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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuererklärung – Wie Aktienverkauf angeben? (Und andere Fragen)


aths
2006-03-17, 15:22:25
Wo gibt man im Elster-Formular das an?

Was ist überhaupt "Einkünfte aus Kapitalvermögen" -- nur der Gewinn, also Aktienverkaufspreis minus Einkaufspreis minus Provision/Auftragsgebühr?



Im Hauptvordruck: Bei welcher Zeile setzt man die normale Haftpflicht ab?

Plutos
2006-03-17, 16:35:37
Normalerweise erhältst du von deiner Bank fertige Ausdrucke, welche Zahlen du in welcher Zeile in den Anlagen KAP/AUS angegeben musst.

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind z.B. Zinsen, Dividenden, Kursgewinne bei Aktien/Fonds (sofern du sie bereits verkauft hast; da musst du dann wiederum was mit Spekulationsfrist beachten...). Dabei gilt es auch, möglicherweise erteilte Freistellungsaufträge etc. zu beachten.

Edit: also wo du es angibst, nochmal explizit, Anlage KAP oder AUS (bei mir sinds immer beide :frown:).

aths
2006-03-17, 23:48:23
Man kann auch anklicken, dass die gesamten Kapitalerträge unter 1421 € liegen. Das ist bei mir der Fall, wenn man nur den Gewinn betrachtet. Ist damit für mich alles erledigt?

Nun gibt es noch die "Privaten Veräußerungsgeschäfte", da steht auch was von Wertpapierveräußerungen. Zählen da Aktienverkäufe mit rein?

mofhou
2006-03-18, 00:17:48
Ich geb dir morgen mal Antwort, ich frag mal meine Mum, die arbeitet auf'm Finanzamt.

aths
2006-03-18, 00:47:38
Danke schon mal.

mofhou
2006-03-18, 17:47:54
Man kann auch anklicken, dass die gesamten Kapitalerträge unter 1421 € liegen. Das ist bei mir der Fall, wenn man nur den Gewinn betrachtet. Ist damit für mich alles erledigt?
Nun gibt es noch die "Privaten Veräußerungsgeschäfte", da steht auch was von Wertpapierveräußerungen. Zählen da Aktienverkäufe mit rein?

Wo gibt man im Elster-Formular das an?

Was ist überhaupt "Einkünfte aus Kapitalvermögen" -- nur der Gewinn, also Aktienverkaufspreis minus Einkaufspreis minus Provision/Auftragsgebühr?

Aktienverkäufe muss man als sogenannten Spekulationsgewinn derzeit nur angeben, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 1 Jahr liegt (sogenannte Spekulationsfrist). Von dem Gewinn kann man sowohl die bei Kauf als auch bei Verkauf anfallenden Provisions-oder Transaktionskosten abziehen. Diese Angaben sind in der Anlage SO Rückseite unter Zeile 30 ff einzutragen.

Unter Einkünfte aus Kapitalerträgen versteht man die Nutzziehung aus dem angelegten Kapital, also die Dividende der Aktie, die Zinsen aus Sparguthaben/festverzinslichen Anleihen, Bausparzinsen u.a.. Diese Einkünfte sind steuerfrei, wenn sie in der Gesamtsumme den Freibetrag nicht übersteigen. Dann genügt es, wenn man das besagte Kästchen anklickt.


Im Hauptvordruck: Bei welcher Zeile setzt man die normale Haftpflicht ab?
Auf Seite 3 Zeile 60 : ist dort explizit aufgeführt als "Haftpflichtversicherung"
mfg
mofhou

Gunaldo
2006-03-18, 18:28:20
die arbeitet auf'm Finanzamt.

sry4spam, aber :up:

aths
2006-03-18, 18:29:22
Aktienverkäufe muss man als sogenannten Spekulationsgewinn derzeit nur angeben, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 1 Jahr liegt (sogenannte Spekulationsfrist). Von dem Gewinn kann man sowohl die bei Kauf als auch bei Verkauf anfallenden Provisions-oder Transaktionskosten abziehen. Diese Angaben sind in der Anlage SO Rückseite unter Zeile 30 ff einzutragen.Wenn zwischen Kauf und Verkauf > 1 Jahr liegt, braucht man demnach nichts angeben? (Ich frag nur noch mal nach zur Sicherheit.) Klickt man dann also an "wurden nicht getätigt" im Hauptvordruck 2005 Seite 2 Zeile 35?

http://www.dudv.de/files/3dcf/Steuer1.png

Unter Einkünfte aus Kapitalerträgen versteht man die Nutzziehung aus dem angelegten Kapital, also die Dividende der Aktie, die Zinsen aus Sparguthaben/festverzinslichen Anleihen, Bausparzinsen u.a.. Diese Einkünfte sind steuerfrei, wenn sie in der Gesamtsumme den Freibetrag nicht übersteigen. Dann genügt es, wenn man das besagte Kästchen anklickt.Ok, das ist bei mir der Fall.


Auf Seite 3 Zeile 60 : ist dort explizit aufgeführt als "Haftpflichtversicherung"Seite 3 (Hauptvordruck 2005) fängt bei mir mit Zeile 63 an.

/dev/NULL
2006-03-18, 18:37:02
Zu 1: hast Du nicht von der Bank ne Jahreszusammenfassung bekommen, da steht drinnen wieviel Du angeben mußt. Wenn Du unter 1421 € machst Du einfach nen Kreuz das Du weniger hast.

Mein Steuerprogramm sagt:
Mantelbogen Seite 3 feld 42 (Zeile 74) nicht so schwer zu finden nur 10 Zeilen drunter

aths
2006-03-18, 18:49:25
Zu 1: hast Du nicht von der Bank ne Jahreszusammenfassung bekommen, da steht drinnen wieviel Du angeben mußt. Wenn Du unter 1421 € machst Du einfach nen Kreuz das Du weniger hast.Meine Einkünfte aus Dividenden etc. sind ganz gering. Allerdings hab ich 2005 auch Aktien verkauft. Dabei habe ich einige wenige tausend Euro Erlös gehabt, aber – bezogen auf den Kauf – recht wenig Gewinn gemacht, aber ich glaube mehr als 512 Euro. (Den Ausdruck der Bank habe ich wohl vermöhlt.)

Zwischen Kauf und Verkauf liegt mehr als ein Jahr.

Wie geb ich das an? Muss ich das überhaupt angeben?

Mein Steuerprogramm sagt:
Mantelbogen Seite 3 feld 42 (Zeile 74) nicht so schwer zu finden nur 10 Zeilen drunterHrrr, da kann man nur ganze Euro-Beträge angeben?

mofhou
2006-03-18, 18:52:44
Seite 3 (Hauptvordruck 2005) fängt bei mir mit Zeile 63 an.
Also die Haftpflichtversicherung gehört zu den "Sonderausgaben". Die Überschrift "Sonderausgaben ist auf alle Fälle im Hauptvordruck = Mantelbogen. Dort sind verschiedene Versicherungen aufgeführt, u.a. auch die von Dir gefragte "private Haftpflichtversicherung". Kann sein, dass die "Zeilen -Nr." je nach Bundesland verschieden sind. Unter "Sonderausgaben"-Überschrift stehen jedoch in jedem Bundesland die Angaben zu den Kranken-, Lebens-, Haftpflicht und Rentenvers. usw.
mfg
mofhou
PS:Klickt man dann also an "wurden nicht getätigt" im Hauptvordruck 2005 Seite 2 Zeile 35?
Ja

/dev/NULL
2006-03-18, 18:53:43
Zu eins kann ich es Dir nicht genau sagen aber IMHO geht das gilt diese Gewinnklausel nur für kurzfristige (also Aktien weniger als ein Jahr behalten) Aktiendinger..

nur ganze Eurobeträge, aufrunden..