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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay Händler - Übernimmt keine Garantie für den Versand?!


Unfug
2006-04-19, 13:40:01
Hallo,
ich habe da mal eine Frage.
Und zwar hab ich etwas bestellt, was von etwas weiter her kommt.

Per Email bekommt man dann den Hinweis, das keine Haftung für den Artikel genommen wird, falls man unversicherten Versand wählt.

Das ist doch nicht korrekt oder?
Nach welchem Gesetz muss er sich denn orientieren? Nach dem Deutschen (weil Ebay die Plattform war) oder nach Ausländischem (da Artikelstandort Ausland ist) ??

Nach DE-Recht muss er doch die Haftung übernehmen.
Gruß

Santini
2006-04-19, 13:42:16
bei unversichertem Versand kann er doch keine Haftung übernehmen,es sei denn er transportiert es selbst.

Unfug
2006-04-19, 13:43:03
Es handelt sich um Händler.

Falls die Ware verschwindet muss er nicht dann Ersatz schicken?

mofhou
2006-04-19, 13:45:29
Es handelt sich um Händler.

Falls die Ware verschwindet muss er nicht dann Ersatz schicken?
Nein,
wieso sollte er auch, dass ist ja ein Problem mit der Post, wo die Beweislast bei dir liegt. Außerdem heißt es ja nicht umsonst "unversichert".
Ich würde niemals bei Waren >50€ unversicherten Versand wählen, da zahl ich lieber die paar Euro mehr und hab dafür ne Garantie;).
Aber naja, es ist immer das gleiche Lied "Geiz ist geil"...

[edit]Hab jetzt erst gesehen, dass es ein ausländischer Händler ist, dann würde ich auf jeden Fall verischert empfehlen. Ich habe schon öfters etwas im Ausland bestellt und immer versichert gefordert...

Unfug
2006-04-19, 13:53:23
Häää jetzt bin ich etwas platt. Ich hab immer gedacht Gewerbliche Händler müssen die Haftung des Transports übernehmen und nicht der Käufer
Kurios

Mr.Postman
2006-04-19, 13:56:26
Wenn du deine Ware haben möchtest, immer versicherten Versand wählen.

Eine Freundin meines Bruders hat ihm alte Erinnerungsfotos nach GB geschickt, leider als Päckchen. Das Päckchen ist nie angekommen, die Bilder für immer weg.

Unfug
2006-04-19, 13:56:52
Wow , ok ne das will ich natürlich nicht.

mofhou
2006-04-19, 13:58:02
Häää jetzt bin ich etwas platt. Ich hab immer gedacht Gewerbliche Händler müssen die Haftung des Transports übernehmen und nicht der Käufer
Kurios
Sie müssen garantieren, dass Paket dem Versanddienst zu übergeben, ab da haftet der Versandienst. AFAIR

drexsack
2006-04-19, 14:00:36
Sie müssen garantieren, dass Paket dem Versanddienst zu übergeben, ab da haftet der Versandienst. AFAIR

So habe ich es auch in Erinnerung. Mit der Versandbestätigung/-übergabe endet die Haftung des Herstellers, es liegt ja auch einfach nicht mehr in seinem Einflussbereich. Nun ist das Transportunternehmen dran.

Tomi
2006-04-19, 14:01:33
Also für ausländische Händler gilt natürlich nicht das BGB oder Fernabsatzgesetz. Da richtet sich Versand & Co. nach deren länderspezifischen Gesetzen.

Hierzulande haften Händler auch für unversichert versandtes, da sie immer das Versandrisiko bis zum Kunden tragen. Deswegen schickt auch kein normal denkender Händler hierzulande ein Päckchen.

Unfug
2006-04-19, 14:03:32
Also für ausländische Händler gilt natürlich nicht das BGB oder Fernabsatzgesetz. Da richtet sich Versand & Co. nach deren länderspezifischen Gesetzen.

Hierzulande haften Händler auch für unversichert versandtes, da sie immer das Versandrisiko bis zum Kunden tragen. Deswegen schickt auch kein normal denkender Händler hierzulande ein Päckchen.

Genauso hab ich mir das nämlich auch gedacht.
DAs mit dem ausländischen Händler wusst ich nicht. Aber gut dann weiss da ja auch mal bescheid.

_Gast
2006-04-19, 14:06:11
§ 447 BGB
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Das bedeutet einfach, dass der Verkäufer fein raus ist, wenn er die Sache bei der Post abgegeben hat. Ab diesem Zeitpunkt haftet der Käufer. Und nicht die Post oder der Spediteur oder die Heilsarmee oder ...

deekey777
2006-04-19, 14:23:02
Bei Verbrauchsgüterverträgen/Versendungskauf trägt der Unternehmer iSd BGH so lange die Gefahr, dass die Ware untergeht, bis die Ware beim Verbraucher angekommen ist, sprich sie in seinem Besitz ist. AGB, die etwas anderes sagen, sind unwirksam.
Die andere Frage ist, ob deutsches Recht angewendet wird. An sich unterliegen alle Beziehungen zw. ebay.de und den Nutzern dem dt. Recht.
§ 447 BGB
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Das bedeutet einfach, dass der Verkäufer fein raus ist, wenn er die Sache bei der Post abgegeben hat. Ab diesem Zeitpunkt haftet der Käufer. Und nicht die Post oder der Spediteur oder die Heilsarmee oder ...

Gilt aber nicht bei Verbrauchsgüterkauf, was hier der Fall ist.

Sylver_Paladin
2006-04-19, 14:42:01
Was ist der Unterschied zw Verbrauchsgut und dem anderen normalen?
edit hab mal gegoogelt:
Verbrauchsgut
Konsumgut, das zum Verzehr oder zur einmaligen Verwendung bestimmt ist.
Ist es das wirklich?

Es ist wohl eher Versendungskauf:

Andererseits ist es denkbar, dass die Parteien dahingehend übereinkommen, dass der Käufer die Ware beim Verkäufer abholt (Holschuld). In diesem Fall wird der Transport nicht vom Verkäufer geschuldet. Dieser genügt seiner Leistungsverpflichtung vielmehr bereits dann, wenn er die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt zur Abholung durch den Käufer bereitstellt. Daraus ergibt sich, dass der Käufer die Gefahr trägt, den Kaufpreis zahlen zu müssen, obwohl infolge eines Transportschadens die Ware den Bestimmungsort beim Käufer nur in beschädigtem Zustand oder aber infolge Totalverlusts überhaupt nicht erreicht.

In der Praxis fehlt häufig sowohl Käufer als auch Verkäufer die tatsächliche Möglichkeit, einen Transport in eigener Regie z.B. mit eigenen Fahrzeugen durchzuführen. Ein Versand wird dann durch den Verkäufer meist nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers durch die Beauftragung der Post oder einer Spedition durchgeführt.

In diesem Fall liegt ein Versendungskauf im Sinne von § 447 BGB vor. Soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf - also einen Vertragsschluss zwischen einem Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und einem Verbraucher im Sinne von § 13 BGB - handelt, auf den gemäß. § 474 Abs. 2 BGB die Vorschrift über den Versendungskauf keine Anwendung findet, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung (Beschädigung) bzw. des zufälligen Untergangs (Verlust) bereits dann vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Ware der für den Transport bestimmten Person (z.B. Post, Spediteur etc.) übergibt.
http://www.ec-basics.de/html/versendungskauf.html

deekey777
2006-04-19, 14:47:41
Was ist der Unterschied zw Verbrauchsgut und dem anderen normalen?

Der Verbrauchsgüterkauf ist die Ergänzung zum normalen Kaufrecht, dabei geht es um Kaufverträge zw. dem Verbrauchen und Unternehmenr iSd BGB und den Folgen daraus (zB Beweislastumkehr oder Gefahrübergang). Diese Vorschriften wurden mit dem SMG (Umsetzung der EG-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) in das BGB aufgenommen.

Sylver_Paladin
2006-04-19, 14:50:45
Der Verbrauchsgüterkauf ist die Ergänzung zum normalen Kaufrecht, dabei geht es um Kaufverträge zw. dem Verbrauchen und Unternehmenr iSd BGB und den Folgen daraus (zB Beweislastumkehr oder Gefahrübergang). Diese Vorschriften wurden mit dem SMG (Umsetzung der EG-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) in das BGB aufgenommen.
Hast du da was dazu, hab grad was anderes gefunden siehe edit.

deekey777
2006-04-20, 01:47:20
Hast du da was dazu, hab grad was anderes gefunden siehe edit.
Was soll ich dazu haben? Steht alles im BGB ab §§ 474f. :)

AlfredENeumann
2006-04-20, 08:34:31
Wenn der Käufer es durch Auswahl der Versandmethode selber ausschließt geht es dennoch auf den Käufer über. Der Händler kommt seiner Pflicht nach indem er versicherten Versand grundsätzlich anbietet. Nur wenn jemand darauf verzichtet hat er pech gehabt.

deekey777
2006-04-20, 12:18:25
Wenn der Käufer es durch Auswahl der Versandmethode selber ausschließt geht es dennoch auf den Käufer über. Der Händler kommt seiner Pflicht nach indem er versicherten Versand grundsätzlich anbietet. Nur wenn jemand darauf verzichtet hat er pech gehabt.
Das ist das blöde daran: Bei Verbrauchsgüterverträgen ist diese Norm (§ 447) ohne Bedeutung. Der Verkäufer kann die Ware weiterhin versichern.

Pinoccio
2006-04-20, 13:51:46
Häää jetzt bin ich etwas platt. Ich hab immer gedacht Gewerbliche Händler müssen die Haftung des Transports übernehmen und nicht der KäuferSo ist das in Deutschland auch für private Käufer.

/edit: da war einer schneller: ich! Nämlich mit dem Posten im Vergleich zum Lesen ...

mfg Sebastian

wranger
2006-04-20, 15:23:18
Hmmm ... da mach ich doch ein Transportunternehmen auf uns lass alle pakete verschwinden. :uconf2:

Die Frage ist nur warum die Post die Versandversicherung als ein extra anbietet. Eigentlich müsste die Post für jeden Schaden aufkommen sonst grenzt sowas ja an Betrug oder so!
Es kann ja eigentlich nicht sein, dass ich einen Auftrag entgegen nehme nicht aber für dessen erfolgreiche Durchführung hafte/aufkomme.

Nun es scheint aber noch keiner geklagt zu haben. Es ist übrigens erstaunlich was sich grosse Firme so alles rausnehmen können!