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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aufsichtsperson für jdn. spielen. WIE?


Nedo
2006-04-22, 04:21:18
Hi, da gibts doch bestimmt so ein Formular zum ausfüllen.
Und zwa will ne Freundin mit mir mit auf s n Konzert morgen. Allerdings is sie erst 17 (sie ist auch körperlich sehr klein) und wird höchstwahrscheinlich um 24 Uhr rausgeworfen. Da isses aber noch lange nicht aus ^^

Kann mir einer sagen, wo es solche Formulare gibt? Hab schonmal so eins gesehn. kA woher...

lg nedo

derpinguin
2006-04-22, 08:18:45
theoretisch (d.h. so machen wirs im verein immer) schreiben die eltern einen zettel, dass sie damit einverstanden sind und die aufsichtspflicht bei dir liegt. ob das den veranstalter beindruckt sei dahingestellt.

EureDudeheit
2006-04-22, 10:48:35
Hi, da gibts doch bestimmt so ein Formular zum ausfüllen.
Und zwa will ne Freundin mit mir mit auf s n Konzert morgen. Allerdings is sie erst 17 (sie ist auch körperlich sehr klein) und wird höchstwahrscheinlich um 24 Uhr rausgeworfen. Da isses aber noch lange nicht aus ^^

Kann mir einer sagen, wo es solche Formulare gibt? Hab schonmal so eins gesehn. kA woher...

lg nedo


Du bist nicht erziehungsberechtigt, deswegen kannst du auch nicht als Aufsichtsperson fungieren. Sie muß um 24.00 gehen.

sei laut
2006-04-22, 10:55:03
Du bist nicht erziehungsberechtigt, deswegen kannst du auch nicht als Aufsichtsperson fungieren. Sie muß um 24.00 gehen.

Wieso fungieren dann Lehrer als solche auf Ausflügen?

Ich kenne auch diesen Wisch, wo Eltern erklären können, dass sie damit einverstanden sind, dass ihr Kind länger aufbleiben darf bei dem und dem Erwachsenen. (War bei uns für eine Klassenfahrt so)

EureDudeheit
2006-04-22, 11:08:38
Wieso fungieren dann Lehrer als solche auf Ausflügen?

Ich kenne auch diesen Wisch, wo Eltern erklären können, dass sie damit einverstanden sind, dass ihr Kind länger aufbleiben darf bei dem und dem Erwachsenen. (War bei uns für eine Klassenfahrt so)


Also bei mir haben sie das nie gelten lassen, als ich meine kleine Schwester mitgenommen habe.

r00t
2006-04-22, 11:35:00
also bei uns in bayern is da einwenig lockerer..ich komm immer mit nem kumpel rein...der ist 18..wir füllen immer so nen wisch aus...somit is alles geregelt..

naja bin ja zum glück bald 18^^

onkel2003
2006-04-22, 11:56:33
1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.

(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

letztentlich, entscheidet der türsteher. :wink:

lass es dir von den eltern bescheinigen, aber eins solte dir klar sein, wenn deine freundin sich beispiel ein säuft, und kippt tot um, bist du in der aufsichtsflicht, und somit haftbar.

P2oldi
2006-04-22, 12:48:50
zu einem beispielhaften Formular, und noch ein bissel Geblubber drumrum: Guckst Du (http://www.anyway-koeln.de/events/?sb=u27&sb3=u18&fla=1)

Das kannst Dir ja mal anschauen, mußt es dann halt für die entsprechende Veranstaltung anpassen, aber damit sollte es dann eigentlich keine Probleme mehr geben.

@Onkel2003: und genau der Absatz 1 aus Deinem Text ist wichtig, da imho *jeder* "erziehungsbeauftragt" werden kann von einer personensorgeberechtigten Person.

TomatoJoe
2006-04-22, 13:31:46
http://www.partymood.de/zell4ever.de/vereinbarung.pdf

zack zieh dir das mal. damit müssts klappen

Nedo
2006-04-22, 16:05:37
Ok, vielen Dank Leute!!
Besaufen haben wir nicht vor, nur das Konzi genießen ^^
N Versuch isses Wert :)

Spasstiger
2006-04-22, 16:46:17
Wieso fungieren dann Lehrer als solche auf Ausflügen?
Weil diese für die Zeit des Ausfluges die Aufsichtspflicht übernehmen. Die Schüler sind dann die Schutzbefohlenen des Lehrers. Und die Freundin ist sicherlich nicht die Schutzbefohlene von Nedo, sonst dürfte er z.B. keine sexuellen Handlungen an ihr vornehmen. ;)

LarsVegas
2006-04-22, 17:06:31
Du bist nicht erziehungsberechtigt, deswegen kannst du auch nicht als Aufsichtsperson fungieren. Sie muß um 24.00 gehen.erziehungsberechtigt ist jeder, der minderjährige von deren erziehungsberechtigten zur aufsicht übergeben bekommt. deshalb kann auch keiner was sagen, wenn du einen zettel (formlos) der eltern dabei hast und selbst über 18 bist...

Nedo
2006-04-22, 18:11:55
erziehungsberechtigt ist jeder, der minderjährige von deren erziehungsberechtigten zur aufsicht übergeben bekommt. deshalb kann auch keiner was sagen, wenn du einen zettel (formlos) der eltern dabei hast und selbst über 18 bist...
Joa, so hatte ich das auch im Kopf, war mir nur nicht ganz sicher...