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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechnung von Privat an Privat?


Merkor
2006-04-07, 13:34:47
Ist es möglich, für mich als Privatperson eine Rechnung an eine andere Privatperson auszustellen, so dass für den Käufer das steuerliche Absetzen der Rechnung möglich wird?

Das würde natürlich ohne Ausweisung der MwSt (sonst müsste ich sie an das Finanzamt abführen) und unter Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen geschehen.

Was muss so eine Rechnung beinhalten?

Black-Scorpion
2006-04-07, 13:58:01
Ein stinknormaler Kaufvertrag ist das.

Da sollten beide Namen, der Artikel (Ware), der Preis und beide Unterschriften mit Datum draufstehen.
Das sollte ausreichen.

Zaffi
2006-04-07, 14:33:27
wieso sollte ein Gewährleistungsanspruch nicht vorhanden sein nur weil es von privat ist ?

IMHO hat auch jeder Privatmann eine Gewährleistung zu erfüllen, was meinst du wohl warum die das bei Ebay immer ausschliessen...

Oder meinst du nur das du schriftlich die Gewährleistung ausschliesst ?

Merkor
2006-04-07, 15:18:05
Ja, die Gewährleistungsansprüche schließe ich schriftlich aus.

Wie sieht es denn aus, wenn die Rechnung an einen Unternehmer geht? Bringt ihm das überhaupt etwas (als Betriebsausgabe absetzen etc.), wenn keine MwSt aufgeführt ist?

Marc-
2006-04-07, 15:59:06
Ja, die Gewährleistungsansprüche schließe ich schriftlich aus.

Wie sieht es denn aus, wenn die Rechnung an einen Unternehmer geht? Bringt ihm das überhaupt etwas (als Betriebsausgabe absetzen etc.), wenn keine MwSt aufgeführt ist?
MWSt und steuerliche absetzbarkeit sind 2 grundverschiedene dinge die garnix miteinander zu tun haben.

1. Ja du kannst jederzeit eine rechnung/quittung/beleg an eine weitere privatperson oder unternehmen ausstellen.
2. Sowohl privatperson als auch unternehmen koennen diese kosten (sofern die sachliche vorraussetzung gegeben ist) mittels dieses beleges steuerlich problemlos absetzen.
3. Als privatperson kannst du Umsatzsteuer nur dann ausweisen, wenn du USt-pflichtig bist, dann MUSST du dies allerdings auch tun. An der wirksamkeit des beleges für die steuer/bilanz ändert das allerdings nichts.
4. Auch als privatperson kannst du in der regel eine haftung nicht wirksam ausschliessen, zumindest nicht vollständig.