AnDr3
2006-03-26, 18:28:27
quelle:http://www.pcgameshardware.de/?menu=0001
Was ist erlaubt, was nicht?
24.03.2006 09:42 Uhr - Nachdem am Mittwoch vom Kabinett der neue Entwurf zum Urheberrecht verabschiedet worden ist, fällt der Durchblick nicht leicht. Wagen wir eine Zusammenfassung.
Was auch weiterhin erlaubt bleibt, ist - im Groben formuliert - das Anfertigen von Privatkopien für sich und die Familie. Dies gilt sowohl bei Audio- wie auch bei Filmangeboten. Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass bei der Anfertigung kein Kopiermechanismus umgangen werden darf. Sollte ein Kopiermechanismus vorhanden sein, so darf nur eine so genannte "analoge Kopie" erstellt werden. Darunter versteht der Gesetzgeber, dass zum Beispiel über den analogen Ausgang eines CD-Players das Musikstück aufgezeichnet wird.
Generell verboten ist das Verkaufen von angefertigten Kopien. Hier ist auch schon der größte Unterschied zu finden: So galt es bisher als ein Bagatellvergehen, wenn man beim Verkauf erwischt wurde. Diese Bagatellklausel ist im neuen Gesetz abgeschafft worden und der Verkauf gilt nun als Straftat.
Eine letzte Neuerung ist die eingeführte "pauschale Vergütung". Darunter versteht der Gesetzgeber, dass alle Hersteller von kopierfähigen Geräten einen Teil des Verkaufpreises an die Urheber sowie Rechtsinhaber zahlen sollen.
Dazu sag ich nur lol.
Was ist erlaubt, was nicht?
24.03.2006 09:42 Uhr - Nachdem am Mittwoch vom Kabinett der neue Entwurf zum Urheberrecht verabschiedet worden ist, fällt der Durchblick nicht leicht. Wagen wir eine Zusammenfassung.
Was auch weiterhin erlaubt bleibt, ist - im Groben formuliert - das Anfertigen von Privatkopien für sich und die Familie. Dies gilt sowohl bei Audio- wie auch bei Filmangeboten. Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass bei der Anfertigung kein Kopiermechanismus umgangen werden darf. Sollte ein Kopiermechanismus vorhanden sein, so darf nur eine so genannte "analoge Kopie" erstellt werden. Darunter versteht der Gesetzgeber, dass zum Beispiel über den analogen Ausgang eines CD-Players das Musikstück aufgezeichnet wird.
Generell verboten ist das Verkaufen von angefertigten Kopien. Hier ist auch schon der größte Unterschied zu finden: So galt es bisher als ein Bagatellvergehen, wenn man beim Verkauf erwischt wurde. Diese Bagatellklausel ist im neuen Gesetz abgeschafft worden und der Verkauf gilt nun als Straftat.
Eine letzte Neuerung ist die eingeführte "pauschale Vergütung". Darunter versteht der Gesetzgeber, dass alle Hersteller von kopierfähigen Geräten einen Teil des Verkaufpreises an die Urheber sowie Rechtsinhaber zahlen sollen.
Dazu sag ich nur lol.