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drmaniac
2006-04-03, 18:38:10
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=288481

erstmal vorweg:

-ich finde das er sich drücken will auch dämlich ;)
-ich wollte dort nichts posten

Mir gehts nur ums grundsätzliche?

Noch haben wir doch eine Art Redefreiheit, wenn nicht andere wild beleidigt werden oder es eben um das famose Thema Urheberrechtsschutzverletzungen und Kop1erschutz geht... ;)

Was war an dem Thread so schlimm? Keine Suizid Gedanken drinn aufgeführt, nichts illegals zu entdecken...

Servus...

Pinoccio
2006-04-03, 18:52:39
Mein Tipp wäre das Östereichische Pendant zum § 17 WStG; wobei ich auch Amaroks Bedenken, daß der Thread ausarten würde, teile.

mfg Sebastian

Thowe
2006-04-03, 20:15:27
Mal schnell krank werden kann auch schnell ernsthaft krank werden bedeuten, alle anderen Krankheiten brauchen Zeit und man "knipst" sie nicht einfach an.

Faster
2006-04-04, 14:29:55
Mal schnell krank werden kann auch schnell ernsthaft krank werden bedeuten, alle anderen Krankheiten brauchen Zeit und man "knipst" sie nicht einfach an.
ack.
da spielt jmd mit seiner gesundheit (und der potentieller nachahmer solcher aktionen), vor sowas sollte man ihn und andere schützen.

Undertaker
2006-04-04, 14:33:47
bitte, muss das forum seine member hier so bevormunden? imho sollte nichts geschlossen werden, was nicht gegen irgendein gesetz verstößt... :rolleyes:

Faster
2006-04-04, 14:41:13
bitte, muss das forum seine member hier so bevormunden? imho sollte nichts geschlossen werden, was nicht gegen irgendein gesetz verstößt... :rolleyes:
naja, es springen hier eben auch ne menge junger kids im forum rum...

deekey777
2006-04-04, 14:42:04
Seltsam, der Herr Doktor schließt einen Thread, in dem es um Selbstverstümmelung geht (ja, auch "Sich-selbst-krankmachen" ist eine Selbstverstümmelung).

Es verstößt nicht gegen Gesetz? Wetten darauf würde ich keine schließen.

Undertaker
2006-04-04, 15:11:52
Seltsam, der Herr Doktor schließt einen Thread, in dem es um Selbstverstümmelung geht (ja, auch "Sich-selbst-krankmachen" ist eine Selbstverstümmelung).

Es verstößt nicht gegen Gesetz? Wetten darauf würde ich keine schließen.

bitte zeig mir das entsprechende gesetz, wo es verboten ist sich absichtlich ein grippe o.ä. zu holen bzw. sich danach zu erkundigen

deine begriff "selbstverstümmelung" ist arg populistisch, er will sich doch nicht den arm abhacken :rolleyes:

Sephiroth
2006-04-04, 16:29:44
bitte, muss das forum seine member hier so bevormunden? imho sollte nichts geschlossen werden, was nicht gegen irgendein gesetz verstößt... :rolleyes:
Man muß aber auch niemand unnötig ermutigen durch etwaige wahnwitzige Methoden sich eine Krankheit einzufangen.
Stattdessen sollte man sich lieber seiner Gesundheit erfreuen.

Pinoccio: das Pendant zu §17 WStG ist der §10 des Militärstrafgesetzes (MilStG) (http://www.bmlv.gv.at/gesetze/gesetzestexte.php?id_g=62&id_p=820).

Pinoccio
2006-04-04, 17:35:07
Pinnocio: das Pendant zu §17 WStG ist der §10 des Militärstrafgesetzes (MilStG) (http://www.bmlv.gv.at/gesetze/gesetzestexte.php?id_g=62&id_p=820).Ah, danke.bitte zeig mir das entsprechende gesetz, wo es verboten ist sich absichtlich ein grippe o.ä. zu holen bzw. sich danach zu erkundigenFolge Sephiroths Link, und ja, auch Vortäuschen von Untauglichkeit (http://www.bmlv.gv.at/gesetze/gesetzestexte.php?id_g=62&id_p=821) ist strafbar!

mfg Sebastian

Undertaker
2006-04-04, 22:07:32
Ah, danke.Folge Sephiroths Link, und ja, auch Vortäuschen von Untauglichkeit (http://www.bmlv.gv.at/gesetze/gesetzestexte.php?id_g=62&id_p=821) ist strafbar!

mfg Sebastian

das tut er ja nicht, er will ja krank werden und nicht simulieren -> ergo nicht strafbar ;)

Pinoccio
2006-04-04, 23:34:20
das tut er ja nicht, er will ja krank werden und nicht simulieren -> ergo nicht strafbar ;)Liest und verstehst du die Links? o.O

Sephirots Link auf den entsprechenden Paragraphen (http://www.bmlv.gv.at/gesetze/gesetzestexte.php?id_g=62&id_p=820):

Österreichs Bundesheer - Militärstrafgesetz, § 10 - Herbeiführung der Dienstuntauglichkeit:

(1) Wer in der Absicht, sich seinem Dienst zu entziehen, seine gänzliche oder teilweise Dienstuntauglichkeit herbeiführt, ist, wenn er sich dadurch, wenn auch nur fahrlässig, seinem Dienst für länger als vierundzwanzig Stunden entzieht, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, entzieht er sich aber seinem Dienst für länger als acht Tage, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen."

mfg Sebastian

captainsangria
2006-04-05, 06:39:59
Ist das Verstehen von so einem § wirklich so schwer, dass man da wieder seitenlang darüber diskutieren muss?
Aber soll er ruhig simulieren und sie sollen ihm drauf kommen. Mal schauen was er dann dazu sagt ;)

zitieren halt mal den ganzen Gesetzestext, damit es leichter fällt:

§ 10.
(1) Wer in der Absicht, sich seinem Dienst zu entziehen, seine gänzliche oder teilweise Dienstuntauglichkeit herbeiführt, ist, wenn er sich dadurch, wenn auch nur fahrlässig, seinem Dienst für länger als vierundzwanzig Stunden entzieht, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, entzieht er sich aber seinem Dienst für länger als acht Tage, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

(2) Wer sich aber durch Herbeiführung seiner gänzlichen oder teilweisen Dienstuntauglichkeit dem Dienst im Bundesheer für immer oder dem Dienst im Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a oder b WG zu entziehen sucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(3) Wer, bevor er Soldat geworden ist, eine der im Abs. 1 bezeichneten Taten begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen und wer, bevor er Soldat geworden ist, die im Abs. 2 bezeichnete Tat begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Undertaker
2006-04-05, 10:44:13
ich bin der meinung, dass dieser paragraph anders zu interpretieren ist... allein schon weil man niemand verurteilen kann, weil er sich zb bai kühlem wetter zu dünn angezogen hat (den richter, der da ne schuld feststellen will, will ich sehen :|)

so wie ihr das interpretiert, würde man ja wegen jeder krankheit bestraft werden müssen ("...fahrlässig... dienstuntauglichkeit herbeiführt"); wenn ich jetzt aus dummheit die treppe hinunterfalle, komme ich dann in den knast, weil ich so fahrlässig war nicht richtig aufzupassen???

captainsangria
2006-04-05, 10:48:39
was willst du eigentlich?

der kerl sucht eindeutige ratschläge wie er schnell und sicher krank wird damit er nicht mehr weiterdienen muss!!

Nur nochmal zur Erinnerung:

Guten Morgen!

Welche Mittel und Wege kennt ihr, um in möglichst kurzer Zeit (zumindest nach außen hin) krank zu werden?

Hintergrund ist folgender: Ich leiste derzeit meinen Präsenzdienst beim österreichischen Bundesheer ab.
Da wir 1.) in wenigen Wochen sowieso abrüsten, und 2.) momentan die Ausbildner sowieso beschäftigt sind die neu eingerückten Grundwehrdiener (neu-GWDs) auszubilden, läuft das Leben in der ganzen Einheit eigentlich ziemlich gemütlich ab.

Außer in unserem Trupp.
Bedingt dadurch, dass wir keine neu-GWDs bekommen haben (Unser Trupp wird sobald wir abrüsten aufgelöst) die sie quälen können, meinen unsere Fachvorgestzen UNS weiter „ausbilden” zu müssen.
Im Klartext heißt das: Während die anderen alt-GWDs den ganzen Tag nichts zu tun haben, und a) am Laptop spielen, oder b) DVD schauen, verbringen wir den Tag ziemlich oft damit, mit dem Sturmgewehr in der Hand durch den Schlamm zu kriechen und irgendwelche Feuerstellen auszuheben.

Da mich diese Ungerechtigkeit (gelinde gesagt) ZIEMLICH anfuckt, habe ich beschlossen einige Tage der kommenden Woche auf der Sanität zu verbringen.

Da ich im Krankheit-vortäuschen jedoch eher weniger Erfahrung hab
(im Gegensatz zu unseren neu-GWDs, bei denen warn von 30 Mann zeitweise 18 stationär aufgenommen), bin ich auf eure Hilfe angewiesen.

Bei derzeitiger Plan sah vor, die Nacht durchzumachen und mich am nächsten Morgen mit nem halben Dutzend Tassen Kaffee zuzubechern.
Ich denke dann sollte ich einen ziemlich mitgenommenen Eindruck machen.

Ajax
2006-04-05, 10:55:18
ich bin der meinung, dass dieser paragraph anders zu interpretieren ist... allein schon weil man niemand verurteilen kann, weil er sich zb bai kühlem wetter zu dünn angezogen hat (den richter, der da ne schuld feststellen will, will ich sehen :|)

so wie ihr das interpretiert, würde man ja wegen jeder krankheit bestraft werden müssen ("...fahrlässig... dienstuntauglichkeit herbeiführt"); wenn ich jetzt aus dummheit die treppe hinunterfalle, komme ich dann in den knast, weil ich so fahrlässig war nicht richtig aufzupassen???

Ich denke nicht, dass dieser Paragraph anders zu interpretieren ist. Hier wird es definitiv keine Aleitung zur Dienstuntauglichkeit geben.

Auch eine weitere Diskussion, ob das eine Straftat ist oder nicht, ist in meinen Augen sinnlos. Die Gründe zum Schließen des Threads "Schnell krank werden" wurden ausdrücklich erläutert. Deswegen ist dieser Thread auch reif geschlossen zu werden.

Geschlossen!