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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wegeunfall - Welche Leistungen sind möglich


alpha-centauri
2006-04-05, 13:11:29
Hi. Ich lern grad für meine Abschlussprüfung un da kam das Thema Wegeunfall / Weg zur Arbeit + Unfall auf.

Wie siehts aus: Ich fahr mit meinem Rad zur Arbeit. Es ist feucht und ich leg mich ab -wegeunfall, oder? Was krieg ich bezahlt? Nur Arzt oder evtl auch was am Rad kaputt ist?

Ich hab zwar 1000 Erklärungen gefunden, was ein Wegeunfal ist, aber nicht genau, was gezahlt wird.

VIelleicht ist euch ja sowas mal passiert und ihr koennt berichten!

Melbourne, FL
2006-04-05, 13:29:04
Mir wurde mal mit meinem Rad die Vorfahrt genommen...natürlich inklusive Fahrerflucht (es kam nicht zum Zusammenstoß...ich hab mich davor hingelegt). Zum Glück hat sich ein anderer Radfahrer das Nummernschild gemerkt. Die Polizei ist dann auch gleich vom Unfallort zur Wohnung der Person gefahren (muss gleich um die Ecke gewesen sein). Sie will es natürlich nicht gesehen haben, hat aber zugegeben zu dem Zeitpunkt dort lang gefahren zu sein. Also hab ich die kaputten Sachen am Fahrrad und meine kaputten Klamotten durch die Person ersetzt bekommen. Sie hätte es sich wahrscheinlich durch ihre Versicherung wieder holen können aber hat es mir privat überwiesen.

Alexander

Blackland
2006-04-05, 14:16:07
Also Wegeunfall = Arbeitsunfall. Die Berufsgenossenschaft (bei der Dich Dein AG angemeldet hat) bezahlt alle Behandlungs- und Rehamaßnahmen und das Krankengeld. Sollten Schäden verbleiben, gibt es ev. eine Rente je nach Invaliditätsgrad. Verstirbt man auf Grund des Unfalls, gibt es für die Hinterbliebenen eine (saftige) Abfindung.

Kannst Du alles z.B. unter www.vbg.de nachlesen.

Gilt alles für Personenschaden. Der Sachschaden wird NICHT ersetzt, den kann man am Jahresende im Lohnsteuerjahresausgleich gegenüber dem Finanzamt geltend machen (sofern Reparaturen angefallen sind) als Sonderausgaben. Gibt es allerdings einen Verursacher (Fremdverschulden) für den Unfall, muss dieser (oder dessen Versicherung) ALLE Kosten übernehmen. Vorsicht, denn hier gilt dann: Zeitwertersatz oder Reparaturkostenübernahme!!!

Wichtig: Der DIREKTE Weg zur Arbeit muss es sein, geh ich mal eben auf dem Weg zum Bäcker, sind die Schäden dort ausgeschlossen ;) (gilt auch für Mittagspause und den Dönerladen um die Ecke!).l

alpha-centauri
2006-04-05, 14:28:30
Okey- also nur personenschaden.



Kann ich nen Satz reifen auch als "besondere Ausgaben" geltend machen? Sei für auto oder fahrrad?

Blackland
2006-04-06, 12:07:48
Kann ich nen Satz reifen auch als "besondere Ausgaben" geltend machen? Sei für auto oder fahrrad?
Eigentlich nicht. Für Abnutzungen gibt es ja die Kilometerpauschale, da ist so etwas enthalten.

rotkäppchen
2006-04-07, 13:50:28
das sind dann quasi die BG-unfälle,...

beim arzt wird das über die berufsgenossenschaft abgerechnet,... du musst dann den unfall allerdings auch bei der firma bzw. schule (dann ist es die unfallkasse des jeweiligen bundeslandes) melden,...

die kompletten behandlungskosten übernimmt dann die BG,... es gibt aber auch außnahmen (sind ja in DE),... wenn du schon am zb knie nen vorschaden hattest und du dir mit dem rad das knie kaputt haust,... dann zahlt die BG nur teilweise bzw befristet,... da die dann sagen, da war schon vorher nen schaden und dass hätte jederzeit so kaputt gehen können, zb, wenn du vom unfall nen kreuzbandriss davon getragen hattest und du dir schon vorher beim sport das knie mal überdehnt hattest,...

habe beim doc gelernt und beim unfall-bg-arzt gearbeitet.... und ich selbst hatte auch schon genug bg-unfälle,...

aber ich denke nicht dass wenn du ohne fremdverschulden nen unfall hast dass du dein rad ersetzt bekommst,... höchsten wenn du mit nem anderen kollidierst und der andere schuld war,... über die versicherung,...
dann rechnet eigentlich auch die bg mit der versicherung des unfallgegners weiter ab,....

alles sehr bürokratisch.... DE eben...

rotkäppchen
2006-04-07, 13:52:38
Wichtig: Der DIREKTE Weg zur Arbeit muss es sein, geh ich mal eben auf dem Weg zum Bäcker, sind die Schäden dort ausgeschlossen ;) (gilt auch für Mittagspause und den Dönerladen um die Ecke!).l

wenn du jeden tag genau den gleichen weg hast, dann kann es auch vom wie in deinem beispiel vom bäcker zur arbeit sein,...

wenn zb eine mutter immer jeden taga erst ihre kidner zur oma bringt und dann zur arbeit und während dessen passiert der unfall ist es auch ein wegeunfall,...
in dem beispiel mit den kindern war das sogar, dass die mutter noch nicht bei der oma angekommen war, sondern die kinder noch im auto hatte,... hatte die bg trotzdem genehmigt,... da die mutter die kinder jeden tag auf dem gleichen wege wegbringt...

Ajax
2006-04-07, 13:57:42
Wenn es auf dem Weg zur Arbeitsstätte ist, darfst Du Deine Reparaturkosten auch als Werbungskosten bei der Einkommensteuer ansetzen. Natürlich "rentiert" sich das eher bei den Kosten für die Reparatur eines Autos. Ist aber grundsätzlich möglich.
Und ist in dem Fall nicht durch die Fahrtkostenpauschale abgedeckt.

alpha-centauri
2006-04-07, 16:16:21
haben die jetzit nicht ne grezne für KM Geld? mindestweg 10 km oder sowas eingeführt?

Blackland
2006-04-07, 17:49:59
wenn du jeden tag genau den gleichen weg hast, dann kann es auch vom wie in deinem beispiel vom bäcker zur arbeit sein,...

wenn zb eine mutter immer jeden taga erst ihre kidner zur oma bringt und dann zur arbeit und während dessen passiert der unfall ist es auch ein wegeunfall,...
in dem beispiel mit den kindern war das sogar, dass die mutter noch nicht bei der oma angekommen war, sondern die kinder noch im auto hatte,... hatte die bg trotzdem genehmigt,... da die mutter die kinder jeden tag auf dem gleichen wege wegbringt...
Nein, da muss ich Dich enttäuschen. Mittlerweile sind sehr neue Urteile gesprochen, die genau das eingrenzen. Früher ... ja da ging das. Nun muss es der direkte Weg zur Arbeit sein ohne Einkaufen etc. (Umleitungen auf Grund Baustellen sind natürlich dann auch der direkte Weg).

Das Bringen des Kindes zum Kindergarten oder zur Schule ist davon ausgenommen.

Ajax
2006-04-07, 19:52:38
haben die jetzit nicht ne grezne für KM Geld? mindestweg 10 km oder sowas eingeführt?

Ist das schon aktuell? Gilt das schon/noch für 2005? Das es geändert werden soll, habe ich schon gehört, aber ob es dazu schon eine Gesetzesänderung gibt... :uponder: Keine Ahnung.

Blackland
2006-04-08, 16:53:53
haben die jetzit nicht ne grezne für KM Geld? mindestweg 10 km oder sowas eingeführt?
Das Finanzamt für die Kilometerpauschale - ja. Die Berufsgenossenschaft für den weg zur Arbeit: NEIN.