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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Brief von Anwalt wegen saugen mit E... über 300€


Schoof
2006-03-23, 19:42:11
Hallo

Mein Schwager hat heute einen Brief von 2 Herren von einem Anwalt aus Karlsruhe bekommen wo drinn stand (hat er mir nur durchs Telefon gesagt):

Sehr geehrter........

die Firma sowiso (ka, konnte es mir nicht merken) hat sie am xx.09.05 um xx:xx Uhr erfasst und festgestellt das sie die 2 Alben xx und xx mit dem E..... Client xxx vom Server xxxxx runtergeladen haben. Ich (Anwalt) wurde von der Firma sowieso damit beauftragt Sie darauf hinzuweisen blablabla Sie müssen eine Strafe von 300€ innerhalb 1 Woche an Konto xxxxxx überweissen ansonsten kommt es zur Anzeige und dann kann es bis 50000€ kosten oder Haft usw.

So ungefähr. Die Firma soll eine aus der Schweiz sein, eine Antipiraterie Firma. Ja er hat sowas gemacht, aber das eine Album hat er nicht, weil das gar nicht seine Musik richtung ist und ihm das Album gar nix sagt.
Die 2 Männer sind ins Haus rein (durchsuchungsbefehl ka, Schwiegertigger war zuhause und hat sie reingelassen) und haben sich so umgeschaut und sind an den laufenden Rechner hin und haben mal so geschaut. Sie meinten er solle das und das und das lieber löschen. Dann sind sie wieder gegangen, ohne Rechner, oder irgendwelche CDs (komisch).
Schwiegertigger hat bei dem Karlsruher Anwalt angerufen, ja es stimmt hiess es und sie sollen schleunigst zahlen sonst kommt es zur Anzeige.

Nun, kann das sein? Oder ist das von einem Hacker oder ka. Ich kann mich schwer drann erinnern aber vor 1 Jahr ca war schon mal so ein Post hier im Forum über auch so einem Brief, leider find ich ihn nicht.

Falls ich gegen irgendeine Regel in diesem Forum verstosse dann tut es mir Leid und löscht den Thread sofort.

Danke

Andre2779
2006-03-23, 19:44:59
Das hört sich alles sehr suspekt an, ich würde niemals 2 Typen die ich nicht kenne an meinen pc lassen und ohne Gerichtsurteil würde ich niemals auch nur 1€ irgendwo hin überweisen.

Normal würd ich sagen gibts sowas net.

edit: Wenn jeder in Deutschland, weil er Emule auf dem Rechner hat einen Brief bekommen würde, dann müssten aber noch paar bäume mehr abgeholzt werden ;)

extasyinseln
2006-03-23, 19:46:50
also soweit ich weiss, kommen erst 2 herren des bka vorbei oder von den bullen und verwarnen dich, nix mit brief von anwalt :| ?

würd da nix überweisen

Gast
2006-03-23, 19:48:05
Oh doch, natürlich gibt es das. Nennt sich Abmahnung und ist mit 300 Euro noch ziemlich billig.

Gast
2006-03-23, 19:53:32
Sorry, aber hier wurden diverse grobe Fehler begangen.

a) nie jemanden in die Wohnung lassen, den man nicht kennt. Das ist Dummheit, denn im Prinzip könnte dann jeder mal eine Packung Drogen oder dergleichen irgendwo in der Bude verstauen und die Bullen rufen... sehr clever! :rolleyes:

b) Ist dieser Wisch des Unternehmens nonsens. Der sollte sofort in die Tonne gekloppt werden.

c) Wenn derjenige es ernst meint, wird er seine Forderungen vor Gericht bringen. Das werden sie aber selten machen, da die Kosten den Nutzen übersteigen.

d) IP-Adressen beweisen noch keine Schuld. Es könnte jeder herkommen und irgendeinen Wisch mit einer IP Adresse verschicken und Geld verlangen. Zumal IP-Adresse und "Dateinamen" vor Gericht wenig Beweiskraft haben, hätte ja genauso gut sein können, das er sich nur eine Datei namens "Britneys Spears" runtergeladen hat, wo in wirklichkeit nur ein Foto drinsteckte...

e) Derjenige muss nachweisen, das der angebliche Täter die Tat auch begangen hat. Könnte ja ein anderer am PC gewesen sein...

Lokadamus
2006-03-23, 20:01:46
mmm...

1.) Das gehört in Offtopic und nicht in den Windows- Bereich.

2.) Er soll dir mal den Namen der Firma sagen, die dahinter steckt. Danach darfst du anfangen, nach dieser Firma zu googlen. Was mir merkwürdig vorkommt, ist die Tatsache, dass die aus der Schweiz sein soll.
Dazu kommt, dass da Besuch gekommen sein soll, welcher vorgeschlagen hat, dass bestimmte Sachen gelöscht werden sollte. Das hört sich sehr krumm an, normalerweise kommt niemand vorbei und schlägt sowas vor. Schliesslich wird dadurch Beweismaterial gelöscht ...

Gast
2006-03-23, 20:02:39
Schweiz = Logistep

Die Firma ist notorisch bekannt.

Super Grobi
2006-03-23, 20:11:22
Die sollen dich doch mal am Arsch lecken. Schuldigung, ist aber doch war!

Was soll da schon pasieren? 2 Alben... tztztz. Das gibt höchstens nen Bussgeld (wenn das überhaupt bearbeitet wird).

Mich würde viel mehr interessieren was die am PC gemacht haben! Nicht das die da irgentwas installiert haben oder sonst was manipuliert haben.

SG

Kladderadatsch
2006-03-23, 20:33:10
Die sollen dich doch mal am Arsch lecken. Schuldigung, ist aber doch war!

Was soll da schon pasieren? 2 Alben... tztztz. Das gibt höchstens nen Bussgeld (wenn das überhaupt bearbeitet wird).

du wirst unter umständen von den entsprechenden firmen erst einmal angeklagt. dabei wird eine entschädigungssumme von zigtausend euro genannt, die den angeklagten erst einmal einschüchtern soll. danach kommt das angebot, sich außergerichtlich auf ein paar tausend euro zu einigen - die du auch zahlst- womit die sache geklärt wäre. sonst kann eigentlich nichts passieren:|

(so die imo vorvorletzte c't)

Senior Sanchez
2006-03-23, 20:34:20
Schweiz = Logistep

Die Firma ist notorisch bekannt.

Jopp, die waren ja glaube schon bei dieser Earth 2160 - Sache im Spiel ;) Und da gabs genau solche Briefe, aber nur über 50 € oder so.

Und er wird schon das ALbum geladen haben, obwohl er es vllt gar nicht weiß ;) Bekanntlich sind ja auch Fakes unterwegs und bei der Earth-Sache hats auch nen paar Leute angeschissen, weil se was ganz anderes laden wollten, es aber in Wirklichkeit das Spiel war.

onkel2003
2006-03-23, 21:02:54
du wirst unter umständen von den entsprechenden firmen erst einmal angeklagt. dabei wird eine entschädigungssumme von zigtausend euro genannt, die den angeklagten erst einmal einschüchtern soll. danach kommt das angebot, sich außergerichtlich auf ein paar tausend euro zu einigen - die du auch zahlst- womit die sache geklärt wäre. sonst kann eigentlich nichts passieren:|

(so die imo vorvorletzte c't)

und genau auf sowas soll man sich auf keinen fall einlassen, weil es dann erst richtig los geht, den das steht da auch drin :wink:

wenn so ein brief wirklich mal in kasten liegt, soffort fachanwalt einschalten und den das regeln lassen.

glaub bloss nicht wenn du die 300 euro zahlst oder was auch immer der anwalt für ein angebot macht, das dies damit beendet ist, oh ne dann geht es erst richtig los.

NameLessLameNess
2006-03-23, 21:13:10
glaub bloss nicht wenn du die 300 euro zahlst oder was auch immer der anwalt für ein angebot macht, das dies damit beendet ist, oh ne dann geht es erst richtig los.
dann isses ja auch nen schuldeingeständnis

onkel2003
2006-03-23, 21:16:16
dann isses ja auch nen schuldeingeständnis

so ist es.

also das gesparte geld :cool: durchs sugen dann besser in ein fachanwalt stecken.

Morbid Angel
2006-03-23, 21:21:15
Logistep AG - Briefkastenfirma

Die sind ins Haus und sagten er sollte etwas löschen und sind wieder ohne Rechner gegangen? Sehr eigenartig.

Edit: Eine Strafanzeige mit max. 50000 Euro für 2 Alben wäre aber extrem ;)

schoppi
2006-03-23, 21:23:39
dann isses ja auch nen schuldeingeständnisNatürlich ist es ein Schuldeingeständnis, aber wenn die 300€ eine Art Vergleich sind, dürfte dann eigentlich der Fall erledigt sein.

Mir wurde auch schon in einem Strafverfahren (Bafög-Betrug) ein Vergleich angeboten. Ich bin den auch, nachdem ich mich genauer informiert hatte, eingegangen. Bei einem richtigen Strafverfahren wäre ich böser Bub jetzt vorbestraft und die Strafe wäre auch um einiges höher ausgefallen.

Vielleicht sind die 300€ also wirklich das geringere Übel -natürlich solltest du dich erstmal genauer informieren...

Bin für ein Rechtsberatungsphorum. ;)

Sledgehammer0815
2006-03-23, 21:42:32
Natürlich ist es ein Schuldeingeständnis, aber wenn die 300€ eine Art Vergleich sind, dürfte dann eigentlich der Fall erledigt sein.

Mir wurde auch schon in einem Strafverfahren (Bafög-Betrug) ein Vergleich angeboten. Ich bin den auch, nachdem ich mich genauer informiert hatte, eingegangen. Bei einem richtigen Strafverfahren wäre ich böser Bub jetzt vorbestraft und die Strafe wäre auch um einiges höher ausgefallen.

Vielleicht sind die 300€ also wirklich das geringere Übel -natürlich solltest du dich erstmal genauer informieren...

Bin für ein Rechtsberatungsphorum. ;)


abgesehen davon das rechtsberatung nur von anwälten durchgeführt werden darf, imho der falsche tip.
300 euro an eine briefkstenfirma als schuldeingeständnis...
sorry das ist humbug

wie wärs mit ner verbraucherschutzzentrale oder ein richtiger anwalt?

immi88
2006-03-23, 21:56:01
heisst der anwalt Schutt??
hab nähmlich auch so nen brief bekommen

Rooter
2006-03-23, 22:05:07
Kommt mir alles sehr windig und dubios vor... :|

Deshalb :
1. Erst mal gar nix zahlen
2. Schwiegerirgendwas instruieren, siehe Post #5 von Gast.
3. Abwarten wie's weitergeht.

Wenn er wirklich grosse Panik hat das ihm was passiert soll er halt alles illegale, für das sie ihn drankriegen könnten, von PC (sicher) löschen, kann es ja vorher brennen und im Keller verstecken oder beim Kumpel hinterlegen. :rolleyes:

MfG
Rooter

Drehrumbumm
2006-03-23, 22:33:15
Kommt mir alles sehr windig und dubios vor... :|

Deshalb :
1. Erst mal gar nix zahlen
2. Schwiegerirgendwas instruieren, siehe Post #5 von Gast.
3. Abwarten wie's weitergeht.

Wenn er wirklich grosse Panik hat das ihm was passiert soll er halt alles illegale, für das sie ihn drankriegen könnten, von PC (sicher) löschen, kann es ja vorher brennen und im Keller verstecken oder beim Kumpel hinterlegen. :rolleyes:

MfG
Rooter

Sowas wollt ich auch grad vorschlagen...

-ohne deinen PC in der Hand können sie dir garnix nachweisen, also hau den ganzen Kram runter der dir Ärger machen kann (nicht mit windows löschen, sondern per daten-vernichtungs-proggi was die sektoren mehrmals überschreibt etc pp, wenn du den nerv hast kannste auch die ganze platte clean machen, wär ntrl noch nen tick besser.
So, damit sollte dir egtl nix mehr passieren können weil kein beweismaterial mehr da is -ob die beiden Klemptner da irgendwas gesehen haben dürfte vor Gericht 0,garnix zählen.
Überhaupt ist deren ganze Aktion dubios³...
-keine Beamten (!!)
-Auftraggeber in der Schweiz
-weiß ich net ob sie überhaupt an deinen PC gehen durften...die Polizei darf das bei einer Durchsuchung jdf. net, nur der Staatsanwalt. (Polizei darf nur abbauen und mitnehmen...wobei sie streng genommen glaube ich nichtmal die Kabel vom PC lösen dürften X-D)

2. wär zur Absicherung vlt net schlecht: das schreiben von denen + die ganze Story mal beim Anwalt abladen und fragen was du jetzt weiter machen sollst/was weiter auf dich zukommen kann.

3. mal dringenst den Rest der bei dir lebenden Personen instruieren was sie in so einem Fall machen sollen, bzw grad net machen sollen..
-außer der Polizei (inkl. Staatsanwaltschaft) musst du/die anderen überhaupt niemand in die Bude lassen und diese braucht dann entweder nen richterlichen Durchsuchungsbefehl oder muss "Gefahr im Verzuge" anmelden (was bei sowas wohl eher einfach für die is)!


edit: alle angaben ntrl ohne Gewähr, aber sollte egtl so stimmen...hatte vor Jahren auch mal Besuch von den Leuten in Grün (zwar nur wg ner Party), aber dannach hab ich mit dem Thema was die dürfen und was net mal bisschen beschäftigt..

Blackbird23
2006-03-23, 23:03:26
Sehr dubios das ganze... Auch der Brief. Wie kann ich mit Emule bitte von einem Server was runterladen?

Aqualon
2006-03-23, 23:13:41
Für micht hört sich das ganze auch sehr nach Abzocke an. Hast du mal nachgeprüft, ob es diese Anwaltskanzlei wirklich gibt?

Aqua

mbee
2006-03-23, 23:15:49
Logistep ist mitnichten eine Briefkastenfirma und ich wundere mich, was hier so an leichtfertigen "Mir kann nichts passieren, wenn ich den Esel benutze, um mir Schwarzkopien zu saugen"-Meinungen herumgeistert:
Logistep bietet eine Software an, die automatisch die IP ermittelt, wenn jemand in P2P-Netzwerken urheberrechtsgeschütze Dateien anbietet (das ist ja der Strafbestand), und diese dann zusammen mit einem Anzeige-Antrag an die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe weiterleitet.

Wenn die Fima, für die der Anwalt arbeitet und die diese Software einsetzt, anhand der IP Deinen Schwager tatsächlich ermitteln konnten, hat hier der Provider der Staatsanwaltschaft schon einmal Auskunft gegeben oder dem Anwalt, der die Firma vertritt, die die Logistep-Software einsetzt (was der Provider eigentlich noch nicht darf bzw. erst wenn hier eine EU-Richtlinie durchgesetzt wird).

Sollten die persönlichen Daten Deines Schwagers anhand der IP tatsächlich durch Aktivität des Staatsanwalts vom Provider herausgegeben worden sein, hat er in einem ggf. stattfindenden Prozeß schlechte Karten und könnte tatsächlich zu einer schmerzhaften Geldstrafe verknackt werden.

Anyway, so oder so wäre ein Anwalt ratsam. Vorausgesetzt die Anwaltskanzlei ist wirklich eine Kanzlei und nicht irgendein dubioser Laden, der es einfach mal auf dieser Schiene versucht. Da die Staatsanwaltschaft die Geschichte allerdings ja wohl bestätigt hat, ist Dein Schwager so oder so dran. Entweder er läßt sich auf den Vergleich ein oder es kommt eben zum Prozeß, den er gewinnen oder verlieren kann. Sein PC spielt da übrigens wie hier fälschlicherweise angegeben wurde überhaupt keine Rolle, es geht nur darum dass unter der entsprechenden IP urheberrechtsgeschützes Material per Esel verbreitet wurde. Wenn sich auf einem PC solches Material findet, ist das natürlich trotzdem ein weiterer Punkt für den Kläger, wobei ich kaum glaube, dass dieser zwei Leute losschickt um beim Beklagten persönlich nachzuschauen: Das wird die Polizei gewesen sein.

Solche Geschichten werden übrigens nach Kippen der Bagetellklausel in Zukunft noch stark zunehmen, da sich künftig die geschädigten Firmen direkt und ohne die Staatsanwaltschaft einzuschalten an die Provider wenden dürfen.

3dzocker
2006-03-23, 23:30:58
wenn der Provider Auskunft gegeben hat, das aber gar nicht darf/muss (?), wo ist dann die rechtliche Grundlage.
Kann man dann den Provider belangen?
Weil wenn sie es machen aber nicht müssen, aber es trotzdem tun...

tschau

KinGGoliAth
2006-03-23, 23:32:36
auf jedenfall selber zum anwalt laufen und die sache durchgehen. mit diesen rechtsparasiten ist nicht zu spassen.

Solche Geschichten werden übrigens nach Kippen der Bagetellklausel in Zukunft noch stark zunehmen, da sich künftig die geschädigten Firmen direkt und ohne die Staatsanwaltschaft einzuschalten an die Provider wenden dürfen.


in der tat eine interessante lobbyarbeit dieses gesetz. mal sehen wann es die ersten festnahmen auf dem schulhof gibt oder kinderchen ihr taschengeld für so eine geldmacherei opfern dürfen.
anyway:
alles und jeden in deutschland auf jeden cent verklagen. können die ja gerne machen. wie holen die opfer dann ihr geld wieder rein? genau! noch weniger kaufen und noch mehr saugen. :D
das gibt einen imageschaden ohne gleichen. das wird ein spass. besser als jedes rootkit. ;D

zeit anonyme p2p software intensiv zu nutzen um diesen leuten den finanziellen boden zu nehmen. :naughty:

in diesem kontext finde ich es auch interessant, dass das "neue" urheberrecht in frankreich als freibrief zur piraterie bezeichnet wird. nur weil verlangt wird, dass sich die leute auf formate einigen, die nicht nur auf einem player laufen. was ist denn daran piraterie? wenn die konzerne es nicht gebacken bekommen ist das ihr pech. ich opfer mein geld nicht für drm verseuchten bullshit. sollte übrigens niemand bei verstand. die franzosen haben das wenigstens erkannt und lassen sich nicht von der contentmafia ankacken.

mbee
2006-03-23, 23:34:22
wenn der Provider Auskunft gegeben hat, das aber gar nicht darf/muss (?), wo ist dann die rechtliche Grundlage.
Kann man dann den Provider belangen?
Weil wenn sie es machen aber nicht müssen, aber es trotzdem tun...
tschau


Logistep wendet sich normalerweise eben nicht an den Provider, sondern reicht bei der Staatsanwaltschaft per E-Mail eine Anzeige "gegen Unbekannt" mit der IP ein und bittet die Staatsanwalt, den "Täter" beim Provider zu ermitteln.
Das ist durchaus rechtens, führt in Karlsruhe aber zu einer Überlastung, weil dort anscheinend schon tausend solche Mails eingegangen sind. Nachgehen muss die Staatsanwaltschaft aber theoretisch jeder einzelnen Anzeige.

Wie gesagt, falls hier wirklich schon die Staatsanwaltschaft aktiv war (und das nehme ich an), ist das ganze ziemlich ernst zu nehmen.

Und künftig wird das ganze eben noch schlimmer werden, da sich Logistep dann direkt an den Provider wenden darf und die Firma dann sofort Klage einreichen bzw. einen Vergleich anbieten kann.

KinGGoliAth
2006-03-23, 23:35:11
wenn der Provider Auskunft gegeben hat, das aber gar nicht darf/muss (?), wo ist dann die rechtliche Grundlage.
Kann man dann den Provider belangen?
Weil wenn sie es machen aber nicht müssen, aber es trotzdem tun...

tschau

irgendein provider hatte schon eine verfügung erwirkt, dass besagter saftladen nicht immer nerven darf mit "verbindungsdaten von xyz nicht löschen, da verdacht auf was auch immer". sowas wird sicher noch zunehmen. wenn das erst schule macht und provider hunderte male am tag auskunft oder sowas geben sollen. da werden die garnix mehr sagen. kostet alles zeit und geld und arbeitskraft die woanders verloren geht wo sie deutlich dringender gebraucht wird.

mbee
2006-03-23, 23:37:09
irgendein provider hatte schon eine verfügung erwirkt, dass besagter saftladen nicht immer nerven darf mit "verbindungsdaten von xyz nicht löschen, da verdacht auf was auch immer". sowas wird sicher noch zunehmen. wenn das erst schule macht und provider hunderte male am tag auskunft oder sowas geben sollen. da werden die garnix mehr sagen. kostet alles zeit und geld und arbeitskraft die woanders verloren geht wo sie deutlich dringender gebraucht wird.

Da liegst Du absolut daneben: Das ganze wird schon sehr bald Gesetz sein (EU-Richtlinie, die auch so durchgesetzt wird) und die Provider dürfen für eine lange Zeit generell gar nicht mehr löschen bzw. müssen die Verbindungsdaten aufbewahren (AFAIK 6 Monate) und den Rechteinhabern sogar direkt Auskunft geben (das ist neu und die eigentliche Unverschämtheit wie ich finde).
Ich denke, dass das ganze dann zukünftig auch nicht mehr manuell abläuft, sondern die Rechteinhaber einfach bei einer Anfrage automatisiert elektronischen Zugriff auf die entsprechenden Daten bekommen.

Zu verdanken haben wir dies unserer absolut kompententen und verbraucherfreundlichen Justizministerin ;)

Drehrumbumm
2006-03-23, 23:55:58
Da die Staatsanwaltschaft die Geschichte allerdings ja wohl bestätigt hat, ist Dein Schwager so oder so dran. Entweder er läßt sich auf den Vergleich ein oder es kommt eben zum Prozeß, den er gewinnen oder verlieren kann.
Wo steht, dass die Staatsanwalt irgendwas bestätigt hat?
Schwieger-Dingsbums hat lediglich bei der zivilen Anwalts-Kanzlei (also die, die mit den Schweizern da zusammen hängt) telefoniert.

Sein PC spielt da übrigens wie hier fälschlicherweise angegeben wurde überhaupt keine Rolle, es geht nur darum dass unter der entsprechenden IP urheberrechtsgeschützes Material per Esel verbreitet wurde.
Wie kommst du auf den Tatbestand der Verbreitung?
-wenn ich nix übersehen habe, geht es nur um das herunterladen (2er) Musik-Alben.

wobei ich kaum glaube, dass dieser zwei Leute losschickt um beim Beklagten persönlich nachzuschauen: Das wird die Polizei gewesen sein.

Polizeibeamte, die _nur zu zweit_ bei jemand wegen Urheberrechtsverletzung vorbei schauen, an den PC gehen, was sie nicht dürfen, Tips zum löschen von Daten geben, was sie ebenfalls nicht dürfen, über den Tat-/Sachverhalt genau bescheid wissen, was afaik (sogut wie) nie der Fall ist (die Führen ja nur die Anweisungen der SA aus) und dannach wieder abziehen ohne auch nur ein Fitzelchen Beweismaterial gesichert und den Papierkram erledigt zu haben? :|
-halte ich für unwahrscheinlich...

@Threadstarter:
an der Stelle deines Schwagers würd ich kein Risiko eingehen und mich nur auf irgendwelche Foren verlassen, sondern möglichst bald einen Anwalt zurate ziehen
(vielleicht kennt ihr ja privat einen, der euch erstmal etwas weiterhelfen kann, ansonsten nen Anwalt der sich mit Straf-/Urheberrecht und dem ganzen Internet-Zeug auskennt zurate ziehen..
-lieber bisschen was in eine Rechtsberatung investieren als später das zig-fache zahlen zu müssen oder schlimmeres).

mbee
2006-03-24, 00:03:51
Wo steht, dass die Staatsanwalt irgendwas bestätigt hat?
Schwieger-Dingsbums hat lediglich bei der zivilen Anwalts-Kanzlei (also die, die mit den Schweizern da zusammen hängt) telefoniert.


Mein Fehler: Ich hatte "Karlsruher Anwalt" als Karlsruher Staatsanwaltschaft interpretiert, da Logistep sich auch nur an die wendet und auch noch die "2 Herren" in dem Satz mit dem Brief vorkommen (die hatte ich für die Kanzlei bzw. Sozietät gehalten).
In dem Fall sieht das ganze natürlich anders aus, aber ein Anwalt wäre hier wie Du auch schriebst wohl dennoch sinnvoll, wenn es ich um eine "echte" Anwaltskanzlei handelt.

3dzocker
2006-03-24, 00:13:28
Und woher weiß besagte Firme Logistep was ich wann wo mit meiner IP heruntergeladen habe?
Wie funzt das?
MEINE IP kann doch Rille sein, denn wenn ich bei Rapidshare was laden will, dann sagt Rapidshate in 99% der Fälle, dass meine IP xyz schon x?y*z?* mal xyz heruntergeladen hat.
Was ich aber nicht habe.
Bin übrigens AOL Kunde.

tschau

mbee
2006-03-24, 00:28:07
Wie kommst du auf den Tatbestand der Verbreitung?
-wenn ich nix übersehen habe, geht es nur um das herunterladen (2er) Musik-Alben.

Das ist keine Grundlage für diese Verfahren. Bei einem P2P-Network wie Emule verbreitest Du das ganze ja auch gleichzeitig, was der Aufhänger für die ganze Geschichte bzw. die Androhung der Klage (nämlich die illegale Verbreitung urberrechtgeschützen Materials) ist.

Mehr zu Logistep:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/63635
http://www.heise.de/newsticker/meldung/64181
http://www.heise.de/newsticker/meldung/68882

Logistep arbeitet übrigens mit einer Karlsruher Kanzlei zusammen, wie ich gerade gesehen habe, der Brief scheint bzw. könnte also durchaus "echt" sein.

immi88
2006-03-24, 00:30:17
also bei mir isses über die staatsanwaltschaft abgesegnet worden

Juice
2006-03-24, 00:38:21
Eine IP Adresse dürfte ja wohl kaum reichen um jemanden wegen Kopierens zu verurteilen, denn es ist garnicht klar wer über diese IP Adresse etwas heruntergeladen hat, hab ich z.B. einen W-Lan router und jemand loggt sich von außerhalb ein und saugt etwas, dann kann man mir wohl kaum die schuld geben, genauso wenig ist derjenige der etwas runtergeladen hat unschuldig,

ein einbrecher ist auch nicht unschuldig nur weil ich meine haustür nicht abgeschlossen hab

mbee
2006-03-24, 00:40:41
Eine IP Adresse dürfte ja wohl kaum reichen um jemanden wegen Kopierens zu verurteilen, denn es ist garnicht klar wer über diese IP Adresse etwas heruntergeladen hat, hab ich z.B. einen W-Lan router und jemand loggt sich von außerhalb ein und saugt etwas, dann kann man mir wohl kaum die schuld geben, genauso wenig ist derjenige der etwas runtergeladen hat unschuldig,

ein einbrecher ist auch nicht unschuldig nur weil ich meine haustür nicht abgeschlossen hab

Es geht dabei nicht das um Kopieren, sondern um das Verbreiten...
Dazu musst Du es eben auf einen Prozeß mit dem Plattenlabel bzw. dem Rechteinhaber ankommen lassen (gut, wenn man eine Rechtsschutz hat), wo genau dies festzustellen ist bzw. Dein Anwalt dies glaubhaft vertreten und eine Abweisung der Klage auf dieser Grundlage bewirken kann.
Recht haben ist auch vor Gericht leider auch nicht immer automatisch Recht bekommen, besonders in diesem Bereich.
Bislang sind aber AFAIK immer alle eingeknickt und haben die Abmahnung unterschrieben und bezahlt bis auf einen Fall bei Earth, wo dann tatsächlich jemand auf dieser Basis verurteilt wurde.

Erinnert sich noch jemand an die Geschichte vor zig Jahren als der Chef von Compuserve Deutschlang verurteilt wurde, weil auf den öffentlichen Newsservern dieser Firma von Unbekannten kinderpornografisches Material eingestellt wurde (das natürlich auch umgehend nach Entdeckung entfernt worden ist)? Unsere Gerichte haben sich, was dieses Medium betrifft, durch ihre Urteile zumeist nicht gerade mit Ruhm bekleckert...

mofa84
2006-03-24, 00:46:08
die Firma sowiso (ka, konnte es mir nicht merken) hat sie am xx.09.05 um xx:xx Uhr erfasst und festgestellt das sie die 2 Alben xx und xx mit dem E..... Client xxx vom Server xxxxx runtergeladen haben.
man läd in eMule nicht von Servern, also Schwachsinn!

immi88
2006-03-24, 00:47:43
ich werde wegen dem upload strafbar gemacht

VooDoo7mx
2006-03-24, 00:59:49
Ich hab nen super Tipp für euch:

Kauft euch eure Musik, Filme und Spiele ganz legal im Laden.
Dann gibts auch solche Briefe nicht. ;)

Juice
2006-03-24, 01:03:36
Nun wenn man darüber nachdenkt lädt man immer nur Fragmente hoch und eigentlich nie eine Datei im Gesamten, zudem müsste sich besagte Firma ja selbst strafbar machen wenn sie einen Downloadrequest an jemanden mit illegalen Inhalten machen, wenn man es ganz genau nimmt umgeht derjenige der etwas herunterlädt und von dem dann andere wieder etwas herunterladen auch keinen kopierschutz, außerdem muss er eine Datei garnicht komplett auf dem Rechner haben damit andere Leute sich von ihm Fragmente runterladen können, wie soll diese Person wissen ob es sich bei den Dateifragmenten um urheberrechtlich geschütze Inhalte handelt?

immi88
2006-03-24, 01:08:04
was soll man dagegen machen ??

Schoof
2006-03-24, 07:10:25
also, mir ist es klar das man nicht von einem Server lädt sondern vón einem anderen Client, nur steht da was das man auf mit dem Server verbunden war oder sowas. Ich komme Morgen zu meinem Schwager dann schau ich mir das ding mal an und spreche mit ihm nochmal.
Das man zu einem Anwalt gehen soll ist mir auch klar, anderer seits kostet dieser natürlich auch eine Menge, wenn man kein Rechtschutz hat. Die Frage ist blos, wenn er zahlt war es das dann oder sehen die dann aha er hat gezahlt na dann können wir ruhig nochmehr verlangen usw usw.

Kladderadatsch
2006-03-24, 07:17:08
und genau auf sowas soll man sich auf keinen fall einlassen, weil es dann erst richtig los geht, den das steht da auch drin :wink:

wenn so ein brief wirklich mal in kasten liegt, soffort fachanwalt einschalten und den das regeln lassen.

glaub bloss nicht wenn du die 300 euro zahlst oder was auch immer der anwalt für ein angebot macht, das dies damit beendet ist, oh ne dann geht es erst richtig los.
wenn es dir nachgewiesen wird? in der c't stand, dass es nach dem außergerichtlichen 'angebot' vorbei gewesen sei. wenn sich dieses in grenzen hält, billiger als ein anwalt ist und ich wirklich schuldig bin, warum soll ich dann vor gericht das risiko eingehen, die lüge, nicht schuldig zu sein, widerlegt zu bekommen und vielleicht noch eine höhere strafe + anwaltskosten aufgebrummt zu bekommen?

Madman123456
2006-03-24, 07:33:08
Ich bin hier in meiner Kuhkaffgegend immernoch erstaunt, das es noch Leute gibt die durchaus noch lernfähig sind aber trotzdem keine Ahnung haben. Ein Bekannter hatte mich gefragt, ob man mit diesem Internet auch Filme runterladen könne. "Ja," sprechte ich mitten in seine Fresse hinein "das kann man durchaus."
Er suche seid geraumer Zeit nach diesem Film, wo der Didi Hallervordern mit nem grossen Laster durch die Gegend fährt.
Ich suchte also nach Didi Hallervorden in meinem Esel und fand das Image einer Video CD Namens "Didi der Truckertrottel deutschVCD.iso".

Scheint mir relativ eindeutig, ich lade die Datei runter und hab sie irgendwann fertig.
Schon erfreut, das ich dem Kollegen nun eine Freude machen kann kuckte ich mir das Filmchen mal an.

Ich hab "Didi, der Truckertrottel" nie in meinem Leben gesehn, aber irgendwie hab ich starke Zweifel daran das es sich hierbei um einen Porno handelt wo sich die Leute vollpissen :kotz:

Auf der anderen Seite sollte ich mal für ne Freundin ein Lied von irgendwem runterladen, in dessen titel "schmusen" vorkommt, Rest wusste sie nicht mehr, nur noch den Namen des Menschen der das Lied geseiert hat, welcher mir aber nicht mehr einfällt...

Ich suche also und finde unter anderem ein Bild, wo ich mir vor lesen des Dateinamens noch dachte das es sich wohl um ein Cover handeln könne.
Also lad ichs mal runter und stelle fest, das
"Schmusen bumsen ficken vergewaltigung teen rape möse sex titten sperma Anal muschi blasen cumshot dildo livecam striptease sexy.jpg" mit hoher wahrscheinlichkeit kein CD Cover ist welches ich einer Freundin ausdrucke :p

Tomi
2006-03-24, 08:22:13
also, mir ist es klar das man nicht von einem Server lädt sondern vón einem anderen Client, nur steht da was das man auf mit dem Server verbunden war oder sowas. .
Das kommt davon, wenn man nicht das KAD Netzwerk nutzt. Da hat es sich ausgeservert und man bekommt keine Post von Logistep.

Vermutlich wird er in Emule über einen der Fakeserver verbunden gewesen sein und da ist es natürlich über die Logprotokolle einfach nachzuvollziehen, wer was wann saugt.

sun-man
2006-03-24, 08:32:33
man läd in eMule nicht von Servern, also Schwachsinn!
Definiere doch bitte den Begriff "Server" mal rechtsverbindlich so das man versteht warum ein normaler PC kein Server sein kann udn warum beispielsweise eine Sun Fire 25K kein PC sein kann. Bin mal gespannt.

jokel
2006-03-24, 08:51:29
Oh Gott. Fakeserver. Du Nülle. Saugt man das vom Server oder von nem anderen Client. Erst überlegen, dann schreiben.
Und was die Möchtegernrechtsanwälte angeht. Bis jetzt haben die meisten Anwälte geraten zu zahlen. Komisch häh, wenn doch alles angeblich nicht beweiskräftig ist. Und wenns wirklich Logistep is, dann isses auch Schutt&Waetke und dann haben se auch Anzeige gemacht. Dadurch kamen se an die IP. Somit hat mbee schon Recht, wenn er "Karlsruher Anwalt" als Karlsruher Staatsanwaltschaft interpretiert. Ob die Provider das dürfen oder nicht is ne andere Sache. Aber alle Gerichtsurteile von Leuten, die sich geweigert haben zu zahlen, stehen noch aus.

http://www.abmahn-info.de.vu/

Tomi
2006-03-24, 09:17:10
Oh Gott. Fakeserver. Du Nülle. Saugt man das vom Server oder von nem anderen Client. Erst überlegen, dann schreiben.

Geh mal ne Runde CS spielen du Nülle. Da kannste dich mit Leuten in deinem Alter unterhalten.

Wenn man einen Server anpingt, werden die Suchanfragen geloggt. Es sei denn, die Anfragen werden wie beim Razorback in den Arbeitsspeicher gelegt und sind damit beim ausschalten weg. So..wenn also jemand "Spiel XY" in die Suchmaske eingibt, ist das auf dem Server, bspw. "Saugstube", geloggt. Inklusive IP. Und damit braucht man nur noch die IP und schon biste am Arsch, weil man sieht, was Du angefragt hast.

superdash
2006-03-24, 09:24:27
Deswegen benutzt man poxies.. zss..

Schoof
2006-03-24, 10:00:58
also, hab mal bisl gegoogelt, hab sogar ein Bild von einem Brief gesehn und laut dem Telefonat mit meinem Schwager ist es der Brief. Hab auch weiter gelesen das es mit Earth21.. angefangen hat und mittlerweile auch der Musikkonzern 3P (Sabrina Settlur, Glashaus, par Rapper...) nun auch dort mitspielt. Anscheinend stellen die Files rein bzw machen einen Server auf und loggen dann alles schön mit. Bisher habe ich noch keinen gefunden der nein ich zahle nicht und lasse es auf einen Prozes ankommen gesagt hat und was dann da rauskahm.
Meistens gehen die Leute zum Anwalt, zahlen zwischen 100-250€ für den und der sagt zahlen. Also wäre man bei max 600€. Naja blöd gelaufen, ich hab schon immer zu ihm gesagt er soll das lassen bzw weniger machen.

derMeister
2006-03-24, 10:15:37
Razorback ist nicht mehr on :frown:

jokel
2006-03-24, 10:24:56
Geh mal ne Runde CS spielen du Nülle. Da kannste dich mit Leuten in deinem Alter unterhalten.

Wenn man einen Server anpingt, werden die Suchanfragen geloggt. Es sei denn, die Anfragen werden wie beim Razorback in den Arbeitsspeicher gelegt und sind damit beim ausschalten weg. So..wenn also jemand "Spiel XY" in die Suchmaske eingibt, ist das auf dem Server, bspw. "Saugstube", geloggt. Inklusive IP. Und damit braucht man nur noch die IP und schon biste am Arsch, weil man sieht, was Du angefragt hast.

Zum Aufspüren von Urheberrechtsverstößen durchforstet Logistep mit einer modifizierten Version des Open-Source-Clients Shareaza die P2P-Netze. Findet der Client die urheberrechtlich geschützte Datei des Logistep-Auftraggebers, protokolliert er die Anbieter-IP-Adresse sowie im Falle des beliebten emule den bei der Client-Installation generierten 16-stelligen User-Hash (GUID). Taucht diese GUID in einem anderen Protokoll wieder auf, geht Logistep davon aus, dass es sich um einen "Mehrfachtäter" handelt, was unter anderem eine höhere Abmahngebühr bedeutet. Dies dürfte im Zweifelsfalle allerdings wenig Beweiskraft haben: Die GUID lässt sich fast beliebig manipulieren. Das Löschen einer bestimmten Datei sorgt beispielsweise dafür, dass emule beim nächsten Start eine neue GUID erzeugt.
Erst lesen, dann schreiben, du Kind. Seit wann is man im Arsch, wenn man was sucht? Da können se einem noch gar nischt.

HH2k
2006-03-24, 11:11:25
Was wäre denn, wenn ich zu dämlich bin meinen WLAN-Router abzusichern und das Teil so offen wäre wie ein Scheunentor? Es könnte ja jeder x-beliebige WLAN-Nutzer in der Nähe über meinen DSL-Anschluss surfen und saugen ...

Es wird ja wohl kein Gesetz geben, das einen wegen DAU-Verhaltens hinter Gitter bringt oder zu einer Geldstrafe verurteilt! :|

Ok, fahrlässig wäre das Verhalten ja schon ...

Andre2779
2006-03-24, 11:19:08
Was wäre denn, wenn ich zu dämlich bin meinen WLAN-Router abzusichern und das Teil so offen wäre wie ein Scheunentor? Es könnte ja jeder x-beliebige WLAN-Nutzer in der Nähe über meinen DSL-Anschluss surfen und saugen ...

Es wird ja wohl kein Gesetz geben, das einen wegen DAU-Verhaltens hinter Gitter bringt oder zu einer Geldstrafe verurteilt! :|

Ok, fahrlässig wäre das Verhalten ja schon ...

Aber wie heißt es auch so schön unwissenheit schütz vor strafe nicht.
Ich denk wenn man zu blöd ist sein W-Lan abzusichern und dadurch illegale Handlungen von 3. Personen erfolgen, kann trotzdem derjenige dem der Anschluss gehört strafbar gemacht werden.
Sonst würde ja jeder sagen, hm muss jemand anders gewesen sein ich mach sowas net.

Hydrokugal
2006-03-24, 11:23:25
Mal ein kleines bisschen Offtopic:
Gibt es eine Möglichkeit sich beim Eseln zu schützen? Natürlich auf legalem wege ;)

Wenns gegen die regeln ist bitte löschen! tut mich krass sorry ey!

Ansonsten zum Topic:
50000€ finde ich absolut heftig! Eventuell sollte man das Ganze, wenn es wirklich fake von irgendeiner Briefkastenfirma ist, bei BIZZ melden! Das wird dann ein Fall für das Fass ohne Boden. Sehr geil übrigens!

jokel
2006-03-24, 11:35:45
Was wäre denn, wenn ich zu dämlich bin meinen WLAN-Router abzusichern und das Teil so offen wäre wie ein Scheunentor? Es könnte ja jeder x-beliebige WLAN-Nutzer in der Nähe über meinen DSL-Anschluss surfen und saugen ...

Es wird ja wohl kein Gesetz geben, das einen wegen DAU-Verhaltens hinter Gitter bringt oder zu einer Geldstrafe verurteilt! :|

Ok, fahrlässig wäre das Verhalten ja schon ...

Versuchen ja auch einige so. Nur es gibt noch kein Urteil. Punkt 4 in dem Schreiben sagt ja, daß der Anschlußinhaber gemäß §100 bla haftbar sei. Stimmt aber nicht. Dieses Urteil gabs in nem anderen Zusammenhang. Von daher könnte das klappen.

TheGamer
2006-03-24, 11:37:35
Bin für ein Rechtsberatungsphorum. ;)

Waere IMO illegal und verboten hier sowas aufzumachen

immi88
2006-03-24, 11:53:35
mich haben se als uploader lokalisiert in emule, aber ich glaube kaum das ich dieses album zu dem zeitpunkt noch hatte. da sin viel mehr dabei als nur 3p

darph
2006-03-24, 12:06:29
Oh Gott. Fakeserver. Du Nülle.
Geh mal ne Runde CS spielen du Nülle.

Guten Morgen. :)

Verwarnung für euch beide wegen Beleidigung. Ihr habt ja sicher mitbekommen, daß es keine Punkte mehr gibt. Also haltet euch bitte zurück. ;)

Schoof
2006-03-24, 12:07:43
mich haben se als uploader lokalisiert in emule, aber ich glaube kaum das ich dieses album zu dem zeitpunkt noch hatte. da sin viel mehr dabei als nur 3p

Jo glaub ich auch, es werden immer mehr, wären ja auch doof von den Firmen wenn sie nicht auf den Zug aufspringen würden.

Den Esel sicher machen:
glaub nicht das das geht, wie den auch? Die geben ein Files ins Netz, einen aktuellen Song und schauen wer sich das alles laden will bzw suchen nach einem Lied/Video/Spiel von der Firma die sie beauftragt haben und schreiben sich die IP auf bei denen sie Laden können. Wenn Du dann so ein File als Uploader bereitstellst haben sie Dich. Selbst wenn Dein Upload Ordner leer ist, gibst Du ja das was Du selber gerade runterladen tust, auch für andere User frei.

Na mal gespannt ob ich früher oder später auch noch so einen Brief bekomme, bzw in meinen Freundeskreis.

immi88
2006-03-24, 12:10:32
ich würd raten in nächster zeit keine emule zu nutzen oda sowas. es gibt ja bald wieder boghh dann könne se einen wegen upload net verknacken

immi88
2006-03-24, 12:41:14
is dein onkel auch bei 1und1 ??

Abdul Alhazred
2006-03-24, 12:45:20
Sehr dubios das ganze... Auch der Brief. Wie kann ich mit Emule bitte von einem Server was runterladen?

Wenn der Server per P2P auch angeschlossen ist... Allerdings sollte das nicht der Fall sein, gelle? Und wenn jemand so dumm ist, dann ist er selber Schuld... ;)

darph
2006-03-24, 12:52:27
ich würd raten in nächster zeit keine emule zu nutzen oda sowas. es gibt ja bald wieder boghh dann könne se einen wegen upload net verknacken
boghh?

EmrysDragon
2006-03-24, 13:06:20
Reicht das nicht beim Esel nen Proxy ein zu stellen ?
Wird dann nicht die IP des Proxys auf dem Esel server geloggt ? (hab net so den riesen peil von Proxys^^ )

und warum den Esel benutzen wenns eh bessere alternativen gibt ....

Santini
2006-03-24, 13:07:28
Verwandtschaft ist auch zu nix nütze :mad:

immi88
2006-03-24, 13:12:45
boghh?
is ne seite

Mr. Lolman
2006-03-24, 13:23:56
Um welchen Emule Server & Client handelt es sich denn?

/edit: Wie siehts eigentlich aus, wenn man direkt über den Proxy, seines Providers ins Netz geht?

mofa84
2006-03-24, 13:37:12
Definiere doch bitte den Begriff "Server" mal rechtsverbindlich so das man versteht warum ein normaler PC kein Server sein kann udn warum beispielsweise eine Sun Fire 25K kein PC sein kann. Bin mal gespannt.wenn ich mir mal die Definition von Peer2Peer anschaue, weiß ich nicht wer da bitte Server sein soll.

mbee
2006-03-24, 13:42:31
wenn ich mir mal die Definition von Peer2Peer anschaue, weiß ich nicht wer da bitte Server sein soll.


Bei P2P ist jeder Client natürlich gleichzeitig ein Server, sobald heruntergeladen wird: In dem Sinne, um den es hier juristisch geht, also bitte keine Haarspaltereien über die (technische) Definition eines Servers...

mofa84
2006-03-24, 13:49:58
Bei P2P ist jeder Client natürlich gleichzeitig ein Server, sobald heruntergeladen wird: In dem Sinne, um den es hier juristisch geht, also bitte keine Haarspaltereien über die (technische) Definition eines Servers...ich frage mich allerdings, woher die wissen wollen von wem ich was empfangen habe - dafür müssten die ja meine IP-Pakete abhören.

Abdul Alhazred
2006-03-24, 13:51:41
ich frage mich allerdings, woher die wissen wollen von wem ich was empfangen habe - dafür müssten die ja meine IP-Pakete abhören.

Naja - schwierig ist das ja nun wirklich nicht...

mofa84
2006-03-24, 13:54:33
Naja - schwierig ist das ja nun wirklich nicht...aber wohl auch nicht rechtens!

jokel
2006-03-24, 14:02:54
Wiso nicht rechtens? Du kannst ja schon in Firewalls angreifende Adressen ausfindig machen.

Abdul Alhazred
2006-03-24, 14:10:17
aber wohl auch nicht rechtens!

Naja - "Grauzone" würde ich sagen. Ein Packet Sniffer könnte so etwas leicht feststellen - allerdings ist es illegal einen Packet Sniffer an irgend einer Anbindung zu installieren ohne die Kentnisse der Verwaltungsperson dieser Anbindung. Allerdings - wenn ein Packet Sniffer den ganzen Traffic einer P2P Verbindung überwacht, z.B., und man über diese was runterladet, muss der Zuständige für die überwachte Verbindung (wenn er über den Packet Sniffer bescheid weiss) den verbundenen Peer nicht über den Packet Sniffer informieren.

Abdul Alhazred
2006-03-24, 14:10:53
Wiso nicht rechtens? Du kannst ja schon in Firewalls angreifende Adressen ausfindig machen.

Jo - aber Firewalls überwachen auch nicht den Inhalt von Packets oder die Verbindungsart, Protokol, Usw... Lediglich IPs werden gelogt.

jokel
2006-03-24, 14:22:04
Stimmt. Aber selbst im Azureus sehe ich ja schon sämtliche IP's und was sie geben. Von daher glaube ich nicht, daß die irgendwas unerlaubtes machen. Hätten sonst schlechte Chancen bei ein paar tausend Anzeigen.

mofa84
2006-03-24, 14:33:33
Stimmt. Aber selbst im Azureus sehe ich ja schon sämtliche IP's und was sie geben. Von daher glaube ich nicht, daß die irgendwas unerlaubtes machen. Hätten sonst schlechte Chancen bei ein paar tausend Anzeigen.du siehst da wer, was von dir saugt oder von wem du - aber nicht was andere untereinander machen.

jokel
2006-03-24, 15:03:10
Stimmt auch. Bieten se an, machen sie sich genau so strafbar. Aber die Anzeigen berufen sich darauf, daß du angeboten hast. Sie sagen ja, sie hätten nen modifizierten Client. Schätze mal, der saugt und loggt aber shared nix. Somit sind se gegenüber ihrer eigenen Anzeige sicher.

Mr. Lolman
2006-03-24, 15:37:36
Stimmt auch. Bieten se an, machen sie sich genau so strafbar. Aber die Anzeigen berufen sich darauf, daß du angeboten hast. Sie sagen ja, sie hätten nen modifizierten Client. Schätze mal, der saugt und loggt aber shared nix. Somit sind se gegenüber ihrer eigenen Anzeige sicher.

Also sind das praktisch Leecher. Da holt man sich doch einfach nen Leecher sicheren Client. IP Blocklist ist auch praktisch - und schon kann man sich relativ sicher sein, dass der Staatsanwalt die selbstgedrehten Pr0ns nie zu Gesicht bekommt :ulol:

KinGGoliAth
2006-03-24, 20:33:23
man könnte sich natürlich schnell ein ungesichertes wlan zulegen und dann behaupten, dass man das schon ewig hat. da könnte sich jeder einloggen und keiner kann feststellen, dass das wirklich du gewesen bist der das gesaugt hat und nicht der nachbar oder sonst wer.

wenn ich mich richtig erinner ist das genau so, wenn man gemeinsam einen internetzugang nutzt. dann können es beide, alle drei usw gewesen sein und wenn keiner was zugibt und auch keinem von beiden daten auf dem pc zum verhängnis werden, dann können die einem garnix, schließlich kann man nicht beweisen welcher von beiden das war und einfach pauschal beide verknacken oder münze werfen geht nicht.

aber halt uns mal auf dem laufenden wie das nun weitergeht mit dem fall.

Lokadamus
2006-03-24, 23:40:37
mmm...

http://www.heise.de/newsticker/meldung/71267
Die Sache ist wohl "legal" oder die ganze Meldung ist ein Fake und das glaube ich nicht.

mofa84
2006-03-25, 02:44:05
man könnte sich natürlich schnell ein ungesichertes wlan zulegen und dann behaupten, dass man das schon ewig hat. da könnte sich jeder einloggen und keiner kann feststellen, dass das wirklich du gewesen bist der das gesaugt hat und nicht der nachbar oder sonst wer.

wenn ich mich richtig erinner ist das genau so, wenn man gemeinsam einen internetzugang nutzt. dann können es beide, alle drei usw gewesen sein und wenn keiner was zugibt und auch keinem von beiden daten auf dem pc zum verhängnis werden, dann können die einem garnix, schließlich kann man nicht beweisen welcher von beiden das war und einfach pauschal beide verknacken oder münze werfen geht nicht.

aber halt uns mal auf dem laufenden wie das nun weitergeht mit dem fall.Dummheit schützt vor Strafe nicht....


bzw. so ähnlich heißt es.

Bandit666
2006-03-25, 07:16:37
mmm...

http://www.heise.de/newsticker/meldung/71267
Die Sache ist wohl "legal" oder die ganze Meldung ist ein Fake und das glaube ich nicht.

Die Summe von 50€ + 250€ ist auch als Warnschuss zu verstehen. Ich finde das ganz ok.........besser als diese übereifrigen Anwälte die 5000€ von einem Schüler haben wollen.

mfg

marci
2006-03-25, 09:10:28
Das ist 100% eine Fake. Bewahre das Schreiben auf und reagiere nicht darauf.

Kein Anwalt würde so einen Satz formulieren:

"Sie müssen eine Strafe von 300€ innerhalb 1 Woche an Konto xxxxxx überweissen ansonsten kommt es zur Anzeige und dann kann es bis 50000€ kosten oder Haft usw."

Soweit mir bekannt ist, ist es gar nicht möglich, nach ablauf der einen Woche, schon eine Anzeige zu machen. Ich glaube da sind noch 1 oder 2 Mahnungen vorher.

mbee
2006-03-25, 10:01:00
Sorry, aber das ist Blödsinn hoch drei (und den Satz hat er sicher nicht wortwörtlich zitiert): Das ist eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung und mit 99% Wahrscheinlichkeit auch kein Fake wie sich ja schon herausgestellt hat.
Für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens bzw. einer Klage an sich gibt es keine "Frist", da zu besagter Abmahnung keine Anwaltskanzlei gezwungen ist. Reagieren sollte er, indem er sich einen Anwalt nimmt, da ansonsten mit recht hoher Wahrscheinlichkeit eben die Klage eingeleitet wird.

KinGGoliAth
2006-03-25, 14:29:25
Dummheit schützt vor Strafe nicht....


es war glaube ich unwissenheit und nicht dummheit. trotzdem schützt es aber doch vor strafe!
um mal ein wenig ot zu werden:
vor einiger zeit wurde eine frau verknackt, die ein kind gezwungen hat einen völlig versalzenen pudding zu essen. 30g salz auf eine portion pudding oder was es war. das kind ist daran verreckt aber die frau bekam eine deutlich mildere strafe, weil sie ja nicht wissen konnte, dass diese menge salz für ein kleines kind tödlich sein kann. :crazy: ergo schützt unwissenheit oder dummheit (oder beides) doch vor strafe.

"Sie müssen eine Strafe von 300€ innerhalb 1 Woche an Konto xxxxxx überweissen ansonsten kommt es zur Anzeige und dann kann es bis 50000€ kosten oder Haft usw."
das klingt für mich allerdings auch eher wie ein halbgarer einschüchterungsversuch nach dem motto "schnell und fies einschüchtern, damit er bezahlt und nicht merkt, dass wir garnix in der hand haben und ihn nur neppen wollen".

jokel
2006-03-25, 14:49:50
Sorry, aber das ist Blödsinn hoch drei (und den Satz hat er sicher nicht wortwörtlich zitiert): Das ist eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung und mit 99% Wahrscheinlichkeit auch kein Fake wie sich ja schon herausgestellt hat.
Für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens bzw. einer Klage an sich gibt es keine "Frist", da zu besagter Abmahnung keine Anwaltskanzlei gezwungen ist. Reagieren sollte er, indem er sich einen Anwalt nimmt, da ansonsten mit recht hoher Wahrscheinlichkeit eben die Klage eingeleitet wird.

So ist es. Und zwar 100% wenn es von Schutt&Asche ist. :wink:

Kinehs
2006-03-25, 15:45:15
Ein paar EMule Tipps zum Thema Privacy:

- nur Kademlia (2) Netzwerk nutzen
- auf jeden Fall einen IPFilter nutzen um einen Großteil der Fakeserver und Clients auszuschliessen
- evtl. alles über einen Proxyserver leiten (dürfte aber schwer sein und kostet Performance)
- natürlich nur legale Sachen laden und sharen!!

Cheesandonion
2006-03-25, 16:45:49
afaik ist momentan rapidshare sehr im kommen, weiß nicht ob das sicher(er) ist..

KinGGoliAth
2006-03-25, 16:52:06
hatte gestern mal gegoogelt und angeblich soll freenet (eigentlich :D ) recht sicher und anonym sein. kennt das wer? wie ist die verbreitung, geschwindigkeit und netzgröße?
oder muß ich das selber rausfinden? ;)

Schoof
2006-03-26, 09:31:19
So habe gestern das schreiben gesehn, ja es ist Logistep und der Anwalt von Karlsruhe. Es war ein Warren G Album, das wo bei heisse.de vorgestern in den News stand. Er soll es im September 05 gemacht haben. Wenn ich dann mal rechne sind es 6-7 Monate. Bisher Wars nur Earth xxx, 3P(Glashaus, Sabrina Settlur...)) und von Warren G usw die Musikproduzenten. Möchte nicht wiessen wieviele auf diesen Zug schon aufgesprungen sind. Ich glaube es wird in nächster Zeit nochmehr solcher Briefe zugestellt werden.

Und ich glaub nicht das wenn man nur das Kad-Netz benutzt er sicherer ist. Da bekommt man genauso die IP herraus.
Meiner Meinung ist das emule-,gnutella-,bittorrent-netz zu unsicher und wird überwacht, also lasst es, sonst bekommt ihr früher oder später auch so einen Brief.

alpha-centauri
2006-03-26, 10:59:45
- auf jeden Fall einen IPFilter nutzen um einen Großteil der Fakeserver und Clients auszuschliessen

wo gibts den?

AlfredENeumann
2006-03-26, 20:14:15
So habe gestern das schreiben gesehn, ja es ist Logistep und der Anwalt von Karlsruhe. Es war ein Warren G Album, das wo bei heisse.de vorgestern in den News stand. Er soll es im September 05 gemacht haben. Wenn ich dann mal rechne sind es 6-7 Monate. Bisher Wars nur Earth xxx, 3P(Glashaus, Sabrina Settlur...)) und von Warren G usw die Musikproduzenten. Möchte nicht wiessen wieviele auf diesen Zug schon aufgesprungen sind. Ich glaube es wird in nächster Zeit nochmehr solcher Briefe zugestellt werden.

Und ich glaub nicht das wenn man nur das Kad-Netz benutzt er sicherer ist. Da bekommt man genauso die IP herraus.
Meiner Meinung ist das emule-,gnutella-,bittorrent-netz zu unsicher und wird überwacht, also lasst es, sonst bekommt ihr früher oder später auch so einen Brief.


In einer geschlossenen Community wird es schwer von aussen reinzukommen.

Grade auf einigen Bittorrent-Trackern kommt keiner mehr rein. Und da kann logistep nix machen, weil sie keine Peers finden können.

Schoof
2006-03-27, 07:24:54
In einer geschlossenen Community wird es schwer von aussen reinzukommen.

Grade auf einigen Bittorrent-Trackern kommt keiner mehr rein. Und da kann logistep nix machen, weil sie keine Peers finden können.


nochmal einer der glaubt ihm kann nix passieren. Es gibt für Bittorrent eine Explorer Suche Seite, dort kann ich auch das Warren G File aussuchen und komme auf den Tracker, ohne anmeldung oder schnickschnak. Und bums haben sie dich. Ich will jetzt keine Panik verbreiten, nur wenn 1mal dieser Brief zu einem kommt und ihr unterschreibt den Wisch und zahlt dann seit ihr mal richtig am a.... wenn ihr noch irgendwas saugt und die erwischen euch.
Und wie gesagt es sind mit sicherheit schon mehr dabei als nur Earth (bzw die Firma), 3P und xxx (Warren G, Mouse T usw). Jeder muss selber wiessen was er mit seinem Computer macht, aber sagt nicht ich habe euch nicht gewarnt.

AlfredENeumann
2006-03-27, 12:53:34
Anscheinend weist du nicht was eine geschlossene Community ist, und es gibt viele Tracker von denen du nix bekommst wenn du da nicht angemeldet bist.
Und wie ich schrieb, werden dort auch keine Acounts mehr vergeben.
Auf den Torrentsuchseiten sind nur wenige Torrentseiten selber erfasst.
Zumal alle Suchseiten immer wieder das selbe finden.

Dann erklär mir mal wie du da was finden willst.

Schoof
2006-03-27, 13:27:56
Anscheinend weist du nicht was eine geschlossene Community ist, und es gibt viele Tracker von denen du nix bekommst wenn du da nicht angemeldet bist.
Und wie ich schrieb, werden dort auch keine Acounts mehr vergeben.
Auf den Torrentsuchseiten sind nur wenige Torrentseiten selber erfasst.
Zumal alle Suchseiten immer wieder das selbe finden.

Dann erklär mir mal wie du da was finden willst.


Ich meinte eine Seite wo ich Files suchen kann, nicht Torrent Seiten.
Ist aber auch egal. Ich habe euch gewarnt, was ihr dann daraus macht müsst ihr selber wiessen. Wenn ihr weiter ladet ok, wenn nicht auch ok.

AlfredENeumann
2006-03-27, 20:27:17
Heisst ja nicht da ich illegale Sachen share.

pippo
2006-06-24, 14:22:29
unimatrix[/POST]']Das ist 100% eine Fake. Bewahre das Schreiben auf und reagiere nicht darauf.

Kein Anwalt würde so einen Satz formulieren:

"Sie müssen eine Strafe von 300€ innerhalb 1 Woche an Konto xxxxxx überweissen ansonsten kommt es zur Anzeige und dann kann es bis 50000€ kosten oder Haft usw."

Da hattest du wohl noch nicht oft mit einem Anwalt zu tun ;) Genau so formuliert es mein Anwalt auch immer, nur, dass er 2 Wochen Frist einräumt. Zum Glück war bisher ich immer der Kläger ;D


@ Topic
Weiß denn jemand, wie grad die aktuelle Rechtslage bzgl. weitergeben von Userdaten ist? Mein Cousin hat gestern das gleiche Schreiben bekommen. Er wills jedoch in die Tonne schmeissen, was ich für einen Fehler halte.

schoppi
2006-06-24, 14:32:26
pippo[/POST]']@ Topic
Weiß denn jemand, wie grad die aktuelle Rechtslage bzgl. weitergeben von Userdaten ist? Mein Cousin hat gestern das gleiche Schreiben bekommen. Er wills jedoch in die Tonne schmeissen, was ich für einen Fehler halte.
http://board.gulli.com/thread/512595-logistep-schutt-und-waetke-abmahnungen-gegen-filesharer/
Hier ist ein ellenlanger Thread nur über das Thema. Leider ist es sehr schwer darin die wirklichen Konsequenzen auszumachen, da überhaupt nicht ersichtlich wird wer Freund und Feind ist - angeblich ist der Thread von Logistep-Postings nur so verseucht...

Persönlich würde ich, wenn ich wirklich das Besagte gesaugt haben sollte, die 300€ bezahlen, ansonsten kann es wohl sehr viel teuer werden - wenn ich es auch für mehr als ungerechtfertigt halte. IMO sind 300€ für ein 15€ Album mehr als Strafe genug.

KinGGoliAth
2006-06-24, 15:29:15
schoppi[/POST]']http://board.gulli.com/thread/512595-logistep-schutt-und-waetke-abmahnungen-gegen-filesharer/
Hier ist ein ellenlanger Thread nur über das Thema. Leider ist es sehr schwer darin die wirklichen Konsequenzen auszumachen, da überhaupt nicht ersichtlich wird wer Freund und Feind ist - angeblich ist der Thread von Logistep-Postings nur so verseucht...

Persönlich würde ich, wenn ich wirklich das Besagte gesaugt haben sollte, die 300€ bezahlen, ansonsten kann es wohl sehr viel teuer werden - wenn ich es auch für mehr als ungerechtfertigt halte. IMO sind 300€ für ein 15€ Album mehr als Strafe genug.

naja. die 285 euro verlust muß man sich dann halt über das saugen anderer dinge wieder reinholen. :D
schade nur, dass wahrscheinlich keiner der beklagten in der finanziellen situation ist um gegen diese abzocke ernsthaft und erfolgreich vorzugehen und klein begeben müssen. so wird das immer weiter gehen.
hilft nur eins um sich zu wehren -> bombe. :D

schoppi
2006-06-24, 15:38:27
KinGGoliAth[/POST]']hilft nur eins um sich zu wehren -> bombe. :DNene, die Brieföffner von Logistep & Co haben schon TITAN-Handschuhe an.

Fruli-Tier
2006-06-24, 16:38:57
Bezogen auf Dumm- / Unwissenheit schützt vor Strafe:
Quelle (http://www.datamare.de/abmahnung-filesharing.htm)
[...]
Unter der Voraussetzung, dass der Anschlussinhaber nicht der Täter war und auch von nichts wusste, ergibt sich somit folgendes Bild, wobei wir darauf hinweisen möchten, dass uns konkrete Rechtsprechung zu dieser Problematik nicht bekannt ist:



Eine Haftung des Telefonanschlussinhabers, der nicht selbst der Täter ist, kann nur nach den Grundsätzen der sogenannten Störerhaftung in Betracht kommen. Störer ist jeder, der in irgendeiner Weise -sei es auch ohne Verschulden- willentlich und adäquat kausal zu einer Urheberrechtsverletzung beigetragen hat. Die Störerhaftung ist zwar verschuldensunabhängig, setzt jedoch einen willentlichen Tatbeitrag voraus. Wenn der Anschlussinhaber nicht weiß, was inhaltlich über die Leitungen seines Anschlusses läuft, dürfte eine Haftung somit nicht in Betracht kommen. Eine Störerhaftung ist des Weiteren nur bei einer Verletzung von Prüfungspflichten gegeben. Es heißt insofern in einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes ("Möbelklassiker"): "Wenn nur durch Einsatz organisatorischer oder technischer Mittel an der von einem anderem vorgenommenen urheberrechtlichen Nutzungshandlung beteiligt war, muss demgemäß, wenn er als Störer in Anspruch genommen wird, ausnahmsweise einwenden können, dass er im konkreten Fall nicht gegen eine Pflicht zur Prüfung auf mögliche Rechtsverletzungen verstoßen hat. So muss er insbesondere geltend machen können, dass ihm eine solche Prüfung nach den Umständen überhaupt nicht oder nur eingeschränkt zumutbar war." [...]

Zu finden in Abschnitt 4. Man beachte die von mir fett hervorgehobene Aussage. Das ist also nichts definitives, wohl nur nach Auslegung geltenden Rechtes verfasst.