PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betrunkener verursacht Crash mit ICE - Wer bezahlt die 2 Mio EUR Schaden?


Andreas Tidl
2006-04-16, 19:11:45
Hallo!

Angesichts der Ereignisse von heute, nämlich der Entgleisung eines ICEs hier zwischen Mannheim und Frankfurt, die ein Betrunkener durch "Parken" seines Wagens auf den Gleisen verursacht hat, habe ich mich gefragt wer den Schaden bezahlt?
Muss der Mann mit seinem Privatvermögen haften oder gibt es gesetzlich eine Höchstgrenze bei solch einem Fall?

Fatality
2006-04-16, 19:13:10
betrunkene sind nicht voll zurechnungsfähig ergo zahlt der staat.

Andreas Tidl
2006-04-16, 19:19:09
betrunkene sind nicht voll zurechnungsfähig ergo zahlt der staat.

Wurde diese Ausnahme, dass man als Betrunkener Narrenfreiheit hat nicht aber erst kürzlich stark eingeschränkt?

Pinoccio
2006-04-16, 19:28:33
ergo zahlt der staat.Die Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden.

mfg Sebastian

mad_marc
2006-04-16, 19:33:07
Wo finde ich denn in den Nachrichten etwas dazu? :eek:

Pinoccio
2006-04-16, 19:34:12
Wo finde ich denn in den Nachrichten etwas dazu? :eek:Google (http://news.google.de/news?q=ice%20auto&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-a&rls=org.mozilla:en-US:official&percentage_served=100&sa=N&tab=wn).

mfg Sebastian

StefanV
2006-04-16, 19:36:52
Die Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden.

mfg Sebastian
Holt sich aber ev. 5.000€ wieder, da besoffen auf Schienen geparkt = grob Fahrlässig ist...

Pinoccio
2006-04-16, 19:43:23
Holt sich aber ev. 5.000€ wieder, da besoffen auf Schienen geparkt = grob Fahrlässig ist...Mit Sicherheit! ;-)
Wobei geparkt triffts ja nicht ganz ...

mfg Sebastian

Technofreak81
2006-04-16, 21:19:46
Hmm nur 5000 € ? Holen die sich nicht die ganze Summe über seine Lebenszeit verteilt halt wieder ? Da kann ja jeder hingehen und besoffen son scheiss machen...

Blaze
2006-04-16, 21:22:37
Quark, wie soll der denn bitte 2.000.000 Euro auftreiben? Das verdient der in seinem kompletten leben nichtmal anähernd...und wovon soll der noch leben? Die können ja nichtmal so eben sein gesamtes Gehalt einkassieren.

Kurgan
2006-04-16, 21:23:48
grob fahrlässig (ist immer der fall wenn volltrunken am steuer) kann die versicherung sich alles wiederholen vom verursacher.
heisst: wenn die haftpflicht das durchzieht (was anzunehmen ist) lebt der arsch den rest seines lebens vom sozialhilfesatz, egal wieviel jahresbrutto er hat.

edit: hm, scheinbar gibts da doch höchstgrenzen ... vielleicht werf ich da auch nur was durcheinander ..

Blaze
2006-04-16, 21:26:07
Hast du da mal ne Quelle zu nem ähnlichen Fall oder ggf. zum Gesetz parat?

Technofreak81
2006-04-16, 21:26:08
grob fahrlässig (ist immer der fall wenn volltrunken am steuer) kann die versicherung sich alles wiederholen vom verursacher.
heisst: wenn die haftpflicht das durchzieht (was anzunehmen ist) lebt der arsch den rest seines lebens vom sozialhilfesatz, egal wieviel jahresbrutto er hat.


Genau das meinte ich... Es bleibt halt nen kleiner Teil zum Überleben übrig, oda halt direkt auf Statskosten ;)
Das hätte der sich vorher überlegen sollen...

pt3
2006-04-16, 21:30:09
Er könnte doch dann aber privat Insolvenz anmelden.

Bei RTL meinten die heute es gibt bis zu 10 Jahre Gefängnis. Naja ganz so hoch wirds wohl nicht kommen, aber in Gefängnis wird er wohl müssen oder?

lemonsoda
2006-04-16, 21:32:57
Hmm nur 5000 € ? Holen die sich nicht die ganze Summe über seine Lebenszeit verteilt halt wieder ? Da kann ja jeder hingehen und besoffen son scheiss machen...

zur Leistungsfreiheit des Versicherers bei Schäden unter Alkohol oder Drogen: Link (http://www.strafzettel.de/index.html?/content/217.htm)

Es sind tatsächlich nur 5000,- Euro, die sich die Versicherung zurückholen kann.
Unter bestimmten Umständen (z.B. verspätete Prämienzahlung, Fahren ohne Führerschein) ist der Versicherer komplett leistungsfrei. Dann bekommt der Gute im Zweifelsfall tatsächlich eine Rechnung über 2 Mio. (plus Zinsen). Das ist kein Quark sondern Realität.
grob fahrlässig (ist immer der fall wenn volltrunken am steuer) kann die versicherung sich alles wiederholen vom verursacher.
heisst: wenn die haftpflicht das durchzieht (was anzunehmen ist) lebt der arsch den rest seines lebens vom sozialhilfesatz, egal wieviel jahresbrutto er hat. Satz 1 ist ist völlig falsch, Satz 2 stimmt dafür voll und ganz....

Einzige Möglichkeit, aus der Nummer rauszukommen ist die Privatinsolvenz. Guggsdu hier (http://www.insolvenzrecht.info/verbraucherinsolvenz.htm)

mapel110
2006-04-16, 21:38:37
Holt sich aber ev. 5.000€ wieder, da besoffen auf Schienen geparkt = grob Fahrlässig ist...
Woher du die 5000 her hast möchte ich mal wissen. Normal ists eher, dass die Versicherungsbeiträge steigen. Und als PKW-Fahrer hat man eh eine Haftpflicht, die solch eine Summe abdenken sollte.
Mal angenommen, man verursacht einen Unfall als PKW-Fahrer, wo zwei Busse oder LKWs mit involviert sind. Da kommen ähnliche Summen zustande.
zur Leistungsfreiheit des Versicherers bei Schäden unter Alkohol oder Drogen: Link (http://www.strafzettel.de/index.html?/content/217.htm)

hm, okay, aber ne einmalige Zahlung von 5000 € würd mich nicht sonderlich jucken. Höhere monatliche Beiträge schon viel mehr.

mf_2
2006-04-16, 21:55:15
Woher du die 5000 her hast möchte ich mal wissen. Normal ists eher, dass die Versicherungsbeiträge steigen. Und als PKW-Fahrer hat man eh eine Haftpflicht, die solch eine Summe abdenken sollte.
Mal angenommen, man verursacht einen Unfall als PKW-Fahrer, wo zwei Busse oder LKWs mit involviert sind. Da kommen ähnliche Summen zustande.


Full Ack. Ich gehe gerade durch die theoretische Ausbildung fürn lappen und da haben die auch gesagt, dass meine Haftpflicht sowas deckt. Für irgendeinen kleinen Aufpreis ( einstelliger €-Bereich/Monat ) ist die Maximaldeckung sogar 50 Mio. €. Ansonsten eben das gesetzlich vorgeschriebene ( 2.5 Mio. €? Vorsicht, das ist aus meinem Gedächtnis, und das ist ned das beste ).

Black-Scorpion
2006-04-16, 22:00:20
Normaler Unfall != besoffen auf den Bahngleisen "parken"

Super Grobi
2006-04-16, 22:04:32
Hi,
die Versicherung zahlt IMMER!!! Nur kann die Versicherung den Versicherungsnehmer in regres (oder wie das heißt) nehmen, WENN dieser GROB fahrlässig gehandelt hat und dann auch nur bis zu einer bestimmten Summe! Nun weiss ich nicht, ob bedrunken grob fahrlässig ist oder nur fahrlässig? Auch weiss ich nicht, wie es aussieht, wenn der Betrunkene schon als unzurechnungsfähig eingestuft werden kann, weil er halt soooooooooo dicht war.

SG

sei laut
2006-04-16, 22:05:35
Bei RTL meinten die heute es gibt bis zu 10 Jahre Gefängnis. Naja ganz so hoch wirds wohl nicht kommen, aber in Gefängnis wird er wohl müssen oder?

Genauso wie man für "raubkopieren" bis zu 5 Jahren bekommen kann.

Ich hasse diese bis zu Angaben, weil die Höchststrafe so gut wie nie annähernd erreicht wird, es sei denn, es ist ein schwerer Fall + Wiederholungstäter oder sowas.
Ich kenn mich zwar nicht aus, aber mehr als eine Bewährungsstrafe wirds nicht werden, denke ich. Schließlich war er volltrunken.

StefanV
2006-04-16, 22:19:47
Woher du die 5000 her hast möchte ich mal wissen. Normal ists eher, dass die Versicherungsbeiträge steigen. Und als PKW-Fahrer hat man eh eine Haftpflicht, die solch eine Summe abdenken sollte.
Mal angenommen, man verursacht einen Unfall als PKW-Fahrer, wo zwei Busse oder LKWs mit involviert sind. Da kommen ähnliche Summen zustande.
Richtig, die Beiträge steigen UND die Versicherung möchte 5000€ von einem haben, ist halt die Gesetzliche Höchstgrenze, die sich die KFZ-Haftpflichtversicherung zurückholen kann, wenn man 'nen Lappen hatte und das Fahrzeug eine gültige BE...
Betriebserlaubnis ist z.B. erloschen, wenn man irgendwas am Fahrzeug verändert und es nicht vom TüV eingetragen wurde (wenns eingetragen ist, aber dennoch illegal, kann man sich mit Glück auf guten Glauben berufen)...

Für sein Auto sieht er natürlich keinen Cent, da die Kasko Versicherung bei grober Fahrlässigkeit NICHT zahlen muss.

Kurgan
2006-04-16, 22:20:19
Hi,
die Versicherung zahlt IMMER!!! Nur kann die Versicherung den Versicherungsnehmer in regres (oder wie das heißt) nehmen, WENN dieser GROB fahrlässig gehandelt hat und dann auch nur bis zu einer bestimmten Summe! Nun weiss ich nicht, ob bedrunken grob fahrlässig ist oder nur fahrlässig? Auch weiss ich nicht, wie es aussieht, wenn der Betrunkene schon als unzurechnungsfähig eingestuft werden kann, weil er halt soooooooooo dicht war.

SG
die grenze liegt bei 1,1 promille, ab da ist "volltrunken" (wobei profitrinker da nichtmal nen schwips haben)

Mumins
2006-04-16, 23:12:52
die grenze liegt bei 1,1 promille, ab da ist "volltrunken" (wobei profitrinker da nichtmal nen schwips haben)

Nein ab 1,1 beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit und man begeht eine Straftat. Vollrausch wird i.d.R. erst ab 2,5 promille angenommen. Ab 1,6 wird eine MPU angeordnet.

Kurgan
2006-04-17, 00:11:58
Nein ab 1,1 beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit und man begeht eine Straftat. Vollrausch wird i.d.R. erst ab 2,5 promille angenommen. Ab 1,6 wird eine MPU angeordnet.
es geht hier nicht um die strafbarkeit, sondern um die nichthaftung der versicherung. und die greift bei 1.1 ;)

WTC
2006-04-17, 00:25:48
Full Ack. Ich gehe gerade durch die theoretische Ausbildung fürn lappen und da haben die auch gesagt, dass meine Haftpflicht sowas deckt. Für irgendeinen kleinen Aufpreis ( einstelliger €-Bereich/Monat ) ist die Maximaldeckung sogar 50 Mio. €. Ansonsten eben das gesetzlich vorgeschriebene ( 2.5 Mio. €? Vorsicht, das ist aus meinem Gedächtnis, und das ist ned das beste ).

Stimmt zum teil. Früher war der Mindestsatz imho bei 2 mio., ist aber deutlich zu wenig wenn du an einem unfall schuld bist in der der gegner dann im rollstuhl landet oder sonstwas. Die versicherungen decken jetzt eigentlich i.d.r. bis 100 mio. standartmässig, kostet eben ca. 50€ mehr im jahr imho, lohnt sich aber.

Mumins
2006-04-17, 09:18:48
es geht hier nicht um die strafbarkeit, sondern um die nichthaftung der versicherung. und die greift bei 1.1 ;)

Doch darum gehts schon, denn die Versicherungen orientieren sich da dran. Ab 1,1 promille wird immer angenommen, dass der Alkoholkonsum kausal für den Unfall ist, absolute Fahruntüchtigkeit. Man verliert den Versicherungsschutz (Vollkasko), aber eben nicht die Haftpflicht, denn damit würde man ja die oder das Opfer bestrafen. Die Versicherung kann 5000 € vom Täter Regress zurückholen.
Im übrigen kann schon ab 0,3 promille die Versicherung Regress fordern.

spinoza
2006-04-17, 10:18:16
Hi,
die Versicherung zahlt IMMER!!!
stimmt so nicht.
der typ hat auch noch fahrerflucht begangen, war betrunken und wie hoch seine deckungssumme war, ist auch nicht klar. werden die gerichte erntscheiden, aber zahlen wird der müssen:
"Es gibt eine ganze Reihe von Umständen und, unter denen der Versicherungsschutz eingeschränkt wird oder ganz verloren geht:
# Fahrerflucht begangen wird
# ein Schaden die Versicherungsssumme übersteigt.
In Deutschland ereignen sich jährlich rund 15 Unfälle mit einem Schaden von mehr als zwei Millionen Mark. Nur drei Unfälle rechten einen Schaden von über fünf Millionen Mark an.
Bei 40 Millionen PKWs ist die Wahrscheinlichkeit ziemlich gering einen so "teuren" Unfall zu verursachen.
Wer sich dennoch gegen einen "Riesenschaden" schützen möchte - nach BGB haftet man unbegrenzt für angerichteten Schaden - kann dies mit einer etwa 2% höheren Prämie erreichen.
# der Fahrer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen"
http://www.infoquelle.de/Versicherung/Kfz/Kfz_versicherungen_zahlen.php

Gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen für Verträge ab dem 01.01.2002

- Personenschäden: 2,5 Mio EUR (2.556.460 Euro)
- Drei und mehr verletzte Personen: 7,5 Mio EUR (7.669.379 Euro)
- Sachschäden: 500.000 EUR (511.292 Euro)
Vermögensschäden: 50.000 EUR (51.130 Euro)
http://einsurance.spiegel.de/wissen/versicherung/knowhow/content/kfz.htm

Kurgan
2006-04-17, 10:41:11
er hat trotzdem recht: die versicherung (haftpflicht) muss erstmal zahlen .. hier gehts nur noch um die frage wann und wieviel sie sich vom unfallverursacher wiederholen kann ;)

spinoza
2006-04-17, 12:42:34
wenn er nur bis 500000 versichert ist, haftet er für den rest selbst.

drmaniac
2006-04-17, 13:53:08
Hast du da mal ne Quelle zu nem ähnlichen Fall oder ggf. zum Gesetz parat?


leute ganz einfach. Selbst wenn er NICHT versichert war... passiert ihm "nichts" aufregendes finanzielles.

Oder könnt ihr euch nicht mehr an den "Gurken"Unfall von unserem möchtegern Superstar erinnern ;)

der hatte keinen Führerschein/Versicherung und der Staat kam für die ganze Sache auf, bis auf xxxx euro..