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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay, nicht erhaltener Artikel


Deathcrush
2006-03-27, 13:39:25
Tja nun hat es auch mich erwischt, wie verhält man sich wenn man einen Artikel nicht bekommt aber bezahlt hat :(. Er hat noch bis zum 22en März behauptet er hätte es verschickt. (Verschickt wurde es am 16en März) Seit dem meldet er sich nicht mehr bei mir. Bei Ebay hab ich den Fall schon gemeldet. Aber was kann man noch tun wenn man nur seinen Namen, aber keine Anschrift und Telefonnummer hat.

Danke schon mal im voraus.

papachrischi
2006-03-27, 13:42:20
Wenn noch möglich, den Betrag von der Bank zurückbuchen lassen, dann hat er die Arschkarte. :D

Sharee
2006-03-27, 13:52:16
zurückbuchungen gehen nur bei lastschriftzahlungen

Deathcrush
2006-03-27, 14:03:41
Mir gehts er um die rechtlichen Schritte, wie z.B Strafanzeige wegn Betrug. Muss ich da zur Polizei gehen oder gibs da noch andere möglichkeiten.

Audigy
2006-03-27, 14:10:23
geht auch telefonisch
du brauchst aber die adresse

Black-Scorpion
2006-03-27, 14:11:06
Wer nimmt den sonst eine Anzeige auf. ;)

Deathcrush
2006-03-27, 14:12:02
Ich habe nur den vollen Namen und die Bankverbindung

Major J
2006-03-27, 14:12:04
Rückbuchung ist bei Überweisung nicht möglich.

Bei Ebay einen Streitfall für den Deal melden.

Deathcrush
2006-03-27, 14:16:48
hab ich schon am laufen, aber darauf hin meldet er sich ja auch nicht :(

EureDudeheit
2006-03-27, 16:58:56
Du hast ja ein gültiges Konto, darüber kann die Adresse ermittelt werden, also geh zur Polizei.

DeusExMachina
2006-03-27, 17:00:35
im Zweifelsfall heißt es dann doch eh immer nur "hab als unversichert verschickt!",...und dann kriegt man noch ne schlechte Bewertung obwohl man als Käufer alles richtig gemacht hat. Es geht so gut wie nie etwas auf dem Postweg verloren. Wenn es nach solchen Leuten geht, sind wohl 80% aller Pakete chronisch gefährdet. Viel machen kann man da leider nicht, hat mich auch schon erwischt und Ebay selbst ist nicht gerade sehr kooperativ, wenn nicht sogar stinkfaul!

Stormtrooper
2006-03-27, 17:04:38
Wer nimmt den sonst eine Anzeige auf. ;)

Die Staatsanwaltschaft.

Es langt wenn du ein Schreiben aufsetzt und den Fall schilderst und mitteilst das du Anzeige wegen dem und dem stellen willst.

ShadowXX
2006-03-27, 17:09:17
im Zweifelsfall heißt es dann doch eh immer nur "hab als unversichert verschickt!",...und dann kriegt man noch ne schlechte Bewertung obwohl man als Käufer alles richtig gemacht hat. Es geht so gut wie nie etwas auf dem Postweg verloren. Wenn es nach solchen Leuten geht, sind wohl 80% aller Pakete chronisch gefährdet. Viel machen kann man da leider nicht, hat mich auch schon erwischt und Ebay selbst ist nicht gerade sehr kooperativ, wenn nicht sogar stinkfaul!

Juppsss....Besonder kooperativ ist eBay wirklich nicht.

Mit dem "Da hat die Post wohl geschlampt" Trick wollte mich auch mal jemand reinlegen.....bis ich Ihm sagte, das ich seine Adresse habe und das die Bullen/Staatsanwaltschaft seine geringste Sorge sein werden......

@Threadstarter:
Du kannst bei eBay die Adresse des Verkäufers beantragen....die geben Sie dir auch meist anstandslos.

Earthwalker
2006-03-27, 17:10:16
Die Staatsanwaltschaft.

Es langt wenn du ein Schreiben aufsetzt und den Fall schilderst und mitteilst das du Anzeige wegen dem und dem stellen willst.

Naja, dann wäre es wohl einfacher, zur nächsten Polizeidienststelle zu gehen und die Herren in Grün dies schreiben zu lassen.

DeusExMachina
2006-03-27, 17:14:00
der Typ bei mir hatte nichtmal eine echte Adresse. War dann 3 Monate gesperrt, kommt wieder und verpasst mir eine schlechte Bewertung! Denkt ihr Ebay hat die entfernt?!? Pustekuchen! Scheißladen!

Das Auge
2006-03-27, 17:20:36
der Typ bei mir hatte nichtmal eine echte Adresse. War dann 3 Monate gesperrt, kommt wieder und verpasst mir eine schlechte Bewertung! Denkt ihr Ebay hat die entfernt?!? Pustekuchen! Scheißladen!

Ist doch nix neues, der Support bei ebay ist das allerletzte. Aber wehe du verkaufst mal (ausversehen) ein FSK18 Spiel als Teil einer Compilation, so schnell konnte ich gar nicht gucken wie die das wieder entfernt haben :rolleyes:
Am besten also auf ebay gar nichts mehr kaufen, bzw. nur Artikel < 20 Euro.
So mach ich´s mittlerweile, über ebay einkaufen ist für mich schon lange gestorben ich verkauf nur noch. Und selbst da hab ich, obwohl ich wirklich alles stets 100%ig korrekt manage, leider immer mehr Ärger :mad:

Deathcrush
2006-03-27, 18:51:38
Hab ihn jetzt ne frisst von 48 std gesetzt, wenn er sich bis dahin nicht meldet und alles aufklärt, erstatte ich Anzeige.

tatarus
2006-03-27, 22:54:13
Bei Verkäufen zwischen Privatpersonen (bei gewerblichen Händlern ist das anders) trägt der Käufer das Versandrisiko. Wurde der Artikel nicht versichert versendet, dann bist als Käufer in der Regel der Dumme.

Wenn du zur Polizei gehst und Anzeige erstattest, dann macht das nur wenig Sinn. Welcher Straftat sollte der Verkäufer denn schuldig sein? Du bzw. der Staatsanwalt müsste nachweisen, dass die Ware vorsetzlich niemals verschickt wurde. Bei geringen Beträgen (unter 600€) oder bei einzelfällen interessiert das niemanden und der Nachweis ist auch nur schwer zu erbringen.

Du könntest noch auf dem Zivilweg klagen. Das kostet allerdings viel Geld und hat, da auch hier die Beweislast bei dir läge, auch nur geringe Erfolgsaussichten.

Ebay weiß das übrigens auch und hält sich daher wohl aus solchen Streitereien raus.

Ich habe übrigens auch mal was für 4€ bei Ebay verkauft und als Päckchen verschickt. Das kam nie an. Kann also vorkommen.

Das Auge
2006-03-28, 01:10:43
@tatarus

Kommt drauf an. Wenn versicherter Versand vereinbart war und auch bezahlt wurde, kann der Verkäufer nicht einfach unversichert schicken und sich damit rausreden. Da müßte der Threadstarter uns mal aufklären. Worum gings überhaupt?

Deathcrush
2006-03-28, 04:46:17
Bei Verkäufen zwischen Privatpersonen (bei gewerblichen Händlern ist das anders) trägt der Käufer das Versandrisiko. Wurde der Artikel nicht versichert versendet, dann bist als Käufer in der Regel der Dumme.

Wenn du zur Polizei gehst und Anzeige erstattest, dann macht das nur wenig Sinn. Welcher Straftat sollte der Verkäufer denn schuldig sein? Du bzw. der Staatsanwalt müsste nachweisen, dass die Ware vorsetzlich niemals verschickt wurde. Bei geringen Beträgen (unter 600€) oder bei einzelfällen interessiert das niemanden und der Nachweis ist auch nur schwer zu erbringen.

Du könntest noch auf dem Zivilweg klagen. Das kostet allerdings viel Geld und hat, da auch hier die Beweislast bei dir läge, auch nur geringe Erfolgsaussichten.

Ebay weiß das übrigens auch und hält sich daher wohl aus solchen Streitereien raus.

Ich habe übrigens auch mal was für 4€ bei Ebay verkauft und als Päckchen verschickt. Das kam nie an. Kann also vorkommen.


Er hat es angeblich Versichert versendet (16.03), und nu meldet er sich seit dem 20.03 nicht mehr. Einen Nachweiss, den ich gefordert habe, das er es versendet hat, hat er mir bis jetzt nicht geliefert. Ersteigert wurde das ganze am 11.03. Am 12.03 hab ich überwiesen und am 15.03 hatte er das Geld auf dem Konto.

P.S Seit dem 22.März hab ich bei Ebay dieses "Unstimmigkeiten Online klären" am laufen. Daraufhin hat er sich auch nicht gemeldet.

3dzocker
2006-03-28, 07:31:41
Hat es mit "versichert verschickt" überhaupt eine rechtliche Bewandnis?
Ich mein in der Auktion wird zwar drinne stehen, dass es versicherter Versand ist, aber warum soll der Verkäufer nicht z.B. einfach behaupten, dass du ihn per e-Mail um unversicherten Versand gebeten hast und er es dann auch so gemacht hat?
Nat. ist dann das Päckchen verloren gegangen...
Bitte um Aufklärung.

tschau

Deathcrush
2006-03-28, 07:43:49
Wenn ich ihm gesagt hätte er soll es unversichert Versenden, könnte er es ja mit der Email beweissen ;). Und wenn es Verscihert versendet wird, gibt es ja einen Nachweiss, den liefert er mir ja nicht, also muss ich davon ausgehen das er es nicht einmal verschickt hat.

Audigy
2006-03-28, 07:44:59
da könnte man anhand des kontoauszuges das gegenteil beweisen
habe momentan nen ähnlichen fall
habe bei ebay 256mb ddr333 infinion 6-A gekauft für 5,49€.
der verkäufer kommt nicht auf die idee mir seine adresse zu senden damit ich ihn abhnolen kann

Stormtrooper
2006-03-28, 08:24:19
Hast du mittlerweile die Reale Adresse von Ihm?

Deathcrush
2006-03-28, 08:27:35
Ne hab ich nicht, Ebay rückt die Telefonnummer und die Adresse nicht raus.

Aber ich denke mal, wenn es zur Anzeige kommt, das der volle Name + die Kontodaten reichen wird.

Zimzaro
2006-03-28, 09:11:14
Das ist doch das allerlezte ! Seit wann kann man bei ebay die Adresse verstecken als Verkäufer ?

Deathcrush
2006-03-28, 13:35:25
Ich hätte ja gerne mal die Telefonnummer von dem Kerl damit ich ihm meine Meinung geigen kann !! Würde zwar wahrscheinlich nix bringen, aber ich glaube danach fühlt man sich besser.

ShadowXX
2006-03-28, 13:46:50
Ne hab ich nicht, Ebay rückt die Telefonnummer und die Adresse nicht raus.

Das kann ich mir nicht vorstellen, ich kenne keinen, wo sich eBay geweigert hat die Adresse + Telefon rauszugeben.....hast du denn die Adressrausgabe beantragt?

Deathcrush
2006-03-28, 14:00:33
Zitat Ebay Antwortschreiben auf bitte mir die Telefonnummer mitzuteilen


"Aus Datenschutzgruenden kann eBay Ihnen leider keine Einzelheiten zu den
Untersuchungen bzw. zum Verkaeuferkonto mitteilen. Diese Verfahrensweise
dient dem Schutz aller eBay-Mitglieder. "

EDIT: Hab die Adresse bekommen, allerdings nicht die Telefonnummer :(

DeusExMachina
2006-03-28, 14:13:48
EDIT: Hab die Adresse bekommen, allerdings nicht die Telefonnummer :(

jap, und jetzt gehst auf www.telefonbuch.de und schaust die Nummer nach und hoffst, daß es eine gibt. Los!

Momo
2006-03-28, 14:43:39
die adresse hattest du sowieso schon, die steht nämlich in der mail die du von ebay kriegst wenn du den artikel ersteigerst.

wenn du ihn anzeigst dann wird er höchstens für den betrug bestraft, dein geld ist der polizei egal. dafür musst du zu einem anwalt gehen und das zivilrechtlich durchsetzen. wenn der kerl allerdings kein geld hat (offenbahrungseid etc) dann bekommst du nichts (kannst das urteil aber 30 jahre geltend machen auch durch pfändung zum beispiel) und darfst auch noch den anwalt bezahlen... rechtschutzversicherung wäre hier von vorteil.

30 tage nach auktionsende und 10 tage nachdem du den fall ebay gemeldet hast kannst du käuferschutz beantragen und bekommst maximal 175€ zurück bei 25€ selbstbeteiligung.

viel glück...

Deathcrush
2006-03-28, 14:44:44
jap, und jetzt gehst auf www.telefonbuch.de und schaust die Nummer nach und hoffst, daß es eine gibt. Los!


so schlau wa ich auch schon ;), wäre mal schön wenn se da stehen würde :(

DeusExMachina
2006-03-28, 15:17:53
so schlau wa ich auch schon ;), wäre mal schön wenn se da stehen würde :(


dann hast Du das selbe Problem, das ich auch schon hatte. So dumm wie's klingt: Vergiss Dein Geld und buch's unter E wie Erfahrung ab. Bei so geringen Beträgen interessiert sich die Polizei einen feuchten Dreck für sowas (kann man ja auch nachvollziehen). Witzig nur, daß der Betrüger in meinem Fall nichteinmal auf meine Mails geantwortet hat und ich das auch Ebay gemeldet hatte. Er war dann wie gesagt 3 Monate gesperrt, drückte mir nach Rückkehr eine negative Bewertung rein und versucht mich damit zu erpressen meine negative Bewertung zurückzunehmen. Auch bezeichnete er mich in beschissenem Deutsch als Lügner. Das kommentar konnte ich wegen rechtlicher Bedenklichkeit entfernen lassen, die Bewertung jedoch nicht. Ebay geht's halt nur ums Geld.

Deathcrush
2006-03-28, 15:21:32
Also bleibt mir nur der Käuferschutz :(, gut das ich mir bei ebay immer nur ne Grenze setze und nicht über 100.- hinaus gehe

Stormtrooper
2006-03-28, 20:26:20
wenn der kerl allerdings kein geld hat (offenbahrungseid etc) dann bekommst du nichts (kannst das urteil aber 30 jahre geltend machen auch durch pfändung zum beispiel) und darfst auch noch den anwalt bezahlen...

Meldet er Privatinsolvenz an, sinds nur 6 Jahre :-)

Marc-
2006-03-28, 22:38:26
Meldet er Privatinsolvenz an, sinds nur 6 Jahre :-)

Falsch. nicht im falle der vorsätzlichkeit, d.h. wenn vorher betrug festgestellt wurde. dann isses nämlich essig mit restschuldbefreiung.

AlfredENeumann
2006-03-29, 00:23:19
Falsch. nicht im falle der vorsätzlichkeit, d.h. wenn vorher betrug festgestellt wurde. dann isses nämlich essig mit restschuldbefreiung.

Das ist nicht so ganz richtig. Unter vorsatz zählt es wenn 12 Monate vor der Privatinsolvenz noch fleissig eingekauft wurde und absehbar war das man es nicht mehr bezahlen kann.

Deathcrush
2006-03-29, 08:26:26
Hab den Identcode nach langem hin und her erhalten und 3 mal dürft ihr raten ;), jap die Nummer exestiert bei DHL nicht, also keine Daten vorhanden :D. Ich werd noch verrückt.

Momo
2006-03-29, 11:49:24
hast du ihn schon angezeigt? wenn nein dann ab zur polizei. sag ihm das ruhig auch und dass du die anzeige zurückziehst wenn du deine ware hast.
vielleicht gibt er dann nach wenn er nicht zu abgebrüht ist.

WhiteVelvet
2006-03-29, 12:44:35
Wenn doch alle User eBay wegen solchen Geschichten eBay meiden würden, würden sie (eBay) es merken, dass man so kein geschäft führt...


Ich mache bei eBay überhaupt nichts mehr... zu unsicher und kein Support. Da kaufe ich lieber bei "richtigen" Geschäften.