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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abmahnung vom Anwalt


Link87
2006-04-05, 17:55:58
Habe eine Abmahnung in Höhe von etwa 45 EUR erhalten aufgrund des Lieferverzugs eines EBay Artikels (Wert knapp 50 EUR), der Versand läuft normal über meinem Partner ab, der es wie ich erfahren habe, versäumt hat die Ware zu versenden, was kann ich nun tun ?

Pinoccio
2006-04-05, 20:27:43
Ein Rechtsberatungs-Forum (http://www.recht.de/) aufsuchen oder direkt einen Anwalt (http://frag-einen-anwalt.de/) fragen.

Wobei ich ja noch bezweifeln würde, daß du eine Abmahnung bekommen hast.

(ot: Jemand der Link87 als Nick hat ... ;D )

mfg Sebatsian

specialDD
2006-04-05, 21:30:12
Mit einer Rechtsschutz kannst du ruhig mit dem Anwalt sprechen. Der wird dir dann schon sagen, wie es steht und ob es Sinn macht, wegen dem geringen Betrag einen Rechtsstreit eingehen.
Außerdem würde ich, falls die Abmahnung rechtens ist, die kosten natürlich an deinen Partner weitergeben. Es war ja schließlich sein Fehler.

Daltimo
2006-04-05, 22:29:02
Einen Rechtsstreit wegen 50€???

Ich glaube soweit lässt es kein Richter kommen;)

Zaffi
2006-04-06, 09:07:26
Einen Rechtsstreit wegen 50€???

Ich glaube soweit lässt es kein Richter kommen;)


Wie bitte ? Aber natürlich geht es wegen 50 Euronen vor Gericht ! Wenn auch nur AG ... aber kann auch mehr werden...

Bandit_SlySnake
2006-04-06, 09:16:28
...aber kann auch mehr werden...

Das kann sich mit den Anwaltskosten, Gerichtskosten, Mahngebühren,... sehr schnell zu einem sehr hohen Betrag summieren.

-Sly

dogmeat
2006-04-06, 11:58:42
Habe eine Abmahnung in Höhe von etwa 45 EUR erhalten aufgrund des Lieferverzugs eines EBay Artikels (Wert knapp 50 EUR), der Versand läuft normal über meinem Partner ab, der es wie ich erfahren habe, versäumt hat die Ware zu versenden, was kann ich nun tun ?
Aber die Ware hast du dann trotzdem noch versendet oder?

(del)
2006-04-06, 12:09:26
Habe eine Abmahnung in Höhe von etwa 45 EUR erhalten aufgrund des Lieferverzugs eines EBay Artikels (Wert knapp 50 EUR), der Versand läuft normal über meinem Partner ab, der es wie ich erfahren habe, versäumt hat die Ware zu versenden, was kann ich nun tun ?
Schickst die Abmahnung an Deinen Partner. ÜBrigens kann es kaum sein, daß jemand zum Anwalt geht, wenn die Ware nicht und nicht ankommt, bevor er den Verkäufer nicht wenigstens 2x geschreiben hat :|

Mumins
2006-04-06, 12:36:13
Das hast du wohl zu bezahlen, da du im Verzug bist.

s0nstwer
2006-04-06, 17:38:07
Einen Rechtsstreit wegen 50€???

Ich glaube soweit lässt es kein Richter kommen;)

Ja wofür gibts denn einen Mahnbescheid (bzw. Vollstreckungsbescheid) ??
Da wird nicht mal geprüft, ob der Anspruch WIRKLICH besteht, sondern nur, ob der Anspruchssteller ihn schlüssig darlegt. ... und nach einem Widerspruch gehts AUTOMATISCH ans zust. Gericht, da kann der Richter überhaupt nichts machen!

Grüße

Stormtrooper
2006-04-06, 20:58:21
Einen Rechtsstreit wegen 50€???

Ich glaube soweit lässt es kein Richter kommen;)


Es gab sogar schon Gerichtsverfahren wegen ein paar Pfennige.

Craig
2006-04-06, 22:25:22
Es gab sogar schon Gerichtsverfahren wegen ein paar Pfennige.
Hast nen Link dazu?

/dev/NULL
2006-04-07, 16:00:28
Beispiel:
http://www.jmi.cc/blog/2004/01/26/gedaechtnisprotokoll-festnahme-bgs-kassel/

Stromentzug (mit nem Laptop uiuiui)

Wurde aber laut dem blog dann von der Staatsanwaltschaft eingestellt..

Übrigens, ich vergaß, jemals abschließend das glückliche Ende zu berichten: Das polizeiliche Ermittlungsverfahren vom Januar 2004 führte noch zu einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwälte waren so klug, das Verfahren Ende Februar 2004 einzustellen.