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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mahnbrief vom Anwalt


Craig
2006-03-30, 23:00:23
Moin moin!

hatte ab und an Nummern von Arcor vorgewählt beim Telefonieren. So weit so gut. Nun, manchmal war ich etwas säumig beim Zahlen, habe erst ne Mahnung bekommen, danach aber immer bezahlt bei der Telekom. Das Problem: Es kam eine externe Mahnung von Arcor. Was mich aber nicht störte, da ich zu dieser Zeit schon den Betrag an die Telekom überwiesen hatte.

Irgendwann kam noch eine Mahnung von Arcor. Ich ignorierte sie ebenfalls, da der Betrag ja an die Telekom ging. Nun, 4 Monate später kam ein Brief von einem Inkasso-Unternehmen mit 10 € Aufschlag. Insgesamt also 20€ nun. Ich versuchte Arcor davon zu überzeugen, dass ich schon bezahlt hatte, aber niemand fühlte sich dafür zuständig. Das war mir dann zu doof und ich unternahm erstmal aus Prinzip nichts.

Nun kam ein anwaltliches Mahnschreiben mit 28€ Gebühr, sodass die Rechnung nun über 50€ schon beträgt und der Fall 7 Monate zurückliegt.

Die Rechnung von damals kann ich auch nicht mehr auffinden. Kann man ein amtsgerichtliches Mahnverfahren wirklich wg. 9,81€ durchsetzen? Zumal diese bezahlt sind. Wo mir aber ohne Rechnung nun ein wenig die Hände gebunden sind.

Mumins
2006-03-30, 23:08:43
Moin moin!

hatte ab und an Nummern von Arcor vorgewählt beim Telefonieren. So weit so gut. Nun, manchmal war ich etwas säumig beim Zahlen, habe erst ne Mahnung bekommen, danach aber immer bezahlt bei der Telekom. Das Problem: Es kam eine externe Mahnung von Arcor. Was mich aber nicht störte, da ich zu dieser Zeit schon den Betrag an die Telekom überwiesen hatte.

Irgendwann kam noch eine Mahnung von Arcor. Ich ignorierte sie ebenfalls, da der Betrag ja an die Telekom ging. Nun, 4 Monate später kam ein Brief von einem Inkasso-Unternehmen mit 10 € Aufschlag. Insgesamt also 20€ nun. Ich versuchte Arcor davon zu überzeugen, dass ich schon bezahlt hatte, aber niemand fühlte sich dafür zuständig. Das war mir dann zu doof und ich unternahm erstmal aus Prinzip nichts.

Nun kam ein anwaltliches Mahnschreiben mit 28€ Gebühr, sodass die Rechnung nun über 50€ schon beträgt und der Fall 7 Monate zurückliegt.

Die Rechnung von damals kann ich auch nicht mehr auffinden. Kann man ein amtsgerichtliches Mahnverfahren wirklich wg. 9,81€ durchsetzen? Zumal diese bezahlt sind. Wo mir aber ohne Rechnung nun ein wenig die Hände gebunden sind.

Man kann wegen der paar Kröten nen Mahnbescheid veranlassen. Du hast ja sicherlich noch den Kontoauszug, ne Kopie der Rechnung dürftest von der Telekom bekommen. Sollte ein gelber Brief vom Gericht kommen Widerspruch einlegen.

Thowe
2006-03-30, 23:08:49
Ich habs mal in passendere OT Forum geschoben, was nun die Sache angeht, so würde ich den Anwalt schreiben, dass der Betrag längst an die Telekom bezahlt wurde und somit diese der Ansprechpartner für Arcor wären. Was ja auch vermutlich schlüssig ist, da du noch Telefon hast. Du diesen Umstand schon oftmals der Firma Arcor versucht hast zu vermiteln, diese aber scheinbar nicht verstanden haben, dass die Summe bereits bezahl wurde.

Eine Rechnung brauchst du eher nicht, eine Zahlungsbeleg ist da hilfreicher. Hier könntest du per Kopie belegen, das die Rechnung an die Telekom gezahlt wurde.

Zaffi
2006-03-30, 23:09:17
Irgendwann kam noch eine Mahnung von Arcor. Ich ignorierte sie ebenfalls, da der Betrag ja an die Telekom ging.

Solche Sache zu ignorieren ist immer übel, wenn die erstmal ein Mahnverfahren durchgesetzt haben spielt es schon fast keine Rolle mehr ob du jemals gezahlt hast oder nicht

Bezahle jetzt, die Summe ist ein Witz dafür das es vom Anwalt kommt, also spar dir den Ärger und schau lieber in den Spiegel, da siehst du dann einen Dummkopf

darph
2006-03-30, 23:11:51
Bösen Brief schreiben, die sollten sich das von der Telekom holen. Kontoauszug und Rechnungskopie mitschicken. Die Telekom weigere sich, auskunft zu geben, was mit dem Geld passiere (ging mir mal so. Ich wollte dann eine Aufstellung haben, wo mein Geld hin ist. O-Ton: "Das kriegen Sie garantiert nicht.").

Dann war Ruhe. Nie wieder was gehört. Ob die das wirklich von der Telekom geholt haben oder einfach ausgebucht haben, weil sie keine Lust auf Rechtsstreit hatten, weiß ich nicht.

PatkIllA
2006-03-30, 23:20:30
Ich hab mal die Mahngebühren von der Telekom wiederbekommen, weil die es bei der Rechnungsaufteilung verpennt hatten.
Ich hatte die Rechnung gekürzt und entsprechend im Verwendungunszweck eingetragen, aber die haben es dann gleichmäßig an alle verteilt.
Wenn ich bedenke was ich da fürn Aufwand an Telefongesprächen, Briefen usw. hattte, hätte ich besser auf den Betrag verzichten können.

Craig
2006-03-30, 23:50:48
Es ist die Frage, ob ich den Kontoauszug noch finde. In einem Monat ziehe ich sowieso hier weg, einen Nachfolgeauftrag gibt es nicht. Es ist die Frage, ob die mich überhaupt noch länger verfolgen.

Aber die beste Möglichkeit ist wohl wirklich ein "böser Brief" an den Anwalt. Mal sehen, ob er sich davon abschrecken lässt.

Hansea7
2006-03-31, 00:37:36
Ein "böser Brief" an einen Anwalt? :rolleyes:

Der Anwalt sitzt am längeren Hebel, das ist dem recht egal was du reinschreibst. Es interessiert ihn nur ob er seine Forderung durchsetzen kann oder nicht.

Geld bekommt er so oder so.

Erkläre ihm den Sachverhalt und beweise deine Unschuld, denn sonst darfst du irgendwann mit eigenem Anwalt an deiner Seite deine Unschuld beweisen.

Das könnte unter Umständen doppelt teuer werden.

Deswegen such die Rechnung oder versuch eine neue anzufordern, sofern dies möglich ist. Ich denke mal bei der Bank wäre dies auch möglich, musst du mal gucken wie weit du im Online Banking Portal zurückdatieren kannst.

Nimm das aber nicht auf die leichte Schulter...

Craig
2006-03-31, 00:41:50
Das ist genau das Schlimme an diesem Land. Man braucht heutzutage am besten eine eigene Anwaltskanzlei. Dann kann einem nichts mehr passieren und die Anwälte können sich gegenseitig Mahnungen schreiben.

Aber solange eine Mahnung ja nicht per Einschreiben kam, kann ich sie ja "auch einfach nicht erhalten" haben...

Ist zwar nicht die beste Lösung, aber was bleibt einem da noch anderes übrig.

Hansea7
2006-03-31, 00:53:32
Das nächste Mal einfach sofort die Sache klären!!!

Wenn du das jetzt auch auf die leichte Schulter nimmst kann das RICHTIG teuer werden...

Zimzaro
2006-03-31, 08:53:53
Das ist genau das Schlimme an diesem Land. Man braucht heutzutage am besten eine eigene Anwaltskanzlei. Dann kann einem nichts mehr passieren und die Anwälte können sich gegenseitig Mahnungen schreiben.

Aber solange eine Mahnung ja nicht per Einschreiben kam, kann ich sie ja "auch einfach nicht erhalten" haben...

Ist zwar nicht die beste Lösung, aber was bleibt einem da noch anderes übrig.

Immer schön langsam, dann darfst du irgendwann nicht nur das doppelte oder dreifache zahlen (50Euro), sondern einen Anwalt plus Gegenanwalt, das macht dann schon mal schnell 2000-3000 Euro.

Du hast es übrigens begriffen: In diesem Land brauchst du eine Anwalts-Kanzlei, oder, wenigstens eine Rechtschutzversicherung um überhaupt noch ein wenig RECHT zu haben.

Du kannst von deiner Bank, 1 Jahr rückwirkend, gegen eine Extragebühr (ca. 20 Euro) alle Kontoauszüge NEU bekommen.

Und jetzt nicht mehr laaangsam, das ganze könnte zu einem persöhnlichen Drama für dich werden, das mit einem Gerichtsvollzieher vor deiner Tür enden kann.

P.S: zur "Mahnung ohne Einschreiben" und du willst nicht reagiern: Yo, einfach nicht reagieren, das nächste mal kommt die Mahnung per Einschreiben, die Gebühren fürs Einschreiben und die Bearbeitungsgebühren vom Rechtsanwalt zahlst dann Du.

P.S2. Kontoauszüge gehören mindestens ein Jahr aufbewahrt. Wobei ich dir 3 Jahre empfehle. Wichtige Überweisungen kannst du sepperat (Haus/Auto etc. auf jedem Fall noch länger aufbewahren).

Zaffi
2006-03-31, 09:03:34
Du hast es übrigens begriffen: In diesem Land brauchst du eine Anwalts-Kanzlei, oder, wenigstens eine Rechtschutzversicherung um überhaupt noch ein wenig RECHT zu haben.


Falsch ! Die brauchst du nur um Recht zu bekommen denn zwischen Recht haben und Recht bekommen ist ein großer Unterschied....

Gerade in der Forderungsbeitreibung gibt es ganz üble Fallen, ignorieren von Mahnungen ist da keine Hilfe, schau mal hier rein: http://forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=9 vielleicht findest du da was...

Zimzaro
2006-03-31, 09:05:14
Falsch ! Die brauchst du nur um Recht zu bekommen denn zwischen Recht haben und Recht bekommen ist ein großer Unterschied....

Gerade in der Forderungsbeitreibung gibt es ganz üble Fallen, ignorieren von Mahnungen ist da keine Hilfe, schau mal hier rein: http://forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=9 vielleicht findest du da was...
Recht bekommen, stimmt ;)

darph
2006-03-31, 09:34:44
Ein "böser Brief" an einen Anwalt? :rolleyes:
Die Telekom schreibt auf ihre Mahnungen drauf, daß der Fremdanbieter auf der Mahnung nicht mehr vermerkt sei, wenn man aber dennoch den vollen Betrag überweise, werde man das entsprechend weiter leiten.

Ergo: Die Telekom hat das Geld. Das muß man latürnich nachweisen können.

Wenn er 'ne Rechtsschutzversicherung soll den Breif hat der eigene Anwalt schreiben.

josefYY
2006-03-31, 09:52:41
Also ich weiss nicht wie das bei anderen Banken ist. Aber bei meiner (Dresdner Bank) kann ich Online sämtliche Ein- und Ausgänge der letzten paar Jahre anschauen und ausdrucken. Das geht bei dir womöglich auch. Falls nicht geh mal in die Filiale und frag dort mal nach. Es gibt gesetztliche vorgeschriebene Haltefristen für solche Daten. Sprich: die Bank muss solche Daten für ein paar Jahre aufbewahren.
Es ist die Frage, ob ich den Kontoauszug noch finde. In einem Monat ziehe ich sowieso hier weg, einen Nachfolgeauftrag gibt es nicht. Es ist die Frage, ob die mich überhaupt noch länger verfolgen.

Aber die beste Möglichkeit ist wohl wirklich ein "böser Brief" an den Anwalt. Mal sehen, ob er sich davon abschrecken lässt.

Stormtrooper
2006-03-31, 10:24:22
Tja ... da hast du das Problem ...
Die Telekom mahnt nicht mehr ab für Fremdanbieter ...
Bei der ersten Mahnung war sicher nur noch der Rechnungsbetrag der Telekom vermerkt, die Telekom gibt an den Fremdanbieter weiter das er nicht gezahlt hat und dann mahnt der Fremdanbieter selber ab.
Also liegt der Schwarze Peter klar bei dir ...
Naja viel Spaß wenn der Kuckuck kommt.

Mumins
2006-03-31, 11:09:45
Tja ... da hast du das Problem ...
Die Telekom mahnt nicht mehr ab für Fremdanbieter ...
Bei der ersten Mahnung war sicher nur noch der Rechnungsbetrag der Telekom vermerkt, die Telekom gibt an den Fremdanbieter weiter das er nicht gezahlt hat und dann mahnt der Fremdanbieter selber ab.
Also liegt der Schwarze Peter klar bei dir ...
Naja viel Spaß wenn der Kuckuck kommt.

Überweist man aber trotzdem den ganzen Betrag der Telekom wird das Geld weitergegeben.
Den ganzen Käse von Inkassobüros kannste ignorieren. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt in vollem Umfang Widerspruch einlegen. Sollte dann ein Termin angesetzt werden bringste die Unterlagen vor und kannst nachweisen schon bezahlt zu haben.

Stormtrooper
2006-03-31, 11:28:02
Nun, manchmal war ich etwas säumig beim Zahlen, habe erst ne Mahnung bekommen, danach aber immer bezahlt bei der Telekom.

Welchen Betrag hast du bezahlt?
Den von der Original Rechnung oder den von der Mahnrechnung?
Solltest du nur die Mahnrechnung beglichen haben, hast du Pech gehabt.

Marc-
2006-03-31, 13:48:26
Tja ... da hast du das Problem ...
Die Telekom mahnt nicht mehr ab für Fremdanbieter ...
Bei der ersten Mahnung war sicher nur noch der Rechnungsbetrag der Telekom vermerkt, die Telekom gibt an den Fremdanbieter weiter das er nicht gezahlt hat und dann mahnt der Fremdanbieter selber ab.
Also liegt der Schwarze Peter klar bei dir ...
Naja viel Spaß wenn der Kuckuck kommt.

Korrekt. die telekom ist nicht mehr dazu verpflichtet auf ihre kosten fremdinkasso zu betreiben.
Du hast deine telekom rechnung (mit den ausgewiesenen fremdleistungen, die für die TKom durchlaufende posten sind, nicht oder viel zu spät beglichen.
Die Telekom hat dies arcor mitgeteilt da sie nicht für ihre kunden in vorleitsung geht. Damit hat sie auch den einzug abgelehnt (steht im übrigen auch in den vertraegen der t-kom).
Damit ist der ursprüngliche forderungssteller wieder anspruchsberechtigt gegenüber dir.
Es ist vollkommen belanglos ob du den betrag an die tkom überwiesen hast oder nicht, was dein problem mit arcor angeht.
Fakt ist: dein vertragspartner ist arcor und nicht die t kom in diesem falle.

Damit stehen verschiedene Dinge fest (und da kannste gegen klage oder vor die wand laufen... das ist eben so).
1. Die Abgabe ans inkasso und die damit verbundenen Kosten sind rechtens.
Denn du bist im verzug gegenüber arcor, und somit bist du für die entstehenden kosten zuständig.
2. Du hast offensichtlich die mahnungen und hinweise ignoriert, du haettest ja die möglichkeit gehabt zu widersprechen etc, war dir zuviel... also dein problem.
3. Geh davon aus, wenn du dich weiter verweigerst, nicht zahlst oder gar nicht reagierst, wird ein mahnverfahren durchgeführt, das entweder zu einem vollstreckungsbescheid führt, der von einem GV im zweifelsfalle durch hausbesuch, taschenpfändung, lohnpfändung, Kontenpfändung etc beigetrieben wird (dabei ist es vollkommen egal wie hoch die summe ist), wofür du jeweils alle anfallenden kosten trägst, oder bei widerspruch deinerseits zu einem gerichtsverfahren, was du verlieren wirst und widerum mit einem titel endet, wobei du wiederum alle kosten zu tragen hast.
4. Du MUSST zahlen, was dir freisteht, ist wenn du der meinung bist, zuviel an die TKom bezahlt zu haben (was du natürlich mittels belegen nachweisen muesstest), kannst du diese um erstattung oder verrechnung bitten... wobei ich mir nicht sicher bin, das dies nicht bereits geschehen ist, so wie du redest glaub ich kaum, das du dir rechnungen etc wirklich genau ansiehst bzw länger anschaust als ein stueck klopapier bevor dus benutzt.
So ist nunmal die grausame realität.

Argo Zero
2006-03-31, 14:49:00
Er sagte ja bereits, dass er die Telekom Rechnung bezahlt hat.
Die Buchen ja in der Regel automatisch den Betrag der Rechnung ab.

Marc-
2006-03-31, 14:53:15
Er sagte ja bereits, dass er die Telekom Rechnung bezahlt hat.
Die Buchen ja in der Regel automatisch den Betrag der Rechnung ab.
Wo sagte er dass?
Hat er einen beleg?
Abbuchen werden sie wohl kaum (erfolgreich) sonst wäre er wohl kaum bei der TKom in zahlungsverzug gewesen
Wenn die Tkom rechnung NICHT fristgerecht bezahlt wird, führt die tkom das firmenfremde inkasso NICHT weiter... d.h. wenn du später bezahlst wird das geld NICHT weitergeleitet.

Argo Zero
2006-03-31, 15:00:19
Wo sagte er dass?
Hat er einen beleg?
Abbuchen werden sie wohl kaum (erfolgreich) sonst wäre er wohl kaum bei der TKom in zahlungsverzug gewesen
Wenn die Tkom rechnung NICHT fristgerecht bezahlt wird, führt die tkom das firmenfremde inkasso NICHT weiter... d.h. wenn du später bezahlst wird das geld NICHT weitergeleitet.

Schaust du:
[...]Was mich aber nicht störte, da ich zu dieser Zeit schon den Betrag an die Telekom überwiesen hatte.

Die Tkom hat vielleicht geschlampt und vergessen Arcor die Kohle rüber zu schieben.

Marc-
2006-03-31, 15:28:32
Schaust du:


Die Tkom hat vielleicht geschlampt und vergessen Arcor die Kohle rüber zu schieben.

nö.
das war in dem moment erledigt zu dem er sich bei der TKom im zahlungsverzug befand. Danach leitet die TKom nix mehr weiter sondern teilt dem drittanbieter mit das er das inkasso selber betreiben muss.
d.h. er hat u.U. eine überzahlung bei der TKom... wenn sie das nicht inzwischen verrechnet haben... aber an arcor hat er nix bezahlt.
D.h: unter umständen bekommt er die 9 euro von der TKom zurück, aber die zahlung an arcor und sämtliche nebenkosten muss er zahlen. Zu recht.

Ausserdem: liest du dir durch wie das abgelaufen ist und wie sehr ihn das ganze gejuckt hat, ist wohl mehr als deutlich WER geschlampt hat...

Selbst WENN es die telekom verschuldet haette, wärs SEINE aufgabe gewesen spätestens nach dem ersten mahnschreiben zu reagieren und festzustellen was wie gelaufen ist.

Argo Zero
2006-03-31, 15:38:38
nö.
das war in dem moment erledigt zu dem er sich bei der TKom im zahlungsverzug befand. Danach leitet die TKom nix mehr weiter sondern teilt dem drittanbieter mit das er das inkasso selber betreiben muss.
d.h. er hat u.U. eine überzahlung bei der TKom... wenn sie das nicht inzwischen verrechnet haben... aber an arcor hat er nix bezahlt.
D.h: unter umständen bekommt er die 9 euro von der TKom zurück, aber die zahlung an arcor und sämtliche nebenkosten muss er zahlen. Zu recht.

Ausserdem: liest du dir durch wie das abgelaufen ist und wie sehr ihn das ganze gejuckt hat, ist wohl mehr als deutlich WER geschlampt hat...

Selbst WENN es die telekom verschuldet haette, wärs SEINE aufgabe gewesen spätestens nach dem ersten mahnschreiben zu reagieren und festzustellen was wie gelaufen ist.

Die Arcor Gebühren landen aber auf der Telekom Rechnung. Warum diese nicht bezahlt sind, obwohl er sagt, die Rechnung sei beglichen, ist mir ein Rätsel.
Deswegen meine Vermutung, dass die Telekom mist gebaut hat und bei Arcor meldet, dass sie nicht bezahlen können o.ä.
Und ja, habe gelesen, wie er mit den Mahnschreiben umgegangen ist.

"Ich versuchte Arcor davon zu überzeugen, dass ich schon bezahlt hatte, aber niemand fühlte sich dafür zuständig. Das war mir dann zu doof und ich unternahm erstmal aus Prinzip nichts."
Da kann ich ihn irgendwo verstehen. Ich hatte mich bei der Telekom ca. 6 Stunden herumgeschlagen, weil mir jeder etwas Anderes erzählen wollte, bis ich den Abteilungsleister wollte.
Aber zugegeben, Craig hat viel zu lange gewartet. Ich hätte nach der ersten Mahnung einen Brief via Einschreiben versendet, was Arcor schonmal zeigt, dass die Person sich nicht vollständig weigert zu zahlen.

P.S. Ich habe gute Augen Marc ;)

Marc-
2006-03-31, 15:49:15
Die Arcor Gebühren landen aber auf der Telekom Rechnung. Warum diese nicht bezahlt sind, obwohl er sagt, die Rechnung sei beglichen, ist mir ein Rätsel.
Deswegen meine Vermutung, dass die Telekom mist gebaut hat und bei Arcor meldet, dass sie nicht bezahlen können o.ä.
Und ja, habe gelesen, wie er mit den Mahnschreiben umgegangen ist.



"Nun, manchmal war ich etwas säumig beim Zahlen, habe erst ne Mahnung bekommen, danach aber immer bezahlt bei der Telekom. Das Problem: Es kam eine externe Mahnung von Arcor. Was mich aber nicht störte, da ich zu dieser Zeit schon den Betrag an die Telekom überwiesen hatte."

Das besagt die Telekom hat keinen mist gebaut.
Die Telekom versucht für Arcor miteinzuziehen. Kommt jemand in verzug, tut die telekom das nicht mehr, sondern realisiert nur ihre eigenen forderungen.
Die fremdforderungen werden quasi ausgebucht und an den eigentümer zurueckgegeben zur weiteren verwendung.
Daher dann die mahnung durch arcor. Nachvollziehbar und stimmig.
Gläubiger war und ist stets arcor... die telekom hat sich lediglich angeboten diese einzuziehen und weiterzuleiten... nachdem dies fehlschlug hat sie die forderung als uneinbringlich zurückgegeben. Gläubiger war jedenfalls zu jedem zeitpunkt arcor... und vertragspartner ebenfalls. Die telekom hat also wenn nur am rande damit zu tun.

Argo Zero
2006-03-31, 16:03:08
Die Stelle habe ich glatt überlesen.
Das ist klar, dass die Telekom nur für ihre Leistungen einfordert.
Ich nahm an, er hat den Gesamtbetrag seiner Rechnung beglichen, was die Leistungen von Arcor beinhaltet.
Hach ja, Bürokratie + Schlampigkeit = Chaos :O

Scoff
2006-03-31, 17:33:43
Also hätte er nach der ersten Telekom Mahnung ein Überweisung an die Telekom und eine Überweisung an Arcor tätigen müssen?

Black-Scorpion
2006-03-31, 17:48:31
Nein, er hätte seine Rechnung nach erhalt zahlen sollen.
Wer erst auf Mahnungen reagiert (oder auch nicht) sollte seine Zahlungsmoral mal gründlich überdenken.

Stormtrooper
2006-03-31, 17:49:06
Also hätte er nach der ersten Telekom Mahnung ein Überweisung an die Telekom und eine Überweisung an Arcor tätigen müssen?

Richtig .. endlich verstehen es immer mehr *gg*

er sagte ja nur das er nach der Mahnung zahlte ...
jetzt wäre interessant welche Rechnung er eben zahlte ...
Die vor der Mahnung oder nur die Rechnung die bei der mahnung dabei ... sollte das der Fall sein trifft ihn die volle Härte zu Recht.

kmf
2006-03-31, 17:53:04
@ Threadersteller! Wenn die Sache vor Gericht geht, wirst du verdonnert. Egal ob schon bezahlt oder nicht und egal an wen. Du mußt einzig und allein den Zahlungsbeleg vorlegen, daß es du raus kommst. Ansonsten kann dir nichts mehr helfen. Das wird dir jeder Richter so sagen und dich außerdem belehren einem sofortigen Anerkenntnis zuzustimmen, damit die Gerichtskosten bloß pauschal berechnet werden. Die Auslagen des Klägers wirst du aber komplett berappen müssen.

Von wegen Umzug und dann kommt nichts mehr. Arcor verfolgt auch Bagatellfälle. Bei uns gibt es eine Meldepflicht. Jeder Anwalt kann bei berechtigtem Anliegen also Nachforschen lassen, wo du abgeblieben bist. Kostet natürlich auch was. Wird zu der Forderung hinzugeschlagen.

Mein guter Rat, falls du ihn überhaupt hören willst - beiß in den saueren Apfel und bezahls. Oder finde den Zahlungsbeleg. :)

Mephisto
2006-03-31, 18:01:13
Die Stelle habe ich glatt überlesen.Du hast es nicht einmal, sondern dreimal überlesen.
Ich hoffe, Du moderierst nicht auf die Weise.

Mumins
2006-03-31, 19:01:46
Die Telekom versucht für Arcor miteinzuziehen. Kommt jemand in verzug, tut die telekom das nicht mehr, sondern realisiert nur ihre eigenen forderungen.

Überweist man den ganzen Betrag trotzdem, leitet die Telekom das Geld aber dennoch weiter. Die Frage ist ob das hier passiert ist. So wie ich das sehe ja.

Marc-
2006-03-31, 21:19:25
Überweist man den ganzen Betrag trotzdem, leitet die Telekom das Geld aber dennoch weiter. Die Frage ist ob das hier passiert ist. So wie ich das sehe ja.

Nein. genau DAS tut sie nicht. Weil die Telekom nicht wie früher als erweitertes inkasso auftritt und auch im zweifel nicht mehr in vorleistung tritt. genau deshalb kam auch die mahnung von arcor.

Mumins
2006-03-31, 21:48:15
Nein. genau DAS tut sie nicht. Weil die Telekom nicht wie früher als erweitertes inkasso auftritt und auch im zweifel nicht mehr in vorleistung tritt. genau deshalb kam auch die mahnung von arcor.

Sicher, denn auf der Telekom Mahnung(die ja nur noch Telekomeinheiten beinhaltet) soll draufstehen, dass man dennoch den Gesamtbetrag überweisen kann und dieser dann weitergeleitet wird.

Marc-
2006-03-31, 22:35:56
Sicher, denn auf der Telekom Mahnung(die ja nur noch Telekomeinheiten beinhaltet) soll draufstehen, dass man dennoch den Gesamtbetrag überweisen kann und dieser dann weitergeleitet wird.
1. was heisst "soll draufstehen"?
2. wie lang nach welcher mahnung wurde bezahlt?
3. es ist anders als es früher mal war.
4. in dem fall der mir bekannt ist stand dies auch nicht drauf.

Stormtrooper
2006-04-01, 08:48:25
Warum äußert sich der Threadstarter nicht mehr dazu was er bezahlt hat?
Hat er jetzt etwa ein schlechtes Gewissen oder wurde ihm die Telefonleitung gekappt. :D

Craig
2006-04-01, 12:37:13
Warum äußert sich der Threadstarter nicht mehr dazu was er bezahlt hat?
Hat er jetzt etwa ein schlechtes Gewissen oder wurde ihm die Telefonleitung gekappt. :D

Ich habe den originalen Betrag von damals bezahlt. Den, der zuerst auf der Rechnung stand. Das hatte ich schon des Öfteren so gemacht.

Und das man nicht immer dazu kommt Rechnungen gleich zu bezahlen (Krankheit, Urlaub etc.) ist wohl noch kein Grund jemanden zu diskreditieren.

Berni
2006-04-01, 12:45:23
Dann mach halt Lastschrifteinzug bei der T-Com...dann kannst dus in Zukunft nicht mehr vergessen.

Craig
2006-04-01, 14:39:43
Dann mach halt Lastschrifteinzug bei der T-Com...dann kannst dus in Zukunft nicht mehr vergessen.


Naja, wäre umständlicher wg. nem Mitbewohner.

Mumins
2006-04-01, 15:25:53
Ich habe den originalen Betrag von damals bezahlt. Den, der zuerst auf der Rechnung stand. Das hatte ich schon des Öfteren so gemacht.

Und das man nicht immer dazu kommt Rechnungen gleich zu bezahlen (Krankheit, Urlaub etc.) ist wohl noch kein Grund jemanden zu diskreditieren.

Dann Teile das doch den Herren vom Inkassobüro mittels Belegen mit, damit dürfte das erledigt sein. Die Bezahlung fand ja statt bevor ein Anwalt oder das Inkasso beauftragt wurden.

Marc-
2006-04-01, 18:28:16
Dann Teile das doch den Herren vom Inkassobüro mittels Belegen mit, damit dürfte das erledigt sein. Die Bezahlung fand ja statt bevor ein Anwalt oder das Inkasso beauftragt wurden.
Ist das so schwer zu verstehen?
1. Er befand sich im verzug. damit hat er die kosten zu tragen, auch wenn überschneidungen da sind.
2. Viel wichtiger.... er hat bis zum heutigen tage nicht an seinen gläubiger, nämlich ARCOR bezahlt.

Mumins
2006-04-01, 19:03:41
Ist das so schwer zu verstehen?
1. Er befand sich im verzug. damit hat er die kosten zu tragen, auch wenn überschneidungen da sind.
2. Viel wichtiger.... er hat bis zum heutigen tage nicht an seinen gläubiger, nämlich ARCOR bezahlt.

Maximal hat er die Kosten vom ersten mahnen durch den Rechtsanwalt zu bezahlen. Den Inkasso scheiß kann er sich schenken, da winken die Richter zumeist ab. Ob er in Verzug war weißt du doch nicht, dazu müßte man wissen wann genau bezahlt wurde. Er könnte ja nach 3 Wochen bezahlt haben und dann haben die Arcor Leute ihren Mahnmechanismus in Gang gesetzt.

Black-Scorpion
2006-04-01, 19:08:36
Er war schon in Verzug als die erste Mahnung kam.

Mumins
2006-04-01, 19:53:09
Er war schon in Verzug als die erste Mahnung kam.

Nein, da die nur von der Telekom mit Telekomeinheiten kam, die Arcormahnung kam nach Bezahlung. Fragt sich ob schon 30 Tage vergangen waren.

Marc-
2006-04-02, 03:42:22
Maximal hat er die Kosten vom ersten mahnen durch den Rechtsanwalt zu bezahlen. Den Inkasso scheiß kann er sich schenken, da winken die Richter zumeist ab. Ob er in Verzug war weißt du doch nicht, dazu müßte man wissen wann genau bezahlt wurde. Er könnte ja nach 3 Wochen bezahlt haben und dann haben die Arcor Leute ihren Mahnmechanismus in Gang gesetzt.
nein kann er nicht.
es wäre schoen, wenn du bevor du weiter immer dasselbe falsche behauptest, dich über die gegenseitigen verpflichtungen zwischen gläubigern und schuldnern informierst. Und gläubiger in dem falle ist anfang an arcor, die telekom nur einzugsstelle die es nach erstem erfolglosen versuch zurueckgibt.
Fakt ist und bleibt:
- Er hat bis heute nicht an den gläubiger bezahlt, trotz mehrfacher mahnung.
- Er hat unter Umständen die telekom überzahlt, was aber nichts mit seiner verbindlichkeit gegen arcor zu tun hat.
- Dieser umstand ist ihm durch mahnungen zur kenntnis gegeben worden. er hat dies ignoriert obwohl es damals leicht gewesen waere es zu klaeren. Damit ist er für alle entstehenden zusatzkosten haftbar.

Mumins
2006-04-02, 07:58:07
die telekom nur einzugsstelle die es nach erstem erfolglosen versuch zurueckgibt.

Eben nicht, sonst würde auf der Mahnung der Telekom nicht stehen, dass man trotzdem den Gesamtbetrag der Ursprungrechnung zahlen kann und das dann immer noch weitergegeben wird.

Marc-
2006-04-02, 09:37:42
Eben nicht, sonst würde auf der Mahnung der Telekom nicht stehen, dass man trotzdem den Gesamtbetrag der Ursprungrechnung zahlen kann und das dann immer noch weitergegeben wird.
WO steht das? WO? Auf den mir bekannten mahnungen steht das NICHT (mehr).
Ausserdem... es interessiert auch nicht. Arcor hat als gläubiger angezeigt das sie das geld nicht erhalten haben... damit hätte er als schuldner tätig werden muessen, arcor bezahlen, den verbleib des geldes prüfen und im zweifel von der tk zurückfordern oder verrechnen.
Das hat er laut eigenen angaben mindestens 4 monate (!) nicht getan.

Mumins
2006-04-02, 09:59:02
WO steht das? WO? Auf den mir bekannten mahnungen steht das NICHT (mehr).
Ausserdem... es interessiert auch nicht. Arcor hat als gläubiger angezeigt das sie das geld nicht erhalten haben... damit hätte er als schuldner tätig werden muessen, arcor bezahlen, den verbleib des geldes prüfen und im zweifel von der tk zurückfordern oder verrechnen.
Das hat er laut eigenen angaben mindestens 4 monate (!) nicht getan.

Du hast ja im Prinzip Recht, dass er sich kümmern hätte müssen. Trotzdem, dem Inkassobüro würde ich nichts zahlen. Da stehen die Chancen gut es auch nicht zu müssen. Die meisten Richter wollen davon nichts wissen. Zumal man ja sowieso zuerst Inkasso und dann Rechtsanwalt eingeschaltet hat. Die Kosten dürfen nur 1 Mal angegeben werden, Schadensminderungspflicht des Gläubigers.

s0nstwer
2006-04-02, 10:03:25
Die meisten Richter wollen davon nichts wissen.

nun, das ist aber von Landgerichtsbezirk zu Landgerichtsbezirk verschieden ... und da sich die Amtsgerichte HÄUFIG an die Rspr. ihres Landgerichts halten, kann man sich über die Erfolgsaussichten der Inkassokosten im Vorfeld informieren .. ;)