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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Grafikfehler bei einigen 3d-Spielen


Gast
2006-03-23, 13:22:41
Hi,

ich habe einige Probleme mit meiner GeForce 6800 LE. Bei einigen 3d Spielen reten öfters Fehler auf. Dies äußern sich darin das das Bild immer ein paar Sekunden normal ist und die nächste paar Sekunden dann total verpixelt (ähnlich dem Bildrauchen bei analogem Fernsehen ohne Bildsignal). Manchmal führt das dann nach einigen Wechseln auch zum Systemabsturz. Seltsamerweise tritt das aber nicht direkt im Spiel auf sondern nur in den Spielmenüs beispielsweise bei Neverwinter Nights oder auch Star Wars: Empire at war. Zunächst dachte ich an das 250 WAtt Netzteil und tauschte dieses gegen ein billiges 500 Watt NEtzteil was jedoch keine Besserung brachte. Kennt jemand dieses Phänomen oder weiß sonstwie Rat?

r@w
2006-03-23, 13:26:54
Ich vermute mal, dass der Speicher im Eimer oder zu hoch übertaktet ist.
Pipes frei geschaltet?

Razor

Gast
2006-03-23, 13:36:08
Nein, ist weder übertaktet noch freigeschaltet. Läuft mit den Herstellerspezifikationen.

Radeonator
2006-03-23, 15:05:12
Wie alt ist die Karte? Ansonsten ab zum Händler!

Passiv gekühlt? Dann Gehäuselüfter rein!

Klingt fast wie ein HW defekt (Speicher, Kondensator o.ä.)

Gast
2006-03-23, 15:14:33
Tja,

das mit dem Händler ist so eine Sache. Die Grafikkarte wurde am 06.03.06 6 Monate alt paßt also mal wieder perfekt. Die einzige Möglichkeit wäre direkt bei Leadtek da diese 1 Jahr Garantie geben. Ich will nur möglichst sichergehen das es wirklich ein HW defekt ist bevor ich mich an diese wende.

r@w
2006-03-23, 15:22:50
Als Consumer hast Du mindestens 2 Jahre Garantie auf der Karte...
Der Händler ist zwar aus dem Spiel (6 Monate), aber er muss diese Karte dann zum Hersteller einschicken.

Razor

Gast
2006-03-24, 11:58:08
Als Consumer hast Du mindestens 2 Jahre Garantie auf der Karte...
Der Händler ist zwar aus dem Spiel (6 Monate), aber er muss diese Karte dann zum Hersteller einschicken.

Razor

Kannst du das irgendwie belegen? Ist nicht so das ich dir nicht glaube, aber ich möchte gerne etwas in der Hand haben wenn ich mich bei dem Händler melde.

r@w
2006-03-24, 14:47:33
Kannst du das irgendwie belegen? Ist nicht so das ich dir nicht glaube, aber ich möchte gerne etwas in der Hand haben wenn ich mich bei dem Händler melde.Seit dem 1.1.2002 ist eine Änderung des BGB in Kraft getreten, welches die bisherigen Regelungen, die seit 1896 gültig sind ganz erheblich änderten.

Eine einfache Darstellung gibt es hier:
http://www.ra-kotz.de/schuldrechtsmodernisierung.htm

Der Teil, der für Dich interessant ist:

Die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie

Diese sieht vor, dass der Verbraucher bei Kaufverträgen neben Wandlung und Minderung auch Ansprüche auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat. Eine Verjährung dieser Ansprüche erfolgt erst in 2 Jahren (!) statt wie bisher in 6 Monaten. Für gewerbliche Verkäufer (= Unternehmer) kann sich hier ein immenses Kostenrisiko ergeben!Wie hier gesagt, gilt dies für einen nicht gewerblichen Endverbraucher... gewerbliche Käufer akzeptieren die Modalitäten des Kaufvertrages (keine, oder auch sehr geringe Garantien - z.Bsp. 3 Monate - sind möglich).

Wenn Du Gesetzestexte haben willst, solltest Du Dich selber mit dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auseiander setzen.
Im verlinkten Artikel gibt es entsprechende Refernzen.

Razor

Gast
2006-03-26, 19:54:15
Ja okay aber soweit ich weiß geht doch nach 6 Monaten die Beweislast vom Verkäufer auf den Käufer über, dh. ich muss beweisen das der MAngel schon beim Kauf vorhanden war.