Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : offenes WLAN -> rein oder nicht rein?
s0nstwer
2006-03-27, 10:20:02
Hallo zusammen ...
seit gestern funkt hier ein neues wlan rum - völlig ungeschützt. Ich hab nicht wirklich danach gesuzcht, aber in meiner software war es gelistet und als offen gekennzeichnet.
Nun juckt es ja schon in den Fingern, einfach "weils geht" über diesen AP zu surfen.
Macht man sich da "strafbar" im engeren Sinne? ... quasi "Bandbreitendiebstahl" ? Gibts da Erfahrungen/Urteile/Entscheidungen?
Unter eigenen Sicherheitsaspekten dürfte es doch auch eher bedenklich sein - der AP könnte doch alles möglich (von Bankdaten bis zu mails / urls ) mitloggen?
Nochmal: Ich will keinen Unsinn machen und mit fremder IP illegalen Mist ziehen!
Beste Grüße, s0nsty
Leon_J
2006-03-27, 10:23:32
Na wenn du eh über deinen eigenen AP ins Internet kannst, und ne Flatrate hast, bzw. dich nicht in Unkosten stürzt, dann würd ichs an deiner Stelle lassen. Auch im Interesse dessen, dem der AP gehört.
Generell Strafbar ist es aber afaik nicht, zumindest war es das vor paar Jahren noch nicht, wir haben da funweise ab und zu aktiv "Wardriving" betrieben, wo du ja nach offenen Wlans suchst und haben auch einiges gefunden. Das benutzen ist nur dann strafbar, wenn du dich einhackst, bzw. unerlaubterweise z.b. auf den router zugreifst...
Hydrokugal
2006-03-27, 10:59:13
Unsere Nachbarn(die wir nicht mögen) haben auch nen offenen AP seit monaten.
hab da mal ne zeit lang nen emule drauf laufen lassen, da die relativ früh schon ne 6mbit flat hatten ;)
Trotzdem konnte ich nebenbei prima über meine leitung surfen und spielen! Aber denke mal, dass ist die ausnahme. Mache es auch nicht mehr, da ich Ihn nicht mehr finde :(
solang es ungeschützt ist....ist es nicht strafbar...
Es IST strafbar, in Fremde WLAN-Netze einzudringen, auch wenn sie ungeschützt sind!
Genauso wenig ist es erlaubt, in fremde Wohnungen einzusteigen, nur weil die Tür offen steht...
http://www.presseportal.de/polizeipresse/p_story_rss.htx?nr=650762
s0nstwer
2006-03-27, 11:20:10
Aha?!? Und welches Gesetz kommt denn da in Betracht ?? ... der Vergleich mit der Tür ist alt und hinkt IMMERNOCH gewaltig!
Zitat:
1. Strafverfahren wegen W-Lan Schwarzsurfen
Nunmehr ist das erste Strafverfahren gegen einen W-Lan Hacker öffentlich geworden . Wie www.heise.de am 13.06.2004 meldete hat die Staatsanwaltschaft in Hamburg ein Ermittlungsverfahren gegen einen Studenten eingestellt, der sich beim Surfen in völlig offenen Funknetzen erwischen ließ. Der Vorfall wurde anscheinend ernst genommen, da das Notebook des Studenten beschlagnahmt und ein Verfahren gegen ihn eingeleitet wurde.
Die Einstellungsmitteilung gibt dem geschulten Juristen jedoch Rätsel auf. Das Verfahren wurde wegen geringer Schuld gemäß § 153 Strafprozeßordnung eingestellt, die Behörde scheint sich selber nicht ganz klar zu sein, was dem Studenten eigentlich vorgeworfen wird. Soweit hier der Tatbestand "Ausspähen von Daten“ genannt wird, kann dieser Tatbestand bei einem offenen W-Lan Netz nicht erfüllt sein. Dies ergibt sich zwangsläufig schon aus dem Wortlaut des Gesetzes selber:
§ 202 a StGB Ausspähen von Daten.
I. Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt oder die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem Anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
II. Daten im Sinne des Abs. I. sind nur solche die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Bei offenen Funknetzen fehlt es in der Regel bei einer besonderen Sicherung gegen den unberechtigten Zugang. Wer somit weder eine Verschlüsselung seines Funknetzes vornimmt, noch weitere Vorkehrungen trifft, bietet keinerlei Sicherung gegen einen unberechtigten Zugang, so dass eine Strafbarkeit vor diesem Hintergrund nicht gegeben sein kann. In der Kommentarliteratur heißt es in sofern: "Der Verfügungsberechtigte muss durch die Zugangssicherung sein Interesse an der Geheimhaltung der Daten durch geeignete Schutzmaßnahmen zum Ausdruck bringen. Sicherungen im Sinne von § 202 a StGB sind auch Datenverschlüsselungen weil sie den Zugang zu den Originaldaten ausschließen sollen. Da der Gesetzgeber ausdrücklich auch Datenübertragung per Funk schützen und dabei nicht auf eine besondere Technologie abstellen wollte, Datenverschlüsselung aber die Wirksamste und übliche Schutzmaßnahme darstellen, verschafft sich der Täter Zugang zu den Daten mit Überwindung der Verschlüsselung.“
Ergo liegt somit keine besondere Sicherung vor, wenn gar keine Verschlüsselung gegeben ist.
Im weiteren wird in der Einstellungsnachricht auf § 265 a StGB Bezug genommen, das Erschleichen von Leistungen. Hier scheint die Behörde den Tatbestand als erfüllt anzusehen. Wie wenig passend diese Norm für offene W-Lan Netze, ist ergibt sich auch hier aus dem Wortlaut:
§ 265 a StGB Erschleichen von Leistungen
I. Wer die Leistungen eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes ... in der Absicht erschleicht, das Entgeld nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Gleich aus mehreren Gesichtspunkten ist diese Norm für offene W-Lan Netze absoluter Blödsinn:
Problematisch ist schon die Entgeltlichkeit einer Leistung. Wobei man darüber diskutieren könnte, ob es um die Entgeltlichkeit des hinter dem W-Lan liegendem DSL- Anschlusses geht oder um das entgeltliche W-Lan Netz an sich. Endgültig problematisch wird es jedoch bei der Frage der Leistung eines öffentlichen Zwecken dienenden TK- Netzes. TK steht hierbei für Telekommunikation dazu gehören auch öffentliche Datenübertragungssysteme wobei man bei einem privaten W-Lan Netz wohl nicht von einem öffentlichen Netz ausgehen dürfte.
Eine Einstellung dieses Verfahrens gemäß § 153 StPO liegt daher nach unser Auffassung neben der Sache. Vielmehr wäre eine Einstellung zumindestens auf Grund der Vorgeworfenen Normen gemäß § 170 Abs. 2 StPO wegen Unschuld angebracht gewesen. Diese kritische Betrachtung der Einstellnachricht der Staatsanwaltschaft hat jedoch nicht zur Folge, dass die Tätigkeit des Studenten straffrei wäre. Spezialgesetzliche Normen sehen sehr wohl eine Strafbarkeit auch des Abhörens und Nutzens von nicht gesicherten W-Lan Netzen vor. Es handel sich um eine Sondernorm aus dem Telekommunikationsgesetz, die vielen nicht bekannt ist:
§ 86 TKG ( Telekommunikationsgesetz) beinhaltet ein Abhörverbot. Es heißt dort:
§ 86 TKG Abhörverbot
Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden.
Die Strafbarkeit ergibt sich dann aus § 95 TKG. Demzufolge wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer entgegen § 86 Satz 1 eine Nachricht abhört. Diese Norm wird immer wieder gerne übersehen.
Nach unserer Auffassung dürfte es den Staatsanwaltschaften schwer fallen, Straftatbestände zu konstruieren. Wer ein W-Lan Netz betreibt, sollte dieses natürlich absichern, wenn er nicht möchte, dass die halbe Nachbarschaft auf seinen Account mitsurft.
Zitat Ende
Quelle:
http://www.internetrecht-rostock.de/wlan-strafbar.htm
Ich finde DAS klingt überzeugender ... als offene Türen ... ;D
Nochmal zur Frage der Protokolle:
Der "Router" kann doch eigentlich ALLES erdenkliche mitloggen, oder ??
so siehts aus:
http://img116.imageshack.us/img116/6265/router4fc.th.jpg (http://img116.imageshack.us/my.php?image=router4fc.jpg)
PS: Gibts in diesem Forum eigentlich Juristen ??
Hättest du den Artikel darüber gelesen, hättest du diese Frage nicht stellen brauchen.
Dort wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Außerdem hat der Besitzer Anspruch auf Erstattung verursachte Kosten.
Kannst du beurteilen, ob ein offenes WLAN bei jemanden Kosten verursacht? Nein? Dann sollte die Antwort klar sein.
Im übrigen wünsche ich mir, das Leute wie du, die es offensichtlich darauf anlegen, auf fremde Kosten zu surfen und womöglich sogar noch Datenspionage betreiben, erwischt und gerecht verurteilt werden. :mad:
GAMaus
2006-03-27, 11:29:23
Normalerweise muesste man den Router mal ordentlich verstellen. Wenn dann keiner mehr online kommt wird der Besitzer sich als naechstes bestimmt um die Absicherung kuemmern...
Im übrigen gilt...
Laut dem Telekommunikationsgesetz (§ 95, 86) ist das unerlaubte Abhören von Funknetzen, egal ob geschützt oder nicht, mit bis zu zwei Jahren Haft oder mit einer Geldstrafe strafbar.
Ist das Funknetzwerk zusätzlich gesichert, so macht sich der WarDriver nicht nur des Abhörens von Daten strafbar, sondern auch des Auspähens von Daten was laut dem Strafgesetzbuch (§ 202a) die Strafe um zwei bis drei Jahre erhöhen kann.
Auch das Verändern oder Beschädigen von Funknetz-Inhalten zieht rechtliche Konsequenzen mit sich. So kann der WarDriver wegen Datenveränderung (§ 303a Strafgesetzbuch) mit mindestens 2 Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Führt die Datenbeschädigung zusätzlich zu Störungen des betrieblichen Ablaufs liegt Computersabotage vor (§ 303b Strafgesetzbuch), das kann die Strafe auf bis zu fünf Jahren erhöhen.
Hättest du den Artikel darüber gelesen, hättest du diese Frage nicht stellen brauchen.
Dort wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Außerdem hat der Besitzer Anspruch auf Erstattung verursachte Kosten.
Kannst du beurteilen, ob ein offenes WLAN bei jemanden Kosten verursacht? Nein? Dann sollte die Antwort klar sein.
Im übrigen wünsche ich mir, das Leute wie du, die es offensichtlich darauf anlegen, auf fremde Kosten zu surfen und womöglich sogar noch Datenspionage betreiben, erwischt und gerecht verurteilt werden. :mad:leute die so offensichtlich ungeschützt ins netz gehen...sind die selben die würmer verteilen :P ... und diese gehört es nicht anderst als auf die schnautze zu fliegen
leute die so offensichtlich ungeschützt ins netz gehen...sind die selben die würmer verteilen :P ... und diese gehört es nicht anderst als auf die schnautze zu fliegen
Das ist keine Rechtfertigung für eine Straftat.
TigerAge
2006-03-27, 11:37:29
Im Sinnes des Nachbarschaftsfriedens würde ich den Besitzer des offenen Netzes ausfindig machen und ihm bei der Sicherung dessen behilflich sein. Dieses Verhalten kann doch nur im Sinne des Betroffenen sein.
Grüße
s0nstwer
2006-03-27, 11:40:00
Hättest du den Artikel darüber gelesen, hättest du diese Frage nicht stellen brauchen.
Dort wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Außerdem hat der Besitzer Anspruch auf Erstattung verursachte Kosten.
Kannst du beurteilen, ob ein offenes WLAN bei jemanden Kosten verursacht? Nein? Dann sollte die Antwort klar sein.
Im übrigen wünsche ich mir, das Leute wie du, die es offensichtlich darauf anlegen, auf fremde Kosten zu surfen und womöglich sogar noch Datenspionage betreiben, erwischt und gerecht verurteilt werden. :mad:
Ach wie süß ... hättest Du meine Eröffnungsfrage gelesen, würdest Du solchen Mist nicht posten. Geh wieder unter Deinen Stein!
@TigerAge:
Und WIE macht man das ... ich kann ja wohl kaum an jeder Tür klingeln und sagen "Tach, Dein WLAN ist offen" ...
Allein die Tatsache, das du diese Frage stellst und in deinem Ausgangsposting schreibst:
Nun juckt es ja schon in den Fingern, einfach "weils geht" über diesen AP zu surfen
lässt bereits erahnen, das du nichts gutes im Schilde führst.
Glücklicherweise wird in diesem Forum jede IP geloggt.
s0nstwer
2006-03-27, 11:56:07
Allein die Tatsache, das du diese Frage stellst und in deinem Ausgangsposting schreibst:
lässt bereits erahnen, das du nichts gutes im Schilde führst.
Glücklicherweise wird in diesem Forum jede IP geloggt.
@Gast: Versteh mich doch bitte weiter falsch - ich finde das sehr amüsant! Mein IP kannste haben - ich zahl ja schließlich auch dafür! ;D Und jetzt kitzel ich nochmal die Ehre des Gastes: Proxy? ... Du darfst Dir auch das Land aussuchen, Vietnam, US, Hoingkong... ;D ;D ;D (aber jetzt sind wir durch mit der Privat-Fehde, oder?)
Zurück zum Thema: büdde!
ALso, Strafbarkeit bejaht, bzw. nicht ausgeschlossen. Blieben noch die Fragen nach den logs und/oder der TECHNISCHEN Benachrichtigungsmöglichkeit. *piep, Ihr WLAN ist offen*
Das ist keine Rechtfertigung für eine Straftat.es ist eine ordnungswiedrigkeit
TigerAge
2006-03-27, 12:36:53
@TigerAge:
Und WIE macht man das ... ich kann ja wohl kaum an jeder Tür klingeln und sagen "Tach, Dein WLAN ist offen" ...
Ich hätte damit kein Problem. Sind ja nur zwei Familie in dem Haus.
Grüße
s0nstwer
2006-03-27, 12:43:25
Ich hätte damit kein Problem. Sind ja nur zwei Familie in dem Haus.
Grüße
Leider nicht ... hier funken zeitweilig bis zu 10 Netze!!! ... Und aufgrund der ansehnlichen WOhnsilos kann das auch jeder sein ... ;)
Naja, dann laß ich ihn halt "dumm sterben" ... :redface:
f!P[z]y
2006-03-27, 13:21:23
Naja wenn schon des WLAN netz offen ist, kannst du dann auch sehen, welche/wieviel Rechner dranhängen bzw. was die für ne IP haben. dann könntest du z.B. mit "net send" die Nachricht schicken
"Sie wurden gehackt ... klingel sie bei Name, Str/HNr." :biggrin: :biggrin:
zum Thema surfen über das WLAN:
Naja ich bin auch der Meinung, dass jamand der ein offenes WLAN netz laufen hat es nicht anders verdient hat. Klar ist es eine Art "selbstjustiz" aber sowas ärgert mich. Selbst wenn der besitzer keine ahnung hat sollte er/sie wenigstens jemanden kennen, der ihm/ihr des gescheit einrichtet.
Loggen:
Es einzige was sie dann wissen ist wo du warst deine MAC-Adresse, Computername. Die eindeuteige, da nur einmal existierende MAC-Adresse kann man mit bestimmten progammen temporär ändern. Oder du surfst mit Linux, da wird sie meistens gar nicht angegeben.
darph
2006-03-27, 13:37:11
Im Sinnes des Nachbarschaftsfriedens würde ich den Besitzer des offenen Netzes ausfindig machen und ihm bei der Sicherung dessen behilflich sein. Dieses Verhalten kann doch nur im Sinne des Betroffenen sein.
Grüße
Wenn ich mich recht entsinne hat doch damit mal einer seinen Australienaufenthalt teilfinanziert :)
Swp2000
2006-03-27, 14:02:57
Es ist strafbar in fremden Netz zu surfen!!!
s0nstwer
2006-03-27, 14:14:18
Es ist strafbar in fremden Netz zu surfen!!!
wie vorhin festgestellt NICHT nach StGB, es kommen nur noch TKG und BDSchG in Betracht.
@f!P[z]y: aber um per "net send" zu agieren, MUSS ich wohl erstmal ins fremde Netzwerk .. mit erwähnter Strafbarkeit hab ich da aber nur wenig Lust drauf! - Anfängerfrage: das geht wohl nicht aus MEINEM Netzwerk?
Danke für die Antwort zur Log-Frage!
Grüße
Auf einem meiner ersten Kurse mit Zertifizierung (CompTia Network+) wurde uns beigebracht, das es solange nicht unrechtens ist wie man nicht mutwillig das offene WLAN nutzt. Soll heißen: wenn mein Windows sich automatisch in dieses Netz verbindet, weil die Signalstärke besser ist ... dann ist das eben so! Wenn ich gezielt nach einem offenen WLAN suche sieht die Sache schon wieder anders aus.
Es ist strafbar in fremden Netz zu surfen!!!
Quellen? :|
Quellen? :|
Les doch erstmal die vorherigen Postings. Oben findest du sogar eine Pressemitteilung direkt von der Polizei, in der davon geredet wird, das ein Strafverfahren eingeleidet wurde.
Im übrigen ändern sich die TK Gesetze ständig, also bitte nicht alles glauben, was irgendein Forumpost mit dem Datum .04 ausspuckt...
Hab ich gelesen ... der Beitrag ist von 2005 - also auch schon über ein Jahr alt ;) Klar, ich kann hier auf auftreten und sagen "darf man" ... gebe allerdings meine Quellen an. Und wie ich geschrieben habe, kommt es darauf an ob mutwillig oder zufällig über das fremde WLAN gesurft wird. Ich werde mal meinen Dozenten kontaktieren und den zur rechtlichen Seite befragen.
MrPike
2006-03-27, 15:22:23
Ein Bekannter von mir muß wohl monatelang über das WLAN eines Nachbarn im Internet gewesen sein, ohne es zu wissen. Als er nämlich eines Tages bei mir anrief, weil "sein Internet kaputt" war, habe ich festgestellt, daß sein WLAN-Router noch nichtmal konfiguriert war. Der Anschluß war geschaltet, aber keinerlei Zugangsdaten waren eingegeben... :biggrin:
Xanthomryr
2006-03-27, 22:51:12
Normalerweise muesste man den Router mal ordentlich verstellen. Wenn dann keiner mehr online kommt wird der Besitzer sich als naechstes bestimmt um die Absicherung kuemmern...
Naja, man darf aber nicht immer davon ausgehen das jemand der ein WLAN betreibt auch das Know How hat um dieses abzusichern.
Erst recht nicht wo man heutzutage zu vielen DSL Anschlüssen einen WLAN Router dabei bekommt.
Ein WLAN Router ist halt schon ein recht komplexes Stück Hardware, und viele Besitzer sind ja schon überglücklich das sie es bis ins Internet damit geschafft haben.
GAMaus
2006-03-27, 23:40:46
Naja, man darf aber nicht immer davon ausgehen das jemand der ein WLAN betreibt auch das Know How hat um dieses abzusichern.
Erst recht nicht wo man heutzutage zu vielen DSL Anschlüssen einen WLAN Router dabei bekommt.
Ein WLAN Router ist halt schon ein recht komplexes Stück Hardware, und viele Besitzer sind ja schon überglücklich das sie es bis ins Internet damit geschafft haben.
Na gut, da hast Du recht. Aber jeder sollte sich doch auch mit Sicherheit am PC befassen. In der Tageszeitung steht immer wieder mal was von Phishing, Viren usw. drin. Und wenn man sich ein bisschen mit der Sicherheit des eigenen PC's befasst wird man unumgaenglich auch auf Absicherung des WLan's aufmerksam gemacht.
Gutes Beispiel ist ein Arbeitskollege. Er hatte ein offenes WLan und keinen Bock sich mit den Sicherheitseinstellungen seines Router zu befassen.
"Ich hab doch eh ne Flat. Mir egal wer da noch so rumsurft!"
Dann hab ich ihn gefragt wie er der Polizei erklaert wie ueber seinen Anschluss Kinderpornos verteilt wurden. Oder wie jemand an sein ebay-passwort kommt.
Da wurde er nachdenklich :)
Am Ende hab ich ihm ein paar links aufgeschrieben und er hat - ohne Hilfe - sein Wlan abgesichert.
Also geht es doch! Man muss nur wollen :D
Die Leute muessen verstehen das es auch andere Einbruchswege ausser Tueren und Fenster gibt.
P.S.: Da faellt mir die Fritz-Box ein. Die kommt von Haus aus mit eingeschalteter Verschluesselung. Sehr loeblich!
HeldImZelt
2006-03-28, 00:05:50
Im Streitfall könnte es als grob fahrlässig angesehen werden, genau wie offene Türen. Ich könnte mir vorstellen dass der "Angreifer" im Streitfall weit bessere Chancen hat sich rauszureden als der AP Besitzer mit seiner evtl. Schadensersatzklage.
Xanthomryr
2006-03-28, 00:41:14
@ GAMaus
Es hat aber nicht jeder einen GAMaus oder Grendel griffbereit um Hilfe zu bekommen, auch wenn die Hilfe nur aus Links besteht. :)
Die Herrsteller sind da aber auch in der Pflicht wie ich finde (ordentliche Anleitung, aktivierte Verschlüsselung).
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