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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hat schon jemand mal einen Account verkauft, gekauft und welche Erfahrung dabei?


Sharkbait
2006-03-28, 15:09:19
Horrido,

mich würde mal interssieren wer hier schon einen Account gekauft, bzw verkauft hat, über welche Einrichtung das geschah und welche Erfahrungen (gut, schlecht, Betrug ...) dabei gemacht wurden.

Ich hab das Spiel und einen Spielfähigen Account seid der Beta und werde jetzt aufhören wow zu spielen. Hab also jede Menge Zeit und Geld in einige chars gesteckt. Da ich das Spiel ja ohne Account nicht nutzen kann bin ich am Überlegen es irgendwie zu verkloppen, jedoch würden mich zunächst eure Erfahrungen dabei interessieren.

Danke und viele Grüße

Sharkbait

Kai
2006-03-28, 16:06:14
Wie immer gilt auch hier: Kommt es raus, wird der Account geschlossen. Ich denke aber, dies sollte mittlerweile hinlänglich bekannt sein. Inwiefern Du dann vom Käufer für die Schliessung des Accounts verantwortlich gemacht wirst, weiss keiner.

Der Käufer braucht mit seinem LVL 60 + epic equip nur mal in einer Hauptstadt nach dem Weg zur Bank fragen ... ;)

Leon_J
2006-03-28, 16:06:29
n Gildi hat seinen acc (Mainchar: lvl 60 krieger, full epic mit ashkandi) auf dem dorfserver Alleria, Pve für 850€ vertickt bei ebay.
Ein anderer Rang 14 Schurke auf dem gleichen Server nur für 350€ auch ebay...

Gast
2006-03-28, 16:11:01
Hab meinen Account ebenfalls bei eBay verkauft. Transaktion usw hat alles einwandfrei geklappt, jedoch wurde der Account nach Angabend des Käufers nach ca. einem Monat seitens Blizzard stillgelegt.
Wie und warum keine Ahnung, ich würde aufgrund der gemachten Erfahrungen generell von einem Kauf abraten, erst recht wenn es sich um einem hohen Geldbetrag handelt. Von einem Verkauf jedoch nicht. *lacht

Grüße

enjoy
2006-03-28, 16:12:43
Wie immer gilt auch hier: Kommt es raus, wird der Account geschlossen. Ich denke aber, dies sollte mittlerweile hinlänglich bekannt sein. Inwiefern Du dann vom Käufer für die Schliessung des Accounts verantwortlich gemacht wirst, weiss keiner.

Der Käufer braucht mit seinem LVL 60 + epic equip nur mal in einer Hauptstadt nach dem Weg zur Bank fragen ... ;)

Das ist einem Freund auch passiert, der seinen Account bei eBay verkauft hat. Der Account wurde dann erstmal still gelegt. Wenn ich mich recht erinnere, musste er jedoch nur seinen Ausweiß kopieren/einscannen und ihnen zusenden. Wahrscheinlich als Nachweis, dass es noch sein Account ist. Danach war der Account auf jeden fall wieder frei.

Ist sicher über 6 Monate her, inwiefern Blizz sein vorgehen in dem Belangen geändert hat, weiss ich leider nicht.

haferflocken
2006-03-28, 20:10:39
frage: kann man RECHTLICH vom käufer belangt werden wenn der acc von blizz nach dem kauf geschlossen wird? oder is das käufer risiko?

Oggi
2006-03-29, 00:22:19
frage: kann man RECHTLICH vom käufer belangt werden wenn der acc von blizz nach dem kauf geschlossen wird? oder is das käufer risiko?

Ich würd mal grob auf eigenes Risiko tippen, der Spielinhalt ist schliesslich Blizz Eigentum, wenn der Acc gesperrt wurde hast du imo kein Recht den Verkäufer in irgend einer Weise anzuprangern.

Raff
2006-03-29, 01:00:08
Irgendwie ist die Regelung von Blizzard eine riesen Frechheit. Sofern man keine Böcke mehr auf das Spiel hat, ist es vollkommen wertlos. Damit verliert man nicht nur sein käuflich erworbenes Eigentum, sondern auch Blizzard kann sich nicht mehr über satte 13 €uronen monatlich freuen. Ich frage mich, wer von beiden mehr Schaden hat. :|

MfG,
Raff

sei laut
2006-03-29, 01:19:52
Irgendwie ist die Regelung von Blizzard eine riesen Frechheit. Sofern man keine Böcke mehr auf das Spiel hat, ist es vollkommen wertlos. Damit verliert man nicht nur sein käuflich erworbenes Eigentum, sondern auch Blizzard kann sich nicht mehr über satte 13 €uronen monatlich freuen. Ich frage mich, wer von beiden mehr Schaden hat. :|

MfG,
Raff

Wills jemand unbedingt haben, zahlt er auch 40€ - Freimonat als Anschaffungskosten.
Und außerdem denkt sich wohl Blizzard, hat so der Ex Spieler noch die Möglichkeit, zurückzukehren. Ob das der Realität entspricht, ist ne andere Sache. :D

Edit: Trotzdem find ichs nicht ok, doch hey, sie verhalten sich wie alle großen Firmen, die was verkaufen wollen.

Kai
2006-03-29, 01:41:58
Damit verliert man nicht nur sein käuflich erworbenes Eigentum

Meinst Du jetzt die Verpackung? Der Rest kann nämlich käuflich nicht erworben werden... was Du erwirbst ist lediglich eine Nutzungslizenz, genau wie bei allen anderen Spielen auch.

Raff
2006-03-29, 01:43:23
Wie bei anderen Spielen auch? Also mein F.E.A.R. gehört mir "vollständig", das könnte ich für 30 € weiterverkaufen, ohne Haue vom Hersteller zu bekommen. ;)

MfG,
Raff

Kai
2006-03-29, 02:05:56
Wie bei anderen Spielen auch? Also mein F.E.A.R. gehört mir "vollständig", das könnte ich für 30 € weiterverkaufen, ohne Haue vom Hersteller zu bekommen. ;)

MfG,
Raff

Du kannst den Datenträger von F.E.A.R weiterverkaufen. Das Spiel selbst bleibt weiterhin geistiges Eigentum von Vivendi Universal. Du kannst auch Deine WoW-cd's ohne irgendwelche Probleme verkaufen oder verschenken. Der Account jedoch ist vertraglich an Dich gebunden.

Hucke
2006-03-29, 07:47:27
Ich wüsst auch mal gern warum Blizzard was gegen den Verkauf der Accounts hat. Obs dran liegt, daß es für High Level so wenig Betätigungsfelder gab? Mittlerweile ist ja ein bischen mehr da, dank Zul'Gurub und Ahn'Qiraij (oder wie sich das schreibt) und man langweilt sich als 60er mit Gilde nicht mehr so schnell. Gut, ohne Gilde wird das Leben fad, aber ist ja auch MMRPG.

Andere Spiele dieses Genres tolerieren den Account Verkauf. Schadet ja auch niemandem (mal vom Käufer abgesehen, der quasi andere Leute dafür bezahlt hat, daß sie das Spiel für ihn spielen).

flagg@3D
2006-03-29, 08:21:45
Na dann soll doch Blizz gleich selber 60er und Epic-Item auf einer eigenen Plattform für €uro anbieten, damit noch mehr 60er-Luschen mit einem in der Gruppe sein können, die absolut keinen Plan von der Spielmechanik haben. Das können Sie ja dann mit ihren erworbenen Epic-Items ausgleichen.

Raff
2006-03-29, 09:16:03
Du kannst den Datenträger von F.E.A.R weiterverkaufen. Das Spiel selbst bleibt weiterhin geistiges Eigentum von Vivendi Universal. Du kannst auch Deine WoW-cd's ohne irgendwelche Probleme verkaufen oder verschenken.

Genau so ist das ok. Denn ich kann auch mit dieser Kopie des "geistigen Eigentums" uneingeschränkt zocken.

Der Account jedoch ist vertraglich an Dich gebunden.

Das ist das Problem. Sobald ich nicht mehr abdrücke, kann ich weder spielen noch etwas anderes mit den CDs anfangen als sie an die Wand zu nageln. Denn ohne die Online-Bytes ist das Material praktisch wertlos – im Gegensatz zu 99,99% aller Spiele.

Ändert das mal. :D

MfG,
Raff

[dzp]Viper
2006-03-29, 09:27:20
Hm auf unserem Server rennt ein Jäger namens Aspis rum.. Komplett T2 Equiped und sogut wie jeder weiß, dass der Account schon durch min 2-3 Hände gegangen ist...

Es wird sich schon überall Lustig gemacht wenn er (oder ein neuer Inhaber? X-D ) sich bei irgendwelchen Gilden bewirbt.

Aber gesperrt wurde er noch nicht... :eek:

Gast
2006-03-29, 09:38:10
Wie immer gilt auch hier: Kommt es raus, wird der Account geschlossen. Ich denke aber, dies sollte mittlerweile hinlänglich bekannt sein. Inwiefern Du dann vom Käufer für die Schliessung des Accounts verantwortlich gemacht wirst, weiss keiner.

Der Käufer braucht mit seinem LVL 60 + epic equip nur mal in einer Hauptstadt nach dem Weg zur Bank fragen ... ;)
Warum eigentlich? Ich spiele kein WoW und finde es auch blöd dafür zu bezahlen, dass ein anderer den Spielspaß mit dem Char hatte. Blizzard kann es doch eigentlich egal sein wer die monatlichen Gebühren abdrückt.

deekey777
2006-03-29, 09:57:04
Meinst Du jetzt die Verpackung? Der Rest kann nämlich käuflich nicht erworben werden... was Du erwirbst ist lediglich eine Nutzungslizenz, genau wie bei allen anderen Spielen auch.

Man kann den Datenträger verkaufen und so die Nutzungslizenz an den Käufer abgeben - oder steht in jedem Laden ein Vertreter/Mitarbeiter von VUG/Blizzard, mit dem man persönlich den Lizenzvertrag abschließt? ;)
€: Eine Nutzungslizenz erwirbt man nicht, da kein Nutzungsvertrag im Augenblick, in dem der Kaufvertrag abgeschlossen wird, zustande kommt. Höchstens eine Berechtigung zum Nutzen des Programms.
Der Rest fällt unter die Privatautonomie, so kann auch Blizzard bestimmen, dass das Account nicht weiterverkauft werden darf. "Nichtverkaufendürfen"-Klauseln sind normal.

Gast
2006-03-29, 10:11:33
Soweit mir bekannt haben wir in Deutschland ein Gesetz das verlangt das einem alle Vertragsklauseln vorm Kauf eines Produktes offen liegen müssen!
Dies ist bei keinerlei Software der Fall ergo sind alle diese Verträge anfechtbar oder gar nichtig ;)

Asaraki
2006-03-29, 10:54:46
Ja, das stimmt schon... nur darfst du dann auch nicht zocken, sondern nur dein Geld zurückverlangen ;)

[dzp]Viper
2006-03-29, 10:58:02
Ja, das stimmt schon... nur darfst du dann auch nicht zocken, sondern nur dein Geld zurückverlangen ;)

bingo - denn vor dem Zocken musst du ingame dem ganzen Vertragswirrwar zustimmen ;) (das ganze zeug was man immer runterscrollt und nicht liest und dann "einverstanden" klickt X-D )

Asaraki
2006-03-29, 11:32:50
Da beschweren sich Leute, dass Verträge, die sie nicht durchlesen, Zeugs enthalten, was ihnen nicht gefällt ;-)

Ich finds ok, dass die Accounts nicht verkauft werden dürfen. Es ist ein Spiel und wer da gleich mit T2-Equip einsteigen will, der soll sich besser MegaTetris2006 kaufen. Da ist der Anspruch dann nämlich um Lägen grösser :P

flagg@3D
2006-03-29, 11:41:59
Ich finds ok, dass die Accounts nicht verkauft werden dürfen. Es ist ein Spiel und wer da gleich mit T2-Equip einsteigen will, der soll sich besser MegaTetris2006 kaufen. Da ist der Anspruch dann nämlich um Lägen grösser :P

/signed

fizzo
2006-03-29, 12:06:08
und was spricht dagegen seinen char zu loeschen und dann sein account zu verkaufen?

so habe ich es bei guild wars gemacht und habe 75% des kaufpreises wieder zurueckbekommen. :)

ich spiele zwar schon seit ende oktober nicht mehr. "mein" char (komplett episch) steht jedoch immer noch im dienste der gilde (rezepte-transmutieren). die kosten uebernimmt ein "goenner" ;) da er jetzt immer weniger gebraucht wird, frage ich mich ob ich ihn loeschen und das account verkaufen soll....

Gast
2006-03-29, 12:13:30
Ja, das stimmt schon... nur darfst du dann auch nicht zocken, sondern nur dein Geld zurückverlangen ;)Najo aber zeig mir einen laden der ne offene packung zurück will ;)

Gast
2006-03-29, 12:17:24
Viper']bingo - denn vor dem Zocken musst du ingame dem ganzen Vertragswirrwar zustimmen ;) (das ganze zeug was man immer runterscrollt und nicht liest und dann "einverstanden" klickt X-D )
Darum verlangt diese Gesetz ja die Vertragsbedingungen VOR dem Kauf zugänglich zu machen!


VOR bedeutet vor der instalation ersichtlich nicht nach während oder bei ;)

Asaraki
2006-03-29, 12:22:55
Darum verlangt diese Gesetz ja die Vertragsbedingungen VOR dem Kauf zugänglich zu machen!


VOR bedeutet vor der instalation ersichtlich nicht nach während oder bei ;)

Und genau darum kriegst du auch das Geld zurück... *gähn*... einfach in den Laden marschieren und sagen, dass die EULA deine Mama beleidigt hat... oder so...

Solarfan
2006-03-29, 12:40:16
Dein Account darfst du nicht verkaufen, da gibt es kein Wenn und Aber und auch Deutsches Recht hilft da nicht weiter. WoW besteht im Prinzip aus 2 Teilen:

1) Dem Spiel an sich. Diesen Teil hast du käuflich erworben, gemäß Deutschem Recht darfst du es beliebig weiterverkaufen, jegliche Einschränkungen seitens Blizzards dazu wären nichtig.

2) Deinen Spieleaccount. Diesen hast du nicht käuflich erworben sondern bist einen Dienstleistungsvertrag mit Blizzard eingegangen. In Dienstleistungsverträgen dürfen - im Gegensatz zu Kaufverträgen - sehr wohl nachträglich die Vertragsbedingungen geändert werden (in diesem Fall steht dir praktisch immer ein Sonderkündigungsrecht zu) ; ebenso ist es in solchen Verträgen möglich die Übertragbarkeit der Leistung auszuschließen. Genau das hat Blizz getan, genau das steht in den Vertragsbedingungen drin die man - zum Beispiel heute wieder - absegnet.

frage: kann man RECHTLICH vom käufer belangt werden wenn der acc von blizz nach dem kauf geschlossen wird? oder is das käufer risiko?

Mit ziemlicher Sicherheit kriegt dich der Käufer deines Accounts dran. Es war dir (Als Verkäufer) beim Vertragsabschluß bekannt, das du eine Sache anbietest an die sich zwar momentan in deinem Besitz befindet, jedoch nicht übertragbar ist. Das allermindeste wäre nun das du explizit auf diesen Mangel hinweißt, unterläßt du dies, ist der Kaufvertrag nichtig, denn du lieferst eine Ware die nicht dem vereinbarten Vertragsgegenstand entspricht.

Solarfan
2006-03-29, 12:42:54
Und genau darum kriegst du auch das Geld zurück... *gähn*... einfach in den Laden marschieren und sagen, dass die EULA deine Mama beleidigt hat... oder so...

So weit die Theorie ...... In der Praxis - viel Spaß dabei ....

Wie immer - Recht haben und Recht bekommen sind 2 ganz verschiedene Dinge.

Börk
2006-03-29, 12:53:12
Da beschweren sich Leute, dass Verträge, die sie nicht durchlesen, Zeugs enthalten, was ihnen nicht gefällt ;-)

Ich finds ok, dass die Accounts nicht verkauft werden dürfen. Es ist ein Spiel und wer da gleich mit T2-Equip einsteigen will, der soll sich besser MegaTetris2006 kaufen. Da ist der Anspruch dann nämlich um Lägen grösser :P
Verträge, die in Deutschland keine rechtliche Gültigkeit haben, da man ihnen erst nach dem Kauf zustimmen kann und sie nach dem Erwerb gar noh geändert werden können :)

EDIT: Ah, bin ja nciht der erste der das schreibt... :(

deekey777
2006-03-29, 13:29:27
Dein Account darfst du nicht verkaufen, da gibt es kein Wenn und Aber und auch Deutsches Recht hilft da nicht weiter. WoW besteht im Prinzip aus 2 Teilen:
Den Datenträger nicht vergessen. ;)

1) Dem Spiel an sich. Diesen Teil hast du käuflich erworben, gemäß Deutschem Recht darfst du es beliebig weiterverkaufen, jegliche Einschränkungen seitens Blizzards dazu wären nichtig.
Genau. Eher VUG, denn sie sind der Publisher.

2) Deinem Spieleaccount. Diesen hast du nicht käuflich erworben, sondern bist einen Dienstleistungsvertrag mit Blizzard eingegangen. In Dienstleistungsverträgen dürfen - im Gegensatz zu Kaufverträgen - sehr wohl nachträglich die Vertragsbedingungen geändert werden (in diesem Fall steht dir praktisch immer ein Sonderkündigungsrecht zu); ebenso ist es in solchen Verträgen möglich die Übertragbarkeit der Leistung auszuschließen. Genau das hat Blizz getan, genau das steht in den Vertragsbedingungen drin die man - zum Beispiel heute wieder - absegnet.

Genau.

Mit ziemlicher Sicherheit kriegt dich der Käufer deines Accounts dran. Es war dir (als Verkäufer) beim Vertragsabschluß bekannt, das du eine Sache anbietest an die sich zwar momentan in deinem Besitz befindet, jedoch nicht übertragbar ist. Das allermindeste wäre nun das du explizit auf diesen Mangel hinweist, unterläßt du dies, ist der Kaufvertrag nichtig, denn du lieferst eine Ware die nicht dem vereinbarten Vertragsgegenstand entspricht.
Der Kaufvertrag ist nicht nichtig, sondern da besteht ein (Rechts-)Mangel, da die Ware nicht frei von Rechten anderen ist. Also kommen entweder Rechte aus der Mangelhaftung (§§ 437ff&Co BGB) in Betracht (oder vor dem Gefahrenübergang das allg. Leistungsstörungsrecht) oder gleich das Leistungsstörungsrecht. Es ist nicht ganz klar, ob die Unterlassung der Auskunft durch den Verkäufer zum allgemeinen Leistungsstörungsrecht gehört oder schon zum Kaufrecht. Ob ein Käufer, der einen Vertrag zu seinem Vorteil abschließt, sich vorher informieren soll, ist auch nicht ganz klar. Klar ist aber, dass der Verkäufer dazu verpflichtet ist.
Die andere Frage ist, ob der Verkäufer eines WoW-Accounts garantieren muss, dass das Account nach dem Verkauf funktionstüchtig bleibt. Hier kann man sagen: "Nein, muss er nicht."

Da oben steht absoluter Quatsch, und keiner regt sich auf?
Der Verkauf eines WoW-Accounts ist gar nicht möglich, weil das überhaupt kein Verkauf sein kann. Unser liebes BGB meint in seinem § 433, dass der Verkäufer dem Käufer das Eigentum an der Kaufsache verschaffen soll, aber das Account ist ja nicht das Eigentum des WoW-Spielers, sondern Blizzard ist der Eigentümer. Und das steht im Nutzvertrag des WoW-Accounts. Der Kaufvertrag im eigentlichen Sinne ist also unmöglich bzw. nicht erfühlbar, da so oder so der Käufer kein Eigentum erwerben kann.

Was in Betracht kommt, wäre ein Übernahmevertrag, welcher eine Art ein Dreiecksvertrag ist und so die Zustimmung von Blizzard, dass das Account von dem alten Nutzer an den neuen Nutzer übergeben werden und das Account von dem neuen Nutzer übernommen werden darf und als neuer Nutzer dieses Accounts akzeptiert wird. Beides hat Blizzard in seinen AGB ausgeschlossen.

aths
2006-03-29, 17:26:24
Wie immer gilt auch hier: Kommt es raus, wird der Account geschlossen. Ich denke aber, dies sollte mittlerweile hinlänglich bekannt sein. Inwiefern Du dann vom Käufer für die Schliessung des Accounts verantwortlich gemacht wirst, weiss keiner.

Der Käufer braucht mit seinem LVL 60 + epic equip nur mal in einer Hauptstadt nach dem Weg zur Bank fragen ... ;)"Schließung" mit ß, bitte.

Ob Blizzards Praxis überhaupt rechtlich in Ordnung ist, halte ich für zweifelhaft. Verkauft man Account+CD, sollte das möglich sein. Ob nun mit oder ohne Blizzards Segen. Nur müsste da ein Spieler erst mal einen Prozess führen und gewinnen.

deekey777
2006-03-29, 23:27:38
"Schließung" mit ß, bitte.
Schenk Kai eine deutsche Tastatur.
"
Ob Blizzards Praxis überhaupt rechtlich in Ordnung ist, halte ich für zweifelhaft. Verkauft man Account+CD, sollte das möglich sein. Ob nun mit oder ohne Blizzards Segen. Nur müsste da ein Spieler erst mal einen Prozess führen und gewinnen.
Und wie soll der Spieler seine Klage begründen? Es gibt keinen Lizenzvertrag für das Spiel selbst, sondern die Berechtigung zur Nutzung des Computerprogramms ohne ausdrückliche Zustimmung des Lizenzgebers/Urhebers (VUG). Die Nutzung des Accounts hat wiederum mit dem Computerprogramm an sich nichts zu tun, denn es ist ein ganz anderer Vertrag, ein Dienstleistungsvertrag oder eine Sonderform. Um ein Account einzurichten, muss der Nutzer den AGB von Blizzard zustimmen. Und da steht ausdrücklich, dass das Account nicht veräußert werden darf.

Aber: Warum kauft jemand WoW? Bestimmt nicht, um das Tutorial oder, was weiß ich, zu spielen.

aths
2006-03-30, 09:29:43
Schenk Kai eine deutsche Tastatur.An das ß kommt man auch anders ran. Außerdem nutzt er Umlaute, wird also wohl eine deutsche Tastatur haben. Bitte erst mal sowas prüfen ehe man davon ausgeht, dass er kein deutsches Tastaturlayout hätte.

Und wie soll der Spieler seine Klage begründen? Es gibt keinen Lizenzvertrag für das Spiel selbst, sondern die Berechtigung zur Nutzung des Computerprogramms ohne ausdrückliche Zustimmung des Lizenzgebers/Urhebers (VUG). Die Nutzung des Accounts hat wiederum mit dem Computerprogramm an sich nichts zu tun, denn es ist ein ganz anderer Vertrag, ein Dienstleistungsvertrag oder eine Sonderform. Um ein Account einzurichten, muss der Nutzer den AGB von Blizzard zustimmen. Und da steht ausdrücklich, dass das Account nicht veräußert werden darf.

Aber: Warum kauft jemand WoW? Bestimmt nicht, um das Tutorial oder, was weiß ich, zu spielen.Man kauft WoW, um den WoW-Account zu nutzen. Verkauft man WoW weiter, dann bitte auch mit Account. Die einzig offene Frage ist da imo, ob man die Chars mitverkaufen darf oder ob die gelöscht werden müssen. Blizzard könnte in der Accountverwaltung eine Übertragungsfunktion einbauen, die dann gleich die Chars löscht.

PatTheMav
2006-03-30, 11:00:53
Wird denn nicht bei der Registrierung eines neuen Accounts der CD-Key auf diesen mit festgelegt? Ich kann mich z.B. erinnern, daß Joint Operations auf nen Kopierschutz und den Zwang, die CD im Laufwerk zu behalten, verzichtet hat, da man nur mit einem Account und dazugehörigem gültigen CD-Key zocken konnte.

Wenn du nun deinen CD-Key deinem WoW-Account zuordnest, könnte es durchaus sein, daß der Käufer deiner WoW-Packung das Game so oder so nicht zocken können wird, da der CD-Key dieser Packung auf deinen Account limitiert ist - ergo nur ein Verkauf von Key/Packung und dazugehörigem Account ein "gerechter" Handel wäre.

msilver
2006-03-30, 11:09:40
a: blizzard will eben verpackungen verkaufen, da hier auch noch gutes geld zu machen ist. jemand der es gebraucht kauft zahlt zwar die monatlichen kosten, aber ich möchte nicht wissen, was blizzard durch solche verkäufe an miese macht. sicher, andere firmen haben das selber problem, aber ich kann es verstehen.

b: blizzard möchte eben ganz einfach nicht, dass ein anfänger nen lv60 char kaufen kann und somit den spielspass für andere zocker drückt. man stelle sich das mal vor. nen anfänger macht einen fertig, nur weil er nicht klar kommt mit dem spiel. das man leider nicht mal seinen acc verkaufen kann, auch wenn man schon alles an chars gelöscht hat fälllt dann wohl unter punkt a.

mfg
msilver

aths
2006-03-31, 11:14:26
a: blizzard will eben verpackungen verkaufen, da hier auch noch gutes geld zu machen ist. jemand der es gebraucht kauft zahlt zwar die monatlichen kosten, aber ich möchte nicht wissen, was blizzard durch solche verkäufe an miese macht. sicher, andere firmen haben das selber problem, aber ich kann es verstehen.

b: blizzard möchte eben ganz einfach nicht, dass ein anfänger nen lv60 char kaufen kann und somit den spielspass für andere zocker drückt. man stelle sich das mal vor. nen anfänger macht einen fertig, nur weil er nicht klar kommt mit dem spiel. das man leider nicht mal seinen acc verkaufen kann, auch wenn man schon alles an chars gelöscht hat fälllt dann wohl unter punkt a.

mfg
msilverWas Blizzard will … berechtigt sie nicht, Knebelverträge aufzusetzen. Das Char-Übertragungsproblem könnte wie gesagt gelöst werden, wenn Blizzard eine Account-Übertragungsfunktion anbieten würde (auch mit Passwort-Wechsel) welche die Chars des Accounts löscht.