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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2 Fragen über Rückversand bei Ebay


Ph03n!X
2006-03-16, 06:47:40
1. Hab ein Autoradio bei Ebay erworben für 87 € . Habe dieses eingebaut , getestet und für nicht gut befunden. Habe mich bei dem Verkäufer gemeldet und angefragt ob ich zurückschicken kann. Was man ja laut Gesetzt innerhalb von 2 Wochen sowieso tun darf. Nun bekam ich als Antwort.

Hallo und guten Abend
Nach Rücksprache mit unserer Vertriebabteilung ist es nicht möglich
das gebrauchte und eingebaute Autoradio zurück zu nehmen.
Wir können dieses leider nicht mehr als NEU verkaufen und somit blieben die
Kosten bei uns hängen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung

ist das rechtens ? Bleibe doch genauso auf dem Schaden sitzen wenn ich es nicht los werde. Das hiesse ja praktisch wenn man sich was kauft muss man sich 100 % sicher sein das man es behält egal ob sich heraustellt das es totaler Mist ist den man gekauft hat.

ZU 2. Habe ein anderes Radio gekauft über Ebay und dieses sofort storniert. Wurde trotzdem geliefert. Gab Email Kontakt mit mir und Verkäufer wo gesagt wurde teilen sie uns Bankverbindung mit etc. Hab dann das Paket back geschickt. Und bekam heute das.


Hallo *****:

Wir setzen uns wegen des folgenden Artikels mit Ihnen in Verbindung: USB CD-MP3 AUTORADIO +RDS +SD/MMC/CF-MEMORY +HDD NEU

(Artikelnummer ) Der Verkäufer ****** hat uns informiert, dass Sie sich darauf geeinigt haben, den Kauf für den obigen Artikel nicht abzuschließen bzw. dass Sie den Artikel wieder zurückgegeben haben. Daher hat der Verkäufer eine Gutschrift der Verkaufsprovision beantragt.

Bitte antworten Sie bis zum 23. Mrz. 2006 und teilen Sie uns mit, ob Sie der Einigung zustimmen.

Ist das rechtens ? Soweit ich weiss dürfen doch keine Ebay Gebühren auf dem Käufer abgewälzt werden oder sehe ich das falsch ?

Vorallemdingen waren die sau freundlich in den Emails und da wurde mit keinem Wort das Wort wir wollen ne Guitschrift von ihnen haben. Hab den gesamtem Email Verkehr hier.

Hier ein Beispiel :

vielen Dank für Ihre eMail.

Aufgrund dessen das Sie uns die Stornierung rechtzeitig bekannt gegeben haben, gehe ich davon aus,
das Ihnen alle Kosten erstattet werden.

Meine Frage ist das Vorgehen der Firma rechtens ?

Hab zur Zeit deswegen von Ebay die Nase gestrichen voll.

Bin Azubi und habe absolut kein Geld zu verschenken. Merkt man dolle wenn man nur knapp 6 € die Stunde bekommt.

Tomi
2006-03-16, 09:10:23
Zu Fall 1

Das Autoradio muss zurückgenommen werden. Logisch können sie es nicht mehr als "neu" verkaufen, machen viele Händler trotzdem ;). Verkaufen sie es halt "gebraucht".

Zu Fall 2

Da ist doch alles in Ordnung? Ebay schreibt dem Verkäufer die von ihm zunächst kassierte Verkaufsprovision gut. Du bist doch da garnicht dran beteiligt.

Kurgan
2006-03-16, 09:14:29
1. das klingt als hättest du bei einem händler das teil gekauft = 14 tage fag (jaja, ist jetzt kein fag mehr, läuft aber aufs geliche raus). die dürfen allerdings (im rahmen) abnutzung in rechnung stellen, also 10% weniger weil wegen einbauspuren zum beispiel. ein komplettes ausschliessen der rückgabe ist (so wie du das ganze hier beschreibst) nicht möglich.

2. ebay zieht vom verkäufer die gebühren ein. dieser kann dem wiedersprechen wenn der deal aus welchen gründen auch immer nicht zu stande kommt. dir wird also nix berechnet, sondern ebay schreibt dem verkäufer lediglich eine erstattung der eingezogenen verkausgebühren gut = zustimmen.

Ikon
2006-03-16, 09:24:03
1. das klingt als hättest du bei einem händler das teil gekauft = 14 tage fag (jaja, ist jetzt kein fag mehr, läuft aber aufs geliche raus). die dürfen allerdings (im rahmen) abnutzung in rechnung stellen, also 10% weniger weil wegen einbauspuren zum beispiel. ein komplettes ausschliessen der rückgabe ist (so wie du das ganze hier beschreibst) nicht möglich.

Dito. Sie können dir nachträglich eine Wertminderung des Artikels in Rechnung stellen, aber zurücknehmen müssen sie ihn auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen. Bei einem Artikelpreis über 40 EUR müssen sie sogar die Kosten für den Rückversand tragen.

Du solltest dich nicht wundern, ich habe schon kreativere Ausreden von Händlern gelesen, die sich vor dem Rückgaberecht drücken wollten. Die meisten versuchen solche Sachen nur bei der ersten eMail und geben dann auf, aber es gibt auch hartnäckigere =)

Kurgan
2006-03-16, 09:27:32
Dito. Sie können dir nachträglich eine Wertminderung des Artikels in Rechnung stellen, aber zurücknehmen müssen sie ihn auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen. Bei einem Artikelpreis über 40 EUR müssen sie sogar die Kosten für den Rückversand tragen.

zum thema hartnäckig: die 40€ sind ein hartnäckiges gerücht, dem ist nicht so. die meisten händler handhaben das lediglich so ;)

Ikon
2006-03-16, 09:33:03
zum thema hartnäckig: die 40€ sind ein hartnäckiges gerücht, dem ist nicht so. die meisten händler handhaben das lediglich so ;)

Soweit ich weiß schreibt der entsprechende Paragrapf grundsätzlich vor, dass der Händler die Rückversandkosten bei jedem Warenwert tragen muss, nur erlaubt er das Ausschließen dieser Übernahme bei einem Artikelwert unter 40 EUR.
Und natürlich tun die meisten Händler genau das in ihren AGB.

Kurgan
2006-03-16, 09:46:24
Soweit ich weiß schreibt der entsprechende Paragrapf grundsätzlich vor, dass der Händler die Rückversandkosten bei jedem Warenwert tragen muss, nur erlaubt er das Ausschließen dieser Übernahme bei einem Artikelwert unter 40 EUR.
Und natürlich tun die meisten Händler genau das in ihren AGB.
ich wüsste nicht wo das geregelt sein sollte. link?

Ikon
2006-03-16, 09:54:26
ich wüsste nicht wo das geregelt sein sollte. link?

§357 BGB (dejure.org) (http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html)

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Kurgan
2006-03-16, 10:03:18
§357 BGB (dejure.org) (http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html)
ok, überzeugt ;)

Ph03n!X
2006-03-16, 10:15:45
okay was soll ich dem bei eins jetzt schreiben ? Wegen 2 super dann habsch das nur falsch verstanden. Stimme dem eben zu.

Zino
2006-03-16, 10:20:34
das du eben von deinem rückgaberecht gebrauch machst und das radio zurückschickst. schau es dir vor versand genau! an, mache evtl. fotos, nicht das es dann heißt "hier ein kratzer, da ein kratzer". am besten machst du das mit einem bekannten und packst es unter seiner aufsicht ein.die händler versuchen alles! eine wertminderung wirst du aber trotzdem hinnehmen müssen, da garantiert einbauspuren zu sehen sind.

MFG

Zino

Ph03n!X
2006-03-16, 10:22:10
ja sind auch Gebrauchspuren dran zwei kleine Kratzer. Und in der Verpackung vom Radio ist nen kleines Loch weil der Verkäufer das etwas beschissen in den Karton gelegt hat. Aber sonst ist alles olay.Wie viel darf er max als Wertminderung nehmen ? Zählen auch Handy Fotos?

Hab nämlich nur Handy Cam. Hab nen SE K750I . Wegen 2 Person kein Ding. Baue das ja mit nem Kollegen aus.

Ph03n!X
2006-03-16, 10:23:55
Hmm reicht das ?

Hi ,

laut deutschem Gesetz steht mir das Rückgaberecht zu und ich möchte von diesem Gebrauch machen. Ich schicke ihnen das Radio zurück.

Wegen dem 2. Danke an euch. Ist jetzt zugestimmt worden von meiner Seite.

Eine Frage noch wenn man Artikel zurückgibt kriegt man alle Kosten erstattet?
Rückversand kosten ab über 40 € weiss ich. Kriegt man aber auch die Versandkosten zu einem hin erstattet ? Waren immerhin 12 €.

AtTheDriveIn
2006-03-16, 11:02:08
Kriegt man aber auch die Versandkosten zu einem hin erstattet ? Waren immerhin 12 €.

Das ist so eine Sache. Klare Antwort gibts da nicht. Wenn der Verkäufer sich querstellt wirst du darauf wohl sitzen bleiben -außer du lässt einen Richter entscheiden-, schließlich sind die Versandkosten eine bereits erbrachte und nicht wieder rückgängig zu machende Leistung.

Ph03n!X
2006-03-16, 11:03:14
also kann man auch auf Kulanz hoffen bei den Hinversandkosten ?

Frage reicht das für Fall 1 :

Hi ,

laut deutschem Gesetz steht mir das Rückgaberecht zu und ich möchte von diesem Gebrauch machen. Ich schicke ihnen das Radio zurück.

Zino
2006-03-16, 11:06:28
eigentlich werden die erstattet aber wie schon gesagt ist die leistung erbracht(der versand). hinschicken musst du es ja nicht mit dhl, hermes reicht da auch. schau aber vorher nochmal beim händler auf die seite, es kann sein das du ein paketschein bekommst zum rückversand.
zur wertminderung kann ich dir nix 100% sagen, da kenn ich mich nicht aus, denke aber das es bis zu 10% sein können und ja deine handyfotos@k750i@2 megapixel reichen aus :tongue:

MFG

Zino

Ph03n!X
2006-03-16, 11:09:13
kann jemand was sagen zu meinen 2 Sätzen die ich dem Ebay Händler schicken will ?

AtTheDriveIn
2006-03-16, 11:12:07
kann jemand was sagen zu meinen 2 Sätzen die ich dem Ebay Händler schicken will ?

Das reicht vollkommen. Eine Begründung braucht der Widerruf nicht.

AtTheDriveIn
2006-03-16, 11:13:52
eigentlich werden die erstattet aber wie schon gesagt ist die leistung erbracht(der versand). hinschicken musst du es ja nicht mit dhl, hermes reicht da auch. schau aber vorher nochmal beim händler auf die seite, es kann sein das du ein paketschein bekommst zum rückversand.

Die Rücksendekosten hat auf jeden Fall (bei >40Euro) der Verkäufer zu tragen.
Seine Frage bezog sich auf die Versanskosten Verkäufer->Käufer.

Ph03n!X
2006-03-16, 18:50:23
so da rief mich vorhin einer von der Firma an. Und versuchte glaube mir das auszureden mit dem Widerruf. Ging nur 2 min das Telefonat weil mein Chef um die Ecke stand und sowas nicht gerne sieht. Also das wir auf der Arbeit telefonieren. Jedenfalls sagte er in den 2 Minuten was von "Widerruf ist ja schön und gut , aber wir können das Teil ja dann nicht mehr verkloppen ne" , naja ich entgegnete ihm darauf das er mich bitte nochmal in 2 Stunden anrufen sollte. Müsste gleich passieren. Nun meine Frage was soll ich ihm sagen?

Kurgan
2006-03-16, 19:37:36
so da rief mich vorhin einer von der Firma an. Und versuchte glaube mir das auszureden mit dem Widerruf. Ging nur 2 min das Telefonat weil mein Chef um die Ecke stand und sowas nicht gerne sieht. Also das wir auf der Arbeit telefonieren. Jedenfalls sagte er in den 2 Minuten was von "Widerruf ist ja schön und gut , aber wir können das Teil ja dann nicht mehr verkloppen ne" , naja ich entgegnete ihm darauf das er mich bitte nochmal in 2 Stunden anrufen sollte. Müsste gleich passieren. Nun meine Frage was soll ich ihm sagen?
nette version:
du hast ja verständnis für seine situation, das änder aber nichts daran das du das gerät nicht gut genug zum behalten findest und deshalb auf dein wiederrufsrecht bestehst.
weniger nett: "mir ist es scheissegal was sie mit dem schrott machen, ich bestehe auf mein recht."

Ph03n!X
2006-03-16, 19:41:33
okay dokay weiss ich Bescheid merci. Hoffentlich ist der ned hartnäckig.

Oha hatte vorhin ned abgenommen wo er angerufen hat.

Habe eben das per Email bekommen.

Wie darf ich das verstehen ?

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns
insoweit ggf. Wertersatz leisten. Im Übrigen können Sie die
Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in
Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden.


Bitte schicken sie uns die Ware frankiert zurück.
Wir werden dann den Zustand und das Äussere beurteilen.
Gruß
***

AtTheDriveIn
2006-03-16, 20:24:28
okay dokay weiss ich Bescheid merci. Hoffentlich ist der ned hartnäckig.

Oha hatte vorhin ned abgenommen wo er angerufen hat.

Habe eben das per Email bekommen.

Wie darf ich das verstehen ?

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns
insoweit ggf. Wertersatz leisten. Im Übrigen können Sie die
Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in
Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden.


Bitte schicken sie uns die Ware frankiert zurück.
Wir werden dann den Zustand und das Äussere beurteilen.
Gruß
***

Das ist das was wir weiter oben schon besprochen hatten. Sie dürfen die Wertminderung von dir einkassieren, natürlich muß das aber im Rahmen bleiben. Mach Fotos damit später keine böse Überraschung ins Haus flattert.

Kurgan
2006-03-16, 20:39:05
Das ist das was wir weiter oben schon besprochen hatten. Sie dürfen die Wertminderung von dir einkassieren, natürlich muß das aber im Rahmen bleiben. Mach Fotos damit später keine böse Überraschung ins Haus flattert.
dem ist nichts hinzuzufügen. am besten wart bis zum we ab (wenn das noch innerhalb der 14 tage machbar ist) und beschaff dir jemanden mit ner brauchbaren kamera, das handygedöns ist eher käse.

Ph03n!X
2006-03-16, 20:40:26
jo nehme die Cam von Dad ist eine mit 2 , noch was MP von Fujifilm.

Mache Fotos im eingebauten Zustand. Dann im ausgebauten usw. alles mit Kumpel zusammen.

Ja dasgeht mit dem We. Mache ich auch so.

Hmm halte euch dann auf dem Laufenden wieviel sie mir abziehen werden. Hoffentlich nur 10 %. Das Rückversand Geld kriege ich ja eh wieder.

Tomi
2006-03-17, 07:26:16
Ich fürchte dass wir hier bestimmt noch mehr lesen ;)

Nachdem die Firma schon so rumgezickt hat wegen Widerruf, obwohl es nix zum rumzicken gibt, schätze ich mal, wird die Nutzungsgebühr wohl nicht gerade klein ausfallen ;)..sozusagen als Strafe.

AtTheDriveIn
2006-03-17, 07:54:03
Ich befürchte auch...

Weiß einer den Prozentsatz für eine Wertminderung in so einem Fall? Ich gehe jetzt mal davon aus das die Einbauspuren minimal sind.

Das ist doch bestimmt geregelt.

Ph03n!X
2006-03-17, 14:11:03
sind minimal 2 kleine Kratzer + ne mini kleine Delle @ USB Eingang mehr isset ned.
Sind halt normale Gebrauchsspuren. Denke auch das die ordentliche Nutzungsgebühr verlangen werden. Naja hoffe mal es pendelt sich bei 10 € so ein. Das wäre okay da würd ich nix sagen.

onkel2003
2006-03-17, 14:35:52
sind minimal 2 kleine Kratzer + ne mini kleine Delle @ USB Eingang mehr isset ned.
Sind halt normale Gebrauchsspuren. Denke auch das die ordentliche Nutzungsgebühr verlangen werden. Naja hoffe mal es pendelt sich bei 10 € so ein. Das wäre okay da würd ich nix sagen.

spar dir die kosten, den du wirst minus machen.
alleine die kratzer dadrauf reichen aus, möchtest du es wirklich dadrauf anlegen ?, das die sache ein gericht klären muss ?.

hau das teil in ebay rein und verklopp es als gebraucht.

Ph03n!X
2006-03-22, 06:46:02
Hallo Shaun Aaron Durrant,
Paket ist heute angekommen und der Verkaufspreis ist Ihnen soeben überwiesen worden.

heisst das jetzt ich krieg den Verkaufspreis zurück den ich auch bezahlt habe ?

Und nein würde wegen sowas ein Gericht nicht belasten. Ist ja noch im Bereich des erträglichen. Wäre es nicht so würde ich genau so wenig ein Gericht bevorzugen. Die haben schon genug zu tun ^^

Kurgan
2006-03-22, 07:05:54
Hallo Shaun Aaron Durrant,
Paket ist heute angekommen und der Verkaufspreis ist Ihnen soeben überwiesen worden.

heisst das jetzt ich krieg den Verkaufspreis zurück den ich auch bezahlt habe ?

Und nein würde wegen sowas ein Gericht nicht belasten. Ist ja noch im Bereich des erträglichen. Wäre es nicht so würde ich genau so wenig ein Gericht bevorzugen. Die haben schon genug zu tun ^^
klingt nach geld zurück fürs gerät, versandkosten bleiben an dir hängen. wenn das stimmt und die einbauspuren so quasi abgerechnet wurden ist das imho ok.

Ph03n!X
2006-03-22, 08:18:00
hi ja denke ich auch. Klingt vernünftig.

Ph03n!X
2006-03-22, 14:16:12
so von dem ersten hab ich alles zurückerstattet bekommen!!

Von dem zweiten da binsch mal gespannt