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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf man einfach ICQ Message Logs veroeffentlichen?


hyperterminal
2006-04-02, 16:20:25
Hallo!

Ein ehemaliger Freund hat um mir eins auszuwischen alle Gespraeche zwischen ihm und mir ausgedruckt und reicht die jetzt herum. Darf man sowas einfach? Mir ist das jetzt etwas peinlich, zumal es dort teilweise um private Sachen ging.

Krümelmonster
2006-04-02, 16:29:21
Hallo!

Ein ehemaliger Freund hat um mir eins auszuwischen alle Gespraeche zwischen ihm und mir ausgedruckt und reicht die jetzt herum. Darf man sowas einfach? Mir ist das jetzt etwas peinlich, zumal es dort teilweise um private Sachen ging.

Die frage ist, was willst du dagegen unternehmen? Ich denke, dass er es nicht darf, aber da sich das ganze wahrscheinlich niemals vor gericht oder sonstwo wiederfinden wird, kannst du da leider wenig gegen unternehmen.

hyperterminal
2006-04-02, 16:32:28
Die frage ist, was willst du dagegen unternehmen? Ich denke, dass er es nicht darf, aber da sich das ganze wahrscheinlich niemals vor gericht oder sonstwo wiederfinden wird, kannst du da leider wenig gegen unternehmen.
Ja darueber muss ich mir noch Gedanken machen. Zunaechst geht es aber darum, ob es fuer so einen Fall Gesetze gibt. Mein Vater ist der Auffassung, dass man das duerfe.

Argo Zero
2006-04-02, 16:37:36
Ich komme immer wieder ins Grübeln, wer alles als Freund bezeichnet wird...
Machen kannst leider wenig, aber daraus lernen.

Nedo
2006-04-02, 16:37:48
Wasn das fürn Vollspacken?
Gut, dass es nimmer dein Kumpel is, wenn ich das richtig herausgelesen habe.
Gerhn wir mal davon aus, dass es erlaubt ist:
-Drohe im trotzdem mit ner Anzeige, mit der Begründung, dass man das nicht darf, vllt. klappts ja ;)

Nedo
2006-04-02, 16:38:15
Ich komme immer wieder ins Grübeln, wer alles als Freund bezeichnet wird...
Machen kannst leider wenig, aber daraus lernen.
"Ein ehemaliger Freund..." ;)

Krümelmonster
2006-04-02, 16:40:49
Wasn das fürn Vollspacken?
Gut, dass es nimmer dein Kumpel is, wenn ich das richtig herausgelesen habe.
Gerhn wir mal davon aus, dass es erlaubt ist:
-Drohe im trotzdem mit ner Anzeige, mit der Begründung, dass man das nicht darf, vllt. klappts ja ;)

Was denn für eien Anzeige? Maximal eine Unterlassungsklage vom anwalt, aber das wird ihn irgendwie nur lächelrich darstehen lassen und selbst bei erfolg wenig bringen, da sein Gespräch wohl shcon längst in diversen Kreisen verteilt ist und selbst bei einlenken seines ehemaligen Freundes, was man ja sowieso ncith kontrollieren kann könnten es immernoch dritte weitergeben.

dogmeat
2006-04-02, 17:35:34
Wenn nix hilft, drohe ihm mit Gewalt.

Stormtrooper
2006-04-02, 17:41:10
Ich denke sehr wohl das diese Handlung strafrechtlich verfolgt werden kann.
StGB § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.

Argo Zero
2006-04-02, 17:45:11
Ich denke sehr wohl das diese Handlung strafrechtlich verfolgt werden kann.
StGB § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.

Auch bei der elektronischen Post?
Dafür gibts doch bestimmt extra Würste.

pcfreak324
2006-04-02, 17:45:19
was hyperterminal behauptet ist nicht wahr!!!

der icq Log ist nicht veröffentlicht worden sondern auschliesslich der mutter von hyperterminal gezeigt worden!


von veröffentlichung des "logs" kann keine rede sein!!!

Durcairion
2006-04-02, 17:53:13
was hyperterminal behauptet ist nicht wahr!!!

der icq Log ist nicht veröffentlicht worden sondern auschliesslich der mutter von hyperterminal gezeigt worden!


von veröffentlichung des "logs" kann keine rede sein!!!

*lach*

Da haben wir wohl den "ehemaligen" Freund.

Naja soweit ich informiert bin, ist es nur dann untersagt wenn es ausdrücklich gesagt wurde.

Darum steht in den meisten Support E-Mails von Firmen oder sonstigem auch extra drin das eine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte untersagt wird.

pcfreak324
2006-04-02, 17:55:22
*lach*

Da haben wir wohl den "ehemaligen" Freund.

Naja soweit ich informiert bin, ist es nur dann untersagt wenn es ausdrücklich gesagt wurde.

Darum steht in den meisten Support E-Mails von Firmen oder sonstigem auch extra drin das eine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte untersagt wird.


er hat aber nicht gesagt das ich es niemandem zeigen darf! und außer meiner mutter und seiner weis es kein mensch , und das kann man doch wohl nicht als veröffentlichen bezeichnen!

wenn ich es in der stadt als plakat aufhängen würde dann wäre es veröffentlichen! aber das tue ich ja nicht!

Durcairion
2006-04-02, 17:58:06
er hat aber nicht gesagt das ich es niemandem zeigen darf! und außer meiner mutter und seiner weis es kein mensch , und das kann man doch wohl nicht als veröffentlichen bezeichnen!

wenn ich es in der stadt als plakat aufhängen würde dann wäre es veröffentlichen! aber das tue ich ja nicht!

Veröffentlichung ist es sobald es eine Dritte nicht aktiv beteiligte Person liest.

Ganz egal ob es "vielen" oder eben nur ein oder zwei nicht beteiligten Personen zugänglich gemacht wird. Es bleibt eine Veröffentlichung.

pcfreak324
2006-04-02, 18:01:09
außerdem hatte ich nie vor ihm eins auszuwischen!!!

Krümelmonster
2006-04-02, 18:01:25
er hat aber nicht gesagt das ich es niemandem zeigen darf! und außer meiner mutter und seiner weis es kein mensch , und das kann man doch wohl nicht als veröffentlichen bezeichnen!

wenn ich es in der stadt als plakat aufhängen würde dann wäre es veröffentlichen! aber das tue ich ja nicht!

wieso hast dus denn seiner und deiner Mami gezeigt? :uconf3:
Klingt irgendwie recht seltsam. Aber wenn, dann ist es ja egal ob du es seiner Mama oder seinen 100besten Freunden schickst, das Problem ist das selbe, aber da 1.Niemand die Mühe machen würde den rechtsweg zu beschreiten und du 2. aller wahrscheinlichkeit noch nicht Strafmündig sein wirst, muss sich der Threadstarter eben mit der Sache arrangieren.

Stormtrooper
2006-04-02, 18:09:36
aller wahrscheinlichkeit noch nicht Strafmündig sein wirst, muss sich der Threadstarter eben mit der Sache arrangieren.

Das ist nur ein unterschriebener Brief an den Staatsanwalt und kostet 51 cent oder warens 55?
und pcfreak is strafmündig ...Geburtstag:1987-09-17

Also wenns dich wirklich aufregt zeig ihn an, wie gesagt kostet dich gar nix und du brauchst auch kein Anwalt.

Krümelmonster
2006-04-02, 18:14:39
Das ist nur ein unterschriebener Brief an den Staatsanwalt und kostet 51 cent oder warens 55?

Und soetwas wird verfolgt? Ich denke soetwas wird wegen geringfügigkeit Eingestellt, ins unendliche verschoben, oder als Scherz abgetan.

pcfreak324
2006-04-02, 18:15:22
ich frage mich warum alle hier ein schriftstück beurteilen, dessen inhalt sie überhaupt nicht kennen???

Stormtrooper
2006-04-02, 18:26:55
Hier gehts doch gar nicht um den Inhalt sondern ums Prinzip.

Krümelmonster
2006-04-02, 18:27:12
ich frage mich warum alle hier ein schriftstück beurteilen, dessen inhalt sie überhaupt nicht kennen???

machen wir doch garnicht, wir haben ja lediglich theoretische Möglichkeiten besprochen, wie und ob man im Fall der Fälle gegen die Nichtgewünschte Weitergabe von was auch immer vorgehen könnte.

Aber okay gehe ich mal auf das ein, was ich weiß:
Mit der Aussage, dass du seiner und deiner Mami da irgendetwas zukommen lassen hast ist die ganze Sache für mich persönlich recht lächerlich geworden und lässt dich auf jeden Fall abseits des Rechts nicht gut darstellen. Denn ICQ Gespräche, die sowieso locker gehalten sind an die Mamis zu petzen macht man danke ich in deinem alter einfach nicht.

pcfreak324
2006-04-02, 18:31:23
Hier gehts doch gar nicht um den Inhalt sondern ums Prinzip.


es geht ausschließlich um den inhalt !

Krümelmonster
2006-04-02, 18:34:05
es geht ausschließlich um den inhalt !

wie soll es denn um den Inhalt gehen, wenn wir ihn garnicht kennen können?

Wir wissen doch nur, dass der Inhalt auf jedenfall nicht an dritte weitergegeben werden sollte, was du offensichtlich gemacht hast und dir damit einen vertrauensbruch geleistet hast.

pcfreak324
2006-04-02, 18:37:05
wie schon gesagt veröffentlich habe ich es nicht!!!

Stormtrooper
2006-04-02, 18:39:15
wie schon gesagt veröffentlich habe ich es nicht!!!

Eine Weitergabe an dritte ist einer Veröffentlichung gleichzusetzen und das hast du definitiv gemacht.

pcfreak324
2006-04-02, 18:49:56
es gibt situationen da muss man verantwortung übernehmen, umso mehr wenn es um einen freund geht. ansonsten schluss jetzt, das bringt nichts mehr, da ich sicherlich keinen inhalt preisgeben werde. ich hoffe dass wir diese angelegenheit so aus der welt schaffen werden.

hyperterminal
2006-04-02, 18:57:24
Vielen Dank fuer eure Hilfe!

Wie es jetzt weitergeht: Zunaechst einmal werde ich eine aussergerichtliche Einigung anstreben. Sollte sich pcfreak324 nicht kooperationsbereit zeigen werde ich mit dem Fall vor Gericht gehen.

Hier kann jetzt dichtgemacht werden.

Xanthomryr
2006-04-02, 20:02:36
Hier gehts doch gar nicht um den Inhalt sondern ums Prinzip.
Echt, bei der Mami bzw den Eltern petzen ist soziemlich das ärmste was man machen kann.

Und dann noch behaupten: "Ich wollt ihm keins auswichen." natürlich nicht. :rolleyes:
Ärger bekommt er aber trotzdem mit seinen Eltern.

Xanthomryr
2006-04-02, 20:05:17
es gibt situationen da muss man verantwortung übernehmen, umso mehr wenn es um einen freund geht. ansonsten schluss jetzt, das bringt nichts mehr, da ich sicherlich keinen inhalt preisgeben werde. ich hoffe dass wir diese angelegenheit so aus der welt schaffen werden.
GAnz egal um was es geht, man sollte da wohl erstmal mit dem Freund drüber reden und ihn nicht in eine Zwangslage bringen.

Ich kenne nämlich auch so Spezies.

mofhou
2006-04-02, 20:27:34
Vielen Dank fuer eure Hilfe!

Wie es jetzt weitergeht: Zunaechst einmal werde ich eine aussergerichtliche Einigung anstreben. Sollte sich pcfreak324 nicht kooperationsbereit zeigen werde ich mit dem Fall vor Gericht gehen.

Hier kann jetzt dichtgemacht werden.
WTF? Ich denke ihr kennt (evtl auch kanntet) euch gut und jetzt redest du etwas von außergerichtlicher Einigung?
Es mag ja sein, dass pcfreak nicht genug Mann war und irgendetwas deinen Eltern gesagt hat (wobei wir den Inhalt nicht kennen, vielleicht hat ja auch pcfreak richtig gehandelt). Dann sei du wenigstens Mann genug und rede mit pcfreak unter vier Augen.
mfg
mofhou
PS: Noch meine persönliche Meinung am Ende:
Wenn er etwas nur deinen Eltern gesagt hat, dann weiß ich nciht wo das Problem außer einem Vetrauensbruch ist? Sie werden dich schon nicht enterben...

hyperterminal
2006-04-02, 20:36:46
WTF? Ich denke ihr kennt (evtl auch kanntet) euch gut und jetzt redest du etwas von außergerichtlicher Einigung?
Es mag ja sein, dass pcfreak nicht genug Mann war und irgendetwas deinen Eltern gesagt hat (wobei wir den Inhalt nicht kennen, vielleicht hat ja auch pcfreak richtig gehandelt). Dann sei du wenigstens Mann genug und rede mit pcfreak unter vier Augen.
mfg
mofhou
PS: Noch meine persönliche Meinung am Ende:
Wenn er etwas nur deinen Eltern gesagt hat, dann weiß ich nciht wo das Problem außer einem Vetrauensbruch ist? Sie werden dich schon nicht enterben...
Wir waren Freunde.

Ich habe versucht mich mit pcfreak zu verstaendigen, doch der will seine Schuld nicht einsehen.

Fuer den mir durch die Veroeffentlichung der ICQ Message Logs enstanden Aerger moechte ich auf jeden Fall angemessen entschaedigt werden. Weiterhin fordere ich die Herausgabe bzw. Loeschung aller Aufzeichnungen, sowie ein Versprechen, dass er so etwas nie wieder macht. Das ist doch wohl das Mindeste.

Ausserdem handel ich doch nur in pcfreaks Sinne, schreibt er doch in seiner Signatur, dass das Boese nur stark ist, wenn das Gute nichts tut. Folglich kann ich diesen Fall nicht so einfach auf die leichte Schulter nehmen, sondern muss dagegen in irgendeiner Form vorgehen.

Loci
2006-04-02, 20:38:48
omg, ihr beide seit so lächerlich.Der eine weil er wegen jedem scheiss zur mami rennt, und der andere weil er deswegen vor gericht gehn will. muhahaha
Sorry aber ich weiß net wie alt ihr seit, aber wenn mir sowas passiert, pack ich den freund, knall ihm eins über und dann gehts in die kneipe einen heben.Wegen so einen scheiss ernstaft darüber auch nur nach zu denken vor gericht zu gehn, oder den Staatsanwalt einzuschalten ist mehr als lächerlich.Wäre ich der staatsanwalt würde ich euch beide anzeigen, wegen behinderung der Justiz .. Sorry aber ihr habt einen an der klatsche, alle beide

Dunhill
2006-04-02, 20:40:26
So ne blöde frage...wenn du ihn nirgends in eurer unterhaltung darum gebeten hast die Information weiter zugeben, bist du leider gearscht würde ich sagen...Man darf ja auch ne sabbeltasche sein und Geheimnisse ausplappern...nur muss man dann mit konsequenzen rechnen...Also wäre ich du...erzähl alles was du über ihn unangenehmes weiss, und wenns nix gibt, mach stress und stell ihn zur rede :P

Hacki_P3D
2006-04-02, 20:42:49
hört sich für mich nach einem verspäteten aprilscherz an... :D

hyperterminal
2006-04-02, 20:47:07
So ne blöde frage...wenn du ihn nirgends in eurer unterhaltung darum gebeten hast die Information weiter zugeben, bist du leider gearscht würde ich sagen...Man darf ja auch ne sabbeltasche sein und Geheimnisse ausplappern...nur muss man dann mit konsequenzen rechnen...Also wäre ich du...erzähl alles was du über ihn unangenehmes weiss, und wenns nix gibt, mach stress und stell ihn zur rede :P
Ueber ihn gibt es einiges Unangenehmes zu erzaehlen, so viel ist sicher. Allerdings denke ich, dass ich, wenn ich das auf meiner Webseite veroeffentlichen wuerde, sofort ne Abmahnung im Briefkasten haette. Wuerde ich es hier im Forum schreiben, gaebe es einen Bann.

Wenn ich ihm selber eine reinhauen wuerde koennte er mich wegen Koerperverletzung drankriegen. Wenn dann muesste ich schon jemanden damit beauftragen. Geld und Verbindungen dazu habe ich, allerdings wuerde ich andere Wege bevorzugen.

Und nein, es ist kein verspaeteter Aprilscherz.

Ich bitte euch darum, nicht mehr zu antworten, da das hier sonst ausartet und am Ende moeglicherweise noch Banns ausgesprochen werden.

Elladan
2006-04-02, 21:11:16
Nett, dass du dich um mögliche Banns anderer User sorgst...
Keine Sorge, Bans werden aueßrgerichtlich erledigt.

Vergiss es.
Die History muss wirklich *schlimm* gewesen sein, dass das so ausatet...
Wie schon gesagt: vergiss es.
Sich über so einen Volldepp aufzuregen, ist zuviel Mühe!

mofhou
2006-04-02, 21:24:47
Wir waren Freunde.

Ich habe versucht mich mit pcfreak zu verstaendigen, doch der will seine Schuld nicht einsehen.
Sicher, dass er zu 100% die Schuld trägt?

Fuer den mir durch die Veroeffentlichung der ICQ Message Logs enstanden Aerger moechte ich auf jeden Fall angemessen entschaedigt werden. Weiterhin fordere ich die Herausgabe bzw. Loeschung aller Aufzeichnungen, sowie ein Versprechen, dass er so etwas nie wieder macht. Das ist doch wohl das Mindeste.
Sry, aber du hast ihm doch Dinge geschrieben, die den Ärger verursachten, er hat sie nur "verpetzt", daran ist nichts illegales.

Ausserdem handel ich doch nur in pcfreaks Sinne, schreibt er doch in seiner Signatur, dass das Boese nur stark ist, wenn das Gute nichts tut. Folglich kann ich diesen Fall nicht so einfach auf die leichte Schulter nehmen, sondern muss dagegen in irgendeiner Form vorgehen.
nette Rhetorik :)
mfg
mofhou
PS: Ich schließe mich einfach Locis Vorschlag an...
PPS: Schreib doch einfach mal allgemein den Inhalt, damit man beurteilen kann, worums eigentlich geht...

DonVitoCorleone
2006-04-03, 10:19:31
Und soetwas wird verfolgt? Ich denke soetwas wird wegen geringfügigkeit Eingestellt, ins unendliche verschoben, oder als Scherz abgetan.


Ob sowas verfolgt wird, hängt vom Inhalt ab.