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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sucht jemand noch eine nettes Foto?


rookz
2006-03-11, 17:22:51
Hier (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8778741046&rd=1&sspagename=STRK%3AMEWA%3AIT&rd=1)
gibt es eins ;D

del_4901
2006-03-11, 17:30:13
die Leute versuchens immer wieder ... anscheinend muss es wohl genug geben die drauf reinfallen.

Oliver_G
2006-03-11, 17:31:40
edit

mobius
2006-03-11, 17:33:41
Jetz die Frage als Ebay DAU: darf er das? Ich meine es steht ja dick und im ersten Satz drin, dass es nur das Bild ist. Demnach hätte der Käufer keine Chance sein Geld wiederzusehen.

extasyinseln
2006-03-11, 17:35:18
omg solche leute gehören von ebay ausgeschlossen X-D

atlantic
2006-03-11, 17:37:47
Hmm, ich glaub, dürfen darf er. Wenns drin steht. Aber wie man an der Bieterliste sieht, ist er eh schon aufgeflogen. Lauter pusher mit 0 Bewertungen. Von daher....bleibt ihm ja nicht viel mehr, als die Ebay-Gebühren zu zahlen und sich sein Bild sonstwo hin....... :biggrin:

/edit.: verdammt, der kommt aus meinem Heimatkaff :eek:

Hamster
2006-03-11, 17:40:57
da er sich bescheuert ausdrückt, dürfte ihn wohl eine (vermutlich erfolgreiche) klage erwarten.

"Nutzen Sie diese Gelegenheit und ersteigern sie sich ein Top Bild der neuesten Grafikkarten Revolution."

kann auch bedeuten: kaufen sie die neueste grafikkarte welche ein top bild auf den bildschirm zaubert.

Swp2000
2006-03-11, 17:42:36
Hmm, ich glaub, dürfen darf er. Wenns drin steht. Aber wie man an der Bieterliste sieht, ist er eh schon aufgeflogen. Lauter pusher mit 0 Bewertungen. Von daher....bleibt ihm ja nicht viel mehr, als die Ebay-Gebühren zu zahlen und sich sein Bild sonstwo hin....... :biggrin:

/edit.: verdammt, der kommt aus meinem Heimatkaff :eek:
Also sowas gehört verboten, die Leute so zu verarschen.:nono:

darph
2006-03-11, 17:45:21
Darph er nicht.

Ein Vertrag, der mangelnde Ernsthaftigkeit aufweist, ist nichtig. Ein Vertrag, der nur auf den guten Glauben des Anderen fußt, ist nichtig. Er hat die Absicht, einen zu verarschen und damit ist der Vertrag nichtig.

Indizien sind die Kategorie und die Aufmachung. Das ist kein Scherzverkauf, wie die Käsebrote damals, das ist Betrugsversuch, und noch dazu ein plumper.

Gehört also nicht nur verboten - ist.

govou
2006-03-11, 17:46:23
Die viel interessantere Frage ist: Besitzt er die Urheberrechte für das Bild?

extasyinseln
2006-03-11, 17:46:42
Hmm, ich glaub, dürfen darf er. Wenns drin steht. Aber wie man an der Bieterliste sieht, ist er eh schon aufgeflogen. Lauter pusher mit 0 Bewertungen. Von daher....bleibt ihm ja nicht viel mehr, als die Ebay-Gebühren zu zahlen und sich sein Bild sonstwo hin....... :biggrin:

/edit.: verdammt, der kommt aus meinem Heimatkaff :eek:


wieso soll er es nicht dürfen? er schreibt doch rein, das es nur ein BILD ist.
wenn der käufer vor gericht gehen wird wird er verlieren, da der verkäufer eindeutig geschrieben hat, dass es nur ein bild ist.

ich glaube das war damit der erste und letzte kauf des käufers ;D

AtTheDriveIn
2006-03-11, 17:48:33
Damit kommt der eh nicht durch und auf den Gebühren bleibt er sitzten :D

darph
2006-03-11, 17:48:46
wieso soll er es nicht dürfen? er schreibt doch rein, das es nur ein BILD ist.
wenn der käufer vor gericht gehen wird wird er verlieren, da der verkäufer eindeutig geschrieben hat, dass es nur ein bild ist.
Das ist falsch.

atlantic
2006-03-11, 17:50:07
ich denke, wenn überhaupt, müsste wohl er auf Abnahme klagen, weil das eh schon die Spezialisten hochbieten, die nur für solche Geschäfte ihren Fake-account haben. Das Ding wird ihm keiner abnehmen, und wenn er meint, er müsste auf Erfüllung klagen....na ja, damit holt er sich selber mehr Dreck an die Backe als sonstwas. Da wird er nichts unternehmen. Ebaygebühren werden ja einfach abgebucht. Gerechten Schaden hat er damit dann wohl.

AtTheDriveIn
2006-03-11, 17:52:31
wieso soll er es nicht dürfen? er schreibt doch rein, das es nur ein BILD ist.
wenn der käufer vor gericht gehen wird wird er verlieren, da der verkäufer eindeutig geschrieben hat, dass es nur ein bild ist.

ich glaube das war damit der erste und letzte kauf des käufers ;D

Quark. Jemand der mit der Absicht einer Täuschung verkauft (was hier mehr als offensichtlich ist), bekommt vor Gericht sicherlich kein Recht zugesprochen.

Das Argument "steht da doch" hört man zwar immer wieder, aber das wie ist entscheidend.

Außerdem kann der Käufer den Vertrag aufgrund eines Irrtums eh widerrufen...

Walter Röhrich
2006-03-11, 17:52:35
Also sowas gehört verboten, die Leute so zu verarschen.:nono:

Hinzu kommt, dass die gewählte Kategorie falsch ist. Betrug ist es auf alle Fälle, aber wer darauf reinfällt ist meiner Meinung nach auch selber schuld.

del_4901
2006-03-11, 17:53:53
/edit.: verdammt, der kommt aus meinem Heimatkaff :eek:

Vllt. ist es ja sogar dein Sohnemann, der Geld für seinen Moni sucht. :devil:

AtTheDriveIn
2006-03-11, 17:54:37
Hinzu kommt, dass die gewählte Kategorie falsch ist. Betrug ist es auf alle Fälle, aber wer darauf reinfällt ist meiner Meinung nach auch selber schuld.

Allerhöchstens mitschuldig und das zu einem kleinen Prozentsatz.

atlantic
2006-03-11, 17:58:24
Vllt. ist es ja sogar dein Sohnemann, der Geld für seinen Moni sucht. :devil:

nee, ist mein Heimatkaff. Da bin ich vor 17 Jahren weggezogen.

mal sehen, ob der Preis noch weiter in die Höhe geht :|

Butter
2006-03-11, 18:32:15
Schön wird es wenn er seine Gebührenabrechnung für Ebay erhält und der Käufer LEIDER kein Geld schickt.

EUR 500,01 und höher EUR 20,50 zzgl. 2,0% des Verkaufspreises über EUR 500,01 :eek:

extasyinseln
2006-03-11, 18:38:09
OMG
das bild wurde für 655€ VERKAUFT !!!!11111einself

[X] NOOBKÄUFER X-D

derMeister
2006-03-11, 18:40:45
-Falsche Kategorie?- entschuldige, glaubst Du das selbst das eine Auktion dann ungültig ist, nicht wirklich oder!?
Es kommt hier im wesentlichen auf die Produktbeschreibung an:
Nutzen Sie diese Gelegenheit und ersteigern sie sich ein Top Bild der neuesten Grafikkarten Revolution.
Was sit daran unmißverständlich? Der Auktionsgewinner darf sich also ein Bild an die Wand hängen, etwas lächerlich wer da mitsteigert aber was solls.
Verkauft er was illegales? Nein, ist nur ein Bild einer Grafikkarte, basta.
Rechteinhaber? Wenn Du auf die Cebit fährst und massenhaft Bilder machst, kommt ein Hersteller zu Dir und sagt 'hey, ich bin aber Rechteinhaber weil das org Stück meins ist?'
Desweiteren kann wohl keiner nachweisen von welcher Website das Foto ist.
Und nein, ist nicht meine Auktion :tongue:

extasyinseln
2006-03-11, 18:47:54
-Falsche Kategorie?- entschuldige, glaubst Du das selbst das eine Auktion dann ungültig ist, nicht wirklich oder!?
Es kommt hier im wesentlichen auf die Produktbeschreibung an:

Was sit daran unmißverständlich? Der Auktionsgewinner darf sich also ein Bild an die Wand hängen, etwas lächerlich wer da mitsteigert aber was solls.
Verkauft er was illegales? Nein, ist nur ein Bild einer Grafikkarte, basta.
Rechteinhaber? Wenn Du auf die Cebit fährst und massenhaft Bilder machst, kommt ein Hersteller zu Dir und sagt 'hey, ich bin aber Rechteinhaber weil das org Stück meins ist?'
Desweiteren kann wohl keiner nachweisen von welcher Website das Foto ist.
Und nein, ist nicht meine Auktion :tongue:

auch wenss nicht deine auktion ist....full ack!! sehe ich genau so

der verkäufer hat das geld zu zahlen, es stand leserlich und gross geschrieben das es nur ein BILD ist...

atlantic
2006-03-11, 18:48:10
OMG
das bild wurde für 655€ VERKAUFT !!!!11111einself

[X] NOOBKÄUFER X-D

nix verstanden, oder? ;(

guck dir mal die paar Bewertungen des "Noobkäufers" an. Vielleicht geht dir dann ein Licht auf. :wink:

Beeblebrox
2006-03-11, 18:57:44
guck dir mal die paar Bewertungen des "Noobkäufers" an. Vielleicht geht dir dann ein Licht auf. :wink:

So isses. Vermutlich positive Eigenbewertung und negativ wg. Spaßbieter. Dazu Standort Grande Nation. :biggrin:

Wird wohl nix mit schneller Kohle. :P

AtTheDriveIn
2006-03-11, 19:02:43
-Falsche Kategorie?- entschuldige, glaubst Du das selbst das eine Auktion dann ungültig ist, nicht wirklich oder!?
Es kommt hier im wesentlichen auf die Produktbeschreibung an:

Was sit daran unmißverständlich? Der Auktionsgewinner darf sich also ein Bild an die Wand hängen, etwas lächerlich wer da mitsteigert aber was solls.
Verkauft er was illegales? Nein, ist nur ein Bild einer Grafikkarte, basta.


Vor keinem Gericht dieser Welt würde der Verkäufer recht bekommen.

Aber soweit wird es gar nicht kommen. Der Käufer sagt einfach er hat sich geirrt und schon bekommt der Verkäufer keine 655Euro mehr.

extasyinseln
2006-03-11, 19:03:20
nix verstanden, oder? ;(

guck dir mal die paar Bewertungen des "Noobkäufers" an. Vielleicht geht dir dann ein Licht auf. :wink:


aih >.< nu aber :uup: thx 4 tip :ulove:

derMeister
2006-03-11, 19:37:14
Vor keinem Gericht dieser Welt würde der Verkäufer recht bekommen.

Aber soweit wird es gar nicht kommen. Der Käufer sagt einfach er hat sich geirrt und schon bekommt der Verkäufer keine 655Euro mehr.

Schau mal in die Geschäftsbedingungen von Ebay, das ist ein Kaufvertrag, ganz einfach!
http://pages.ebay.de/help/buy/bid-retract.html

darph
2006-03-11, 19:43:51
Schau mal in die Geschäftsbedingungen von Ebay, das ist ein Kaufvertrag, ganz einfach!
Aber einer, der nichtig ist. Das ist nicht ganz so einfach, aber trotzdem so. :)

Hesky
2006-03-11, 19:48:44
ZOMG

Black-Scorpion
2006-03-11, 19:49:08
Schau mal in die Geschäftsbedingungen von Ebay, das ist ein Kaufvertrag, ganz einfach!
http://pages.ebay.de/help/buy/bid-retract.html
Das ist die eine Seite. ;)

Die andere ist das schon die Artikelbeschreibung auf Dummenfang und Verarsche aus ist.
Das verstößt auch gegen die Regeln.

---
Eine aussagekräftige Artikelbezeichnung formulieren

Geben Sie genau an, um was es sich bei Ihrem Artikel handelt, selbst wenn hierdurch der Kategoriename in der Artikelbezeichnung wiederholt wird
---
Quelle: http://pages.ebay.de/help/sell/title_desc_ov.html

Und das dürfte bei der Auktion beides nicht der Fall sein.

Lokadamus
2006-03-11, 19:51:46
wieso soll er es nicht dürfen? er schreibt doch rein, das es nur ein BILD ist.
wenn der käufer vor gericht gehen wird wird er verlieren, da der verkäufer eindeutig geschrieben hat, dass es nur ein bild ist.

ich glaube das war damit der erste und letzte kauf des käufers ;Dmmm...

Nein, hat er nicht eindeutig geschrieben. Es steht nicht in der Überschrift und auch der Textinhalt weist eher auf etwas anderes als ein Bild hin. Als Bild müsste die Grössenangabe und das Material/ das Grafikformat angegeben sein. Fehlt ebenfalls. Für den Preis würde ich von dem Verkäufer ein Ölgemälde verlangen :tongue: ...

Skorpion
2006-03-11, 20:50:07
Schön wird es wenn er seine Gebührenabrechnung für Ebay erhält und der Käufer LEIDER kein Geld schickt.

EUR 500,01 und höher EUR 20,50 zzgl. 2,0% des Verkaufspreises über EUR 500,01 :eek:
Also ist es besser für 495€ zu verkaufen als für 515€?

venenbluten
2006-03-11, 21:00:46
Einfach hinfahren und den Typen mal in den Hals scheissen!

So etwas macht mich wütend!

Black-Scorpion
2006-03-11, 21:32:53
Wen meinst du?
Beim Verkäufer geb ich dir Recht, beim "Käufer" nicht. ;)

tombman
2006-03-11, 21:37:33
Er hat es in der Kategorie Grafikkarten, nicht Bilder angeboten, allein das reicht schon aus, daß der Vertrag nichtig ist

derMeister
2006-03-12, 02:32:47
Er hat es in der Kategorie Grafikkarten, nicht Bilder angeboten, allein das reicht schon aus, daß der Vertrag nichtig istWo steht das??

Pirx
2006-03-12, 10:55:46
Wo steht das??
Nimmst du den Verkäufer etwa noch in Schutz?

AtTheDriveIn
2006-03-12, 11:23:18
Schau mal in die Geschäftsbedingungen von Ebay, das ist ein Kaufvertrag, ganz einfach!
http://pages.ebay.de/help/buy/bid-retract.html

Und?

Ich weiß jetzt den genauen Paragraphen nicht, aber ein Käufer kann sich auf Irrtum berufen und schon ist der Kaufvertrag nichtig. Der Verkäufer kann eventuell zwar Schadensersatz bekommen, in diesem Fall die Gebühren, aber 655Euro bekommt er sicherlich nicht.

Hamster
2006-03-12, 12:13:05
mich wundert es, daß ihr alle der meinung seid der käufer könnte sich geirrt haben.

interessant ist doch das:

da er sich bescheuert ausdrückt, dürfte ihn wohl eine (vermutlich erfolgreiche) klage erwarten.

"Nutzen Sie diese Gelegenheit und ersteigern sie sich ein Top Bild der neuesten Grafikkarten Revolution."

kann auch bedeuten: kaufen sie die neueste grafikkarte welche ein top bild auf den bildschirm zaubert.


dh. der käufer kann sich für knapp 700euro eine 2000euro karte einklagen, und die meiner einschätzung nach sehr erfolgreich.

soll heißen: der verkäufer wird dann wohl gezwungen sein dem käufer so eine karte aushändigen zu müssen, egal wie :)

AtTheDriveIn
2006-03-12, 12:43:28
mich wundert es, daß ihr alle der meinung seid der käufer könnte sich geirrt haben.

interessant ist doch das:




dh. der käufer kann sich für knapp 700euro eine 2000euro karte einklagen, und die meiner einschätzung nach sehr erfolgreich.

soll heißen: der verkäufer wird dann wohl gezwungen sein dem käufer so eine karte aushändigen zu müssen, egal wie :)

Wenn man das so sieht hast du sicherlich recht. Da hat der Verkäufer sich wohl ins eigene Bein geschossen. Recht so :D