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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freie Meinungsäußerung vs. Beamtenbeleidigung


mapkyc
2006-04-20, 20:30:43
Neulich hatte ich ein intensives Gespräch mit einem Herrn Wachtmeister, wobei ich ein bisschen ausfallend geworden bin. Dieser meinte daraufhin, das ich aufpassen solle, dass er mich nicht auch noch wegen Beamtenbeleidigun drankriegt.
Da saß ich dann zu Hause und dachte mir ob ich z.B. hätte sagen können:
Auf mich wirken sie wie ein intregantes "Popoloch", in meinen Augen sind sie ein "doofer Blödian"!
Damit würde ich doch nur von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen oder wie?

AtTheDriveIn
2006-04-20, 20:40:34
Neulich hatte ich ein intensives Gespräch mit einem Herrn Wachtmeister, wobei ich ein bisschen ausfallend geworden bin. Dieser meinte daraufhin, das ich aufpassen solle, dass er mich nicht auch noch wegen Beamtenbeleidigun drankriegt.
Da saß ich dann zu Hause und dachte mir ob ich z.B. hätte sagen können:
Auf mich wirken sie wie ein intregantes "Popoloch", in meinen Augen sind sie ein "doofer Blödian"!
Damit würde ich doch nur von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen oder wie?
Wie ich letztens gelernt habe (hallo Hamster ;)) heißt freie Meinungsäußerung eben nicht, das man dafür nicht einen drüber bekommen kann.

Senfgnu
2006-04-20, 20:44:18
wenn du jetzt auch noch den zweiten Absatz gelesen hättest, wüsstest du es. Da steht nämlich:

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Abdul Alhazred
2006-04-20, 20:46:10
Naja, ich hab hier eine Karte (noch aus DM-Zeiten), die andeutet, was man für gewisse "Beleidigungen" (noch in DM) hätte zahlen müssen:

"Du Schlampe" - DM 3800
"Trottel in Uniform" - DM 3000
Ausgestreckter Mittelfinger - DM 2200
Scheibenwischergeste vor dem Kopf - DM 2000
"Sie sind ja krankhaft Dienstgeil" - DM 1500
Vogel zeigen - DM 1500
"Sie Holzkopf" - DM 1500
Ring aus Daumen und Zeigefinger - DM 1350
"Dumme Kuh" - DM 1200
Duzen - DM 1200 (krass oder? :| )
"Asozialer" - DM 1200

Insofern kannst Du dir ungefähr ausrechnen, was Du für "Auf mich wirken sie wie ein intregantes "Popoloch", in meinen Augen sind sie ein "doofer Blödian"!" hättest zahlen müssen... ;)

govou
2006-04-20, 20:58:56
Naja, ich hab hier eine Karte (noch aus DM-Zeiten), die andeutet, was man für gewisse "Beleidigungen" (noch in DM) hätte zahlen müssen:

"Du Schlampe" - DM 3800
"Trottel in Uniform" - DM 3000
Ausgestreckter Mittelfinger - DM 2200
Scheibenwischergeste vor dem Kopf - DM 2000
"Sie sind ja krankhaft Dienstgeil" - DM 1500
Vogel zeigen - DM 1500
"Sie Holzkopf" - DM 1500
Ring aus Daumen und Zeigefinger - DM 1350
"Dumme Kuh" - DM 1200
Duzen - DM 1200 (krass oder? :| )
"Asozialer" - DM 1200

Insofern kannst Du dir ungefähr ausrechnen, was Du für "Auf mich wirken sie wie ein intregantes "Popoloch", in meinen Augen sind sie ein "doofer Blödian"!" hättest zahlen müssen... ;)
Wenn ein solcher Beamter alleine ist, muss dieser das nicht beweisen müssen, was schlicht unmöglich wäre?
Außerdem gibt es afaik "Beamtenbeleidigung" nicht, dies wird geahndet wie eine Beleidigung gegenüber jeder Person, den vor dem Gesetzt sind alle gleich.

Gummikuh
2006-04-20, 21:29:21
... den vor dem Gesetzt sind alle gleich.

Bist du dir da wirklich sooo sicher :uconf2:

Abdul Alhazred
2006-04-20, 21:29:42
Wenn ein solcher Beamter alleine ist, muss dieser das nicht beweisen müssen, was schlicht unmöglich wäre?

Hmmm... Nö... Ich glaube in so einen Fall gilt es als Inflagranti Delicto. Also "bei der Tat ertappt". Kann ich aber nicht mit 100% Sicherheit sagen.

Außerdem gibt es afaik "Beamtenbeleidigung" nicht, dies wird geahndet wie eine Beleidigung gegenüber jeder Person, den vor dem Gesetzt sind alle gleich.

Weiss ich nicht. Auf der Karte steht "Beleidigungen von Politessen, Polizistinnen und Polizisten". Glaub nicht, dass diese "Pöbelbußen" für "nicht-Beamten" gelten.

govou
2006-04-20, 21:39:46
Hmmm... Nö... Ich glaube in so einen Fall gilt es als Inflagranti Delicto. Also "bei der Tat ertappt". Kann ich aber nicht mit 100% Sicherheit sagen.
Ich denke schon, sonst könnte ein Beamter aus welchen Gründen auch immer Behaupten, dass eine bestimmte Person ohne Beisein eines Zeugen ihn beleidigt habe. Somit könnte ein Beamter jeder beliebigen Person Schaden zufügen, deswegen denke ich schon, dass eine Person das bezeugen muss, ansonsten steht Aussage gegen Aussage.

Weiss ich nicht. Auf der Karte steht "Beleidigungen von Politessen, Polizistinnen und Polizisten". Glaub nicht, dass diese "Pöbelbußen" für "nicht-Beamten" gelten.

Hab mal kurz bei wikipedia nachgeschaut:
Im deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung – entgegen einem weitverbreiteten Irrglauben – kein eigener Tatbestand, da ein Beamter selbstverständlich im Rechtssystem nicht besser ist als ein anderer Staatsbürger. Es handelt sich um eine „normale“ Beleidigung gemäß § 185 StGB.

Abdul Alhazred
2006-04-20, 21:42:10
Ich denke schon, sonst könnte ein Beamter aus welchen Gründen auch immer Behaupten, dass eine bestimmte Person ohne Beisein eines Zeugen ihn beleidigt habe. Somit könnte ein Beamter jeder beliebigen Person Schaden zufügen, deswegen denke ich schon, dass eine Person das bezeugen muss, ansonsten steht Aussage gegen Aussage.

Das stimmt. Aber ich hab auch noch nie weniger als 2 Polzeibeamte gesehen. Von daher gibt es ja immer einen "Zeugen".

Hab mal kurz bei wikipedia nachgeschaut:

Ah! Gut zu wissen.

noid
2006-04-20, 22:40:03
woher kommt eigentlich die fehlinformation, dass meinungsfreiheit keine grenzen hat?

wäre aber ein eigener thread... schliesslich vergessen viele nebem dem _eigenen_ recht noch die pflicht, die sie haben. nur so ein gedanke...

Zaffi
2006-04-20, 22:54:17
da ich mich mit den Polizeirängen nicht auskenne, spreche ich die Grünen entweder immer mit Herr Polizist oder aber mit Herr Polizeipräsident an, nicht das sich einer noch beleidigt fühlt weil ich seinen Rang nicht kenne, so kann man nix verkehrt machen :D

Oder ist das etwa auch strafbar ?

nca
2006-04-20, 23:02:36
Hättest den Wachtmeister fragen können, ob er weiß welches Tier sein Arschloch auf dem Rücken trägt.

Abraxaς
2006-04-20, 23:11:12
Naja, ich hab hier eine Karte (noch aus DM-Zeiten), die andeutet, was man für gewisse "Beleidigungen" (noch in DM) hätte zahlen müssen:

"Du Schlampe" - DM 3800
"Trottel in Uniform" - DM 3000
Ausgestreckter Mittelfinger - DM 2200
Scheibenwischergeste vor dem Kopf - DM 2000
"Sie sind ja krankhaft Dienstgeil" - DM 1500
Vogel zeigen - DM 1500
"Sie Holzkopf" - DM 1500
Ring aus Daumen und Zeigefinger - DM 1350
"Dumme Kuh" - DM 1200
Duzen - DM 1200 (krass oder? :| )
"Asozialer" - DM 1200



Die Strafe fürs Duzen ist schon ziemlich extrem,vor allem wenn das knallhart durchgezogen werden würde.Ich spreche Polizisten häufig mit "du" an,auch wenn sich das meistens aus der Unterhaltung ergibt.Da bin ich wohl knapp an nem Schuldenberg vorbeigeschrammt. :ugly:

Crafty
2006-04-20, 23:25:07
Wenn ein solcher Beamter alleine ist, muss dieser das nicht beweisen müssen, was schlicht unmöglich wäre?
Außerdem gibt es afaik "Beamtenbeleidigung" nicht, dies wird geahndet wie eine Beleidigung gegenüber jeder Person, den vor dem Gesetzt sind alle gleich.


Blödsinn.......vor dem Gesetz alle gleich ?
Und das in Deutschland ?? Oder allgemein in der heutigen Welt ??
Geiler Witz ;D ;D ;D

Sieht man ja sehr toll an manchen Illegalen Aktionen mancher Politiker wie toll dort ermittelt wird..........und zwar solange bis es im Sand verrennt.

Oder das die Grün-Weissen die jeden normalen Bürger teilweise mit einem Pippikram nerven.........während sie sich an manche Mitglieder diverser und bekannter Bikerganges net rantrauen........weil das ist ja auch unangenehm und es könnte ja einen auf den Sack geben ;)

aths
2006-04-20, 23:30:33
Neulich hatte ich ein intensives Gespräch mit einem Herrn Wachtmeister, wobei ich ein bisschen ausfallend geworden bin. Dieser meinte daraufhin, das ich aufpassen solle, dass er mich nicht auch noch wegen Beamtenbeleidigun drankriegt.
Da saß ich dann zu Hause und dachte mir ob ich z.B. hätte sagen können:
Auf mich wirken sie wie ein intregantes "Popoloch", in meinen Augen sind sie ein "doofer Blödian"!
Damit würde ich doch nur von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen oder wie?Guck doch mal, inwieweit das GG Meinungsfreiheit garantiert, und wo die Grenzen liegen.

"Beamtenbeleidigung" ist meines Wissens so kein Straftatbestand, Beleidigung schon.

FragMaztah
2006-04-21, 00:19:31
Naja, ich hab hier eine Karte (noch aus DM-Zeiten), die andeutet, was man für gewisse "Beleidigungen" (noch in DM) hätte zahlen müssen:

"Du Schlampe" - DM 3800
"Trottel in Uniform" - DM 3000
Ausgestreckter Mittelfinger - DM 2200
Scheibenwischergeste vor dem Kopf - DM 2000
"Sie sind ja krankhaft Dienstgeil" - DM 1500
Vogel zeigen - DM 1500
"Sie Holzkopf" - DM 1500
Ring aus Daumen und Zeigefinger - DM 1350
"Dumme Kuh" - DM 1200
Duzen - DM 1200 (krass oder? :| )
"Asozialer" - DM 1200

Insofern kannst Du dir ungefähr ausrechnen, was Du für "Auf mich wirken sie wie ein intregantes "Popoloch", in meinen Augen sind sie ein "doofer Blödian"!" hättest zahlen müssen... ;)


"Du asozialer Trottel in Uniform" kostet also 5400 DM? :D

clm[k1]
2006-04-21, 00:38:38
Diese Liste kommt mir reichlich willkürlich vor.
Das StGB kennt 11 Paragraphen für Beleidigung, aber sowas wie "Beamtenbeleidigung" ist da nicht dabei. Und wie hoch in einem Fall von Beleidigung die Strafe ist bestimmt wohl eher ein Gericht und nicht irgend eine Liste mit hohlen Phrasen.
Ich bin kein Jurist, aber ich würde auch denken, das das gehandhabt würde wie eine Beleidigung gegen jede andere Person auch (ausgenommen Politiker - ja für die gibts da nen extra Paragraphen im StGB)


just my 2 cent
clm[k1]

(del)
2006-04-21, 00:44:11
Duzen - DM 1200 (krass oder? :| )
Das ist einfach nur unverschämt. Daher gilt es bei Begegnungen mit Deinem Freund und Helfer: So schnell wie möglich abfertigen und weiter ziehen. Da es ja Dein Freund und Helfer ist, versuchen das Gespräch am besten mit 2-3 Ja/Nein zu erledigen. Und schon garnicht auf irgendwelche Diskussionen einlassen. Meinen Erfahrungen nach - auch wenn ich bei sowas noch nie latzen mußte - bringt es absolut NULL und kostet wenn schon kein Geld, dann nur Zeit. Eine Zeit die man für Diskussionen mit Polizeibeamten verliert, ist vergeudete Lebenszeit. In der Zeit könnte man dann, sonst eher heim angekommen, gepflegt in der Nase bohren, also irgendwas sinnvolles tun.

Direkte Beleidigungen find ich dagen schon fehl am Platz. Es ist ja nicht so, daß wenn man einen Star unter den Polizeibeamten trifft, man ihm nur auf diese primitive Art zeigen kann, er wäre wirklich nicht die Leuchte. Sieht man keinen anderen Weg, dann sollte man sich selbst zugestehen, keine Leuchte zu sein ;)

superdash
2006-04-21, 00:48:55
Die Beamtenbeleidigung gab es früher tatsächlich wurde aber schon vor ein paar Jahren abgeschaft. Heute wird das wie ganz "normale" Beleidigung behandelt (eigentlich).

Es gibt da schon ein paar schöne Gerichtsurteile dazu, auf die man sich beziehen kann. Es gibt auch Dinge, die man sagen darf um seiner Wut ausdruck zu verleihen. So z.B: "Sie können mich mal (Kreuzweise)" - denn das ist eine alte deutsche Redewendung und heißt so viel wie: "Ich will keinen Ärger".

Einfach mal google bedienen. Da gibts schon noch anderes in der Richtung.

MfG

Superdash

P.S. Ich würde trotzdem nicht empfehlen einen Polizisten dumm anzumachen. Die werden dann nur zickig.

P.P.S. Besser ist da: Volllabern. "Oh wie interessant doch die Polizeiarbeit sein muss. Sie haben mit sicherheit ein aufregendes leben mit den ganzen Verbrechern. Haben sie eigentlich auch schon Bankräuber verfolgt ... bla bla bla bla bla". Nach 5 Minuten zieht da jeder Bulle leine...

P.P.P.S. Oder ganz einfach brav sein. Das geht am schnellsten..

(del)
2006-04-21, 00:52:37
P.P.S. Besser ist da: Volllabern. "Oh wie interessant doch die Polizeiarbeit sein muss. Sie haben mit sicherheit ein aufregendes leben mit den ganzen Verbrechern. Haben sie eigentlich auch schon Bankräuber verfolgt ... bla bla bla bla bla". Nach 5 Minuten zieht da jeder Bulle leine...
Auf keinen Fall :biggrin: Als Schleimer - ergo: verdeckter Verarscher - kann man oft schlechtere Karten haben als wenn man sich zwar ruhig aber leicht genervt zeigt. Hab schon genug erlebt ;)

Chrisch
2006-04-21, 02:01:35
"Du asozialer Trottel in Uniform" kostet also 5400 DM? :D
noch besser:

"Du dienstgeiler, asozialer Trottel in Uniform", kostet gleich 6900DM X-D

rokko
2006-04-21, 08:15:47
Die Strafe fürs Duzen ist schon ziemlich extrem,vor allem wenn das knallhart durchgezogen werden würde.Ich spreche Polizisten häufig mit "du" an,auch wenn sich das meistens aus der Unterhaltung ergibt.Da bin ich wohl knapp an nem Schuldenberg vorbeigeschrammt. :ugly:
Das hab ich mir auch gerade gedacht. Bei uns ist das "du" aber eher ne allgemeine Ansprache oder Umgangsform. :wink:

EL_Mariachi
2006-04-21, 08:34:34
und wenn man sagt ... "ich bin der Meinung, daß Sie ein .... *whatever*" sind?

Irgendwas muss man denen doch sagen dürfen :D

lemonsoda
2006-04-21, 09:14:50
Irgendwas muss man denen doch sagen dürfen
z.B. "guten Morgen" oder "Auf Wiedersehen". Wieso "muss" man einen wildfremden Menschen deiner Ansicht nach beleidigen "dürfen"?

superdash
2006-04-21, 09:25:05
Genau meine Meinung:

warum sollte man die Polizei beleidigen? Die tun doch auch nur ihre arbeit. Je weniger auffällig man sich verhält, desto schneller hat man seine Ruhe...

EL_Mariachi
2006-04-21, 10:11:11
natürlich nur wenns gerechtfertigt ist ... also wenn se einen halt tierischst abnerfen und z.B. sinnlos meine Zeit rauben.

bin nachts mal ca ne Stunde aufgehalten worden ... Autodurchsuchung, Alkotest und Fragestunde. Personenüberprüfung Deluxe würde ich sagen :(

da is mir echt einiges auf der Zunge gelegen, was ich denen gerne mal vorn Kopf geballert hätte :biggrin:

was man doch sicherlich fragen dürfte ist " haben Sie nichts Wichtigeres zu tun? " oder noch frecher " ist Ihnen vielleicht langweilig, weil Sie so akribisch meine Zeit rauben? "

sowas hab ich eigentlich eher gemeint ... nicht Axxxxloch und son Krams. :cool:

SKYNET
2006-04-21, 10:15:45
wie siehts eigentlich aus, wenn man sagt "auf mich machen sie nicht den hellsten eindruck"?

Zaffi
2006-04-21, 10:16:44
wenn man den Polizisten in ruhigem Ton klarmacht das man für derlei Mätzchen keine Zeit hat und nicht gerade dem 0815 Dealerprototypen entspricht dann sollte das keine Sache sein, mich hat bis jetzt nie ein Polizist mehr als max. 5 Minuten aufgehalten, nicht mal als ich völlig bekifft am grenzübergang Venlo wieder nach Deutschland wollte und keine Papiere dabeihatte... :D

lemonsoda
2006-04-21, 10:47:43
was man doch sicherlich fragen dürfte ist " haben Sie nichts Wichtigeres zu tun? " oder noch frecher " ist Ihnen vielleicht langweilig, weil Sie so akribisch meine Zeit rauben? "
Das sind sicher keine Beleidigungen. Du darfst auch deiner Freude darüber Ausdrück verleihen, dass die Kriminalität in unserem schönen Land offenbar ausgerottet ist, da die Polizei jetzt soviel Zeit hat, sich mit braven Bürgern zu befassen :D

Allerdings solltest du in diesem Fall ganz sicher sein, dass sich dein Fahrzeug nebst Fahrer in einem 100% rechtskonformen Zustand befinden und auch noch etwas Zeit erübrigen können....

wie siehts eigentlich aus, wenn man sagt "auf mich machen sie nicht den hellsten eindruck"?
schlecht für dich, gut für die Staatskasse... bei einer Beleidigung kommt es darauf an, dass jemandes Ehre oder Würde durch eine Äußerung (oder Geste) verletzt wird. Da helfen keine spitzfindigen Formulierungen. Du meinst es beleidigend, dein Gegenüber versteht es so, also ist es eine Beleidigung....

Stormtrooper
2006-04-21, 12:00:30
Wenn ein solcher Beamter alleine ist, muss dieser das nicht beweisen müssen, was schlicht unmöglich wäre?
Außerdem gibt es afaik "Beamtenbeleidigung" nicht, dies wird geahndet wie eine Beleidigung gegenüber jeder Person, den vor dem Gesetzt sind alle gleich.

Er beweist es doch indem er als Zeuge gegen dich aussagt, diese Zeugenaussage ist völlig ausreichend, da du als Beschuldigter Lügen darfst bis sich die Balken biegen.
Da sich der Polizist noch der Verfolgung Unschuldiger strafbar machen würde was auf jedenfall mit Freiheitsentziehenden Maßnahmen sanktioniert wird es das niemals geben und der Richter wird 100% dem Polizisten glauben und ihr werdet sicher verurteilt.

Also vergeßt endlich den Satz hier steht Aussage gegen Aussage ... das gibts nicht.

Iceman346
2006-04-21, 12:11:23
Ich verstehs immer noch nicht was so viele Leute gegen Polizisten haben. Klar gibts da auch dumme und unverschämte (wie überall wo Menschen unterwegs sind ;)), aber ich denke so mancher hier würde etwas barsch werden wenn er ne Abendstreife hat und zum Xten mal dumm von halbbesoffenen Jugendlichen angemacht wurde.

Meine einzige Kontrolle bisher war bei der Abfahrt vom Wacken Open Air 2005, da wurd unser Bulli rausgewunken (ich als Fahrer). Der Polizist war aber verdammt nett und nach 2 Minuten freundlichen Gesprächs (und Vorzeigen von Führerschein und Fahrzeugpapieren natürlich) durften wir weiterfahren.

Zaffi
2006-04-21, 12:22:55
Er beweist es doch indem er als Zeuge gegen dich aussagt, diese Zeugenaussage ist völlig ausreichend, da du als Beschuldigter Lügen darfst bis sich die Balken biegen.
Da sich der Polizist noch der Verfolgung Unschuldiger strafbar machen würde was auf jedenfall mit Freiheitsentziehenden Maßnahmen sanktioniert wird es das niemals geben und der Richter wird 100% dem Polizisten glauben und ihr werdet sicher verurteilt.

Also vergeßt endlich den Satz hier steht Aussage gegen Aussage ... das gibts nicht.

öhm wie bitte ? Verfolgung Unschuldiger ? Wo gibts denn diesen Paragraphen bitte ?

Deinem Post entnehme ich das demnach die Aussage eines Polizisten grundsätzlich immer glaubwürdiger ist als die eines XY-Bürgers... glaube ich allerdings nicht dran, zumindest nicht wenn der Polizist in den Fall involviert ist und nicht nur Zeuge ist. In solchen Fällen wird es wirklich Aussage gegen Aussage sein und dann in dubio pro reo...

Hydrogen_Snake
2006-04-21, 12:44:29
ääähem warum sagst du nicht einfach das du denkst er sei ein arschloch!??

Abdul Alhazred
2006-04-21, 13:24:47
ääähem warum sagst du nicht einfach das du denkst er sei ein arschloch!??

:|

Thread gelesen?

lemonsoda
2006-04-21, 13:28:24
glaube ich allerdings nicht dran
Bitte Thread in "Religion und Wissenschaft" verschieben, wir sind bei den Glaubensfragen....
Ein Gericht (in diesem Fall ein Einzelrichter) entscheidet in "freier Beweiswürdigung". Das ist keine mathematische Gleichung. Wenn es (das Gericht) die Aussage eines einzelnen Polizisten für glaubwürdiger hält als die Aussage von drei Jugendlichen, die das Gegenteil behaupten ist es für die drei eben dumm gelaufen.

Warum sollte das Gericht dem Polizeibeamten eher glauben als dem "XY-Bürger"?

a) der Polizist ist als Zeuge zur Wahrheit verpflichtet und riskiert bei einer Falschaussage neben einem Strafverfahren auch noch ein - wesentlich unangenehmeres - Disziplinarverfahren. Warum also sollte er lügen?
b) der Polizist ist nicht "Nutznießer" einer Verurteilung - er hat nichts davon. Warum also sollte er lügen?
c) der XY-Bürger riskiert eine Verurteilung. Warum sollte er sein Fehlverhalten einräumen?
d) als Beschuldigter darf man ungestraft lügen, dass sich die Balken biegen. Warum sollte er das nicht tun?

Stormtrooper
2006-04-21, 13:32:15
öhm wie bitte ? Verfolgung Unschuldiger ? Wo gibts denn diesen Paragraphen bitte ?


Guggst du ins Strafgesetzbuch. Abschnitt 30 Straftaten im Amt
§ 344
Verfolgung Unschuldiger

(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist.

(2) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an

1. einem Bußgeldverfahren oder
2. einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren

berufen ist. Der Versuch ist strafbar.

Und das ist der Grund warum einen Polizisten in den meisten Fällen mehr geglaubt wird als dir.

iam.cool
2006-04-21, 21:46:05
Sarcasmus ist eine gute Möglichkeit seine Meinung zu vermitteln ohne sich strafbar zu machen. Beamten zB kann man anfangen zu erzählen wie wichtig man ihre Arbeit findet, was unsere Staatsdiener für eine Bereicherung für unser Land darstellen und das die geistigen Anvorderungen an einem Beamten ja imens sein müssen. Passt man die Stimmlage so an das unmissverstämdlich klar wird das man es genau anders rum meint beleidigt man jemandem ohne sich dem Tatbestand der Beleidigung strafbar zu machen.

Interpretation der Stimmlage ist rein subjektiv und damit rechtlich vollkommen belanglos. Gerade bei so Sachen wir der Beantragung eines neuen Ausweises im Rathaus hab ich das schon oft genutzt, wenn man erstmal ne Stunde wartet da nur einer der möglichen 4 Beamten etwas tut und beim rest dauer-Pause herscht und man anschliessend auch noch unfreulich behanlelt wird nach dem Motte "gäbe es dich nicht müste ich auch nicht arbeiten" wirds manchmal wirklich zuviel.

raschomon
2006-04-21, 21:52:49
Ich mag Polizisten nicht. Ich weiß, daß es sie geben muß, weiß, wie wichtig und auch belastend ihr Job ist. Ich respektiere sie und sehe sie dennoch am liebsten von hinten. Ist fast wie bei den 3DCF-Mods. ;-)

Zaffi
2006-04-21, 22:46:39
Ich mag Polizisten nicht. Ich weiß, daß es sie geben muß, weiß, wie wichtig und auch belastend ihr Job ist. Ich respektiere sie und sehe sie dennoch am liebsten von hinten. Ist fast wie bei den 3DCF-Mods. ;-)

Seltsam, ich liebe Polizisten geradezu !
Wenn ich mal einen sehe weiss ich wenigstens das ein Teil meiner Steuergelder sinnvoll eingesetzt wird...

Ich würde bei weiteren Budgetkürzungen sogar freiwillig Geld für unsere örtliche Polizei spenden, so wichtig finde ich die... ich kann mich noch erinnern das ich als Kind oft Polizisten Streife gehen sah, etwas was es heute wohl nicht mehr gibt, verdammt schade...

(del)
2006-04-22, 14:27:59
Seltsam, ich liebe Polizisten geradezu !
Wenn ich mal einen sehe weiss ich wenigstens das ein Teil meiner Steuergelder sinnvoll eingesetzt wird...

Ich würde bei weiteren Budgetkürzungen sogar freiwillig Geld für unsere örtliche Polizei spenden, so wichtig finde ich die... ich kann mich noch erinnern das ich als Kind oft Polizisten Streife gehen sah, etwas was es heute wohl nicht mehr gibt, verdammt schade...
Erfahrungswerte? Du fährst um 23:30 von der Mittagsschicht heim. Schluß war um 22uhr. Du warst noch kurz 'bei Mutters'.

Da Dein Kollege sich am frühen morgen die Hand gebrochen hat, warst Du heute seit anbeginn der alleinige Instandhalter für den gesamten Standort. Ergo: Du bist leicht im Arsch. Hälst den Speed schön ein. Bist ja eh müde.

100m vor der Bude gibts "STOP-Kreuzung". Dienstag, 23:45, keine Sau zu sehen. Du bringst den Wagen trotzdem zum Stehen (von 30kmh uaf 0kmh kurz antippen) und fährst weiter.

2s später folgt Dir ein Wagen. 20m bevor Du vor der Bude einparkst wirst Du zum Anhalten aufgefordert. Polizei.

20s später steckst Du mitten in einer GuterBulle/BöserBulle-Diskussion in der es sich anscheinend um fehlende 500ms handelt.

Sorry, aber sowas macht mir die Kacke locker...