PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist ja wohl eine Frechheit - Verkauf bei Ebay


PHuV
2006-03-10, 13:38:23
Manche Leute sind doch einfach unverschämt, krallen die Karten wahrscheinlich für ca 550 € bei Alternate und verkaufen sie dann teurer und OHNE RECHNUNG bzw. ohne GEWÄHRLEISTUNG weiter (weil privat haha):

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8778035725&fromMakeTrack=true

Solchen Leuten gehört das Handwerk gelegt.

Atma
2006-03-10, 13:40:24
Mein Gott es gibt wirklich schlimmeres :rolleyes: . Der Verkäufer hatt immerhin 347 Positive Bewertungen und keine negative daher kann man schon sicher sein das man nich übern tisch gezogen wird.

Der Preis allerdings schon etwas hoch aber es gibt immer irgendwelche leute die selbst den Preis für eine Karte zahlen.

deekey777
2006-03-10, 13:40:29
Und was hat das mit diesem Bereich des Forums zu tun?
Sollen wir jetzt weinen oder lachen? Irgendwie ist der Sinn dieses Threads mir sehr schleierhaft.

w0mbat
2006-03-10, 13:41:36
Ich habe bis heute 2x bei eBay eine Graka bestellt. Beidesmal von einem Powerseller mit mehreren tausend Bewertungen. Beidesmal betrogen!

Nie mehr eBay. Man kann einfach nix machen & eBay macht auch nix!

AnarchX
2006-03-10, 13:43:08
Solange die Ware geliefert wird, finde ich daran nichts verwerfliches. Es ist halt die Schuld des Käufers, wenn er sich nicht informiert, dass es die Karte billiger gibt.

Immerhin besser als solche Betrüger, wo es z.B. eine XTX für 400€ gibt und der Käufer sein Geld nie wieder sieht.

PHuV
2006-03-10, 13:47:41
Hallo?

Dieser verkauft !!! PRIVAT !!! Gks, und gibt dafür auch keine Gewährleistung geschweige den Garantie, kassiert Geld ohne Gewerbesteuer etc. zu bezahlen!

Was ist den das für eine Moral?

deekey777
2006-03-10, 13:51:04
Hallo?

Dieser verkauft !!! PRIVAT !!! Gks, und gibt dafür auch keine Gewährleistung geschweige den Garantie, kassiert Geld ohne Gewerbesteuer etc. zu bezahlen!

Was ist den das für eine Moral?
Sollen wir jetzt weinen? Er verkauft die Grafikkarten als Privater, da ist ein Ausschluss der Mangelhaftung ("Gewährleistung") normal. Wo ist dein Problem?

Ob er aber mit seiner seh hohen Anzahl an Bewertungen als Händler gilt, ist eine Streitfrage, denn er ist schon lange ein eBay-Mitglied.

PHuV
2006-03-10, 13:54:00
Sollen wir jetzt weinen? Er verkauft die Grafikkarten als Privater, da ist ein Ausschluss der Mangelhaftung ("Gewährleistung") normal. Wo ist dein Problem?


Und, wer garantiert dann für die Gewährleistung bzw. Garantie? Der Vorhändler, daß wäre ja wohl dann gegenüber dem sehr unfair.

Ich nenne so etwas eher unangemessene und ungerechtfertigte Bereicherung. Es geht nicht an, für Neuware hohe Gewinne zu erzielen, aber dann weder Steuern zu zahlen noch eventuelle Risken in Form von Gewährleistung zu decken, und dafür kassiert er dann um die 130 € Gewinn pro Karte.

betasilie
2006-03-10, 13:55:14
OMG ... Bitte closen!!!

deekey777
2006-03-10, 14:05:17
Und, wer garantiert dann für die Gewährleistung bzw. Garantie? Der Vorhändler, daß wäre ja wohl dann gegenüber dem sehr unfair.

Ich nenne so etwas eher unangemessene und ungerechtfertigte Bereicherung. Es geht nicht an, für Neuware hohe Gewinne zu erzielen, aber dann weder Steuern zu zahlen noch eventuelle Risken in Form von Gewährleistung zu decken, und dafür kassiert er dann um die 130 € Gewinn pro Karte.

Weißt du überhaupt, was ungerechtfertigte Bereicherung ist?
Niemand zwingt dich oder sonst jemanden, diese Ware zu kaufen und so einen überhöhten Preis zu zahlen, wenn er überhaupt überhöht ist.
Jeder, der etwas zu seinem Vorteil kauft, trägt auch das Risiko, daß die Kaufsache den Geist aufgibt. Der Verkäufer schließt die Rechte des Käufers aus der Mangelhaftung aus, zumindest versucht er dies (ist legitim). Und die Garantie gibt es vom Hersteller. Ob sich der Hersteller in einem Garantiefall quer stellt, da die Rechnung fällt, ist eh irrelevant, denn der Käufer kann auf den Kauf bei eBay hinweisen (mit einem Link), was als Beweis ausreicht, dazu kommen noch die Seriennummer etc.

Ich verstehe dein Problem immer noch nicht. Wenn du denkst, daß der Vater Staat wegen dieses eBay-Mitglieds weniger Steuern einnimmt, melde es bei der Polizei oder dem Finanzamt.

Aus rein juristischer Sicht kann man sich streiten, ob der eBay-Verkäufer noch als Privater durchgeht oder schon als Unternehmer. Und er ist schon sehr nah am Status eines Unternehmers (Anzahl der Bewertungen, fast 150 Verkäufe, Verkauf von Neuwaren...). Wenn er als Unternehmer durchgeht, kann er die Rechte des Käufers gar nicht ausschließen.

drexsack
2006-03-10, 14:09:35
Was sollen denn die ganzen ebay-Threads in letzter Zeit?

Natürlich gibt es da [wie überall] auch schwarze Schafe, das ist doch nix neues. Und wenn in unserem konkreten Fall jmd die Karte kauft, mein Gott, selbst Schuld. Das interessiert mich doch nicht. Ich mach doch auch kein Thread auf wenn jmd bei Karstadt für 70 Euro ein Spiel kauft anstatt bei Mediamarkt für 60 oder online für 50 Euro.

Sylver_Paladin
2006-03-10, 14:11:17
Man könnte ja auch alle Leute anzeigen, die Sachen vom Sperrmüll holen, und dann aufm Flohmarkt verkaufen, die bereicheren sich auch...
Oder Leute die vor langer Zeit ein Ü-Ei gekauft haben und jetzt den Inahlt tuer verkaufen usw. :ucrazy3:

Ich glaube da sit bloß jemand neidisch...

Audigy
2006-03-10, 14:14:53
baby2face@hwluxx (http://www.forumdeluxx.de/forum/member.php?u=24600)
warum versucht ers nicht da zu dem preis?

PHuV
2006-03-10, 14:15:10
Man könnte ja auch alle Leute anzeigen, die Sachen vom Sperrmüll holen, und dann aufm Flohmarkt verkaufen, die bereicheren sich auch...
Oder Leute die vor langer Zeit ein Ü-Ei gekauft haben und jetzt den Inahlt tuer verkaufen usw. :ucrazy3:


Das ist ja wohl was ganz anderes!


Ich glaube da sit bloß jemand neidisch...


Nö, ich finde das nur nicht in Ordnung, daß jemand als Privatmensch Waren aufkauft, sie teuerer verkauft, und dann weder Steuern dafür bezahlt bzw. keine Gewährleistung übernimmt! Wenn das nur eine GK wäre, wärs ja auch nicht sooo schlimm, aber gleich 4 ist IMHO unverschämt. Und die Leute, die reguläre dann eine Karte kaufen wollen, gehen erst mal leer aus.

Aber wenn ich mir die meinsten Kommentare so ansehe, muß ich mich wirklich nicht wundern, warum in Deutschland die Moral immer mehr sinkt und das Land den Bach runtergeht.... :rolleyes:

drexsack
2006-03-10, 14:17:16
Aber wenn ich mir die meinsten Kommentare so ansehe, muß ich mich wirklich nicht wundern, warum in Deutschland die Moral immer mehr sinkt und das Land den Bach runtergeht.... :rolleyes:

Och komm

Mit Deutschland geht es bergab weil es mich ein Scheiss interessiert das manche Leute zu teuer Hardware etc kaufen? Nun steiger dich mal nicht in die Sache hinein..

PHuV
2006-03-10, 14:21:29
Och komm

Mit Deutschland geht es bergab weil es mich ein Scheiss interessiert das manche Leute zu teuer Hardware etc kaufen? Nun steiger dich mal nicht in die Sache hinein..

Mich ärgert das schon, weil ich gerade auch eine kaufen will, und schon sind wieder alle Karten weg, nur weil u.A. so Vögel wie der zu viele gleichzeitig ohne Eigenbedarf kaufen.

Zudem nennt man das doch wohl Steuerhinterziehung, oder?

Butter
2006-03-10, 14:21:55
Ich könnte mich kaputtlachen über soviel Neid wie Ihn der Threadstarter hier raushängen läßt, zu blöd das man nicht selber auf die Idee gekommen ist.


Btw:


Angebot und Nachfrage regulieren den Markt. Wenn machne eben über nicht soviel Marktübersicht verfügen, selber schuld.

PHuV
2006-03-10, 14:23:35
Ich könnte mich kaputtlachen über soviel Neid wie Ihn der Threadstarter hier raushängen läßt, zu blöd das man nicht selber auf die Idee gekommen ist.


Btw:


Angebot und Nachfrage regulieren den Markt. Wenn machne eben über nicht soviel Marktübersicht verfügen, selber schuld.

Aber nicht, indem man das Riskio dann auf den Vorhändler oder den Distributer abwälzt und keine Steuern bezahlt! Und mit Neid hat das nichts zu tun! Ich würde so etwas nicht machen, weil ich noch Anstand habe.

Butter
2006-03-10, 14:24:19
Zudem nennt man das doch wohl Steuerhinterziehung, oder?




HAHAHHAHAHAHAHAHAHAH... Du hast wirklich Null Ahnung oder ...

Der Typ verkauft 4 Grafikkarten , das macht ihn gleich zum gewerblichen.
Ist bei mir auch so wenn ich bei Aldi 5 Yoghurts kaufe, kann ich mir die Steuer zurückholen vom Finanzamt, ich bin ja gewrblicher Großabnehmer.

PHuV
2006-03-10, 14:27:10
HAHAHHAHAHAHAHAHAHAH... Du hast wirklich Null Ahnung oder ...

Der Typ verkauft 4 Grafikkarten , das macht ihn gleich zum gewerblichen.
Ist bei mir auch so wenn ich bei Aldi 5 Yoghurts kaufe, kann ich mir die Steuer zurückholen vom Finanzamt, ich bin ja gewrblicher Großabnehmer.

Tja, wer hier wohl die Ahnung hat... :rolleyes:

Er verkauft NEUE Karten, damit wird er eigentlich ein Händler, der
a) einen Gewerbeschein benötigt
b) Gewinne, Vorsteuer usw. mit dem Finanzamt verrechnen muß.

Und Du als privater Mensch dürftest auch nicht einfach billig Jogurt bei Aldi einkaufen und sie dann teurer weiterverkaufen! Da gibts, soweit ich weiß, Gesetzte dagegen, finde sie aber gerade nicht!

FortniteGambler30
2006-03-10, 14:29:18
Naja im prinzip is es ja keine verarsche, er verkauft einfach etwas teurer um gewinn zu machen....Wenn man die preise nicht vergleicht ist man wohl selber schuld...is zwar nicht die feine englische art, aber wenn er sie so los wird, hat er glück gehabt!

mfg

Butter
2006-03-10, 14:31:44
Tja, wer hier wohl die Ahnung hat... :rolleyes:

Er verkauft NEUE Karten, damit wird er eigentlich ein Händler, der
a) einen Gewerbeschein benötigt
b) Gewinne, Vorsteuer usw. mit dem Finanzamt verrechnen muß.

Und Du als privater Mensch dürftest auch nicht einfach billig Jogurt bei Aldi einkaufen und sie dann teurer weiterverkaufen! Da gibts, soweit ich weiß, Gesetzte dagegen, finde sie aber gerade nicht!

Das Gesetzt heißt BGG oder HGB, aber bitte such die Texte raus. Wir haben ja Zeit bis zum nächsten Graka Launch.
Und wenn Du Dir so sicher bist, zeig ihn doch an, damit es in Deutschland nicht weiter bergabgeht.


Zum Gewerbeschein, es kommt auf den Unfang an, nicht ob etwas neu ist.
:rolleyes:

deekey777
2006-03-10, 14:33:37
HAHAHHAHAHAHAHAHAHAH... Du hast wirklich Null Ahnung oder ...

Der Typ verkauft 4 Grafikkarten, das macht ihn gleich zum gewerblichen.
.
Ob du es glaubst oder nicht, es kann ihn zu einem Unternehmenr iSd BGB machen. Und wenn als Unternehmer zu bewerten ist, kommen noch so lustige Sachen wie die fehlende Belehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen, da ist der ungültige Ausschluss der Rechte aus der Mangelhaftung noch das kleine Übel.
Die Gerichte werden noch einiges zu entscheiden haben, ab wann ein eBay-Verkäufer ein Unternehmer ist.

Butter
2006-03-10, 14:36:36
Ob du es glaubst oder nicht, es kann ihn zu einem Unternehmenr iSd BGB machen. Und wenn als Unternehmer zu bewerten ist, kommen noch so lustige Sachen wie die fehlende Belehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen, da ist der ungültige Ausschluss der Rechte aus der Mangelhaftung noch das kleine Übel.
Die Gerichte werden noch einiges zu entscheiden haben, ab wann ein eBay-Verkäufer ein Unternehmer ist.
Aber bestimmt nicht bei 4 Karten und einer Marge von 400€, das ist sehr lächerlich. Rechne doch mal die Steuer aus, dann reden wir über ein paar Euro.
Man muß schon de Aufwand rechnen.

Sylver_Paladin
2006-03-10, 14:37:32
In der aktuellen oder letzten CT steht da was dazu drin, kanns jetzt aber nicht rekonstruieren, und die Zeitung liegt daheim...

PHuV
2006-03-10, 14:41:33
Das Gesetzt heißt BGG oder HGB, aber bitte such die Texte raus. Wir haben ja Zeit bis zum nächsten Graka Launch.
Und wenn Du Dir so sicher bist, zeig ihn doch an, damit es in Deutschland nicht weiter bergabgeht.


Zum Gewerbeschein, es kommt auf den Unfang an, nicht ob etwas neu ist.
:rolleyes:

http://www.berlin.ihk24.de/BIHK24/BIHK24/produktmarken/index.jsp?url=http%3A//www.berlin.ihk24.de/BIHK24/BIHK24/produktmarken/recht_und_fair_play/gewerberecht/13beratung-gewerbeR3_1.jsp

Ein Gewerbe weist u.A. folgende Dinge auf:
- Gewinnerzielungsabsicht
- Selbständigkeit
- Dauerhaftigkeit

Und wenn man mal so seine Bewertungen durchsieht, verkauft er regelmäßig neue Geräte, führt aber gleichzeitig den Ausschluß als Privatverkäufer. In der c't war doch zu diesem Thema auch ein Artikel, daß u.U. dies an sich unzulässig ist.

deekey777
2006-03-10, 14:43:06
Aber bestimmt nicht bei 4 Karten und einer Marge von 400€, das ist sehr lächerlich. Rechne doch mal die Steuer aus, dann reden wir über ein paar Euro.
Man muß schon de Aufwand rechnen.

Lies doch mal, was ich geschrieben habe. ;)
Das BGB interessieren weder die Steuern noch der Gewerbeschein, es geht nur um die Richtigstellung einer Partei beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts als Unternehmer oder als Privater und sich daraus resultierenden Rechtsfolgen.
In der aktuellen oder letzten CT steht da was dazu drin, kanns jetzt aber nicht rekonstruieren, und die Zeitung liegt daheim...

c't 04/06, Seite 196f. Liegt hinter mir.

Butter
2006-03-10, 14:43:44
http://www.berlin.ihk24.de/BIHK24/BIHK24/produktmarken/index.jsp?url=http%3A//www.berlin.ihk24.de/BIHK24/BIHK24/produktmarken/recht_und_fair_play/gewerberecht/13beratung-gewerbeR3_1.jsp

Ein Gewerbe weist u.A. folgende Dinge auf:
- Gewinnerzielungsabsicht
- Selbständigkeit
- Dauerhaftigkeit

Und wenn man mal so seine Bewertungen durchsieht, verkauft er regelmäßig neue Geräte, führt aber gleichzeitig den Ausschluß als Privatverkäufer. In der c't war doch zu diesem Thema auch ein Artikel, daß u.U. dies an sich unzulässig ist.
Na wenn du dir so sicher bsit, zeig ihn an, wg. Steuerhinterziehung. Meinen Segen hast du. Aber vermutlich passiert nichts, wie immer viel Lärm um nichts.

deekey777
2006-03-10, 14:49:55
http://www.berlin.ihk24.de/BIHK24/BIHK24/produktmarken/index.jsp?url=http%3A//www.berlin.ihk24.de/BIHK24/BIHK24/produktmarken/recht_und_fair_play/gewerberecht/13beratung-gewerbeR3_1.jsp

Ein Gewerbe weist u.A. folgende Dinge auf:
- Gewinnerzielungsabsicht
- Selbständigkeit
- Dauerhaftigkeit
Aber ging es dir nicht um die Gewährleistung? Der Begriff des Unternehmers iSd BGB richtet sich nicht ganz nach dem Begriff des Gewerbes, wie es das HGB kennt.

Und wenn man mal so seine Bewertungen durchsieht, verkauft er regelmäßig neue Geräte, führt aber gleichzeitig den Ausschluss als Privatverkäufer. In der c't war doch zu diesem Thema auch ein Artikel, daß u.U. dies an sich unzulässig ist.
Und wenn du diesen Artikel noch mal liest und dann auf meine Antworten schaust, geht dir hoffentlich ein Lichtlein auf.
da ist auch eine Tabelle, ab wann ein Verkäufer als Unternehmer anzusehen ist. In diesem Fall kann man sich streiten, obwohl es einiges dafür spricht, ihn als Unternehmer zu brandmarken, was für ihn unfreiwillig unschöne Folgen hätte.
Und Verkauf von Neuware macht ihn nicht gleich zum Unternehmer, siehe Möglichkeit einer Geschäftsauflösung.

OBrian
2006-03-10, 15:07:22
Und, wer garantiert dann für die Gewährleistung bzw. Garantie? Der Vorhändler, daß wäre ja wohl dann gegenüber dem sehr unfair.
...Nein, die Gewährleistung ist komplett erloschen. Zwar verkaufen viele die Rechnung mit und der Gebrauchtkäufer kann dann versuchen, damit zum ursprünglichen Händler zu gehen, aber das ist eigentlich nicht zulässig. Der Gewährleistungsanspruch ist nicht übertragbar.

Bei freiwilligen Herstellergarantien ist das möglicherweise anders, aber deren Leistungsumfang legt sowieso jeder nach Gutdünken fest.

Und nur weil die Grafikkarte, die er verkauft, neuwertig ist, ist damit noch lange nicht gesagt, daß er ein Händler sein muß. Die Voraussetzungen für Gewerbsmäßigkeit sind andere.

AtTheDriveIn
2006-03-10, 15:22:23
Sollte er sowas öfters machen ist er die längste Zeit Privatverkäufer gewesen. Jemand der mit dem Ziel eines Nebenverdienstes bei Ebay verkauft ist genauso ein Gewerblicher wie ein Shopinhaber. Wenn er das nicht anmeldet, ist Vater Staat sicher ganz heiß drauf ihm einen Knüppel zwischen die Beine zu werfen.

PHuV
2006-03-10, 15:50:27
Sollte er sowas öfters machen ist er die längste Zeit Privatverkäufer gewesen. Jemand der mit dem Ziel eines Nebenverdienstes bei Ebay verkauft ist genauso ein Gewerblicher wie ein Shopinhaber. Wenn er das nicht anmeldet, ist Vater Staat sicher ganz heiß drauf ihm einen Knüppel zwischen die Beine zu werfen.

Wenn man sich so seine Bewertugen anschaut, macht er genau dies.

PHuV
2006-03-10, 15:51:41
Nein, die Gewährleistung ist komplett erloschen. Zwar verkaufen viele die Rechnung mit und der Gebrauchtkäufer kann dann versuchen, damit zum ursprünglichen Händler zu gehen, aber das ist eigentlich nicht zulässig. Der Gewährleistungsanspruch ist nicht übertragbar.


Tja, dann ist der Käufer an sich der Gearschte, wenn die Karte kaputt geht. Und der Verkäufer lacht sich ins Fäustchen und hat einen fetten Gewinn gemacht.

PHuV
2006-03-10, 15:55:01
So, ich habs jetzt schriftlich, der Verkäufer hat die Karten bei Alternate gekauft.

deekey777
2006-03-10, 15:55:52
Tja, dann ist der Käufer an sich der Gearschte, wenn die Karte kaputt geht. Und der Verkäufer lacht sich ins Fäustchen und hat einen fetten Gewinn gemacht.

Auch wenn es ein Schock für dich sein soll: Es gibt keinen Weihnachtsmann.

Niemand wird gezwungen, etwas zu kaufen. Wenn er es doch doch tut, geht auf ihn Gefahr über, daß die Kaufsache untergeht.

PHuV
2006-03-10, 15:59:12
Auch wenn es ein Schock für dich sein soll: Es gibt keinen Weihnachtsmann.


Ach wirklich? :O heul ;) .

PHuV
2006-03-10, 16:02:17
Und nur weil die Grafikkarte, die er verkauft, neuwertig ist, ist damit noch lange nicht gesagt, daß er ein Händler sein muß. Die Voraussetzungen für Gewerbsmäßigkeit sind andere.

Wieso, siehe Definition:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbetreibender

Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe: Industrie und Handwerk.


Also, wenn jemand dann eine Ware mehrfach aufkauft, um sie dann teuerer zu verkaufen, kann man nach dieser Definition sehr wohl von Gewerbe sprechen.

DrumDub
2006-03-10, 16:06:06
Also, wenn jemand dann eine Ware mehrfach aufkauft, um sie dann teuerer zu verkaufen, kann man nach dieser Definition sehr wohl von Gewerbe sprechen. so einafch ist das nicht. bezüglich ebay gibts da einige urteile zu, aber wann jemand als gewerbetreibender zu sehen ist. die höhe des gewinns ist dafür jedenfalls unerheblich.

PHuV
2006-03-10, 16:09:40
so einafch ist das nicht. bezüglich ebay gibts da einige urteile zu, aber wann jemand als gewerbetreibender zu sehen ist. die höhe des gewinns ist dafür jedenfalls unerheblich.

Sicher, wenn einer beispielsweise seine wertvolle XXX-Sammlung verkauft und dann einen höheren Preis erzielt, als er ursprünglich bezahlt hat, dann ist er an sich kein Gewerbetreibender.

Aber wenn jemand NEUWARE gezielt aufkauft, um sie dann teuerer zu verkaufen, dann sehr wohl, siehe Definition Gewinnerzielung.

deekey777
2006-03-10, 16:11:18
so einafch ist das nicht. bezüglich ebay gibts da einige urteile zu, aber wann jemand als gewerbetreibender zu sehen ist. die höhe des gewinns ist dafür jedenfalls unerheblich.

Es gibt auch Betriebe, die keine Gewinne machen dürfen, zB öffentliche Verkehrsbetriebe, die zB als GmbH auftreten. Die Gewinnerzielung als Merkmal für ein Gewerbe ist veraltet.

deekey777
2006-03-10, 16:15:29
Sicher, wenn einer beispielsweise seine wertvolle XXX-Sammlung verkauft und dann einen höheren Preis erzielt, als er ursprünglich bezahlt hat, dann ist er an sich kein Gewerbetreibender.

Aber wenn jemand NEUWARE gezielt aufkauft, um sie dann teuerer zu verkaufen, dann sehr wohl, siehe Definition Gewinnerzielung.
Ja, die definition der Gewinnerzielung, aber keine Definition eines Gewerbes oder Kaufmanns.
Zum Wiki-Link: Da sieht man genau, daß ein Unternehmer iSd BGB nicht gleich ein Gewerbetreibender ist, denn Freiberufler, Landwirte etc sind Unternehmer gem. § 14 BGB.

No.3
2006-03-10, 16:27:43
Ich könnte mich kaputtlachen über soviel Neid wie Ihn der Threadstarter hier raushängen läßt, zu blöd das man nicht selber auf die Idee gekommen ist.

blöd ist eigentlich nur derjenige, der diese Karte dann bei Ebay auch kauft...

akuji13
2006-03-10, 17:17:11
Aber nicht, indem man das Riskio dann auf den Vorhändler oder den Distributer abwälzt und keine Steuern bezahlt! Und mit Neid hat das nichts zu tun! Ich würde so etwas nicht machen, weil ich noch Anstand habe.

Ich könnte genauso gut argumentieren das alle Käufer einer HighEnd Karte keinen Anstand haben.

Warum?

Sie bezahlen einen überhöhten Preis für ein Prestige-Produkt und sorgen dafür das das Wettrüsten noch weiter zunimmt.
Wenn die Karten keiner kaufen würde,wären sie auch günstiger.

Toll oder?

DU bestimmst nicht für die Allgemeinheit was moralisch ok ist,das tut jeder für sich selber (ergo ist auch völlig ok wenn sich jemand eine HighEnd Karte kaufen möchte und das tut).

Hier wird keine alte Omi an der Haustür über den Tisch gezogen oder etwas illegales verhökert,wer eine solche Karte unter solchen Umständen kauft hat dann halt Pech gehabt.

Wir sind hier nicht in den USA,bei uns ist jeder volljährige selbst für seine Blödheit verantwortlich.

:rolleyes:

Plutos
2006-03-10, 17:25:19
Tja, wer hier wohl die Ahnung hat... :rolleyes:

Er verkauft NEUE Karten, damit wird er eigentlich ein Händler, der
a) einen Gewerbeschein benötigt
b) Gewinne, Vorsteuer usw. mit dem Finanzamt verrechnen muß.

Und Du als privater Mensch dürftest auch nicht einfach billig Jogurt bei Aldi einkaufen und sie dann teurer weiterverkaufen! Da gibts, soweit ich weiß, Gesetzte dagegen, finde sie aber gerade nicht!

Mi mi mi mi mi.... :|


Du bist neidisch. Du hast zuviel Zeit. Du bist arbeitslos und asozial. Du hast kein Geld. Du stehst auf Bürokratie. Du betreibst Haarspalterei. Du jammerst allen anderen die Ohren voll.

DU bist Deutschland.


Zeig den bösen Verkäufer an, damit Ruhe ist und dieser typisch deutsche Ordnungswahn befriedigt wird.

Edit: Hoppla, Seite 2 und 3 übersehen :redface: naja, an meiner Grundaussage ändert das auch nix :P

PHuV
2006-03-10, 17:33:13
Mi mi mi mi mi.... :|


Du bist neidisch. Du hast zuviel Zeit. Du bist arbeitslos und asozial. Du hast kein Geld. Du stehst auf Bürokratie. Du betreibst Haarspalterei. Du jammerst allen anderen die Ohren voll.


Immer diese Unterstellungen :rolleyes: .

Nein, nichts von allen dem, ich wollte mir nur heute bei Alternate eine 7900 GTX kaufen.



DU bist Deutschland.


Wenn ich Deutschland wäre, würde hier einiges anders laufen ;) .


Zeig den bösen Verkäufer an, damit Ruhe ist und dieser typisch deutsche Ordnungswahn befriedigt wird.

Edit: Hoppla, Seite 2 und 3 übersehen :redface: naja, an meiner Grundaussage ändert das auch nix :P

Immer nur gleich ausfallend werdend gelle? Es geht nicht um Ordnungswahn, es geht um Moral.

Johnny Rico
2006-03-10, 17:57:15
baby is doch ausm forum hier? oder war das hwluxx... :P

onkel2003
2006-03-10, 18:18:13
Mich ärgert das schon, weil ich gerade auch eine kaufen will, und schon sind wieder alle Karten weg, nur weil u.A. so Vögel wie der zu viele gleichzeitig ohne Eigenbedarf kaufen.

Zudem nennt man das doch wohl Steuerhinterziehung, oder?

man geht es hier nur um dich ?
hilfe der hat mir meine karte die ich kaufen wolte weg gekauft.


man scheiss ihn an, vieleicht bekommste ja eine kostenlos, kannst ihn ja versuchen zu erpressen.

kindergarten hier

PHuV
2006-03-10, 18:22:08
man geht es hier nur um dich ?
hilfe der hat mir meine karte die ich kaufen wolte weg gekauft.

man scheiss ihn an, vieleicht bekommste ja eine kostenlos, kannst ihn ja versuchen zu erpressen.

kindergarten hier

Bei solchen Äußerungen kann man das wirklich glauben! Die waren weder sachlich noch sonstwas, einfach nur geflame!

onkel2003
2006-03-10, 18:22:31
Aber bestimmt nicht bei 4 Karten und einer Marge von 400€, das ist sehr lächerlich. Rechne doch mal die Steuer aus, dann reden wir über ein paar Euro.
Man muß schon de Aufwand rechnen.

sag das nicht so laut ;-)
dachte ich mir auch. les mal dies, dann denkste anders.

es geht nicht mal um die uhr, sondern er wann er als gewerblich gilt ;-)

http://www.jurpc.de/rechtspr/20050159.pdf

onkel2003
2006-03-10, 18:24:05
Bei solchen Äußerungen kann man das wirklich glauben! Die waren weder sachlich noch sonstwas, einfach nur geflame!

ne er was du hier machst.

lass den doch die karten verticken, kann dir doch nen scheiss angehn.

was die garantie angeht, die hast du 100 % von den, es ist nur ne sache dies den auch deutlich zu machen wenn du die karte in der hand hast :wink:

akuji13
2006-03-10, 19:31:55
Wenn ich Deutschland wäre, würde hier einiges anders laufen ;) .

Ich kanns mir vorstellen...zurück zur Planwirtschaft & Sozialismus.

Spinnen wir das ganze mal weiter:

Regst du dich auch über jeden Händler auf der solche Karten nicht zum empfohlenen Verkaufspreis (und somit 99.9%) verkauft?
Diese miesen kapitalisten Schweine!

Du hast definitiv zuviel Zeit.

Bei uns verrecken Menschen auf der Strasse und du machst dir über die Moral beim Grafikkartenverkauf (der keinen Armen trifft) Gedanken.

Wenn das nicht armselig ist.
Geh raus und schreib Falschparker auf,das ist auch moralisch verwerflich.

:rolleyes:

radi
2006-03-10, 20:03:02
warum ist es bei Konzertkarten verboten sie teurer als ihren Erwerb zu verscheuern? Schwarzmarkt eigentlich :rolleyes:

PHuV
2006-03-10, 20:06:19
Du hast definitiv zuviel Zeit.

Bei uns verrecken Menschen auf der Strasse und du machst dir über die Moral beim Grafikkartenverkauf (der keinen Armen trifft) Gedanken.


:| Wo das den? Die Leute, die auf der Straße angeblich verrecken, sind dann ja wohl selbst schuld. Bei uns in Deutschland muß keiner auf der Straße leben.

radi
2006-03-10, 20:11:14
:| Wo das den? Die Leute, die auf der Straße angeblich verrecken, sind dann ja wohl selbst schuld. Bei uns in Deutschland muß keiner auf der Straße leben.
Jedenfalls so gut wie keiner ;)

PHuV
2006-03-10, 20:13:43
sag das nicht so laut ;-)
dachte ich mir auch. les mal dies, dann denkste anders.

es geht nicht mal um die uhr, sondern er wann er als gewerblich gilt ;-)

http://www.jurpc.de/rechtspr/20050159.pdf

Was ich nicht verstehe, Seite 9, erster Absatz:

Somit war der Kläger bis maximal 6 Monate nach Übergabe der Uhr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


Das heißt, in dem Moment, wo man nicht auf Widerruf hinweist, hat man 8 Monate Rückgaberecht?

PHuV
2006-03-10, 20:15:13
Jedenfalls so gut wie keiner ;)

Stimmt auch wieder ;) . Aber seitdem ich weiß, wie schnell man heute an eine Sozialwohnung kommt, wenn man Bedarf anmeldet, habe ich kein Verständnis für Leute, die auf der Straße leben (wollen?).

Nein nein, ich lebe in keiner Sozialwohnung...

radi
2006-03-10, 20:19:31
Stimmt auch wieder ;) . Aber seitdem ich weiß, wie schnell man heute an eine Sozialwohnung kommt, wenn man Bedarf anmeldet, habe ich kein Verständnis für Leute, die auf der Straße leben (wollen?).

Nein nein, ich lebe in keiner Sozialwohnung...
naja bei Punks oder dem rechten pendant kann ich deine Auffassung teilen, aber ich glaub nciht dass die Oma die am Darmstädter Hauptbahnhof die Obdachlosen-Zeitung verkauft, das aus Überzeugung und Weltbild macht

:rolleyes:

onkel2003
2006-03-10, 20:19:51
Was ich nicht verstehe, Seite 9, erster Absatz:

Somit war der Kläger bis maximal 6 Monate nach Übergabe der Uhr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


Das heißt, in dem Moment, wo man nicht auf Widerruf hinweist, hat man 8 Monate Rückgaberecht?

richtig, aber nur 6 monate.

PHuV
2006-03-10, 20:22:44
richtig, aber nur 6 monate.

Sorry, vertippt.

Und verstehe ich das Urteil richtig, das es allein um diese Rückgabefrist geht und dafür KEIN Gewerbe erforderlich ist, d.h. der angesprochene GK-Verkäufer haftet im Endeffekt auch? Wenn er auf der Angebotseite dies gleich ausschließt, dann ja wohl nicht, oder?

PHuV
2006-03-10, 20:24:15
naja bei Punks oder dem rechten pendant kann ich deine Auffassung teilen, aber ich glaub nciht dass die Oma die am Darmstädter Hauptbahnhof die Obdachlosen-Zeitung verkauft, das aus Überzeugung und Weltbild macht

:rolleyes:

Hmm, kenne ich nicht, kann ich nichts dazu sagen. Fakt ist jedoch, daß heute jeder eine Wohnung bekommt, der Bedarf anmeldet. Und wer es nicht auf die Reihe bekommt, kann sogar einen amtlichen Betreuer anfordern!

onkel2003
2006-03-10, 20:28:11
Sorry, vertippt.

Und verstehe ich das Urteil richtig, das es allein um diese Rückgabefrist geht und dafür KEIN Gewerbe erforderlich ist, d.h. der angesprochene GK-Verkäufer haftet im Endeffekt auch? Wenn er auf der Angebotseite dies gleich ausschließt, dann ja wohl nicht, oder?

doch er haftet für die grakas.
nur hast du zurzeit kein wiederufsrecht, bzw dies gibt er nicht freiwillig.
würde es vor gericht gehn, würde er sicher als gewerbe eingestufft werden, und bum hast du deine garantie
ich denke mal der text neu und original verpackt reicht schon locker dafür aus.
hinzu kommt auch die menge der gk.
kein gericht würde dies als privatverkauf durch gehn lassen.

hinzu kommt noch seine mich seite

auszug:
Hallo,

freut mich das Ihr mal vorbeischaut.



Ich biete euch in meinen Auktionen Neues, Gebrauchtes und Einzelstücke an.

Schaut einfach öfter mal bei mir vorbei.

Je nachdem wie es meine Zeit erlaubt setze ich immer eine Menge toller Artikel rein.

Mein Fachgebiet liegt in der Kategorie Hardware/Software und Handys. In diesen Kategorien verkaufe ich die meisten Sachen. Ab und zu kommt dann auch mal Fashion-Kleidung unter den Auktions-Hammer.

Ich bin auch als eBAY Verkaufsagent tätig. Ich kann euch alles was ihr wollt gegen eine kleine Provision verkaufen. Falls interesse besteht könnt ihr mir einfach per mail unter Wochowiec@aol.com schreiben ;-) und ich werde euch so schnell wie möglich die nötigen Infos mailen.

Es würde mich freuen Dich demnächst in meinen Käuferkreis aufzunehmen.



Bis dahin viel Spass beim stöbern...



mehr brauch man eigentlich nicht sagen, + seine bewertungen :cool:

akuji13
2006-03-10, 22:16:12
:| Wo das den? Die Leute, die auf der Straße angeblich verrecken, sind dann ja wohl selbst schuld. Bei uns in Deutschland muß keiner auf der Straße leben.

Klar...und wer sich erschiessen lässt dann wohl auch...er hätte ja ausweichen können.

Eigentlich war mir vorher klar das du nicht verstehen wirst oder willst was ich meine.

Lass gut sein,Deutschland hat schon genug Freizeitermittler und selbsternannte Moralapostel.

Geh deinem Hobby nach und versuche weiter die Welt mit belanglosen threads (man könnte auch sagen Speicherplatzverschwendung) zu verbessern,ich klinke mich hier aus.

:rolleyes:

Chrisch
2006-03-10, 22:28:31
Ich weiß garnicht wo das Problem ist....

zu der Zeit als keine 7800GTX 512MB lieferbar war hab ich auch eine für ~1300€
verkauft! Es ist doch nicht zwingend zu den Preis zu kaufen!

Gruß
Chris

Schiller
2006-03-10, 22:39:17
Wie war das nochmal? Der größte (neidische) Schweinehund im Land, ist und bleibt der Denunziant!


Dazu fällt mir nur OMG ein! :rolleyes:

KinGGoliAth
2006-03-10, 22:54:20
schon wieder so ein fred wegen den bösen ebayern....die eine gute idee hatten bevor man sie selber hatte. über den pixelmillionär habe ich mich auch aufgeregt, weil er die idee vor mir hatte. genau so wegen dem typen der vor mir das rad erfunden hat...

verkäufe als defekt, verkauf von packungen ohne inhalt und jetzt das hier. was wohl als nächstes kommt worüber man sich aufregen kann.

ich für meinen teil kann daran nichts verwerflihes finden. wenn er die karten hat ok, wenn er noch jemanden (einen dummen könnte man sagen) findet, der ihm das zeug auch zu diesem preis abkauft dann isses doch super. willkommen im kapitalismus.

das einzig lustige an der auktion finde ich die werbung mit paypal von wegen mit käuferschutz bis 500 euro. die karte kostet fast 690. ;D ;D

Armaq
2006-03-10, 22:54:29
Ja Anstand und Moral sind 2 Begriffe die aus dem Gedächtnis der Vielen getilgt wurden.

Schiller
2006-03-10, 23:09:36
Ja Anstand und Moral sind 2 Begriffe die aus dem Gedächtnis der Vielen getilgt wurden.
Ja, Neid und Missgunst sind zwei Begriffe, die in das Gedächtnis vieler gefunden haben. :rolleyes:

PHuV
2006-03-10, 23:30:11
Ja, Neid und Missgunst sind zwei Begriffe, die in das Gedächtnis vieler gefunden haben. :rolleyes:

Was soll ständig die Unterstellung mit "Neid" geschweige den "Mißgunst"? :|
Ich bin nicht neidisch darauf, daß er 4 Karten hat, das ist mir wurscht.

Ich mißbillige ausdrücklich, daß sich Leute einfach so Ware kaufen und teuerer wiederverkaufen, und andere leer ausgehen. Und so einer nicht mal dann für diesen Preis Gewährleistung geschweige den Garantie übernimmt.

Schiller
2006-03-11, 00:06:06
Was soll ständig die Unterstellung mit "Neid" geschweige den "Mißgunst"? :|
Ich bin nicht neidisch darauf, daß er 4 Karten hat, das ist mir wurscht.


Ja nee, is klar...

Was soll der ganze Thread eigentlich?
Mich ärgert das schon, weil ich gerade auch eine kaufen will, und schon sind wieder alle Karten weg, nur weil u.A. so Vögel wie der zu viele gleichzeitig ohne Eigenbedarf kaufen.

Zudem nennt man das doch wohl Steuerhinterziehung, oder?
DAS ist Neid. Wer zu spät kommt, den bestraft eben das Leben. ;)


Ich mißbillige ausdrücklich, daß sich Leute einfach so Ware kaufen und teuerer wiederverkaufen, und andere leer ausgehen. Und so einer nicht mal dann für diesen Preis Gewährleistung geschweige den Garantie übernimmt.
Und? Ist das mein oder sein Problem, dass du nix abbekommen hast? Sicherlich ist das ärgerlich und nicht die feine englische Art, aber völlig i.O.

Es zwingt ja keiner Karten bei ihm zu kaufen, und wie ich sehe, hat es auch noch keiner getan. Vielleicht bleibt er ja auch auf den Karten sitzen und dann kannst du dich freuen. =)

deekey777
2006-03-11, 00:20:41
richtig, aber nur 6 monate.
Eigentlich gibt es gar keine Frist, diese wurde erst später durch Gerichte eingeführt.

diedl
2006-03-11, 00:30:03
Ja ja die Marktwirtschaft.
Ich stelle mir gerade vor dass alle (oder zumindest fast alle) knappen
Waren von geschäftstüchtigen Leuten aufgekauft werden.
Ob es dann immer noch Befürworter dieser Machenschaft gibt?
Was haben wir denn dann, einen höheren Preis bei schlechteren Bedingungen.
Sicher würde durch die Kongurenz der Preis etwas fallen, es würde aber wohl
immer noch teurer sein unter schlechteren Garantiebedingungen als im Laden.
Aber ist ja alles nur Neid, dass man nicht selber zu diesen "Ars....." gehört.

mfg diedl

deekey777
2006-03-11, 00:31:13
doch er haftet für die grakas.
nur hast du zurzeit kein widerufsrecht. bzw dies gibt er nicht freiwillig.
würde es vor gericht gehn, würde er sicher als gewerbe eingestuft werden, und bum hast du deine garantie
ich denke mal der text neu und original verpackt reicht schon locker dafür aus.
hinzu kommt auch die menge der gk.
kein gericht würde dies als privatverkauf durchgehn lassen.

[...]
Er wird nicht als "Gewerbe" eingestuft, sondern als Unternehmer iSd BGH. Und man bekommt keine Garantie, denn diese ist ganz was anderes, sondern der Ausschluss der Rechte des Käufers aus der Mangelhaftung wird somit unwirksam, da dies ein Verbrauchsgüterkauf ist. Und da es ein Verbrauchsgüterkauf+Fernabsatzvertrag ist, hat man automatisch das Widerrufs- und Rückgaberecht mit der Frist von 6 Monaten (das ist die Strafe für die rechtzeitig unterlassene Belehrung).
In diesem Fall tendiere ich auch, daß es ein Verbrauchsgüterkauf ist, aber nicht weil er 4 neue und teuere Grafikkarten verkauft, sondern auch Anzahl seiner Bewertungen und Anzahl seiner Verkäufe (was wurde verkauft?) kommen hinzu.

PHuV
2006-03-11, 00:45:27
Ja ja die Marktwirtschaft.
Ich stelle mir gerade vor dass alle (oder zumindest fast alle) knappen
Waren von geschäftstüchtigen Leuten aufgekauft werden.
Ob es dann immer noch Befürworter dieser Machenschaft gibt?


Genau das ist der springende Punkt, worauf ich hinauswollte.


Was haben wir denn dann, einen höheren Preis bei schlechteren Bedingungen.
Sicher würde durch die Kongurenz der Preis etwas fallen, es würde aber wohl
immer noch teurer sein unter schlechteren Garantiebedingungen als im Laden.
Aber ist ja alles nur Neid, dass man nicht selber zu diesen "Ars....." gehört.

mfg diedl

Das ist die Frage, ist es geschäftstüchtig, Waren zu kaufen und künstlich eine Verknappung zu erzeugen, damit man seine Ware dann teuerer und zu schlechteren Bedingungen für den Käufer verkaufen kann?

Wenn einer mal so handelt, na gut, muß eine Demokratie ertragen, aber wenn mehr so handeln..., und neidisch bin ich auf so ein Verhalten nicht, da ich nicht so handle.

PHuV
2006-03-11, 00:47:56
Ja nee, is klar...

Was soll der ganze Thread eigentlich?



Ich habe schon ein paar gute rechtliche Hinweise bekommen, ist das nichts ?

Zudem hat mich einfach mal interessiert, ob das andere auch so sehen oder ob ich der Blöde bin, der so ein Verhalten nicht gut findet.

Schiller
2006-03-11, 01:10:09
Ich habe schon ein paar gute rechtliche Hinweise bekommen, ist das nichts ?

Zudem hat mich einfach mal interessiert, ob das andere auch so sehen oder ob ich der Blöde bin, der so ein Verhalten nicht gut findet.
Du bist sicherlich nicht der Blöde, aber wenn jetzt jeder einen Thread wegen der Ungerechtigkeit in der Marktwirtschaft, die uns tagtäglich begegnetm eröffnen würde. Was glaubst was hier abginge!?

Und in erster Distanz regt dich das auf, weil du auch so eine Graka suchst. Das musst du jetzt zugeben. ;)

PHuV
2006-03-11, 02:16:56
Du bist sicherlich nicht der Blöde, aber wenn jetzt jeder einen Thread wegen der Ungerechtigkeit in der Marktwirtschaft, die uns tagtäglich begegnetm eröffnen würde. Was glaubst was hier abginge!?

Und in erster Distanz regt dich das auf, weil du auch so eine Graka suchst. Das musst du jetzt zugeben. ;)

Ja, weil ich heute zuschlagen wollte, und alles wech heul.

onkel2003
2006-03-11, 05:49:54
Ja, weil ich heute zuschlagen wollte, und alles wech heul.

genau das ist ja der punkt, sie sind alle weg, deswegen haste keine, das ist aber doch nicht schuld des ebay verkäufers.

das einzige was ich ne falsche art finde von den ebay verkäufer ist das er nagelneue karten verkauft und die garantie usw nicht gibt, bzw nicht freiwillig geben wird.

aber das er karten aufkauft und diese teuer verkauft, halte ich für kein prob.

die garantie, wird du bei den nur durch einklagen bekommen, aber bekommen wirst du sie.


alternativ weis ich ja nicht ob der hersteller der karten eventuell RMA hat über die SerienNr.

bleibt nurnoch negativ der preis, aber da muss jeder selber wiessen ob er die kohle dafür ausgibt

onkel2003
2006-03-11, 06:00:22
Er wird nicht als "Gewerbe" eingestuft, sondern als Unternehmer iSd BGH. Und man bekommt keine Garantie, denn diese ist ganz was anderes, sondern der Ausschluss der Rechte des Käufers aus der Mangelhaftung wird somit unwirksam, da dies ein Verbrauchsgüterkauf ist. Und da es ein Verbrauchsgüterkauf+Fernabsatzvertrag ist, hat man automatisch das Widerrufs- und Rückgaberecht mit der Frist von 6 Monaten (das ist die Strafe für die rechtzeitig unterlassene Belehrung).
In diesem Fall tendiere ich auch, daß es ein Verbrauchsgüterkauf ist, aber nicht weil er 4 neue und teuere Grafikkarten verkauft, sondern auch Anzahl seiner Bewertungen und Anzahl seiner Verkäufe (was wurde verkauft?) kommen hinzu.

wo ist der unterschied zwischen Gewerbe und Unternehmer .
in beiden fällen würde er aber auch für die Gewährleistung aufkommen müssen, ob ausgeschlossen oder peng.
würde er nicht als Unternehmer eingestuft werden, braucht er nicht mal für die gewährleistung aufkommen, ausser er macht in der beschreibung grobe fehler, falsch angaben.

was das BGH sagt
man muss nicht zwangsmässig etwas mit gewinn verkaufen um als Unternehmer eingestufft zu werden.
beste beispiel war der golf von papst, aufgrund das der verkäufer keine absicht hatte, und nicht damit gerechnet hat das es so so ein preis verkauft wird, musste er keinesteuern zahlen.

hätte er dies mit absicht auf ein hohen preis in ebay gekloppt, mit gewinn erwartung, hätte er steuern zahlen müssen.

eine sache bleibt nur, das jedes gericht anders entscheiden würde.

deekey777
2006-03-11, 13:08:56
wo ist der unterschied zwischen Gewerbe und Unternehmer .
in beiden fällen würde er aber auch für die Gewährleistung aufkommen müssen, ob ausgeschlossen oder peng.
Ich hab mich verschrieben, es soll BGB heißen.
Der Unterschied ist, daß der zivilrechtliche Begriff "Unternehmer" viel weiter geht und nicht nur Gewerbebetreibende oder KaufLeute betrifft, sondern auch Freiberufler, Forst- und Landbetriebe.
Und nein, es gibt keine beiden Fälle. Hier geht es nur um das Zivilrecht und nicht ums HGB oä. Und es gibt hier nur den Begriff des Unternehmers bzw. des Verbrauchers. Auch ein Gewerbetreibender kann als ein Verbraucher auftreten, wenn er Einkäufe fürs zu Hause macht, die nichts mit seinem Gewerbebetrieb zu tun haben. Kauft er dagegen Schreibzubehör für sein Büro in der Firma, so handelt er als Kaufmann, und hier gelten neben den Vorschriften des BGB auch die des HGB.
würde er nicht als Unternehmer eingestuft werden, braucht er nicht mal für die gewährleistung aufkommen, ausser er macht in der beschreibung grobe fehler, falsch angaben.
Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Bei falschen Angaben hilft der Haftungsausschluss nichts.

was das BGH sagt
Der BGH.

man muss nicht zwangsmässig etwas mit gewinn verkaufen um als Unternehmer eingestufft zu werden.
Wie ich auf der ersten Seite dies geschrieben habe.

beste beispiel war der golf von papst, aufgrund das der verkäufer keine absicht hatte, und nicht damit gerechnet hat das es so so ein preis verkauft wird, musste er keinesteuern zahlen.
Das hat nichts mit dem Unternehmerbegriff zu tun.

hätte er dies mit absicht auf ein hohen preis in ebay gekloppt, mit gewinn erwartung, hätte er steuern zahlen müssen.
Und mit dem Unternehmerbegriff hat es wieder nichts zu tun.
Was ist Gewinn? Jeder, der etwas über eBay anbietet, möchte dies auch zu einem besseren Preis verkaufen, sprich über dem eigentlichen Wert. Das wäre dann Gewinn.

eine sache bleibt nur, das jedes gericht anders entscheiden würde.
Die Gerichte haben sich an die Rechtsprechung der höheren Gericht zu halten, und es gibt schon einige Entscheidungen, ab wann ein eBay-Verkäufer zum Unternehmer iSd BGB wird.

Lethargica
2006-03-11, 14:04:12
Er hat recht, an solchen Dingen geht Deutschland kaputt.

Nämlich daran, dass an und über jeden kleinen Schleiß endlos sinnlose Diskussionen stattfinden :rolleyes:
Ihr habt echt keine anderen Probleme oder ? :|