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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unverschämte Käufer bei Wagen für 100€...


Sylver_Paladin
2006-04-10, 14:46:05
Hab am Freitag meine Winterkiste verkauft, den alten Ford Sierra, Baujahr 89, 190000 km.
Das Auto war in Autoscout, so in etwa beschrieben:
Ford Sierra mit ZV, Bremsen neu, Tank ab 15 l Inhalt undicht, kein guter Lack, ansonsten sehr zuverlässig. TÜV bis September '06 VB 150€.
Der Käufer hat dann am Mittwoch angerufen, wir haben uns geeinigt, dass er das Auto für 100€ haben kann.
Freitag vormittag war nur mein Vater daheim der hat das für mich übergeben.
Auf jedefall war der Käufer realtiv begeistert, das Auto sehe sehr gut für das Alter aus. Hat auch beredet, dass er nur rot gerollt wurde, aber nicht so schlimm sei. Er ist dann mit roten Nummern heimgefahren.
Kaufvertrag war der Musterkaufvertrag vom ADAC mit Ausschluss jeglicher Gewährleistung etc.

Freitag um 14.30 ruft der Käufer an, dass er vom Vertrag zurücktritt, da er das Auto unten angeschaut hat und alles verrostet sei, das Getriebe sei undicht, die Bremsen alt, daher dürfte ich nicht schreiben sehr zuverlässig. Außerdem hätte ich das Auto als Bastlerfahrzeug verkaufen sollen. Er taut sich nicht mehr damit zu fahren. Dann hat er den Lack bemängelt, und ich solle das Auto bei ihm abholen, die 100€ wiedergeben, und Entschädigung für Auslagen zahlen. Außerdem müsse ich auf den Wagen ein halbes Jahr Gewährleistung geben, und er hätte sowie so eine Woche Rückgaberecht.

Das Ganze ist doch mehr als LOL, bei den letzten Sätzen hätte ich mich fast nicht mehr gekriegt vor lachen.
Jetzt will er erst mal nen Brief schreiben und alles zusammenfassen, oder es gleich seinen Anwalt übergeben...

alkorithmus
2006-04-10, 14:50:10
Warte auf ein Schreiben vom Anwalt.

HJS
2006-04-10, 14:57:18
Was steht denn im Kaufvertrag? Ansonsten: Auf den Anwalt warten.


Was will er denn für 100 € verlangen? Er kann froh sein, das die Karre bei dem Preis noch rollt.

Zaffi
2006-04-10, 14:57:57
wenn du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast musst du sie wohl auch leisten...

Wenn der Wagen nicht definitiv als fahruntüchtig bezeichnet wurde (z.b. Bastlerauto etc.) dann muss er auch fahrtüchtig sein

Aber trotzdem, abwarten...

Mumins
2006-04-10, 15:01:37
wenn du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast musst du sie wohl auch leisten...

Wenn der Wagen nicht definitiv als fahruntüchtig bezeichnet wurde (z.b. Bastlerauto etc.) dann muss er auch fahrtüchtig sein

Aber trotzdem, abwarten...

Der Mustervertrag schließt die Gewährleistung automatisch aus. Dem kannste gelassen entgegen sehen.

Zaffi
2006-04-10, 15:02:58
Der Mustervertrag schließt die Gewährleistung automatisch aus. Dem kannste gelassen entgegen sehen.

ups glatt überlesen...

Mumins
2006-04-10, 15:10:41
Meiner Meinung nach muß ein solch billiges Fahrzeug auch nicht als Bastlerfahrzeug im Vertrag bezeichnet werden. Das muß man allein am Preis schon erkennen, dass so ein Wagen eine Grotte sein kann.

Sylver_Paladin
2006-04-10, 15:11:54
Gewährleistung ist vollkommen ausgeschlossen. Das Auto fährt ja, nichtmal schlecht, wie ich meine, hat ja auch noch TÜV. Verkehrsuntüchtig ist was anderes. Flüssigkeiten hat das Auto bei mir auch nicht verloren, war oft tagelang in der Garage am selben Fleck gestanden.

noid
2006-04-10, 16:40:39
[x] auflaufen lassen.

StefanV
2006-04-10, 17:56:03
Das Ganze ist doch mehr als LOL, bei den letzten Sätzen hätte ich mich fast nicht mehr gekriegt vor lachen.
Jetzt will er erst mal nen Brief schreiben und alles zusammenfassen, oder es gleich seinen Anwalt übergeben...
Sollte es zur Gerichtsverhandlung kommen (worauf ich nicht wetten würde, da es nur um 100€ geht), wirds vermutlich so ausgehen, das der Käufer doof dasteht, da du das Auto für 100€ verkauft hat.

Zumal man für 100e nur einen Schrotthaufen erwarten KANN...

Oder wie die Amis sagen: 'runs good but needs some work' ;)

Zaffi
2006-04-10, 17:57:56
Sollte es zur Gerichtsverhandlung kommen (worauf ich nicht wetten würde, da es nur um 100€ geht

Wo denkst du denn ist die Grenze für Gerichtsverhandlungen ?

headlion
2006-04-10, 18:05:52
lol einfach auf sein oder sein anwalt schreiben abwarten

Gunaldo
2006-04-10, 18:48:48
keine sorgen machen und zurücklehnen :)

T86
2006-04-10, 19:00:51
Was steht denn im Kaufvertrag? Ansonsten: Auf den Anwalt warten.


Was will er denn für 100 € verlangen? Er kann froh sein, das die Karre bei dem Preis noch rollt.


seh ich auch so - gibt ja n sprichwort "alles was fährt ist 500,- wert" ;D

also für 100,- soll er net rumzicken wenns ihm net passt soll ers halt weiterverkaufen

NameLessLameNess
2006-04-10, 19:48:12
also ich hab dasselbe erlebt. nur auto in ebay gesetzt, für um 500 (DM) verkauft. der käufer kam nicht zum abholen vorbei und schickte nen bekannten (der über 600km mit der bahn kam). fuhr das auto dann ins ausland und später kamen auch mails , das das auto ja noch massig reperaturen benötigen würde, obwohl ich den preis bei abholung nochma um 50 mark gesenkt hatte, weil der ja auch den langen weg auf sich nehmen musste.
alle mängel hatt ich bei ebay aufgeführt und der käufer wollte sein geld trotzdem wieder. letztendlich war nach ein paar mitleids und beschwerdemails ruhe. :)

Mumins
2006-04-10, 20:01:25
also ich hab dasselbe erlebt. nur auto in ebay gesetzt, für um 500 (DM) verkauft. der käufer kam nicht zum abholen vorbei und schickte nen bekannten (der über 600km mit der bahn kam). fuhr das auto dann ins ausland und später kamen auch mails , das das auto ja noch massig reperaturen benötigen würde, obwohl ich den preis bei abholung nochma um 50 mark gesenkt hatte, weil der ja auch den langen weg auf sich nehmen musste.
alle mängel hatt ich bei ebay aufgeführt und der käufer wollte sein geld trotzdem wieder. letztendlich war nach ein paar mitleids und beschwerdemails ruhe. :)

Wo er dann richtig Kohle gemacht hat. Ein Kumpel von mir ist Kroate, der meinte nen 2er Diesel Golf, der bei uns nen 1000er kostet ist dort das 3-fache wert.

NameLessLameNess
2006-04-10, 20:09:28
Wo er dann richtig Kohle gemacht hat. Ein Kumpel von mir ist Kroate, der meinte nen 2er Diesel Golf, der bei uns nen 1000er kostet ist dort das 3-fache wert.
Naja , so ganz kroatisch ist Bayern noch nicht. Viel mehr war der Wagen jetz auch nicht wert, aber sollen die Käufer doch erstmal selbst kommen wenn sie was kaufen (vorher auch gern probefahrn usw., hab ich ja auch alles angeboten , stand auch in ebay). manche wollen einfach nen neuwagen für kost nix.

tatarus
2006-04-10, 20:43:01
Gewährleistung ist egal. Die gilt nur für Mängel, die nach dem Kauf auftreten und nicht schon davor vorhanden waren. Wenn der Käufer das Auto vor dem Kauf gesehen hat, dann hat er sich ja schon ein Bild von machen könnnen. Ein Rücktrittsrecht gibts zwischen Privatleuten nie und ansonsten auch nur bei Haustürgeschäften und Fernabsatz.

Wenn er rechtschutzversichert ist, dann wird er dich wohl trotzdem verklagen. Für dich wäre es dann in der Tat risikoloser und auch günstiger, das Geld zurückzugeben und den Wagen abzuholen. Eine Entschädigung zu fordern ist allerdings schon mehr als dreist.

Faster
2006-04-10, 20:56:50
Wo denkst du denn ist die Grenze für Gerichtsverhandlungen ?
sicher bei streitwerten höher als 100€ - ich hab in der schule damals was von 1000DM gelernt. wenn mich net alles täuscht sinds jetzt sogar 1000€.

wobei man natürlich generell auch 1 Cent einklagen kann...


@topic:
da würd ich mir auch keine sorgen machen, du hast die gewährleistung ausgeschlossen und auf alle mängel hingewiesen, zudem hat der käufer das fahrzeug gesehen.

Sylver_Paladin
2006-04-10, 20:58:51
Gewährleistung ist egal. Die gilt nur für Mängel, die nach dem Kauf auftreten und nicht schon davor vorhanden waren. Wenn der Käufer das Auto vor dem Kauf gesehen hat, dann hat er sich ja schon ein Bild von machen könnnen. Ein Rücktrittsrecht gibts zwischen Privatleuten nie und ansonsten auch nur bei Haustürgeschäften und Fernabsatz.

Wenn er rechtschutzversichert ist, dann wird er dich wohl trotzdem verklagen. Für dich wäre es dann in der Tat risikoloser und auch günstiger, das Geld zurückzugeben und den Wagen abzuholen. Eine Entschädigung zu fordern ist allerdings schon mehr als dreist.
also ne rechtsschutz hab ich auch...
hab aber das gefunden:
Gebrauchtwagenkauf, Mangel, Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen

Gebrauchtwagenkauf: kein Mangel bei Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen

Gehen Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen nicht über das hinaus, was bei einem Fahrzeug des betreffenden Typs angesichts seines Alters und seiner Laufleistung normalerweise zu beobachten ist, so kann von einem Fehler, der den Käufer zur Wandelung oder Minderung berechtigt, nicht gesprochen werden. Der Verkäufer ist auch nicht verpflichtet, den Käufer auf natürliche Verschleißerscheinungen hinzuweisen, da deren Eintritt selbstverständlich ist. Abgenutzte Dichtungen bzw. Dichtungsringe stellen bei einem Gebrauchtwagen ebenso wie der daraus resultierende Motorölverlust keinen Mangel dar. Ein gewerbsmäßiger Gebrauchtwagenhändler muss nach der Rechtsprechung das zu verkaufende Fahrzeug zwar untersuchen, doch kann nicht von ihm erwartet werden, dass er ohne jeden Anhaltspunkt Motor und Getriebe zerlegt, um Dichtungsringe auf Verschleiß zu überprüfen.

Äußerungen des Autoverkäufers, das Fahrzeug sei "durchgecheckt" und "topfit", stellen nur reine Werbeanpreisungen ohne rechtlichen Hintergrund dar.

Urteil des OLG Bamberg vom 20.12.2000

8 U 68/00

DAR 2001, 357
oder das:
“Das Auto ist in Ordnung” ist keine bindende Zusicherung

SAARBRÜCKEN (DAV). Wenn beim Verkauf eines Gebrauchtwagens unter Privatleuten der Verkäufer das Auto als “in Ordnung” anpreist, liegt darin keine bindende Zusicherung der Mängelfreiheit. Der Käufer darf sich deshalb auf eine solche Zusage nicht verlassen, zumal wenn im schriftlichen Kaufvertrag eine Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Dies entschied das Landgericht Saarbrücken in einem Urteil vom 13. Januar 2000 ( Az. 2 S 59/99 )
In dem Fall ging es um ein Fahrzeug, das erhebliche Verschleißmängel an der Lenkung und den Stoßdämpfern aufwies. Der Erwerber wollte dies nicht akzeptieren und verlangte vom Verkäufer, den Vertrag rückgängig zu machen: Ihm sei zugesichert worden, das Auto sei “in Ordnung”, was eine garantiemäßige Zusage der Mängelfreiheit bedeute.

Das sah das Landgericht anders: Eine “so allgemeine Zustandsbeschreibung” könne unter Privaten nicht als vertragliche Zusicherung gewertet werden, zumal die schriftliche Vereinbarung das Gegenteil aussage. Und dass der Verkäufer dem Käufer das vorliegen der Mängel arglistig verschwiegen habe, sei im Prozess nicht bewiesen worden, argumentierten die Richter. Sie wiesen die Klage des Käufers auf Wandlung - also die Rückgängigmachung - des Vertrages in der Berufungsinstanz ebenso ab wie zuvor schon das Amtsgericht.

ich denke der anwalt von dem typ wird auch nur lachen, oder/und dem Idioten Geld abknöpfen...

Faster
2006-04-10, 21:03:17
na wenn du auch rechtsschutzversichert bist kannst du ja falls wirklich ein anwältliches schreiben kommen sollte (was ich bezweifle), das gute stück einfach deinem anwalt übergeben, dann hat der auch was zu lachen und der fall hat sich für dich erledigt...

pt3
2006-04-10, 22:55:55
Das Auto war in Autoscout, so in etwa beschrieben:
Ford Sierra mit ZV, Bremsen neu, Tank ab 15 l Inhalt undicht, kein guter Lack, ansonsten sehr zuverlässig. TÜV bis September '06 VB 150€.

Freitag um 14.30 ruft der Käufer an, dass er vom Vertrag zurücktritt, da er das Auto unten angeschaut hat und alles verrostet sei, das Getriebe sei undicht, die Bremsen alt, daher dürfte ich nicht schreiben sehr zuverlässig.

Was stimmt denn nun? Wenn die Bremsen alt sind, hat er ein Recht auf neue Bremsen oder darauf das Auto zurückzugeben.

Sylver_Paladin
2006-04-11, 07:28:34
Was stimmt denn nun? Wenn die Bremsen alt sind, hat er ein Recht auf neue Bremsen oder darauf das Auto zurückzugeben.
die Bremsen sind vor 1500 km neu gemacht worden, also sind sie gerade mal eingebremst. Vielleicht hat der Depp die Bremsen auf der Autobahn gleich nieder gemacht. Oder er denkt sich "Da sind ja schon tiefe Rillen drin, die müssen alt sein"
Tja Rillen sind in der Tat drin:
http://www.hondamotor.ru/albums/gagarin/24_0321_0104_1.jpeg
aber schon ab Werk...

Kennung Eins
2006-04-11, 08:59:43
Du baust Sportbremsscheiben in einen 100€ - Ford Sierra, Baujahr 89? Krass =)

Sylver_Paladin
2006-04-11, 09:29:09
Du baust Sportbremsscheiben in einen 100€ - Ford Sierra, Baujahr 89? Krass =)
Hab ich für 30€ neu bekommen die Teile...

Kennung Eins
2006-04-11, 10:26:25
cool, da hätte ich auch zugeschlagen ...

Sylver_Paladin
2006-04-11, 11:42:35
Meine Eltern haben mich grad angerufen, dass der tatsächlich nen 4 Seiten brief (Einschreiben)geschrieben hat.
Ich solle ihm die 100€ zurücküberweisen, oder er geht zum Anwalt und zeigt mich wegen Betrug an.

EureDudeheit
2006-04-11, 11:51:03
Meine Eltern haben mich grad angerufen, dass der tatsächlich nen 4 Seiten brief (Einschreiben)geschrieben hat.
Ich solle ihm die 100€ zurücküberweisen, oder er geht zum Anwalt und zeigt mich wegen Betrug an.


Rofl manche Leute spinnen echt. Was erwartet er von einem Auto für 100€, zumal hat er es ja vor dem Kauf gesehen. Gilt nicht immer noch bei Privatkäufen gekauft wie gesehen?

Santini
2006-04-11, 11:56:28
So ein Blödmann.

Das Auto hat 4-5 Sitze ,4 Räder,alle Fenster drin,und fahren tut es auch noch.
Ich finde für 100 Euro ist das ne ganze Menge.

also ne rechtsschutz hab ich auch...

dann knn ja nicht viel schiefgehen

BUG
2006-04-11, 12:00:34
Du baust Sportbremsscheiben in einen 100€ - Ford Sierra, Baujahr 89? Krass =)..solche hatte/habe ich in meinem Audi 80 BJ1988 auch drinn. Sind klasse Teile, gerade bei Nässe, aktuell habe ich "gelochte" aber ich werde wohl wieder auf die ATE PowerDisk mit "Rille" wechseln. :)

http://home.arcor.de/bug/Download/Audi/B3/audi_neu_02.jpg

cu
BUG

Sylver_Paladin
2006-04-11, 14:39:49
Mal angenommen er zeigt mich wegen Betrug an, da könnte ich ihn doch auch wegen übler Nachrede oder Beleidigung anzeigen?

Faster
2006-04-11, 14:56:01
Mal angenommen er zeigt mich wegen Betrug an, da könnte ich ihn doch auch wegen übler Nachrede oder Beleidigung anzeigen?
naja, eher weniger, ne anzeige ist keine beleidigung, und "üble nachrede" wärs imho erst wenn er das ganze gross öffentlich macht...

StefanV
2006-04-11, 16:09:45
Mal angenommen er zeigt mich wegen Betrug an, da könnte ich ihn doch auch wegen übler Nachrede oder Beleidigung anzeigen?
Abwarten und Tee rauchen...

Oder aber deinen Anwalt fragen, ob man den Käufer nicht auch ein wenig ärgern kann, zumal die Karre ja nur 100€ gekostet hat (was kann man dafür erwarten?! RICHTIG einen SCHROTTHAUFEN, das der Motor noch einigermaßen heile ist, dafür sollte dir der Käufer dankbar sein!)

Vertigo
2006-04-11, 16:23:14
Mal angenommen er zeigt mich wegen Betrug an, da könnte ich ihn doch auch wegen übler Nachrede oder Beleidigung anzeigen?
Anzeigen kann man wirklich jedem wegen praktisch allem - die Frage ist, ob es überhaupt zu einer Verhandlung bzw. späteren Verurteilung kommt. Den Anwalt/Richter will ich sehen, der wegen einem 100€-Schrottauto ein Verfahren anstrengt.

Zephyroth
2006-04-11, 16:56:16
Ich denke das wurde bewusst so eingefädelt um daraus Gewinn zu machen. Viele private Verkäufer haben keine Rechtsschutzversicherung und geben bei einem anwaltlichen Schreiben lieber klein bei, als noch mehr Kosten als die (wahrscheinlich) 100€ Unkosten, die der Käufer sehen will....

Ich meine, wer kauft sich ein Auto um 100€, in der Annahme das er noch eine Weile damit rumfahren kann ohne was zu tun? Es muß ja einen Grund geben warum's nur 100€ kostet.

Grüße,
Zeph

captainsangria
2006-04-11, 17:02:34
da in dem vertrag drinnen steht, dass keine garantie/gewährliestung/weiß der geier was übernommen wird, kann der sich seinen brief sonstwohin kleben.
er hat keinerlei chancen auf irgendwas.
du bist kein händler sondern nur privatmann und für dich gilt der laienverdacht.
meine schwägerin hat vor ~3 wochen den gleichen scheiß mit so einem idioten durchgemacht.

Atlant
2006-04-11, 17:30:47
@ Bug ... hast Du nicht damals auch schon eine solche Karre gefahren ??

Sylver_Paladin
2006-04-11, 18:24:01
Gleich is hier Achterbahn!

Hab grad den Wisch das erste mal in der Hand:
Weiterhin werde ich durch bereits erfolgte Rücksprache mit Autoscout24 diese Angelegenheit bei unserer hießigen Polizeidienststelle zur Anzeige bringen.(Betrügerischer Fahrzeugverkauf)

If you want blood - you got it!

Darf man jemand wegen grober Dummheit anzeigen?

Faster
2006-04-11, 20:36:07
Darf man jemand wegen grober Dummheit anzeigen?
dummheit is leide rnet strafbar, aber so langsam kommt er imho schon in den bereich "übler nachrede" - schreib auch ne mail an autoscout und erkläre die echten fakten. da sitzen sicher ein paar fähige leute die das dann sicher realistisch sehen und dir da keinen ärger machen...

StefanV
2006-04-11, 20:43:14
Geh mal zu deinem Anwalt und kläre mit ihm, ob du deinerseits nicht eventuell etwas gegen ihn unternehmen könntet...

Müsste eigentlich möglich sein, den Käufer a bisserl auf die Finger zu kloppen...

The_Invisible
2006-04-11, 20:46:44
lol, is ja geil wie sich der käufer zum affen macht ;D

wie schon gesagt, um 100€ verkaufen manche autos zum ausschlachten (wie ich meinen 2er golf damals), aber wenn er noch fährt und der käufer sich aufregt über den zustand (für 100€, hallo?) ist das echt nicht mehr schön

die anwalts/gerichtskosten fallen da ja schon um das zigfache höher aus...

mfg

Crafty
2006-04-11, 23:24:01
Hab am Freitag meine Winterkiste verkauft, den alten Ford Sierra, Baujahr 89, 190000 km.
Das Auto war in Autoscout, so in etwa beschrieben:
Ford Sierra mit ZV, Bremsen neu, Tank ab 15 l Inhalt undicht, kein guter Lack, ansonsten sehr zuverlässig. TÜV bis September '06 VB 150€.
Der Käufer hat dann am Mittwoch angerufen, wir haben uns geeinigt, dass er das Auto für 100€ haben kann.
Freitag vormittag war nur mein Vater daheim der hat das für mich übergeben.
Auf jedefall war der Käufer realtiv begeistert, das Auto sehe sehr gut für das Alter aus. Hat auch beredet, dass er nur rot gerollt wurde, aber nicht so schlimm sei. Er ist dann mit roten Nummern heimgefahren.
Kaufvertrag war der Musterkaufvertrag vom ADAC mit Ausschluss jeglicher Gewährleistung etc.

Freitag um 14.30 ruft der Käufer an, dass er vom Vertrag zurücktritt, da er das Auto unten angeschaut hat und alles verrostet sei, das Getriebe sei undicht, die Bremsen alt, daher dürfte ich nicht schreiben sehr zuverlässig. Außerdem hätte ich das Auto als Bastlerfahrzeug verkaufen sollen. Er taut sich nicht mehr damit zu fahren. Dann hat er den Lack bemängelt, und ich solle das Auto bei ihm abholen, die 100€ wiedergeben, und Entschädigung für Auslagen zahlen. Außerdem müsse ich auf den Wagen ein halbes Jahr Gewährleistung geben, und er hätte sowie so eine Woche Rückgaberecht.

Das Ganze ist doch mehr als LOL, bei den letzten Sätzen hätte ich mich fast nicht mehr gekriegt vor lachen.
Jetzt will er erst mal nen Brief schreiben und alles zusammenfassen, oder es gleich seinen Anwalt übergeben...


Klingt für mich nach einem dahergelaufenen Arsch*och aus irgendeinem Kaff.

Es ist doch immer dasselbe.......die Leute wollen alles geschenkt haben und verlangen dann Neuware zu erhalten.

Und wer bei 100 € so eine Welle macht der hat für mich eh nen kompletten Dachschaden.

Tüv ist noch bis September drauf.......also was will dieser Knalldiot von dir ??

Wenn der was besseres will soll der 500 € investieren oder aufs Dreirad umsteigen.........letzteres ist für so einen Knauser und für den Strassenverkehr sicher besser geeignet als ein halbwegs brauchbares Auto.

BUG
2006-04-12, 01:33:10
@ Bug ... hast Du nicht damals auch schon eine solche Karre gefahren ??..in OL war er noch "silbern". ;) ..aber den gibts schon länger nicht mehr, ein Ford Fiesta meinte auf der Kreuzung er muß mein Heck "knutschen" -> Totalschaden. :frown: ..habe aber den gleichen "Typ" Auto wieder gekauft, ich mag den 80er. :)

http://home.arcor.de/bug/Download/Audi/B3_crash/audi_linke_seite.jpg

cu
BUG

Sylver_Paladin
2006-04-12, 12:27:09
So, war heut bei der Rechtsabteilung in unserer Firma.
Die haben genau dasselbe festegestellt = > Idiot

Ich soll nen 3 Zeiler zuückschreiben mit der rechtlichen Situation, wenn wieder was kommt soll ich nochmal hin.


Hier mal paar Highlights aus dem Beschwerdebrief:
Rost an allen Teilen
Beide Antriebe total defekt
Lack überhaupt nicht vorhanden, da nur mit anderer Farbgebung unsachgemäß überrollt oder gestrichen wurde
Innenzustand des Fahrzeugs mehr als katastrophal
Stoßstange hinten und vorne nicht weiterverwertbar
Getriebe total ausgeschlagen und undicht
Beschädigungen an vielen Teilen und Baugruppen vorhanden
usw.

Ich gebe Ihnen die einmalige Gelegenheit, bei Rückerstattung der an Sie gezahlten Kaufsumme von 100,-€ diese Angelegenheit zu berinigen.

Weiterhin sehe ich davon ab, Sie mit den Entsorgungskosten des 'Fahrzeugs zu belasten, bzw. Sie um die Rückholung des Fahrzeugs zubeauftragen.
Aus diesen Gründen würde ich die noch wenigen verwertbaren Teile einem Gebrauchtteilehandel anbieten, um somit meine entstandenen Unkosten und die anfallenden Verschrottungskosten auszugleichen.

Zaffi
2006-04-12, 12:28:32
von "gekauft wie gesehen" hat der auch noch nix gehört ...

Vielleicht litt er bei der Abholung auch unter einer temporären Sehschwäche.. :rolleyes:

mofhou
2006-04-12, 12:34:04
Hier mal paar Highlights aus dem Beschwerdebrief:
:D, wie geil ist das denn. Der will die 100€ zurück und das Geld vom ausschlachten auch noch haben.
Der will dich abzocken, 100pro. Wie wäre es, wenn du den Spies einfach umdrehst und ihn wegen Betruges anzeigst...

Sylver_Paladin
2006-04-12, 12:36:32
von "gekauft wie gesehen" hat der auch noch nix gehört ...

Vielleicht litt er bei der Abholung auch unter einer temporären Sehschwäche.. :rolleyes:
Er hat auch "Beweis"Fotos mitgeschickt, aber nur Fotos von oben, also alles offensichtliche Sachen, wo jeder Blindfisch aus 100km Entfernung sieht, Bilder vom Motorraum, Sitze, Lack etc.
Von angeblichen undichten Benzinleitungen, Getrieben Ölwannen keine Fotos...

Faster
2006-04-12, 13:25:56
der will dich ganz klar abzocken, denn wenn seine masche bei jmd funktioniert, dann hat er seine 100€ wieder und ein auto im wert von ~100€ noch gratis dazu.

StefanV
2006-04-12, 14:14:55
So, war heut bei der Rechtsabteilung in unserer Firma.
Die haben genau dasselbe festegestellt = > Idiot
Wenn du das nächste mal da bist, frag die Typen da mal, ob man den Spieß nicht umdrehen kann (k/a, Nötigung, Erpressung, Betrug, irgendwas wird schon drin sein).

Zephyroth
2006-04-12, 14:46:55
Also am ehesten ist es betrügerische Nötigung oder nötigenderr Betrug.

Scherz beiseite, das Spiel heißt Poker --> er blufft

Der nächste logische Schritt, bei dieser Situation ist: "Ok, ich will sehen. Ich setze 100€ und die Anwaltskosten"

Grüße,
Zeph

Marodeur
2006-04-12, 14:59:37
Schaut nicht so viel Eurosport... ;)

Aber scheint wirklich so einer zu sein der hier mit "alten Karren" und deren Besitzer ein Spielchen treibt...

Beeblebrox
2006-04-12, 15:21:02
Soll man da jetzt lachen oder heulen? Ich krieg meinen Kopf gar nicht mehr still, muß das Ding dauern schütteln.

Der soll das Auto in Teilen verkaufen, das wäre das beste. Dann trittst Du vom Verkauf zurück, und gibst ihm die Kohle und er muß Dir die Karre zurückgeben. Ups, Karre existiert nicht mehr. Sofort anzeigen! :biggrin:

dogmeat
2006-04-12, 16:35:15
wobei man natürlich generell auch 1 Cent einklagen kann...
Das erinnert mich an mein Praktikum bei der AOK. Einmal kam ein wütender Kunde rein und meinte die hätten ihm bei irgendwas ca 25 Cent zuviel berechnet und das er diese wieder zurückerstattet haben will oder er würde sonst rechtliche Schritte einleiten. ;D Die Kollegen haben den auch nur ausgelacht.

Sylver_Paladin
2006-04-20, 19:02:34
Neues vom Idioten:

möchte Ihnen hiermit den Erhalt des Schreibens bestätigen.
Dies ändert aber nicht's an der Tatsache, das ich weiterhin den Kaufvertragsrücktritt beibehalte.
Ich mache Ihnen heute und hier lediglich einen Vorschlag zur Güte.
Um die Angelegenheit friedlich zu beenden, erwarte ich von Ihnen, die Hälfte des an Sie bereits gezahlten Kaufpreises an mich zurück zu zahlen(50.-€)
Ich gebe Ihnen die letztmalige Möglichkeit dazu
Kontodaten sind Ihnen schon übermittelt worden.

Rufen Sie mich sofort nach Erhalt des Schreibens an, sollte dies jedoch nicht geschehen, werde ich gegen Sie die Anzeige freigeben. Tel 00000000.
Denn dies ist nicht, wie Sie schreiben eine Belästigung, sondern nur eine Wahrnehmung meiner Rechte, auch als sog. Privatkäufer!!!
Wenn Sie schon Erkundigungen und Auskünfte einholen, dann bitte auch richtig!

Sie drohen mir an, gegen mich strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte einzuleiten.
Davon kann ich Sie nicht abhalten.
(Fehler aus Brief übernommen)

das hatte ich geschrieben:
nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung bei meinem Arbeitgeber stelle ich folgende rechtliche Situation fest:
Die von Ihnen gegen mich gestellten Forderungen und Behauptungen entziehen sich jeglicher rechtlichen Grundlage.
Alle von Ihnen aufgezählten Mängel
a) habe ich Ihnen entweder vor dem Kauf in der Online-Anzeige oder telefonisch mitgeteilt - so weit diese mir bekannt waren
b) sind offensichtlich, und waren Ihnen durch die vorherige Besichtigung bekannt
c) stellen Verschleiß dar, der bei einem Fahrzeug diesen Alters, dieser Laufleistung und diesen Typs zu erwarten ist, und sind somit kein Mangel
Des Weiteren wurde ein Kaufvertrag von privat zu privat mit Ausschluss jeglicher Gewährleistung abgeschlossen, dem beide Vertragsparteien zustimmten.

Sollten Sie mich weiterhin in dieser Sache belästigen, werde ich strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte gegen Sie einleiten.


der Kasper will nur Geld, der kann warten bis er schwarz wird.

Abraxaς
2006-04-20, 19:26:07
Neues vom Idioten:
(Fehler aus Brief übernommen)

das hatte ich geschrieben:


der Kasper will nur Geld, der kann warten bis er schwarz wird.

Wäre echt lustig,wenn du ihn zuerst wegen betrugs o.ä. anzeigst.Ich würde gerne sehen,wie blöd der dann aus der Wäsche guckt. ;D

Skorpion
2006-04-20, 22:05:11
Rofl 50€
Naja dann hat er das Auto eben für 50€ bekommen.

Faster
2006-04-20, 23:28:45
der typ ist echt erbärmlich.
spätestens nach deiner mail (bzw brief) hätte er einfach aufgeben sollen und kapieren das es da nix zum abzocken gibt...

derMeister
2006-04-21, 00:11:51
Du kannst erst "Gegenmaßnahmen" ergreifen, wenn er zur Tat schreitet.
Davon abgesehen, geht so eine Anzeige wegen Betruges erstmal zum Staatsanwalt, der wird sich wohl kaum mit einem offensichtlichem Verkaufsgegenstand ernsthaft befassen.
Ich würde Dir vorschlagen jetzt garkeinen Kontakt mehr zu nehmen, soll er doch machen. Du kannst Dich da passiv verhalten.
Warte einfach in Ruhe ab was da kommt, wenn was kommt. Du hast Rechtschutz also, keep cool :cool:

Marmicon
2007-10-03, 03:08:04
Und wie ist es ausgegangen?:D

LOD
2007-10-03, 10:00:53
Hab am Freitag meine Winterkiste verkauft, den alten Ford Sierra, Baujahr 89, 190000 km.
Das Auto war in Autoscout, so in etwa beschrieben:
Ford Sierra mit ZV, Bremsen neu, Tank ab 15 l Inhalt undicht, kein guter Lack, ansonsten sehr zuverlässig. TÜV bis September '06 VB 150€.
Der Käufer hat dann am Mittwoch angerufen, wir haben uns geeinigt, dass er das Auto für 100€ haben kann.
Freitag vormittag war nur mein Vater daheim der hat das für mich übergeben.
Auf jedefall war der Käufer realtiv begeistert, das Auto sehe sehr gut für das Alter aus. Hat auch beredet, dass er nur rot gerollt wurde, aber nicht so schlimm sei. Er ist dann mit roten Nummern heimgefahren.
Kaufvertrag war der Musterkaufvertrag vom ADAC mit Ausschluss jeglicher Gewährleistung etc.

Freitag um 14.30 ruft der Käufer an, dass er vom Vertrag zurücktritt, da er das Auto unten angeschaut hat und alles verrostet sei, das Getriebe sei undicht, die Bremsen alt, daher dürfte ich nicht schreiben sehr zuverlässig. Außerdem hätte ich das Auto als Bastlerfahrzeug verkaufen sollen. Er taut sich nicht mehr damit zu fahren. Dann hat er den Lack bemängelt, und ich solle das Auto bei ihm abholen, die 100€ wiedergeben, und Entschädigung für Auslagen zahlen. Außerdem müsse ich auf den Wagen ein halbes Jahr Gewährleistung geben, und er hätte sowie so eine Woche Rückgaberecht.



Was erwartet der Typ .... Für 100 € nen neuen Rolls Royce mit Luxusausstattung , oder was ?

Warte auf das Schreiben vom Anwalt :biggrin:

peppschmier
2007-10-03, 10:08:40
Was erwartet der Typ .... Für 100 € nen neuen Rolls Royce mit Luxusausstattung , oder was ?

Warte auf das Schreiben vom Anwalt :biggrin:

Du solltest mal auf das achten was geschrieben steht, vor allem aufs Datum ;D

Wobei er vielleicht immer noch auf das Schreiben vom Anwalt wartet :rolleyes::tongue:

skicu
2007-10-03, 10:48:03
Soweit ich weiß, ist dann nix mehr gekommen -> ergo Abzocker.

paladin: Ich hätte dir das Auto doch für nen 100er abkaufen sollen. Wobei's auf der Autobahn manchmal schon bedenklich unruhig auf dem Rücksitz wurde. :D
Aber zum Stoßdämpfer ausbauen und Offroadfahren hätts sicher noch getaugt...

Sylver_Paladin
2007-10-03, 12:15:33
Ne is nix mehr gekommen. Hätte mich auch gewundert. Vielleicht war er ja sogar bei nem anwalt oder der Polizei, und die haben nur gelacht, und der Anwalt hat ihm für die Rechtsberatung noch nen Hunni rausgezogen ;D

Hab scho überlegt ihm paar tolle Sachen etc zu bestellen, habs dann aber doch gelassen, vielleicht is ihm ja die karre untern Arsch explodiert.

GBWolf
2007-10-03, 12:33:11
Klingt alles nach Betrugsmasche, würde wetten der macht das bei jede Menge Leuten gleichzeitig und bei einigen wird er damit Erfolg haben. Warte auf ein offizielles Schreiben durch ein Gericht, alles andere ist eh nur Altpapier!

noid
2007-10-03, 12:44:19
Ne is nix mehr gekommen. Hätte mich auch gewundert. Vielleicht war er ja sogar bei nem anwalt oder der Polizei, und die haben nur gelacht, und der Anwalt hat ihm für die Rechtberatung noch ne Hunni rausgezogen ;D

Hab scho überlegt ihm paar tolle Sachen etc zu bestellen, habs dann aber doch gelassen, vielleicht is ihm ja die karre untern Arsch explodiert.

Ob die 3fach GEZ-Anmeldung zu 3 Teilnehmernummern führt? X-D

Fritte
2007-10-03, 12:58:38
..vielleicht is ihm ja die karre untern Arsch explodiert.

Wunschdenken :D

OMG solche Typen könnt ich gegen die Wand klatschen bis die Wand zusammenbricht, was die an Strafe bekommen sollten wage ich hier gar nicht zu schreiben, also denkt es euch halt :mad:

Steffko
2007-10-03, 14:37:07
Klingt alles nach Betrugsmasche, würde wetten der macht das bei jede Menge Leuten gleichzeitig und bei einigen wird er damit Erfolg haben. Warte auf ein offizielles Schreiben durch ein Gericht, alles andere ist eh nur Altpapier!

Das Topic ist schon nen 'bissal' älter, da wird wohl kein Schreiben mehr kommen :biggrin:

Schlupp
2007-10-03, 16:21:38
Das Topic ist schon nen 'bissal' älter, da wird wohl kein Schreiben mehr kommen :biggrin:


Da würde ich nicht zu laut schreien...

Hab vor Jahren mal ein Bundle per eBay versteigert. Sockel-A Board, passende CPU, Speicher und Kühler. Parallel noch ne Soundkarte, Grafikkarte und Festplatte.
Der Käufer des Bundles ersteigerte sich auch noch die Soundkarte.
Nach ein paar Tagen erhielt ich dann ne Mail, dass er die Soundkarte nich zum Laufen bekommen würde. Hatte ihm dann geantwortet von wegen richtige Treiber, etc.
Paar Tage später kam dann, dass wohl des komplette Bundle defekt sei.
Bevor ich antwortete kam dann, dass der Käufer das Bundle bei einem Händler hat testen lassen und der Prozessor wohl durchgebrannt sei (angeblich weil ich Zahnpastaähnliche Paste auf dem Proz. verschmiert hätte) und ich solle ihm das Geld wieder überweisen plus die Kosten des Händlers fürs Testen. Die Hardware würde er für mich entsorgen, da ein Rückversand nur extra Kosten für mich bedeuten würde.

Hab ihm dann geschrieben, dass er es ja wohl schon gelaufen sein musste (wg. Soundkarte). Auf die Bitte, mir die Rechnung des Händlers zukommen zu lassen ging er nicht ein.
Ich schrieb ihm dann noch, dass er noch mir doch bitte eine Kontaktmöglichkeit des Händlers geben solle, damit ich mit dem Händler sprechen könne. Kam aber auch nichts.

Nach ein bisschen hin und her, wollte er mich dann anzeigen was aber nie geschah und dann war Ruhe.


Nach fast 2 Jahren bekam ich dann überraschend eine Mail, dass er noch immer auf sein Geld warten würde.
Hab mir dann überlegt, wieso er nach 2 Jahren wieder damit anfangen würde und siehe da, nun verkauft er bei eBay das selbe Bundle wieder als funktionierend.
Hab dann über den eBay-Account meiner Freundin eine Frage an ihn geschickt, ob das Bundle noch 100%ig funktionieren würde. Antwort war Ja.

Also seine Antwort in meine Mail kopiert und ihm ohne weiteren Kommentar geschickt.
Danach war (bis jetzt) Ruhe...


Gibt schon ganz extrem seltsame Vögel...

Ringwald
2007-10-03, 18:09:20
Ich hab mal ein Sempron 2600+ bei eBay verkauft und der Käufer meinte dann das es ein Sempron 2400+ war was bei ihm angekommen ist und wollte das ich ihm ein Teil des Geldes wiedergebe :rolleyes:
Nach ein bisl Briefwechsel hat der sich nicht mehr gemeldet...

Andreas Tidl
2007-10-03, 18:15:49
gesehen wie gekauft?

bleipumpe
2007-10-03, 18:23:42
Da würde ich nicht zu laut schreien...

Hab vor Jahren mal ein Bundle per eBay versteigert. Sockel-A Board, passende CPU, Speicher und Kühler. Parallel noch ne Soundkarte, Grafikkarte und Festplatte.
Der Käufer des Bundles ersteigerte sich auch noch die Soundkarte.
Nach ein paar Tagen erhielt ich dann ne Mail, dass er die Soundkarte nich zum Laufen bekommen würde. Hatte ihm dann geantwortet von wegen richtige Treiber, etc.
Paar Tage später kam dann, dass wohl des komplette Bundle defekt sei.
Bevor ich antwortete kam dann, dass der Käufer das Bundle bei einem Händler hat testen lassen und der Prozessor wohl durchgebrannt sei (angeblich weil ich Zahnpastaähnliche Paste auf dem Proz. verschmiert hätte) und ich solle ihm das Geld wieder überweisen plus die Kosten des Händlers fürs Testen. Die Hardware würde er für mich entsorgen, da ein Rückversand nur extra Kosten für mich bedeuten würde.

Hab ihm dann geschrieben, dass er es ja wohl schon gelaufen sein musste (wg. Soundkarte). Auf die Bitte, mir die Rechnung des Händlers zukommen zu lassen ging er nicht ein.
Ich schrieb ihm dann noch, dass er noch mir doch bitte eine Kontaktmöglichkeit des Händlers geben solle, damit ich mit dem Händler sprechen könne. Kam aber auch nichts.

Nach ein bisschen hin und her, wollte er mich dann anzeigen was aber nie geschah und dann war Ruhe.


Nach fast 2 Jahren bekam ich dann überraschend eine Mail, dass er noch immer auf sein Geld warten würde.
Hab mir dann überlegt, wieso er nach 2 Jahren wieder damit anfangen würde und siehe da, nun verkauft er bei eBay das selbe Bundle wieder als funktionierend.
Hab dann über den eBay-Account meiner Freundin eine Frage an ihn geschickt, ob das Bundle noch 100%ig funktionieren würde. Antwort war Ja.

Also seine Antwort in meine Mail kopiert und ihm ohne weiteren Kommentar geschickt.
Danach war (bis jetzt) Ruhe...


Gibt schon ganz extrem seltsame Vögel...

Hat er denn in der aktuellen Auktion erwähnt, dass er nicht der Erstbesitzer dieses Bundles ist? Diesen Fakt zu unterschlagen ist nämlich in der Tat ein Grund für eine berechtigte Reklamation.

mfg b.

Schlupp
2007-10-03, 20:07:34
Hat er denn in der aktuellen Auktion erwähnt, dass er nicht der Erstbesitzer dieses Bundles ist? Diesen Fakt zu unterschlagen ist nämlich in der Tat ein Grund für eine berechtigte Reklamation.

mfg b.


Huiuiui, da fragst mich was.
Aber glaube mal nicht.

Hab sowas aber selbst auch noch nie angegeben.
Bei Autos, etc. wäre des nen Argument für mich, bei Hardware allerdings nicht.