechen. Gute Idee ;)

Ich glaub es kommt drauf an, ob man das bezeugen kann. Also im Zweifelsfall schnell erst bekannte/whatever anrufen, die ankommen und sagen sie fuhren hinterher und haben alles genau gesehen. :D

Was anderes: Ich fahr alleine durch ne 30 zone. Nicht rasend, aber bissl über 40. Kommt ein Fahradfahrer von rechts (vor links). Ich brems 'locker' ohne zu rutschen (es war naß). Der meint aber sich zu erschrecken und mault sich 3m vor der Motorhaube (es war naß). Ich steig aus und im Haus gegenüber schreit schon eine Alte aus dem Fenster, sie hats gesehen ich hab den umgenietet (!!). Gut, daß der Kerl einfach fluchend aufgestanden ist und weg fuhr :D Es kann sehr sehr kompliziert werden, wenn man mit dem Auto unterwegs ist :frown:

Schiller
2006-03-10, 22:04:44
Ich fahr wie bekloppt, rutsche aus, eck an der Leitplanke. Danach ruf ich die Polente und sage, bin nem Hasen ausgewiechen. Gute Idee ;)

Ich glaub es kommt drauf an, ob man das bezeugen kann. Also im Zweifelsfall schnell erst bekannte/whatever anrufen, die ankommen und sagen sie fuhren hinterher und haben alles genau gesehen. :D

Was anderes: Ich fahr alleine durch ne 30 zone. Nicht rasend, aber bissl über 40. Kommt ein Fahradfahrer von rechts (vor links). Ich brems 'locker' ohne zu rutschen (es war naß). Der meint aber sich zu erschrecken und mault sich 3m vor der Motorhaube (es war naß). Ich steig aus und im Haus gegenüber schreit schon eine Alte aus dem Fenster, sie hats gesehen ich hab den umgenietet (!!). Gut, daß der Kerl einfach fluchend aufgestanden ist und weg fuhr :D Es kann sehr sehr kompliziert werden, wenn man mit dem Auto unterwegs ist :frown:

Hättest die alte rauszerren, vor's Auto legen, zurücksetzen und mal wirklich umbrettern sollen. Vielleicht wüsste sie dann, wie umbrettern aussieht.

Diese pentranten, senilen, verblödeten und dummen Korintenscheißer kann ich noch weniger leiden, als die Polizei. X-(

KinGGoliAth
2006-03-10, 23:38:54
interessantes thema. muß ich zugeben. das eine oder andere mal kam mir der gedanke auch schonmal, nachdem ich dem einen oder anderen selbstmordgefährdeten vollidioten ausweichen mußte (natürlich zählen kinder nicht dazu, die wissen es nicht besser).

ich erinner mich aber, dass in meinem zivihandbuch sinngemäß wiedergegeben stand, dass personenschäden unter allen umständen zu vermeiden sind, selbst wenn es dabei zu materialschäden kommt. sowas würde als in diesem fall super passen. entweder kind plätten oder auto in graben fahren / gegen anderes auto fahren. dem kind ausweichen und wenn nötig unfall bauen wäre dann sogar schon dienstanweisung (natürlich grob überspitzt, kann man suchen ob ich den wisch mit dem wortlaut noch finde)

aber ich denke auch, dass man hier ganz fein unterschieden muß.
wenn ich einem auto ausweiche um dann in ein anderes zu fahren ist dämlich. da sollte man lieber den rammen, der auch schuld hat anstatt jemanden der grade vorbei kommt. schließlich ist man im wagen relativ gut geschützt solange man es nicht mit einem lkw zu tun hat.
ein kind das über die straße läuft hat aber garkeinen schutz. also kann man dort entweder das kind platt fahren, töten oder verstümmeln oder man rasiert ein paar leere, parkende autos oder dergleichen. letzteres würde ich als materialschaden only klar bevorzugen.

wie das nun aber rein rechtlich aussieht würde mich auch interessieren. hat wer ne abschliessende klärung?

PHuV
2006-03-10, 23:48:52
Also, wer wirklich daran denkt, nur aus "materiellen" Gründen einem Menschen auf der Straße nicht auszuweichen, dem fehlt wohl was... :|

Das es leider rechtlich so ist, danke, das ist Deutschland, aber ich würde viel lieber einen Materialschaden riskieren als ein Menschenleben, besonders bei einem Kind.

Und so wie es Hugel Gupf sagte, man muß immer so fahren, das man entsprechend reagieren kann, aber leicht ist das nicht.

Wenn ich mir hier gerade in Berlin so die Leute, Eltern und deren Kinder ansehe, nichts mit mal links oder rechts schauen, einfach mal über die Straße gewackelt, das finde ich auch unverantwortungslos. Ich mache mir wenigstens die Mühe, meinen Kindern einzutrichtern, immer die Straße zu überschauen, bevor man rübergeht.

BTW ist es ein interessantes Phänomäen, daß seltsamerweise in Deutschland mehr Kinder durch Straßenunfälle umkommen als in anderen Ländern. Woran das liegt, kann man nur spekulieren.

PHuV
2006-03-10, 23:50:41
ein kind das über die straße läuft hat aber garkeinen schutz. also kann man dort entweder das kind platt fahren, töten oder verstümmeln oder man rasiert ein paar leere, parkende autos oder dergleichen. letzteres würde ich als materialschaden only klar bevorzugen.

wie das nun aber rein rechtlich aussieht würde mich auch interessieren. hat wer ne abschliessende klärung?

Wenn man die Person bzw. den Unfallverursacher in die Hände bekommt, immer er, ansonsten immer derjenige, der den Schaden verursacht, leider ...

KinGGoliAth
2006-03-11, 00:06:23
Und so wie es Hugel Gupf sagte, man muß immer so fahren, das man entsprechend reagieren kann, aber leicht ist das nicht.

dann darf man garnicht mehr fahren! vor einiger zeit ist ein mädchen (ca 16 oder 17) vor mir einfach mit dem fahrrad vom fußweg auf die strasse gefahren ohne zu gucken. 2 sekunden später und sie wäre mir direkt vor den kühler gefahren, danach wäre sie mir in die seite gefahren. natürlich mit knöpfen im ohr. die hat auch mein hupen sicher garnicht mitbekommen.
ich hingegen war auf 180.

fazit: ich kann nicht auf jeden volltrottel im straßenverkehr rücksicht nehmen. will ich auch garnicht. da wäre ich immer im schneckentempo unterwegs und könnte gleich zu fuß gehen. manchmal schlägt die natürliche selektion halt zu. auch im strassenverkehr.


Wenn man die Person bzw. den Unfallverursacher in die Hände bekommt, immer er, ansonsten immer derjenige, der den Schaden verursacht, leider ...
das ist klar, dass man entweder den schuldigen oder zumindest zeugen haben muß. sonst kann ja jeder kommen und behaupten was er will. ;)

ich hab mich mit solchen situationen bisher zum glück noch nicht wirklich auseinander setzen müssen. darauf kann ich auch gerne verzichten. nicht nur aber auch wegen kratzer im lack meines wagens und ärger mit der schadensregulierung. darauf kann ich verzichten. sollen sie sich jemand anderen suchen dem sie sich vors auto werfen können. dunkel gekleidete radfahrer die nachts ohne licht und reflektor unterwegs sind und fahren wie king of the road ist wieder so eine geschichte. darüber will ich mich jetzt nicht auch noch aufregen. mein armes herz...

/dev/NULL
2006-03-11, 01:05:15
BGB § 828
Minderjährige

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

deekey777
2006-03-11, 01:23:34
BGB § 828
Minderjährige

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

Du verwechselst da was. Es geht hier um den Schaden und dessen Ersatz, wenn man einem Kind ausweichen muss, damit dieses nicht zu Schaden kommt, und nicht um die Schuldfrage. Bei einem Verkehrsunfall mit einem Fahrzeug, an dem ein Kind beteiligt ist, ist das Kind (<10 Jahre) nie für diesen verantwortlich, so ist die Schuldfrage geregelt.
Damit man aber doch zum Ersatz des entstandenen Schadens kommt, ginge das nur über die GoA, wo das Ausweichen das Geschäft ist und man im Interesse des Kindes/der Eltern handelt. Natürlich kommen noch einige Faktoren hinzu (unangepasste Geschwindigkeit, Fahren ohne Hirn...), die darüber entscheiden, ob die Eltern den Schaden ersetzen müssen und in welcher Höhe.
Ich wollte keine Normen in die Diskussion reinwerfen, doch lustigerweise hat dieser § 828 ein Riesenproblem in die Welt gebracht: Er unterscheidet nicht zw. fließendem und ruhendem Verkehr. Wenn ein Kind mit seinem Fahrrad gegen ein stehendes Fzg fährt, würde dieser Paragraf eintreten, und das Kind wird so verschuldensunfähig. Zum Glück ist man (die Gelehrten und die Rspr.) wach geworden. :D
Der letzte Satz des zweiten Absatzes bedeutet nicht, daß ein vorsätzlicher Verstoß des Kindes gegen die StVO den Tatbestand des Vorstzes iSd § 828 II S. 2 BGB erfühlt.

PHuV
2006-03-11, 02:22:33
BGB § 828
Minderjährige

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

Ich hatte doch letztens was gelesen, das er nicht dafür verantwortlich ist, aber die Eltern trotzdem zahlen müssen!

Da gings um ein Kind, was irgendwie an einem parkendem Auto vorbeigeschrammt ist, die Eltern mußten zahlen!

Edit: Ich habs gefunden:

http://www.fahrlehrerverbandsh.de/Urteile.htm#Zehnj%E4hrige

Unter-Zehnjährige haften für Schäden

Beschädigt ein Kind ein parkendes Auto, müssen die Eltern auch dann haften, wenn das Kind noch keine zehn Jahre alt ist (LG Trier, Az.: 1S104/03). Ereignet sich der Schaden dagegen im fließenden Verkehr, liegt die Altersgrenze, ab der Kinder beziehungsweise ihre Eltern zur Rechenschaft gezogen werden, bei zehn Jahren. Mit der im Jahr 2002 erfolgten Anhabung der Verantwortlichkeitsgrenze auf zehn Jahre habe der Gesetzgeber die haftungsrechtliche Situation von Minderjähreigen im motorisierten Verkehr verbessern wollen. Schäden an parkenden Autos umfasse dies jedoch nicht.

Mumins
2006-03-11, 09:57:40
IMO gehört jeder Schaden, den ein Kind verursacht von den Eltern gezahlt. Warum sollte ich dafür haften ohne Verschulden. Im Straßenverkehr gibts ja die Betriebsgefahr, man kann praktisch immer ne Mitschuld bekommen.

Hugel Gupf
2006-03-11, 11:54:00
dann darf man garnicht mehr fahren! vor einiger zeit ist ein mädchen (ca 16 oder 17) vor mir einfach mit dem fahrrad vom fußweg auf die strasse gefahren ohne zu gucken. 2 sekunden später und sie wäre mir direkt vor den kühler gefahren, danach wäre sie mir in die seite gefahren. natürlich mit knöpfen im ohr. die hat auch mein hupen sicher garnicht mitbekommen.
ich hingegen war auf 180.

Mit 16 oder 17 Jahren kannst du davon ausgehen, dass derjenige die Straßenverkehrsregeln kennt und diese auch befolgt. Folglich bist du nicht Schuld. Wenn es sich dabei um ein 3-jähriges Kind handelt, dann bist du sehr wohl Schuld, weil du einfach zu schnell dran warst. Wenn du ein kleines Kind siehst, dann musst du so fahren, dass du jederzeit stehen bleiben kannst. Wenn du es nicht siehst, dann bist du sowieso dran, weil du immer auf Sicht fahren musst. Unschuldig bist du nur, wenn das Kind z.B. hinter einem Bus oder einem anderen Hindernis gestanden ist und auf einmal hervor kommt. Ob es jetzt Sinn macht, so zu fahren, ist wieder eine andere Frage, aber du bist eben manchmal Schuld, auch wenn du nichts dafür kannst. Du bist auf jeden Fall der, der am meisten Schuld hat, weil dem 3-jährigen Kind kann man keine Vorwürfe machen. Die Eltern hätten zwar eine Aufsichtspflicht, aber es ist auch unmöglich, seine Kinder immer im Auge zu behalten vor allem, wenn diese eine gewisses Alter erreicht haben.

Stormtrooper
2006-03-11, 16:54:54
Dann halte mal auf das Kind drauf, sollte das Kind schwerste Verletzungen davontragen eventuell 1-2 Jahre der Intensivstation liegen und die restlichen 80 Jahre seines Lebens ein Pflegefall bleiben, wird die Deckungssumme deiner Haftpflicht sicher nicht ausreichen und du wirst dir wünschen lieber in einen Porsche gefahren zu sein, denn alles was über die Deckungssumme geht darfst du aus eigener Tasche zahlen. Ein leben lang.

Mumins
2006-03-11, 16:56:44
Dann halte mal auf das Kind drauf, sollte das Kind schwerste Verletzungen davontragen eventuell 1-2 Jahre der Intensivstation liegen und die restlichen 80 Jahre seines Lebens ein Pflegefall bleiben, wird die Deckungssumme deiner Haftpflicht sicher nicht ausreichen und du wirst dir wünschen lieber in einen Porsche gefahren zu sein, denn alles was über die Deckungssumme geht darfst du aus eigener Tasche zahlen. Ein leben lang.

Also meine Haftpflicht deckt 15 Mio. ab, das langt.

Stormtrooper
2006-03-11, 17:02:24
Also meine Haftpflicht deckt 15 Mio. ab, das langt.

Just for Info ...
Intensivstationen kosten bis zu 7.000€ AM TAG.
Kannst dir ja jetzt ausrechnen wie lange dann 15.000.000 reichen.

Hugel Gupf
2006-03-11, 17:17:32
Naja das Leben lang zahlen ist etwas übertrieben. Man wird dann ziemlich schnell in Privatkonkurs gehen und dann monatlich eine gewisse Quote zahlen, aber lustig ist es trotzdem nicht.

mobius
2006-03-11, 17:30:34
Nicht böse sein, aber ich muss nochmal genau nachfragen. Wenn ich ein Kind anfahre und mich trifft keine Schuld (regelkonform gefahren und hatte definitiv keine Chance anzuhalten, weil Kind einfach auf die Straße gelaufen ist), muss ich dann wenn es ein Pflegefall wird, wirklich dafür ein Leben lang zahlen?

Stormtrooper
2006-03-11, 17:37:26
Wenn die Deckungssumme nicht ausreicht dann schon.

mobius
2006-03-11, 17:39:31
Wenn die Deckungssumme nicht ausreicht dann schon.

Aber das ist doch total lächerlich, weil mich ja keine Schuld trifft. Was für eine Rechtslage... Naja wer weiss wie lang ich in diesem Land noch bleibe...

Stormtrooper
2006-03-11, 17:48:28
Ist halt so
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/kinder.php

Mumins
2006-03-11, 18:15:48
Just for Info ...
Intensivstationen kosten bis zu 7.000€ AM TAG.
Kannst dir ja jetzt ausrechnen wie lange dann 15.000.000 reichen.

Niemand liegt so lange auf der Intensivstation. Bei 7000 würde es ca. 6 Jahre reichen.